4429/2019
Verteilung der Fördermittel 2020 "SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit"
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Anlage 2 Förderelement B Verteilungsübersicht 2020
2979 Zeichen
Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Verteilung Fördermittel 2019 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
1
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband
abgestimmte
Verteilung
Anmerkung
AWO 37.879 € Unverändert gegenüber
2019.
AWO Antragsabhängig 37.879 € Vergabe/Aufteilung
erfolgt nach
Antragstellung durch
die AWO.
Caritasverband für die
Stadt Köln e.V.
71.504 € Unverändert gegenüber
2019
St. Barbara Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.000 €
St. Rochus Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.000 €
Thiergartenstr. 47 Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.000 €
St. Laurentius Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.000 €
Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Verteilung Fördermittel 2019 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
2
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband
abgestimmte
Verteilung
Anmerkung
CV Altenclubs 1.000 €
CV Freizeitangebote für
ältere Migranten/innen
im Internationalen
Zentrum Köln-Sülz
7.000 €
CV Fortbildung
ehrenamtlicher
Mitarbeiter in der
Migrantenarbeit
2.000 €
CV
Erholungsmaßnahmen 5.500 €
CV Antragsabhängig 48.004 € Vergabe/Aufteilung
erfolgt nach
Antragstellung durch
den CV
Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Verteilung Fördermittel 2019 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
3
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband
abgestimmte
Verteilung
Anmerkung
Diakonisches Werk 6.420 € Unverändert gegenüber
2019.
Antragsabhängig 6.420 € Vergabe/Aufteilung
erfolgt nach
Antragstellung durch
das Diakonische Werk.
Paritätischer
Wohlfahrtsverband
71.186 € Unverändert gegenüber
2019.
Verschiedene
Mitgliedsorganisationen
Altenclubs /ehrenamtlich
geführte Stützpunkte
10.000 € Gegenüber 11.000 € in
2019.
Verschiedene
Mitgliedsorganisationen
Seniorenarbeit
Migranten
13.000 € Unverändert gegenüber
2019.
Verschiedene
Mitgliedsorganisationen
Mieten Altenclubs 25.000 € Gegenüber 21.000 € in
2019.
Verschiedene
Mitgliedsorganisationen
Qualifizierung,
Supervisionen, Fachtage
für
Mitgliedsorganisationen
in der Seniorenarbeit
11.000 € Unverändert gegenüber
2019.
Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Verteilung Fördermittel 2019 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
4
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband
abgestimmte
Verteilung
Anmerkung
Verschiedene
Mitgliedsorganisationen
Antragsabhängig 12.186 € Gegenüber 15.187 € in
2019.
Vergabe/Aufteilung
erfolgt nach
Antragstellung durch
den Paritätischen
Wohlfahrtsverband.
DRK 7.315 € Unverändert gegenüber
2019
Antragsabhängig 7.315 € Vergabe/Aufteilung
erfolgt nach
Antragstellung durch
das DRK.
Synagogen-Gemeinde 8.426 € Unverändert gegenüber
2019.
Synagogen-Gemeinde Erholungsmaßnahme 4.426 €
Synagogen-Gemeinde Migrantenarbeit 4.000 €
Anlage 1 Verteilungsübersicht 2020
3845 Zeichen
Anlage 1 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Haushaltsjahr 2020
1
Verteilung der Fördermittel – Zuschuss für SeniorenNetzwerke/offene
Altenarbeit = 1.570.826 €, einschl. VN Netzwerk Servicestelle Senio-
renNetzwerke (38.022 €) und VN Offene Seniorenarbeit Synagogen-
Gemeinde Köln (30.000 €)
(2013 = 1.358.700 € / 2014 = 1. 088.700 € / 2015 = 1.293.213 € / 2016 = 1.325.000 € /
2017 = 1.325.000 € / 2018 = 1.421.500 € / 2019 = 1.474.977 €)
Element Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme
A1) Seniore n-
Netzwerke im
Aufbau
2 SNW/AWO
Raderberg
Rath/Heumar
43.903 €
43.903 €
439.030 €
(gegenüber 420.080 €
in 2019)
Anzahl:10
2 SNW/CV
Nippes
Pesch
43.903 €
43.903 €
1 SNW/DPWV
Ossendorf
43.903 €
2 SNW/DRK
Flittard
Neustadt-Süd
43.903 €
43.903 €
3 SNW/DW
Zündorf
Klettenberg
Dünnwald
43.903 €
43.903 €
43.903 €
A2) Selbstständi-
ge Seniore n-
Netzwerke
Anzahl: 30
(gegenüber 24
in 2019)
Kalk, Vingst, Bickendorf, Mer-
heim, Bocklemünd Mengenich
/DPWV
Ostheim, Meschenich, Mü l-
heim, Neubrück, Rodenkir-
chen, Höhenhaus, Brück ,
Bayenthal/AWO
Poll, Longerich, Urbach ,
Lindweiler, Bilderstöc kchen,
Heimersdorf /CV
Holweide, Altstadt -Süd,
Buchheim, Altstadt -Nord,
Dellbrück, Stammheim, Neu-
stadt-Nord /DRK
Lindenthal, Gremberghoven,
Weiden, Braunsfeld/DW
1.500 € pro SNW 45.000 €
(gegenüber 36.000 € in
2019)
Anlage 1 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Haushaltsjahr 2020
2
Element Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme
A3) Standortge-
bundene Se-
niorenNetz-
werke
Altstadt-Süd/Waidmarkt
24/CV
43.903 € 439.030 €
(gegenüber 420.080 €
in 2019)
Anzahl: 10
Zollstock/Rosenzweigweg
1/AWO
43.903 €
Müngersdorf/Brauweiler Weg
8/DW
43.903 €
Vogelsang/Goldammerweg
28/Quäker Nachbarschafts-
heim/DPWV
43.903 €
Niehl/Pohlmannstr.13/DRK 43.903 €
Riehl/Boltensternstr.16/SBK 43.903 €
Seeberg /Abendrothstr.
20/Deutsch-Türkischer Verein
e.V./DPWV
43.903 €
Porz/Glashüttenstr. 18/AWO 43.903 €
Höhenberg/ Weimarer Str.
15/ PariSozial gGmbH/DPWV
43.903 €
Mülheim /Krahnenstr. 1/AWO
43.903 €
A4) Servicestelle
zur Unterstüt-
zung verselb-
ständigter
Seniore n-
Netzwe rke
Anzahl:3 x 0,5
DPWV stadtweit
CV stadtweit
CV für Stadtbezirk Mülheim
43.903 €
43.903 €
43.903 €
131.709 €
(gegenüber 126.024 €
in 2019)
In diesem Betrag sind
38.022 € des VN Netz-
werk Servicestelle S e-
niorenNetzwerke en t-
halten.
Anlage 1 Beschlussvorlage SOSE 16.01.2020
Haushaltsjahr 2020
3
Element Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme
B) Weiterentwic k-
lung der Sen i-
orenar-
beit/Übergäng
e
AWO
CV
DW
DPWV
DRK
SG
37.879 €
71.504 €
6.420 €
71.186 €
7.315 €
8.426 €
202.730 €
(unverändert gegen-
über 2019)
C) Allg. Fachbe-
ratung „Seni o-
ren“
zielgruppe n-
spez. Fachbe-
ratung „Seni o-
ren“
AWO
DPWV
DRK
CV
DW
SG
RUBICON e.V./ DPWV
43.903 €
43.903 €
43.903 €
43.903 €
43.903 €
30.000 €
63.812 €
313.327 €
(gegenüber 2 70.062 €
in 2019)
politischer VN
FB Schwule = 31.906 €
(gegenüber 30.011 € in
2019)
FB Lesben = 31.906 €
(gegenüber 30.011 € in
2019)
Gesamt 1.570.826 €
Legende:
DW = Diakonisches Werk AWO = Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. SNW = Seniorennetzwerk
CV = Caritasverband für die Stadt Köln e.V. DPWV = Paritätischer Wohlfahrtsverband
DRK = Deutsches Rotes Kreuz SBK = Sozial-Betriebe-Köln
SG = Synagogen Gemeinde
Beschlussvorlage Ausschuss
6975 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 4429/2019 Freigabedatum 08.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Fördermittel 2020 "SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit" Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, den im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozi- alleistungen und Diversity, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushaltsjahr 2020 veranschlag- ten Teilbetrag zur Förderung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit in Höhe von 1.502.804 €, den über VN Netzwerk Servicestelle SeniorenNetzwerke eingestellten Betrag in Höhe von 38.022 € und den über VN Offene Seniorenarbeit Synagogen-Gemeinde eingestellten Betrag in Höhe von 30.000 € = insgesamt 1.570.826 €, wie in Anlage 1 und 2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu verwenden. Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.570.826 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan 2020/21 ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, stehen darin in Zeile 15, Transferaufwendungen, Mittel in Höhe von 1.502.804 € als Zuschuss für SeniorenNetzwer- ke/Offene Altenarbeit zur Verfügung. Daneben sind im Ansatz Mittel in Höhe von 38.022 € zur Finanzierung einer Servicestelle zur Unter- stützung verselbständigter SeniorenNetzwerke enthalten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat außerdem beschlossen, aus den im Teilansatz für das strategische Leitprojekt zur Weiterent- wicklung des Seniorenpaketes veranschlagten Mitteln einen Betrag in Höhe von 30.000 € für die Of- fene Seniorenarbeit der Synagogen-Gemeinde Köln zu verwenden, sodass insgesamt für die Förde- rung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit 1.570.826 € (1.502.804 € + 38.022 € + 30.000€) be- reitstehen. Für den Bereich der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit entspricht der Förderbetrag in Höhe von 1.570.826 € einer Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um 65.849 €. Bei der Verteilung der Fördermittel wurde grundsätzlich die Verteilungsstruktur der Vorjahre beibehal- ten. Die konkrete Mittelverteilung kann den Anlagen 1 und 2 entnommen werden und wurde mit den 3 Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Sozial-Betrieben-Köln (SBK) abgestimmt. Gegenüber dem Vorjahr wurden in den einzelnen Förderelementen folgende Änderungen vorge- nommen: Förderelement A1 – SeniorenNetzwerke im Aufbau Hierbei handelt es sich um SeniorenNetzwerke, die von einer hauptamtlichen Netzwerkkoordination für einen begrenzten Zeitraum von mindestens 4 Jahren aufgebaut und unterstützt werden. Ein we- sentliches Strukturmerkmal ist, dass von Anfang an durch die Netzwerkkoordination die Selbstorgani- sation der Seniorinnen und Senioren vor Ort gefördert und gestärkt wird. Nach diesem begrenzten Zeitraum des Aufbaus verlässt die Netzwerkkoordination dieses dann selbständige SeniorenNetzwerk (s. Förderelement A2) und baut in einem anderen Stadtteil ein neues SeniorenNetzwerk auf. Das selbständige SeniorenNetzwerk wird von der Servicestelle zur Unterstützung verselbständigter Senio- renNetzwerke (vgl. Förderelement A4) unterstützt. Entsprechend der vorhandenen Fördermittel wurde eine Tarifkostensteigerung berücksichtigt. Ge- genüber dem Vorjahr wurde der jeweilige Förderbetrag um 1.895 € erhöht. Förderelement A2 – Selbständige SeniorenNetzwerke In 2020 ist die Anzahl der unterstützten selbständigen SeniorenNetzwerke gegenüber dem Vorjahr von 24 auf 30 angestiegen. Förderelement A3 – Standortgebundene SeniorenNetzwerke Im Gegensatz zu den SeniorenNetzwerken im Aufbau verfügen die standortgebundenen Senioren- Netzwerke über eigene Räume. Eine Wanderung der Koordination findet aus diesem Grund nicht statt. Auch hier gilt, dass die Selbstorganisation der Seniorinnen und Senioren vor Ort gefördert und gestärkt werden soll (vgl. Ausführungen zu Förderelement A1). Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der standortgebundenen SeniorenNetzwerke unverändert. Entsprechend der vorhandenen Fördermittel wurde eine Tarifkostensteigerung berücksichtigt. Ge- genüber dem Vorjahr wurde der jeweilige Förderbetrag um 1.895 € erhöht. Förderelement A4 – Servicestelle zur Unterstützung verselbständigter SeniorenNetzwerke Die Anzahl der Servicestellen für die Unterstützung verselbstständigter SeniorenNetzwerke, die aus dieser Haushaltsposition bezuschusst werden, ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Entsprechend der vorhandenen Fördermittel wurde eine Tarifkostensteigerung berücksichtigt. Ge- genüber dem Vorjahr wurde der jeweilige Förderbetrag um 1.895 € erhöht. Förderelement B – Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge In diesem Förderelement gibt es in der Gesamtfördersumme keine Veränderung gegenüber dem Vor- jahr. Bei den in der Anlage 2 ausgewiesenen antragsabhängigen Mitteln entscheidet die Verwaltung über die Vergabe der Fördermittel in Abstimmung mit dem jeweiligen Antragsteller selbständig. 4 Förderelement C – Allgemeine Fachberatung „Senioren“ Bei der allgemeinen Fachberatung der im Vorjahr geförderten Wohlfahrtsverbände wurde entspre- chend der vorhandenen Fördermittel eine Tarifkostensteigerung berücksichtigt. Gegenüber dem Vor- jahr wurde der jeweilige Förderbetrag um 1.895 € erhöht. Gegenüber dem Vorjahr wurde der über VN „Offene Seniorenarbeit Synagogen-Gemeinde“ einge- stellte Betrag in Höhe von 30.000 € zusätzlich in die Übersicht aufgenommen, um die Fachberatung der Synagogen-Gemeinde Köln zu bezuschussen. Bei der außerhalb dieser Systematik stehenden zielgruppenspezifischen Fachberatung wurde bei der bereits über dem Förderbetrag der allgemeinen Fachberatung liegenden Förderung entsprechend der vorhandenen Haushaltsmittel eine Tarifkostensteigerung berücksichtigt. Zur Dringlichkeit Eine Beschlussfassung in der Sitzung am 16.01.2020 ist erforderlich, damit die Umsetzung der fort- laufenden Maßnahmen in 2020 nicht gefährdet wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4429/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.01.2020
- Erstellt
- 19.12.2019 12:55