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AN/1113/2026

Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen – Drogenkonsum im öffentlichen Raum verbieten! - Antrag auf Änderung der Kölner Stadtordnung

AfD Antrag nach § 3 22.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 3.4

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

1990 Zeichen

An den Oberbürgermeister der Stadt Köln  
Torsten Burmester 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.06.2026 
AN/1113/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
 
Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen – Drogenkonsum im öffentlichen Raum 
verbieten! - Antrag auf Änderung der Kölner Stadtordnung 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Fraktion der AfD bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen: 
 
 
 
Antrag auf Änderung der Kölner Stadtordnung:  
 
alt: 
§ 11a Alkohol- und Drogenkonsum in unmittelbarer Umgebung von Kindergärten und 
Schulen 
 
Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist das Konsumieren von 
Alkohol und/oder Drogen im öffentlichen Raum verboten. 
 
neu: 
§ 11a Drogenkonsum in der Öffentlichkeit 
 
Der öffentliche Konsum von illegalen Drogen ist verboten:  
1. in Schulen und in deren Sichtweite, 
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,

- 2 - 
 
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie 
6. an und in Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und deren Zugängen. 
 
Im Sinne dieses Abschnitts ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern 
von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. 
 
 
neu (in der aktuellen Fassung nicht vorhanden): 
§ 11b Alkoholkonsum in unmittelbarer Umgebung von Kindergärten und Schulen 
 
Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist das Konsumieren von 
Alkohol im öffentlichen Raum verboten. 
  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 3.4 Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1113/2026
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
22.06.2026
Erstellt
22.06.2026 10:50