V/0460/2010
Antrag der Fraktion CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster, Nr. A-R/0012/2010 vom 23.01.2010 (Anlage 1) "Handyparken in Münster einführen"
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Beschlussvorlage
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V/0460/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Antrag der Fraktion CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster, Nr. A-R/0012/2010 vom 23.01.2010 (Anlage) "Handyparken in Münster einführen" Beratungsfolge 07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur technischen Realisierung des Handy-Parkens (Alterna- tivbegriffe: E-Parking/Mobile-Parking) ein Umsetzungskonzept auszuarbeiten, das alle für die Einführung und den Betrieb des Handy-Parkens relevanten finanziellen und rechtlichen Aspekte für die Stadt und die Nutzer/-innen zusammenfassend darstellt. 2. Das Umsetzungskonzept wird im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen sowie dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung beraten und dem Rat zur Entscheidung vor- gelegt. 3. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster Nr.A-R/0012/2010 vom 23.01.2010 ist damit erledigt. Begründung: Der Antrag ist am 03.02.2010 in den Rat eingebracht worden. Die CDU-Ratsfraktion im Rat der Stadt Münster beantragt für die vorhandenen Kurzzeitparkzonen sowie für die von der Westfäli- schen Bauindustrie (WBI) verwalteten Parkhäuser, das Handy-Parken als kommunalen Zusatzser- vice anzubieten. Der Rat der Stadt Münster hat zudem bereits in der Sitzung vom 13.06.2007 zur Vorlagen-Nr.: V/0460/2010 Auskunft erteilt: Herr Vechtel Ruf: 492 32 80 E-Mail: Vechtel@stadt-muenster.de Datum: 15.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0460/2010 Vorlage V/0316/2007 unter Punkt 4. einstimmig den folgenden zukunftsweisenden Beschluss ge- fasst: “Für eine mittel- oder langfristige Lösung wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung al- ternativer Zahlungsmöglichen (z.B. Handyparken) zu prüfen und dem Rat entsprechend Bericht zu erstatten. Hierbei ist nicht nur ein mittelfristiger Einstieg im Rahmen der Parkzone I sondern auch ein langfristiger Umstieg in der Parkzone II (ca. 162 Parkuhren) zu betrachten.“ Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, E-Parking-Systeme mittelfristig auf ihre Eig- nung hin zu prüfen. Seitdem hat sich trotz aller Aktivitäten einzelner Firmen weder auf dem deut- schen noch auf dem europäischen Markt ein einheitlicher Standard herausbilden können. Die ers- ten Projektsysteme waren zunächst, bei vergleichsweise geringen Vorteilen für die Nutzer/innen, sehr umständlich und erreichten daher keine signifikante Akzeptanz. Zudem fehlten verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Der Bundesgesetzgeber hat auf diesen Umstand reagiert und zum 01.01.2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Handy-Parken in der Straßenver- kehrsordnung geschaffen. Aktuell bieten 54 deutsche Städte den Zusatzservice an, die Parkberechtigung per Handy zu lö- sen, davon 18 ohne eine vorherige Nutzerregistrierung (Stand: 01.01.2010). Das Handy-Parken wird sowohl flächendeckend als auch im Rahmen stadtteilbezogener Modellprojekte angeboten. Die bisherigen Bezahlungsmöglichkeiten (Bargeld und EC-Karte) an Parkscheinautomaten bleiben hierbei bestehen. Das Handy-Parken stellt somit einen echten kommunalen Zusatzservice dar. Auch wenn sich auf dem dynamischen Markt der elektronischen Bezahlungssysteme noch kein einheitlicher Standard herausbilden konnte, ist seit einigen Monaten festzustellen, dass nur ein Handy-Parken ohne eine vorherige Registrierung und Weitergabe persönlicher Daten größere Marktanteile erreichen dürfte. Auf der Basis dieser Entwicklung ist jetzt erstmals der Aufwand, ein konkretes Umsetzungskonzept zu erstellen, gerechtfertigt. Mit dem Konzept erhalten die parlamentarischen Gremien eine konkrete Erörterungsgrundlage für die weitere Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Münster. Die Prüfung eines Umset- zungskonzeptes wird so offen angelegt, dass damit eine Festlegung auf bestimmte Systemanbie- ter ausdrücklich nicht verbunden ist. Dies eröffnet weitergehende Entwicklungsperspektiven, auch hinsichtlich der Vernetzung mit Projekten zur Stärkung Münsters als Standort für eMobiltiy (Be- schluss des Hauptausschusses vom 09.06.2010, Vorlage V/0440/2010). Die Verwaltung beabsichtigt daher ein Konzept zur Einführung des Handy-Parkens auszuarbeiten, das neben dem Nutzen auch die Kosten eines solchen Systems für die Verkehrsteilnehmer/innen (Telefongebühren) und die Stadt Münster (insbesondere Mehrkosten für die Beschilderung, Mar- kierung und Umrüstung der Parkscheinautomaten, für den externen Datenabgleich mit Systeman- bietern, für die Telekommunikation und IT sowie eventuelle Mehrerträge) umfassend darstellt. In dem Umsetzungskonzept werden auch die notwendigen rechtlichen Schritte zur Einführung des Handy-Parkens dargestellt (insbesondere Anpassung der städtischen Parkgebührenordnung). Das Umsetzungskonzept zur Einführung des Handy-Parkens in Münster wird im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen sowie im Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgestellt. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage : Antrag der Fraktion CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Münster,Nr.A-R /0012/2010 vom 23.01.2010
V-0460-2010 Handy-Parken Anlage CDU Antrag A-R_0012_2010
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzs
traße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (
0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fr
aktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
23.01.2010
Antrag
Han
dyparken in Münster einführen
Der Rat mö
ge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einführung von Handyparken als bürger-
freundlichem Zusatzservice vorzubereiten, die vorhandenen Kurzzeitparkzonen damit
sukzessiv nachzurüsten sowie gemeinsam mit der WBI eine Einführung für die Parkhäuser
zu prüfen.
Begründung:
In mehreren deutschen Städten werden die technischen Voraussetzungen für das Bezahlen
des Parkvorgangs mit dem Handy geschaffen. Zwischenzeitlich sind auch registrierungsfreie
Systeme erprobt und erfolgreich im Einsatz, die gegenüber Systemen, bei denen sich der
Kunde zuerst anmelden und persönliche Daten wie Adresse, Kreditkarte oder Kontonummer
angeben muss, wesentlich besser angenommen werden. Für die Effektivität und
Funktionalität von registrierungsfreien Handy-Parksystemen sprechen die erreichten
Nutzungsraten in den bereits angeschlossenen Kommunen. So ist in Städten wie Amberg
(45.000 Einwohner) bereits eine Nutzerrate von über 30 Prozent erzielt worden. In der Stadt
Fürth (114.000 Einwohner) nutzen täglich 25 Prozent das Bezahlsystem Handy-Parken.
gez.
H.-Diet
er Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Edgar Drüge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von Göwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Anlage zur Vorlage V/0460/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0460/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37