V/0448/2026
Anregung nach § 24 GO NRW "Förderprogramm altersgerechte Wohngebäude"
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Münster, 02.12.2021 Anregung nach § 24 GO NRW Richtlinie des städtischen Förderprogramms altersgerechte Wohngebäude für Münster erlassen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 29. November 2021 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster folgende Anregung zu geben: Die Stadt Münster hat mit Wirkung vom 1. Juli 2021 eine „Richtlinie des städtischen För derprogramms Klimafreundliche Wohngebäude für Münster“ in Kraft gesetzt. Die Stadt Münster wird gebeten, zu prüfen, ob analog eine „Richtlinie des städtischen Förderprogramms altersgerechte Wohngebäude für Münster“ erlassen werden kann. Begründung: In dem Programm für klimafreundliche Wohngebäude gibt es die vier Bausteine „Altbausanierung“, „Energieeffizienz im Neubau“, „Photovoltaik“ und „Dachbegrünung“. Damit ergänzt das städtische Programm beispielsweise im Bereich „Photovoltaik“ (Baustein 3) das KfW -Programm 270 „Förderkredit für Strom und Wärme“, das „Photovoltaik -Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen“ fördert. Zu einer möglichen „Doppelförderung“ heißt es auf der Internetseite vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit: "Gut zu wissen: Das Förderprogramm der Stadt Münster kann problemlos mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert werden". Folgerichtig könnte das KfW-Pro-gramm mit dem städtischen Förderprogramm ergänzt werden, ohne dass die Fördermittel gegeneinander aufgerechnet werden. Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat Nr. A-KS/0001/2021 An den Rat der Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 48127 Münster Hans Kurth Vorsitzender Kontakt: Geschäftsstelle Amt für Bürger- und Ratsservice Ingrid Dierkes 48127 Münster Telefon: 02 51/4 92-33 62 Fax: 02 51/4 92-77 22 seniorenvertretung@stadt- muenster.de Privat: Hanseller Straße 31 48161 Münster Telefon: 02533 42 25 hkurth1@web.de 2 Wohngebäude aus energetischer Sicht zukunftsfähig zu machen, ist mit Blick auf Klima-schutz sehr wichtig, aber es ist nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite muss der Wohnungs bestand zukunftsfähig gemacht werden, indem er an die veränderten Wohnbedürfnisse insbesondere im Alter angepasst wird. Es geht um barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnen und damit um einen möglichst langen Verbleib in der Wohnung. Ausweislich der Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2019- 2030 (V/0549/2021) gibt es in Münster nicht nur eine deutliche Zunahme der Einwohner*innen über 60 Jahre in absoluten Zahlen von 72.274 Einwohner*innen 2019 auf 88.802 Einwohner*innen 2030 (= +22,9%), sondern auch der prozentuale Anteil an der Münsteraner Bevölkerung insgesamt steigt von 23,1% im Jahr 2019 auf 26,5% im Jahr 2030. Da ältere Menschen zumeist eine längere Verweildauer in ihrer Wohnung haben, ist davon auszugehen, dass viele ältere Menschen in nicht senioren*innen gerechten Wohnungen leben. So heißt es im „Verbindlichen Kommunalen Pflegebedarfsplan 2019- 2022“ (V/0699/2019) auf Seite 3 „dass sich Münster für eine Stärkung der Pflege zu Hause ausgesprochen hat“ und weiter heißt es auf Seite 4 „Dabei soll dem Wunsch des Großteils der Menschen Rechnung getragen werden, auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf in ihrer eigenen Häuslichkeit ... wohnen bleiben zu können“. Und im Koalitionsvertrag von Bündnis90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt heißt es im Abschnitt „Humane Pflege sichern “ auf Seite 64: „Ambulant hat Vorrang vor stationär und ist zu beachten und umzusetzen“. Dann müssen dazu auch die baulichen Voraussetzungen stimmen. Was nützt die beste Wärmedämmung oder die neueste Photovoltaik-Anlage, wenn das Haus keinen Aufzug hat, wenn der Einstieg in die Dusche zu hoch ist oder wenn die Schwelle zum Balkon bzw. zur Terrasse schier unüberwindlich ist. Natürlich muss bei einem Förderprogramm „Altengerechte Wohngebäude in Münster“ analog dem Förderprogramm „Klimagerechte Wohngebäude in Münster“ geprüft werden, ob das Förderprogramm der Stadt Münster auch problemlos mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert werden kann. Das gilt beispielsweise für das KfW -Pro-gramm Nr. 159 "Altengerecht umbauen" als Kredit und für das K fW-Programm 455 -B „Barrierereduzierung“ als Investitionszuschuss. Auf diese Programme - bei dem der Bund Fördergeber ist - weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit im Internet in der Übersicht aller Förderprogramme mit einer entsprechenden Verlinkung hin. Das Programm 455-B ist mit einem Volumen von 75 Mio. € limitiert und seit dem 2. Juni 2021 geschlossen, weil die Mittel ausgeschöpft sind. Dies war auch in den vergangenen Jahren der Fall. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioreno rganisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum forderten deshalb in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 17. Oktober 2019 weitere Mittel zur Verfügung zu stellen und für die Folgejahre zumindest 3 bis 2022 die im Bundeshaushalt verankerten jährlichen 75 Millionen Euro aufzustocken. Schließlich gibt es zwar seitens der Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI Zuschüsse bis 4.000,00 € beispielsweise beim Umbau des Bades, aber Voraussetzungen ist ein Pflege- grad. Dann kann es schon zu spät sein. Besser wäre eine vorausschauende Wohnraumanpassung. Wenn ein Bundesprogramm ausgeschöpft ist und Zuschüsse der Pflegekasse an Bedingungen geknüpft sind, dann ist es umso wichtiger, ein „Städtisches Förderprogramm altersgerechte Wohngebäude für Münster“ aufzulegen. Dabei könnten mögliche Bausteine „Wege zum Gebäude einschl. Eingangsbereich und Wohnungszugang“, „Überwindung von Treppen und Stufen“, „Badezimmer“ und „Assistenzsysteme“ sein. Zu dem letztgenannten Baustein gibt es bereits eine Kooperation von Stadt und Technische Assistenz Tilbeck (TAT). Eine lebenswerte Stadt zeichnet sich auch dadurch aus, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung und damit in ihrem Wohnquartier leben können. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Kurth
Beschlussvorlage
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V/0448/2026 V/0448/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erlass einer Richtlinie "Förderprogramm altersgerechte Wohngebäude in der Stadt Münster"; Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung an den Rat vom 02.12.2021 (A-KS/0001/2021) Beratungsfolge 28.09.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Ein städtisches Förderprogramm für altersgerechte Wohngebäude in Münster wird nicht um- gesetzt. 2. Die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung vom 02.12.2021 (Anlage) wird nicht auf- gegriffen und ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die Kommunale Seniorenvertretung der Stadt Münster regt an, analog zum Förderprogramm „Klima- freundliche Wohngebäude in der Stadt Münster“ ein Förderprogramm für altersgerechte Wohngebäu- de zu erlassen. Es gehe dabei um barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnen, um möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit bleiben zu können. Der Wohnungsbestand soll zukunftsfähig gemacht wer- den, indem er an die veränderten Wohnbedürfnisse insbesondere im Alter angepasst wird. In Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen nach § 49 Absatz 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) grundsätzlich barrierefrei errichtet werden. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der Novelle der BauO NRW Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 10.09.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schild Telefon: 492-6465 SchildC@stadt-muenster.de - 2 - V/0448/2026 zum 01.01.2019. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dies nicht. Bauliche Maßnahmen in Bestandswohnungen wie z. B. der Einbau einer ebenerdigen Dusche, der Umbau des vorhandenen oder Anbau eines barrierefreien Balkons, der Einbau eines Aufzuges oder Grundrissänderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen sind hingegen nicht verpflich- tend vorzunehmen. Die finanzielle Unterstützung durch passende Förderprogramme bietet daher einen guten Anreiz, die Bedürfnisse der Bewohner*innen auch umzusetzen. Die Förderlandschaft in diesem Bereich ist vielfältig. Unterschiedliche Kostenträger bieten bedürftigen Personengruppen Unterstützung an, um verschiedene Maßnahmen zu finanzieren. Sie können so- wohl angemietete Wohngebäude als auch Eigentum betreffen, die Antragsvoraussetzungen sind je- doch teilweise sehr unterschiedlich. Umfassende Informationen enthält die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW veröffentlichte Broschüre „Mein Leben, mein Zuhause – Wohnberatung und Wohnungsanpassung in Nordrhein-Westfalen“ (https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/mein-leben-mein-zuhause%7C637). Beratung und Unterstützung zum Thema Wohnen im Alter bietet die Wohnberatung des Sozialamtes der Stadt Münster an. Sie informiert über die Möglichkeiten, wie einzelne Wohnbereiche - Bad, Kü- che, Hauseingang und Treppenhaus - angepasst oder umgebaut werden können, berät zur Finanzie- rung und hilft bei der Antragstellung. Wenn eine Wohnraumanpassung nicht möglich sein sollte, unterstützt die Beratungsstelle "Bele- gungsmanagement und Hilfen beim Umzug" des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwick- lung Menschen in besonderen Lebenslagen bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Wohnung. Das Beratungsangebot umfasst auch eine Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der Organisation des Umzuges. Die Intention der Kommunalen Seniorenvertretung, mit einem eigenen Förderprogramm der Stadt Münster ergänzend zu vorhandenen Fördermöglichkeiten des Bundes oder des Landes NRW den barrierefreien bzw. -armen Umbau von Bestandsgebäuden zu unterstützen, ist nachvollziehbar und begründet. Ein kommunales Förderprogramm kann allerdings nicht als Ersatz dafür dienen, wenn Förderprogramme des Bundes ausgeschöpft oder Zuschüsse der Pflegekasse an bestimmte Bedin- gungen geknüpft sind. Fördergegenstand wären – vergleichbar zum Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude in der Stadt Münster“ - bauliche Maßnahmen, die ausschließlich von den Eigentümer*innen (und ande- ren dinglichen Verfügungsberechtigten), beauftragt werden dürfen. Mieter*innen müssten daher zu- nächst das Gespräch mit ihren Vermieter*innen suchen, um ihren Bedarf aufzuzeigen und Einver- nehmen über den barrierefreien Umbau zu erzielen. Für die Einführung eines kommunalen Förderprogramms „Altersgerechte Wohngebäude“ wäre die Bereitstellung eines adäquaten Förderbudgets im mittleren sechsstelligen Bereich sowie zusätzlicher personeller Kapazitäten erforderlich. Zur Sicherung der Finanzstabilität der Stadt Münster ist der Ansatz für das freiwillige Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ ab dem Haushaltsjahr 2026 um 440.000 € und ab 2027 um weitere 100.000 € reduziert worden, so dass jährlich nur noch rund 2,3 Mio. € zur Verfügung stehen. Zum 31.07.2026 musste das kommunale Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ gestoppt werden, da das Antragsvolumen die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel über- steigt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation und fehlender personeller Ressourcen wird daher vorgeschlagen, die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung vom 02.12.2021 nicht auf- zugreifen. - 3 - V/0448/2026 In Vertretung gez. Arno Minas Stadtrat Anlage: Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung (A-KS/0001/2021)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Hanseller Straße 31
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0448/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2026
- Erstellt
- 12.08.2026 15:16