V/0498/2017
Endgültige Mittelzuteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II
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Berichtsvorlage
5199 Zeichen
V/0498/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Endgültige Mittelzuteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II
Konkretisierung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (AMIP) 2017 des Jobcenters der
Stadt Münster
Beratungsfolge
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage:
Im Mai 2017 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesagentur für A rbeit
und den zugelassen kommunalen Trägern die Verteilung und die Höhe der endgültigen Mittel für
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbei t-
suchende mit. Der Stadt Münster wurden insgesamt 12.651.918 Euro an Eingliederungsmitteln
und 15.399.884 Euro an Verwaltungsmitteln (rd. + 1.268.630 Euro ggü. Ursprungszuweisung)
zugeteilt.
Die ursprünglichen Planungen (vgl. AMIP 1 2017 S. 78) basierten auf Prognosen und Erfahrung s-
werten und auf Basis einer erwarteten Zuteilung von Eing liederungsmitteln in Höhe von
12.873.000,00 Euro und einen notwendigen Umschichtungsbetrag in den Verwaltungshaushalt in
Höhe von 2.500.000,00 Euro.
Der Umschichtungsbetrag von den Eingliederungsmitteln zu den Verwaltungsmitteln konnte au f-
grund der endgü ltigen Zuteilung und genauerer Prognosemöglichkeit um 800.000,00 € auf
1.700.000,00 € reduziert werden. Somit stehen zur weiteren Ergänzung des AMIP 2017 zusätz-
lich knapp 600.000 Euro zur Verfügung.
Planansatz AMIP 2017: 12.873.000 Euro
Endgültige Zuteilung 2017: 12.651.918 Euro
Diff. - 221.082 Euro
1 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2017
Vorlagen-Nr.:
V/0498/2017
Auskunft erteilt:
Herr Schölling
Ruf:
492-9100
E-Mail:
Schoelling@stadt-muenster.de
Datum:
13.06.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0498/2017
Reduzierung Umschichtungsbetrag: 800.000 Euro
zusätzlich einzusetzen: 578.918 Euro
2. Ergänzende Ansätze:
Mit der Ergänzung werden die im AMIP 2017 beschriebenen und beschlossenen Handlung s-
schwerpunkte sowie die Zielerreichung weiter gefördert. Da Ausschreibungen einen langen zeitli-
chen Vorlauf benötigen, werden im Wesentlichen bestehende Angebote im Rahmen des rechtlich
Möglichen ausgeweitet bzw. wird auf Angebote zurückgegriffen, die trägerseiti g bereits im Ra h-
men von Gutscheinverfahren zertifiziert sind und dessen Ziele im Einklang mit dem AMIP 2017
stehen.
Handlungsfeld Marktchancen und Integrationen
Zu diesem Handlungsfeld und zur Stützung des mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales u nd In-
tegration (MAIS) NRW vereinbarten Ziels zur Integrationsquote (vgl. V/640/2017) wird das im
AMIP 2017 genannte Angebot von 250 Einzelfallförderungen (Maßnahmen bei einem Träger) zur
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einschließlich der Vermittlung in Ausbildung
oder Arbeit nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ergänzt. Geplant ist die Aus-
gabe von rd. 60 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen.
Handlungsfeld Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende
Zur weiteren Forcierung der strategischen Ausrichtung „ Soziale Teilhabe durch Beschä ftigung“
wird ein weiteres Projekt mit dem Schwerpunkt auf öffentlich geförderter Beschäftigung im Ra h-
men des § 16e SGB II in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt eingerichtet. Eine entsprechende
Vorlage wird voraussichtlich im dritten Quartal eingebracht.
Weiter ist die Ausweitung des Angebotes an Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II um rd. 50
Plätze vorgesehen. Entsprechende Anträge werden von den Trägern bereits vorbereitet, da
durch das Wegbrechen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach dem Asylbewerbe r-
leistungsgesetz dort geschaffenene Kapazitäten frei wurden und für Leistungsberechtigte nach
dem SGB II ein Bedarf besteht.
Handlungsfeld Geflüchtete
Für lebensältere G eflüchtete, bei denen aus den unterschiedlichsten Gründen eine Ausbildung
nicht in Frage kommt, wird das Angebot der Einzelfallförderungen „Teilqualifizierung“ um ein A n-
gebot im Rahmen einer Kurzqualifikation aufgestockt. Dies erfolgt zunächst für rd. 15 T eilneh-
mer/Innen, um Erfahrungen zu sammeln und die entsprechende Wirkung im Hinblick auf die Ziel-
gruppe und den Arbeitsmarkt zu beobachten.
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V/0498/2017
Handlungsfeld Jugendliche unter 25 Jahren
Das Angebot der Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung und auf den Hauptschulab-
schluss (s. AMIP 2017 S. 84) wird auf 25 Plätze aufgestockt.
Weiter werden die Plätze für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) von 35 auf rd. 70 erweitert.
Hier sind abH-Plätze für die Zielgruppe der Geflüchteten mit gesonderter Sprachergänzung ent-
halten.
Handlungsfeld Menschen mit Behinderung
Die Angebote zur Integrationsunterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
und Menschen mit Behinderung (s. AMIP 2017 S. 81) wird von 72 auf 86 Plätze erhöht.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0498/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37