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V/0448/2026

Anregung nach § 24 GO NRW "Förderprogramm altersgerechte Wohngebäude"

Vorlagen 31.08.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 06.10.2026, TOP 5.4

A_KS_0001_2021_A_KS_0001_2021

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

A_KS_0001_2021_A_KS_0001_2021

6134 Zeichen

Münster, 02.12.2021   
  
Anregung nach § 24 GO NRW  
Richtlinie des städtischen Förderprogramms altersgerechte 
Wohngebäude für Münster erlassen 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 
29. November 2021 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster 
folgende Anregung zu geben:  
Die Stadt Münster hat mit Wirkung vom 1. Juli 2021 eine „Richtlinie des 
städtischen För derprogramms Klimafreundliche Wohngebäude für 
Münster“ in Kraft gesetzt. Die Stadt Münster wird gebeten, zu prüfen, 
ob analog eine „Richtlinie des städtischen Förderprogramms 
altersgerechte Wohngebäude für Münster“ erlassen werden kann. 
Begründung:  
In dem  Programm für klimafreundliche Wohngebäude gibt es die vier 
Bausteine „Altbausanierung“, „Energieeffizienz im Neubau“, „Photovoltaik“ 
und „Dachbegrünung“. Damit ergänzt das städtische Programm 
beispielsweise im Bereich „Photovoltaik“ (Baustein 3) das KfW -Programm 
270 „Förderkredit für Strom und Wärme“, das „Photovoltaik -Anlagen auf 
Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen“ fördert. Zu einer möglichen 
„Doppelförderung“ heißt es auf der Internetseite vom Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit: "Gut zu wissen: Das Förderprogramm der Stadt 
Münster kann problemlos mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land 
NRW kombiniert werden". Folgerichtig könnte das KfW-Pro-gramm mit dem 
städtischen Förderprogramm ergänzt werden,  ohne dass die Fördermittel 
gegeneinander aufgerechnet werden. 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
an den Rat Nr. A-KS/0001/2021 
 
 
 
An  
den Rat der Stadt Münster 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
48127 Münster  
 
 
Hans Kurth  
Vorsitzender 
Kontakt: 
Geschäftsstelle 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Ingrid Dierkes  
48127 Münster 
Telefon: 02 51/4 92-33 62 
Fax: 02 51/4 92-77 22 
seniorenvertretung@stadt-
muenster.de 
Privat: 
Hanseller Straße 31 
48161 Münster 
Telefon: 02533 42 25 
hkurth1@web.de

2 
 
Wohngebäude aus energetischer Sicht zukunftsfähig zu machen, ist mit Blick 
auf Klima-schutz sehr wichtig, aber es ist nur die eine Seite der Medaille. Auf 
der anderen Seite muss der Wohnungs bestand zukunftsfähig gemacht 
werden, indem er an die veränderten Wohnbedürfnisse insbesondere im 
Alter angepasst wird. Es geht um barrierefreies bzw. barrierearmes 
Wohnen und damit um einen möglichst langen Verbleib in der 
Wohnung. Ausweislich der Fortschreibung der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose (KBP) 2019- 2030 (V/0549/2021) gibt es in Münster 
nicht nur eine deutliche Zunahme der Einwohner*innen über 60 Jahre in 
absoluten Zahlen von 72.274 Einwohner*innen 2019 auf 88.802 
Einwohner*innen 2030 (= +22,9%), sondern auch der prozentuale Anteil  an 
der Münsteraner Bevölkerung insgesamt steigt von 23,1% im Jahr 2019 auf 
26,5% im Jahr 2030. Da ältere Menschen zumeist eine längere Verweildauer 
in ihrer Wohnung haben, ist davon auszugehen, dass viele ältere Menschen 
in nicht senioren*innen gerechten Wohnungen leben. 
So heißt es im „Verbindlichen Kommunalen Pflegebedarfsplan 2019- 2022“ 
(V/0699/2019) auf Seite 3 „dass sich Münster für eine Stärkung der Pflege 
zu Hause ausgesprochen hat“ und weiter heißt es auf Seite 4 „Dabei soll dem 
Wunsch des Großteils der Menschen Rechnung getragen werden, auch bei 
Pflege- und Unterstützungsbedarf in ihrer eigenen Häuslichkeit ... wohnen 
bleiben zu können“. Und im Koalitionsvertrag von Bündnis90/Die 
Grünen/GAL, SPD und Volt heißt es im Abschnitt „Humane Pflege sichern “ 
auf Seite 64: „Ambulant hat Vorrang vor stationär und ist zu beachten und 
umzusetzen“. Dann müssen dazu auch die baulichen Voraussetzungen 
stimmen. Was nützt die beste Wärmedämmung oder die neueste 
Photovoltaik-Anlage, wenn das Haus keinen Aufzug hat, wenn der Einstieg 
in die Dusche zu hoch ist oder wenn die Schwelle zum Balkon bzw. zur 
Terrasse schier unüberwindlich ist. 
Natürlich muss bei einem Förderprogramm „Altengerechte Wohngebäude in 
Münster“ analog dem Förderprogramm „Klimagerechte Wohngebäude in 
Münster“ geprüft werden, ob das Förderprogramm der Stadt Münster auch 
problemlos mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert 
werden kann. Das gilt beispielsweise für das KfW -Pro-gramm Nr. 159 
"Altengerecht umbauen" als Kredit und für das K fW-Programm 455 -B 
„Barrierereduzierung“ als Investitionszuschuss. Auf diese Programme - bei 
dem der Bund Fördergeber ist - weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit im Internet in der Übersicht aller Förderprogramme mit einer 
entsprechenden Verlinkung hin. 
Das Programm 455-B ist mit einem Volumen von 75 Mio. € limitiert und seit 
dem 2. Juni 2021 geschlossen, weil die Mittel ausgeschöpft sind. Dies war 
auch in den vergangenen Jahren der Fall. Die Bundesarbeitsgemeinschaft 
der Senioreno rganisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum 
forderten deshalb in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 17. Oktober 
2019 weitere Mittel zur Verfügung zu stellen und für die Folgejahre zumindest

3 
 
bis 2022 die im Bundeshaushalt verankerten jährlichen 75 Millionen Euro 
aufzustocken. 
Schließlich gibt es zwar seitens der Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI 
Zuschüsse bis 4.000,00 € beispielsweise beim Umbau des Bades, aber 
Voraussetzungen ist ein Pflege- grad. Dann kann es schon zu spät sein. 
Besser wäre eine vorausschauende Wohnraumanpassung. 
Wenn ein Bundesprogramm ausgeschöpft ist und Zuschüsse der 
Pflegekasse an Bedingungen geknüpft sind, dann ist es umso 
wichtiger, ein „Städtisches Förderprogramm altersgerechte 
Wohngebäude für Münster“ aufzulegen. 
Dabei könnten mögliche Bausteine „Wege zum Gebäude einschl. 
Eingangsbereich und Wohnungszugang“, „Überwindung von Treppen und 
Stufen“, „Badezimmer“ und „Assistenzsysteme“ sein. Zu dem letztgenannten 
Baustein gibt es bereits eine Kooperation von Stadt und Technische 
Assistenz Tilbeck (TAT). 
Eine lebenswerte Stadt zeichnet sich auch dadurch aus, dass ältere 
Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung und damit in ihrem 
Wohnquartier leben können. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Hans Kurth

Beschlussvorlage

5543 Zeichen

V/0448/2026 
V/0448/2026 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erlass einer Richtlinie "Förderprogramm altersgerechte Wohngebäude in der Stadt Münster"; 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung an den Rat vom 02.12.2021 (A-KS/0001/2021) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.09.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Ein städtisches Förderprogramm für altersgerechte Wohngebäude in Münster wird nicht um-
gesetzt. 
 
2. Die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung vom 02.12.2021 (Anlage) wird nicht auf-
gegriffen und ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Kommunale Seniorenvertretung der Stadt Münster regt an, analog zum Förderprogramm „Klima-
freundliche Wohngebäude in der Stadt Münster“ ein Förderprogramm für altersgerechte Wohngebäu-
de zu erlassen. Es gehe dabei um barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnen, um möglichst lange in 
der eigenen Häuslichkeit bleiben zu können. Der Wohnungsbestand soll zukunftsfähig gemacht wer-
den, indem er an die veränderten Wohnbedürfnisse insbesondere im Alter angepasst wird.  
 
In Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen nach § 49 Absatz 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) 
grundsätzlich barrierefrei errichtet werden. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der Novelle der BauO NRW 
Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung 
 
10.09.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schild 
Telefon: 492-6465 
SchildC@stadt-muenster.de

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V/0448/2026 
zum 01.01.2019. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dies nicht.  
 
Bauliche Maßnahmen in Bestandswohnungen wie z. B. der Einbau einer ebenerdigen Dusche, der 
Umbau des vorhandenen oder Anbau eines barrierefreien Balkons, der Einbau eines Aufzuges oder 
Grundrissänderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen sind hingegen nicht verpflich-
tend vorzunehmen.  
 
Die finanzielle Unterstützung durch passende Förderprogramme bietet daher einen guten Anreiz, die 
Bedürfnisse der Bewohner*innen auch umzusetzen.  
 
Die Förderlandschaft in diesem Bereich ist vielfältig. Unterschiedliche Kostenträger bieten bedürftigen 
Personengruppen Unterstützung an, um verschiedene Maßnahmen zu finanzieren. Sie können so-
wohl angemietete Wohngebäude als auch Eigentum betreffen, die Antragsvoraussetzungen sind je-
doch teilweise sehr unterschiedlich. Umfassende Informationen enthält die vom Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes NRW veröffentlichte Broschüre „Mein Leben, mein Zuhause – 
Wohnberatung und Wohnungsanpassung in Nordrhein-Westfalen“ 
(https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/mein-leben-mein-zuhause%7C637).  
 
Beratung und Unterstützung zum Thema Wohnen im Alter bietet die Wohnberatung des Sozialamtes 
der Stadt Münster an. Sie informiert über die Möglichkeiten, wie einzelne Wohnbereiche - Bad, Kü-
che, Hauseingang und Treppenhaus - angepasst oder umgebaut werden können, berät zur Finanzie-
rung und hilft bei der Antragstellung.  
Wenn eine Wohnraumanpassung nicht möglich sein sollte, unterstützt die Beratungsstelle "Bele-
gungsmanagement und Hilfen beim Umzug" des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwick-
lung Menschen in besonderen Lebenslagen bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Wohnung. 
Das Beratungsangebot umfasst auch eine Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit 
Behinderung bei der Organisation des Umzuges. 
 
Die Intention der Kommunalen Seniorenvertretung, mit einem eigenen Förderprogramm der Stadt 
Münster ergänzend zu vorhandenen Fördermöglichkeiten des Bundes oder des Landes NRW den 
barrierefreien bzw. -armen Umbau von Bestandsgebäuden zu unterstützen, ist nachvollziehbar und 
begründet. Ein kommunales Förderprogramm kann allerdings nicht als Ersatz dafür dienen, wenn 
Förderprogramme des Bundes ausgeschöpft oder Zuschüsse der Pflegekasse an bestimmte Bedin-
gungen geknüpft sind.  
 
Fördergegenstand wären – vergleichbar zum Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude in 
der Stadt Münster“ - bauliche Maßnahmen, die ausschließlich von den Eigentümer*innen (und ande-
ren dinglichen Verfügungsberechtigten), beauftragt werden dürfen. Mieter*innen müssten daher zu-
nächst das Gespräch mit ihren Vermieter*innen suchen, um ihren Bedarf aufzuzeigen und Einver-
nehmen über den barrierefreien Umbau zu erzielen.  
 
Für die Einführung eines kommunalen Förderprogramms „Altersgerechte Wohngebäude“ wäre die 
Bereitstellung eines adäquaten Förderbudgets im mittleren sechsstelligen Bereich sowie zusätzlicher 
personeller Kapazitäten erforderlich.  
Zur Sicherung der Finanzstabilität der Stadt Münster ist der Ansatz für das freiwillige Förderprogramm 
„Klimafreundliche Wohngebäude“ ab dem Haushaltsjahr 2026 um 440.000 € und ab 2027 um weitere 
100.000 € reduziert worden, so dass jährlich nur noch rund 2,3 Mio. € zur Verfügung stehen. Zum 
31.07.2026 musste das kommunale Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ gestoppt 
werden, da das Antragsvolumen die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel über-
steigt. 
 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation und fehlender personeller Ressourcen wird 
daher vorgeschlagen, die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung vom 02.12.2021 nicht auf-
zugreifen.

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V/0448/2026 
 
 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung (A-KS/0001/2021)

Beratungsverlauf (2)

28.09.2026 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hanseller Straße 31

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0448/2026
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2026
Erstellt
12.08.2026 15:16