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Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren

Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne) AN/0405/2022 vom 18.02.2022

Stand: Am 07.03.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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  • Anfrage (Grüne BV2)

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    Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0405/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sit- zung der BV Rodenkirchen (BV2) am 07.03.2022 zu setzen. 1. Welche Erkenntnisse hat die Aufarbeitungen der Starkregen-Kanalüberstau- Ereignisse (14.07.2021 – Hahnwald u.a., 2017 und früher) im Stadtbezirk Rodenkir- chen erbracht? 2. Welche Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung daraus abgeleitet werden, um zu- künftige Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum zu vermeiden oder min- destens zu verringern? 3. Inwieweit werden in der Umsetzung rechtskräftiger Bauleitpläne (Sürther Feld; „Waldviertel“ etc.) bzw. in Planung befindlicher Bauleitpläne (z.B. Rondorf-NW) wei- tere Risikoerhöhungen dauerhaft ausgeschlossen werden? 4. Ist bei sonstigen Bauvorhaben z.B. nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenraum) ge- plant, den Aspekt „Starkregenereignis“ in Zukunft besonders zu berücksichtigen und im Einzelfall bei der Gesamtabwägung des Einfügungsgebotes einfließen zu las- sen? gez. Oliver Ismail gez. Inga Krau Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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