2024/0101
Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2024/0101
8233 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0101
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243030
Kostenstelle: 040-012-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-00 Sachkonto: 6179000
Betreff: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen
Vorlage vom: 08.08.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes ab dem Haushaltsjahr 2025 für die Darmstäd-
ter Schulen wird zugestimmt.
2. Die dazu erforderlichen Haushaltsmittel von 60.000 € werden im Haushaltsplan 2025 bei
Kostenstelle 040-012-1000; Sachkonto: 6179000; Kost enträger 2430 -00 etatisiert.
Anlagen: WLAN Rollout
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2024
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies e gesetzliche
Aufgabe beinhaltet auch die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß aktu-
ellem Stand der Technik. Im Hinblick auf die mit zunehmenden Ma ßen fortschreitende Digi-
talisierung der Gesellschaft und dem damit verbundenen sozial bedeutsamen Wandel muss
diese Herausforderung auch im Bildungskontext einhergehen. Die schulische Digitali sierung
ist die Basis und die Quelle der gewichtigen Standortfa ktoren von Wissenschaft, Wirtschaft,
Digitalität, Kunst, Kultur, Bildung und Forschung.
Mit Beschluss des Magistrats 171/2020 vom 24.06.2020; Beschluss der Stadtverordneten -
versammlung 2020/0148 vom 01.09.2020 wurde dem Medienentwicklungsplan für die
Darmstädter Schulen zugestimmt.
Gegenstand dessen ist die informationstechnologische Ausstattung der Darmstädter Schul -
landschaft. Ferner aber auch die vorzuhaltenden Organisationsstrukturen für Wartung und
Support sowie die Gesamtkoordination unter Berücks ichtigung zentraler Akteurinnen und Ak-
teure.
Der Planungszeitraum des Medienentwicklungsplanes endet mit Ablauf des Haushaltsjahres
2024.
What´s done – what´s still to be done
Die maßgeblichen Anforderungen des gültigen Medienentwicklungsplanes bestanden in:
- dem Aufbau- und Betrieb einer Netz - und Basisinfrastruktur; LAN und WLAN in allen
Klassenräumen
Dieser Aspekt stellt die maßgebliche Herausforderung des aktuellen Medienentwicklungs -
planes dar. Nämlich die Realisieru ng von baulichen Maßnahmen in der Gebäudesubstanz
zur Verlegung von Strom - und Netzwerkkabeln bis in die Klassenräume zur Schaffung ei-
ner strukturierten Gebäudeverkabelung, als Basis einer funktionierenden IT. Insbesondere
die Koordination und Durchführung dieser lärm- und staubintensiven Arbeiten in den Feri-
enzeiten bedeutet einen gewissen Zeitraum, damit alle Schulen entsprechend verkabelt
sind. Im Wesentlichen werden, sofern es sich nicht um Neubauten oder Sanierungsmaß-
nahmen handelt, diese Baumaßnahmen über die Förderoption des DigitalPaktes geför-
dert. Der Abschluss der Arbeiten ist bis Ende 2024/1. Halbjahr 2025 geplant. Im Nach-
gang zu den durchgeführten Kabelverlegearbeiten werden die Schulen mit einem umfäng-
lichen WLAN ausgestattet. Dieser Prozess vol lzieht sich in großen Teilen noch in 2025. In
der Folge werden sodann die betreffenden Schulen mit neuer IT ver sehen. Eine Übersicht
zum Stand „what´s done – what´s still to be done“ ist der Magistratsvorlage als Anlage
beigefügt.
- zentralen Serverlösung en und Diensten
Der Aufbau- und Betrieb einer zentralen Servereinheit in den Berufsschulzentren Nord und
Mitte ist vollzogen. Sukzessive werden nunmehr die Schulen, beginnend mit den berufli-
chen Schulen, entsprechend migriert.
. . .
- 4 -
- einer zeitgemäßen Hardwareausstattung
Mit Beginn der Geltung des Medienentwicklungslanes wurde die Hardwareausstattung der
Schulen standardisiert. Die Schulen können seither auf Grundlage ihres individuellen Bil-
dungskonzeptes auf Basis einer verbindlichen IT -Sortimentsliste ihre Bedarfe wählen. Die
Beschaffung und haushalterische Abwicklung erfolgt zentral über das Schulamt. Damit
wurden die Schulen im Beschaffungskontext deutlich entlastet, die Supportleistungen
deutlich vergünstigt.
- Softwarelösungen und digitalen Inhalten
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde die Finanzierung und die Bereitstel-
lung von Lizenzen, Apps und Softwareprodukten geregelt. Künftig werden im Unterricht
verwendete Apps und Softwareprodukte über den 10.000 € -Erlass des Landes Hessen fi-
nanziert; Apps und Lernsoftware für die Schülerinnen und Schüler können beim Staatli-
chen Schulamt über die Finanzierung der Lernmittel beantragt werden. Die Stadt hält ih-
rer gesetzlichen Aufgabe entsprechend die für die Schul organisation erforderlich e Soft-
ware bereit. Z. B. über den Abschluss eines zentralen FWU -Casa Vertrages erhalten alle
Schulen für alle PC´s, unabhängig der Geräteanzahl, eine aktuelle Microsoft WIN und
Office-Suite.
- Vorhaltung eines Supports
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde das Modell der drei Support-Level
eingeführt. Demnach sind d ie IT-Beauftragten der Schulen erste Ansprechpersonen und
sichern, ausgestattet mit einem eigenen Supportbudget, den schulischen Grundsupport .
= (Support Level I)
Der technische Support durch das Schulamt umfasst tiefergreifende Störungsmeldungen,
u. a. im Bereich der Server - und Netzwerktechnik .
= (Support Level II)
Spezielle Probleme in der IT, insbesondere in den Fällen, bei denen geräte - und
herstellerspezifische Vor - und Fachkenntnisse erforderlich sind, werden über Fachfirmen
(Dienstleistungsunternehmen) beauftragt .
= (Support Level III)
Die Ausstattung der Darmstädter Schulen mit einer einheitlichen Schullösung an digitaler
Technik und IT muss in enger , zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Schulen und
einhergehend mit den medienpädagogischen Schulkonzeptionen weitergeführt werden.
Im Hinblick auf die Bedarfe , insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der stetigen Aktua-
lisierung der schulischen IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung der dafür erfor-
derlichen Digitalkompetenzen der Lehrkräfte im Umgang mit der Technik und der pädagogi-
schen Einbindung der Digitalität im schulischen Unterrichtsgeschehen bedarf es der Fort-
schreibung des Medienentwicklungsplanes.
Vor dem Hintergrund der noch in 2025 f. anstehenden, abschließenden Gebäudeverkabe -
lungsarbeiten aus dem DigitalPakt und WLAN -Ausleuchtung der Schul - und Klassenräume er-
folgt für den Übergangszeitraum, bis zur Rechtskraft des neuen Medienentwicklungsplans,
die Fortschreibung des Bestandsplanes .
. . .
- 5 -
Sofern organisatorisch realisierbar, soll die Beschlussfassung der Neufassung noch in 2025
erfolgen.
Mit Neuauflage einer Förderoption, z. B. DigitalPakt 2.0, ist die Antragstellung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt von Seiten des Schulamtes zu prüfen.
Darmstadt, 08.08.2024
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Holger Klötzner
Stadtkämmerer Dezernent für Bildung und Digitalisierung
anlage 4
232 Zeichen
Punkt 16: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen (V-Nr. 2024/0101) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UFFBASSE
anlage 5
142 Zeichen
Punkt 10: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen (V-Nr. 2024/0101) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 1
5272 Zeichen
Etappen der schulischen Digitalität - Seite 1 Schule / Gebäude (IDA) Strukturierte Gebäudeverkabelung (Strom und Netzwerk) stabiles Schul- WLAN Zentrale Netzwerk- anbindung (vorhanden ja/nein) zentrale Schulplattfom Regel (=PädNet) Alternativ (=IServ) Schul- plattformen bisher/noch Gebäude der ehemaligen Diesterwegschule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet noch nicht terminiert Linux Astrid-Lindgren-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro Georg-August-Zinn-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro Heinrich-Emanuel-Merck-Schule vorhanden √ ja IServ IServ Heinrich-Hoffmann-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro Viktoriaschule vorhanden √ ja PädNet PädNet Wilhelm-Hauff-Schule vorhanden √ ja PädNet MNSPro Heinrich-Heine-Schule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Goetheschule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Heinrich-Hoffmann-Schule (alter Standort) vorhanden √ nein (in der Angeboteinholung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Erasmus-Kittler-Schule vorhanden (√) ja PädNet PädNet Bessunger Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Erich-Kästner-Grundschule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Käthe-Kollwitz-Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Ludwig-Schwamb-Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Martin-Behaim-Schule vorhanden (√) ja IServ IServ Friedrich-List-Schule vorhanden (√) nein (in Vorbereitung) IServ IServ Bildungscampus Luise Büchner Schule vorhanden (√) nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung keine Alice-Eleonoren-Schule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung keine Fachschule für Sozialpädagogik vorhanden √ nein (in der Angeboteinholung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung keine Christian-Morgenstern-Schule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung MNSPro Wilhelm-Busch-Schule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Vorbereitung keine Frankensteinschule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Planung keine Ernst-Elias-Niebergall-Schule vorhanden √ nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist in Planung MNSPro Friedrich-Ebert-Schule vorhanden √ nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist in Planung MNSPro Schillerschule vorhanden √ nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist in Planung MNSPro Elly-Heuss-Knapp-Schule vorhanden √ nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Planung MNSPro Maßnahmen 2023-2025 Etappen der schulischen Digitalität - Seite 2 Schule / Gebäude (IDA) Strukturierte Gebäudeverkabelung (Strom und Netzwerk) stabiles Schul- WLAN Zentrale Netzwerk- anbindung (vorhanden ja/nein) zentrale Schulplattfom Regel (=PädNet) Alternativ (=IServ) Schul- plattformen bisher/noch Bert-Brecht-Schule noch nicht vorhanden (lt. Planung bis Ende 1. Quartal 2025) (√) nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Planung Linux Gebäude der ehemaligen Kyritzschule noch nicht vorhanden (lt. Planung bis Sommer 2025) (√) nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist in Planung MNSPro Ludwig-Georgs-Gymnasium noch nicht vorhanden (lt. Planung bis Ende 2025) (√) nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert Linux Justus-Liebig-Schule vorhanden (√) ja Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert Linux Stadtteilschule Arheilgen noch nicht vorhanden (lt. Planung in 2026) √ nein (noch nicht terminiert) Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert Linux Herderschule vorhanden (√) nein (in Vorbereitung) Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert IServ Mornewegschule vorhanden (√) nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert Linux Erich-Kästner-Schule (IGS) vorhanden √ nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert Linux Peter-Behrens-Schule vorhanden √ ja Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert MNSpro Peter-Behrens-Schule Aussenstelle vorhanden (√) ja Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert MNSpro Abendgymnasium vorhanden √ nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert MNSPro Lichtenbergschule vorhanden √ nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist in Planung Linux Eleonorenschule in einzelnen Gebäude -teilen vorhanden (√) ja Umstellung auf PädNet ist noch nicht terminiert Linux Georg-Büchner-Schule vorhanden (√) nein (in Planung) Umstellung auf PädNet ist in Planung keine Gutenbergschule in einzelnen Klassen- räumen vorhanden (√) nein (in Planung) IServ IServ Bernhard-Adelung-Schule nicht vorhanden (√) nein (noch nicht terminert) Umstellung auf PädNet ist in Planung keine Andersenschule nicht vorhanden (√) nein (noch nicht terminert) Umstellung auf PädNet ist in Planung keine Christoph-Graupner-Schule nicht vorhanden (√) nein (noch nicht terminert) Umstellung auf PädNet ist in Planung keine Wilhelm-Leuschner-Schule nicht vorhanden (√) nein (noch nicht terminert) PädNet PädNet √ (√) Stand der Technik; in allen Klassenräumen vorhanden Vorläufiges Interims-WLAN eingerichtet; nicht in allen Klassenräumen verfügbar Erläuterungen zum WLAN: Maßnahmen 2025 Maßnahmen 2026 ff Warten auf Sanierungsmaßnahmen
anlage 3
8286 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 65
V 40 18
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0101
Magistratsbeschluss -Nr.
360
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243030
Kostenstelle: 040-012-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-00 Sachkonto: 6179000
Betreff: Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes für die Darmstädter Schulen
Vorlage vom: 08.08.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Neuauflage eines Medienentwicklungsplanes ab dem Haushaltsjahr 2025 für die
Darmstädter Schulen wird zugestimmt.
2. Die dazu erforderlichen Haushaltsmittel von 60.000 € werden im Haushaltsplan 2025 bei
Kostenstelle 040-012-1000; Sachkonto: 6179000; Kost enträger 2430 -00 etatisiert.
Anlagen: WLAN Rollout
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2024
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies e gesetzliche
Aufgabe beinhaltet auch die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß
aktuellem Stand der Technik. Im Hinblick auf die mit zunehmenden Maßen fortschreitende
Digitalisierung der Gesellschaft und dem damit verbundenen sozial bedeutsamen Wandel
muss diese Herausforderung auch im Bildungskontext einhergehen. Die schulische Digitali -
sierung ist die Basis und die Quelle der gewicht igen Standortfaktoren von Wissenschaft,
Wirtschaft, Digitalität, Kunst, Kultur, Bildung und Forschung.
Mit Beschluss des Magistrats 171/2020 vom 24.06.2020; Beschluss der Stadtverordneten -
versammlung 2020/0148 vom 01.09.2020 wurde dem Medienentwicklungsp lan für die
Darmstädter Schulen zugestimmt.
Gegenstand dessen ist die informationstechnologische Ausstattung der Darmstädter Schul -
landschaft. Ferner aber auch die vorzuhaltenden Organisationsstrukturen für Wartung und
Support sowie die Gesamtkoordinatio n unter Berücksichtigung zentraler Akteurinnen und
Akteure.
Der Planungszeitraum des Medienentwicklungsplanes endet mit Ablauf des Haushaltsjahres
2024.
What´s done – what´s still to be done
Die maßgeblichen Anforderungen des gültigen Medienentwicklungsplanes bestanden in:
- dem Aufbau- und Betrieb einer Netz - und Basisinfrastruktur; LAN und WLAN in allen
Klassenräumen
Dieser Aspekt stellt die maßgebliche Herausforderung des aktuellen Medienentwicklungs -
planes dar. Nämlich die Realisierung von baulichen Maßnahmen in der Gebäudesubstanz
zur Verlegung von Strom - und Netzwerkkabeln bis in die Klassenräume zur Schaffung
einer strukturierten Gebäudeverkabelung, als Basis einer funktionierenden IT.
Insbesondere die Koordination und Du rchführung dieser lärm - und staubintensiven
Arbeiten in den Ferienzeiten bedeutet einen gewissen Zeitraum, damit alle Schulen
entsprechend verkabelt sind. Im Wesentlichen werden, sofern es sich nicht um Neubauten
oder Sanierungsmaßnahmen handelt, diese Bau maßnahmen über die Förderoption des
DigitalPaktes gefördert. Der Abschluss der Arbeiten ist bis Ende 2024/1. Halbjahr 2025
geplant. Im Nachgang zu den durchgeführten Kabelverlegearbeiten werden die Schulen
mit einem umfänglichen WLAN ausgestattet. Dieser P rozess vollzieht sich in großen Teilen
noch in 2025. In der Folge werden sodann die betreffenden Schulen mit neuer IT ver -
sehen. Eine Übersicht zum Stand „what´s done – what´s still to be done“ ist der
Magistratsvorlage als Anlage beigefügt.
- zentralen Serverlösungen und Diensten
Der Aufbau- und Betrieb einer zentralen Servereinheit in den Berufsschulzentren Nord und
Mitte ist vollzogen. Sukzessive werden nunmehr die Schulen, beginnend mit den
beruflichen Schulen, entsprechend migriert.
. . .
- 5 -
- einer zeitgemäßen Hardwareausstattung
Mit Beginn der Geltung des Medienentwicklungslanes wurde die Hardwareausstattung der
Schulen standardisiert. Die Schulen können seither auf Grundlage ihres individuellen
Bildungskonzeptes auf Basis einer verbindlichen IT-Sortimentsliste ihre Bedarfe wählen.
Die Beschaffung und haushalterische Abwicklung erfolgt zentral über das Schulamt. Damit
wurden die Schulen im Beschaffungskontext deutlich entlastet, die Supportleistungen
deutlich vergünstigt.
- Softwarelösungen und digitalen Inhalten
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde die Finanzierung und die
Bereitstellung von Lizenzen, Apps und Softwareprodukten geregelt. Künftig werden im
Unterricht verwendete Apps und Softwareprodukte über den 10.000 € -Erlass des Landes
Hessen finanziert; Apps und Lernsoftware für die Schülerinnen und Schüler können beim
Staatlichen Schulamt über die Finanzierung der Lernmittel beantragt werden. Die Stadt
hält ihrer gesetzlichen Aufgabe entsprechend die für die Schul organisation er forderliche
Software bereit. Z. B. über den Abschluss eines zentralen FWU -Casa Vertrages erhalten
alle Schulen für alle PC´s, unabhängig der Geräteanzahl, eine aktuelle Microsoft WIN und
Office-Suite.
- Vorhaltung eines Supports
In Abstimmung mit dem Sta atlichen Schulamt wurde das Modell der drei Support-Level
eingeführt. Demnach sind d ie IT-Beauftragten der Schulen erste Ansprechpersonen und
sichern, ausgestattet mit einem eigenen Supportbudget, den schulischen Grundsupport .
= (Support Level I)
Der technische Support durch das Schulamt umfasst tiefergreifende Störungsmeldungen,
u. a. im Bereich der Server - und Netzwerktechnik .
= (Support Level II)
Spezielle Probleme in der IT, insbesondere in den Fällen, bei denen geräte - und
herstellerspezifische Vor - und Fachkenntnisse erforderlich sind, werden über Fachfirmen
(Dienstleistungsunternehmen) beauftragt .
= (Support Level III)
Die Ausstattung der Darmstädter Schulen mit einer einheitlichen Schullösung an digitaler
Technik und IT muss in enger , zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Schulen und
einhergehend mit den medienpädagogischen Schulkonzeptionen weitergeführt werden.
Im Hinblick auf die Bedarfe, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der stetigen
Aktualisierung der schulischen IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung der dafür
erforderlichen Digitalkompetenzen der Lehrkräfte im Umgang mit der Technik und der
pädagogischen Einbindung der Digitalität im schulischen Unterrichtsgeschehen bedarf es der
Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes.
Vor dem Hintergrund der noch in 2025 f. anstehenden, abschließenden Gebäudeverkabe -
lungsarbeiten aus dem DigitalPakt und WLAN -Ausleuchtung der Schul - und Klassenräume
erfolgt für den Übergangszeitraum, bis zur Rech tskraft des neuen Medienentwicklungsplans,
die Fortschreibung des Bestandsplanes .
. . .
Sofern organisatorisch realisierbar, soll die Beschlussfassung der Neufassung noch in 2025
erfolgen.
Mit Neuauflage einer Förderoption, z. B. DigitalPak t 2.0, ist die Antragstellung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt von Seiten des Schulamtes zu prüfen.
Darmstadt, 08.08.2024
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Holger Klötzner
Stadtkämmerer Dezernent für Bildung und Digitalisierung
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0101
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.08.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00