0716/2024
Sachstand aktuelles Vorgehen E-Scooter
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
1411 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 26.02.2024 0716/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.03.2024 Sachstand zum aktuellen Vorgehen bezüglich E-Scooter Das für Ende 2023 angestrebte vorgelagerte Interessensbekundungsverfahren konnte aufgrund des Gerichtsurteils aus Münster zur Sondernutzungssatzung nicht wie ge- plant durchgeführt werden. Ziel dieses Verfahrens ist die stadtweite Mengenbegren- zung und Verteilung bis in die Außenbereiche der Stadt (siehe hierzu Beschluss des Hauptausschusses AN/1536/2021 vom 19.07.2021). Mit Beschluss des Rates vom 07.12.2023 (3218/2023) liegt eine neue Fassung der Sondernutzungssatzung vor. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird die Verwaltung für 2024 wie folgt vorgehen: Die beantragten E-Scooter der Verleihfirmen werden für 2024 genehmigt, auf das vor- gelagerte Interessensbekundungsverfahren wird zunächst verzichtet. Aus der derzeiti- gen Antragslage geht hervor, dass die Verteilung im Stadtgebiet gewährleistet ist. Dies wird unterstützt durch die Staffelung der Gebührenhöhe im Stadtgebiet. Die kon- kreten Bediengebiete im Außenbereich erfolgen eigenverantwortlich durch die Anbie- ter. Es soll nach dem ersten Halbjahr geprüft werden, ob dieses Verfahren im 2. Halbjahr gestartet werden muss, um für 2025 die gewünschte Verteilung im Stadtgebiet zu er- zielen. gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0716/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 09:16