3622/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in Ehrenfeld, Aktenzeichen 161/25
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 05.01.2026 3622/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in Ehrenfeld, Aktenzeichen 161/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 161/25 09.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in Ehrenfeld, Aktenzeichen 161/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.11.2025. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung genommen: „Die Stadt Köln möchte zur Ortsbildverbesserung engagierten Bürgerinnen und Bür- gern die Möglichkeit geben, sich für die Pflege des Stadtgrüns sowie für die Verbesse- rung der Umwelt und des Klimas einzubringen. Im Rahmen der Baumscheibenpaten- schaften können die Patinnen und Paten nicht nur Bäume gießen, sondern auch die Baumscheiben sowie auch den Bodenbereich um den Stamm bepflanzen. Dies trägt zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Unterstützung von Pflanzen und Insekten bei. Eine Ausweisung von Baumscheiben ausschließlich als Flächen für Hundeurin ist nicht möglich. In hoher Konzentration wirkt Hundeurin ätzend auf die Feinwurzeln der Bäume. Absterbende Feinwurzeln verringern die Aufnahme von Wasser und Nährstof- fen und reduzieren somit die Vitalität der Bäume. Zudem kann der anhaltende Urinein- trag zu einer Anreicherung von Stickstoff im Boden führen, die über bakterielle Pro- zesse in Ammoniak und Ammonium-Hydroxid umgewandelt wird. Dies erhöht den oh- nehin hohen pH-Wert der Stadtböden und schränkt die Nährstoffverfügbarkeit für die Bäume weiter ein. Hundefreilaufflächen und andere geeignete Grünflächen stehen in Köln in ausreichen- der Zahl zur Verfügung. Die Baumscheibenpatenschaften sollen vor allem den Bürge- rinnen und Bürgern ermöglichen, Verantwortung für das Stadtgrün zu übernehmen und Freude an der Pflege zu haben.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Aus den genannten Gründen können Baumbeete weder gesondert für Hundehalter als „Hundetoilette“ ausgeschildert werden, noch können Hinweise an die Patinnen und Paten der Baumbeete gegeben werden, dass Baumbeete auch als „Hundetoilette“ ge- nutzt werden dürfen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau , unter der Telefon- nummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 12:54 An: Spelthann, Betreff: Nutzungskonflikte zwischen Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Spelthann, ich möchte Sie auf ein wachsendes Problem im öffentlichen Raum unseres Stadtteils Ehrenfeld aufmerksam machen, das viele der ca. 42.000 Hunde und ihre Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Köln betrifft. In immer mehr Straßen werden die Baumbeete rund um die Stadtbäume von Privatpersonen bepflanzt, eingezäunt und dekoriert und damit faktisch „privatisiert“. Dieses Engagement ist grundsätzlich positiv und verschönert das Straßenbild. Allerdings entsteht dadurch ein Nutzungskonflikt mit der geltenden Hundehaltungsverordnung der Stadt Köln. Laut der Kölner Stadtordnung (KSO), § 27 Abs. 1, sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, darauf zu achten, dass andere Personen nicht gefährdet oder unangemessen beeinträchtigt werden. Darüber hinaus verweist die Stadt Köln in ihren offiziellen Hinweisen für Hundehalter ausdrücklich darauf, dass „Hunde ihr Geschäft nur auf unbefestigten Flächen verrichten dürfen, etwa auf dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen. Öffentliche Flächen dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden“ (Quelle: Stadt Köln – Gassi gehen in Köln, stadt- koeln.de/service/produkte/00608). Diese Regelung soll u. a. verhindern, dass Hauswände, Gehwege und Eingangsbereiche verunreinigt werden oder unangenehme Gerüche entstehen. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass Hundehalterinnen und Hundehalter auf unbefestigte Flächen wie Baumbeete, vor allem für die kleinen "Geschäfte" (Pipi) angewiesen sind. Wenn nun nahezu alle Baumbeete durch private Patenschaften gestalterisch „reserviert“ werden und von ihren Pflegepersonen als persönliche Beete betrachtet werden, geraten diese in direkten Widerspruch zu den Vorgaben der Stadt und führen immer häufiger zu massiven Konflikten im Alltag. Ich möchte daher anregen, dass die Stadt Köln bzw. der Bezirk Ehrenfeld hier eine ausgewogenere Regelung schafft, beispielsweise durch: • die Ausweisung von ein bis zwei Baumbeeten pro Straße, die ausdrücklich als Flächen für Hunde vorgesehen sind, oder • den Hinweis an die Verantwortlichen für Baumbeetpatenschaften, dass Baumbeete Teil des öffentlichen Raums bleiben und gemäß Hundehaltungsverordnung auch von Hundehalterinnen und Hundehaltern genutzt werden müssen. Eine solche Lösung könnte helfen, den öffentlichen Raum fairer zu gestalten, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Sauberkeit sowie das Zusammenleben in Ehrenfeld wieder zu verbessern. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dieses Thema in der Bezirksvertretung aufgreifen oder an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur weiteren Prüfung weiterleiten könnten. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3622/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 18.12.2025 08:10