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V/0498/2017

Endgültige Mittelzuteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II

Vorlagen 06.06.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 12.07.2017, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5199 Zeichen

V/0498/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Endgültige Mittelzuteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II 
Konkretisierung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (AMIP) 2017 des Jobcenters der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage: 
 
Im Mai 2017 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesagentur für A rbeit 
und den zugelassen kommunalen Trägern die Verteilung und die Höhe der endgültigen Mittel für 
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbei t-
suchende mit. Der Stadt Münster wurden insgesamt 12.651.918 Euro an Eingliederungsmitteln 
und 15.399.884 Euro an Verwaltungsmitteln (rd. + 1.268.630 Euro ggü. Ursprungszuweisung) 
zugeteilt.  
 
Die ursprünglichen Planungen (vgl. AMIP 1 2017 S. 78) basierten auf Prognosen und Erfahrung s-
werten und auf Basis einer erwarteten Zuteilung von Eing liederungsmitteln in Höhe von 
12.873.000,00 Euro und einen notwendigen Umschichtungsbetrag in den Verwaltungshaushalt in 
Höhe von 2.500.000,00 Euro.  
 
Der Umschichtungsbetrag von den Eingliederungsmitteln zu den Verwaltungsmitteln konnte au f-
grund der endgü ltigen Zuteilung und genauerer Prognosemöglichkeit um 800.000,00 € auf 
1.700.000,00 € reduziert werden. Somit  stehen zur weiteren Ergänzung  des AMIP 2017 zusätz-
lich knapp 600.000 Euro zur Verfügung. 
 
Planansatz AMIP 2017:    12.873.000 Euro 
Endgültige Zuteilung 2017:   12.651.918 Euro 
Diff.        - 221.082 Euro 
                                                
1 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2017 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0498/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schölling 
Ruf: 
492-9100 
E-Mail: 
Schoelling@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.06.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0498/2017 
 
Reduzierung Umschichtungsbetrag:  800.000 Euro 
zusätzlich einzusetzen:   578.918 Euro 
 
 
2. Ergänzende Ansätze: 
 
Mit der Ergänzung werden die im AMIP 2017 beschriebenen und beschlossenen Handlung s-
schwerpunkte sowie die Zielerreichung weiter gefördert. Da Ausschreibungen einen langen zeitli-
chen Vorlauf benötigen, werden im Wesentlichen bestehende Angebote im Rahmen des rechtlich 
Möglichen ausgeweitet bzw. wird auf Angebote zurückgegriffen, die trägerseiti g bereits im Ra h-
men von Gutscheinverfahren zertifiziert sind und dessen Ziele im Einklang mit dem AMIP 2017 
stehen.  
 
 
 
 
Handlungsfeld Marktchancen und Integrationen 
  
Zu diesem Handlungsfeld und zur Stützung des mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales u nd In-
tegration (MAIS) NRW vereinbarten Ziels zur Integrationsquote (vgl. V/640/2017) wird das im 
AMIP 2017 genannte Angebot von 250 Einzelfallförderungen (Maßnahmen bei einem Träger) zur 
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einschließlich der Vermittlung in Ausbildung 
oder Arbeit nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ergänzt. Geplant ist die Aus-
gabe von rd. 60 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen.  
 
Handlungsfeld Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende 
 
Zur weiteren Forcierung der  strategischen Ausrichtung „ Soziale Teilhabe durch Beschä ftigung“ 
wird ein weiteres Projekt mit dem Schwerpunkt auf öffentlich geförderter Beschäftigung im Ra h-
men des § 16e SGB II in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt eingerichtet. Eine  entsprechende 
Vorlage wird voraussichtlich im dritten Quartal eingebracht. 
 
Weiter ist die Ausweitung des Angebotes an Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II um rd. 50 
Plätze vorgesehen. Entsprechende Anträge werden von den Trägern bereits vorbereitet, da  
durch das Wegbrechen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach dem Asylbewerbe r-
leistungsgesetz dort geschaffenene Kapazitäten frei wurden und für Leistungsberechtigte nach 
dem SGB II ein Bedarf besteht. 
 
Handlungsfeld Geflüchtete 
 
Für lebensältere G eflüchtete, bei denen aus den unterschiedlichsten Gründen eine Ausbildung 
nicht in Frage kommt, wird das Angebot der Einzelfallförderungen „Teilqualifizierung“ um ein A n-
gebot im Rahmen einer Kurzqualifikation aufgestockt. Dies erfolgt zunächst für rd. 15 T eilneh-
mer/Innen, um Erfahrungen zu sammeln und die entsprechende Wirkung im Hinblick auf die Ziel-
gruppe und den Arbeitsmarkt  zu beobachten.

3 
V/0498/2017 
 
 
Handlungsfeld Jugendliche unter 25 Jahren  
 
Das Angebot der Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung und auf den Hauptschulab-
schluss (s. AMIP 2017 S. 84) wird auf 25 Plätze aufgestockt. 
Weiter werden die Plätze für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) von 35 auf rd. 70 erweitert. 
Hier sind abH-Plätze für die Zielgruppe der Geflüchteten mit gesonderter Sprachergänzung ent-
halten. 
 
Handlungsfeld Menschen mit Behinderung 
 
Die Angebote zur Integrationsunterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen 
und Menschen mit Behinderung (s. AMIP 2017 S. 81) wird von 72 auf 86 Plätze erhöht. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0498/2017
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37