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Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung in die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4231/2021 vom 13.12.2021

Stand: Am 14.12.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 4231/2021 Freigabedatum 13.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung in die Verbandsversammlung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Frau Stadtdirektorin Andrea Blome Herrn Beige- ordneten Ascan Egerer in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli- chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister oder der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln sowie deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Ver- treterinnen bzw. Vertreter und Stellvertretungen in der Verbandsversammlung ist dies die Mit- gliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in der Verbandsversammlung an, den Public Corporate Governance Ko- dex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Sieg regelt zur Zusammenset- zung der Verbandsversammlung folgendes: „Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen.“ Gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt eine vom Rat bestellte Vertreterin oder ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Aufsichtsräten, Ausschüssen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern wei- tere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Ober- bürgermeister oder die von ihr/ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Gemeinde dazuzählen. Im November 2021 hat Herr Ascan Egerer sein Amt als Beigeordneter für Mobilität bei der Stadt Köln angetreten. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt Herrn Beigeordneten Egerer anstelle von Frau Stadtdirektorin Blome zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrs- verbund Rhein-Sieg vor. Die Stellvertretung wird weiterhin durch Frau Stadtkämmerin Prof. Diemert wahrgenommen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter- nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2021

    Rat

    TOP 17.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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