Nachhaltige Planung von öffentlichen Gebäuden - Beantwortung der Anfrage AN/0196/2020 der FDP-Fraktion
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0521/2020 vom 12.03.2020
Stand: Am 04.05.2020 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 12.03.2020 0521/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.03.2020 Nachhaltige Planung von öffentlichen Gebäuden - Beantwortung der Anfrage AN/0196/2020 der FDP-Fraktion Text der Anfrage: Aufgrund der Tatsache, dass 90% der Lebenszykluskosten eines Gebäudes nach Fertigstellung entstehen und Nutzer sich sensibler verhalten, wenn sie ein gepflegtes Gebäude vorfinden, bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Wie werden externe Planer aufgefordert, bei ihren Entwürfen Nachhaltigkeit und Langlebigkeit zu berücksichtigen? 2. Inwieweit wird schon bei der Planung die Auswahl von pflegeleichten Oberflächenmaterialien berücksichtigt? 3. Inwieweit besteht seitens der Verwaltung ein Controlling, ob die Punkte 1. und 2. durch die Planer berücksichtigt werden, wenn ja wie? 4. Werden fertiggestellte Gebäude - insbesondere Schulen - in Bezug auf Pflegefreundlich- keit nach Inbetriebnahme evaluiert, um zukünftige planerische Fehler zu vermeiden? Wenn ja, wie? Antwort der Verwaltung: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) berücksichtigt seit vielen Jahren in besonderem Maß den hohen Anteil der Betriebskosten eines Gebäudes an den Lebenszykluskosten. Bei Planung und Bau der Gebäude verfolgt die GW grundsätzlich nachhaltige Gesichtspunkte und orientiert sich dabei am Leitfaden für nachhaltiges Bauen des BMI (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat). Dabei finden unterschiedliche Dimensionen von Nachhaltigkeit Beachtung. Beispielhaft sind hier ökologische Aspekte wie Energieverbrauch, baukulturelle Aspekte wie Stadtgestaltung und Ästhetik sowie soziale Aspekte, zum Beispiel gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, Anforderungen aus Brandschutz, Arbeitsstättenrichtlinien und Umsetzung der Barrierefreiheit zu nennen. Im Hinblick auf die Lebenszykluskosten gilt ein besonderes Augenmerk einer ökonomischen Nachhaltigkeit im Sinn von niedrigem Instandhaltungsaufwand, Werterhaltung, Lebensdauer, Reparierbarkeit und Gebrauchstauglichkeit sowie Pflegeleichtigkeit. Nicht immer stehen alle diese Aspekte im Einklang miteinander, so dass eine projektspezifische Abwägung erfolgen muss. Leider zeigen Erfahrungen und Schadensmeldungen, dass auch ein pflegeleicht errichtetes und gut gepflegtes Gebäude nicht immer den gewünschten Effekt auf die Nutzer hat. 2 Zu den Fragen 1-4 Als Grundlage für eine nachhaltige Planung dienen allen externen Planern die Vorgaben aus den Bau- und Qualitätsstandards und den Energieleitlinien, die mit Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen von diesen Vorgaben sind durch die Fachplaner zu begründen und mit der Gebäudewirtschaft abzustimmen. Eine Evaluation fertig gestellter Gebäude und ein Wissenstransfer der dort gewonnen Erkenntnisse erfolgt durch die qualitätssichernden Fachbereiche und durch Rückmeldungen aus dem Bereich Objektmanagement. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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04.05.2020
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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