Mandari Insight

2017/0401

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Magistratsvorlage 22.11.2017

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188 Zeichen

Punkt 20: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2017/0401) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., UWIGA und FDP

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Punkt 7: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2017/0401) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.

2017/0401

2351 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0401 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2016  
Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
 
Vorlage vom: 22.11.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum 31.12. 201 6, der mit einem Jahres gewinn von 6.644.641,37   Euro 
schließt, wird festgestellt.  
 
2. Der Jahresgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.  
 
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12. 201 6 werden offen gelegt.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 201 6 
entlastet. 
 
5. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Entlastung der Betriebskommission zu.

- 2 - 
 
Anlagen: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und des Lageberichtes für 
das Geschäftsjahr 2016  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  22.11.2017  
 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am 
08.11.2017 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den Jahres -
abschluss 2016 festgestellt.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016.  
 
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordneten versammlung, der Entlastung der Betriebs -
kommission zuzustimmen.  
 
Darmstadt, 22.11.2017 
65-80-00 
 
 
 
 
 
Der Dezernent I:                            Der Dezernent IV:  
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2017/0401) 
 
Stadtv. Fürst (Bü90/Die Grünen) stellt den Antrag, Punkt 5 getrennt abzustimmen. 
 
Beschlussfassung über die Punkte 1 bis 4 des Beschlussvorschlages: 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1 bis 4 
des Beschlussvorschlages zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: SPD und FDP  
 
Beschlussfassung über Punkt 5 des Beschlussvorschlages: 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, Punkt 5 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: SPD und FDP  
 
Die Stadtv. Fürst (Bü90/Die Grünen) und Hang (UFFBASSE) nehmen unter Hinweis 
auf § 25 HGO an der Beschlussfassung nicht teil.

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139242 Zeichen

Bericht

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016

Auftrag: 0.0798035.001

u

pwec

3
Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis......uessssesssesssnessensnnenssnenonnnsnennenennsnennenennnnennennnarsnnnenanannsnatarsaressarsesnesnen 5

A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung

I. Prüfungsauftrag «.ueesessersennenenennnnnennnannenasenansnnnesnnnnnennennsnennnensnsnennnennenerssnsnsenssen nenn 7

II. Bestätigung der Unabhängigkeit

B. Grundsätzliche Feststellungen ..........ursussunsennennnnesnsnnnnennennannansnssennsennesnessesnessesnnnnnnnnsnnn nen 8
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter... 8
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle..........unesessesssessessennssnensenesnnnennesseenensnnnnnnnsnsenunnnansasnnene 10
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks....ueesssssnsnsssnenennensennenenensnonnsnnenantnanannsnnnnnen 12
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .....ueeseeseseseensenenenennnenesnnenenannnenenenssnnasnsannsanane 13
D. Feststellungen zur Rechnungslegung .u.ezusesssesusneneneonneensnenenenenennennsnenennnasnnnannnsnesannsssansnasane 17

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.

2. Jahresabschluss
3. Lagebericht ..............nenesersessonussssessessostsnsonenenesnernsnessesnesnssnenssnsonsunnsssnensnsnennnne 18

II. _ Gesamtaussage des Jahresabschlusses

E. Feststellungen gemäß 853 HGIG ....esesesenenesesnnnenenenennanenenenenensenenannennnnasnensnnnenasnenensnanannene 20

F.  Schlussbemerkung,

Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

0.0798035.001

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

BiIRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

D&O Directors and Officers

Eigenbetrieb Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt

EigBGes Eigenbetriebsgesetz

EU Europäische Union

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HBG Hessisches Beamtengesetz

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz

IDA Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

IT Informationstechnologie

Mio Millionen

Nr. Nummer

PS Prüfungsstandard des IDW

TE tausend Euro

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOR Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

WiIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Wiesbaden

0.0798035.001

A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung

I.  Prüfungsauftrag

. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 8. Juni
2016 erteilte uns die Betriebskommission des

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
(im Folgenden kurz „IDA“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)

den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschafts-
jahr gemäß 88 316 ff. HGB zu prüfen.

. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor-
schriften zu beachten. Gemäß 8 22 und $ 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital-
gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge-
mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach 88 316 ff. HGB
i.V.m. 8 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des 8 27 Abs. 4 EigBGes be-

kannt zu machen.

. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des 853 Abs. 1Nr.1und 2
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.

. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.

. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte
Lagebericht als Anlagen beigefügt sind.

II. Bestätigung der Unabhängigkeit

. Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4aHGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

0.0798035.001

B. Grundsätzliche Feststellungen

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der Betriebsleitung dar:

« In Anlehnung an die Hessische Gemeindeordnung besteht der Zweck des Eigenbetriebs Immo-
bilienmanagement in der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und
Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden und Räumen.

« Das Berichtsjahr war, wie das Vorjahr, von außerordentlichen Aufgaben im Bereich der Bereit-
stellung von Notunterkünften und Erstwohnhäusern für asylsuchende Menschen geprägt. Dies
führte im Vorjahresvergleich zu deutlich höheren Aufwendungen. Gegenläufig hat sich die Er-
lössituation durch die Abrechnung von Unterkunftskosten sowie die angehobene Mietverrech-
nung im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells verbessert.

e Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr um 30,8 % auf € 49,1 Mio angestiegen. Der Anstieg ent-
fällt mit € 7,0 Mio auf höhere Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell und mit € 4,7 Mio auf
Entgelte für Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung. Aufgrund der geänderten
Definition der Umsatzerlöse in 8 277 Abs.1 Satz 1 HGB durch das BilRUG werden Erträge von
€ 0,4 Mio (Vorjahr € 0,5 Mio), die bis zum Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
auszuweisen waren, ab dem Berichtsjahr als Umsatzerlöse ausgewiesen. Der Rückgang der üb-
rigen Umsatzerlöse von insgesamt € 0,5 Mio wurde dadurch nahezu ausgeglichen.

e Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um € 2,6 Mio auf € 8,2 Mio zurückgegangen, was
maßgeblich aus um € 3.5 Mio niedrigeren Erträgen aus Grundstücksverkäufen resultiert. Dem
stehen um € 0,4 Mio bzw. € 0,5 Mio höhere Erträge aus Versicherungsentschädigungen bzw.
aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen gegenüber. Wegen der Änderung durch das
BilRUG waren im Vorjahr mit € 0,5 Mio Erträge enthalten, die seit dem Wirtschaftsjahr 2016
unter den Umsatzerlösen auszuweisen sind.

« Die Personalaufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich deutlich um € 0,8 Mio auf
€ 10,1 Mio vermindert. Die Tariferhöhung von 2,4 % wurde durch die gegenüber dem Vorjahr
um € 1,0 Mio geringere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen überkompensiert. Aufgrund
einer Gesetzesänderung ist bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen im Berichtsjahr
erstmalig der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren (Vorjahr sie-
ben Jahren) zugrunde zu legen.

« Der Materialaufwand stieg insbesondere aufgrund von Herrichtungs- und Betriebskosten von
Flüchtlingsunterkünften um 12,2 % auf € 32,3 Mio an. Dadurch hat sich die Materialintensi-
tätsquote auf 57,8% (Vorjahr 51,8 %) erhöht.

« Die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich leicht um
€ 0,9 Mio bzw. € 1,9 Mio reduziert sodass bei nahezu unveränderten Zinsaufwendungen von
€ 3,4 Mio (Vorjahr € 3,5 Mio) ein positives Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss von
€ 1,4 Mio (Vorjahr Fehlbetrag von € 8,1 Mio) erwirtschaftet wurde.

0.0798035.001

+ Unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses von € 5,2 Mio (Vorjahr € 0,5 Mio) erwirt-
schaftete der Eigenbetrieb insgesamt einen Jahresgewinn von € 6,6 Mio (Vorjahr Jahresverlust
von € 7,6 Mio).

e Die Vermögensstruktur ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Aktiva werden un-
verändert durch die in den Sachanlagen enthaltenen Grundstücken mit und ohne Bauten von
insgesamt € 297,6 Mio geprägt. Die Anlagenquote beträgt 92,3 % (Vorjahr 93,2 %), die Eigen-
kapitalquote 64,5 % (Vorjahr 65,5 %) aufgrund der höheren Bilanzsumme.

e  Aufder Passivseite haben sich durch die Neuaufnahme von zwei Darlehen von insgesamt
€ 14,7 Mio die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei planmäßigen Tilgungen der
bestehenden Darlehen um € 9,1 Mio auf € 87,6 Mio erhöht. Diese wurden zur Finanzierung
von Neubau und Sanierungsprojekten eingesetzt.

* Gegenüber dem ausgeglichenen Ergebnis im Wirtschaftsplan 2016 schließt das Berichtjahr mit
einem Jahresgewinn von € 6,6 Mio. Hierbei wirkten sich im Wesentlichen mit € 5,3 Mio die ge-
ringeren Materialaufwendungen und mit € 1,2 Mio der niedrigere Personalaufwand aus.

e Der Wirtschaftsplan 2017 weist bei Umsatzerlösen von € 53,0 Mio und Aufwendungen von
€ 66,9 Mio ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Nach Einschätzung der Betriebsleitung wird der
Figenbetrieb weiterhin auf Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt angewiesen sein.
. Im Chancen- und Risikobericht wird darauf hingewiesen, dass Chancen in der im Jahr 2014 erfolg-
ten ersten Neuausrichtung des Betriebs und der Fokussierung auf Aufgabenschwerpunkte gesehen
werden. Um Potenziale besser auszuschöpfen, und den Erwartungen aller Beteiligten besser ge-
recht werden zu können, wird die aktuelle Aufbauorganisation derzeit prozessorientiert auf den
Prüfstand gestellt. Hierzu zählen die Neuausrichtung des Facility Managements, die Bestandsopti-
mierung, aber auch eine stärkere Orientierung an Kennzahlen. Chancen zur Profilierungen beste-
hen in der Abwicklung von Großbaumaßnahmen für eigene und Projekte Dritter.

Risiken bestehen in der baulichen Situation der Liegenschaften. Der Risikobericht und weitere im
Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben aufgezeigt, dass keine bestandsgefährdenden Risiken
erkennbar sind. Die Liquidität des Eigenbetriebs war ganzjährig sichergestellt.

. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausi-
bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.

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10.

11.

12,

13.

14.

10

II. Wesentliche Geschäftsvorfälle
Immobiliengeschäfte

Der Eigenbetrieb erwarb im Berichtsjahr Immobilien mit Anschaffungskosten von insgesamt

€ 1,2 Mio. Den Zugängen standen Immobilienabgänge mit Restbuchwerten von insgesamt

€ 1,7 Mio und Verkaufserlösen von insgesamt € 7,4 Mio gegenüber, so dass sich Buchgewinne von
€ 5,7 Mio ergaben.

Neubau- und aktivierungsfähige Modernisierungsmaßnahmen

Durch die fortdauernde Bautätigkeit wurden in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
€ 16,9 Mio investiert. Den Zugängen stehen Fertigstellungen mit Umbuchungen in die fertigen
Sachanlagen von € 14,7 Mio gegenüber.

Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Aufgrund der höheren nachberechneten Instandhaltungsaufwendungen haben sich die Leistungs-
forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Vorjahresvergleich um € 3,4 Mio erhöht.

Allgemeine Rücklage

Im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen an die bauverein AG wurden der Allgemeinen Rück-
lage € 1,4 Mio durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt entnommen, wie auch ein im Jahr 2013
geleisteter Zuschusses für die Kindertagesstätte E 44 mit € 0,1 Mio.

Rückstellungen für Pensionen

Bis zum Vorjahr wurde bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen ein fristenkongruen-
ter, durchschnittlicher Marktzins der letzten sieben Jahre verwendet, der von der Deutschen Bun-
desbank monatlich veröffentlicht wird (3,89 %; Stand: Dezember 2015). Im Rahmen des Gesetzes
zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat der Gesetzgeber beschlossen, für Pensi-
onsrückstellungen ab dem Jahr 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durch-
schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen. Bei einer angenom-
menen Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt dieser Zinssatz zum Bilanzstichtag 4,01 %. Auf Basis des
bisher verwendeten 7-Jahres-Durchschnitts-Rechnungszinssatzes hätte sich zum Bilanzstichtag ein

Zinssatz von 3,24 % ergeben.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der ver-
gangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von € 1,5 Mio, der ausschüt-
tungsgespertt ist, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen zur Verfügung stehen.

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15.

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17.

18.

19.

11

Hieraus ergaben sich im Vorjahresvergleich um € 1,0 Mio geringere Aufwendungen für Altersver-

sorgung.
Darlehen

Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden zur Finanzierung der Bautätigkeit drei langfristige Darlehen von
insgesamt € 14,9 Mio aufgenommen, denen Darlehenstilgungen von € 5,6 Mio gegenüberstehen.
Die Darlehensaufnahmen betreffen jeweils ein Darlehen bei der:

e Landesbank Saar über € 13,5 Mio mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2046 und einem
festen Zinssatz von 1,720 % p.a.. Das Darlehen ist beginnend am 30. März 2017 mit viertel-
jährlichen Raten von T& 112 zu tilgen,

e _WIBank aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Schulbaupauschale (Investitionsfonds-
darlehen mit verkürzten Ansparzeit) über € 1,2 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember
2036. Das zinslose Darlehen ist beginnend am 15. Juni 2017 in halbjährlichen Raten von T& 29

zu tilgen,

e  Wissenschaftsstadt Darmstadt über € 0,2 Mio (Weiterleitung der zweckgebundenen Mittel auf
dem Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)) mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli
2046. Das zinslose Darlehen ist beginnend am 15. Juli 2017 in jährlichen Raten von T& 7 zu
tilgen.

Unterjährig wurden bei der Deutschen Bank und der ING DIBA kurzfristige Kassenkredite von ins-

gesamt € 25,0 Mio in Anspruch genommen, die zum Bilanzstichtag wieder auf den Vorjahreswert

von € 10,0 Mio zurückgeführt wurden.
Umsatzerlöse aus dem Vermieter-Mieter-Modell

Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Liegenschaften an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells, die 78,4 % (Vorjahr 84,0 %) der Umsatzerlöse betreffen,
haben sich gegenüber dem Vorjahr, aufgrund der Erstattung gestiegener Instandhaltungsaufwen-
dungen um € 7,0 Mio auf insgesamt € 38,5 Mio erhöht.

Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte

Aus der Bereitstellung und dem Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften ergaben sich im Berichts-
jahr Umsatzerlöse von € 6,8 Mio (Vorjahr € 2,0 Mio). Die korrespondieren Materialaufwendungen
sind von € 3,0 Mio im Vorjahr auf € 3,9 Mio im Berichtsjahr gestiegen.

Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb einen Zuschuss zum Verlustausgleich von
€ 5,2 Mio (Vorjahr € 0,5 Mio) gewährt, der um € 6,0 Mio unter dem im Wirtschaftsplan 2016 ver-
anschlagten Zuschuss liegt.

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20.

12

III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 19. Oktober 2017

den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie An-
hang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-
gebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrecht-
lichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Un-
sere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 8 317 HGB und 8 27 Abs. 2 EigBGes unter Beach-
tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufüh-
ren, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver-
mittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stich-
proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffas-
sung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschrif-
ten und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

0.0798035.001

21.

22.

23.

24.

25.

26.

13

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (88 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des
EigBGes (88 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Bi-
lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
2016. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und La-
gebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unter-
lagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rech-
nungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den
Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prü-
fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch da-
rauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden

sind.

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach

8 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.

Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten

Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.

Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten Mai bis August 2017 in den Ge-
schäftsräumen der Gesellschaft in Darmstadt sowie bis zur Berichtsauslieferung in unseren Büro-

räumen durchgeführt.

Ausgangspunkt war der von Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Drei-
eich, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015.

Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 88 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher

0.0798035.001

27.

14

Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der
Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-
rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-
gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin-
derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt der
Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-

sichtigt.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Unterneh-
menszielen und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen
Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Unternehmensleitung
und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend
untersucht, welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu
bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt. Die Prüfung
des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Be-

zug zur Rechnungslegung haben:

«e  Kontrollumfeld des Eigenbetriebs

e Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten
Risiken gerichtet sind

e Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die
festgestellten Risiken

e Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse

e Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung

Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den
folgenden Geschäftsprozessen durchgeführt:

e Einkauf und Investitionen

« Finanzierung

e Zahlungsverkehr

Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die
Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der
Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren

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Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Bereichen, in denen die Unternehmensleitung angemes-
sene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprü-
fungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu über-
zeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und
Umfang unserer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchge-
führten analytischen Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der beidem
Eigenbetrieb eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlen-
materials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend einge-
schränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identi-
schen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen
internen Kontrollsystems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der
maßgeblichen internen Kontrollen des Eigenbetriebs in den Vordergrund. In den übrigen Berei-
chen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und analyti-
sche Prüfungshandlungen durchgeführt.

Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten

Prüfungsschwerpunkten:

e Umsetzung des BilRUG

* Prüfung des Immobilienvermögens (Ankäufe, Verkäufe sowie die Abgrenzung von aktivie-
rungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen und Erhaltungsaufwand)

* Prüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sowie gegenüber weiteren Eigenbetrieben der Stadt

«e Dotierung der Rückstellungen

Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und Leistungs-
verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick auf die
Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir Rechtsanwaltsbestä-
tigungen zum 31. Dezember 2016 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kre-
dit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2016 Bankbestätigun-
gen zukommen lassen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2016 eingeholt.

Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen
an Pensionäre und Hinterbliebene und der Rückstellung für Altersteilzeit haben uns versicherungs-
mathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergeb-

nisse wir verwerten konnten.

Die Eröffnungsbilanzwerte haben wir daraufhin geprüft, ob sie ordnungsgemäß aus dem Vorjah-
resabschluss übernommen wurden. Wir haben zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt, um

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eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die nicht von uns geprüften Eröffnungsbi-
lanzwerte keine wesentlichen Fehler enthalten.

Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.

Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.

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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I.  Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und ent-
sprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entneh-
menden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresab-

schluss und Lagebericht.

Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von
dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die
Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si-
cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.

2. Jahresabschluss

Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 des IDA wurden die gesetzlichen Vorschrif-
ten einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigBGes, die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebs-

satzung beachtet.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie 8 25 (Anhang) des Eig-
BGes. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einge-

halten.
Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin:

e Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß $ 24 Abs. 1 EigBGes
um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er-
tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen.

e Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu-
sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt.

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38. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig

und zutreffend.

3. Lagebericht

39. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (8 289 HGB und $ 26 EigBGes) und den
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

40. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

41. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein
(8 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).

Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung

42. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken

ergänzend Folgendes:
BilRUG

43. Der Eigenbetrieb hat seinen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 erstmals unter Anwendung
der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Bilanzierungs- und Bewer-
tungsvorschriften des HGB aufgestellt.

44. Die neuen Vorschriften betreffen Ausweisänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und
Angaben im Anhang. Ergebniswirksame Änderungen haben sich nicht ergeben. Die Auswirkungen
auf den GuV-Ausweis hat der Eigenbetrieb im Anhang erläutert. Im Wesentlichen handelt es sich
dabei um folgende sachgerechte Ausweisänderungen:

« Im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Entgelte für Verwaltungskos-
ten (T& 277; Vorjahr TE 277), Kostenerstattungen (T€ 117; Vorjahr T€ 157) sowie übrige Er-
träge (TE 3; Vorjahr TE 23) werden gemäß der Neufassung des 8 277 Abs. 1 HGB im Berichts-
zeitraum unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

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e Nach Anpassung der Vorjahreswerte an die Ausweisänderungen des BilRUG (T€ 457) erhöhten
sich die Umsatzerlöse von T€ 37.995 im Vorjahr um TE 11.116 auf T€ 49.111 im Wirtschaftsjahr
2016. Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich von T€ 10.325 um T€ 2.105 auf
TE 8.220.

e Im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesene Aufwendungen aus
Mieten von Geräten und Brandmeldeanlagen (T& 51; Vorjahr T€ 52) und der Prüfung von Trink-
wasseranalgen (T€ 33; Vorjahr T€ 27) werden gemäß der Neufassung des 8 277 Abs. 1 HGB im
Berichtszeitraum unter dem Materialaufwand ausgewiesen.

e Nach Anpassung der Vorjahreswerte an die Ausweisänderungen des BilRUG (T€ 79) erhöhten
sich der Materialaufwand von T€ 28.836 im Vorjahr um T€ 3.421 auf TE 32.257 im Wirtschafts-
jahr 2016. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich von T& 4.619 um
TE 1.924 auf TE 2.695.

B der Pesislonitickeeil

45. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter
Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens. Aufgrund der Regelung in $ 253 Abs. 1 HGB
(Ansatz von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen
Berechnung der Pensionsrückstellungen erwartete Gehaltssteigerungen (2,00 %) und Rentenstei-
gerungen (2,0 %) jedoch keine Fluktuationsrate berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter,
durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundes-
bank monatlich veröffentlicht wird. Der Zinssatz beträgt 4,01 % p.a. Es wird eine pauschale Rest-
laufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen. Hinsichtlich der Bewertungsänderung
durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verweisen wir auf Text 14.

Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben
Jahre und dem verwendeten Zinssatz der letzten zehn Jahre von T€ 1.460 ist ausschüttungsge-

sperrt, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.

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E. Feststellungen gemäß $ 53 HG1G

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des $ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG)
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebs-

leitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach $ 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

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F. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Be-
richterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. unter "Wiedergabe des Bestätigungs-

vermerks" enthalten.

a tpalse

Frankfurt am Main, den 19. Oktober 2017 EI "rg, EN
&

©

PricewaterhouseCoopers GmbH A 3

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

an

Christiane Lawrenz
Wirtschaftsprüferin

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Anlagen

pwec

Pwc Anlagen

Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 ........eesseensnesenenenenenensnennnnnnansnnenensnenensnsnsnsnennene 1
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 ......nnne- 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2016....uuruumnersessnenassnnenenansnneneeneenennennnenennnnnansnssnsnansnsnssassaenne 2

2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016....usuenunssuenersesoenenonnennenennnnenennennnensenennenoannannnnnn 5
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2016 ..euenenenenenenenesnnesenenenänsnnnenennanasansnsesenenenenensenenenenn 7
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2016 .....uunsessseseeneesenenensnenennes 21
III Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG (nach IDWPS 720) uusnnensnseesseneesnsnnensennnenennenne 1
IV Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse .......ueresrseseesenenennenennnnansensnonsnennsnnanannennesnenenn 1

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002

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Anlagel

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Darmstadt

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016

I. Allgemeines

Nach $ 26 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf $ 289 Abs. 2 HGB ist mit dem
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach $ 27 EigBGes der Betriebskommission

vorzulegen ist.

II. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (,IDA“)

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den
Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.

Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien

unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.

IDA verfolgt als der Immobiliendienstleister für die städtischen Liegenschaften der
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:

e _ Leistungsfähige Projektsteuerung von Neubau- und Sanierungsprojekten
« _Nutzerorientiertes Gebäudemanagement

«e  Grundstücksmanagement

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist außerdem Dienstleister für die anderen
Eigenbetriebe und die Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Anlage

Il. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut statistischem Bundesamt (Destatis) expandiert die deutsche Wirtschaft weiter. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigerte sich preisbereinigt nach 1,7 % in 2015 um 1,9 % in 2016. Das
Institut für Weltwirtschaft geht für 2017 von einem BIP-Zuwachs um 1,7 % und für 2018 um 2,0 %

aus.

Die gesamtwirtschaftliche Überauslastung steigt weiter. Mit weiter anzienenden Baupreisen ist

demnach zu rechnen.

Städtische Rahmenbedingungen

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wuchs in 2016 nach den Berechnungen des Amtes für
Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt um 2.592 Einwohner (+ 1,6 %)
auf 159.982 (Stand 31.12.2016). Entsprechend der Nachfrage nach Wohnraum entwickeln sich
auch die Nutzerzahlen für die Infrastruktur der Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere auch

die der Schulen und Kindertagesstätten.

IV. Geschäftsverlauf

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat das Berichtsjahr mit einem Jahresgewinn von
€6,6 Mio abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust € 7,6 Mio) eine
Ergebnisverbesserung um € 14.2 Mio bedeutet. Das Jahresergebnis ist hierbei durch den
ertragswirksamen Zuschuss der Stadt Darmstadt geprägt. Der Zuschuss der Stadt erhöhte sich
von € 0,5 Mio im Vorjahr auf € 5,2 Mio im laufenden Jahr.

Das Wirtschaftsjahr 2016 war, wie schon das Vorjahr, geprägt von außerordentlichen Aufgaben im
Bereich der Bereitstellung von Notunterkünften und Erstwohnhäusern für Asylbewerber. Dies hat
auch zu deutlich angestiegenen Aufwendungen geführt. Parallel dazu hat sich die Erlössituation
durch die Abrechnung von Unterkunftskosten sowie die angehobene Mietverrechnung im Rahmen
des Vermieter-Mieter-Modells erhöht. Entsprechend erhöhte sich das Jahresergebnis vor
städtischem Zuschuss von im Vorjahr minus € 8,1 Mio auf positive € 1,4 Mio. Damit war der
Eigenbetrieb erstmals in der Lage seine Aufwendungen ohne den Zuschuss der

Wissenschaftsstadt Darmstadt zu decken.

Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur

Ertragslage genannt.

AnlageI

Grundstücksgeschäfte 2016

Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 7,4 Mio.
(Vorjahr € 12,4 Mio.) getätigt, dabei ergaben sich Buchgewinne von € 5,7 Mio. (Vorjahr
Buchgewinne von € 9,2 Mio bzw. Buchverluste von € 0,3 Mio). Hierunter fallen im Berichtsjahr der
Verkauf eines größeren Baufeldes an die AGORA - Wohnungsbaugenossenschaft eG,
Darmstadt, im Bereich des Ostbahnhofes sowie eines größeren Grundstückes zur Bebauung mit
Reihenhäusern in der Waldkolonie an die Dirk van Hoek GmbH, Wiesbaden, die beide im Jahre
2016 endgültig vollzogen wurden.

Weiterhin wurden Grundstücke an die bauverein AG, Darmstadt verkauft, eine zuletzt von der
Feuerwehr genutzte Lagerhalle in Griesheim sowie eine Restfläche der bereits im Jahre 2015
verkauften Heinrich-Hofmann-Schule in Darmstadt. Die Flächen der Heinrich-Hofmann-Schule
sind von IDA noch bis 2020 gepachtet.

Die fertiggestellte Kita im Baugebiet E44 wurde an das Jugendamt der Wissenschaftsstadt

Darmstadt übergeben.

Der Verkauf von Bauplätzen ist nochmals rückläufig gewesen. Es wurde ein Bauplatz sowie ein
Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Darmstadt-Arheilgen verkauft. Weiterhin wurden 10
Erbbaugrundstücke verkauft.

Die Summe der Ankäufe beläuft sich im Jahr 2016 auf € 1,2 Mio. Hierunter fallen u.a. in
Darmstadt der Ankauf des Erbbaugrundstückes Friedensplatz 11 sowie die Ausübung eines
Vorkaufsrechtes an einer Teilfläche des Anwesens Frankfurter Straße 14 zur Erweiterung des

Pausenhofes der Goetheschule.

V. Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens verminderte sich durch die stärker gestiegene
Bilanzsumme von 93,2 % auf 92,3 %. Das Anlagevermögen ist vollständig (Vorjahr 98,5 %) durch
langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2016
ausreichend (Vorjahr 83,3 %) kurzfristige Mittel gegenüber. Die Finanz- und Liquiditätslage des
Eigenbetriebs ist durch den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten (€ 4,2 Mio.)
gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das Eigenkapital durch den Jahresgewinn von € 6,6 Mio.
abzüglich der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von € 1,5 Mio. auf € 218,8 Mio. erhöht.

Die Eigenkapitalquote beträgt 64,5 % (Vorjahr 65,5 %) aufgrund der höheren Bilanzsumme.

AnlageI

Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:

31.12.2016 31.12.2015 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 169) 0,1 189) 0,1 20 -10,6
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 248.120 | 79,2 240.668 | 79,1 7.452 3,1
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 49.452 | 15,8 50.174| 16,5 -722 -1,4
Technische Anlagen und Maschinen 969| 0,3 1.067| 0,4 -98 -9,2
‚Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2637| 0,8 2.225| 0,7 412 18,5
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.884 | 3,8 9.759| 3.2 2.125 21,8
Summe Sachanlagen 313.062 | 99,9 303.893 | 99,9 9.169 3,0
Summe Anlagevermögen 313.231 | 100 304.082 | 100 9.149 3,0
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 240,7 Mio.
auf € 248,1 Mio. beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen
von Schulen.
Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch
Grundstücksabgänge von € 50,2 Mio. auf € 49,5 Mio. gesunken.
Durch die fortdauernden Bautätigkeiten haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen
im Bau um € 2,1 Mio. auf € 11,9 Mio. erhöht. Die wesentlichen Anlagen im Bau betreffen das
Interimsgebäude der Berthold-Brecht -Schule mit € 2,9 Mio, die Ludwig-Schwamb-Schule mit
€2,7 Mio, die Mornewegschule mit € 1,4 Mio und die Gesamtsanierung der Viktoriaschule mit
€ 0,8 Mio.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand Einlagen(+} Vortrag des Jahresverlust{-) Stand
31.12.2015 Entnahmef[-) Jahresergebnisses | Jahresgewinn(*) 31.12.2016
2015 2016 =
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000.000,00
Rücklagen
Allgemeine Rücklage 163.927 770,07 -1.457.398,74 0,00 0,00 162.470.371,33
Zweckgebundene Rücklage 36.528.005,50 0,00 0,00 0,00 36.528,005,50
Entschuldungshilfe 11.816.527.38 0,00 0,00 000] 11.816.,527,38
212.272.302,95 -1.457.398,74 0,00 0,00 210.814.904,21
Verlustvortrag -1.038.469,39 0,00 -7.621.764,18 0,00 -8.660.233,57
Jahresergebnis -7.621.764,18 0,00 7.621.764,18 6.644.641,37 6.644.641.37
213.612.069,38 -1.457.398,74 0,00 6.644.641,37 218.799.312,01

Anlagel

Die Rückstellungen (€ 19,8 Mio.; Vorjahr € 21,1 Mio.) entfallen mit € 12,0 Mio. (Vorjahr
€ 11,5 Mio.) auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und mit € 7,8 Mio.
(Vorjahr €9,6Mio.) auf sonstige Rückstellungen. Unter Berücksichtigung der ab dem
Wirtschaftsjahr 2016 neuen Bilanzierungsregeln für Pensionsrückstellungen (Ansatz nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Jahren (Vorjahr sieben Jahren)) haben sich diese nur leicht um € 0,5 Mio anstatt um weitere
€ 1,5 Mio erhöht. Bei den sonstigen Rückstellungen lagen die Zuführungen (€ 1,6 Mio) deutlich
unter der Inanspruchnahme (€ 2,5 Mio.) und den Auflösungen (€ 0,9 Mio.). Dieses hat vor allem
seine Ursache im Verbrauch der Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen (Vorjahr
€ 1,2 Mio) bzw. durch die Inanspruchnahme und die teilweise Auflösung der Rückstellung für
Betreiber- und Verwaltungskosten für das Einkaufszentrum City Carree in Darmstadt von

insgesamt € 1,6 Mio.

Bei den Verbindlichkeiten (€ 96,8 Mio.; Vorjahr € 87,8 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten deutlich erhöht und zwar von € 78,5 Mio. im Vorjahr auf € 87,6 Mio.).

Dies ist bei planmäßigen Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von zwei Darlehen über
insgesamt € 14,7 Mio. für investive Maßnahmen zurückzuführen.

VI. Ertragslage

Die Umsatzerlöse haben sich im Wirtschaftsjahr 2016 um 30,8 % auf € 49,1 Mio. erhöht. Dies ist
ursächlich auf die Steigerung der Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell (€ 7,0 Mio.) und den
Anstieg der Leistungen für Flüchtlingsunterbringung (€ 4,7 Mio.) zurückzuführen. Durch die
geänderte Definition der Umsatzerlöse in $ 277 Abs.1 Satz 1 HGB werden Erträge von € 0,4 Mio.
(Vorjahr € 0,5 Mio.), die bis zum Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen
waren, ab dem Wirtschaftsjahr 2016 unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Diese haben den

Rückgang der übrigen Umsatzerlöse von insgesamt € 0,5 Mio. nahezu ausgeglichen.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um € 2,6 Mio. auf € 8,2 Mio. ist vor allem auf
den Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen (€ - 3,5 Mio.) zurückzuführen, denen
gestiegene Erträge aus Versicherungsentschädigungen (€ + 0,4 Mio.) und höhere Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (€ + 0,5 Mio.) gegenüberstehen. Im Vorjahr waren mit € 0,5 Mio.
Erträge enthalten, die nach der Neudefinition der Umsatzerlöse seit dem Wirtschaftsjahr 2016

unter den Umsatzerlösen auszuweisen sind.

Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2016 um 12,2 % auf € 32,3 Mio. angestiegen.
Hauptgrund dafür sind gegenüber dem Vorjahr deutlich höhere Herrichtungs- und Betriebskosten
von Flüchtlingsunterkünften. Die Ausweisänderung durch das BiIRUG, nach der Aufwendungen,
die bislang unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen waren und seit dem
Wirtschaftsjahr 2016 als Materialaufwand zu erfassen sind, war mit € 0,1 Mio. geringfügig. Die

Anlagel

Materialintensitätsquote (Materialaufwand / ordentlichen Aufwand) hat sich auf 57,7 % (Vorjahr
51,8 %) erhöht.

Der Personalaufwand hat sich insgesamt deutlich von € 10,9 Mio. auf € 10,1 Mio. vermindert,
insbesondere auch, weil nicht alle Planstellen besetzt werden konnten. Bei den Angestellten
haben sich die Gehaltsaufwendungen leicht um € 0,2 Mio. auf € 6,5 Mio. erhöht. Hauptgrund ist
der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in 2016, der eine Erhöhung von 2,4 % ergab. Der
Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum
Vorjahr verringerten Zuführungen zu den Rückstellung für Pensionsverpflichtungen aufgrund des
Zinsänderungseffekts (€-1,0Mio.) zurückzuführen. Entsprechend hat sich die
Personalintensitätsquote (Personalaufwand / ordentlicher Aufwand) von 19,6 % im Vorjahr auf
18,0 % vermindert.

Die Abschreibungen liegen mit € 7,7 Mio. um etwa € 0,9 Mio. unter den Abschreibungen des
Vorjahres von € 8,6 Mio. Im Vorjahr waren nachträglichen Abschreibungen von € 1,2 Mio. für die
Jahre 2008 -2014 enthalten. Die Abschreibungsintensitätsquote (Abschreibungen / ordentlicher
Aufwand) ist von 14,7 % im Vorjahr auf 13,0 % gesunken.

Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um
€1,9Mio. auf €2,7Mio. reduziert. Dies ist vor allem auf starken Rückgang von
Niederschlagungen uneinbringlicher Mieten (€ 0,04 Mio.; Vorjahr 1,2 Mio.) und nachträglicher
Erschließungskosten für bereits verkaufte Grundstücke im Vorjahr (€ 0,1 Mio.; Vorjahr 0,9 Mio.)
zurückzuführen. Die Auswirkungen des BiIRUG waren auch hier mit € 0,1 Mio. geringfügig.

Die Zinsaufwendungen liegen mit € 3,4 Mio. leicht unter Vorjahresniveau von € 3,5 Mio. Die
Zinslastquote (Zinsaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 6,1 % (Vorjahr 6,4 %).

Das Jahresergebnis vor städtischen Zuweisungen liegt mit € 1,4 Mio. deutlich über dem Wert
des Vorjahres in Höhe von minus € 8,1 Mio. Der Eigenbetrieb konnte im Berichtsjahr erstmalig
seine Aufwendungen decken. Die wesentlichsten Einflussfaktoren sind bei den Erläuterungen zu

den Umsatzerlösen und zum Materialaufwand genannt.

Der Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhöhte sich von € 0,5 Mio. im Vorjahr auf
€ 5,2 Mio. im Wirtschaftsjahr 2016.

AnlageI

VII. Personal

Die durchschnittliche Anzahl der in 2016 Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ist in
folgender Übersicht dargestellt:

Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
Anzahl Anzahl Anzahl
2015 2016 2015
21 176 176
20 VZ+1 TZ 153 VZ+23 TZ 150 VZ+26 TZ
VZÄ: 20,71 VZÄ: 165,26 VZÄ: 163,57

Die Mitarbeiter werden mit verschiedenen Angeboten unterstützt, Beruf und Privatleben zu

vereinbaren, sowie sich gesund und damit die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Hierzu zählen u.a.
flexible Arbeitszeitregelungen und verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
für Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen. Ergänzt wird dies um ein systematisches, auf
Nachhaltigkeit ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement.

VII. Kennzahlen
Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.
2016

%
Materialintensitätsquote 57,7%

Personalintensitätsquote 18,0%

‚Abschreibungsintensitätsquote 13,0%

Zinslastguote 6,1%

AnlageI

IX. Chancen- und Risikobericht
Chancen der zukünftigen Entwicklung

Mit dem Verkauf der Mietwohnungen im Jahr 2014 erfolgte eine erste Neuausrichtung des
Eigenbetriebes Immobilienmanagement und eine Fokussierung auf Aufgabenschwerpunkte.

Um vorhandene Potentiale besser auszuschöpfen und um auf Erwartungen der Kunden, aber
auch auf eigene Erwartungen und Ansprüche, besser eingehen zu können, wird die aktuelle
Aufbauorganisation derzeit prozessorientiert auf den Prüfstand gestellt. Mit einer Neuausrichtung
und Stärkung des Facility Managements sollen Prozesse optimiert und die Kundenzufriedenheit
erhöht werden. Ziele sind weiterhin die Bestandsoptimierung und eine stärkere Orientierung an
Kennzahlen. Chancen zur Profilierung werden im Bereich der Großbaumaßnahmen eigener
Projekte, z.B. ‚Neubau Berufsschulzentrum Nord" und beispielhaft im dienstleistenden Bereich für
die Projekte „Neubau Nordbad" für den Eigenbetrieb Bäder und „Ausstellungshalle Mathildenhöhe“
im Rahmen der Bewerbung Weltkulturerbe für den Eigenbetrieb Kulturinstitute gesehen.

Risikobericht

Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. IDA
betreibt die Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems und erstellt dazu einen
jährlichen Risikobericht. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs nutzt jedoch alle Möglichkeiten, die
Risiken so gering wie möglich zu halten und beobachtet sowohl die Liegenschaften als auch die

Buchführung permanent und kritisch.

Der zuständige Dezernent und die Betriebskommission werden zeitnah von etwaigen

Veränderungen unterrichtet.

Das Risikomanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken der
IDA sowie die Steuerung der Reaktionen darauf. Es besteht aus folgenden Komponenten:

- Analyse
- Bewertung
- Steuerung (Minimierung)

- Überwachung

Der Risikobericht zum 31. Dezember 2016 enthält 30 Einzelrisiken. Wesentliche Risiken bestehen
insbesondere aufgrund der baulichen Situation der Liegenschaften. Der Risikobericht und weitere
im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben keine bestandsgefährdenden Risiken aufgezeigt
bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des Unternehmens geführt. Die Liquidität des
Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.

Anlage I

X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen

Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2016 mit den Werten des
Wirtschaftsplans

Der Eigenbetrieb hat gemäß $ 15 EiGBGes einen Wirtschaftsplan erstellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresgewinn von € 6,6 Mio. aus, während in der
Planung von einem ausgeglichen Ergebnis ausgegangen wurde. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt zahlte IDA im Berichtsjahr einen Zuschuss von € 5,2 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.). Dieser
hat das Jahresergebnis wesentlich beeinflusst und dient zur Stärkung der Eigenkapitalposition der
IDA. Im Vorjahr schloss der Eigenbetrieb trotz des Zuschusses der Stadt das Wirtschaftsjahr mit

einem Jahresverlust von € 7,6 Mio. ab.

Die Planabweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2016 (einschließlich Nachtrag)

und den Ist-Erträgen und Ist-Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

Plan-Ist-Vergleich für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschreibung Plan 2016 Ist 2016 Plan-Ist-Abweichung
Umsatzerlöse 44.655.550,00 | 49.110.989,10 4.455.439,10
davon Erstattung aus Vermieter-Mieter-Modell 38.433.080,00 | 38.433.080,00 0,00
Zuschüsse aus dem Kernhaushalt 11.250.380,00 5.208.877,20 -6.041.502,80
‚Andere aktivierte Eigenleistungen 150.000,00 0,00 -150.000,00
Sonstige betriebliche Erträge 5.865.760,00 8.220.030,58 2.354.270,58
davon Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse 1.387.900,00 435.553,00 -952.347,00
Materialaufwand -37.530.450,00 | -32.257.054,43 5.273,395,57
a) Aufwendungen für Hilfs-‚und Betriebsstoffe -9.472.000,00 | -7.973.899,06 1.498,100,94
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -28.058.450,00 | -24.283.155,37 3.775.294,63
Personalaufwand -11.236.030,00 | -10.057.874,25 1.178.155,75
a) Löhne und Gehälter -8,675.250,00 | -7.727.573,26 947.676,74
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -2.560.780,00 | -2.330.300,99 230.479,01
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -7.800.000,00 -7.646.405,78 153.594,22
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.247.560,00 | -2.695.056,26 -447.496,26
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 392.633,88 392.633,88
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2,946.400,00 | -3.409.370,26 -462.970,26 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 161.250,00 6.866.769,78 6.705.519,78 |
Sonstige Steuern -161.250,00 -222.128,41 -60.878,41 |
Jahresgewinn/Jahresverlust 0,00 6.644.641,37 6.644.641,37 |

Der von der Stadt erhaltene Zuschuss liegt um € 6,0 Mio. unter den geplanten € 11,3 Mio. Die
Umsatzerlöse haben den Plan hingegen um € 4,5 Mio. übertroffen. Die sonstigen betrieblichen
Erträge (z.B. Erträge aus Grundstücksverkäufen) sind um € 2,4 Mio. höher als geplant.

AnlageI

10

Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand und
Personalaufwand. Beim Materialaufwand sind geringere Aufwendungen angefallen, beim
Personalaufwand fiel aufgrund einer Gesetzesänderung die Zuführung zur Pensionsrückstellung in

2016 deutlich niedriger aus.

Durch den Zuschuss der Stadt ergibt sich Jahresgewinn von € 6,6 Mio. gegenüber einem

Jahresverlust im Vorjahr von € 7,6 Mio.
XI. Prognosebericht

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienmanagement sieht für das Jahr 2017 ein
ausgeglichenes Ergebnis vor. Die Planungen für das Jahr 2017 gehen von Erträgen (ohne
Zuschüsse) von € 66,9 Mio. aus. Darin enthalten sind geplante Umsatzerlöse in Höhe von
€ 53,0 Mio. Die Aufwendungen sind entsprechend in Höhe von € 66,9 Mio. geplant.

Die Vermietung von Liegenschaften, der Verkauf aus dem Immobilienbestand sowie die
Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden auch 2017 die wesentlichen Ertragsquellen
darstellen. IDA wird sich weiterhin auf das Kerngeschäft der Projektsteuerung von Bau- und
Sanierungsprojekten,. dem Gebäudemanagement und dem Grundstücksmanagement
konzentrieren. Für das Wirtschaftsjahr 2017 wird mit einem gegenüber dem Jahresabschluss 2016
verringerten Jahresergebnis gerechnet. Dies hängt direkt mit den für 2017 in Aussicht gestellten
Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammen.

IDA beabsichtigt folgende in den Vorjahren begonnene Bauprojekte in 2017 fertigzustellen:

« Kitaam Ruthsenbach- Sanierung

«  Erich-Kästner-Schule - Aufstockung

«e _Mornewegschule — Turnhalle Neubau

«  Interimsgebäude Bürgerpark

»  Ludwig-Georgs-Gymnasium - Gesamtsanierung 1. BA
«e  Ludwig-Schwamb-Schule - Neubau

e  Hirtengrundhalle - Sanierung

«  Georg-August-Zinn-Schule — Umbau Altbau

Anlagel

11

Folgende Bauvorhaben können derzeit nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert

werden:

Georg-Büchner-Schule, Gesamtsanierung
Heinrich-Hoffmann-Schule

Christoph-Graupner-Schule

Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung 2. BA
Viktoriaschule, Gesamtsanierung
Bernhard-Adelung-Schule, Gesamtsanierung
Stadteilschule Arheilgen - Gesamtsanierung Gebäude B und C
Bertolt-Brecht-Schule, Sporthalle/Rollsporthalle
Bertolt-Brecht-Schule, Abbruch und Neubau Hauptgebäude
Peter-Behrens-Schule - Fortführung Gesamtsanierung
Erasmus-Kittler-Schule — Fortführung Gesamtsanierung
Ludwigshöhe, Gesamtsanierung

Kita Kinderinsel, Kirnbergerstr. 12

Der Eigenbetrieb wird weiter an der Verbesserung der Leistungsqualität arbeiten, trotz enger

wirtschaftlicher Vorgaben.

Xll. Dank

Die Betriebsleitung dankt allen Personen, die dazu beigetragen haben, dass sich IDA auch 2016
als eine wichtige und stabile Einheit der Daseinsfürsorge in Darmstadt darstellt. Der Dank gilt
insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien und der
Betriebskommission, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IDA, dem Personalrat und der

Frauenbeauftragten.

Darmstadt, den 19. Oktober 2017

Norbert Werner Joachim Lisowski

Kaufmännischer Betriebsleiter Technischer Betriebsleiter

Anlage II

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

rn VE

Anlage II

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

IA. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte
2. Entgeltlich erworbene Software

Il. Sachanlagevermögen

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
Technische Anlagen und Maschinen

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

nrona

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
1. Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Unfertige Leistungen

Il. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Forderungen an andere Eigenbetriebe

Sonstige Vermögensgegenstände

nPrun=

Ill. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2016
EUR

162.630,38
6.404,59
169.

248.119.628,59
49.451.805,26
969.156,22
2.637.220,87
11.884.228,47

18.703,45
0,00

18.703,45

4.537.401,33
790.679,49
11.288.717,75
1.667.132,54
417.370,44

_18.701.301,55.
4.234.974,85

31.12.2015
EUR

174.465,54
14.178,50
188.644,04

240.668.194,66
50.174.118,83
1.067.064,75
2.225.362,66
9.758.698,47
303.893.439,37
304.082.083,41

0,00
3.258.986,45
3.258.986,45

2.248.227,88
568.929,93
7.490.041,00
1.621.366,12
98.431,75
12.026.998,68
4.207.922,78
19.493.905,91

22.954.979,85

339.225.308,31

2.528.353,47

326.104.342,79

A. Eigenkapital

I. Stammkapital
Il. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
2. Zweckgebundene Rücklagen
Ill. Verlustvortrag
IV. Jahresgewinn (Vorjahr Jahresverlust)

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen

D. Verbindlichkeiten
. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben
. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern EUR 79.877,27, Vorjahr EUR 69.264,84)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00;
Vorjahr EUR 3,01)

31.12.2016
EUR

10.000.000,00

174.286.898,71
36.528.005,50
-8.660.233,57
6.644.641,37

218.799.312,01

Anlagell

PASSIVA

31.12.2015
EUR

10.000.000,00

175.744.297,45
36.528.005,50
-1.038.469,39
-7.621.764,18
213.612.069,38

3.763.658,48

12.013.496,00
7.807.109,40

3.551.011,48

11.543.933,00
9.557.221,10

19.820.605,40

87.580.484,73
316.244,38
884.170,21
696.747,67
6.612.046,31
672.161,85
79.877,27

339.225.308,31

21.101.154,10

78.486.344,19
168.618,19
1.304.117,27
478.739,96
6.884.299,66
399.150,44
118.838,12

87.840.107,83

326.104.342,79

Anlagell

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016

2016 2015
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzertöse 49.110.989,10 37.537.887,31
2. Sonstige betriebliche Erträge 8.220.030,58 10.782.057,36
57.331.019,68 48.319.944,67
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 7.973.899,06 7.367.103,80
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.283.155,37_ 32.257.054,43 _21.389.450,76 28.756.554,56
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.727.573,26 7.603.685,30
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 2.330.300,99 10.057.874,25 _ 3.299.344,34  10.903.029,64

(davon für Altersversorgung EUR 694.408,76;,
Vorjahr EUR 1.742.632,099)

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.646.405,78 8.551.549,30
(davon nach 8 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
EUR 399.325,72; Vorjahr EUR 409,522,28)

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.695.056,26 4.698.499,00

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 392.633,88 367.284,47
(davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 377.878,27; Vorjahr EUR 356.412,71)

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.409.370,26 3.541.253,17
(davon an verbundene Unternehmen
EUR 183,782,64, Vorjahr EUR 176.466,,89)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung
EUR 463.160,80; Vorjahr EUR 407.143,19)

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.657.892,58 -7.763.656,53
10. Sonstige Steuern 222.128,41 357.007,65
11. Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss 1.435.764,17 -8.120.664,18
12. Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt 5.208.877,20 498.900,00
13. Jahresgewinn (Vorjahr Jahresverlust) 6.644.641,37 —7.621.764,18

Anlagell

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2016
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BILRUG)
sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom
9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum

31. Dezember 2016 werden gemäß $ 22 EigBGes die Vorschriften der Rechnungslegung für große
Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes aufgestellt. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß $ 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.
Abweichend von Formblatt 2 EBtrFblBestV wird der erfolgswirksam gewährte Zuschuss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen sondern als separater Posten nach dem Jahresergebnis vor städtischem
Zuschuss ausgewiesen.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe werden
erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.

Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den Technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00
aber weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich neben der entgeltlich erworbenen
Software um entgeltlich erworbene zertifizierte Ökopunkte.

Die Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Heizölbestände einer Wohnunterkunft,
deren Bestand durch eine Inventur ermittelt wurde. Die Bewertung erfolgt nach dem FiFo-Verfahren
auf Basis der Anschaffungskosten.

Anlage ll
8

Nach Fertigstellung und Abrechnung der für die Wissenschaftsstadt Darmstadt errichteten Bauten
bestehen zum Bilanzstichtag keine auf Einzelkostenbasis bewerteten Bestände an unfertigen und
fertigen Erzeugnissen mehr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen
aufgelöst werden, sowie die im Dezember 2016 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2017.

Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach $ 23 Abs. 3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt
und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude
ertragswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck.

Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß
8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.

Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven
von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer

Fluktuationsrate.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.

Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinses nach
8 253 Abs. 2 5.2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung
liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für
Dezember 2016 von 4,01 % (Vorjahr Siebenjahresdurchschnitt von 3,89 % p.a.) zugrunde.

Der nach $ 253 Abs. 2 S. 2 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 1.459.652,00. Für
diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend frei Rücklagen vorhanden

sind.

Anlage II
9

Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Verwendung der
Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck.

Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67.
Lebensjahr) gemäß $ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.

Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.

Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.

Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach & 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2016 mit 3,24 % (Vorjahr 3,89 %) zugrunde.

Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA3.

Aufstockungsbeträge wurden bislang aufgrund der expliziten Vorgabe des - IDW RS HFA 3 a.F. vom
18. November 1998 als Abfindung klassifiziert. Die vorgenommene Klassifizierung wurde für alle
Altersteilzeitvereinbarungen beibehalten. Die Aufstockungsbeträge für die im Jahr 2016 neu
abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung wurden ebenfalls als Abfindung klassifiziert.

Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.

Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der
Berechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Prof.

Klaus Heubeck verwendet.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.

Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Alterszeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach $ 253 Abs. 2 5. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte
Zinssatz für Dezember 2016 mit 3,24 % (Vorjahr 3,89 %) zugrunde.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 83,43
pro m2 berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren angenommen. Für die
Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2% kalkuliert. Die Rückstellung wurde
gemäß $ 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Anlage II
10

Die nicht bilanzierten derivativen Finanzinstrumente wurden unter Anwendung anerkannter
mathematischer Verfahren und auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden
Marktdaten zum Bilanzstichtag bewertet.

Il. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2016 ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.

Umlaufvermögen
Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
Hilfs- und Betriebsstoffe 19 [0]
Unfertige Leistungen 0 3.259
_19 3.259

Forderungen

Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der
nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr rößer 1 Jahr
EUR EUR EUR

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.537.401,33| 4.537.401,33 0,00
(2.248.227,88) (2.248.227,88) (0,00)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 790.679,49 790.679,49 0,00
(668.929,93) (668.929,93) (0,00)
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 11.288.717,75| 4.807.635,75] 6.481.082,00
(7.490.041,00) (1.377.173,51) (6.112.867,49)
Forderungen an andere Eigenbetriebe 1.667.132,54| 1.422.181,29 244.951,25
(1.621.366,12) (1.390.161,63) (231.204,49))
Sonstige Vermögensgegenstände 417.370,44 417.370,44 0,00
(98.431,75) (98.431,75) (0,00)
18.701.301,55| 11.975.268,30| 6.726.033,25
(12.026.996,68) (5.682.924,70)]| 16.344.071,98)

(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahreswerte)

Für erstattungsfähige Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe bestehen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4.430.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um die Posten wertberichtigt, die älter als ein
Jahr sind. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2016 beträgt TEUR 284 (Vorjahr TEUR 713). Auf den
Restbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung

Anlage II
11
in Höhe von 5% vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2016 beträgt TEUR 6 (Vorjahr
TEUR 12).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und
Leistungen.

Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 4.808 (Vorjahr TEUR
1.377) Lieferungen und Leistungen sowie die folgenden Forderungen, die durch den Wechsel von
Beamten entstanden sind:

31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 5.872 5.537
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 609 576
6.481 6.113

Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 1.422 (Vorjahr TEUR 1.390) auf
Lieferungen und Leistungen und TEUR 245 (Vorjahr TEUR 231) auf Forderungen für Beihilfen und
unverfallbare Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.

Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00.

Die Rücklagen (TEUR 210.815; Vorjahr TEUR 212.272) entfallen mit TEUR 174.287 (Vorjahr TEUR
175.744) auf die allgemeine Rücklage, in der unverändert mit TEUR 11.817 Entschuldungshilfen aus
dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie mit TEUR 36.528 ebenfalls
unverändert zum Vorjahr auf die zweckgebundene Rücklage.

Die Veränderung der allgemeinen Rücklage ergibt sich aus Entnahmen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für vertraglich vereinbarte gewährte Zuschüsse im Zusammenhang mit
Wohnungsverkäufen an die bauverein AG (TEUR 1.380) und die Entnahme eines in 2013 geleisteten
Zuschusses für die Kindertagesstätte E 44 (TEUR 77), der wieder an die Wissenschaftsstadt Darmstadt
zurückübertragen wurde.

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baunahmen. Im Wirtschaftsjahr 2016 sind dem Eigenbetrieb
TEUR 612 zugeflossen und TEUR 435 wurden ertragswirksam aufgelöst.

Anlagell
12

Rückstellungen

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand |Verbrauch| Auflösung |Zuführung| Stand
01.01.2016 31.12.2016
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

Verpflichtungen 11.544 161 0 631 12.014
Unverfallbare Anwartschaften 10.229 161 [6] 397 10.465
Beihilfeverpflichtungen Versorgungsempfänger 1.315) 0 {0} 234 1.549
2. Sonstige Rückstellungen 9.557 2.482 876 1.608 7.807
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell 2.100 0 0 0 2.100)
Altlasten auf verkauften Grundstücken 1.602 0 [6 416 2.018
Erschliessungsbeiträge 900 0 [e) 0 900
Ausstehende Eingangsrechnungen 40 40 [e) 588 588
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel 505 0 [e) 0 505
Verkauf an bauverein AG/Außenanlage,
Rettungswege, Unterlagen 393 je) [6 {6} 393)
Archivierung 309 0 0 21 330
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree 1.728 787 831 110 220
Urlaubs- und Zeitguthaben 167 167 0 165 165
Leistungsentgelt & 18 TVöD 149 149 [e) 163 163
Verpflichtung nach $ 107b HBeamtVG 142 0 0 9 151
Lebensarbeitszeitkonten Beamte 77 [e) 0 12 89
Altersteilzeit 80 51 [e) 32 61
Abschluss- und Prüfungskosten 53 47 4 28 33
Berufsgenossenschaft 26 26 0 26 26
Erstellung Jahresabschlüsse 20 20 0 23 23
Rechts- und Beratungskosten 17 0 [e) 6 22
Betriebskosten City Carree 6 44 10 20
Unterlassene Instandhaltung 1.189 0 0 0
Summe der Rückstellungen 2.643 2.239 19.821

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK
Darmstadt, die aufgrund der Ausübung des Passivierungswahlrechts nach Art. 28. Abs. 1 EGHGB nicht
in der Bilanz ausgewiesen ist.

Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei
sind lediglich

© kurzfristig Beschäftigte nach $ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

® Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und

® Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr
erfüllen können.

Die Versorgungszusage regelt sich nach $ 18 TV-V bzw. nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-
K).

Anlagell
13

Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen
berechnet sich auch das Sanierungsgeld aus dem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.
Für 2016 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 7.096.

Sonstige Rückstellungen

Für die Verpflichtung gegenüber der ENTEGA AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung des 2011
verkauften Knell-Geländes besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 2.100.

Für die Haftung gegenüber der bauverein AG für eventuelle Altlasten der in 2016 verkauften
Grundstücke wurden der Rückstellung TEUR 416 zugeführt.

Für noch zu erwartende Erschließungsbeiträge des Baugebietes E44 besteht eine Rückstellung in
Höhe von TEUR 900.

Für ausstehende Rechnungen wurde ein Betrag von TEUR 588 zurückgestellt. Diese betreffen im
Wesentlichen Instandhaltungsarbeiten sowie Aufwendungen für Flüchtlingsunterkünfte.

Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel mit Bund und Land besteht eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge.

Wegen noch herzurichtender Außenanlage, fehlendem Brandschutz und Übergabe von Unterlagen
für die in 2014 an die bauverein AG verkauften Liegenschaften, besteht eine Rückstellung in Höhe
der von der bauverein AG einbehaltenen Summe von TEUR 393.

Verbindlichkeiten

14

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.

Anlage II

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit

bis 1 Jahr rößer 1 Jahr |größer 5 Jahre

EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 87.580.484,73 | 15.711.211,71| 71.869.273,02| 53.852.074,97
Kreditinstituten (78.486.344,19) (16.010.832,11) (62.475.512,08) (45.624.326,96)
Erhaltene Anzahlungen auf 316.244,38 316.244,38 0,00 0,00
Bestellungen (168.618,19) (168.618,19) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 884.170,21 884.170,21 0,00 0,00
und Leistungen (1.304.117,27) (1.023.484,46) (280.632,81) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 696.747,67 696.747,67 0,00 0,00
verbundenen Unternehmen (478.739,96) (478.739,96) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der 6.612.046,31 4.022.986,15| 2.589.060,16 1.876.963,60
Wissenschaftsstadt Darmstadt (6.884.299,66) (4.327.939,66), (2.556.360,00) (1.872.360,00),
Verbindlichkeiten gegenüber 672.161,85 672.161,85 0,00 0,00
anderen Eigenbetrieben (399.150,44) (399.150,44) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 79.877,27 79.877,27 0,00 0,00
(118.838,12) (118.838, 12) (0,00) (0,00)
96.841.732,42| 22.383.399,24| 74.458.333,18| 55.729.038,57

(87.840.107,83) (22.527.602,94) (65.312.504,89)

(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahreswerte)

(47.496.686,96))

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen direkte Tochterunternehmen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und

Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 2.767

(Vorjahr TEUR 2.727) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 2.182 (Vorjahr TEUR 2.059)

Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des
Dienstherrenwechsels von Beamten sowie mit TEUR 1.663 (Vorjahr TEUR 2.098) Lieferungen und

Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 533 (Vorjahr TEUR 268)
auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 139 (Vorjahr TEUR 131) auf Verpflichtungen aus
Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.

Anlage ll

15

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2016 2015

TEUR TEUR
Entgelte Vermieter-Mieter-Modell 38.508 31.517
Leistungen für Flüchtlingshilfe 6.755 2.023
Mieterträge 581 651
Erträge Parkhaus K6 109 177
Erbbauzinsen 1.030 1.060
Betriebskosten 132 196
Pachterträge 664 779
Grundbesitzabgaben 544 794
Dienstleistungen 532 256
Zuschüsse von Dritten 0 20
Sonstige 255 65

49.111 37.538

Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neudefinition des $ 277 Abs. 1 HGB durch
das BiIRUG nur eingeschränkt mit den Zahlen des aktuellen Wirtschaftsjahres vergleichbar. Bei
Anwendung des $ 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG im Vorjahr hätten sich Umsatzerlöse in
Höhe von TEUR 37.995 ergeben.

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 8.220; Vorjahr TEUR 10.782) entfallen im Wesentlichen
auf den Verkauf von Grundstücken (TEUR 5.662), die Auflösung von Rückstellungen (TEUR 876),
Schadenersatzleistungen (TEUR 504), die Verminderung der Wertberichtigungen auf Forderungen
(TEUR 434), Schuldendiensthilfen vom Land Hessen (TEUR 197), Erträgen aus planmäßiger (TEUR
184) und außerplanmäßiger (TEUR 251) Auflösung von Empfangenen Ertragszuschüssen sowie auf
periodenfremden Erträge (TEUR 88).

Bei der Anwendung des $ 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG hätten sich im Vorjahr sonstige
betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 10.325 ergeben. Seit dem Wirtschaftsjahr 2016 werden
folgende Erlöse - die in den Vorjahren unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurden —
unter den Umsatzerlösen ausgewiesen:

e Entgelte für Verwaltungskosten (TEUR 277; Vorjahr TEUR 277)
e  Kostenerstattungen (TEUR 117; Vorjahr TEUR 157)
e Übrige Erträge (TEUR 3; Vorjahr TEUR 23)

Anlage Il
16

Die Vorjahreszahlen der Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sind aufgrund der
Neudefinition der Umsatzerlöse in $ 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG ebenfalls nur eingeschränkt
mit den Zahlen des aktuellen Wirtschaftsjahres vergleichbar. Bei der Anwendung des BiIRUG im
Vorjahr hätten sich Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 7.446 ergeben.

Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für
Fernwärme (TEUR 2.888), für Strom (TEUR 2.151), für Gas (TEUR 1.651), Abwasser (TEUR 610) und
für Wasser (TEUR 196).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Fremdreinigung (TEUR 5.509),
Mieten und Pachten (TEUR 5.379), Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (TEUR 3.766),
Flüchtlingsunterkünfte (TEUR 3.901), Müllgebühren (TEUR 773), Straßen- und Gehwegreinigung
(TEUR 626), Gärtnerdienste (TEUR 567), Wartungskosten (TEUR 402) und Kosten für technische
Prüfungen (TEUR 249).

Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehälter (TEUR 7.728) sowie sozialen
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 2.330) zusammen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen belaufen sich auf insgesamt TEUR 7.646. Darin enthalten sind außerplanmäßige
Abschreibungen auf Sachanlagen von TEUR 399.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 2.695; Vorjahr TEUR 4.698) beinhalten
insbesondere gebäudebezogene Versicherungen (TEUR 1.070), Verwaltungskosten des
Kernhaushaltes (TEUR 567), periodenfremde Aufwendungen (TEUR 366), Erschließungskosten

(TEUR 104), technische Prüfungskosten (TEUR 95), Regulierungskosten von Schadensfällen (TEUR 64)
sowie Kosten für die betriebswirtschaftliche Beratung (TEUR 57).

Bei der Anwendung des BilRUG hätten sich im Vorjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe
von TEUR 4.619 ergeben. Seit dem Wirtschaftsjahr 2016 werden folgende Aufwendungen - die in
den Vorjahren unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden - unter den
Materialaufwendungen ausgewiesen:

e Mieten von Geräten und Brandmeldeanlagen (TEUR 51; Vorjahr TEUR 52)
e  Prüfungsaufwand von Trinkwasseranlagen (TEUR 33; Vorjahr TEUR 27)

Aus der Bewertung von Pensions- und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß 5 253
Abs. 2 HGB sind TEUR 463 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Der von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Berichtsjahr gewährte erfolgswirksame Zuschuss in
Höhe von TEUR 5.209 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Transparenz nicht unter den
sonstigen betrieblichen Erträgen, sondern als separater Posten ausgewiesen.

Anlage ll
17

Ill Sonstige Angaben
Personalstand

Die Stellenübersicht des Eigenbetriebes weist im Berichtsjahr 2016 insgesamt 185,3 Stellen für
Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2016 tatsächlich 169,9 Stellen besetzt. Die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf rd. 16
Beamte und rd. 177 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.

Derivative Finanzinstrumente

Die IDA hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu verschiedenen Darlehen Zinsswaps
(derivative Finanzinstrumente) bei zwei Banken abgeschlossen. Die Barwerte bzw. Konditionen sind
aus folgenden Tabellen zu entnehmen.

Derivat zu Barwert Barwert
Darlehen 31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
Doppelswap 8/555/0 -1.177.757,55 | -1.257.368,77
Doppelswap 8/646 -971.634,50 | -1.109.289,73
Payerswap 8/744 -558.756,84 -777.707,44
Payerswap 8/746 -282.844,88 -393.655,06
Payerswap 8/859 -320.738,90 -480.717,95
Summe -3.311.732,67 | -4.018.738,95
im Stichtag
vertragliche Kredit. N eeugsbatrag zum Derlvatkonditionen | Um Endeftere
Kredit-Nr. ats Zinsbindung konditionen | Pertvatgeschäte nee z Derlvatlaufzelt von. atangı Fr ai rer
‚satz
2 Phase: 2. Phase des Swaps;
8/555/0 | 8.105.348,91 € | 30.08 12.30.08.22 | 3-m-E+ 0,500% «| Doppeiswap 6.105.348,91 € | 30.08.12-30.08.22 3M-E 4,6040%
NGssentönenen] 111,059.707.24 0 111.053.707,24 4 FIIR
2 Phase: 2. Phase das Swaps:
8/646 6.836.824,89 € | 30.03,11-30,03.21 |3-M-E + 0,375% ° Doppelswap 6,936.824,89 € |30.03,11-30,03,21 3M-E 4,1990%
3.5050%
8/744 5,646,265,46 € | 31.03.09-31.03.19 | 3-M-E + 0,240% ° Payerswap 5,646.265,46 € | 31.03.09-31.03.19 4 a 4,5090%
8/746 2.503.727,63€ | 30,06.09-15.05.19 |3-M-E + 0,600% *| Forward Payerswap | 2.503,727.69€ | 30.06 09-15.05.19 aan 5.2400%
8/859 3.444.807,00 € | 15.10.08-15.10.18| 3-M-E-0,020% * | Forward Payerswap | 3.444.807,00€ |15.10.08-15. 10.18 a 4,9185%

Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)

Im Rahmen des Kommunalen Schutzschirmes Hessen (KSH) wurden durch die Wirtschafts- und
Strukturbank Hessen (WI Bank) Teile der Altschulden des Eigenbetriebes abgelöst. Insgesamt wurden
in Vorjahren TEUR 11.817 Entschuldungshilfen geleistet, die der Allgemeinen Rücklage zugeführt

wurden.

Anlage II
18

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Miet-
verträgen sowie aus begonnenen Investitionsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und
Pachtverträgen beläuft sich auf TEUR 5.379. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet- und
Pachtverträge beträgt 5 Jahre. Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasing von DV-
Geräten und Fahrzeugen beträgt TEUR 131, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4

Jahren.

Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 154.222 erwartet, von denen zum
Bilanzstichtag bereits TEUR 15.250 beauftragt sind.

Darüber hinausgehende, im Jahresabschluss 2016 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.

In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen
für laufende Baukosten.

Abschlussprüferhonorar

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH für Leistungen an den
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 24
einschließlich Umsatzsteuer.

Vorgänge nach dem Abschlussstichtag

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das Ergebnis 2016 hätten,
sind nicht bekannt geworden.

Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Betriebskommission erhält keine Bezüge.

Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2016 betrugen insgesamt EUR 191.341 (incl. AG Anteil
Sozialversicherung und AG Anteil Zusatzversorgung).

Für Bezüge ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wird keine gesonderte Rückstellung gebildet.
Betriebsleitung
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren im Jahr 2016 bestellt:

Herr Joachim Lisowski
Technischer Betriebsleiter

Herr Norbert Werner
Kaufmännischer Betriebsleiter, ab 1. Februar 2016

Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Kommiss. Kaufmännischer Leiter, bis 31. Januar 2016

Anlagell
19

Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2016 waren die nachfolgenden Damen und

Herren:

Herr Bürgermeister Rafael Reißer

Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch ab 1. August 2016
Herr Stadtkämmerer Andre Schellenberg

Frau Stadträtin Cornelia Zuschke bis 31. Juli 2016

Herr Stadtverordneter Yücel Akdeniz ab 6. März 2016

Herr Stadtverordneter Hans Fürst

Herr Stadtverordneter Georg Hang

Frau Stadtverordnete Katrin Kosub bis 6. März 2016

Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek

Herr Stadtverordneter Olliver Lott ab 1. August 2016

Herr Stadtverordneter Christopher Sperling bis 6. März 2016
Personalrat, Herr Gernot Beppler bis 6. März 2016
Personalrätin, Frau Dr. Sigrid Dreiseitel ab 1. Juli 2016
Personalrat, Herr Horst Weber bis 6. März 2016
Personalrätin, Frau Deniz Würsch ab 1. Juli 2016

Frau Prof. Dipl.-Ing. Kerstin Schultz

Herr German Nogueira

Herr Dr. Markus Hoschek

ohne Stimmrecht:

Frau Ilke Käppler Finanzverwaltung
Herr Martin Klinger Finanzverwaltung

Frau Ute Möser Frauenbeauftragte

Anlagell
20

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor den Jahresgewinn in Höhe von
EUR 6.644.641,37 auf neue Rechnung vorzutragen.

Darmstadt, den 19. Oktober 2017

Herr Norbert Werner Herr Joachim Lisowski

Kaufmännischer Betriebsleiter Technischer Betriebsleiter

Anlagell
(Anlage zum Anhang)
21

Entwicklung des Anlagevermögens
zum
31. Dezember 2016

Anlagell
22 (Anlage zum Anhang)

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2016

01.01.2016

EUR

Anschaffungs- und Herstellungskosten

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 174.465,54

2. Entgeltlich erworbene Software 262.519,27| 265.555,64

II. Sachanlagen
4. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
3. Technische Anlagen und Maschinen
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9. ‚758. 698,47

14.063.730,32
242.973,39)
4.715,61
403.062,91
-14.714.482,23)

Summe Il.- Sachanlagen 358.076.696,93| 18.542.803,21

358.513.681,74| 18.545.839, ‚185.03 EEE 374.874.488,62

Anlagell
23 (Anlage zum Anhang)

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Kennzahlen

Durchschnittlicher
] R
01.01.2016 g Umbuchungen| 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015

EUR

0,00 162.630,38 174.465,54
259.151,05 6.404,59) 14.178,50

ee

52.306.658,36| 6.999.844,75
207.169,83] 0,00
91.074,21] 110.177,32
1.578.355,16| 459.127,54
0,00) 66.445,89

| 54.183.257,56|_7.635.595,50 I 61.384.263,19| | 313.062.039,41|303.893.439,37

54.431.598,33| 7.646.405.78) ‚434.589,87] 0,00| _61.643.414,24| |_313.231.074,38|304.082.083,41

Pwc Anlage Ill

Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG (nach IDW PS 720)

Fragenkreis1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-

a)

b)

cd)

dualisierte Offenlegung der Organbezüge

Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-
zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?

Organe der IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission
und die Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in $ 4 der Be-
triebssatzung geregelt. In $ 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommis-
sion und in $ 10 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. 8 9 der Be-
triebssatzung enthält die Aufgaben des Magistrats.

Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnun-
gen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission.

Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den
Geschäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Ebenso kann die Einbindung der
Organe in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden.

Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden, und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?

Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt. Die Niederschriften la-
gen uns vor. Die Stadtverordnetenversammlung hat 26 Vorlagen und der Magistrat der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt hat 36 Vorlagen zur IDA behandelt.

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. 8 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Auskunftsgemäß waren Herr Lisowski und Herr Werner (ab 1, Februar 2016) im Berichts-
jahr in keinem Aufsichtsrat oder einem Kontrollgremium i.s.d. 8 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig.
Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend, der bis zum 31. Januar 2016 neben seiner Tätigkeit als
Vorstandsmitglied der HEAG, kommissarisch die erste und kaufmännische Werkleitung des
Eigenbetriebs innehatte war auskunftsgemäß bis zu diesem Zeitpunkt in folgenden Kontroll-

gremien tätig:

0.0798035.001

PwC Anlage III

d)

2
Firma Gremium Funktion
Bürgerstiftung Darmstadt, Darmstadt Kuratorium Mitglied
citiworks AG, Darmstadt Aufsichtsrat 1. stellv. Vorsitzender
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG, Aufsichtsrat Mitglied

Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt, Darmstadt |Betriebskommission [Mitglied
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und

Dienstleistungen (EAD), Darmstadt Betriebskommission [Mitglied
ENTEGA AG, Darmstadt Aufsichtsrat Mitglied
ENTEGA Abwasserreinigungs GmbH & Co. KG,

Darmstadt Beirat Mitglied
ENTEGA Energie GmbH, Darmstadt Beirat Mitglied
ENTEGA NATURpur AG, Darmstadt Aufsichtsrat Mitglied
ENTEGA Netz AG, Darmstadt Aufsichtsrat Mitglied

e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Darmstadt Verwaltungsrat Mitglied

Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.

Fragenkreis2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a)

b)

{9}

Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des
Eigenbetriebs sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufga-
ben der IDA betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm entspre-
chen den Bedürfnissen der IDA und werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktuali-

siert.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach

dem Geschäftsverteilungsplan und den Organigramm verfahren wird.

Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?

Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung

0.0798035.001

Pwc Anlage III

d)

©)

vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie

den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-

kumentationen haben wir eingesehen.

Im Jahr 2014 wurde der Leiter des städtischen Revisionsamtes zum Antikorruptionsbeauf-
tragten der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zu-

ständig.

Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden
den Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.

Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?

Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben
und Geschäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Ver-
fahrensweise für die die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben
und Geschäftsanweisungen wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kon-

trolliert.

Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu
wesentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.

Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?

Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen
unserer Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.

Fragenkreis3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a)

Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-

sen des Unternehmens?

Die Betriebsleitung hat gemäß $ 4 Abs. 5 i.V.m. 8 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem
Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplan, dem

0.0798035.001

PwC Anlage III

b)

c)

d)

e)

Vermögensplan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Wei-

tere Planungsrechnungen erscheinen nicht erforderlich.

Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen
des Eigenbetriebs und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstru-

ment.

Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht.

Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?

Der Eigenbetrieb verfügt seit dem Jahr 2013 über eine Kosten- und Leistungsrechnung in
Form einer Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-

forderungen des Eigenbetriebs.

Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung
aufgrund besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt, Darüber hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt.

Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management, und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?

Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird
zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernom-
men.

Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist

durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?

Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rech-
nung gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnun-
gen und Zahlungen richten sich nach den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen.

0.0798035.001

Pwc Anlage III

8)

h)

Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, de-
ren direkten Tochtergesellschaften und deren anderen Eigenbetrieben erfolgt durch Rech-
nungsstellung und Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige
und zeitnahe Rechnungsstellung grundsätzlich gewährleistet.

Das im Vorjahr intensivierte Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen
Mahnläufen an die Vollstreckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird.
Das eingerichtete Mahnwesen gewährleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätz-
lich den zeitnahen und effektiven Forderungseinzug. Zum Wirtschaftsjahr 2017 wurde die
Abrechnung der Leistungen des Eigenbetriebs für die Unterbringung von Asylsuchenden mit

den Kostenträgern eingerichtet.

Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Ein eigenständiges Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Derzeit stehen für Zwecke
des Controllings Unterlagen des Rechnungswesens als Entscheidungsgrundlage zur Verfü-
gung.

Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung

der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?

Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a)

b)

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?

Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen ein-
gerichtet um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken
werden in Risikomeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit (ETW) bewertet. Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht der IDA zu-
sammengefasst, der der Betriebskommission zur Kenntnis vorgelegt wird.

Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die von IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu ge-
eignet um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Ge-

genmaßnahmen einzuleiten.

0.0798035.001

PwC Anlage III

c)

d)

Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a).

Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und

angepasst?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfol-
gen weitestgehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen
und Funktionen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit
erforderlich, Anpassungen der Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.

Fragenkreis5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

a)

Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle
weiteren Ausführungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumen-
ten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört:

« Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente
nur für Zinssicherungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnah-
men zulässig. An diese Vorgaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Ei-

genbetrieben gebunden und verfährt entsprechend.

e Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?
Die Auswahl der Partner erfolgt durch die „Kämmerei“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
die auch die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.

* Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert, und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen?

Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen
Grund- und Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Si-
cherungsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen.

0.0798035.001

Pwc Anlage III

e Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipati-
ves Hedging)?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien.

Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine
Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf

e Erfassung der Geschäfte
Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.

« Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse

Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die
Zinssicherungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwan-

kungen abgeschlossen.

« Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung

Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Ge-
schäfte sind mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bi-

lanz.

° Kontrolle der Geschäfte?

Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsge-
schäfte erfolgen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-
schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Siche-

rungszwecken abgeschlossen.

0.0798035.001

Pwc Anlage III

e)

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt erlassen.

Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeira-
tes über die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.

Fragenkreis 6: Interne Revision

a)

b)

c)

d)

Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Re-
vision werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.

Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/

Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr
von Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamts ist nicht erkennbar.

Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen insbesondere auf der Prüfung der Kasse,
der Prüfung von Abrechnungen bei investiven Baumaßnahmen sowie der stichprobenhaften

Prüfung von Auftragsvergaben.

Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt.

0.0798035.001

PwC Anlage III

e)

Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?

Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.

Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt.

Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamts erfolgt auf der Grund-
lage eines definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisi-
onsamtes die Mängelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen
Zeitrahmens anhand der Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der ent-
sprechenden vorgelegten Nachweise.

Fragenkreis7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-

a)

b)

{9)

zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsge-
schäfte und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission ein-

geholt wurde.

Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwa-

chungsorgans.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Anstelle zustimmungsbedürftiger Geschäfte vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustim-
mungsbedürftig behandelte, Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht fest-

gestellt.

0.0798035.001

PwC Anlage III

{0}

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen
lassen, dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission, der Stadt-
verordnetenversammlung oder des Stadtrates vereinbar sind.

Fragenkreis8: Durchführung von Investitionen

a)

b)

c)

Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplans der Beschlussfassung und
Überwachung durch die Betriebskommission.

Der Eigenbetrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum einen Gesamtinvestitionsplan. Auf
der Basis der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Betriebskommission werden die In-

vestitionen freigegeben.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 31. August 2016 den Entwürfen des Wirt-
schaftsplans 2017 und dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 und die zugestimmt. Die
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ihrer Sitzung hat am 16. Dezem-
ber 2016.

Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finan-
zierbarkeit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanaly-
sen erstellt und kalkulatorische Risiken berücksichtigt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.

Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?

Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwick-

lung überwacht, Abweichungen werden untersucht.

0.0798035.001

PwC Anlage III

d)

e)

11

Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen in Sachanlagen von insgesamt € 18,6 Mio
waren im Wirtschaftsplan 2016 der IDA mit € 40,2 Mio enthalten und entfielen auf 40 Pro-
jekte. Ferner wurden mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2016 weitere € 5,8 Mio Budget-
nachträge genehmigt. Die dafür bereitgestellten Mittel (Verpflichtungserklärungen) liegen
bei € 20,6 Mio. Dadurch ergeben sich nach dem Gesamtdeckungsprinzip keine Überschrei-

tungen.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.

Fragenkreis9: Vergaberegelungen

a)

Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?

Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der ex-
ternen Beschaffung liegt gemäß bei der Vergabe-und Beschaffungsstelle des Eigenbetriebs.
Bei der Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und der VOL zu
berücksichtigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben. Die Auftragsvergabe für Projekte
(bei IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgenden Prozesses:

Der Eigenbetrieb erstellt für neue Projekte in Zusammenarbeit mit Fachexperten eine
Schätzkostenkalkulation, die an die Vergabestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt überge-
ben wird. Die Vergabestelle der Stadt überprüft das jeweilige Projekt und stuft es anhand
vorgegebener Richtlinien und der Richtwerte der VOB nach den Auftragswertumfängen wie
folgt ein:

e <£0,1Mio: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigenbetriebs

e €£0,1Mio bis € 1,0 Mio: beschränktes Vergabeverfahren mit nationaler Vorauswahl von
Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschreibungsdaten-
bank Wiesbaden

e > €1,0Mio: öffentliches Auswahlverfahren mit der Veröffentlichung über Vergabestelle,
wobei mindestens fünf Bieter teilnehmen müssen

e > &5,0 Mio: EU-weite Ausschreibung

0.0798035.001

Pwc Anlage IH

b)

12

Hierbei gelten die Grundsätze, dass Generalunternehmen nur in Ausnahmefällen bei Mehr-
facharbeiten beauftragt werden und, dass aus Gründen der Korruptionsprävention keine

Preisnachverhandlungen zulässig sind.

Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote bei der Vergabestelle, erhält der wirtschaft-
lich (im Regelfall der preislich) günstigste Bieter per Vergabevermerk den Zuschlag. Hierfür
wird die Vergabeentscheidung mit korrespondierenden Zusatzunterlagen an das Revisions-
amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie abschließend an den Eigenbetrieb weitergelei-
tet, der den Auftrag dann richtlinienkonform erteilt.

Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden 35 Ausschreibungsverfahren durchgeführt, davon 31 Auf-
träge im Rahmen einer beschränkten VOB-Ausschreibung, zwei Aufträge in einer öffentli-
chen VOB-Ausschreibung sowie jeweils ein Auftrag in einer beschränkten VOL- und einer eu-
ropaweiten VOL-Ausschreibung.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir bei sechs Stichproben die Einhaltung der
gesetzlichen und stadtinternen Regelungen geprüft. Offenkundige Verstöße gegen zu beach-
tende Vergaberegelungen waren im Rahmen unserer Prüfung nicht zu erkennen.

Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Gemäß der stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätz-
lich im Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichs-
ten Ergebnis für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Mate-
rialien und Leistungen werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a)

b)

Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über alle wichtigen Angelegen-
heiten des Eigenbetriebs in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommis-
sion mündlich und schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartals-
berichte erstellt und der Betriebskommission vorgelegt.

Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.

0.0798035.001

PwC Anlage III

c)

4

e)

8)

13

Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?

Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.

Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte zeitnah und angemes-

sen.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.

Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?

Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden
Wünsche zur Berichterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und
durch die Betriebsleitung beantwortet.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach 8 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war.

Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Es besteht keine D&O-Versicherung.

Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebs-

leitung oder der Betriebskommission gemeldet.

0.0798035.001

PwcC Anlage II

14

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a)

b)

[9]

Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht
festgestellt.

Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung
der Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder
niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a)

Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?

Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
Anlagevermögens hat sich, bei gegenüber dem Vorjahr erhöhten Investitionen, aufgrund der
um 4,0 % auf TE 339.225 stärker angestiegenen Bilanzsumme von 93,2 % auf 92,3 % leicht
vermindert. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch langfristige Mittel
geckt, entsprechen decken die kurzfristigen Mittel die kurzfristigen Verpflichtungen.

0.0798035.001

Pwc Anlage III

15

Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

31.12.2016 31.12.2015
Interne Externe Interne Externe
Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung
TE TE TE TE
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Rücklage 210.815 212.272
Verlustvortrag -8.660 -1.038
Jahresergebnis 6.645 -7.622
Investitionszuschüsse 3.764 3.551
-2.015 224.579 -8.660 225.823
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 12.013 11.544
Bankdarlehen 77.387 68.235
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt 2.767 2.727
12.013 80.154 11.544 70.962]
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 7.807 9.557
Verbindlichkeiten gegenüber
Banken 10.193 10.251
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt 3.845 4.157
Übrige kurzfristige Passiva 2.649 2.470
7.807 16.687 9.557| 16.878
17.805 321.420 12.441] 313.663

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von T€ 1.500
(Vorjahr Liquiditätsunterdeckung TE 4.413). Den langfristig zur Verfügung stehenden Fi-
nanzierungsmitteln von TE 314.731 (Vorjahr T€ 299.669) stehen zum Bilanzstichtag lang-
fristig gebundene Vermögenswerte von T€ 313.231 (Vorjahr TE 304.082) gegenüber.

Formal kurzfristige Vermögenswerte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bi-
lanzstichtag nicht vor. Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über ausreichend liquide
Mittel.

Im Berichtsjahr flossen Darlehenstilgungen von T€ 20.676 (Vorjahr T€ 6.363) und für Inves-
titionen TE 18.546 (Vorjahr T£ 13.575) ab. Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds gegen-
über dem Vorjahresbilanzstichtag um T€ 27 auf T€ 4.235 erhöht.

Die eingegangenen Investitionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag von T€ 15.250, die wei-
teren im Wirtschaftsplan 2017 vorgesehenen Investitionen von insgesamt T€ 41.822 sowie
die Darlehenstilgungen von T€ 6.416 sollen im Wesentlichen durch Grundstücksverkäufe

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PwC Anlage III

b)

(9)

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mit Buchgewinnen von T& 23.200, Kreditaufnahmen von T€ 22.195, Abschreibungen von
TE 7.800, Rücklagendotierungen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt von T& 6.250 und

Zuschüsse von T& 4.043 finanziert werden.

Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird
erstellt. Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesi-
chert.

In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse zum
Verlustausgleich von T€ 5.209 (Vorjahr T& 499) und für Investitionen von TE 612 (Vorjahr
TE 1.000) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthilfen von T€ 197 (Vorjahr T€ 188) erhal-
ten.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a)

b)

Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?

Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 4,0 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenkapi-
talquote zum 31. Dezember 2016 von 64,5 % (31. Dezember 2015 von 65,5 %). Finanzie-
rungsprobleme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksich-
tigung der Rücklagen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, so dass keine
Finanzierungsprobleme bei dem Eigenbetrieb bestehen.

Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2016 einen Jahresgewinn von € 6,6 Mio (Vorjahr
Jahresverlust von € 7,6 Mio) aus. Der Vorschlag, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vor-
zutragen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen, ist mit der wirtschaftlichen Lage des

Eigenbetriebs vereinbar.

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PwC Anlage III

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Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a)

b)

c)

4)

Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?

Der Eigenbetrieb hat keine Segmente.

Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Das Jahresergebnis ist mit T€ 5.209 durch Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt ge-
prägt, hiervon entfallen T€ 4.366 (Vorjahr T€ 499) auf Ertragszuschüsse und T€ 843 (Vor-
jahr TE 0) auf Zuschüsse für nicht aktivierungsfähige Baumaßnahmen. Auch ohne die Er-
tragszuschüsse hätte der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2016 erstmals einen Jahresgewinn
ausgewiesen, im Wesentlichen aufgrund der gegenüber dem Vorjahr um T€ 4.732 höheren
Erträge für Flüchtlingsunterkünfte, denen ein hierfür um T€ 1.008 unterproportional ange-
stiegener Materialaufwand gegenübersteht. Der Vorjahresverlust war darauf zurückzufüh-
ren, dass der Ertragszuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht ausreichte die laufen-
den Aufwendungen des Eigenbetriebs zu decken.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden?

Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb
liegen marktübliche Konditionen zugrunde. Die monatlichen Abschlagszahlungen für die
Vermietung von Flächen an die Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf Kos-
tenschätzungen für den Unterhalt der Immobilien, die auf der Kostenbasis des Jahre 2014
kalkuliert wurden. Sofern die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen für die Mietob-
jekte die kalkulierten Werte übersteigen, werden die Mehrkosten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt in Rechnung gestellt. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebs an die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nicht alle Kostenbestandteile umfasst, gewährt die Stadt dem Eigen-
betrieb einen Ertragszuschuss um die übrigen Kosten zu decken. Im Berichtsjahr lag der die
übrigen Kosten abdeckende Zuschuss mit T€ 5.209 um T& 4.710 deutlich über dem Vorjah-
reswert und führte zu dem erstmaligen Jahresgewinn. Wir verweisen auch auf unsere Ant-

wort zu Fragenkreis 14 a).

Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-

richten.

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Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a)

b)

Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben

wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.

Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?

Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen

zu ergreifen.

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der

a)

b)

Ertragslage
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?

Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2016 einen Jahresgewinn nachstädtischem Zu-
schuss von € 6,6 Mio (Vorjahr Jahresverlust von € 7,6 Mio).

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?

Aus dem Kerngeschäft des Eigenbetriebs, der wirtschaftlichen und sachgerechten Durchfüh-
rung von Neubauten und Instandhaltungsmaßnehmen, ist aufgrund des abzuarbeitenden
Sanierungsstaus auch in den nächsten Jahren ohne laufende Zuschüsse oder höhere Entgelte
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Gewinnerzielung möglich. Aufgrund der ge-
planten Maßnahmen werden sich die Zuschüsse der Stadt in den Jahren 2017 bis 2019 auf
insgesamt T€ 60.000 belaufen.

Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Ge-
bäude, um die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten.

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PwC Anlage IV

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse

m

Firma Figenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
Sitz Darmstadt
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung vom 18.
Dezember 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 1. Januar 2008 gegründet.
Gegenstand des Eigenbe- Gegenstand des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung
triebs laut Satzung der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden,
Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immo-
bilien unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Fer-
ner ist IDA Dienstleister für alle bestehenden Eigenbetriebe und
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Betriebssatzung Gültig in der Fassung vom 13. Oktober 2009
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr
Gesellschafter Wissenschaftsstadt Darmstadt
Organe «  Stadtverordnetenversammlung
«e  Betriebskommission
«  Betriebsleitung
Stadtverordnetenversamm- |Im Berichtsjahr wurden von der Stadtverordnetenversammlung
lung u.a. folgende Beschlüsse für den Eigenbetrieb gefasst:
« Änderung der Betriebssatzung
+ Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014
e  Wirtschaftsplan 2017
e Anmietungen von Flüchtlingsunterkünften und Räumlichkei-
ten für asylsuchende Menschen
e Bericht Frauenförderplan 2013 bis 2015
e Neuer Frauenförderplan
e  Grundstücksveräußerungen
«  Erbbaurechtsangelegenheiten
« Parkraumbewirtschaftung Marienplatz
e Baumfällarbeiten
Betriebskommission Die Betriebskommission setzt sich gemäß & 7 Abs. 1 aus fünf Mit-

gliedern der Stadtverordnetenversammlung, drei Mitgliedern des
Magistrats, zwei Mitgliedern des Personalrats des Eigenbetriebs
sowie drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen
Personen nach 8 6 Abs. 3 EigBGes zusammen. Die Mitglieder der
Betriebskommission sind namentlich im Anhang (Anlage II) ge-
nannt. Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 24. Februar,

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PwC Anlage IV

Betriebsleitung

8. Juni, 31. August und am 2. November 2016 statt. Dabei wurden
u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

e Genehmigung Jahresabschlüsse 2013 und 2014
« Risikomanagementbericht

e Grundstücksan- und -verkäufe

e Beauftragung des Abschlussprüfers

e Parkraumbewirtschaftung Marienplatz
+ Nachtragswirtschaftsplan 2016

+ Wirtschaftsplan 2017

e Gebäudesanierungen

« Bericht Frauenförderplan 2013 bis 2015
e Neuer Frauenförderplan

® Anpassung der Betriebssatzung

e  Neuschaffung von Stellen

Betriebsleiter der IDA sind:

«e Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend (bis 31. Januar 2016), (Kauf-
männischer Bereich)

« Norbert Werner (ab 1. Februar 2016), (Kaufmännischer Be-
reich)

« Joachim Lisowski (Technischer Bereich)

Wichtige Verträge

Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen

Der kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hes-
sen zur Teilentschuldung der überschuldeten Gemeinden und
Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwi-
schen dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Demnach gewährt das Land der Stadt und seinen Eigenbetrieben
Entschuldungshilfen in Höhe von insgesamt € 187 Mio zur
schnellstmöglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs. Die Stadt
hat dazu mit der WIBank eine Vereinbarung zur Ablösung der In-
vestitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick auf die Zinstra-
gungspflicht abgeschlossen. Der Vertrag endet, wenn der Regie-
rungspräsident auf Nachweis der Stadt bestandskräftig festgestellt
hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im drit-
ten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren.

Nutzungsvereinbarungen

Mit dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Amt 51)

wurden zur Bereitstellung von Erstwohnungen zur Unterbringung

von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen zwei Nutzungs-
vereinbarungen abgeschlossen:

e Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siediung, Darmstadt, mit
56 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 22. September 2015 bis
zum 31. Dezember 2017. Die befristete Nutzungsvereinbarung
verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht vom Ju-
gendamt spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung
schriftlich gekündigt wird. |

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PwC Anlage IV

Mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Amt 50) wurden zur Herrichtung und Bereitstellung

Die Nutzungsvereinbarung Schiebelhuthweg 31, Darmstadt,
mit 40 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis
zum 31. Dezember 2017. Die befristete Nutzungsvereinbarung
verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht vom Jugendamt
spätestens bis zum 30. September 2017 schriftlich gekündigt
wird.

von Erstwohnhäusern zwecks Unterbringung von zugewiesenen
Flüchtlingen mehrere Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die drei größten Nutzungsvereinbarungen sind:

Die Nutzungsvereinbarung Otto-Röhm-Straße 39, Darmstadt,
mit 924 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Dezember 2016
bis zum 30. November 2016.

Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siedlung, Darmstadt, mit
779 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 22. September 2015
bis zum 30. September 2020. Die befristete Nutzungsvereinba-
rung verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn sie nicht
vom Amt für Soziales und Prävention spätestens vier Monate
vor Ablauf der Befristung schriftlich gekündigt wird.

Die Nutzungsvereinbarung Kelley-Barracks, Darmstadt, mit
300 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2016 bis zum
31. Dezember 2017. Die befristete Nutzungsvereinbarung ver-
längert sich jeweils um drei Monate, wenn sie nicht vom Amt
für Soziales und Prävention spätestens vier Monate vor Ablauf
der Befristung schriftlich gekündigt wird.

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Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 507
TOP 20
TOP 6

Orte (5)

  • Kirnbergerstraße 12
  • Frankfurter Straße 14
  • Otto-Röhm-Straße 39
  • Friedensplatz 11
  • Schiebelhuthweg 31

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0401
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.11.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00