Mandari Insight

2024/0101

Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen

Magistratsvorlage 08.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2024/0101

151.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

30.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

25.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

174.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

109.5 KB · application/pdf

Ansehen

2024/0101

8233 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0101 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243030 
Kostenstelle:  040-012-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-00 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen  
 
Vorlage vom: 08.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes ab dem Haushaltsjahr 2025 für die  Darmstäd-
ter Schulen wird zugestimmt.  
 
2. Die dazu erforderlichen Haushaltsmittel von 60.000 € werden im Haushaltsplan 2025 bei  
Kostenstelle 040-012-1000; Sachkonto: 6179000; Kost enträger 2430 -00 etatisiert.  
 
 
Anlagen: WLAN Rollout 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  08.08.2024  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz 
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies e gesetzliche 
Aufgabe beinhaltet auch  die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß aktu-
ellem Stand der Technik.  Im Hinblick auf die mit  zunehmenden Ma ßen fortschreitende Digi-
talisierung der Gesellschaft und dem damit  verbundenen sozial bedeutsamen Wandel muss 
diese Herausforderung auch im Bildungskontext einhergehen. Die schulische Digitali sierung 
ist die Basis und die Quelle der gewichtigen Standortfa ktoren von Wissenschaft, Wirtschaft, 
Digitalität, Kunst, Kultur, Bildung und Forschung.  
 
Mit Beschluss des Magistrats 171/2020 vom 24.06.2020; Beschluss der Stadtverordneten -
versammlung 2020/0148 vom 01.09.2020 wurde dem Medienentwicklungsplan für die 
Darmstädter Schulen zugestimmt.  
 
Gegenstand dessen ist  die informationstechnologische Ausstattung der Darmstädter Schul -
landschaft. Ferner aber auch die vorzuhaltenden Organisationsstrukturen für Wartung und 
Support sowie die Gesamtkoordination unter Berücks ichtigung zentraler Akteurinnen und Ak-
teure. 
 
Der Planungszeitraum des Medienentwicklungsplanes endet mit Ablauf des Haushaltsjahres 
2024. 
 
What´s done – what´s still to be done  
 
Die maßgeblichen Anforderungen des gültigen Medienentwicklungsplanes bestanden in:  
 
- dem Aufbau- und Betrieb einer Netz - und Basisinfrastruktur; LAN und WLAN in allen 
Klassenräumen  
Dieser Aspekt stellt die maßgebliche Herausforderung des aktuellen Medienentwicklungs -
planes dar. Nämlich die Realisieru ng von baulichen Maßnahmen in der Gebäudesubstanz 
zur Verlegung von Strom - und Netzwerkkabeln bis in die Klassenräume zur Schaffung ei-
ner strukturierten Gebäudeverkabelung, als Basis einer funktionierenden IT. Insbesondere 
die Koordination und Durchführung  dieser lärm- und staubintensiven Arbeiten in den Feri-
enzeiten bedeutet einen gewissen Zeitraum, damit alle Schulen entsprechend verkabelt 
sind. Im Wesentlichen werden, sofern es sich nicht um Neubauten oder Sanierungsmaß-
nahmen handelt, diese Baumaßnahmen über die Förderoption des DigitalPaktes geför-
dert. Der Abschluss der Arbeiten ist bis Ende 2024/1. Halbjahr 2025 geplant. Im Nach-
gang zu den durchgeführten Kabelverlegearbeiten werden die Schulen mit einem umfäng-
lichen WLAN ausgestattet. Dieser Prozess vol lzieht sich in großen Teilen noch in 2025. In 
der Folge werden sodann die betreffenden Schulen mit neuer IT ver sehen. Eine Übersicht 
zum Stand „what´s done – what´s still to be done“ ist der Magistratsvorlage als Anlage 
beigefügt.  
 
- zentralen Serverlösung en und Diensten  
Der Aufbau- und Betrieb einer zentralen Servereinheit in den Berufsschulzentren Nord und 
Mitte ist vollzogen. Sukzessive werden nunmehr die Schulen, beginnend mit den berufli-
chen Schulen, entsprechend migriert.  
 
          . . .

- 4 - 
 
- einer zeitgemäßen Hardwareausstattung  
Mit Beginn der Geltung des Medienentwicklungslanes wurde die Hardwareausstattung der 
Schulen standardisiert. Die Schulen können seither auf Grundlage ihres individuellen Bil-
dungskonzeptes auf Basis einer verbindlichen IT -Sortimentsliste ihre Bedarfe wählen. Die 
Beschaffung und haushalterische Abwicklung erfolgt zentral über das Schulamt. Damit 
wurden die Schulen im Beschaffungskontext deutlich entlastet, die Supportleistungen 
deutlich vergünstigt.  
 
- Softwarelösungen und digitalen  Inhalten 
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde die Finanzierung und die Bereitstel-
lung von Lizenzen, Apps und Softwareprodukten geregelt. Künftig werden im Unterricht 
verwendete Apps und Softwareprodukte über den 10.000 € -Erlass des Landes Hessen fi-
nanziert; Apps und Lernsoftware für die Schülerinnen und Schüler können beim Staatli-
chen Schulamt über die Finanzierung der Lernmittel beantragt werden. Die Stadt hält ih-
rer gesetzlichen Aufgabe entsprechend die für die Schul organisation erforderlich e Soft-
ware bereit. Z. B. über den Abschluss eines zentralen FWU -Casa Vertrages erhalten alle 
Schulen für alle PC´s, unabhängig der Geräteanzahl, eine aktuelle Microsoft WIN und 
Office-Suite. 
 
 - Vorhaltung eines Supports  
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde das Modell der drei Support-Level 
eingeführt. Demnach sind d ie IT-Beauftragten der Schulen erste Ansprechpersonen und 
sichern, ausgestattet mit einem eigenen Supportbudget,  den schulischen Grundsupport .  
= (Support Level I)  
 Der technische Support durch das Schulamt umfasst tiefergreifende Störungsmeldungen, 
 u. a. im Bereich der Server - und Netzwerktechnik . 
 = (Support Level II)  
Spezielle Probleme in der IT, insbesondere in den Fällen, bei denen geräte - und  
herstellerspezifische Vor - und Fachkenntnisse erforderlich sind, werden über Fachfirmen 
(Dienstleistungsunternehmen) beauftragt .  
= (Support Level III)  
 
Die Ausstattung der Darmstädter  Schulen mit einer einheitlichen Schullösung an digitaler 
Technik und IT muss in enger , zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Schulen  und 
einhergehend mit den medienpädagogischen Schulkonzeptionen  weitergeführt werden.  
 
Im Hinblick auf die Bedarfe , insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der stetigen  Aktua-
lisierung der schulischen  IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung der dafür erfor-
derlichen Digitalkompetenzen der Lehrkräfte im Umgang mit der Technik und der pädagogi-
schen Einbindung der Digitalität im schulischen Unterrichtsgeschehen bedarf es der Fort-
schreibung des Medienentwicklungsplanes.  
 
Vor dem Hintergrund der noch in 2025 f. anstehenden, abschließenden Gebäudeverkabe -
lungsarbeiten aus dem DigitalPakt und WLAN -Ausleuchtung der Schul - und Klassenräume er-
folgt für den Übergangszeitraum, bis zur Rechtskraft des neuen Medienentwicklungsplans, 
die Fortschreibung des Bestandsplanes . 
 
           . . .

- 5 - 
 
Sofern organisatorisch realisierbar, soll die Beschlussfassung der Neufassung noch in 2025 
erfolgen. 
 
Mit Neuauflage einer Förderoption, z. B. DigitalPakt 2.0, ist die Antragstellung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt von Seiten des Schulamtes zu prüfen.  
 
Darmstadt, 08.08.2024 
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg     Holger Klötzner  
Stadtkämmerer     Dezernent für Bildung und Digitalisierung

anlage 4

232 Zeichen

Punkt 16: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen 
 (V-Nr. 2024/0101) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: UFFBASSE

anlage 5

142 Zeichen

Punkt 10: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen 
 (V-Nr. 2024/0101) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 1

5272 Zeichen

Etappen der schulischen Digitalität - Seite 1
Schule / Gebäude
(IDA) Strukturierte
Gebäudeverkabelung
(Strom und Netzwerk)
stabiles
Schul-
WLAN
Zentrale Netzwerk-
anbindung
(vorhanden ja/nein)
zentrale
Schulplattfom 
Regel (=PädNet)
Alternativ (=IServ)
Schul-
plattformen
bisher/noch
Gebäude der ehemaligen
Diesterwegschule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet
noch nicht terminiert Linux
Astrid-Lindgren-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro
Georg-August-Zinn-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule vorhanden √ ja IServ IServ
Heinrich-Hoffmann-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro
Viktoriaschule vorhanden √ ja PädNet PädNet
Wilhelm-Hauff-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro
Heinrich-Heine-Schule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Goetheschule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Heinrich-Hoffmann-Schule
(alter Standort) vorhanden √ nein
(in der Angeboteinholung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Erasmus-Kittler-Schule vorhanden (√) ja PädNet PädNet
Bessunger Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Erich-Kästner-Grundschule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Käthe-Kollwitz-Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Ludwig-Schwamb-Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Martin-Behaim-Schule vorhanden (√) ja IServ IServ
Friedrich-List-Schule vorhanden (√) nein
(in Vorbereitung) IServ IServ
Bildungscampus
Luise Büchner Schule vorhanden (√) nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung keine
Alice-Eleonoren-Schule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung keine
Fachschule für Sozialpädagogik vorhanden √ nein
(in der Angeboteinholung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung keine
Christian-Morgenstern-Schule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung MNSPro
Wilhelm-Busch-Schule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist in Vorbereitung keine
Frankensteinschule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung keine
Ernst-Elias-Niebergall-Schule vorhanden √ nein
(in Planung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung MNSPro
Friedrich-Ebert-Schule vorhanden √ nein
(in Planung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung MNSPro
Schillerschule vorhanden √ nein
(in Planung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung MNSPro
Elly-Heuss-Knapp-Schule vorhanden √ nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung MNSPro
Maßnahmen 2023-2025

Etappen der schulischen Digitalität - Seite 2
Schule / Gebäude
(IDA) Strukturierte
Gebäudeverkabelung
(Strom und Netzwerk)
stabiles
Schul-
WLAN
Zentrale Netzwerk-
anbindung
(vorhanden ja/nein)
zentrale
Schulplattfom 
Regel (=PädNet)
Alternativ (=IServ)
Schul-
plattformen
bisher/noch
Bert-Brecht-Schule
noch nicht vorhanden
(lt. Planung bis Ende
1. Quartal 2025)
(√) nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung Linux
Gebäude der ehemaligen
Kyritzschule
noch nicht vorhanden
(lt. Planung bis
Sommer 2025)
(√) nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung MNSPro
Ludwig-Georgs-Gymnasium
noch nicht vorhanden
(lt. Planung bis
Ende 2025)
(√) nein
(in Planung)
Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert Linux
Justus-Liebig-Schule vorhanden (√) ja Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert Linux
Stadtteilschule Arheilgen noch nicht vorhanden
(lt. Planung in 2026) √ nein
(noch nicht terminiert)
Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert Linux
Herderschule vorhanden (√) nein
(in Vorbereitung)
Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert IServ
Mornewegschule vorhanden (√) nein
(in Planung)
Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert Linux
Erich-Kästner-Schule (IGS) vorhanden √ nein
(in Planung)
Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert Linux
Peter-Behrens-Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert MNSpro
Peter-Behrens-Schule
Aussenstelle vorhanden (√) ja Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert MNSpro
Abendgymnasium vorhanden √ nein
(in Planung)
Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert MNSPro
Lichtenbergschule vorhanden √ nein
(in Planung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung Linux
Eleonorenschule in einzelnen Gebäude
-teilen vorhanden (√) ja Umstellung auf PädNet
ist noch nicht terminiert Linux
Georg-Büchner-Schule vorhanden (√) nein
(in Planung)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung keine
Gutenbergschule in einzelnen Klassen-
räumen vorhanden (√) nein
(in Planung) IServ IServ
Bernhard-Adelung-Schule nicht vorhanden (√) nein
(noch nicht terminert)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung keine
Andersenschule nicht vorhanden (√) nein
(noch nicht terminert)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung keine
Christoph-Graupner-Schule nicht vorhanden (√) nein
(noch nicht terminert)
Umstellung auf
PädNet ist in Planung keine
Wilhelm-Leuschner-Schule nicht vorhanden (√) nein
(noch nicht terminert) PädNet PädNet
√
(√)
Stand der Technik; in allen Klassenräumen vorhanden
Vorläufiges Interims-WLAN eingerichtet; nicht in allen Klassenräumen verfügbar
Erläuterungen zum WLAN:
Maßnahmen 2025
Maßnahmen 2026 ff
Warten auf Sanierungsmaßnahmen

anlage 3

8286 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 65 
V 40 18 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0101 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
360 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243030 
Kostenstelle:  040-012-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-00 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen  
 
Vorlage vom: 08.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes ab dem Haushaltsjahr 2025 für die  
Darmstädter Schulen wird zugestimmt.  
 
2. Die dazu erforderlichen Haushaltsmittel von 60.000 € werden im Haushaltsplan 2025 bei  
Kostenstelle 040-012-1000; Sachkonto: 6179000; Kost enträger 2430 -00 etatisiert.  
 
 
Anlagen: WLAN Rollout 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2024  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz  
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies e gesetzliche 
Aufgabe beinhaltet auch  die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß 
aktuellem Stand der Technik.  Im Hinblick auf die mit  zunehmenden Maßen fortschreitende 
Digitalisierung der Gesellschaft und dem damit verbundenen sozial bedeutsamen Wandel 
muss diese Herausforderung auch im Bildungskontext einhergehen. Die schulische Digitali -
sierung ist die Basis und die Quelle der gewicht igen Standortfaktoren von Wissenschaft, 
Wirtschaft, Digitalität, Kunst, Kultur, Bildung und Forschung.  
 
Mit Beschluss des Magistrats 171/2020 vom 24.06.2020; Beschluss der Stadtverordneten -
versammlung 2020/0148 vom 01.09.2020 wurde dem Medienentwicklungsp lan für die 
Darmstädter Schulen zugestimmt.  
 
Gegenstand dessen ist  die informationstechnologische Ausstattung der Darmstädter Schul -
landschaft. Ferner aber auch die vorzuhaltenden Organisationsstrukturen für Wartung und 
Support sowie die Gesamtkoordinatio n unter Berücksichtigung zentraler Akteurinnen und 
Akteure. 
 
Der Planungszeitraum des Medienentwicklungsplanes endet mit Ablauf des Haushaltsjahres 
2024. 
 
What´s done – what´s still to be done  
 
Die maßgeblichen Anforderungen des gültigen Medienentwicklungsplanes bestanden in:  
 
- dem Aufbau- und Betrieb einer Netz - und Basisinfrastruktur; LAN und WLAN in allen 
Klassenräumen  
Dieser Aspekt stellt die maßgebliche Herausforderung des aktuellen Medienentwicklungs -
planes dar. Nämlich die Realisierung von baulichen Maßnahmen in der Gebäudesubstanz 
zur Verlegung von Strom - und Netzwerkkabeln bis in die Klassenräume zur Schaffung 
einer strukturierten Gebäudeverkabelung, als Basis einer funktionierenden IT. 
Insbesondere die Koordination und Du rchführung dieser lärm - und staubintensiven 
Arbeiten in den Ferienzeiten bedeutet einen gewissen Zeitraum, damit alle Schulen 
entsprechend verkabelt sind. Im Wesentlichen werden, sofern es sich nicht um Neubauten 
oder Sanierungsmaßnahmen handelt, diese Bau maßnahmen über die Förderoption des 
DigitalPaktes gefördert. Der Abschluss der Arbeiten ist bis Ende 2024/1. Halbjahr 2025 
geplant. Im Nachgang zu den durchgeführten Kabelverlegearbeiten werden die Schulen 
mit einem umfänglichen WLAN ausgestattet. Dieser P rozess vollzieht sich in großen Teilen 
noch in 2025. In der Folge werden sodann die betreffenden Schulen mit neuer IT ver -
sehen. Eine Übersicht zum Stand „what´s done – what´s still to be done“ ist der 
Magistratsvorlage als Anlage beigefügt.  
 
- zentralen Serverlösungen und Diensten  
Der Aufbau- und Betrieb einer zentralen Servereinheit in den Berufsschulzentren Nord und 
Mitte ist vollzogen. Sukzessive werden nunmehr die Schulen, beginnend mit den 
beruflichen Schulen, entsprechend migriert.  
 
          . . .

- 5 - 
 
 
- einer zeitgemäßen Hardwareausstattung  
Mit Beginn der Geltung des Medienentwicklungslanes wurde die Hardwareausstattung der 
Schulen standardisiert. Die Schulen können seither auf Grundlage ihres individuellen 
Bildungskonzeptes auf Basis einer verbindlichen  IT-Sortimentsliste ihre Bedarfe wählen. 
Die Beschaffung und haushalterische Abwicklung erfolgt zentral über das Schulamt. Damit 
wurden die Schulen im Beschaffungskontext deutlich entlastet, die Supportleistungen 
deutlich vergünstigt.  
 
- Softwarelösungen und  digitalen Inhalten  
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde die Finanzierung und die 
Bereitstellung von Lizenzen, Apps und Softwareprodukten geregelt. Künftig werden im 
Unterricht verwendete Apps und Softwareprodukte über den 10.000 € -Erlass des Landes 
Hessen finanziert; Apps und Lernsoftware für die Schülerinnen und Schüler können beim 
Staatlichen Schulamt über die Finanzierung der Lernmittel beantragt werden. Die Stadt 
hält ihrer gesetzlichen Aufgabe entsprechend die für die Schul organisation er forderliche 
Software bereit. Z. B. über den Abschluss eines zentralen FWU -Casa Vertrages erhalten 
alle Schulen für alle PC´s, unabhängig der Geräteanzahl, eine aktuelle Microsoft WIN und 
Office-Suite. 
 
 - Vorhaltung eines Supports  
In Abstimmung mit dem Sta atlichen Schulamt wurde das Modell der drei Support-Level 
eingeführt. Demnach sind d ie IT-Beauftragten der Schulen erste Ansprechpersonen und 
sichern, ausgestattet mit einem eigenen Supportbudget,  den schulischen Grundsupport .  
= (Support Level I)  
 Der technische Support durch das Schulamt umfasst tiefergreifende Störungsmeldungen, 
 u. a. im Bereich der Server - und Netzwerktechnik . 
 = (Support Level II)  
Spezielle Probleme in der IT, insbesondere in den Fällen, bei denen geräte - und  
herstellerspezifische Vor - und Fachkenntnisse erforderlich sind, werden über Fachfirmen 
(Dienstleistungsunternehmen) beauftragt .  
= (Support Level III)  
 
Die Ausstattung der Darmstädter  Schulen mit einer einheitlichen Schullösung an digitaler 
Technik und IT  muss in enger , zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Schulen  und 
einhergehend mit den medienpädagogischen Schulkonzeptionen  weitergeführt werden.  
 
Im Hinblick auf die Bedarfe, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der stetigen  
Aktualisierung der schulischen  IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung der dafür 
erforderlichen Digitalkompetenzen der Lehrkräfte im Umgang mit der Technik und der 
pädagogischen Einbindung der Digitalität im schulischen Unterrichtsgeschehen bedarf es der 
Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes.  
 
Vor dem Hintergrund der noch in 2025 f. anstehenden, abschließenden Gebäudeverkabe -
lungsarbeiten aus dem DigitalPakt und WLAN -Ausleuchtung der Schul - und Klassenräume 
erfolgt für den Übergangszeitraum, bis zur Rech tskraft des neuen Medienentwicklungsplans, 
die Fortschreibung des Bestandsplanes . 
 
           . . .

Sofern organisatorisch realisierbar, soll die Beschlussfassung der Neufassung noch in 2025 
erfolgen. 
 
Mit Neuauflage einer Förderoption, z. B. DigitalPak t 2.0, ist die Antragstellung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt von Seiten des Schulamtes zu prüfen.  
 
Darmstadt, 08.08.2024  
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg     Holger Klötzner  
Stadtkämmerer     Dezernent für Bildung und Digitalisierung

Beratungsverlauf (3)

TOP 16
TOP 10
TOP 360

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.08.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00