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BV2/022/2026

Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 - Anfrage von Frau Loerwald

Anfrage 13.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 27.01.2026, TOP 8.8

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Beantwortung BV2 022 2026 Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9

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Beantwortung BV2 022 2026 Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9

1805 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 27.01.2026 
Vorlagennummer BV2/022/2026 
 
 
 
Anfrage von Frau Loerwald vom 12.01.2026 
hier: Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 
 
Frage 1: 
Ist der Verwaltung der Leerstand bekannt? 
 
Antwort: 
Der Leerstand des Objektes ist der Verwaltung bekannt. Ein Verwaltungsverfahren 
mit dem Ziel der Rückführung des Wohnraums ist eröffnet worden. 
 
 
Frage 2:  
Liegen der Verwaltung Gründe für den Leerstand vor?  
 
Frage 3: 
Welche Maßnahmen kann die Verwaltung treffen, um den Wohnraum dem 
Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen? Oder sind der Verwaltung 
anderweitige Planung für das Gebäude bekannt? 
 
Antwort zu Frage 2 und 3: 
Das Objekt ist in seinem derzeitigen Zustand unbewohnbar. Es sind umfassende 
Wiederherstellungsarbeiten erforderlich, damit der Wohnraum dem Wohnungsmarkt 
zur Erfüllung von Wohnzwecken zugeführt werden kann. Die Kernsanierung des 
gesamten Objektes sowie die anschließende Rückführung auf den Wohnungsmarkt 
war durch die Verfügungsberechtigte beabsichtigt. In diesem Zusammenhang sind 
auch begleitende Bauanträge gestellt worden, die jedoch aufgrund baurechtlicher 
Einwände letztlich nicht umgesetzt werden konnten. Im Ergebnis konnte damit die 
geplante Maßnahme durch die Verfügungsberechtigte nicht realisiert werden, sodass 
Ende des Jahres 2025 eine Veräußerung des Objektes stattgefunden hat. 
Das Verwaltungsverfahren wird nun mit dem Rechtsnachfolger fortgeführt, sobald die 
Eintragung in den zugehörigen Grundbüchern abschließend vorgenommen worden 
ist. Sofern wider Erwarten keine Rückführung auf den Wohnungsmarkt vorgesehen 
ist, bestehen im Rahmen der Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung die 
rechtlichen Voraussetzungen, um die Wiederherstellung des Wohnraums und dessen 
Überlassung zu Wohnzwecken anzuordnen.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 2
TOP 8.8 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/022/2026
Typ
Anfrage
Datum
13.01.2026
Erstellt
13.01.2026 06:45