Beantwortung Anfrage des RM Joisten aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2019
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0044/2020 vom 16.01.2020
Stand: Am 03.02.2020 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 16.01.2020 0044/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.02.2020 Beantwortung Anfrage des RM Joisten aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2019 unter TOP 6.1.2 - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2, Sachstandsmitteilung RM Joisten fragt, warum die Rheinische Akademie Köln gGmbH eine Förderung aus diesem Pro- gramm erhalte, das doch für die Sanierung städtischer Schulen eingerichtet wurde. Antwort der Verwaltung: Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsför- derungsgesetz-KInvFG) weist sowohl für die Maßnahmen aus dem Kapitel 1 (§ 3, Satz 1 KInvFG) als auch aus dem Kapitel 2 (§ 12, Abs. 1 KInvFG) auf die Trägerneutralität bei der Gewährung der Fi- nanzhilfen hin. Somit können bzw. sollen sogar möglichst auch Finanzmittel an externe Träger verge- ben werden. Der Rheinischen Akademie Köln gGmbH wurden daher auf deren Antrag hin Mittel für die Sanierung der Labor- und Unterrichtsräume bewilligt. Im Übrigen wird auf den Beschluss des Rates vom 10.05.2016, Vorlagen-Nummer 0754/2016, ver- wiesen. gez. Dr. Diemert Anlage -
Anlage zur Mitteilung FA
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Anlage zur Mitteilung des Finanzausschusses – Vorlagen-Nr.: 0044/2020 Auszug Kapitel 1 § 3 Satz 1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur Kapitel 2 § 12 Abs. 1 KInvFG: Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt.
Beratungsverlauf
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