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2022/0075

Neuwahl der Mitglieder der Kommission Mathildenhöhe

Magistratsvorlage 15.03.2022

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2022/0075

3455 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0075 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Kommission Mathildenhöhe  
 
Vorlage vom: 15.03.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung zu.  
 
2. Der Magistrat wählt die 5 Kommissionsmitglieder aus seiner Mitte.  
 
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von 7 Mitgliedern aus ihrer 
Mitte und zur Wahl von 7 Mitgliedern als sachkundige Einwohner*innen gemäß § 72 
Absatz 1 und 2 der HGO zuzuleiten.  
 
 
Anlagen: Geschäftsordnung_für_die_Magistratskommission_Mathildenhöhe_2022  
Sachkundige_Kommission_Mathildenhöhe_2022

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.03.2022 
 
Mit der Ernennung der Mathildenhöhe zum Weltkulturerbe durch das Welterbekomitee der 
Kulturorganisation der Vereinten Nationen am 24. Juli 2021  hat sich die Ausrichtung der 
Kommission Mathildenhöhe geändert. Aus diesem Grund soll nun auch die 
Zusammensetzung der Magistratskommission den neuen Aufgaben angepasst werden.  
 
In der neuen Fassung der Geschäftsordnung wird die Magistratskommission Mathildenhöhe  
wie folgt gebildet:  
 
1. Die Kommission besteht aus dem Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin, der 
Planungsdezernentin / dem Planungsdezernenten, fünf weiteren vom Magistrat 
gewählten Magistratsmitgliedern, sieben von der Stadtverordnetenversammlung 
gewählten Mitgliedern und bis zu sieben sachkundigen Personen nach der Maßgabe des § 
72 Absatz 2 HGO.  
 
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin vorzuschlagen und von der 
Stadtverordnetenversammlung zu wählen.  
 
2. Der Stellvertreter / die Stellvertreterin üben ihre Tätigkeit nur dann aus, wenn das 
entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist. Scheidet ein Kommissionsmitglied 
vor Ablauf der Amtszeit endgültig aus de r Kommission aus, so ist für den Rest der Zeit 
eine Ersatzperson gemäß § 72 Absatz 2 HGO zu wählen.  
 
Die vorgesehenen sachkundigen Personen sind in der Anlage 1 ersichtlich und zeichnen sich 
durch ein hohes Maß an Sachkenntnis und Verbundenheit zur Mathild enhöhe aus. 
 
Die Wahl der fünf Vertreter*innen des Magistrats und der sieben Vertreter*innen der 
Stadtverordnetenversammlung sind nach dem Prinzip der Listenwahl zu wählen.  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Der Magistrat und die 
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden gebeten,  bei der 
Aufstellung ihrer Listenvorschläge , hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Darmstadt, den 15.03.2022 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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5990 Zeichen

1 
 
Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe Nr. XX 
 
 
Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe 
 
vom XX.XX.XXXX1 
 
Gemäß § 72 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat der Magistrat am 
XX.XX.XXXX folgende Geschäftsordnung für die Magistratskommission Mathildenhöhe 
beschlossen: 
 
§ 1 
Aufgabenstellung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bildet nach § 72 HGO eine Magistratskommission 
Mathildenhöhe. Die Kommission hat die Aufgabe, den Magistrat in Angelegenheiten zur 
Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung der Mathildenhöhe als kulturelles Erbe der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beraten. Hierzu gehört insbesondere, Vorschläge zur 
 
a) Verwendung der eingeworbenen Spendenmittel 
b) Durchführung von baulichen Maßnahmen von zentraler Bedeutung 
c) Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit 
 
zu unterbreiten. 
 
Weitere Aufgaben können durch den Magistrat jederzeit definiert werden. 
 
§ 2 
Zusammensetzung der Kommission 
 
1. Die Kommission besteht aus dem Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin, der 
Planungsdezernentin / dem Planungsdezernenten, fünf weiteren vom Magistrat gewählten 
Magistratsmitgliedern, sieben von der Stadtverordnetenversammlung gewählten 
Mitgliedern und bis zu sieben sachkundigen Personen nach der Maßgabe des § 72 Absatz 
2 HGO. 
 
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin vorzuschlagen und von der 
Stadtverordnetenversammlung zu wählen. 
 
2. Der Stellvertreter / die Stellvertreterin üben ihre Tätigkeit nur dann aus, wenn das 
entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist. Scheidet ein Kommissionsmitglied vor 
Ablauf der Amtszeit endgültig aus der Kommission aus, so ist für den Rest der Zeit eine 
Ersatzperson gemäß § 72 Absatz 2 HGO zu wählen. 
 
§ 3 
Vorsitz 
 
Den Vorsitz der Kommission führt der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin oder ein 
von ihm oder ihr generell oder im Einzelfall bestimmtes Mitglied des Magistrats. 
 
§ 4 
Tagesordnung und Einberufung 
 
1. Die Kommission tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern. 
 
                                                 
1 In Kraft getreten am xx.xx.xxxx

2 
 
2. Die Kommission wird durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende einberufen. Sie muss 
unverzüglich einberufen werden, wenn es mindestens 7 Mitglieder unter Angabe der zur 
Verhandlung zu stellenden Gegenstände verlangen, und die Verhandlungsgegenstände zur 
Zuständigkeit der Kommission gehören. Die Kommissionsmitglieder haben eigenhändig zu 
unterzeichnen. 
 
3. Die Tagesordnung wird von dem / von der Vorsitzenden festgesetzt. Der oder die 
Vorsitzende lädt die Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu den 
Sitzungen ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen 
mindestens 7 Tage liegen. Der oder die Vorsitzende kann in eiligen Fällen die Ladungsfrist 
abkürzen, jedoch muss die Ladung den Kommissionsmitgliedern spätestens am Tage vor 
der Sitzung zugehen. Auf die verkürzte Ladungsfrist muss in der Einladung ausdrücklich 
hingewiesen werden. 
 
§ 5 
Geschäftsstelle 
 
Für die Kommission wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese übernimmt die Abwicklung 
der laufenden Verwaltungsgeschäfte der Kommission. Sie erstellt insbesondere die Ladungen 
zu den Sitzungen und fertigt die Sitzungsniederschriften. 
 
§ 6 
Hinzuziehung von Personen 
 
1. Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen 
Gegenständen durch Beschluss der Kommission weitere sachkundige Dritte hinzugezogen 
werden. Diese Personen sind nicht Mitglieder der Kommission und haben beratende 
Aufgaben ohne Stimmrecht. 
 
2. Die Direktorin/der Direktor des Instituts Mathildenhöhe ist ständiges Mitglied mit 
beratenden Aufgaben ohne Stimmrecht. 
 
3. Vertreter / Vertreterinnen der an den Verhandlungsgegenständen beteiligten Ämter, 
Eigenbetrieben, Verwaltungsstellen, Dezernate und Stabsstellen können an den Sitzungen 
mit Rede- und Vorschlagsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, teilnehmen. 
 
§ 7 
Beschlussfassung 
 
1. Die Kommission ist beschlussfähig, sofern mindestens 11 ihrer Mitglieder anwesend sind. 
 
2. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die 
Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Geheime Abstimmung ist unzulässig. Für den 
Fall der Stimmengleichheit gibt die Stimme des / der Vorsitzenden den Ausschlag.  
 
 
 
§ 8 
Niederschrift 
 
1. Über die Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die inhaltlich auf das Notwendigste zu 
beschränken ist. Sie muss enthalten: Tag, Ort, Beginn und Ende, Vorsitz der Sitzung, 
Anwesenheitsliste, Tagesordnung und gefasste Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis.  
 
2. Die Niederschrift ist von dem oder der Vorsitzenden und dem Schriftführer oder der 
Schriftführerin zu unterzeichnen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin wird von der 
Geschäftsstelle gem. § 4 Nr. 4 gestellt.

3 
 
§ 9 
Rechtsstellung der Kommissionsmitglieder 
 
1. Die Mitglieder der Kommission sind, soweit sie als Stadtverordnete, ehrenamtliche 
Magistratsmitglieder oder sachkundige Personen berufen werden, ehrenamtlich tätig. Zu 
ihren Pflichten gehören die Verschwiegenheitspflicht (§ 24 HGO) und die Treuepflicht (§ 26 
HGO). 
 
2. Der oder die Vorsitzende hat in der ersten Sitzung der Kommission die Mitglieder auf die 
Beachtung der Verschwiegenheitspflicht und der Treuepflicht hinzuweisen. In der 
Niederschrift der Sitzung ist zu vermerken, dass dieser Hinweis erfolgte.  
 
 
 
§ 10 
Amtszeit 
 
Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer der Wahlzeit der 
Stadtverordnetenversammlung berufen. Unabhängig hiervon nehmen die Mitglieder der 
Kommission ihre Aufgaben in sinngemäßer Anwendung von § 41 HGO so lange wahr, bis ihre 
Nachfolger / Nachfolgerinnen das Amt antreten.  
 
 
§ 11 
Inkrafttreten 
 
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung des Magistrats in Kraft.  
 
 
Darmstadt, xx.xx.xxxx 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Vorschlagsliste sachkundige Personen für die Kommission Mathildenhöhe  
 Mitglied:  Vertreter:  
1.  Prof. Dr. Kai Buchholz (HDA, 
Fachbereich Gestaltung) 
Prof. Mike Richter (HDA, FB Gestaltung),  
2.  Prof. Dr. Werner Durth (ehem. TUD)  Prof. Dr. Dieter Schott (TUD)  
3.  Dipl. Des. Cornelia Dollacker (GF 
Hessen Design e.V.),  
Dr. Bernd Busch (Deutsche Akademie für 
Sprache und Dichtung)   
4.  Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend 
(Vorstand HEAG AG)  
Prof. Dipl. Ing. Anke Mensing (HDA) 
5.  Prof. Dr. Petra Gehring (TUD)  Dipl. Des. Lukas Einsele (Vorsitzender des 
Kultur einer Digitalstadt e.V)  
6.  Hans Gerhard Knöll (Vorsitzender 
des Freunde der Mathildenhöhe 
Darmstadt e.V.)  
Irene Jost-Göckel 
7.  Armin Riegel (Vorsitzender des 
Förderkreis Hochzeitsturm e.V. ) 
Dr. Christiane Klein (Vahle-Stiftung)

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0075
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00