JR24/0005/2019
Zuweisungen an die Schulen für Folgekosten aus dem Medienentwicklungsplan erhöhen
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JR24-0005-2019
1636 Zeichen
Der Vorstand des Jugendrates Münster – Hafenstr. 30 - 48153 Münste r Dienstag, 5. November 2019 Anregung gemäß §24 der GO NRW (zum Haushaltsplan 2020) Der Jugendrat der Stadt Münster regt gemäß §24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen an: 1. die Zuweisungen an die Schulen für die Folgekosten aus dem Medienentwicklungsplan im Rahmen der Schuletatzuweisungen 2020 ff. auf 12,50 Euro pro Schüler*in zu erhöhen. Begründung: Die Folgekostenbeiträge für den Medienentwicklungsplan wurden seit Jahren nicht erhöht. Im Jahr 2005 wurden sie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sogar von 10 Euro auf 7,50 Euro gekürzt. Seit dieser Zeit sind die Anforderungen und Bedürfnisse der Schulen im Bereich der digitalen Bildung enorm gestiegen. Dies sollte sich auch in der finanziellen Ausstattung der Schulen durch die Stadt Münster wiederspiegeln. Im Rahmen des Beirat MEP wurde dieses Thema bereits erörtert und auch für die nächste Sitzung des Beirates wurde die Thematik der Folgekostenbewältigung von den Vertreter*innen der Schulen wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Das Thema spielt also auch für die Verantwortlichen in den Schulen eine wichtige Rolle. Lasse Loskant Vorstandsmitglied Vertreter im ASW und Beirat MEP Noah Börnhorst Vertreter Beirat MEP Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe per E-Mail: Lewe@stadt-muenster.de Kopien: Ratsfraktionen, Beirat MEP Der Vorstand des Jugendrates Jugendrat@stadt-muenster.de 0251/4925632 Postanschrift: Jugendrat der Stadt Münster Hafenstraße 30 48153 Münster Anregung des Jugendrates gem. § 24 GO NRW an den Rat Nr. JR24/0005/2019 gez. gez.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hafenstraße 30
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Details
- Aktenzeichen
- JR24/0005/2019
- Typ
- Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
- Datum
- 13.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37