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0716/2024

Sachstand aktuelles Vorgehen E-Scooter

Mitteilung Ausschuss 26.02.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.03.2024, TOP 6.2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1411 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2024 
 0716/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.03.2024 
 
Sachstand zum aktuellen Vorgehen bezüglich E-Scooter 
Das für Ende 2023 angestrebte vorgelagerte Interessensbekundungsverfahren konnte 
aufgrund des Gerichtsurteils aus Münster zur Sondernutzungssatzung nicht wie ge-
plant durchgeführt werden. Ziel dieses Verfahrens ist die stadtweite Mengenbegren-
zung und Verteilung bis in die Außenbereiche der Stadt (siehe hierzu Beschluss des 
Hauptausschusses AN/1536/2021 vom 19.07.2021). 
 
Mit Beschluss des Rates vom 07.12.2023 (3218/2023) liegt eine neue Fassung der 
Sondernutzungssatzung vor. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird die Verwaltung 
für 2024 wie folgt vorgehen: 
 
Die beantragten E-Scooter der Verleihfirmen werden für 2024 genehmigt, auf das vor-
gelagerte Interessensbekundungsverfahren wird zunächst verzichtet. Aus der derzeiti-
gen Antragslage geht hervor, dass die Verteilung im Stadtgebiet gewährleistet ist. 
Dies wird unterstützt durch die Staffelung der Gebührenhöhe im Stadtgebiet. Die kon-
kreten Bediengebiete im Außenbereich erfolgen eigenverantwortlich durch die Anbie-
ter. 
 
Es soll nach dem ersten Halbjahr geprüft werden, ob dieses Verfahren im 2. Halbjahr 
gestartet werden muss, um für 2025 die gewünschte Verteilung im Stadtgebiet zu er-
zielen.  
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

05.03.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0716/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.02.2024
Erstellt
22.02.2024 09:16