V/1057/2020
Errichtung von zwei neuen Bildungsgängen an der Berufsfachschule im Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement am Anne-Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2021/2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6018 Zeichen
V/1057/2020 V/1057/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung von zwei neuen Bildungsgängen an der Berufsfachschule im Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement am Anne-Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2021/2022 Beratungsfolge 09.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Errichtung zweier Bildungsgänge der Berufsfachschule am Anne -Frank-Berufskolleg im Berufsfeld Ernährungs - und Versor- gungsmanagement zum Schuljahr 2021/2022: „Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Hauptschulabschluss nach Klasse 10“ und „Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)“ gemäß APO-BK Anlagen B1 und B2 in Vollzeitform. 2. Der Rat beschließt die gleichzeitige Auslaufendstellung des zweijährigen Bildungsgangs der Anlage B3 Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschul- reife) „Staatlich geprüfte Assistentin/ Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung, Schwerpunkt Service“ an der Berufsfachschule des Anne-Frank-Berufskollegs. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Errichtung der neuen Bildungsgänge bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Amt für Schule und Weiterbildung 19.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Averbeck Telefon: 492-4074 AverbeckJ@stadt- muenster.de - 2 - V/1057/2020 Durch das gleichzeitige Auslaufendstellen des zweijährigen Bildungsgangs im Fachbereich Sozial - und Gesundheitswesen werden die Kosten für den Schulträger ausgeglichen. Zusätzliche Kosten werden nicht erwartet. Begründung: „Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung s ind der der Auf - und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufs- kollegs (…) zu behandeln.“ (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW) „Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehö rde“ (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Zu Ziff. 1. & 2. Das Anne -Frank-Berufskolleg bietet zurzeit im Fachbereich Ernährungs - und Ver sorgungsmanage- ment an der Berufsfachschule den zweijährigen Bildungsgang „Staatlich geprüfte Assistentin/ Staat- lich geprüfter Assistent für Ernährung, Schwerpunkt Service“ (Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)) an. Laut dem Anne -Frank-Berufskolleg sind „die Interessentinnen und Interessenten für diese vollzeit- schulische Berufsausbildung häufig noch nicht voll ausbildungsreif im Dualen System und streben daher zunächst eine schulische Ausbildung an. In den letzt en Jahren kommt immer erst in der zwei- ten Anmeldephase eine hinreichende Klassenstärke zustande. Auch erreicht im Verlauf des Bil- dungsgangs regelmäßig ein erheblicher Teil der Aufgenommenen die Versetzung in die Oberstufe nicht. Die Erfolgsquote ist in der Oberstufe bei allen zusätzlichen Stütz - und Förderangeboten eher gering, so dass der angestrebte Berufsabschluss nicht beim ersten Mal oder auch gar nicht erreicht wird.“ Die Interessentinnen und Interessenten für das Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement verfolgen häufig das Ziel, eine duale Ausbildung zu absolvieren. Das Angebot der 2 -Jährigen Berufs- fachschule mit Berufsabschluss ist als Vorbereitung hierauf unverhältnismäßig lang und aufwendig. Die einjährigen Bildungsgänge im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement bereiten intensiv auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor und ermöglichen so den Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in einer Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung. Die Veränderung des Angebots in zwei 1 -jährige Bildungsgänge ermöglicht eine passgenauere und flexiblere Wahlmöglichkeit und steigert sowohl die Attraktivität als auch die Erfolgschancen. Des Weiteren konnten in den letzten Jahren im einjährigen Bildungsgang in der Fachrichtung Sozial - und Gesundheitswesen am Anne-Frank-Berufskolleg nicht alle Interessenten aufgenommen werden. Die Errichtung der einjährigen Bildungsgänge in der Fachrichtung Ernährungs - und Versorgungsma- nagement schafft ein adäquates und ergänzendes Zusatzangebot. Die Raum- und Personalkapazitäten sowie die vorhandene Ausstattung am Anne -Frank-Berufskolleg ist ausreichend, um die neuen Bildungsgänge einzurichten und bestehende Bildungsgänge fortzufüh- ren. - 3 - V/1057/2020 Da die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 bereits vom 01.02.2021 – 19.02.2021 erfolgen müssen, wird das Anmeldeverfahren für diese Bildungsgänge bereits vorbehaltlich der Zustimmung des Rates begonnen. Der beantragte Bildungsgang ist u.a. am Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt, dem Richard - von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen, dem Paul -Spiegel-Berufskolleg des Kreises Waren- dorf sowie an der Hildegardisschule, Berufskolleg im Bistum Münster eingerichtet. Beteiligungsverfahren Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens (§ 80, Abs. 2 und 3, SchulG NRW) haben die Nach- barkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die beteiligten Institutionen (Agentur für Arbeit, Handwerkskammer Münster, IHK Nordwestfalen) keine Bedenken gegen die Einrichtung der geplanten Bildungsgänge geäußert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für die Berufskol- legs die Errichtung. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
2094 Zeichen
Anlage A zur V/1057/2020 Kurzüberblick Am Anne-Frank Berufskolleg sollen zum Schuljahr 2021/2022 zwei einjährige neue Bildungsgän- ge an der Berufsfachschule im Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement errichtet werden. Gleichzeitig wird dort der 2-jährige Bildungsgang an der Berufsfachschule im gleichen Berufsfeld auslaufend gestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301 – Produkt 030106 – Berufskollegs lautet: Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal sowie die erforderlichen Schulgebäude/ Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Tech- nikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig SchulG NRW § 81 Abs. 2 Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul- träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errich- tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Auf- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgän- gen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine Relevanz für die o.g. Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1057/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 17.12.2020 11:54