Änderungsantrag zu TOP 2.2 - Stadt Köln beschafft nur noch energieeffiziente Haushaltsgeräte
Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0083/2020 vom 16.01.2020
Stand: Am 16.01.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2020 AN/0083/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Änderungsantrag zu TOP 2.2 - Stadt Köln beschafft nur noch energieeffiziente Haushaltsgeräte Sehr geehrter Herr Paetzold, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.2 – Stadt Köln beschafft nur noch energieeffiziente Haushaltsgeräte - auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 16.01.2020: Beschluss: Die Texte von Beschluss und Begründung des Antrages TOP 2.2 werden wie folgt er- setzt: Seit dem letzten Beschluss des Rates bezüglich des Rahmenvertrages über Elektrogeräte für Leistungsempfänger aus den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII befinden sich zwi- schenzeitlich auf dem Markt Elektrogeräte mit höheren Effizienzklassen. Um bei der Ausschreibung des neuen Rahmenvertrages die fortgeschrittenen technischen Entwicklungen auch im Hinblick einen verbesserten Beitrag zum Klimaschutz berücksichti- gen zu können, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen: 1. Welche Geräte künftig unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts hinsicht- lich des Angebotes an energieeffizienteren Elektrogeräten in Einklang mit § 28 Abs. IV SGB XII ausgeschrieben werden sollten. Dabei sollten ggf. auch Alternativen dargestellt und die jeweils damit zu erwartenden Mehr- kosten geschätzt werden. 2. Weiterhin ist zu prüfen, ob es aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung über- haupt noch möglich ist, Sachleistungen zu erbringen oder ob diese durch Geldleis- - 2 - tungen ersetzt werden müssen. 3. Falls künftig nur noch Geldleistungen erbracht werden sollen, bitten wir um Prüfung, inwieweit dennoch ein Einfluss auf die Anschaffung möglichst energieeffizienter Ge- räte ausgeübt werden kann und inwieweit es möglich wäre, dass Leistungsempfänger von Rabatten profitieren können, indem sie von der Verwaltung auf Wunsch an An- bieter verwiesen werden, mit denen entsprechende Vereinbarungen bestehen. Begründung: Im Hinblick auf den technischen Fortschritt und die veränderte Rechtsprechung sind recht- zeitig Überlegungen anzustellen, welche Eckpunkte eine künftige Ausschreibung des Rah- menvertrages für Elektrogeräte enthalten sollte und ob bzw. in welcher Form es aufgrund der neueren Rechtsprechung überhaupt noch möglich oder sinnvoll ist, einen solchen Rahmen- vertrag zu schließen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grü- nen
Beratungsverlauf
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16.01.2020
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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