4147/2023
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Fahrradstrassenkonzept Muelheim
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Fahrradstraßenkonzept Bestand Fahrradstraße Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf Prinzipiell als Fahrradstraße geeignet Radverkehrshauptnetz Gelbes Netz Grünes Netz Grünes Netz (geplant) straßenunabhängige Verbindung Fahrradstraßenkonzept Mülheim Anlage 2 Stand: 15.12.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023 Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 4147/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Mülheim. Die Bezirksvertretung beschließt zudem, die Straße „Johannesweg“ nachträglich als grüne Verbindung in das Radverkehrshauptnetz Mülheim aufzunehmen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Fahrradstraßenkonzept Mülheim (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskon- zept Mülheim (1174/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zukünfti- gen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radver- kehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend be- fahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Mülheim mit den benachbarten Stadtteilen verbin- det und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhaupt- routen gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entste- hen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bil- den somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Mülheim. Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at- traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um- zuwandeln. Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho- her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi- ckelt werden. Fahrradstraße im Sinne der StVO: Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Auto- und Motorradverkehr) ist nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben- einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr- radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft- fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün- den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. 3 Das Netzkonzept als Zielkonzept: Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Mülheim ist das Radverkehrskon- zept Mülheim, das Fahrradstraßenkonzept Mülheim sowie das RadPendlerRouten-Netz Köln (dieses wurde in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstel- lung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichti- gung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zu- sammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Mülheim mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Da- bei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Mülheim in- tensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver- tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra- ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Mülheim erneut beteiligt. Das geplante Fahrradstraßenkonzept umfasst 154 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 71,4 km. Erläuterungen zu einzelnen Anpassungen: Die Straße „Johannesweg“, die bisher noch nicht im Radverkehrshauptnetz enthalten war, wurde in das Fahrradstraßenkonzept aufgenommen. Die Straße wird im Rahmen dieser Vorlage als grüne Verbindung ins Radverkehrshauptnetz Mülheim aufgenom- men (zweiter Beschlusssatz). Der westliche Teil der Piccoloministraße (Mülheimer Ring bis Honschaftsstraße) wurde als „Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf“ aufgenommen. Hierzu gab es im Runden Tisch Radverkehr keinen Konsens. Die Heinrich-Gilsbach-Straße wurde als „Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungs- bedarf“ aufgenommen. Hierzu gab es im Runden Tisch Radverkehr keinen Konsens. Die folgenden Straßen wurden aus dem Konzept herausgenommen, da es sich um baulich ausgestaltete verkehrsberuhigte Bereich handelt: o Ernst-Cassel-Straße o Gerhardt-Hauptmann-Straße zw. S-Bahnhof Holweide und Hausnr. 81 o Keupstraße o Fellmühlenweg Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Mülheim bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Mülheim. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Al- ternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies 4 trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Fahrradstraßenkonzept Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4147/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 20.12.2023 11:19