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V/0369/2015

Johann-Krane-Weg - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Austermannstraße", Planungs- und Baubeschluss

Vorlagen 05.05.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.05.2015, TOP 6.2

Anlage: Lageplan

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Anlage: Lageplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0369/2015

Beschlussvorlage

4423 Zeichen

V/0369/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Johann-Krane-Weg -  barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Austermannstraße", Planungs- und 
Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Planung und dem barrier efreien Ausbau der Haltestelle „Austermannstraße“ auf dem 
Johann-Krane-Weg wird auf der Grundlage des Lageplanes von Mai 2015 zugestimmt. 
 
II. . Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 
 
 
 
 
13 
 
 
 
 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2015 9.000 
 
 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 2015 7.200 
ÖPNV- 
Förderung für 
den barriere- 
freien Ausbau 
der Haltestelle 
80% 
Ergebnis 1.800  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0369/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0369/2015 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Die Arbeitsgruppe 5 "Stadtplanung und Verkehr" der KIB hat Ende 2014 den Antrag zum barriere-
freien Ausbau der Haltestelle "Johann -Krane-Weg"  an die Verwaltung herangetragen. Der Halt e-
stellenstandort ist in der aktuellen Prioritätenliste zum Haltestellenprogramm aufgenommen wo r-
den.  
 
Die Dringlichkeit für den barrierefreien Aus bau dieses Standortes ergibt sich aus der Niederla s-
sung eines Orthopädietechnikzentrums im Gewerbegebiet. Dieses wird in erheblichem Umfang 
von mobilitätseingeschränkten Menschen frequentiert, die aber die provisorisch eingerichtete Ha l-
testelle überhaupt n icht nutzen können, da der Ein - und Ausstieg aufgrund des fehlenden Hoc h-
bordes nicht möglich ist. Somit müssen diese Menschen gegenwärtig eine Haltestelle später aus-
steigen und einen zusätzlichen Weg von ca. 300 m bewältigen. 
 
In der Haushaltstelle zum Hal testellenprogramm für 2015 stehen noch finanzielle Mittel zur Verf ü-
gung, so dass diese Maßnahme aufgrund der Dringlichkeit vorgezogen und kurzfristig umgesetzt 
werden soll. 
 
Bestand 
Die heutige Bushaltestelle „ Austermannstraße“ in dem Johann -Krane-Weg ist als Fahrbahnrand-
haltestelle angelegt und nicht barrierefrei ausgebaut. Die Haltestelle wird von der Buslinie 13 im 
20-Minutentakt bedient. Diese liegt ungünstig zwischen einer ungenutzten Zufahrt und einer 
Baumscheibe. Eine Auftrittsfläche ist ebenfalls ni cht vorhanden. Im unmittelbaren Haltestellenb e-
reich befindet sich eine Orthopädiepaxis, die von vielen mobilitätseingeschränkten Menschen b e-
sucht wird. Ein barrierefreier  Ausstieg an dieser Bushaltestelle ist aufgrund der ungünstigen Lage 
nicht möglich. 
Planung 
Die Planung sieht vor, die heutige Bushaltestelle „Austermannstraße“ zu einem barrierefreien Bus-
haltestellenkap umzubauen. 
Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen, wird die vorha n-
dene Bushaltestelle in Richtung Os ten verlegt. Dadurch müssen 4 Stellplätze entfallen. Durch die 
Einrichtung des Buskaps wird eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahrgäste geschaffen.  
Die geplante Haltestelle wird als Buskap mit einem Niederflurbordstein von 16 cm barrierefrei aus-
gebaut und mit einem Leitsystem ausgestattet. 
 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt 2015 einen Förderantrag nach § 
11 ÖPNVG gestellt, es werden Zuwendungen in Höhe von 80 % der Baukosten für die Haltestelle 
erwartet. Mit der Umsetzung wird im 3. Quartal gerechnet. 
 
Reduktionsvariante 
 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politischen beschlossenen Standards barri e-
refrei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen 
Erfordernisse an eine Haltestelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher 
Verzicht auf einen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustands.

- 3 - 
V/0369/2015 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: Lageplan

Beratungsverlauf (1)

28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Austermannstraße
  • Johann-Krane-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0369/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37