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Kurzzeitparken in der Apostelnstraße (Altstadt/Nord)
Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/0055/2020 vom 15.01.2020
Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 15.01.2020 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Kurzzeitparken in der Apostelnstraße (Altstadt/Nord) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in der A postelnstraße grundsätzlich nur noch Kurzzeitparken zu ermöglichen. Dazu soll ein Ortstermin durchgeführt werden. Begründung Die Apostelnstraße ist aufgrund ihrer Fülle unterschiedlicher, individueller Geschäfte eine gut frequentierte Einkaufsstraße. Weil die meisten Stellplätze oftmals durch Dauerparker belegt sind, parken viele Kund*innen, die nur kurz die Geschäfte aufsuchen möchten, in der zweiten Reihe und behindern so den fließenden Verkehr und die Anlieferung der Geschäfte. Auf der anderen Seite ste hen für längeres Parken ausreichend Parkhäuser im unmittelbaren Umfeld der Apostelnstraße zur Verfügung. Deshalb soll geprüft werden, das Parken in der Apostelnstraße so zu organisieren, dass in der Apostelnstraße selbst grundsätzlich nur noch Kurzzeitpark en möglich ist, während für ein längeres Parken die Parkhäuser im Umfeld genutzt werden sollen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigst raße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de
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