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3622/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in Ehrenfeld, Aktenzeichen 161/25

Mitteilung Ausschuss 05.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.01.2026, TOP 7.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

490 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 05.01.2026 
 3622/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Baumbeetpatenschaften und 
Hundehaltung in Ehrenfeld, Aktenzeichen 161/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3356 Zeichen

Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
161/25 09.12.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in 
Ehrenfeld, Aktenzeichen 161/25  
Sehr geehrte Frau     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.11.2025. Das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen hat zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung genommen: 
„Die Stadt Köln möchte zur Ortsbildverbesserung engagierten Bürgerinnen und Bür-
gern die Möglichkeit geben, sich für die Pflege des Stadtgrüns sowie für die Verbesse-
rung der Umwelt und des Klimas einzubringen. Im Rahmen der Baumscheibenpaten-
schaften können die Patinnen und Paten nicht nur Bäume gießen, sondern auch die 
Baumscheiben sowie auch den Bodenbereich um den Stamm bepflanzen. Dies trägt 
zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Unterstützung von Pflanzen und Insekten 
bei. 
Eine Ausweisung von Baumscheiben ausschließlich als Flächen für Hundeurin ist 
nicht möglich. In hoher Konzentration wirkt Hundeurin ätzend auf die Feinwurzeln der 
Bäume. Absterbende Feinwurzeln verringern die Aufnahme von Wasser und Nährstof-
fen und reduzieren somit die Vitalität der Bäume. Zudem kann der anhaltende Urinein-
trag zu einer Anreicherung von Stickstoff im Boden führen, die über bakterielle Pro-
zesse in Ammoniak und Ammonium-Hydroxid umgewandelt wird. Dies erhöht den oh-
nehin hohen pH-Wert der Stadtböden und schränkt die Nährstoffverfügbarkeit für die 
Bäume weiter ein. 
Hundefreilaufflächen und andere geeignete Grünflächen stehen in Köln in ausreichen-
der Zahl zur Verfügung. Die Baumscheibenpatenschaften sollen vor allem den Bürge-
rinnen und Bürgern ermöglichen, Verantwortung für das Stadtgrün zu übernehmen 
und Freude an der Pflege zu haben.“ 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Aus den genannten Gründen können Baumbeete weder gesondert für Hundehalter als 
„Hundetoilette“ ausgeschildert werden, noch können Hinweise an die Patinnen und 
Paten der Baumbeete gegeben werden, dass Baumbeete auch als „Hundetoilette“ ge-
nutzt werden dürfen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau    , unter der Telefon-
nummer: 0221/221-    oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts-
stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

2844 Zeichen

Von:  
Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 12:54 
An: Spelthann,  
Betreff: Nutzungskonflikte zwischen Baumbeetpatenschaften und Hundehaltung in Ehrenfeld 
 
Sehr geehrter Herr Spelthann, 
ich möchte Sie auf ein wachsendes Problem im öffentlichen Raum unseres 
Stadtteils Ehrenfeld aufmerksam machen, das viele der ca. 42.000 Hunde 
und ihre Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Köln betrifft. 
In immer mehr Straßen werden die Baumbeete rund um die Stadtbäume 
von Privatpersonen bepflanzt, eingezäunt und dekoriert und damit faktisch 
„privatisiert“. Dieses Engagement ist grundsätzlich positiv und verschönert 
das Straßenbild. Allerdings entsteht dadurch ein Nutzungskonflikt mit der 
geltenden Hundehaltungsverordnung der Stadt Köln. 
Laut der Kölner Stadtordnung (KSO), § 27 Abs. 1, sind Hundehalterinnen 
und Hundehalter verpflichtet, darauf zu achten, dass andere Personen 
nicht gefährdet oder unangemessen beeinträchtigt werden. Darüber 
hinaus verweist die Stadt Köln in ihren offiziellen Hinweisen für 
Hundehalter ausdrücklich darauf, dass 
„Hunde ihr Geschäft nur auf unbefestigten Flächen verrichten dürfen, etwa 
auf dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen. Öffentliche 
Flächen dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden“ 
(Quelle: Stadt Köln – Gassi gehen in Köln, stadt-
koeln.de/service/produkte/00608). 
Diese Regelung soll u. a. verhindern, dass Hauswände, Gehwege und 
Eingangsbereiche verunreinigt werden oder unangenehme Gerüche 
entstehen. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass Hundehalterinnen und 
Hundehalter auf unbefestigte Flächen wie Baumbeete, vor allem für die 
kleinen "Geschäfte" (Pipi) angewiesen sind. 
Wenn nun nahezu alle Baumbeete durch private Patenschaften 
gestalterisch „reserviert“ werden und von ihren Pflegepersonen als 
persönliche Beete betrachtet werden, geraten diese in direkten 
Widerspruch zu den Vorgaben der Stadt und führen immer häufiger zu 
massiven Konflikten im Alltag. 
Ich möchte daher anregen, dass die Stadt Köln bzw. der Bezirk Ehrenfeld 
hier eine ausgewogenere Regelung schafft, beispielsweise durch: 
• die Ausweisung von ein bis zwei Baumbeeten pro Straße, die 
ausdrücklich als Flächen für Hunde vorgesehen sind, oder 
• den Hinweis an die Verantwortlichen für 
Baumbeetpatenschaften, dass Baumbeete Teil des öffentlichen

Raums bleiben und gemäß Hundehaltungsverordnung auch von 
Hundehalterinnen und Hundehaltern genutzt werden müssen. 
Eine solche Lösung könnte helfen, den öffentlichen Raum fairer zu 
gestalten, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Sauberkeit sowie 
das Zusammenleben in Ehrenfeld wieder zu verbessern. 
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dieses Thema in der 
Bezirksvertretung aufgreifen oder an das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen zur weiteren Prüfung weiterleiten könnten. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Vorlagen-Nr.
3622/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.01.2026
Erstellt
18.12.2025 08:10