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V/0460/2010

Antrag der Fraktion CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster, Nr. A-R/0012/2010 vom 23.01.2010 (Anlage 1) "Handyparken in Münster einführen"

Vorlagen 15.06.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.07.2010, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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V-0460-2010 Handy-Parken Anlage CDU Antrag A-R_0012_2010

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Beschlussvorlage

5208 Zeichen

V/0460/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster, Nr. A-R/0012/2010 vom 
23.01.2010 (Anlage) "Handyparken in Münster einführen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur technischen Realisierung des Handy-Parkens (Alterna-
tivbegriffe: E-Parking/Mobile-Parking) ein Umsetzungskonzept auszuarbeiten, das alle für 
die Einführung und den Betrieb des Handy-Parkens relevanten finanziellen und rechtlichen 
Aspekte für die Stadt und die Nutzer/-innen zusammenfassend darstellt.  
 
2. Das Umsetzungskonzept wird im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen sowie dem 
Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung beraten und dem Rat zur Entscheidung vor-
gelegt. 
 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster Nr.A-R/0012/2010 vom 
23.01.2010 ist damit erledigt. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag ist am 03.02.2010 in den Rat eingebracht worden. Die CDU-Ratsfraktion im Rat der 
Stadt Münster beantragt für die vorhandenen Kurzzeitparkzonen sowie für die von der Westfäli-
schen Bauindustrie (WBI) verwalteten Parkhäuser, das Handy-Parken als kommunalen Zusatzser-
vice anzubieten. Der Rat der Stadt Münster hat zudem bereits in der Sitzung vom 13.06.2007 zur 
Vorlagen-Nr.: 
V/0460/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel 
Ruf: 
492 32 80 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0460/2010 
Vorlage V/0316/2007 unter Punkt 4. einstimmig den folgenden zukunftsweisenden Beschluss ge-
fasst: “Für eine mittel- oder langfristige Lösung wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung al-
ternativer Zahlungsmöglichen (z.B. Handyparken) zu prüfen und dem Rat entsprechend Bericht zu 
erstatten. Hierbei ist nicht nur ein mittelfristiger Einstieg im Rahmen der Parkzone I sondern auch 
ein langfristiger Umstieg in der Parkzone II (ca. 162 Parkuhren) zu betrachten.“ 
Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, E-Parking-Systeme mittelfristig auf ihre Eig-
nung hin zu prüfen. Seitdem hat sich trotz aller Aktivitäten einzelner Firmen weder auf dem deut-
schen noch auf dem europäischen Markt ein einheitlicher Standard herausbilden können. Die ers-
ten Projektsysteme waren zunächst, bei vergleichsweise geringen Vorteilen für die Nutzer/innen, 
sehr umständlich und erreichten daher keine signifikante Akzeptanz. Zudem fehlten verlässliche 
rechtliche Rahmenbedingungen. Der Bundesgesetzgeber hat auf diesen Umstand reagiert und 
zum 01.01.2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Handy-Parken in der Straßenver-
kehrsordnung geschaffen.  
 
Aktuell bieten 54 deutsche Städte den Zusatzservice an, die Parkberechtigung per Handy zu lö-
sen, davon 18 ohne eine vorherige Nutzerregistrierung (Stand: 01.01.2010). Das Handy-Parken 
wird sowohl flächendeckend als auch im Rahmen stadtteilbezogener Modellprojekte angeboten. 
Die bisherigen Bezahlungsmöglichkeiten (Bargeld und EC-Karte) an Parkscheinautomaten bleiben 
hierbei bestehen. Das Handy-Parken stellt somit einen echten kommunalen Zusatzservice dar. 
Auch wenn sich auf dem dynamischen Markt der elektronischen Bezahlungssysteme noch kein 
einheitlicher Standard herausbilden konnte, ist seit einigen Monaten festzustellen, dass nur ein 
Handy-Parken ohne eine vorherige Registrierung und Weitergabe persönlicher Daten größere 
Marktanteile erreichen dürfte. Auf der Basis dieser Entwicklung ist jetzt erstmals der Aufwand, ein 
konkretes Umsetzungskonzept zu erstellen, gerechtfertigt.  
Mit dem Konzept erhalten die parlamentarischen Gremien eine konkrete Erörterungsgrundlage für 
die weitere Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Münster. Die  Prüfung eines Umset-
zungskonzeptes wird so offen angelegt, dass damit eine Festlegung auf bestimmte Systemanbie-
ter ausdrücklich nicht verbunden ist. Dies eröffnet weitergehende Entwicklungsperspektiven, auch 
hinsichtlich der Vernetzung mit Projekten zur Stärkung Münsters als Standort für eMobiltiy (Be-
schluss des Hauptausschusses vom 09.06.2010, Vorlage V/0440/2010). 
 
Die Verwaltung beabsichtigt daher ein Konzept zur Einführung des Handy-Parkens auszuarbeiten, 
das neben dem Nutzen auch die Kosten eines solchen Systems für die Verkehrsteilnehmer/innen 
(Telefongebühren) und die Stadt Münster (insbesondere Mehrkosten für die Beschilderung, Mar-
kierung und Umrüstung der Parkscheinautomaten, für den externen Datenabgleich mit Systeman-
bietern, für die Telekommunikation und IT sowie eventuelle Mehrerträge) umfassend darstellt. In 
dem Umsetzungskonzept werden auch die notwendigen rechtlichen Schritte zur Einführung des 
Handy-Parkens dargestellt (insbesondere Anpassung der städtischen Parkgebührenordnung). 
 
Das Umsetzungskonzept zur Einführung des Handy-Parkens in Münster wird im Ausschuss für 
Umweltschutz und Bauwesen sowie im Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung beraten und 
dem Rat zur Entscheidung vorgestellt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage :
 
Antrag der Fraktion CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster,Nr.A-R /0012/2010 vom 
23.01.2010

V-0460-2010 Handy-Parken Anlage CDU Antrag A-R_0012_2010

1991 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzs
traße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (
0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fr
aktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
        
      
    23.01.2010 
  
 
 
 
Antrag 
 
 
Han
dyparken in Münster einführen 
 
 
Der Rat mö
ge beschließen: 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einführung von Handyparken als bürger-
freundlichem Zusatzservice vorzubereiten,  die vorhandenen Kurzzeitparkzonen damit 
sukzessiv nachzurüsten sowie gemeinsam mit der WBI eine Einführung für die Parkhäuser 
zu prüfen. 
 
 
Begründung:
 
 
In mehreren deutschen Städten werden die technischen Voraussetzungen für das Bezahlen 
des Parkvorgangs mit dem Handy geschaffen. Zwischenzeitlich sind auch registrierungsfreie 
Systeme erprobt und erfolgreich im Einsatz, die gegenüber Systemen, bei denen sich der 
Kunde zuerst anmelden und persönliche Daten wie Adresse, Kreditkarte oder Kontonummer 
angeben muss, wesentlich besser angenommen werden. Für die Effektivität und 
Funktionalität von registrierungsfreien Handy-Parksystemen sprechen die erreichten 
Nutzungsraten in den bereits angeschlossenen Kommunen. So ist in Städten wie Amberg 
(45.000 Einwohner) bereits eine Nutzerrate von über 30 Prozent erzielt worden. In der Stadt 
Fürth (114.000 Einwohner) nutzen täglich 25 Prozent das Bezahlsystem Handy-Parken. 
 
 
gez. 
H.-Diet
er Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Edgar Drüge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland 
 
 
Anlage zur Vorlage V/0460/2010

Beratungsverlauf (1)

07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0460/2010
Typ
Vorlagen
Datum
15.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37