mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Zuwegung Grundstücke Marienstraße in Köln-Pesch

Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) AN/1567/2018 vom 08.11.2018

Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anfrage (CDU BV6)

    PDF

    Herunterladen: Anfrage (CDU BV6)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1567/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Zuwegung Grundstücke Marienstraße in Köln-Pesch Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Grundstücke Marienstraße Nr. 35 – 73 in Köln - Pesch sind nur über Fußgängerstichstraßen von der Marienstraße aus erreichbar. Eine Zuwegung zur Longericher Straße war bisher nicht gegeben. Dies war auch sinnvoll, weil unmittelbar hinter den Grundstücksgrenzen der Fuß- und Radweg Richtung Lindweiler verläuft. Seit geraumer Zeit hat sich die Situation zwischen KVB – Haltestelle Pescher Weg und Fuchsienweg zu Lasten von Fußgängern und Radfahrern erheblich verschlechtert, weil einige Grundstücksbesitzer Ein- und Ausfahrten zu ihren Grundstücken von der Longericher Straße aus geschaffen haben mit den Folgen: - Behinderung von Fußgängern und Radfahrern, - Behinderung des Verkehrs auf der Longericher Straße, - Abschrägung des Höhenunterschiedes zwischen Fahrbahn Longericher Straße und Fußweg und - Parken zwischen den Bäumen auf bisherigem Straßenbegleitgrün. Die CDU Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt? Wenn ja – hat sie die Maßnahme genehmigt? Wenn nein – welche Maßnahmen werden zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als notwendig erachtet? 2. Werden die Eigentümer durch diese Maßnahmen bei der in Aussicht stehenden Sanierung der Longericher Straße als Anlieger an den Kosten beteiligt? Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz