1801/2026
Beantwortung einer weiteren Nachfrage von RM Abé betreffend "Sachstand Positivplanung Windenergie" zur bereits vorliegenden Beantwortung 1262/2026
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer22.06.2026 1801/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Beantwortung einer weiteren Nachfrage von RM Abé betreffend "Sachstand Positivplanung Windenergie" zur bereits vorliegenden Beantwortung 1262/2026 Auszug aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 öffentlich 2.3.1 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Grünen vom 27.04.2026 (AN/0691/2026) betreffend "Sachstand Positivplanung Windenergie" 1262/2026 RM Abé möchte wissen, ob es für die weiteren Verfahrensschritte bereits einen Zeitplan gibt. Sie stellt heraus, dass die Beantwortung der Verwaltung sich auf die Potentialflächen bezieht und dass die Beantwortung nicht auf die bereits explizit genannten Flächen eingeht. Sie be- zieht sich auf den Ratsbeschluss, hinsichtlich des Änderungsantrages der SPD-Fraktion AN/0713/2025 vom 27.05.2025 und erkundigt sich nach dem Sachstand zu der Ausweisung der expliziten Flächen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Angelegenheit mit erneuter Wiedervorlage zur Kenntnis. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wurde im genannten und vom Rat mehrheitlich beschlossenen Antrag unter anderem beauftragt, die seitens der Stadt Köln in den Regionalplanprozess eingebrachten Flächen für Windenergie auf Ebene des Flächennutzungsplans in eine sogenannte Positivpla- nung zu überführen. Über welche Flächen fand ein Austausch mit der Bezirksplanungsbehörde statt? Konkret handelt es sich dabei a) um Flächen nordöstlich des Worringer Bruchs, die im Vorentwurf des Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien, Stand der Veröffentlichung am 28.02.2024, noch als Windenergiebereiche ausgewiesen waren, jedoch aufgrund ihrer Lage in einem geplanten Überschwemmungsgebiet später verworfen wurden. Außerdem handelt es sich b) um einen Flächenvorschlag an der westlichen Stadtgrenze zu Pulheim, der von der Stadt Köln mit Schreiben vom 24.03.2024 in das Regionalplanverfahren eingebracht wurde. Dieser Vorschlag wurde mit Schreiben der Bezirksplanungsbehörde vom 12.04.2024 aufgrund der Lage innerhalb eines Schutzradius von 5 km um die seismo- logische Station Pulheim abgelehnt. Die Bezirksplanungsbehörde wies in Bezug auf beide Bereiche auf die Option einer Positivpla- nung im Flächennutzungsplan der Stadt Köln hin. Berücksichtigung der betreffenden Flächen auf Analyseebene 2 Die Potentialflächenanalyse für Windenergie in Köln (Amt für Stadtentwicklung (15), Februar 2026) untersucht nicht allein die vorgenannten Flächen, sondern das gesamte Kölner Stadtge- biet. Die vorgenannten Flächen werden in einer abschließenden Übersicht als eingeschränkt geeignet oder als voraussichtlich nicht geeignet bewertet. Berücksichtigung der betreffenden Flächen im öffentlich-rechtlichen Bauleitplanverfahren Der erste förmliche Verfahrensschritt bei der Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Wind- energie“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Köln (TP-Wind) wurde mit der frühzeitigen Betei- ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum 24.03.2026 bis 07.05.2026 einschließlich durchgeführt. Dabei wurden alle in der Po- tentialanalyse ermittelten Flächenoptionen ergebnisoffen in das Verfahren eingebracht, auch die betreffenden und in der Potentialanalyse bereits kritisch bewerteten Flächen. Im nächsten Schritt wird zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG eine Planungsver- einbarung über die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen geschlossen und ein Be- schluss zur Aufstellung des TP-Wind sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und regio- nale Zusammenarbeit (voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte) vorbereitet. Darin soll auch über die Ergebnisse der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB umfassend infor- miert werden. Es kann vorweggenommen werden, dass die Bedenken hinsichtlich der unter b) genannten Flächen im vorgenannten Beteiligungsschritt nicht ausgeräumt werden konnten. Es bestehen nach dem Stand der Technik weder technische noch organisatorische Lösungsansätze, die eine Verträglichkeit von Windparks mit der seismologischen Station in räumlicher Nachbar- schaft ermöglichen könnten. gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1801/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 15.06.2026 12:25