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3130/2024

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 07.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 10.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1477 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die 
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 
mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

6917 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 3130/2024 
Freigabedatum 07.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der 
Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in 
Köln-Sülz — Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz — aufzustellen mit 
dem Ziel, eine öffentliche Grünfläche festzusetzen;  
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in 
Köln-Sülz — zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2; 
4. nimmt folgendes Planungssicherungsinstrument zur Kenntnis: Sollte ein Bauantrag für 
den Bereich der Gleueler Wiese eingereicht werden, wird die Verwaltung einen Be-
schluss für eine Veränderungssperre vorlegen; 
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Sportausschuss, der Ausschuss für Klima, 
Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustim-
men. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 
Sportausschuss 07.11.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung  
Im Kölner Stadtteil Sülz, Stadtbezirk Lindenthal, befindet sich im Äußeren Grüngürtel der 
RheinEnergieSportpark. Dieser wird bereits seit Jahrzehnten von dem Fußballclub 1. FC Köln 
genutzt. Der 1. FC Köln plant zur Sicherung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit eine Mo-
dernisierung und Erweiterung des RheinEnergieSportparks. 
 
Der 1. FC Köln beabsichtigt, den bestehenden RheinEnergieSportpark auf Grundlage des Be-
bauungsplanes Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-
Sülz – zu erweitern. Dazu soll unter anderem der Neubau eines Fußball-Leistungszentrums 
errichtet werden. Das Leistungszentrum soll innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten 
Sondergebiets Leistungszentrum in direkter Nähe zum Geißbockheim und zum Franz-Kremer-
Stadion errichtet werden. Im westlichen Bereich des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Be-
bauungsplans, auf der sogenannten Gleueler Wiese innerhalb des Äußeren Grüngürtels, sind 
neben einem im Bestand vorhandenen öffentlichen Parkplatz ein Funktionsgebäude sowie 
drei Großspielfelder daran anschließend eine Grünfläche mit vier Kleinspielfeldern festgesetzt.  
 
Auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 63419/02 soll lediglich die Baugenehmigung für 
das Leistungszentrum erteilt und hierzu ein Erbbaurechtsvertrag mit dem 1. FC Köln abge-
schlossen werden. Im Gegenzug soll sich der 1. FC Köln bereit erklären, auf die Bebauung 
der Gleueler Wiese mit neuen Spielfeldern zu verzichten. 
 
Im Zusammenhang mit der vorgenannten Angelegenheit hat der Rat der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 01.10.2024 die Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung und Nutzung eines 
Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fußball-Leistungszentrum für den Profi- 
und Nachwuchsbereich beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwal-
tung ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einleitet, die Gleueler Wiesen in Ihrem heuti-
gen Zustand planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. 
 
Städtebauliches Konzept 
Die Aufstellung verfolgt das Ziel, die Gleueler Wiesen in Ihrem heutigen unangetasteten Zu-
stand planungsrechtlich dauerhaft als öffentliche Grünfläche festzusetzen, um in dem Bereich 
eine Bebauung auszuschließen und die Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Das städtebauli-
che Planungskonzept ist der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt.  
 
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
Der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in 
Köln-Sülz – wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 18.06.2020 als Satzung be-
schlossen (siehe Vorlage 1072/2020). Durch das vorliegende Aufstellungsverfahren des Be-
bauungsplans „Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz“ sollen teilweise Festsetzungen des 
geltenden Bebauungsplanes überplant werden.  
 
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans zur Sicherung der Gleueler Wiesen erfordert die Än-
derung des Flächennutzungsplans (FNP), die der Genehmigung der Bezirksregierung bedarf. 
Die Änderung des FNP soll im Parallelverfahren erfolgen.

3 
 
Klageverfahren 
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster, Urteil vom 
24.11.2022 - 7 D 2/21.NE) hatte den Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erwei-
terung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – auf die Normenkontrolle einer als Umweltverei-
nigung anerkannten Bürgerinitiative für unwirksam erklärt. 
 
Im Zuge der Revisionen hob das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24.4.2024 
– 4 CN 2.23 – (OVG Münster)) die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Rechts-
streit an das OVG Münster zurück.  
 
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – 
Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – wirksam, weshalb für die Ertei-
lung einer Baugenehmigung geltendes Planungsrecht vorliegt.  
 
Sicherung der Planung 
Die unter Beschlusspunkt 4. vorgesehene Veränderungssperre bewirkt, dass schon vor Ab-
schluss des Bebauungsplanverfahrens zum Erhalt der Gleueler Wiese keine genehmigungs-
pflichtigen Veränderungen vorgenommen werden können. Um die Veränderungssperre opti-
mal zu nutzen, sollte der Beschluss für eine Veränderungssperre erst erfolgen, wenn ein der 
neuen Planung widersprechender Bauantrag vorliegt. Eine Veränderungssperre ist zeitlich be-
fristet. Sollte die Veränderungssperre vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens außer 
Kraft treten, würde das schon heute bestehende Planrecht gelten.   
 
Planverwirklichung 
Da mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Sicherung Gleueler 
Wiesen in Köln-Sülz – maßgebliche Bestandteile des geltenden Bebauungsplans Nummer 
63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – nicht mehr umge-
setzt werden können, wird im weiteren Verfahren geprüft, inwiefern der städtebauliche Vertrag 
und die implementierten Umsetzungsverpflichtungen anzupassen sind. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

155 Zeichen

$$ Stadt Köln
Stadtplanungsamt

Anlage 3

Städtebauliches Planungskonzept

Sicherung Gleueler Wiesen

in Köln - Sülz

Kleingärten

54.4

300 Meter

DEI, AN

Anlage 2 Geltungsbereich

344 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Sicherung Gleueler Wiesen
in Köln - Sülz
0 15075 300 450 Meter

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1523 Zeichen

ANLAGE 0  
 
Der 1. FC Köln beabsichtigt, den bestehenden RheinEnergieSportpark zu erweitern. Auf der 
Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: 
Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz –  soll lediglich die Baugenehmigung für 
das Leistungszentrum erteilt und hierzu ein Erbbaurechtsvertrag mit dem 1. FC Köln 
abgeschlossen werden. Im Gegenzug soll sich der 1. FC Köln bereit erklären, auf die 
Bebauung der Gleueler Wiese mit neuen Spielfeldern zu verzichten. 
 
In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 01.10.2024 die 
Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und 
dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fußball-Leistungszentrum für den Profi- und 
Nachwuchsbereich beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwaltung 
unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einleitet, die Gleueler Wiesen in 
Ihrem heutigen Zustand planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. 
 
Die Dringlichkeit begründet sich im hohen Stellenwert der Gesamtmaßnahme für die 
Öffentlichkeit. Um weitere Verzögerungen bei der planungsrechtlichen Sicherung der 
Gleueler Wiesen zu vermeiden, wird die Vorlage kurzfristig zur Beratung und Entscheidung 
in die politischen Gremien eingebracht. 
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz 
 
Vorlage 3130/2024  
 
hier: Begründung der Dringlichkeit

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1701 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3130/2024
Stand: 20.10.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berren-
rather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz — 
Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz — aufzustellen mit dem Ziel, eine öffentli-
che Grünfläche festzusetzen;  
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen 
in Köln-Sülz — zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2; 
4. nimmt folgendes Planungssicherungsinstrument zur Kenntnis: Sollte ein Bauantrag für 
den Bereich der Gleueler Wiese eingereicht werden, wird die Verwaltung einen Beschluss für 
eine Veränderungssperre vorlegen; 
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Sportausschuss, der Ausschuss für Klima, 
Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.01.2025 umge-
setzt. 
 
Nächste Schritte: 
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll zeitnah erfolgen. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Zweites Quartal 2026

2

Beratungsverlauf (5)

07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3130/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.11.2024
Erstellt
10.10.2024 22:29