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V/1057/2020

Errichtung von zwei neuen Bildungsgängen an der Berufsfachschule im Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement am Anne-Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2021/2022

Vorlagen 14.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 3.12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6018 Zeichen

V/1057/2020 
V/1057/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung von zwei neuen Bildungsgängen an der Berufsfachschule im Berufsfeld Ernährungs- 
und Versorgungsmanagement am Anne-Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2021/2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Errichtung zweier Bildungsgänge 
der Berufsfachschule am Anne -Frank-Berufskolleg im Berufsfeld Ernährungs - und Versor-
gungsmanagement zum Schuljahr 2021/2022: 
„Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Hauptschulabschluss nach Klasse 
10“ und  
„Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den mittleren Schulabschluss 
(Fachoberschulreife)“  
gemäß APO-BK Anlagen B1 und B2 in Vollzeitform. 
 
2. Der Rat beschließt die gleichzeitige Auslaufendstellung des zweijährigen Bildungsgangs der 
Anlage B3 Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschul-
reife) „Staatlich geprüfte Assistentin/ Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung, Schwerpunkt 
Service“ an der Berufsfachschule des Anne-Frank-Berufskollegs.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Errichtung der neuen Bildungsgänge 
bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.  
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
19.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Averbeck 
Telefon: 492-4074 
AverbeckJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1057/2020 
Durch das gleichzeitige Auslaufendstellen des zweijährigen Bildungsgangs im Fachbereich Sozial - 
und Gesundheitswesen werden die Kosten für den Schulträger ausgeglichen. Zusätzliche Kosten 
werden nicht erwartet.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
„Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger 
ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind 
auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung s ind der der Auf - und Abbau 
bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufs-
kollegs (…) zu behandeln.“ (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW) 
 
„Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehö rde“ (§ 81 
Abs. 3 SchulG NRW). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher 
Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen.  
 
 
Zu Ziff. 1. & 2.  
 
Das Anne -Frank-Berufskolleg bietet zurzeit im Fachbereich Ernährungs - und Ver sorgungsmanage-
ment an der Berufsfachschule den zweijährigen Bildungsgang „Staatlich geprüfte Assistentin/ Staat-
lich geprüfter Assistent für Ernährung, Schwerpunkt Service“ (Berufsabschluss nach Landesrecht und 
mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)) an.  
Laut dem Anne -Frank-Berufskolleg sind „die Interessentinnen und Interessenten für diese vollzeit-
schulische Berufsausbildung häufig noch nicht voll ausbildungsreif im Dualen System und streben 
daher zunächst eine schulische Ausbildung an. In den letzt en Jahren kommt immer erst in der zwei-
ten Anmeldephase eine hinreichende Klassenstärke zustande. Auch erreicht im Verlauf des Bil-
dungsgangs regelmäßig ein erheblicher Teil der Aufgenommenen die Versetzung in die Oberstufe 
nicht. Die Erfolgsquote ist in der  Oberstufe bei allen zusätzlichen Stütz - und Förderangeboten eher 
gering, so dass der angestrebte Berufsabschluss nicht beim ersten Mal oder auch gar nicht erreicht 
wird.“  
 
Die Interessentinnen und Interessenten für das Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement 
verfolgen häufig das Ziel, eine duale Ausbildung zu absolvieren. Das Angebot der 2 -Jährigen Berufs-
fachschule mit Berufsabschluss ist als Vorbereitung hierauf unverhältnismäßig lang und aufwendig.  
Die einjährigen Bildungsgänge im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement bereiten 
intensiv auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor und ermöglichen so den Absolventinnen und 
Absolventen den Einstieg in einer Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung.  
Die Veränderung des Angebots in zwei 1 -jährige Bildungsgänge ermöglicht eine passgenauere und 
flexiblere Wahlmöglichkeit und steigert sowohl die Attraktivität als auch die Erfolgschancen. 
 
Des Weiteren konnten in den letzten Jahren im einjährigen Bildungsgang in der Fachrichtung Sozial - 
und Gesundheitswesen am Anne-Frank-Berufskolleg nicht alle Interessenten aufgenommen werden. 
Die Errichtung der einjährigen Bildungsgänge in der Fachrichtung Ernährungs - und Versorgungsma-
nagement schafft ein adäquates und ergänzendes Zusatzangebot. 
 
Die Raum- und Personalkapazitäten sowie die vorhandene Ausstattung am Anne -Frank-Berufskolleg 
ist ausreichend, um die neuen Bildungsgänge einzurichten und bestehende Bildungsgänge fortzufüh-
ren.

- 3 - 
V/1057/2020 
Da die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 bereits vom 01.02.2021 – 19.02.2021 erfolgen 
müssen, wird das Anmeldeverfahren für diese Bildungsgänge bereits vorbehaltlich der Zustimmung 
des Rates begonnen. 
 
Der beantragte Bildungsgang ist u.a. am Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt, dem Richard -
von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen, dem Paul -Spiegel-Berufskolleg des Kreises Waren-
dorf sowie an der Hildegardisschule, Berufskolleg im Bistum Münster eingerichtet. 
 
Beteiligungsverfahren 
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens (§ 80, Abs. 2 und 3, SchulG NRW) haben die Nach-
barkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die beteiligten Institutionen (Agentur für 
Arbeit, Handwerkskammer Münster, IHK Nordwestfalen) keine Bedenken gegen die Einrichtung der 
geplanten Bildungsgänge geäußert.  
Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für die Berufskol-
legs die Errichtung. 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2094 Zeichen

Anlage A zur V/1057/2020 
Kurzüberblick 
Am Anne-Frank Berufskolleg sollen zum Schuljahr 2021/2022 zwei einjährige neue Bildungsgän-
ge an der Berufsfachschule im Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement errichtet 
werden. Gleichzeitig wird dort der 2-jährige Bildungsgang an der Berufsfachschule im gleichen 
Berufsfeld auslaufend gestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301 – Produkt 030106 – Berufskollegs 
lautet:   
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie die erforderlichen Schulgebäude/ Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Tech-
nikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
SchulG NRW § 81 Abs. 2 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul-
träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errich-
tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Auf- 
und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgän-
gen an Berufskollegs (…) zu behandeln.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine Relevanz für die o.g. Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (3)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/1057/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2021
Erstellt
17.12.2020 11:54