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4147/2023

Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 9.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Fahrradstrassenkonzept Muelheim

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Fahrradstrassenkonzept Muelheim

552 Zeichen

Fahrradstraßenkonzept
Bestand Fahrradstraße
Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf
Prinzipiell als Fahrradstraße geeignet
 Radverkehrshauptnetz
Gelbes Netz
Grünes Netz
Grünes Netz (geplant)
straßenunabhängige Verbindung
Fahrradstraßenkonzept Mülheim Anlage 2
Stand: 15.12.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023  
Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6587 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4147/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen 
im Stadtbezirk Mülheim. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt zudem, die Straße „Johannesweg“ nachträglich als grüne 
Verbindung in das Radverkehrshauptnetz Mülheim aufzunehmen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Mülheim (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskon-
zept Mülheim (1174/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zukünfti-
gen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radver-
kehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird 
der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend be-
fahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Mülheim mit den benachbarten Stadtteilen verbin-
det und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhaupt-
routen gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entste-
hen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bil-
den somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Mülheim.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
 
Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho-
her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi-
ckelt werden. 
 
Fahrradstraße im Sinne der StVO: 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.

3 
Das Netzkonzept als Zielkonzept: 
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Mülheim ist das Radverkehrskon-
zept Mülheim, das Fahrradstraßenkonzept Mülheim sowie das RadPendlerRouten-Netz Köln 
(dieses wurde in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstel-
lung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichti-
gung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zu-
sammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Mülheim 
mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Da-
bei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher 
und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Mülheim in-
tensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert.  
Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei 
Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver-
tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra-
ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Mülheim erneut beteiligt. 
 
Das geplante Fahrradstraßenkonzept umfasst 154 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 
71,4 km. 
 
Erläuterungen zu einzelnen Anpassungen: 
 Die Straße „Johannesweg“, die bisher noch nicht im Radverkehrshauptnetz enthalten 
war, wurde in das Fahrradstraßenkonzept aufgenommen. Die Straße wird im Rahmen 
dieser Vorlage als grüne Verbindung ins Radverkehrshauptnetz Mülheim aufgenom-
men (zweiter Beschlusssatz). 
 Der westliche Teil der Piccoloministraße (Mülheimer Ring bis Honschaftsstraße) wurde 
als „Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf“ aufgenommen. Hierzu gab es 
im Runden Tisch Radverkehr keinen Konsens. 
 Die Heinrich-Gilsbach-Straße wurde als „Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungs-
bedarf“ aufgenommen. Hierzu gab es im Runden Tisch Radverkehr keinen Konsens. 
 Die folgenden Straßen wurden aus dem Konzept herausgenommen, da es sich um 
baulich ausgestaltete verkehrsberuhigte Bereich handelt: 
o Ernst-Cassel-Straße 
o Gerhardt-Hauptmann-Straße zw. S-Bahnhof Holweide und Hausnr. 81 
o Keupstraße  
o Fellmühlenweg 
 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Mülheim bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen 
der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung 
von Fahrradstraßen im Bezirk Mülheim. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Al-
ternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies

4 
trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss 
als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2: Fahrradstraßenkonzept Mülheim

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4147/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.01.2024
Erstellt
20.12.2023 11:19