V/0369/2015
Johann-Krane-Weg - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Austermannstraße", Planungs- und Baubeschluss
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Anlage: Lageplan
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Anlage zur Vorlage V/0369/2015
Beschlussvorlage
4423 Zeichen
V/0369/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Johann-Krane-Weg - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Austermannstraße", Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung und dem barrier efreien Ausbau der Haltestelle „Austermannstraße“ auf dem Johann-Krane-Weg wird auf der Grundlage des Lageplanes von Mai 2015 zugestimmt. II. . Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2015 9.000 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2015 7.200 ÖPNV- Förderung für den barriere- freien Ausbau der Haltestelle 80% Ergebnis 1.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0369/2015 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0369/2015 Begründung: Anlass Die Arbeitsgruppe 5 "Stadtplanung und Verkehr" der KIB hat Ende 2014 den Antrag zum barriere- freien Ausbau der Haltestelle "Johann -Krane-Weg" an die Verwaltung herangetragen. Der Halt e- stellenstandort ist in der aktuellen Prioritätenliste zum Haltestellenprogramm aufgenommen wo r- den. Die Dringlichkeit für den barrierefreien Aus bau dieses Standortes ergibt sich aus der Niederla s- sung eines Orthopädietechnikzentrums im Gewerbegebiet. Dieses wird in erheblichem Umfang von mobilitätseingeschränkten Menschen frequentiert, die aber die provisorisch eingerichtete Ha l- testelle überhaupt n icht nutzen können, da der Ein - und Ausstieg aufgrund des fehlenden Hoc h- bordes nicht möglich ist. Somit müssen diese Menschen gegenwärtig eine Haltestelle später aus- steigen und einen zusätzlichen Weg von ca. 300 m bewältigen. In der Haushaltstelle zum Hal testellenprogramm für 2015 stehen noch finanzielle Mittel zur Verf ü- gung, so dass diese Maßnahme aufgrund der Dringlichkeit vorgezogen und kurzfristig umgesetzt werden soll. Bestand Die heutige Bushaltestelle „ Austermannstraße“ in dem Johann -Krane-Weg ist als Fahrbahnrand- haltestelle angelegt und nicht barrierefrei ausgebaut. Die Haltestelle wird von der Buslinie 13 im 20-Minutentakt bedient. Diese liegt ungünstig zwischen einer ungenutzten Zufahrt und einer Baumscheibe. Eine Auftrittsfläche ist ebenfalls ni cht vorhanden. Im unmittelbaren Haltestellenb e- reich befindet sich eine Orthopädiepaxis, die von vielen mobilitätseingeschränkten Menschen b e- sucht wird. Ein barrierefreier Ausstieg an dieser Bushaltestelle ist aufgrund der ungünstigen Lage nicht möglich. Planung Die Planung sieht vor, die heutige Bushaltestelle „Austermannstraße“ zu einem barrierefreien Bus- haltestellenkap umzubauen. Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen, wird die vorha n- dene Bushaltestelle in Richtung Os ten verlegt. Dadurch müssen 4 Stellplätze entfallen. Durch die Einrichtung des Buskaps wird eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahrgäste geschaffen. Die geplante Haltestelle wird als Buskap mit einem Niederflurbordstein von 16 cm barrierefrei aus- gebaut und mit einem Leitsystem ausgestattet. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt 2015 einen Förderantrag nach § 11 ÖPNVG gestellt, es werden Zuwendungen in Höhe von 80 % der Baukosten für die Haltestelle erwartet. Mit der Umsetzung wird im 3. Quartal gerechnet. Reduktionsvariante Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politischen beschlossenen Standards barri e- refrei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernisse an eine Haltestelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustands. - 3 - V/0369/2015 Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Austermannstraße
- Johann-Krane-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0369/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37