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1801/2026

Beantwortung einer weiteren Nachfrage von RM Abé betreffend "Sachstand Positivplanung Windenergie" zur bereits vorliegenden Beantwortung 1262/2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4547 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
Vorlagen-Nummer22.06.2026 
 1801/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Beantwortung einer weiteren Nachfrage von RM Abé betreffend "Sachstand 
Positivplanung Windenergie" zur bereits vorliegenden Beantwortung 1262/2026 
Auszug aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und 
regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 
öffentlich  
2.3.1 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Grünen vom 27.04.2026 
(AN/0691/2026) betreffend "Sachstand Positivplanung Windenergie"  
1262/2026  
RM Abé möchte wissen, ob es für die weiteren Verfahrensschritte bereits einen Zeitplan gibt. 
Sie stellt heraus, dass die Beantwortung der Verwaltung sich auf die Potentialflächen bezieht 
und dass die Beantwortung nicht auf die bereits explizit genannten Flächen eingeht. Sie be-
zieht sich auf den Ratsbeschluss, hinsichtlich des Änderungsantrages der SPD-Fraktion 
AN/0713/2025 vom 27.05.2025 und erkundigt sich nach dem Sachstand zu der Ausweisung 
der expliziten Flächen.  
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Angelegenheit 
mit erneuter Wiedervorlage zur Kenntnis. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wurde im genannten und vom Rat mehrheitlich beschlossenen Antrag unter 
anderem beauftragt, die seitens der Stadt Köln in den Regionalplanprozess eingebrachten 
Flächen für Windenergie auf Ebene des Flächennutzungsplans in eine sogenannte Positivpla-
nung zu überführen. 
 
Über welche Flächen fand ein Austausch mit der Bezirksplanungsbehörde statt? 
Konkret handelt es sich dabei  
a) um Flächen nordöstlich des Worringer Bruchs, die im Vorentwurf des Regionalplan 
Köln, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien, Stand der Veröffentlichung am 
28.02.2024, noch als Windenergiebereiche ausgewiesen waren, jedoch aufgrund ihrer 
Lage in einem geplanten Überschwemmungsgebiet später verworfen wurden. 
Außerdem handelt es sich  
b) um einen Flächenvorschlag an der westlichen Stadtgrenze zu Pulheim, der von der 
Stadt Köln mit Schreiben vom 24.03.2024 in das Regionalplanverfahren eingebracht 
wurde. Dieser Vorschlag wurde mit Schreiben der Bezirksplanungsbehörde vom 
12.04.2024 aufgrund der Lage innerhalb eines Schutzradius von 5 km um die seismo-
logische Station Pulheim abgelehnt. 
Die Bezirksplanungsbehörde wies in Bezug auf beide Bereiche auf die Option einer Positivpla-
nung im Flächennutzungsplan der Stadt Köln hin. 
 
Berücksichtigung der betreffenden Flächen auf Analyseebene

2 
 
Die Potentialflächenanalyse für Windenergie in Köln (Amt für Stadtentwicklung (15), Februar 
2026) untersucht nicht allein die vorgenannten Flächen, sondern das gesamte Kölner Stadtge-
biet. Die vorgenannten Flächen werden in einer abschließenden Übersicht als eingeschränkt 
geeignet oder als voraussichtlich nicht geeignet bewertet. 
 
Berücksichtigung der betreffenden Flächen im öffentlich-rechtlichen Bauleitplanverfahren 
Der erste förmliche Verfahrensschritt bei der Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Wind-
energie“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Köln (TP-Wind) wurde mit der frühzeitigen Betei-
ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im 
Zeitraum 24.03.2026 bis 07.05.2026 einschließlich durchgeführt. Dabei wurden alle in der Po-
tentialanalyse ermittelten Flächenoptionen ergebnisoffen in das Verfahren eingebracht, auch 
die betreffenden und in der Potentialanalyse bereits kritisch bewerteten Flächen. 
Im nächsten Schritt wird zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG eine Planungsver-
einbarung über die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen geschlossen und ein Be-
schluss zur Aufstellung des TP-Wind sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und regio-
nale Zusammenarbeit (voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte) vorbereitet.  
Darin soll auch über die Ergebnisse der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB umfassend infor-
miert werden. 
Es kann vorweggenommen werden, dass die Bedenken hinsichtlich der unter b) genannten 
Flächen im vorgenannten Beteiligungsschritt nicht ausgeräumt werden konnten. Es bestehen 
nach dem Stand der Technik weder technische noch organisatorische Lösungsansätze, die 
eine Verträglichkeit von Windparks mit der seismologischen Station in räumlicher Nachbar-
schaft ermöglichen könnten. 
 
gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1801/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.06.2026
Erstellt
15.06.2026 12:25