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Änderung der Siedlungsflächen im Regionalplan aufgrund von Hochwassergefahr
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/2420/2021 vom 18.11.2021
Stand: Am 02.12.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2021 AN/2420/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Änderung der Siedlungsflächen im Regionalplan aufgrund von Hochwassergefahr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die kommen- de Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02. Dezember 2021 zu setzen. Die Bezirksregierung hat im September eine Übersicht „Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ vorgestellt. Demnach können eine ganze Reihe von Flächen, die von der Stadt Köln für die Neuaufstellung des Regionalplans angemeldet wurden, nicht realisiert werden, weil dort Extremhochwasser (HQ extrem) mög- lich sind. Dies betrifft Rondorf im Stadtbezirk 2, Fühlingen, Langel, Merkenich im Stadtbezirk 6, Langel im Stadtbezirk 7, Rath-Heumar im Stadtbezirk 8 sowie Mülheim, Stammheim und Flittard im Stadtbezirk 9. Insgesamt handelt es sich um 139 Hektar Allgemeine Siedlungsge- biete (21,4 % der angemeldeten Flächen) und 12 Hektar Gewerbegebiet (7,1% der ange- meldeten Flächen). Diese Bewertungen betreffen die Stadt Köln besonders hart, weil es der Verwaltung schon bei den Anmeldungen zur Neuaufstellung des Regionalplans nicht annä- hernd gelungen ist, den tatsächlichen Flächenbedarf in den Anmeldungen abzubilden. Vor dem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzungen der Bezirksregierung? 2. Inwieweit ist die Verwaltung bereit und in der Lage, Ersatzflächen für die hochwas- sergefährdeten Flächen in mindestens gleich großem Ausmaß zu benennen? 3. Wie wird das Verfahren zu diesen Benennungen ablaufen und nach welchem Zeit- plan? Mit freundlichen Grüßen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Gez. Ulrich Breite Ralph Sterck Fraktionsgeschäftsführer Stadtentwicklungspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf
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