2018/0171
Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
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2018/0171
2615 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0171
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 08.06.2018
Beschlussvorschlag :
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:
Landgraf-Georg-Straße im Abschnitt Fiedlerweg und Ostbahnhof
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
- die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2018
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der
Wisschenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des
Beitrages bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Die Fahrbahn der Lan dgraf-Georg-Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Landgraf -Georg-Straße überwiegend der
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke
dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der St adtverordnetenversammlung.
Darmstadt, den 08.06.2018
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
269 Zeichen
Punkt 10: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2018/0171) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 1
2654 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0171
Magistratsbeschluss-Nr.
225
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 08.06.2018
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:
Landgraf-Georg-Straße im Abschnitt Fiedlerweg und Ostbahnhof
- die Fahrbahn als überwiegen d dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
- die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 20.06.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2018
Für Erneuerungs- sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der
Wisschenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des
Beitrages bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Die Fahrbahn der Landgraf-Georg-Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Landgraf -Georg-Straße überwiegend der
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke
dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Darmstadt, den 08.06.2018
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 3
207 Zeichen
Punkt 27: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2018/0171) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Landgraf-Georg-Straße
- Fiedlerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0171
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00