A-R/0011/2017
Kita und Schule zusammen als „Bildungshäuser“ planen und konzipieren
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3793 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0011/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag 14.03.2017
Kita und Schule zusammen als
„Bildungshäuser“ planen und konzipieren
Die Verwaltung (Amt für Kinder-, Jugendliche und Familien und Amt für Schule und
Weiterbildung, Amt für Immobilienmanagement, Amt für Stadtentwicklung – und planung)
wird beauftragt,
1. für den bedarfsgerechten Neubau von Kindertagesstätten insbesondere Standorte an
Grundschulen/in der Nähe von Grundschulen in den Blick zu nehmen und
grundsätzlich bei Neuplanungen im „Doppelpack“ (Kita und Schule) zu denken.
2. ein Konzept für Bildungshäuser zu erarbeiten und dazu ein Pilotprojekt
1 (wenn
möglich mit wissenschaftlicher Begleitung) zu entwickeln.
Begründung:
Das Konzept des Bildungshauses fokussiert auf die Weiterentwicklung der Qualität der
Bildungseinrichtungen durch die bessere Verzahnung von Elementar- und Primarpädagogik.
In einem Bildungshaus können gemeinsame, institutions- und jahrgangsübergreifende Spiel-
und Lernangebote erarbeitet und umgesetzt werden mit dem Ziel, Kindern eine
Bildungsbiographie ohne Brüche zu ermöglichen. Dies gelingt, wenn unter Berücksichtigung
individueller Lernrhythmen ein möglichst fließender Übergang zwischen Kindertagesstätte
und Grundschule geschaffen wird. Gleichzeitig können die pädagogischen Fachkräfte aus
Kindertagesstätte und Schule durch die gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion
von gemeinsamen Angeboten und der Zusammenarbeit voneinander profitieren.
Das Konzept Bildungshaus ist nicht darauf ausgerichtet ist, Kinder „schulreif“ zu machen und
durch Fördermaßnahmen den Anforderungen der Institution anzupassen. Vielmehr ist es ein
wesentliches Merkmal, dass sich die Institutionen der Aufgabe stellen, dem großen Spektrum
an Begabungen und Entwicklungen von Kindern (mit und ohne Behinderung) im Kita- und
Grundschulalter durch die Verzahnung der Institutionen im Bildungshaus einen geeigneten
Raum zur individuellen und gemeinsamen Entfaltung zu eröffnen.
1 Das Pilotprojekt kann auch mehrere Standorte umfassen - Vergleichbarkeit
Bildungshäuser müssen nicht unbedingt im selben Gebäude untergebracht sein. Das macht
deutlich, dass die Bezeichnung nicht zwingend eine räumliche Verbindung erfordert, sondern
in erster Linie auf ein ideelles Dach, unter dem Kindertagesstätte und Grundschule
zusammenkommen. Die räumliche Nähe von Schulen und geplanten Kindertagesstätten
erleichtert jedoch die konkrete Umsetzung der Zusammenarbeit, verringert den
organisatorischen und zeitlichen Aufwand und unterstützt spontane, gemeinsame Aktionen.
Desweiteren verringert die räumliche Nähe von Schule und Kita für Eltern mit mehreren
Kindern den organisatorischen und zeitlichen Aufwand für das Bringen und Abholen der
Kinder.
Eine solche Konzeptentwicklung (in Anlehnung an die Bildungshäuser in Baden-Württemberg
und dort vielfach erprobt) würde auch mit den Erfordernissen einer wachsenden Stadt, in
denen sozialräumlich angelegt eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
unter Einbeziehung der Akteure vor Ort stattfinden muss, korrespondieren. Sie entspricht
auch den Grundsätzen zur Bildungsförderung der 0 bis 10jährigen Kinder in
Kindertagesstätten und Schulen im Primarbereich des Landes NRW.
https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/bildungsgrundsaetze_januar_2016.pdf
In Münster gibt es schon mehrere Kindertagesstätten in räumlicher Nähe zu Grundschulen
(z.B. Hermannschule, Dreifaltigkeitsschule). Aktuell ist bspw. in der Nähe der neuen
Grundschule Wolbeck eine Kita in Planung.
Jutta Möllers Jens Heinemann
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0011/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37