BV2/022/2026
Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 - Anfrage von Frau Loerwald
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Beantwortung BV2 022 2026 Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9
1805 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/022/2026 Anfrage von Frau Loerwald vom 12.01.2026 hier: Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 Frage 1: Ist der Verwaltung der Leerstand bekannt? Antwort: Der Leerstand des Objektes ist der Verwaltung bekannt. Ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Rückführung des Wohnraums ist eröffnet worden. Frage 2: Liegen der Verwaltung Gründe für den Leerstand vor? Frage 3: Welche Maßnahmen kann die Verwaltung treffen, um den Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen? Oder sind der Verwaltung anderweitige Planung für das Gebäude bekannt? Antwort zu Frage 2 und 3: Das Objekt ist in seinem derzeitigen Zustand unbewohnbar. Es sind umfassende Wiederherstellungsarbeiten erforderlich, damit der Wohnraum dem Wohnungsmarkt zur Erfüllung von Wohnzwecken zugeführt werden kann. Die Kernsanierung des gesamten Objektes sowie die anschließende Rückführung auf den Wohnungsmarkt war durch die Verfügungsberechtigte beabsichtigt. In diesem Zusammenhang sind auch begleitende Bauanträge gestellt worden, die jedoch aufgrund baurechtlicher Einwände letztlich nicht umgesetzt werden konnten. Im Ergebnis konnte damit die geplante Maßnahme durch die Verfügungsberechtigte nicht realisiert werden, sodass Ende des Jahres 2025 eine Veräußerung des Objektes stattgefunden hat. Das Verwaltungsverfahren wird nun mit dem Rechtsnachfolger fortgeführt, sobald die Eintragung in den zugehörigen Grundbüchern abschließend vorgenommen worden ist. Sofern wider Erwarten keine Rückführung auf den Wohnungsmarkt vorgesehen ist, bestehen im Rahmen der Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung die rechtlichen Voraussetzungen, um die Wiederherstellung des Wohnraums und dessen Überlassung zu Wohnzwecken anzuordnen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/022/2026
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 13.01.2026 06:45