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V/0096/2019

Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße - Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers für den Radverkehr

Vorlagen 28.02.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 16.05.2019, TOP 7.5

Beschlussvorlage

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Ratsantrag

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Anlage A

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Lageplan

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Beschlussvorlage

4138 Zeichen

V/0096/2019 
V/0096/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße - Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers für den 
Radverkehr 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung zur Einrichtung einer signalunabhängigen Radwegführung im südöstlichen Kreu-
zungsbereich von der Hammer Straße in die Friedrich-Ebert-Straße (frei laufender Rechtsabbieger) 
von Februar 2019 wird zugestimmt. 
 
2. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, eingebracht 
in den ASSVW am 22.09.2016, erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 153.000 € ent-
stehen.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2019 
 
153.000  
Saldo 153.000  
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
24.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0096/2019 
Begründung: 
Anlass und Bestand: 
 
Am 22.09.2016 haben die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL den Antrag in 
den ASSVW eingebracht, in dem die Stadtverwaltung damit beauftragt wird im südöstlichen Kreu-
zungsbereich der Straßen Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße eine separate freie Fahrspur für 
rechtsabbiegende Fahrradfahrende in Richtung Dahlweg / Innenstadt einzurichten. 
 
Nach Fertigstellung des, im südöstlichen Kreuzungsbereich liegenden, ZEB-Towers im Jahr 2001 
wurde die davorliegende städtische Fläche nicht gepflastert. Heutzutage wird diese Fläche von vielen 
Radfahrenden zum Einbiegen von der Hammer Straße in die Friedrich-Ebert-Straße genutzt. Dieses 
„Abkürzen“ findet häufig mit hohen gefahrenen Geschwindigkeiten und unter Missachtung der derzei-
tigen verkehrlichen Regelungen einschließlich Rotlichtverstößen statt. 
Um diesen Abbiegevorgang zu legalisieren und um eine verkehrssichere Lösung für alle Beteiligten 
zu schaffen sieht der verkehrstechnische Entwurf die Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers in 
diesem Knotenpunktbereich vor. Hierdurch wird insbesondere die „Leichtigkeit“ des Radverkehrs ge-
fördert. 
 
Planung: 
Vor dem Hintergrund, dass sich der geplante Streckenabschnitt entlang der Hammer Straße auf einer 
zukünftigen Veloroute befindet, wird der Radweg mit dem Regelbreitenmaß der ERA (Empfehlungen 
für die Anlage von Radverkehrsanlagen) von 2,00 m ausgebaut. Die Planung kann somit problemlos 
in das angestrebte Veloroutennetz integriert werden.  
 
Folglich wird im Zuge der Planung der Radweg entlang der Hammer Straße, zwischen Metzer Straße 
und Friedrich-Ebert-Straße, von derzeit ca. 1,20 m auf 2,00 m verbreitert.  
Zum Erhalt der Platanen im Einmündungsbereich wird der freilaufende Rechtsabbieger nicht über den 
Vorplatz des ZEB-Towers, sondern kreuzungsnah vor den Baumscheiben auf den Bestandsradweg 
der Friedrich-Ebert-Straße geführt. Eine optimierte Linienführung durch Verschieben des Gehweges 
auf den o.g. Vorplatz ermöglicht ausreichend dimensionierte Aufstellflächen für die Fußgehenden 
beim Überqueren der Kreuzung.  
Sämtliche Radfurten werden rot eingefärbt. Durch die Einfärbung und die vorgezogene Haltelinie auf 
dem Radweg wird eine deutlich verbesserte Sichtbeziehung und somit auch Wahrnehmbarkeit zwi-
schen den Kraftfahrenden mit den Radfahr- und zu Fußgehenden geschaffen. 
 
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen 153.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem KAG 
aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2019 erfolgen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Verkehrstechnischer Entwurf

Ratsantrag

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0096/2019

Anlage A

2010 Zeichen

Anlage A zur V/0096/2019 
Kurzüberblick 
Im südöstlichen Kreuzungsbereich der Straßen Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße befindet 
sich eine städtische Schotterfläche. Über diese Fläche finden regelmäßige Abkürzungsfahrten der 
rechtsabbiegenden Radfahrenden statt. Auf Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL im ASSVW am 22.09.2016 hat die Stadtverwaltung einen verkehrstechni-
schen Entwurf erstellt, der diesen Vorgang mit Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers legali-
siert sowie verkehrssicher  gestaltet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance 
in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße – Einrichtung eines freien Rechtsab-
biegers für den Radverkehr zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Radverkehrsinfra-
struktur“. 
 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2019 vorgesehen. Für den 
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 153.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Breitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Lageplan

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0096/2019

Beratungsverlauf (2)

07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Metzer Straße
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0096/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37