Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße
Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/1676/2014 vom 20.12.2021
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1676/2014 Stand: 28.01.2022 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein, dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen umgewandelt werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 24.4.2015: Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Daher noch kein neuer Sachstand. Sachstand zum 30.06.2017: Von 61 wurde im Vorfeld vor einer Einleitung des Verfahrens eine detaillierte Bestandsaufnahme und Fotodokumentation erstellt (Ende 2015/Anfang 2016). Ergebnis war, dass ein Großteil der Vorgärten bereits versiegelt ist. Die daran anschließende juristische Prüfung hat ergeben, dass daher ein Be- bauungsplan zur Sicherung der Vorgärten nicht mehr rechtssicher aufgestellt werden kann. In einer der nächsten Sitzungen der BV Ehrenfeld soll das Ergebnis der Prüfung detailliert mitgeteilt werden. Sachstand zum 20.09.2018: Aus Kapazitätsgründen wurde das Ergebnis der Prüfung der BV 4 leider noch nicht vorgelegt. Dies soll jedoch Ende 2018/Anfang 2019 geschehen. Sachstand zum 17.05.2019: Die Verwaltung hat im Frühjahr 2019 nochmals eine neue Fotodokumentation durchgeführt und den Sachverhalt erneut juristisch bewertet. Der Vergleich der Fotodokumentationen 2015 und 2019 zeigt, dass sich die Situation innerhalb der 4 Jahre nahezu nicht verändert hat. Bei der erneuten Bewertung der Situation wurde festgestellt, dass das Hauptproblem bei den Vorgär- ten in der Halmstraße nicht die Versiegelung durch Stellplätze ist (nur ein Stellplatz vorhanden), son- dern die Versieglung durch Fahrradständer, Müllabstellplätze und Zuwegungen. Allerdings ist bei ei- nem Großteil der Vorgärten noch eine einheitliche Heckenstruktur erhalten. Die Hecken sind als stadtbildprägend einzustufen und daher für das Ortsbild schützenswert. Für die Halmstraße besteht der Bebauungsplan 64479/03, der aber keine Festsetzungen zur Gestaltung der Vorgärten trifft. Im 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen auch die Subbelrather Straße 300-314 und die Gustav- Freytag-Straße, bei denen ebenfalls noch einheitliche Heckenstrukturen an den Vorgärten vorhanden sind. Aus diesem Grund soll der bestehende B-Plan 64479/03 im Rahmen einer vereinfachten Ände- rung nach § 13 BauGB geändert werden, um die bestehenden Hecken in den Vorgärten bei den o.g. Straßen als zu erhalten festzusetzen. Sachstand zum 09.07.2020: Aus Kapazitätsgründen und anderweitiger Priorisierung wurde das im Sachstand zum 17.05.2019 erläuterte Änderungsverfahren noch nicht eingeleitet. Sachstand zum 28.01.2022: Kein neuer Sachstand. Aufgrund des bestehenden Arbeitsprogramms und der Prioritätenplanung im Fachamt ist absehbar auch kein Einleitungsbeschluss und weitergehende Bearbeitung des Verfah- rens möglich. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
Antrag B-Plan Halmstraße 08 12 14
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SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Straße 419-421 50825 Köln Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Rathaus 50667 Köln Köln, 22.11.2014 Bezirksrathaus Venloer Straße 419-421 50825 Köln Telefon 0221 / 22194 - 303 Fax 0221 / 22194 - 313 E-Mail SPD-BV4@Stadt-Koeln.de Antrag: Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD‐Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 8. Dezember 2014 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein, dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen umgewandelt werden. Begründung: Der Charakter der überwiegend aus den dreißiger Jahren stammenden Häuserzeile soll erhalten bleiben. Mit freundlichen Grüßen Walter Leitzen Katrin Bucher Stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin -
Sachstandsbericht
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0985/2015 Stand: 07.07.2021 Sachstandsbericht Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße Antrag der SPD-Fraktion Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein, dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen umgewandelt werden. Status in Bearbeitung erledigt Sachstand zum 24.4.2015: Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Daher noch kein neuer Sachstand. Sachstand zum 30.06.2017: Von 61 wurde im Vorfeld vor einer Einleitung des Verfahrens eine detaillierte Bestandsaufnahme und Fotodokumentation erstellt (Ende 2015/Anfang 2016). Ergebnis war, dass ein Großteil der Vorgärten bereits versiegelt ist. Die daran anschließende juristische Prüfung hat ergeben, dass daher ein Be- bauungsplan zur Sicherung der Vorgärten nicht mehr rechtssicher aufgestellt werden kann. In einer der nächsten Sitzungen der BV Ehrenfeld soll das Ergebnis der Prüfung detailliert mitgeteilt werden. Sachstand zum 20.09.2018: Aus Kapazitätsgründen wurde das Ergebnis der Prüfung der BV 4 leider noch nicht vorgelegt. Dies soll jedoch Ende 2018/Anfang 2019 geschehen. Sachstand zum 17.05.2019: Die Verwaltung hat im Frühjahr 2019 nochmals eine neue Fotodokumentation durchgeführt und den Sachverhalt erneut juristisch bewertet. Der Vergleich der Fotodokumentationen 2015 und 2019 zeigt, dass sich die Situation innerhalb der 4 Jahre nahezu nicht verändert hat. Bei der erneuten Bewertung der Situation wurde festgestellt, dass das Hauptproblem bei den Vorgär- ten in der Halmstraße nicht die Versiegelung durch Stellplätze ist (nur ein Stellplatz vorhanden), son- dern die Versieglung durch Fahrradständer, Müllabstellplätze und Zuwegungen. Allerdings ist bei ei- nem Großteil der Vorgärten noch eine einheitliche Heckenstruktur erhalten. Die Hecken sind als stadtbildprägend einzustufen und daher für das Ortsbild schützenswert. Für die Halmstraße besteht der Bebauungsplan 64479/03, der aber keine Festsetzungen zur Gestaltung der Vorgärten trifft. Im 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen auch die Subbelrather Straße 300-314 und die Gustav- Freytag-Straße, bei denen ebenfalls noch einheitliche Heckenstrukturen an den Vorgärten vorhanden sind. Aus diesem Grund soll der bestehende B-Plan 64479/03 im Rahmen einer vereinfachten Ände- rung nach § 13 BauGB geändert werden, um die bestehenden Hecken in den Vorgärten bei den o.g. Straßen als zu erhalten festzusetzen. Sachstand zum 09.07.2020: Aus Kapazitätsgründen und anderweitiger Priorisierung wurde das im Sachstand zum 17.05.2019 erläuterte Änderungsverfahren noch nicht eingeleitet. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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