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Errichtung eines Bildungsgangs Kaufmann / Kauffrau für E-Commerce am Erich-Gutenberg-Berufskolleg (BK 7)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0487/2018 vom 21.02.2018

Stand: Am 20.03.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 0487/2018 Freigabedatum 21.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Bildungsgangs Kaufmann / Kauffrau für E-Commerce am Erich-Gutenberg- Berufskolleg (BK 7) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung des Bildungsgangs Kaufmann / Kauffrau für E-Commerce gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK), Anlage A am Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Modemannstr. 25, 51065 Köln (BK 7) zum Schuljahr 2018/19. Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwick- lungsplanung über die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs im Sinne einer Änderung der Schule. Die Fachklassen des dualen Systems gehören ebenfalls zu den Bildungsgängen der Berufskollegs. Zum 1. August 2018 wird der neue Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für E-Commerce einge- führt. Kaufleute für E-Commerce sind branchenübergreifend in Unternehmen tätig, die online Waren oder Dienstleistungen vertreiben. Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in Fachklassen des dualen Systems der Berufsschulen. Die Lernfelder stimmen in Teilen mit denen der etablierten kaufmännischen Berufe überein, jedoch wird zudem fundierte digitale Kompetenz vermittelt, wie sie für den Online-Handel erforderlich ist. Am Erich-Gutenberg-Berufskolleg werden unter anderen bereits die Berufe „Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement“ und „IT-Systemkaufmann / -kauffrau“ unterrichtet. Zudem hat das Erich- Gutenberg-Berufskolleg bereits einen Kurs „e-Business“ im Differenzierungsbereich der bestehenden kaufmännischen IT-Berufe implementiert. Es bestehen mithin bereits einige Synergien, das Kollegium ist mit den Unterrichtsinhalten des neuen Ausbildungsberufs vertraut und es stehen ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung. Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume mit der entsprechenden Ausstattung sind im Erich- Gutenberg-Berufskolleg ebenfalls vorhanden. Die Schulkonferenz hat der Errichtung des Bildungsgangs einstimmig zugestimmt. Aus dem Arbeitskreis der Schulleiter*innen der Kölner Berufskollegs wurden ebenfalls keine Einwän- de erhoben. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung durch die Bezirksregie- rung als obere Schulaufsichtsbehörde. In Vorgesprächen mit der Schulaufsicht wurde die Errichtung des Bildungsgangs bereits befürwortet und die Genehmigung in Aussicht gestellt.

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 20.03.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 10.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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