3130/2024
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 3130/2024 Freigabedatum 07.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz — Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz — aufzustellen mit dem Ziel, eine öffentliche Grünfläche festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz — zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 2; 4. nimmt folgendes Planungssicherungsinstrument zur Kenntnis: Sollte ein Bauantrag für den Bereich der Gleueler Wiese eingereicht werden, wird die Verwaltung einen Be- schluss für eine Veränderungssperre vorlegen; 5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Sportausschuss, der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustim- men. Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Im Kölner Stadtteil Sülz, Stadtbezirk Lindenthal, befindet sich im Äußeren Grüngürtel der RheinEnergieSportpark. Dieser wird bereits seit Jahrzehnten von dem Fußballclub 1. FC Köln genutzt. Der 1. FC Köln plant zur Sicherung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit eine Mo- dernisierung und Erweiterung des RheinEnergieSportparks. Der 1. FC Köln beabsichtigt, den bestehenden RheinEnergieSportpark auf Grundlage des Be- bauungsplanes Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln- Sülz – zu erweitern. Dazu soll unter anderem der Neubau eines Fußball-Leistungszentrums errichtet werden. Das Leistungszentrum soll innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiets Leistungszentrum in direkter Nähe zum Geißbockheim und zum Franz-Kremer- Stadion errichtet werden. Im westlichen Bereich des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Be- bauungsplans, auf der sogenannten Gleueler Wiese innerhalb des Äußeren Grüngürtels, sind neben einem im Bestand vorhandenen öffentlichen Parkplatz ein Funktionsgebäude sowie drei Großspielfelder daran anschließend eine Grünfläche mit vier Kleinspielfeldern festgesetzt. Auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 63419/02 soll lediglich die Baugenehmigung für das Leistungszentrum erteilt und hierzu ein Erbbaurechtsvertrag mit dem 1. FC Köln abge- schlossen werden. Im Gegenzug soll sich der 1. FC Köln bereit erklären, auf die Bebauung der Gleueler Wiese mit neuen Spielfeldern zu verzichten. Im Zusammenhang mit der vorgenannten Angelegenheit hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fußball-Leistungszentrum für den Profi- und Nachwuchsbereich beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwal- tung ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einleitet, die Gleueler Wiesen in Ihrem heuti- gen Zustand planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. Städtebauliches Konzept Die Aufstellung verfolgt das Ziel, die Gleueler Wiesen in Ihrem heutigen unangetasteten Zu- stand planungsrechtlich dauerhaft als öffentliche Grünfläche festzusetzen, um in dem Bereich eine Bebauung auszuschließen und die Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Das städtebauli- che Planungskonzept ist der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 18.06.2020 als Satzung be- schlossen (siehe Vorlage 1072/2020). Durch das vorliegende Aufstellungsverfahren des Be- bauungsplans „Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz“ sollen teilweise Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes überplant werden. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans zur Sicherung der Gleueler Wiesen erfordert die Än- derung des Flächennutzungsplans (FNP), die der Genehmigung der Bezirksregierung bedarf. Die Änderung des FNP soll im Parallelverfahren erfolgen. 3 Klageverfahren Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster, Urteil vom 24.11.2022 - 7 D 2/21.NE) hatte den Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erwei- terung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – auf die Normenkontrolle einer als Umweltverei- nigung anerkannten Bürgerinitiative für unwirksam erklärt. Im Zuge der Revisionen hob das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24.4.2024 – 4 CN 2.23 – (OVG Münster)) die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Rechts- streit an das OVG Münster zurück. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – wirksam, weshalb für die Ertei- lung einer Baugenehmigung geltendes Planungsrecht vorliegt. Sicherung der Planung Die unter Beschlusspunkt 4. vorgesehene Veränderungssperre bewirkt, dass schon vor Ab- schluss des Bebauungsplanverfahrens zum Erhalt der Gleueler Wiese keine genehmigungs- pflichtigen Veränderungen vorgenommen werden können. Um die Veränderungssperre opti- mal zu nutzen, sollte der Beschluss für eine Veränderungssperre erst erfolgen, wenn ein der neuen Planung widersprechender Bauantrag vorliegt. Eine Veränderungssperre ist zeitlich be- fristet. Sollte die Veränderungssperre vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens außer Kraft treten, würde das schon heute bestehende Planrecht gelten. Planverwirklichung Da mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz – maßgebliche Bestandteile des geltenden Bebauungsplans Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – nicht mehr umge- setzt werden können, wird im weiteren Verfahren geprüft, inwiefern der städtebauliche Vertrag und die implementierten Umsetzungsverpflichtungen anzupassen sind. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept
Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept
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$$ Stadt Köln Stadtplanungsamt Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept Sicherung Gleueler Wiesen in Köln - Sülz Kleingärten 54.4 300 Meter DEI, AN
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sicherung Gleueler Wiesen in Köln - Sülz 0 15075 300 450 Meter
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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ANLAGE 0 Der 1. FC Köln beabsichtigt, den bestehenden RheinEnergieSportpark zu erweitern. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – soll lediglich die Baugenehmigung für das Leistungszentrum erteilt und hierzu ein Erbbaurechtsvertrag mit dem 1. FC Köln abgeschlossen werden. Im Gegenzug soll sich der 1. FC Köln bereit erklären, auf die Bebauung der Gleueler Wiese mit neuen Spielfeldern zu verzichten. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fußball-Leistungszentrum für den Profi- und Nachwuchsbereich beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwaltung unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einleitet, die Gleueler Wiesen in Ihrem heutigen Zustand planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. Die Dringlichkeit begründet sich im hohen Stellenwert der Gesamtmaßnahme für die Öffentlichkeit. Um weitere Verzögerungen bei der planungsrechtlichen Sicherung der Gleueler Wiesen zu vermeiden, wird die Vorlage kurzfristig zur Beratung und Entscheidung in die politischen Gremien eingebracht. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz Vorlage 3130/2024 hier: Begründung der Dringlichkeit
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
3130/2024
Stand: 20.10.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das
Gebiet innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berren-
rather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz —
Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz — aufzustellen mit dem Ziel, eine öffentli-
che Grünfläche festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen
in Köln-Sülz — zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2;
4. nimmt folgendes Planungssicherungsinstrument zur Kenntnis: Sollte ein Bauantrag für
den Bereich der Gleueler Wiese eingereicht werden, wird die Verwaltung einen Beschluss für
eine Veränderungssperre vorlegen;
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Sportausschuss, der Ausschuss für Klima,
Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.01.2025 umge-
setzt.
Nächste Schritte:
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll zeitnah erfolgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Zweites Quartal 2026
2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3130/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.11.2024
- Erstellt
- 10.10.2024 22:29