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2018/0171

Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016

Magistratsvorlage 08.06.2018

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2018/0171

2615 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.06.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0171 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 08.06.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Landgraf-Georg-Straße im Abschnitt Fiedlerweg und Ostbahnhof  
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  08.06.2018  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wisschenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des 
Beitrages bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Die Fahrbahn der Lan dgraf-Georg-Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt 
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt 
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Landgraf -Georg-Straße überwiegend der 
Erreichbarkeit der direkt anliegenden  oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke 
dienen.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016  erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der St adtverordnetenversammlung.  
 
Darmstadt, den 08.06.2018  
20.3 kl-bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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269 Zeichen

Punkt 10: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2018/0171) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 1

2654 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0171 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
225 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 
Vorlage vom: 08.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Landgraf-Georg-Straße im Abschnitt Fiedlerweg und Ostbahnhof  
- die Fahrbahn als überwiegen d dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.06.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2018  
 
Für Erneuerungs- sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wisschenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des 
Beitrages bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Die Fahrbahn der Landgraf-Georg-Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt 
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt 
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Landgraf -Georg-Straße überwiegend der 
Erreichbarkeit der direkt anliegenden  oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke 
dienen.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016  erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Darmstadt, den 08.06.2018 
20.3 kl-bl 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 3

207 Zeichen

Punkt 27: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2018/0171) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (3)

TOP 27
TOP 225
TOP 10

Orte (2)

  • Landgraf-Georg-Straße
  • Fiedlerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0171
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00