Mandari Insight

V/0453/2026

Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster in 2025

Vorlagen 17.08.2026

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Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1

3898 Zeichen

Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
 
 
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderungen1 
 
5,64 % im Jahr 2021 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.319 
5,74 % im Jahr 2022 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.448 
6,27 % im Jahr 2023 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.498 
6,56 % im Jahr 2024 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.577 
7,03 % im Jahr 2025 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.591 
 
In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich die folgende Anzahl an Menschen mit Schwerbe-
hinderungen beschäftigt: 
 
2021 =      357 schwerbehinderte Menschen 
2022 =      371 schwerbehinderte Menschen 
2023 =      408 schwerbehinderte Menschen 
2024 = 432 schwerbehinderte Menschen 
2025=  463 schwerbehinderte Menschen 
 
2. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Grad der 
Behinderung (GdB)2 
 
 
  
 
1 Die Berechnung der Beschäftigungsquote und der durchschnittlich beschäftigten Anzahl an Menschen mit 
Schwerbehinderung unter Punkt 1 wird nach den Vorgaben des SGB IX berechnet. In der Berechnung ge-
mäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von 
über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und 
diesen Gleichgestellten in der Abbildung der Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung.  
2  Zur Abbildung der gesamten Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX –, wird in den fol-
genden Tabellen (Punkt 2 bis 5) die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, be-
rücksichtigt und dargestellt. 
 Anzahl der Personen 
GdB 2021 2022 2023 2024 2025 
30 45 52 59 71 78 
40 8 8 6 8 9 
50 255 253 255 277 312 
60 59 63 76 80 72 
70 20 22 23 23 25 
80 37 38 39 45 38 
90 3 5 4 8 10 
100 31 32 34 35 35

2 
3. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Ge-
schlecht  
 
Jahr Gesamtzahl Männer Frauen divers Quote 
Frauen 
2021 458 219 239 - 52,18 % 
2022 473 219 254 - 53,70 % 
2023 496 228 268 - 53,83 % 
2024 547 247 300 - 54,84 % 
2025 580 258 321 - 55,34 % 
 
4. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen 
 
Alters-
struktur  
bis 39. Lebensjahr 40.-49. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2025 2021 2022 2023 2024 2025 
gesamt 76 83 92 98 111 69 83 90 89 98 
davon 
Frauen 40 45 50 58 65 42 49 54 54 59 
 
Alters-
struktur  
50. – 59. Lebensjahr über 60. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2025 2021 2022 2023 2024 2025 
gesamt 189 182 178 199 195 124 125 136 161 176 
davon 
Frauen 98 103 100 112 109 59 57 64 76 88 
 
 
5. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Lauf-
bahngruppen* 
 
Laufbahngruppe 2021 2022 2023 
 gesamt w gesamt w gesamt w 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 309 156 322 164 333 168 
2, 1. Einstiegsamt* 125 70 127 74 136 82 
2, 2. Einstiegsamt* 24 13 24 16 27 18 
 
Laufbahngruppe 2024 2025 
 gesamt w gesamt w 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 358 184 396 208 
2, 1. Einstiegsamt* 162 98 159 95 
2, 2. Einstiegsamt* 27 18 25 18 
 
*und vergleichbaren Vergütungsgruppen

3 
6. Auftragsvergaben Stadt Münster  
 
Art der Auftrags-
vergabe in € 2021 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werk-
stätten für behin-
derte Menschen  
253.711,65 319.862,32 209.805,16 160.653,61   163.400,50 
an Inklusions- 
betriebe  814.803,92 1.116.189,78 1.137.741,68 1.678.986,55 1.063.321,91 
 
7. Präventive Maßnahmen 
 
 Ausstattung Arbeits-
plätze Ausgaben in € 
Zuschüsse in € 
(Zuweisung aus der 
Ausgleichsabgabe) 
 Menschen 
mit SB 
Menschen 
ohne SB 
Menschen 
mit SB 
Menschen 
ohne SB Menschen mit SB 
2021 1 120 284,55 83.364,85 - 
2022 2 127 803,52 74.746,13 - 
2023 1 121 629,05 77.762,18 - 
2024 - 60 - 38.146,33 - 
2025  35  18.438,15 -

Anlage 2

7881 Zeichen

Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
 
1. Wohn- und Stadtbau GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl1 89,4 90 97,79 120,25 
Anzahl der sb2 Beschäftigten1 2 2 2,25 2,25 
Anzahl männliche sb Beschäftigte3 2 2 2 2,08 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte3 0 0 0,25 0,17 
Quote1 2,24 2,22 2,23 1,87 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  10.024,98 10.000,00 0 0 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 
 
 
2. Stadtwerke Münster GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 874,41 898,00 978,83  1012,91 
Anzahl der sb Beschäftigten 43,46 49,92 61,92  70,40 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 26 32 38  40 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 19 21 26  31 
Quote 4,97  5,55  6,32  6,95 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 1 2 2 3 1 3 3 5 
davon 
Frauen 1 1 1 0 1 2 2 3 
 
Alters-
struktur  
41. - 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 5 5 7 7 38 43 52 55 
davon 
Frauen 2 3 3 3 15 15 20 25 
 
 
 
 
1 Die Berechnung erfolgt jahresdurchschnittlich. 
2 sb = schwerbehinderte Beschäftigte 
3 Die Berechnung erfolgt stichtagsbezogen

2 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  1.364,38 213,55 150 236,25 
an Inklusionsbetriebe  516,26 1.963,39 0 0 
 
 
3. Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 20 20 18 18 
Anzahl der sb Beschäftigten 1 1 1 0 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 1 1 0 0 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 0 0 0 0 
Quote 5,00 5,00 5,55 0 
      
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 4 4 3 3 2 2 2 2 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
  
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 2 3 3 2 12 11 10 11 
davon 
Frauen 0 0 0 0 2 2 2 3 
 
  
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an: 
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen 0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe 27.810,23 30.969,05 31.011,70 0

3 
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 115 117 122 130 
Anzahl der sb Beschäftigten 2 3 6 6 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 1 2 5 5 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 1 1 1 1 
Quote 1,74 2,57 5,00 4,62 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 1 1 1 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 2 2 5 5 
davon 
Frauen 0 0 0 0 1 1 1 1 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  740,72 0 0 194,99 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 
 
 
5. FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 140 142 145 147 
Anzahl der sb Beschäftigten 14 11 11 9 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 12 9 9 7 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 2 2 2 2 
Quote 10,00 7,75 7,59 6,12

4 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 1 1 0 0 0 0 1 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 13 10 10 7 
davon 
Frauen 0 0 0 0 2 2 2 2 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten keine Auftragsvergaben (in €) an aner-
kannte Werkstätte für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe. 
 
 
6. MCC Halle Münsterland GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 39,75 39 37 45 
Anzahl der sb Beschäftigten 3 4 3 4 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  1 1 1 1 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 2 3 2 3 
Quote 7,55 er-
füllt 
4,414 
erfüllt 
8,11 
erfüllt 
8,99 er-
füllt 
      
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  0 0 578,50 0 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 
 
  
 
4 Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. § 154 
Absatz 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung der Quote 
erforderlich. Somit wurde in 2018 die Beschäftigtenquote erfüllt.

5 
7. KonvOY GmbH  
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 8 7 8 8 
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  0 0 0 0 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe  2.968,14 2.135,73 0 0 
 
 
8. Wirtschaftsförderung Münster GmbH  
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 19 16 21 18 
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  0 0 0 0 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0

6 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe  0 386,00 8.393,83 411,24 
 
 
9. Technologieförderung Münster GmbH 
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 11 10 10 12 
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  0 0 0 0 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten keine Auftragsvergaben (in €) an aner-
kannte Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe.

7 
10. Bauwerke Münster GmbH  
 
 2022 2023 2024 2025 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl / / 5 5 
Anzahl der sb Beschäftigten / / 0 0 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  / / 0 0 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten / / 0 0 
Quote (Jahresschnitt) / / 0 0 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt / / 0 0 / / 0 0 
davon 
Frauen / / 0 0 / / 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 
gesamt / / 0 0 / / 0 0 
davon 
Frauen / / 0 0 / / 0 0 
 
In den Berichtsjahren 2022 bis 2025 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2022 2023 2024 2025 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  / / 0 0 
an Inklusionsbetriebe  / / 316,14 18.703,84

Berichtsvorlage

21861 Zeichen

V/0453/2026 
V/0453/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen 
Gleichgestellten bei der Stadt Münster in 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 
   23.09.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Bericht 
   29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 
   07.10.2026 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung  
 
Mit Beschluss vom 10.12.2003 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, jähr-
lich über die Beschäftigungssituation der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleich-
gestellten bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu berichten.  
 
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten in der Stadtverwaltung Münster  
 
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur 
  
Die Stadt Münster hat im Berichtsjahr 2025 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung 
von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten von 5,00 Prozent erfüllt. Eine 
Ausgleichsabgabe war daher für 2025 - wie auch in den Vorjahren - nicht zu entrichten. Die Beschäf-
tigungsquote und Anzahl der schwerbehinderten Menschen entwickelten sich in den vergangen fünf 
Jahren wie folgt: 
 
Berichtsjahr 2021 2022 2023 2024 2025 
Beschäftigungsquote 5,64 % 5,74 % 6,27 % 6,56 % 7,03 % 
Ø-Anzahl der Mitarbeitenden mit 
Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten 
357 371 408 432 463 
Personal - und 
Organisationsamt  
 
21.08.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Koch  
Telefon: 0251 492-1081 
KochS@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0453/2026 
 
Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2025 ist erneut gestiegen um 0,47 Prozent.   
 
Es ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsquote und die durchschnittliche Anzahl der Mitar-
beitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach den Richtlinien der §§ 156ff des 
SGB IX berechnet werden. In der Berechnung gemäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende 
berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet 
ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Abbildung der 
Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung.  
 
Um jedoch die gesamte Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX – abzubilden, wird 
im Folgenden die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, berück-
sichtigt. 
 
Die Stadt Münster beschäftigt in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Mitarbeitende mit 
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte. So ist die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbe-
hinderung und diesen Gleichgestellten von 458 im Berichtsjahr 2021 auf 580 Mitarbeitende in 2025 
gestiegen. Die Mehrheit der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in 
2025 ist mit 55,34 Prozent weiblich. Dies entspricht in etwa dem Anteil an Mitarbeiterinnen in der Ge-
samtbelegschaft der Stadt Münster.  
 
Die Stadt Münster beschäftigte im Berichtsjahr 2025 87 Personen mit einer Gleichstellung. Diese ent-
spricht einem Anteil von 15 Prozent der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So betrug der Anteil der 
Gleichgestellten im Berichtsjahr 2021 lediglich 11 Prozent.  
Mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten weist ei-
nen Grad der Behinderung von 50 auf. Mitarbeitenden mit einem Grad der Behinderung von 100 ma-
chen in 2025 einen Anteil von 6 Prozent aus.  
 
195 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte sind zwischen 50 und 59 Jahre 
alt. Dies entspricht einem Drittel der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten und stellt damit die größte Altersgruppe. Dieser Anteil ist der niedrigste Anteil der vergangenen 
fünf Jahre. Auffällig ist, dass der Anteil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten in der Altersgruppe der über 60 -Jährigen in den vergangenen Jahren kontinuierlich 
von 124 in 2021 auf 176 Mitarbeitenden in 2025 gestiegen ist. Dies entspricht einer Steigerung von 
42 Prozent. 
 
Mehr als zwei Drittel der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten sind in 
der Laufbahngruppe 1 tätig. Der Anteil an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleich-
gestellten in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ist von 2024 auf 2025 leicht gesunken.  
 
Grundsätzlich wird deutlich, dass sich die Entwicklungen aus den Vorjahren fortsetzen und die Anzahl 
der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster konti-
nuierlich wächst. Herauszustellen dabei ist, dass die Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und die-
sen Gleichgestellten bei der Stadt Münster zunehmend älter werden.  
 
2.2 Maßnahmen zur Förderung der Inklusion  
 
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeitenden mit Behinderung sowie von Menschen, die von Be-
hinderung bedroht sind, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das bisher in der Stadtverwal-
tung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung 
und konkrete Standards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die 
vielfältigen Fördermöglichkeiten für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte 
sind bekannt und werden zur gezielten Unterstützung genutzt.  
 
Im vergangenen Jahr ist nach Überarbeitung und Neuaufstellung die Inklusionsvereinbarung am 
01.06.2025 in Kraft getreten. Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, die Rechte schwerbehinderter 
Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadt Münster zu stärken und einen Beitrag zur

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Förderung der Selbstbestimmung und der vollen gesellschaftlichen Teilhabe zu leisten. Im Rahmen 
der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung wurde der Prozess zur Beschaffung von Hilfsmitteln neu 
aufgestellt und etabliert mit dem Ziel, die Beschaffung von Hilfsmitteln zu vereinfachen und beschleu-
nigen. Wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption ist die Zentralisierung der Ansprechpartner*innen, 
die zweifache Ausstattung für den Arbeitsplatz im städtischen Büro sowie den heimischen/mobilen 
Arbeitsplatz und vereinfachte Bereitstellung von häufig genutzten Hilfsmitteln.  
 
Ein weiterer Ansatz zur Förderung von Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung Münster ist die ver-
mehrte Einrichtung von Außenarbeitsplätzen. Ein Außenarbeitsplatz ist eine Beschäftigungsform, bei 
der Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dauerhaft 
oder befristet in einem regulären Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten, aber rechtlich wei-
terhin bei der Werkstatt angestellt bleiben. Im vergangenen Jahr konnte unter Nutzung von Pool -
Stellen und der Akquise von Fördermitteln erstmalig ein Übergang von einem Außenarbeitsplatz auf 
ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Stadt Münster ermöglicht 
werden. Zudem wurden die Ämter und Einrichtung allgemein über die Möglichkeit der Außenarbeits-
plätze informiert und konnten unverbindlich ihr Interesse äußern. Bisher wurden darauf hin ein weite-
rer Außenarbeitsplatz eingerichtet und eine weitere Person befindet sich im Erprobungspraktikum. Bei 
erfolgreichem Abschluss des Praktikums ist ein Start des Außenarbeitsplatzes für Oktober vorgese-
hen. Unter Nutzung von Pool-Stellen und Fördermitteln besteht gleichzeitig eine konkrete Perspektive 
für die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Müns-
ter im Anschluss an den Außenarbeitsplatz, die in den kommenden Jahren vermehrt genutzt werden 
soll. Damit will die Stadt Mitarbeitenden aus einer Werkstatt für behinderte Menschen eine langfristige 
Perspektive bei der Stadt Münster ermöglichen.  
 
2.2.1 Auswahlverfahren 
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschriebene 
Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, es sei denn 
die fachliche Eignung fehlt offensichtlich. Weiterführende Erläuterungen sind im gerahmten Text zu 
finden. Die eingehenden Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der 
Schwerbehindertenvertretung nach Eingang unverzüglich angezeigt. Soweit in einem Auswahlverfah-
ren erkennbar ist, dass Bewerbende mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt das Personal - 
und Organisationsamt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung und die Personalvertretung am 
weiteren Verfahren.  
 
Die Stadt Münster erreichen zunehmend mehr Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten. So verdoppelte sich die absolute Anzahl von 256 Personen im Berichts-
jahr 2021 auf 564 Personen in 2025. Dies spricht für eine zunehmende Attraktivität der Stadt Münster 
für Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und spiegelt sich auch im relativen 
Anteil an den Bewerbungen wider. Dieser beträgt im Berichtsjahr 2025 8,35 Prozent. In 2025 wurden 
42 Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte eingestellt. Das sind 9 Personen 
weniger als im Vorjahr. Die Einstellung erfolgte vornehmlich im Verwaltungsbereich (22). Zwei Ein-
stellungen erfolgten als Kassenkraft oder in der Kartenkontrolle, vier Einstellungen im gewerblichen 
Bereich, fünf Einstellungen im sozialen Bereich und neun Einstellungen sind dem sonstigen Berufs-
feldern zuzuordnen.  
 
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen, 
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Über sämtliche Entscheidun-
gen im Laufe eines Verfahrens wird die Schwerbehindertenvertretung informiert und einbezogen.  
 
Alle Ausschreibungen enthalten den folgenden Satz: „Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen 
schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.“

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2.2.2 Ausbildung 
 
Unter den Nachwuchskräften sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Anwärter*innen in 
den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, Erzieher*innen im Berufsanerkennungsjahr, Aufstei-
ger*innen, die Verwaltungslehrgänge I+II und Absolvent*innen des Quereinsteiger*innen-Programms 
zusammengefasst.   
 
Die Bewerbungssituation stellt sich für den Ausbildungsbereich wie folgt dar.  Die Anzahl der Perso-
nen, die sich für das Einstellungsjahr 2025 bei der Stadt Münster beworben haben, lag bei 2.088, 
davon waren 43 Personen schwerbehindert oder gleichgestellt.  Es wurden zum Ausbildungsbeginn 
in 2025 insgesamt 134 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 6 Personen mit einer Schwerbehinderung. 
Somit hatten 4,48 % der eingestellten Nachwuchskräfte eine Schwerbehinderung.    
 
Die Einstellungsquote in Bezug auf die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinde-
rungen lag bei 13,95% (43 Bewerbungen; 6 Einstellungen) und damit höher als die Einstellungsquote 
von 6,26% bei den Bewerber*innen ohne Schwerbehinderung. Von den Bewerbungen der schwerbe-
hinderten Menschen bzw. diesen Gleichgestellten entfallen zehn auf den Verwaltungsbereich, drei auf 
den gewerblichen Bereich, 4 auf den IT-Bereich, 15 auf den sozialen Bereich, eine auf das Rettungs-
wesen und 10 auf den sonstigen Bereich. 
 
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer Online -Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. 
Für den Ausbildungsbeginn in 2025 haben 13 Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellte am Einstellungstest teilgenommen und diesen auch bestanden.   
Insgesamt konnten 15 Bewerber*innen in der persönlichen Vorstellung nicht überzeugen. 22 Bewer-
ber*innen haben die Voraussetzungen nicht erfüllt, haben ihre Bewerbung zurückgezogen oder sind 
nicht zur Vorstellung erschienen. 6 Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
te wurden eingestellt.  
  
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende für 
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei Einstel-
lungen zu Ausbildungszwecken alle Bewerbende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte, 
unabhängig von den Noten der eingereichten Zeugnisse, zum Vorstellungsgespräch bzw. zu dem in 
einigen Berufen vorgelagerten Einstellungstest eingeladen, soweit die verpflichtend erforderlichen 
Bildungsabschlüsse vorhanden sind. In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren werden die 
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte ausdrücklich gebeten, für ein 
individuelles Beratungsgespräch zur Testteilnahme Kontakt mit dem Support des Online-Testes oder 
ggf. mit der Ausbildungsleitung aufzunehmen. Ziel ist es, den Einstellungstest so gut wie möglich auf 
die speziellen behinderungsbedingten Erfordernisse des Einzelnen anzupassen.   
  
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendige Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren 
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.   
Nach wie vor 
obligatorisch:  
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber mit 
Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Dies gilt auch, wenn 
Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderung nicht erfüllt werden. Auf 
eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in Fällen verzichtet, bei 
denen den Bewerbenden die fachliche Eignung für die zu besetzende Stelle offen-
sichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann offensichtlich, wenn für die Über-
nahme der Aufgabe eine berufliche Q ualifikation/ein Studienabschluss gefordert 
wird und notwendig ist und diese/r nicht vorliegt. 
 
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der Arbeitsagentur 
übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit 
Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verfügung. Parallel dazu werden 
innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibungen auch direkt an den Vermitt-
lungsdienst für Menschen mit Behinderungen weitergeleitet.

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Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten vorliegen, 
einbezogen. Alle Entscheidungen erfolgen auch hier in einem offenen Austausch.  
 
2.2.3 Praktika 
 
Die Stadt Münster ermöglicht regelmäßig Praktika von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellte über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psy-
chische Gesundheit e.V. Münster), der Deutschen Rentenversicherung, dem Jobcenter, dem Lernen 
fördern e.V, dem Bildungsinstitut Münster und der Berufsförderung Dortmund. Die Praktika werden 
als Schülerbetriebspraktikum, als Berufsorientierung im Rahmen von behindertenspezifischen berufs-
vorbereitenden Bildungsmaßnahmen, als Belastungserprobung oder als Rehabilitationsmaßnahme 
durchgeführt. Praktika konnten in den vergangenen Jahren beispielsweise im Bereich der Abfallwirt-
schaftsbetriebe, der Hauptkläranlage, in Kindertagesstädten, im Stadtmuseum, in der Stadtarchäolo-
gie, im Fundmagazin oder im Bürgerservice und in der allgemeinen Verwaltung durchgeführt werden. 
 
Die Zusammenarbeit mit dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V. Münster) 
und dem Integrationsfachdienst soll in den nächsten Jahren weiter intensiviert werden. Weiterhin 
werden Kooperationen geprüft und Netzwerkpartner*innen identifiziert, um zukünftig mehr Praktika für 
Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen zu können. Beispielsweise wurden erstmalig im Jahr 
2026 Praktika zur Erprobung auf einen Außenarbeitsplatz in Kooperation mit den Alexianer Start 
GmbH ermöglicht. Ebenfalls in der Prüfung ist die Einführung einer Ausbildung für Fachprakti-
ker*innen, der in der Regel ein Praktikum vorgeschaltet ist. 
 
Grundsätzlich lässt sich aktuell im Praktikumsbereich nicht erheben, wie viele Bewerbungen es tat-
sächlich von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten gibt. Bewerbungen für 
Praktika erreichen die Stadt Münster auf verschiedenen Wegen und häufig werden in Anschreiben 
keine Angaben zu einer Schwerbehinderung gemacht. 
 
Die Bewerbungen der Praktika werden im Jahr 2026 zum ersten Mal über die Bewerbungsplattform 
BITE erfasst, ähnlich wie im Ausbildungsbereich. Gestartet wurde mit den Schülerbetriebspraktika. 
Weitere Praktikumsarten werden im Jahr 2026 folgen. Das wird die zukünftige Auswertung und Erfas-
sung von Daten erleichtern. Die Haltung der Stadtverwaltung Münster zu Chancengleichheit und Viel-
falt wird grundsätzlich in jeder Praktikumsausschreibung deutlich gemacht.  
 
2.2.4 Fort- und Weiterbildung 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezifische Fortbil-
dungen erfordert, werden von der Fachstelle Fortbildung und betriebliches Gesundheitsmanagement 
in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung zu geeigneten Fortbildungsmöglichkeiten 
beraten. Es wird darauf geachtet, dass Räume für Fortbildungen barrierefrei sind. Bei Bedarf oder auf 
Anfrage werden erforderliche zusätzliche Ausstattungen organisiert und zur Verfügung gestellt.  
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und aktu-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung. Die Planung erfolgt in Zusammenarbeit mit der 
Schwerbehindertenvertretung.  
 
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitenden und diesen Gleichge-
stellten wird unter anderem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Die indivi-
duellen Bedürfnisse finden dabei besondere Berücksichtigung. 
 
3. Auftragsvergabe  
 
Von allen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster werden die Auftragsvergaben an Werkstät-
ten für behinderte Menschen und Inklusionsunternehmen abgefragt. Bis 2024 konnte eine kontinu-
ierliche Steigerung der Auftragsvergaben an die Inklusionsunternehmen verzeichnet werden. In

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2025 sind die Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen gesunken auf 1.063.321,91 €. Die ge-
sunkenen Auftragsvergaben lassen sich unter anderem dadurch erläutern, dass im Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit Auftragsvergaben im Bereich der Landschaftsarchitektur bereits in 
2024 abgeschlossen und Aufträge für Instandhaltungsarbeiten nicht erneut vergeben wurden.  Die 
Auftragsvergaben an Werkstätten für behinderte Menschen in Höhe von 163.400,50 € in 2025 ent-
sprechen dem Niveau von 2024.   
 
4. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten bei den städtischen Beteiligungen und Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten 
für behinderte Menschen 
 
Bei zehn steuerungsrelevanten Beteiligungen wurden die Angaben zur Beschäftigungssituation der 
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und die 
Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsunternehmen 
erfragt. Das sind die Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, 
beziehungsweise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteili-
gungen ist die Stadt Münster geringfügiger, teilweise nur mit 1 Prozent beteiligt.  
 
 Die relevanten Beteiligungen sind: 
 
➢ Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
➢ Stadtwerke Münster GmbH 
➢ Westfälische Bauindustrie GmbH 
➢ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
➢ FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) 
➢ Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
➢ KonvOY GmbH 
➢ Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
➢ Technologieförderung Münster GmbH 
➢ Bauwerke Münster GmbH 
 
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. 
 
Die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten bei der 
Sparkasse Münsterland Ost liegt bei 4,2 Prozent. 
 
Nach wie vor hat die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen direkten 
Einfluss auf die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten 
und auf die Höhe der Auftragsvergaben. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten 
der Kommission zur Förderung der Inklusion von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen 
bzw. der Politik in die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 
 
5. Ausblick 
 
Die Beschäftigungsquote der Stadt Münster stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich und liegt 
erstmalig über 7 Prozent. Diese erfreuliche Entwicklung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt 
werden, sodass die Stadt Münster ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeberin gerecht wird und 
weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leistet.  
 
Gleichwohl ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mittelfristig ein Rückgang der 
Beschäftigungsquote zu erwarten. Dies wird an der Altersstruktur der Mitarbeitenden mit Schwerbe-
hinderung und diesen Gleichstellten seit mehreren Jahren deutlich. Der signifikante Anstieg in der 
Altersgruppe der über 60-jährigen verdeutlicht, dass in den kommenden Jahren mit einem vermehr-
ten altersbedingten Ausscheiden von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten und in der Folge mit einer Verringerung der Quote zu rechnen ist.

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In Vertretung 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen

Beratungsverlauf (4)

16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 5 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 3 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

Details

Vorlagen-Nr.
V/0453/2026
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2026
Erstellt
17.08.2026 07:10