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AN/0083/2020

Änderungsantrag zu TOP 2.2 - Stadt Köln beschafft nur noch energieeffiziente Haushaltsgeräte

Gem. Änderungsantrag (CDU) 16.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.01.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2898 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2020 
 
AN/0083/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 2.2 - Stadt Köln beschafft nur noch energieeffiziente 
Haushaltsgeräte 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.2 – Stadt Köln beschafft nur noch 
energieeffiziente Haushaltsgeräte - auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren am 16.01.2020: 
 
Beschluss: 
 
Die Texte von Beschluss und Begründung des Antrages TOP 2.2 werden wie folgt er-
setzt: 
 
 
Seit dem letzten Beschluss des Rates bezüglich des Rahmenvertrages über Elektrogeräte 
für Leistungsempfänger aus den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII befinden sich zwi-
schenzeitlich auf dem Markt Elektrogeräte mit höheren Effizienzklassen. 
 
Um bei der Ausschreibung des neuen Rahmenvertrages die fortgeschrittenen technischen 
Entwicklungen auch im Hinblick einen verbesserten Beitrag zum Klimaschutz berücksichti-
gen zu können, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen: 
 
1. Welche Geräte künftig unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts hinsicht-
lich des Angebotes an energieeffizienteren Elektrogeräten in Einklang mit § 28 Abs. 
IV SGB XII ausgeschrieben werden sollten. 
 
Dabei sollten ggf. auch Alternativen dargestellt und die jeweils damit zu erwartenden Mehr-
kosten geschätzt werden. 
 
2. Weiterhin ist zu prüfen, ob es aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung über-
haupt noch möglich ist, Sachleistungen zu erbringen oder ob diese durch Geldleis-

- 2 - 
 
tungen ersetzt werden müssen. 
 
3. Falls künftig nur noch Geldleistungen erbracht werden sollen, bitten wir um Prüfung, 
inwieweit dennoch ein Einfluss auf die Anschaffung möglichst energieeffizienter Ge-
räte ausgeübt werden kann und inwieweit es möglich wäre, dass Leistungsempfänger 
von Rabatten profitieren können, indem sie von der Verwaltung auf Wunsch an An-
bieter verwiesen werden, mit denen entsprechende Vereinbarungen bestehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Hinblick auf den technischen Fortschritt und die veränderte Rechtsprechung sind recht-
zeitig Überlegungen anzustellen, welche Eckpunkte eine künftige Ausschreibung des Rah-
menvertrages für Elektrogeräte enthalten sollte und ob bzw. in welcher Form es aufgrund der 
neueren Rechtsprechung überhaupt noch möglich oder sinnvoll ist, einen solchen Rahmen-
vertrag zu schließen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grü-
nen

Beratungsverlauf (1)

16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0083/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
16.01.2020
Erstellt
16.01.2020 13:36