V/0453/2026
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster in 2025
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Anlage 1
3898 Zeichen
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderungen1 5,64 % im Jahr 2021 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.319 5,74 % im Jahr 2022 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.448 6,27 % im Jahr 2023 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.498 6,56 % im Jahr 2024 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.577 7,03 % im Jahr 2025 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.591 In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich die folgende Anzahl an Menschen mit Schwerbe- hinderungen beschäftigt: 2021 = 357 schwerbehinderte Menschen 2022 = 371 schwerbehinderte Menschen 2023 = 408 schwerbehinderte Menschen 2024 = 432 schwerbehinderte Menschen 2025= 463 schwerbehinderte Menschen 2. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Grad der Behinderung (GdB)2 1 Die Berechnung der Beschäftigungsquote und der durchschnittlich beschäftigten Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderung unter Punkt 1 wird nach den Vorgaben des SGB IX berechnet. In der Berechnung ge- mäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Abbildung der Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung. 2 Zur Abbildung der gesamten Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX –, wird in den fol- genden Tabellen (Punkt 2 bis 5) die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, be- rücksichtigt und dargestellt. Anzahl der Personen GdB 2021 2022 2023 2024 2025 30 45 52 59 71 78 40 8 8 6 8 9 50 255 253 255 277 312 60 59 63 76 80 72 70 20 22 23 23 25 80 37 38 39 45 38 90 3 5 4 8 10 100 31 32 34 35 35 2 3. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Ge- schlecht Jahr Gesamtzahl Männer Frauen divers Quote Frauen 2021 458 219 239 - 52,18 % 2022 473 219 254 - 53,70 % 2023 496 228 268 - 53,83 % 2024 547 247 300 - 54,84 % 2025 580 258 321 - 55,34 % 4. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen Alters- struktur bis 39. Lebensjahr 40.-49. Lebensjahr 2021 2022 2023 2024 2025 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt 76 83 92 98 111 69 83 90 89 98 davon Frauen 40 45 50 58 65 42 49 54 54 59 Alters- struktur 50. – 59. Lebensjahr über 60. Lebensjahr 2021 2022 2023 2024 2025 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt 189 182 178 199 195 124 125 136 161 176 davon Frauen 98 103 100 112 109 59 57 64 76 88 5. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Lauf- bahngruppen* Laufbahngruppe 2021 2022 2023 gesamt w gesamt w gesamt w 1, 1. und 2. Einstiegsamt* 309 156 322 164 333 168 2, 1. Einstiegsamt* 125 70 127 74 136 82 2, 2. Einstiegsamt* 24 13 24 16 27 18 Laufbahngruppe 2024 2025 gesamt w gesamt w 1, 1. und 2. Einstiegsamt* 358 184 396 208 2, 1. Einstiegsamt* 162 98 159 95 2, 2. Einstiegsamt* 27 18 25 18 *und vergleichbaren Vergütungsgruppen 3 6. Auftragsvergaben Stadt Münster Art der Auftrags- vergabe in € 2021 2022 2023 2024 2025 anerkannte Werk- stätten für behin- derte Menschen 253.711,65 319.862,32 209.805,16 160.653,61 163.400,50 an Inklusions- betriebe 814.803,92 1.116.189,78 1.137.741,68 1.678.986,55 1.063.321,91 7. Präventive Maßnahmen Ausstattung Arbeits- plätze Ausgaben in € Zuschüsse in € (Zuweisung aus der Ausgleichsabgabe) Menschen mit SB Menschen ohne SB Menschen mit SB Menschen ohne SB Menschen mit SB 2021 1 120 284,55 83.364,85 - 2022 2 127 803,52 74.746,13 - 2023 1 121 629,05 77.762,18 - 2024 - 60 - 38.146,33 - 2025 35 18.438,15 -
Anlage 2
7881 Zeichen
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen
1. Wohn- und Stadtbau GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl1 89,4 90 97,79 120,25
Anzahl der sb2 Beschäftigten1 2 2 2,25 2,25
Anzahl männliche sb Beschäftigte3 2 2 2 2,08
Anzahl weibliche sb Beschäftigte3 0 0 0,25 0,17
Quote1 2,24 2,22 2,23 1,87
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 10.024,98 10.000,00 0 0
an Inklusionsbetriebe 0 0 0 0
2. Stadtwerke Münster GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 874,41 898,00 978,83 1012,91
Anzahl der sb Beschäftigten 43,46 49,92 61,92 70,40
Anzahl männliche sb Beschäftigte 26 32 38 40
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 19 21 26 31
Quote 4,97 5,55 6,32 6,95
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 1 2 2 3 1 3 3 5
davon
Frauen 1 1 1 0 1 2 2 3
Alters-
struktur
41. - 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 5 5 7 7 38 43 52 55
davon
Frauen 2 3 3 3 15 15 20 25
1 Die Berechnung erfolgt jahresdurchschnittlich.
2 sb = schwerbehinderte Beschäftigte
3 Die Berechnung erfolgt stichtagsbezogen
2
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 1.364,38 213,55 150 236,25
an Inklusionsbetriebe 516,26 1.963,39 0 0
3. Westfälische Bauindustrie GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 20 20 18 18
Anzahl der sb Beschäftigten 1 1 1 0
Anzahl männliche sb Beschäftigte 1 1 0 0
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 0 0 0 0
Quote 5,00 5,00 5,55 0
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 4 4 3 3 2 2 2 2
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 2 3 3 2 12 11 10 11
davon
Frauen 0 0 0 0 2 2 2 3
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 0 0 0 0
an Inklusionsbetriebe 27.810,23 30.969,05 31.011,70 0
3
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 115 117 122 130
Anzahl der sb Beschäftigten 2 3 6 6
Anzahl männliche sb Beschäftigte 1 2 5 5
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 1 1 1 1
Quote 1,74 2,57 5,00 4,62
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 1 1 1 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 2 2 5 5
davon
Frauen 0 0 0 0 1 1 1 1
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 740,72 0 0 194,99
an Inklusionsbetriebe 0 0 0 0
5. FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 140 142 145 147
Anzahl der sb Beschäftigten 14 11 11 9
Anzahl männliche sb Beschäftigte 12 9 9 7
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 2 2 2 2
Quote 10,00 7,75 7,59 6,12
4
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 1 1 0 0 0 0 1 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 13 10 10 7
davon
Frauen 0 0 0 0 2 2 2 2
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten keine Auftragsvergaben (in €) an aner-
kannte Werkstätte für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe.
6. MCC Halle Münsterland GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 39,75 39 37 45
Anzahl der sb Beschäftigten 3 4 3 4
Anzahl männliche sb Beschäftigten 1 1 1 1
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 2 3 2 3
Quote 7,55 er-
füllt
4,414
erfüllt
8,11
erfüllt
8,99 er-
füllt
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 0 0 578,50 0
an Inklusionsbetriebe 0 0 0 0
4 Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. § 154
Absatz 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung der Quote
erforderlich. Somit wurde in 2018 die Beschäftigtenquote erfüllt.
5
7. KonvOY GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 8 7 8 8
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0
Anzahl männliche sb Beschäftigten 0 0 0 0
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 0 0 0 0
an Inklusionsbetriebe 2.968,14 2.135,73 0 0
8. Wirtschaftsförderung Münster GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 19 16 21 18
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0
Anzahl männliche sb Beschäftigten 0 0 0 0
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0
6
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen 0 0 0 0
an Inklusionsbetriebe 0 386,00 8.393,83 411,24
9. Technologieförderung Münster GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 11 10 10 12
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0
Anzahl männliche sb Beschäftigten 0 0 0 0
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten keine Auftragsvergaben (in €) an aner-
kannte Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe.
7
10. Bauwerke Münster GmbH
2022 2023 2024 2025
anrechenbare Arbeitsplatzzahl / / 5 5
Anzahl der sb Beschäftigten / / 0 0
Anzahl männliche sb Beschäftigten / / 0 0
Anzahl weibliche sb Beschäftigten / / 0 0
Quote (Jahresschnitt) / / 0 0
Alters-
struktur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt / / 0 0 / / 0 0
davon
Frauen / / 0 0 / / 0 0
Alters-
struktur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025
gesamt / / 0 0 / / 0 0
davon
Frauen / / 0 0 / / 0 0
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025
anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen / / 0 0
an Inklusionsbetriebe / / 316,14 18.703,84
Berichtsvorlage
21861 Zeichen
V/0453/2026 V/0453/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster in 2025 Beratungsfolge 16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 23.09.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderung Bericht 29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 07.10.2026 Hauptausschuss Bericht Bericht: 1. Einleitung Mit Beschluss vom 10.12.2003 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, jähr- lich über die Beschäftigungssituation der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleich- gestellten bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu berichten. 2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell- ten in der Stadtverwaltung Münster 2.1 Beschäftigungsquote und -struktur Die Stadt Münster hat im Berichtsjahr 2025 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten von 5,00 Prozent erfüllt. Eine Ausgleichsabgabe war daher für 2025 - wie auch in den Vorjahren - nicht zu entrichten. Die Beschäf- tigungsquote und Anzahl der schwerbehinderten Menschen entwickelten sich in den vergangen fünf Jahren wie folgt: Berichtsjahr 2021 2022 2023 2024 2025 Beschäftigungsquote 5,64 % 5,74 % 6,27 % 6,56 % 7,03 % Ø-Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten 357 371 408 432 463 Personal - und Organisationsamt 21.08.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Koch Telefon: 0251 492-1081 KochS@stadt -muenster.de - 2 - V/0453/2026 Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2025 ist erneut gestiegen um 0,47 Prozent. Es ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsquote und die durchschnittliche Anzahl der Mitar- beitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach den Richtlinien der §§ 156ff des SGB IX berechnet werden. In der Berechnung gemäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Abbildung der Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung. Um jedoch die gesamte Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX – abzubilden, wird im Folgenden die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge- stellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, berück- sichtigt. Die Stadt Münster beschäftigt in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte. So ist die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbe- hinderung und diesen Gleichgestellten von 458 im Berichtsjahr 2021 auf 580 Mitarbeitende in 2025 gestiegen. Die Mehrheit der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in 2025 ist mit 55,34 Prozent weiblich. Dies entspricht in etwa dem Anteil an Mitarbeiterinnen in der Ge- samtbelegschaft der Stadt Münster. Die Stadt Münster beschäftigte im Berichtsjahr 2025 87 Personen mit einer Gleichstellung. Diese ent- spricht einem Anteil von 15 Prozent der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge- stellten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So betrug der Anteil der Gleichgestellten im Berichtsjahr 2021 lediglich 11 Prozent. Mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten weist ei- nen Grad der Behinderung von 50 auf. Mitarbeitenden mit einem Grad der Behinderung von 100 ma- chen in 2025 einen Anteil von 6 Prozent aus. 195 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte sind zwischen 50 und 59 Jahre alt. Dies entspricht einem Drittel der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell- ten und stellt damit die größte Altersgruppe. Dieser Anteil ist der niedrigste Anteil der vergangenen fünf Jahre. Auffällig ist, dass der Anteil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Altersgruppe der über 60 -Jährigen in den vergangenen Jahren kontinuierlich von 124 in 2021 auf 176 Mitarbeitenden in 2025 gestiegen ist. Dies entspricht einer Steigerung von 42 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten sind in der Laufbahngruppe 1 tätig. Der Anteil an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleich- gestellten in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ist von 2024 auf 2025 leicht gesunken. Grundsätzlich wird deutlich, dass sich die Entwicklungen aus den Vorjahren fortsetzen und die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster konti- nuierlich wächst. Herauszustellen dabei ist, dass die Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und die- sen Gleichgestellten bei der Stadt Münster zunehmend älter werden. 2.2 Maßnahmen zur Förderung der Inklusion Die Inklusion und Förderung von Mitarbeitenden mit Behinderung sowie von Menschen, die von Be- hinderung bedroht sind, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das bisher in der Stadtverwal- tung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und konkrete Standards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte sind bekannt und werden zur gezielten Unterstützung genutzt. Im vergangenen Jahr ist nach Überarbeitung und Neuaufstellung die Inklusionsvereinbarung am 01.06.2025 in Kraft getreten. Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, die Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadt Münster zu stärken und einen Beitrag zur - 3 - V/0453/2026 Förderung der Selbstbestimmung und der vollen gesellschaftlichen Teilhabe zu leisten. Im Rahmen der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung wurde der Prozess zur Beschaffung von Hilfsmitteln neu aufgestellt und etabliert mit dem Ziel, die Beschaffung von Hilfsmitteln zu vereinfachen und beschleu- nigen. Wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption ist die Zentralisierung der Ansprechpartner*innen, die zweifache Ausstattung für den Arbeitsplatz im städtischen Büro sowie den heimischen/mobilen Arbeitsplatz und vereinfachte Bereitstellung von häufig genutzten Hilfsmitteln. Ein weiterer Ansatz zur Förderung von Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung Münster ist die ver- mehrte Einrichtung von Außenarbeitsplätzen. Ein Außenarbeitsplatz ist eine Beschäftigungsform, bei der Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dauerhaft oder befristet in einem regulären Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten, aber rechtlich wei- terhin bei der Werkstatt angestellt bleiben. Im vergangenen Jahr konnte unter Nutzung von Pool - Stellen und der Akquise von Fördermitteln erstmalig ein Übergang von einem Außenarbeitsplatz auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Stadt Münster ermöglicht werden. Zudem wurden die Ämter und Einrichtung allgemein über die Möglichkeit der Außenarbeits- plätze informiert und konnten unverbindlich ihr Interesse äußern. Bisher wurden darauf hin ein weite- rer Außenarbeitsplatz eingerichtet und eine weitere Person befindet sich im Erprobungspraktikum. Bei erfolgreichem Abschluss des Praktikums ist ein Start des Außenarbeitsplatzes für Oktober vorgese- hen. Unter Nutzung von Pool-Stellen und Fördermitteln besteht gleichzeitig eine konkrete Perspektive für die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Müns- ter im Anschluss an den Außenarbeitsplatz, die in den kommenden Jahren vermehrt genutzt werden soll. Damit will die Stadt Mitarbeitenden aus einer Werkstatt für behinderte Menschen eine langfristige Perspektive bei der Stadt Münster ermöglichen. 2.2.1 Auswahlverfahren Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, es sei denn die fachliche Eignung fehlt offensichtlich. Weiterführende Erläuterungen sind im gerahmten Text zu finden. Die eingehenden Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehindertenvertretung nach Eingang unverzüglich angezeigt. Soweit in einem Auswahlverfah- ren erkennbar ist, dass Bewerbende mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt das Personal - und Organisationsamt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung und die Personalvertretung am weiteren Verfahren. Die Stadt Münster erreichen zunehmend mehr Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten. So verdoppelte sich die absolute Anzahl von 256 Personen im Berichts- jahr 2021 auf 564 Personen in 2025. Dies spricht für eine zunehmende Attraktivität der Stadt Münster für Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und spiegelt sich auch im relativen Anteil an den Bewerbungen wider. Dieser beträgt im Berichtsjahr 2025 8,35 Prozent. In 2025 wurden 42 Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte eingestellt. Das sind 9 Personen weniger als im Vorjahr. Die Einstellung erfolgte vornehmlich im Verwaltungsbereich (22). Zwei Ein- stellungen erfolgten als Kassenkraft oder in der Kartenkontrolle, vier Einstellungen im gewerblichen Bereich, fünf Einstellungen im sozialen Bereich und neun Einstellungen sind dem sonstigen Berufs- feldern zuzuordnen. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen, bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Über sämtliche Entscheidun- gen im Laufe eines Verfahrens wird die Schwerbehindertenvertretung informiert und einbezogen. Alle Ausschreibungen enthalten den folgenden Satz: „Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.“ - 4 - V/0453/2026 2.2.2 Ausbildung Unter den Nachwuchskräften sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Anwärter*innen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, Erzieher*innen im Berufsanerkennungsjahr, Aufstei- ger*innen, die Verwaltungslehrgänge I+II und Absolvent*innen des Quereinsteiger*innen-Programms zusammengefasst. Die Bewerbungssituation stellt sich für den Ausbildungsbereich wie folgt dar. Die Anzahl der Perso- nen, die sich für das Einstellungsjahr 2025 bei der Stadt Münster beworben haben, lag bei 2.088, davon waren 43 Personen schwerbehindert oder gleichgestellt. Es wurden zum Ausbildungsbeginn in 2025 insgesamt 134 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 6 Personen mit einer Schwerbehinderung. Somit hatten 4,48 % der eingestellten Nachwuchskräfte eine Schwerbehinderung. Die Einstellungsquote in Bezug auf die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinde- rungen lag bei 13,95% (43 Bewerbungen; 6 Einstellungen) und damit höher als die Einstellungsquote von 6,26% bei den Bewerber*innen ohne Schwerbehinderung. Von den Bewerbungen der schwerbe- hinderten Menschen bzw. diesen Gleichgestellten entfallen zehn auf den Verwaltungsbereich, drei auf den gewerblichen Bereich, 4 auf den IT-Bereich, 15 auf den sozialen Bereich, eine auf das Rettungs- wesen und 10 auf den sonstigen Bereich. Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer Online -Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. Für den Ausbildungsbeginn in 2025 haben 13 Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte am Einstellungstest teilgenommen und diesen auch bestanden. Insgesamt konnten 15 Bewerber*innen in der persönlichen Vorstellung nicht überzeugen. 22 Bewer- ber*innen haben die Voraussetzungen nicht erfüllt, haben ihre Bewerbung zurückgezogen oder sind nicht zur Vorstellung erschienen. 6 Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell- te wurden eingestellt. Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende für eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei Einstel- lungen zu Ausbildungszwecken alle Bewerbende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte, unabhängig von den Noten der eingereichten Zeugnisse, zum Vorstellungsgespräch bzw. zu dem in einigen Berufen vorgelagerten Einstellungstest eingeladen, soweit die verpflichtend erforderlichen Bildungsabschlüsse vorhanden sind. In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren werden die Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte ausdrücklich gebeten, für ein individuelles Beratungsgespräch zur Testteilnahme Kontakt mit dem Support des Online-Testes oder ggf. mit der Ausbildungsleitung aufzunehmen. Ziel ist es, den Einstellungstest so gut wie möglich auf die speziellen behinderungsbedingten Erfordernisse des Einzelnen anzupassen. Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendige Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt. Nach wie vor obligatorisch: Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Dies gilt auch, wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderung nicht erfüllt werden. Auf eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in Fällen verzichtet, bei denen den Bewerbenden die fachliche Eignung für die zu besetzende Stelle offen- sichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann offensichtlich, wenn für die Über- nahme der Aufgabe eine berufliche Q ualifikation/ein Studienabschluss gefordert wird und notwendig ist und diese/r nicht vorliegt. Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der Arbeitsagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verfügung. Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibungen auch direkt an den Vermitt- lungsdienst für Menschen mit Behinderungen weitergeleitet. - 5 - V/0453/2026 Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in alle Ver- fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten vorliegen, einbezogen. Alle Entscheidungen erfolgen auch hier in einem offenen Austausch. 2.2.3 Praktika Die Stadt Münster ermöglicht regelmäßig Praktika von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psy- chische Gesundheit e.V. Münster), der Deutschen Rentenversicherung, dem Jobcenter, dem Lernen fördern e.V, dem Bildungsinstitut Münster und der Berufsförderung Dortmund. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, als Berufsorientierung im Rahmen von behindertenspezifischen berufs- vorbereitenden Bildungsmaßnahmen, als Belastungserprobung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Praktika konnten in den vergangenen Jahren beispielsweise im Bereich der Abfallwirt- schaftsbetriebe, der Hauptkläranlage, in Kindertagesstädten, im Stadtmuseum, in der Stadtarchäolo- gie, im Fundmagazin oder im Bürgerservice und in der allgemeinen Verwaltung durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V. Münster) und dem Integrationsfachdienst soll in den nächsten Jahren weiter intensiviert werden. Weiterhin werden Kooperationen geprüft und Netzwerkpartner*innen identifiziert, um zukünftig mehr Praktika für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen zu können. Beispielsweise wurden erstmalig im Jahr 2026 Praktika zur Erprobung auf einen Außenarbeitsplatz in Kooperation mit den Alexianer Start GmbH ermöglicht. Ebenfalls in der Prüfung ist die Einführung einer Ausbildung für Fachprakti- ker*innen, der in der Regel ein Praktikum vorgeschaltet ist. Grundsätzlich lässt sich aktuell im Praktikumsbereich nicht erheben, wie viele Bewerbungen es tat- sächlich von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten gibt. Bewerbungen für Praktika erreichen die Stadt Münster auf verschiedenen Wegen und häufig werden in Anschreiben keine Angaben zu einer Schwerbehinderung gemacht. Die Bewerbungen der Praktika werden im Jahr 2026 zum ersten Mal über die Bewerbungsplattform BITE erfasst, ähnlich wie im Ausbildungsbereich. Gestartet wurde mit den Schülerbetriebspraktika. Weitere Praktikumsarten werden im Jahr 2026 folgen. Das wird die zukünftige Auswertung und Erfas- sung von Daten erleichtern. Die Haltung der Stadtverwaltung Münster zu Chancengleichheit und Viel- falt wird grundsätzlich in jeder Praktikumsausschreibung deutlich gemacht. 2.2.4 Fort- und Weiterbildung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezifische Fortbil- dungen erfordert, werden von der Fachstelle Fortbildung und betriebliches Gesundheitsmanagement in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung zu geeigneten Fortbildungsmöglichkeiten beraten. Es wird darauf geachtet, dass Räume für Fortbildungen barrierefrei sind. Bei Bedarf oder auf Anfrage werden erforderliche zusätzliche Ausstattungen organisiert und zur Verfügung gestellt. Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und aktu- ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung. Die Planung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung. Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitenden und diesen Gleichge- stellten wird unter anderem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Die indivi- duellen Bedürfnisse finden dabei besondere Berücksichtigung. 3. Auftragsvergabe Von allen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster werden die Auftragsvergaben an Werkstät- ten für behinderte Menschen und Inklusionsunternehmen abgefragt. Bis 2024 konnte eine kontinu- ierliche Steigerung der Auftragsvergaben an die Inklusionsunternehmen verzeichnet werden. In - 6 - V/0453/2026 2025 sind die Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen gesunken auf 1.063.321,91 €. Die ge- sunkenen Auftragsvergaben lassen sich unter anderem dadurch erläutern, dass im Amt für Grünflä- chen, Umwelt und Nachhaltigkeit Auftragsvergaben im Bereich der Landschaftsarchitektur bereits in 2024 abgeschlossen und Aufträge für Instandhaltungsarbeiten nicht erneut vergeben wurden. Die Auftragsvergaben an Werkstätten für behinderte Menschen in Höhe von 163.400,50 € in 2025 ent- sprechen dem Niveau von 2024. 4. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell- ten bei den städtischen Beteiligungen und Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Bei zehn steuerungsrelevanten Beteiligungen wurden die Angaben zur Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und die Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsunternehmen erfragt. Das sind die Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungsweise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteili- gungen ist die Stadt Münster geringfügiger, teilweise nur mit 1 Prozent beteiligt. Die relevanten Beteiligungen sind: ➢ Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH ➢ Stadtwerke Münster GmbH ➢ Westfälische Bauindustrie GmbH ➢ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) ➢ FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) ➢ Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ➢ KonvOY GmbH ➢ Wirtschaftsförderung Münster GmbH ➢ Technologieförderung Münster GmbH ➢ Bauwerke Münster GmbH Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. Die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten bei der Sparkasse Münsterland Ost liegt bei 4,2 Prozent. Nach wie vor hat die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen direkten Einfluss auf die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und auf die Höhe der Auftragsvergaben. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der Kommission zur Förderung der Inklusion von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bzw. der Politik in die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 5. Ausblick Die Beschäftigungsquote der Stadt Münster stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich und liegt erstmalig über 7 Prozent. Diese erfreuliche Entwicklung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden, sodass die Stadt Münster ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeberin gerecht wird und weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leistet. Gleichwohl ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mittelfristig ein Rückgang der Beschäftigungsquote zu erwarten. Dies wird an der Altersstruktur der Mitarbeitenden mit Schwerbe- hinderung und diesen Gleichstellten seit mehreren Jahren deutlich. Der signifikante Anstieg in der Altersgruppe der über 60-jährigen verdeutlicht, dass in den kommenden Jahren mit einem vermehr- ten altersbedingten Ausscheiden von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge- stellten und in der Folge mit einer Verringerung der Quote zu rechnen ist. - 7 - V/0453/2026 In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0453/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2026
- Erstellt
- 17.08.2026 07:10