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2021/0286

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - (Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und zur Offenlage)

Magistratsvorlage 09.09.2021

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 1 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.07.2020: 
 
Hinsichtlich der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan N  8.4.4 a n-
gestrebten Planung von Wohnbauflächen auf dem ca. 2,5  ha großen 
Grundstück im Nordwesten Darmstadts bestehen aus regionalplaneri-
scher Sicht keine Bedenken. Der fragliche Bereich ist im Regionalplan 
Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan RPS  / RegFNP-2010 als 
„Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft“ festgelegt. Z3.4.1 -5 des 
RPS / RegFNP 2010 gestattet die Inanspruchnahme kleinerer Flächen 
unterhalb der Darstellungsgrenze von 5  ha für Wohnsiedlungsflä chen, s o-
fern – wie hier gegeben – keine „Vorranggebiete Siedlung, Planung“ festge-
legt sind. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Eine Auseinandersetzung mit den regionalplanerischen Dichtevorgaben 
(Z3.4.1-9 RPS / RegFNP 2010) ist den Planunterlagen nicht zu entnehmen. 
Hier sollte die Begründung entsprechend ergänzt werden. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die Begründung wurde ergänzt. 
 
In die Begründung wurde das Kapitel  5.2 Regionalplanerische Dichtevo r-
gaben aufgenommen.  
Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende Vorhabenplan sieht 47 
Wohneinheiten (Einfamilienhäuser) zuzüglich 27 Einliegerwohnungen im 
Plangebiet vor. Bei einem Bruttowohnbauland von 1,93 ha ergibt dies in s-
gesamt eine Dichte von ca. 38 WE/ha. Bei der Berechnung d es Brutt o-
wohnbaulands bleiben die Fläche des Sees (private Wasserfläche) und die 
Verkehrsfläche der Kastanienallee unberücksichtigt. 
Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die im Regiona l-
plan formulierte Ausnahmemöglichkeit heranzuziehen. Der Vorhabenbe-
reich mit einer Wasserfläche im Plangebietsinneren sowie Böschungsstru k-
turen und einem nichtüberbaubaren Gewässerrandstreifen weist topograf i-
sche und ökologische Besonderheiten auf. Die Lage des Plangebiets im 
Bürgerpark und im Übergangsbereich z um Landschaftsraum erfordert ein 
Bebauungskonzept, was sich in diese stadträumlichen Strukturen einfügt. 
 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 2 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Verfahren)  teile ich 
Ihnen mit, dass das Vorhaben keine Schutzgebiete berührt, so dass keine 
grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. 
 
Zu weiteren naturschutzfachlichen Belangen verweise ich auf die Stellun g-
nahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeit s-
schutz und Umwelt Darmstadt  - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen 
folgendes mit:  
 
Grundwasser  
Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Baugebiet 
dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink -, Betriebswasser) ist zu ermitteln 
(Jahresmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf 
eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achten. Der Nachweis, 
dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wasserversorger 
gedeckt werden kann, ist zu erbringen. 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die Begründung wurde ergänzt. 
 
Für das Vorhaben  (47 Wohneinheiten (Einzelhäuser) zuzüglich 27 Einli e-
gerwohnungen mit ca. 170 zu erwartenden Einwohner*innen) ist ein Trin k-
wasserbedarf von ca. 7.500 m³ Trinkwasser pro Jahr anzunehmen. Für den 
Löschwasserbedarf ist ein Wert von 96 m³/2h oder 48 m³/h bzw. 27 l/s a n-
zunehmen.  
Der örtliche Trinkwasserversorger ( entega) hat die Deckung des Trinkwa s-
ser-Jahresbedarfs von 7.500  m³ bestätigt und die Verfügbarkeit von 
70  m³/h Löschwasser mitgeteilt. Der Löschwasserbedarf pro Stunde ist 
somit gedeckt. 
 
 
 
In dem Plangebiet ist mit sehr hohen Grundwasserständen (Grundwasse r-
flurabstände 1 -3 m, Quelle: Grundwasserflurabstandskarten des Hess i-
schen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie) zu rechnen. Zur 
Vermeidung von Setzrissschäden bzw. Vernässungsschäden sind in der 
Bauleitplanung grundsätzlich die minimalen und maxi malen Grundwasse r-
flurabstände zu berücksichtigen. Auf die Bemessungsgrundwasserstände 
für Bauwerksabdichtungen wird hingewiesen. Die erforderlichen baulichen 
Vorkehrungen – z.B. Vorgaben zur maximalen Einbindetiefe von Gebäuden 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Im Plangebiet ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. Das Plang e-
biet wurde als vernässungsgefährdeter Bereich in der Planzeichnung g e-
mäß § 9 Abs. 5 BauGB (Textliche Festsetzungen Ziff. IV - Kennzeichnung 
von Flächen) gekennzeichnet. Hier ist zudem der Hinweis zu Grundwa s-
serständen vermerkt. Zur Vermeidung von Setzrissschäden bzw. Ver näs-
sungsschäden sind die Grundwasserflurabstände zu berücksichtigen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 3 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
oder spezielle Gründungsmaßn ahmen – sollten in dem Bebauungsplan 
festgesetzt werden, damit die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr der 
Vernässung realisierbar ist. Flächen mit sehr hohen Grundwasserständen 
(0 bis 3,00  m Flurabstand) sind gemäß §  9 Abs. 5 BauGB im Bebauung s-
plan als vernä ssungsgefährdete Gebiete zu kennzeichnen. Bitte nehmen 
Sie die entsprechenden Festsetzungen sowie die Kennzeichnung vor. 
 
Unter Ziff. VI. 4 (Hinweise - Grundwasser (Grundwasserschutz/ Wasserve r-
sorgung) findet sich zudem ein Hinweis zur Lage im Einflussbereich des 
„Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“. 
 
 
Zitat aus dem Bebauungsplan: „Das auf den Dachflächen und sonstigen 
befestigten Flächen der Baugrundstücke anfallende Niederschlagswasser 
ist vollständig vor Ort auf dem Grundstück zurückzuhalten oder nach wa s-
serrechtlichen Vorschriften zu reinigen und der Wasserfläche zuzuführen, 
soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgege n-
stehen.“ Wenn der See einen Grundwasseranschluss hat, wird dies aus 
Sicht des Grundwasserschutzes kritisch gesehen. Die Klärung der Zulä s-
sigkeit ist dem entsprechenden Zulassungsverfahren vorbehalten. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Die Festsetzung wurde geändert (Ziff. I. 12.1.1.). 
 
„Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Ba u-
grundstücke anfallende Niederschlag swasser ist vollständig vor Ort auf 
dem Grundstück zurückzuhalten oder nach wasserrechtlichen Vorschriften 
zu reinigen und der Wasserfläche oder dem Bachwasserkanal im Elfeicher 
Weg zuzuführen, soweit weder wasserrechtliche, noch sonstige öffentlich -
rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenst e-
hen. Auf die „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Ve r-
wenden von Niederschlagswasser“ unter Ziff. III wird verwiesen.“ 
 
Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen lassen eine gezielt e entwäss e-
rungstechnische Versickerung nicht zu. Eine flächenhafte Versickerung von 
Niederschlagswasser ist nicht vorgesehen und in den Bereichen der ant h-
ropogenen Auffüllungen nicht zulässig. 
Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Regenwasser in den 
See wird im Rahmen der Infrastrukturplanung angestrebt  und wurde bereits 
mit der unteren Wasserbehörde erörtert. 
Sollte eine Einleitung in den See nicht möglich sein, bestehen aufgrund der 
Festsetzungen und der „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum  Sammeln 
oder Verwenden von Niederschlagswasser“ die Möglichkeit der Rückha l-
tung und Einleitung in den Bachwasserkanal im Elfeicher Weg. 
 
 
 
Oberflächengewässer  
Ich bitte, zu beachten, dass der Gewässerrandstreifen des angrenzenden 
Stehgewässers nach §  23 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) fünf 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 4 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Meter beträgt. Die zuständige Wasserbehörde kann für die Errichtung von 
baulichen Anlagen im Gewässerrandstreifen gemäß §  38 Abs.  5 Wasse r-
haushaltsgesetz (WHG) eine widerrufliche Befreiung erteilen, wenn übe r-
wiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Maßnahme erfordern 
oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Bevor der B e-
bauungsplan rechtskräftig wird, empfehle ich die Zulässigkeit zur Errichtung 
von baulichen Anlagen im Gewässerrandstrei fen mit der zuständigen Wa s-
serbehörde zu klären. 
 
Die Planung wurde mit den zuständigen Stellen geklärt. Es wird ein 5 m 
breiter Gewässerrandstreifen eingeplant, der nicht bebaut werden darf. 
Diese Fläche überschneidet die nachrichtlich übernommene Fläche des 
gesetzlich geschützten Biotops (Schilfröhricht), di e Pflanzfläche nach Ziff. I. 
12.7 der textlichen Festsetzungen (Anpflanzung von Röhrichten und 
Schwimmblattpflanzen) sowie die nach Ziff. I. 11.4 fest gesetzte Gemei n-
schaftsgrünfläche besonderer Zweckbestimmung - Zugang Wasserfläche. 
Zudem liegt der Gewässerrandstreifen im Bereich der  nicht überbaubare n 
Grundstückfläche. 
In Ziff. I . 16.2.3 Gewässerrandstreifen werden die Pflanzmaßnahmen i n-
nerhalb des Gewässerrandstreifens konkretisiert.  
Die zuständigen Wasserbehörden sowie die UNB wurden beteiligt. 
 
 
 
Die Einleitung von Niederschlagswasser in das Stehgewässer bitte ich u n-
ter Einhaltung der Anforderungen des Regelwerks DWA -M 153 zu planen. 
Insbesondere bitte ich für den Bemessungsfall ein Freibord im Stehgewä s-
ser von mindestens 0,20  Metern zu berücksichtigen und eine ausreichende 
Entlastungsmöglichkeit des Gewässers im Zulassungsverfahren für die 
Gewässerbenutzung nachzuweisen. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Regenwasser in den 
See wird im Rahmen der Infrastrukturplanung angestrebt. 
 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
In Hinblick auf die Einleitung von Niederschlagswasser in den See werden 
die Inhalte der Stellungnahme des Dezernats 41.1 vertreten. Generell wird 
auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung 
bzw. Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer hingewiesen. 
Darüberhinausgehend werden keine Bedenken erhoben. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Regenwasser in den 
See wird im Rahmen der Infrastrukturplanung angestrebt. 
 
 
 
Bodenschutz 
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) 
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anford e-
rungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bo dens zu berüc k-
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Den Anregungen wurde gefolgt. 
Die geforderten Untersuchungen wurden in Absprache mit dem RP 
Darmstadt durchgeführt.

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Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 5 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem der Bodenbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung von Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefahre n-
abwehr. Der Träger der Baul eitplanung erzeugt ein Vertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Dar m-
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentümer, 
Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hess. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für 
das Plangebiet zwei Einträge ergeben. Unter den ALTIS -Nrn. 411.000.020-
001.693 und 411.000.020 -001.761 sind Betriebsstä tten geführt, die gemäß 
Handbuch Altlasten, Band  2, Teil  4 des HLUG mit einem hohen Gefäh r-
dungspotential (Branchenklasse 4) für die Umwelt bewertet werden. 
 
Auszüge aus der Altflächendatei: 
 
ALTIS – Nummer 411.000.020-001.693 
Elfeicher Weg 181 
 
ALTIS – Nummer 411.000.020-001.761 
Kastanienallee 4-6 
 
 
Zum Thema Altlasten wurden aufgrund der Hinweise aus den ersten Ba u-
grunduntersuchungen weitere, detailliertere Untersuchungen vorgeno m-
men. In einer ersten Einzelfallrecherche wurde den beiden, auf dem 
Grundstück verzeichneten ALTIS -Eintragungen nachgegangen. Die durch 
die von 1997 bis 1998 ansässige Firma verursachten Belastungen des 
Bodens konnten damit nicht belegt werden. Im weiteren Schritt wurde eine 
orientierende umwelttechnische Boden- und Grundwasseruntersuchung auf 
dem Grundstück des Planvorhabens durchgeführt. In einem Rasterfeld 
tauchte dabei in Bodenproben der oberen 10 cm eine erhöhte Nickelko n-
zentration auf. Im Zuge der Neubebauung wird diese belastete Bode n-
schicht abgetragen, danach ist mit keinen weiteren Belastungen zu rec h-
nen. Eine weitere ergänzende Grundwasseruntersuchung ergab, dass die 
Geringfügigkeitsschwellenwerte für Arsen in jeder Beprobung überschritten 
wurden. In Rücksprache mit dem RP Darmstadt weist dieses daher darauf 
hin, dass die N utzung des Grundwassers zu Bewässerungszwecken im 
Einzelfall geprüft werden muss. Eine Versickerung von Niederschlagswa s-
ser kann nur außerhalb der anthropogenen Auffüllungshorizonte durchg e-
führt werden. Beides ist durch das Vorha ben nicht geplant. Daher be ste-
hen, bezogen auf die Altlastenthematik Grundwasser, für die Realisierung 
des Vorhabens keine weiteren Bedenken. Eine Würdigung und Berücksic h-
tigung der Ergebnisse wurde in den Umweltbericht eingearbeitet.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 6 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem Gefährdungspotential 
Einzelfallrecherchen bzw. ggf. anschließende orientierende Untersuchu n-
gen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 
des HLUG durchzuführen. Die Einzelfallbewertung hat gemäß der Handb ü-
cher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erfolgen. Hierzu ist ein Fachgutachter in 
Altlastenfragen zu beauftragen. Das Ergebn is der Untersuchungen ist dem 
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt 
Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; Bodenschutz, vorzulegen. 
 
Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertungen kann darüber entschieden 
werden, ob ein weiterer Unters uchungsbedarf besteht und orientierende 
Untersuchungen erforderlich werden oder das Bauleitplanverfahren weiter 
fortgeführt werden kann. 
 
Darüber hinaus befindet sich das geplante Baugebiet im Bereich einer 
ehemaligen Tongrube, deren Verfüllung mit Bauschu tt, Schlacken, A b-
raummaterialien etc. durch die Baugrunduntersuchungen, deren Ergebni s-
se in den Gutachten /1/ bis /3/ dokumentiert sind, bestätigt werden konnte. 
Es wurden Auffüllungsmächtigkeiten von 0,4 bis 10,9 m uGOK und Grun d-
wasserstände zwischen 2,3 und 4,3 m uGOK angetroffen. Eine labor -
technische Untersuchung der Auffüllungsmaterialien (Deklarationsanalyse 
Bauschutt gemäß LAGA M20) liegt für eine Mischprobe vor. Es wurden 
leicht erhöhte Arsen - und PAK-Belastungen im Feststoff sowie Arsen - und 
Chrombelastungen im Eluat nachgewiesen. 
 
Für eine bodenschutzfachliche Bewertung, insbesondere auch im Hinblick 
auf die geplante Wohnnutzung, reichen die bisher vorgelegten Unters u-
chungsberichte nicht aus. Es handelt sich bei den Berichten /1/ bis /3/ um 
geotechnische Gutachten zur Erkundung des Baugrundes und nicht um 
umwelttechnische Gutachten zur Ermittlung des Gefahrenpotenzials der 
anthropogenen Auffüllungen. 
 
Eine sachgerechte Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, 
verbunden mit einem Eingriff  in den Boden, ist der Oberen Bodenschutzb e-
hörde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da aus den Antragsu n-

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 7 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
terlagen allein nicht ersichtlich ist, ob durch das Bauvorhaben die öffentl i-
che Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die 
natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 HBO). 
 
Da die Inhaltsstoffe der Altablagerung nicht hinreichend erkundet wurden 
und davon ausgegangen werden muss, dass Schadstoffbelastungen sehr 
heterogen vorliegen, sind orientierende umwelttechni sche Untersuchungen 
durchzuführen, mit denen das Gefahrenpotenzial, das von den eingelage r-
ten Abfällen ausgeht, beurteilt werden kann. 
 
 
 
Vorsorgender Bodenschutz 
Der Geltungsbereich ist durch die Verfüllung der ehemaligen Tongrube und 
der bestehenden Bebauung anthropogen geprägt. Weitergehende Auss a-
gen hinsichtlich des vorsorgenden Bodenschutzes sind daher nicht erfo r-
derlich. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Immissionsschutz  
Sofern die vorgesehene Grundrissorientierung in den konkreten Bauvorh a-
ben konsequent umgesetzt wird, bestehen keine Bedenken gegen die o.a. 
Bauleitplanung. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als D a-
tengrundlage herangezogen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: 
- Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/  Reg-
FNP) 2010 
- Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
- vorliegende und genehmigte Betriebspläne; 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
- bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse, 
- in der Datenbank vorliegende Informationen, 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 8 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
- Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts We ilburg über früheren 
Bergbau. 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsam ts- und Betriebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblä t-
tern. Die Stell ungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf 
einer unvollständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä-
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehe n-
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten : Im Plang e-
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t-
gegen. 
 
 
 
Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass über die im Lageplan 
bezeichnete Fläche Kriegsluftbilder vorliegen. 
 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat ergeben, dass sich das fragliche 
Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen  Flächen muss grun d-
sätzlich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bode n-
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mindestens 5  Metern 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens wird eine Kampfmittelüberpr ü-
fung nach neuestem Stand der Technik gemäß den Angaben des Kamp f-
mittelräumdienstes erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wurde auch  im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 unter Ziffer IV. 9. formuliert. 
Im Durchführungsvertrag wird der Vorhabenträger zur Kampfmittelsondi e-
rung und ggf. -räumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) vor Beginn 
der geplanten Bauarbeiten auf eigene Kosten verpflichtet.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 9 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.  
 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe 
von 5  Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf  denen bodeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Da-
tenaufnahme erfolgen. 
 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wegen Auffüllungen, 
Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind au s S i-
cherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingre i-
fenden Bauarbeiten erforderlich. 
 
Es ist dann notwendig, einen eventuell vorgesehenen Baugrubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau, usw.) durch Sondierungsbohrungen in der 
Verbauachse abzusichern. 
 
Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbe i-
ten mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
 
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass die 
Kampfmittelräumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchg e-
führt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die 
untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete 
Detektionsverfahren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS -R entwickelt. Wir bitten Sie, 
bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenm o-
duls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des L a-

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Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 10 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
geplans und der KMIS -R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beau f-
tragte Fachfirma erhalten. 
 
Das Datenmodul KMIS -R können Sie kostenlos von der nachstehenden 
Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de 
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenl a-
gern) sind vom Antrag steller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Inve s-
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma bitte ich 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD - 6b 06/05- Da 2028-2020 anzugeben 
und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Hinweis: Hier nicht abgedruckt) 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, halte  
ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unu m-
gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rec h-
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.

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Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 11 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.2 Hessen Mobil, Postfach 10 07 63, 64207 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 09.06.2020: 
 
Gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 der Stadt Dar m-
stadt bestehen seitens Hessen Mobil grundsätzlich keine Einwände. 
 
Fachliche Hinweise: 
 
• Gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen bestehen 
keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des 
BImSchG. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
1.3 Handwerkskammer Frankfurt -Rhein-Main, Postfach 17 03 53, 60077 
Frankfurt am Main  
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 23.06.2020: 
 
Die Planungen betreffen Bereiche im Darmstädter Bürgerpark rund um eine 
Wasserfläche, die im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauung s-
planes liegen und bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzt sind. Dort 
sollen nun planungsrechtlich Wohnbauflächen ermöglicht werden. Es ist 
geplant, rund um den See 20 Reihen -, 11 Doppel - und 5 freistehen de Ein-
zelhäuser, also insgesamt 47 Hauseinheiten zzgl. 27 integrierter Einliege r-
wohnungen bei den EinzeI - und Doppelhäusern zu errichten. In Summe 
entstünden so 74 Wohneinheiten. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße 
von etwa 2,5 ha. 
 
Aus Sicht der Handwerks kammer Frankfurt -Rhein-Main erscheinen die 
Planungen zu Wohnbebauung am vorgesehenen Standort nicht grundsät z-
lich kritisch. Jedoch greift die geplante Wohndichte in Zeiten von allgeme i-
nem Mangel an bezahlbarem Wohnraum im Rhein -Main-Gebiet und info l-
gedessen Flächenkonkurrenz von Wohnnutzung auch und insbesondere zu 
Lasten von Gewerbeflächen deutlich zu kurz und muss deutlich anspruch s-
voller ausfallen: Zum einen setzen sich die Planungsunterlagen nicht expl i-
zit mit der Thematik der regionalplanerischen Vorga ben zur Wohndichte 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
In die Begründung wurde das Kapitel 5.2 Regionalplanerische Dichtevo r-
gaben aufgenommen.  
Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende Vorhabenplan sieht 47 
Wohneinheiten (Einfamilienhäuser) zuzüglich 27 Einliegerwohnungen im 
Plangebiet vor. Bei einem Bruttowohnbauland von 1,93 ha ergibt dies in s-
gesamt eine Dichte von ca. 38 WE/h a. Bei der Berechnung des Brutt o-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 12 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
auseinander. Es wird lediglich die beabsichtigte Wohnbebauung geschi l-
dert, aber nicht ins Verhältnis zur Fläche des Plangebiets gesetzt und nicht 
mit den Vorgaben des Regionalplanes abgeglichen. Dort sind gemäß Ziel 
Z3.4.1-9 im Rahmen de r Bauleitplanung für den Siedlungstyp "Großstad t-
bereich" mindestens 60 Wohneinheiten (WE) je ha vorgegeben. Ausna h-
men können begründet werden für durch die direkte Nachbarschaft zu län d-
lich geprägten Gebieten, durch die Eigenart eines Ortsteiles oder durch das 
Vorliegen topografischer, ökologischer und klimatologischer Besonderhe i-
ten. Die im Plangebiet beabsichtigten 74 WE liegen in einer Fläche von 2,5 
ha. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Dichtewert von 29, 6 WE/ha, also 
nicht einmal die Hälfte des regionalplanerischen Mindestwertes. Selbst 
wenn man die Lage im Park, wie auf S. 3 der Begründung zu Zielen und 
Zwecken der Planung aus dem entsprechenden Flächennutzungsplan a n-
führt (die "Wohnbebauung soll eine de m Park angemessene geringe Dic h-
te" aufweisen) als möglichen Ausnahmetatbestand akzeptiert, fehlt hierzu 
eine fundierte Begründung, warum angesichts der sehr gut erschlossenen 
Lage (300  m Entfernung zur Bushaltestelle Kastanienallee, 600  m Entfe r-
nung zur St raßenbahnhaltestelle Nordbad) so deutlich unter den Mindes t-
wert abgewichen werden soll. 
 
wohnbaulands bleiben die Fläche des Sees (private Wasserfläche) und die 
Verkehrsfläche der Kastanienallee unberücksichtigt. 
Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die im Regiona l-
plan formulierte Ausnahmemöglichk eit heranzuziehen. Der Vorhabenb e-
reich mit einer Wasserfläche im Plangebietsinneren sowie Böschungsstru k-
turen und einem nichtüberbaubaren Gewässerrandstreifen weist topograf i-
sche und ökologische Besonderheiten auf. Die Lage des Plangebiets im 
Bürgerpark un d im Übergangsbereich zum Landschaftsraum erfordert ein 
Bebauungskonzept, was sich in diese stadträumlichen Strukturen einfügt. 
 
 
 
Schon länger beobachten wir in der Region die Tendenz zum Drängen von 
Wohnnutzung in gewerblich genutzte Bereiche hinein und  in der Folge B o-
den- und Mietpreissteigerung, Nutzungskonflikte und letztlich Verdrängung 
von gewerblichen Nutzungen. Wir müssen daher mit Nachdruck dafür pl ä-
dieren, die Planungen zur Wohnungsdichte zu erhöhen und die diesbezü g-
lichen regionalplanerischen Z ielsetzungen ernst zu nehmen. Dies ist in 
Anbetracht der Wohnungssituation in Darmstadt und im Rhein -Main-Gebiet 
geboten und im PIangebiet ohne weiteres umsetzbar. Es wäre nicht akze p-
tabel, dass ansonsten andernorts Wohnen weiter an Gewerbe heranrücken 
würde mit all den damit verbundenen Einschränkungen und Belastungen, 
weil vermeintlich sonst nicht ausreichend Wohnflächen in der Region au s-
gewiesen werden könnten. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Auffassung wird nicht geteilt. 
 
Die Bebauung stellt eine sinnvolle Ergänzung der Bebauung entlang der 
Kastanienallee dar. 
In dem vorhandenen städtebaulichen Kontext und auf Basis der vorhand e-
nen Erschließung mit technischen und sozialen Infrastrukturen, wird eine 
verdichtete Einfamilienhausbebauung i n Form von Reihenhäusern, Do p-
pelhäusern und Einzelhäusern, zuzüglich der baurechtlichen Möglichkeit 
von Einliegerwohnungen, für städtebaulich sinnvoll erachtet. 
 
Im gesamtstädtischen Kontext sowie in Bezug auf die konkreten Flächen 
muss abgewogen werden, w elche Flächen stärker verdichtet werden und 
welche weniger. In räumlicher und zeitlicher Nähe zu dem geplanten Vo r-
haben an der Kastanienallee wird die Bebauung des Messplatzes geplant.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 13 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Dort wird aufgrund des städtebaulichen Kontextes eine sehr hohe und de n-
noch qualitätvolle Dichte erreicht. 
 
1.4 Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg,  
Fachgebiet Ländlicher Raum, Jägertorstrasse 207, 64289 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 26.06.2020: 
 
Aus Sicht der vom Fachgebiet Ländlicher  Raum zu wahrenden öffentlichen 
Belange der Landwirtschaft / Feldflur bestehen gegen o.g. Planung keine 
grundlegenden Bedenken. 
 
In den vorgelegten Planungsunterlagen werden keine Aussagen zur baul i-
chen Dichte in Anlehnung an die Vorgaben aus dem Regionalp lan Südhes-
sen getroffen. Es ist darzulegen, dass die bauliche Dichte eingehalten und 
nicht unterschritten wird. Zum Nachweis der Siedlungsdichte verweisen wir 
dabei auf das Prüfschema vom Regierungspräsidium Darmstadt vom 4.  Juli 
2016 (Az. III31.2 -61d 02/01-). Mit Grund und Boden soll nach §  1a BauGB 
sparsam und schonend umgegangen und landwirtschaftliche Flächen g e-
schont werden. In diesem Sinne ist eine Einhaltung der Dichtevorgaben der 
Regionalplanung unbedingt notwendig, eine Unterschreitung ist aus Sich t 
des öffentlichen Belanges der Landwirtschaft / Feldflur nicht gerechtfertigt.  
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die Begründung wurde ergänzt. 
 
In die Begründung wurde das Kapitel  5.2 Regionalplanerische Dichtevo r-
gaben aufgenommen.  
Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende Vorhabenplan sieht 47 
Wohneinheiten (Einfamilienhäuser) zuzüglich 27 Einliegerwohnungen im 
Plangebiet vor. Bei einem Bruttowohnbauland von 1,93 ha ergibt dies in s-
gesamt eine Dichte von ca. 38 WE/ha. Bei der Berechnung des Brutt o-
wohnbaulands bleiben die Fläche des Sees (private Wasserfläche) und die 
Verkehrsfläche der Kastanienallee unberücksichtigt. 
Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die im Regiona l-
plan formulierte Ausnahmemöglichkeit heranzuziehen. Der Vorhabenb e-
reich mit einer Wasserfläche im Plangebietsinneren sowie Böschungsstru k-
turen und einem nichtüberbaubaren Gewässerrandstreifen weist topograf i-
sche und ökologische Besonderheiten auf. Die Lage des Plangebiets im 
Bürgerpark und im Übergangsbereich zum Landschaftsraum erfordert ein 
Bebauungskonzept, was sich in diese stadträumlichen Strukturen einfügt. 
 
 
 
Bislang gibt es in den Planungsunterlagen keine Eingriffs -Ausgleichs-
Bilanzierung, diese wird laut Planer noch ergänzt. Verbleibende Defizite 
lassen sich demnach erst  nach endgültiger Planreife beziffern. Vorsorglich 
weisen wir darauf hin, dass die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen 
nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorzunehmen ist. Den A n-
kauf von Ökopunkten aus anderen vorgezogenen Kompensationsma ß-
nahmen befürworten wir. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Umweltbericht einschließlich Eingriffs -Ausgleichs-Bilanzierung wurde 
aktualisiert. 
 
Die Differenz zwischen dem Ist - und dem Plan-Zustand beläuft sich für das 
Vorhaben auf 42.281 Biotopwertpunkte. Das verbleibende Defizit wird 
durch Kompensation außerhalb des Plangebiets ausgeglichen; dafür sind

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 14 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
geeignete Parkwiesen in unmittelbarer Umgebung innerhalb des Bürger -
parks vorgesehen. 
Die Ausgleichsmaßnahmen werden in den Durchführungsv ertrag zwischen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger aufgeno m-
men. 
 
Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genut z-
ten Flächen ist nicht vorgesehen. 
 
1.5 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, 
Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.06.2020: 
 
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes N 8.4.4 
„Kastanienallee / Elfeicher Weg“ bestehen bei Beachtung und Einhaltung 
der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB 
AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken. 
 
Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisen-
bahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder 
gestört werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs werden durch das 
Vorhaben nicht gefährdet oder gestört. 
 
 
 
Immissionen 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen 
Emissionen (insbesondere Luft - und Körperschall, Abgase, Funkenflug, 
Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch ma g-
netische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter  Bebauung füh-
ren können. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lärmintensiven Ve r-
kehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommunalen Planungsträgers 
hingewiesen, aktive (z.B. Errichtung Schallschutzwände) und passive (z.B. 
Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen und festzusetzen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung ist ein Lärmschutzgutachten 
und das daraus resultierende Schallschutzkonzept, dass sämtliche Emiss i-
onsquellen der Umgebung beachtet. Die erforderlichen Maßnahmen sind 
im vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 festgesetzt. 
1.6 Industrie- und Handelskammer Darmstadt,

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 15 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.06.2020: 
 
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan beabsichtigt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf bisher unbebauten Flächen Baurecht für 74 Wohneinheiten 
in Form von Reihen, Doppelhaus - und freistehenden Einzelhäusern zu 
schaffen. Die Flächen liegen im  nördlichen Bereich des Bürgerparks, a n-
grenzend an einen Gastronomiebetrieb. 
 
Die IHK Darmstadt begrüßt die Ausweisung von Wohnbauflächen, da 
Wohnraum für Fach - und Führungskräfte dringend benötigt wird, jedoch 
stimmen wir vorliegender Planung nicht vorbehaltslos zu. 
 
Unsere Anmerkungen beziehen sich auf zwei Teilbereiche des Plangebi e-
tes: 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Westlicher Teilbereich des Plangebiets, hier: Immissionen 
 
Direkt an die zukünftige Wohnbebauung im westlichen Teil des Plangebiets 
grenzt der Parkplatz des Gastronomiebetriebs „Bayrischer Biergarten“ an. 
Das Lokal erfreut sich in den Sommermonaten großer Beliebtheit und stellt 
ein begehrtes Ausflugsziel für Darmstadt und das Umland dar. Außengas t-
ronomie mit Ausschank ist gekennzeichnet durch einen Lärmpegel der sich 
in den wenigsten Fällen mit ruhebedürftiger Wohnnutzung verträgt. 
 
Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass es in den Sommermonaten zu 
deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte käme. Passive Schallsch utz-
maßnahmen wie eine Riegelbebauung durch Reihenhäuser und darin b e-
findlicher lärmabgewandter Schlafräume  sollen die Belastung für die z u-
künftigen Anwohner auf ein gesundheitlich akzeptables Maß reduzieren. 
 
Die Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Konstell ationen zeigen jedoch, 
dass es trotz passiver Schallschutzmaßnahmen immer wieder zu Konflikten 
zwischen den Gastronomiebetrieben und ruhebedürftiger Wohnnutzung 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Die Auffassung zu weiteren Schallschutzmaßnahmen wird nicht g e-
teilt. 
Der Anregung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit wird nicht 
gefolgt. 
 
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung ist ein Lärmschutzgutachten 
und das daraus resultierende  Schallschutzkonzept, dass säm tliche Emissi-
onsquellen der Umgebung beachtet. Die erforderlichen Maßnahmen sind 
im vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 festgesetzt. 
An den Immissionsorten nach TA Lärm, also vor geöffneten Fenstern v on 
Aufenthaltsräumen werden die  Immissionsrichtwerte der einschlägigen TA 
Lärm für WA-Gebiete eingehalten. 
Der Konflikt konnte mit den erarbeiteten Schallsch utzmaßnahmen bewältigt 
werden. Weitere Schallschutzmaßnahmen sind somit nicht erforderlich.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 16 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
kommt. Ein Grundbedürfnis der Anwohner ist Ruhe – vor allem in den Fre i-
zeit-, Abend- und Nachtstunden. Eben diese Stunden sind jedoch für einen 
Gastronomiebetrieb, die hochfrequente Zeit. Gerade im Sommer, wo das 
Leben draußen stattfindet, kommt es zwangsläufig zu Konfliktsituationen 
und infolgedessen zu Beschwerden, die mitunter gravierende Einschr än-
kungen für den Betrieb mit sich bringen. Wir bitten daher noch einmal we i-
tere Schallschutzmaßnahmen sowie die Eintragung einer Grunddienstba r-
keit zu Gunsten des Betriebes zu prüfen. 
 
 
 
 
Östlicher Teilbereich des Plangebietes, hier: Bauliche Dichte 
 
Im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) des Regierungspräsidiums 
Südhessen wurde bis zum Jahr 2030 für Darmstadt ein Bedarf von 15.500 
Wohneinheiten prognostiziert. In den letzten 10 Jahren wurden bereits 
180.000 m² gewerblich genutzte Flä che für Wohnnutzung umgewandelt. 
Unternehmen sind sowohl auf gewerbliches Bauland als auch auf bezah l-
baren Wohnraum für Fach - und Führungskräfte angewiesen. Die geplante 
Bebauung widerspricht unseres Erachtens nicht nur den Regionalplaner i-
schen Zielvorgabe n zur baulichen Dichte, sondern auch dem Gebot des 
Flächensparens. 
 
Geplant sind im östlichen Teilbereich freistehende Einfamilienhäuser und 
Doppelhaushälften. In den Planunterlagen wird hierzu aufgeführt, dass die 
bauliche Dichte aufgrund des Parkcharakte rs geringgehalten werden soll. 
Auf den rund 2,5  ha sollen insgesamt lediglich 74  Wohneinheiten entst e-
hen, was einer baulichen Dichte von 29,6 WE/ha entspricht. Der Referen z-
wert im Regionalplan Südhessen 2010 beträgt für den Siedlungstyp „Gro ß-
stadtbereich“ mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar (WE/ha). Somit wird 
das Ziel der Regionalplanung um mehr als die Hälfte unterschritten. Die 
Stadt Darmstadt verzeichnet einen hohen Flächendruck und hat kaum noch 
kurzfristig verfügbares Bauland. Unternehmer werden imm er häufiger von 
Wohnnutzung verdrängt und finden in Darmstadt kaum noch Flächen. Es 
ist daher nur schwer nachzuvollziehen, warum Bauland derart massiv mi n-
dergenutzt wird. Wir drängen daher die bauliche Dichte anzupassen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
Die Auffassung wird nicht geteilt. 
 
In die Begründung wurde das Kapitel 5.2 Regionalplanerische Dichtevo r-
gaben aufgenommen.  
Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende Vorhabenplan sieht 47 
Wohneinheiten (Einfamilienhäuser) zuzüglich 27 Einliegerwohnungen im 
Plangebiet vor. Bei einem Bruttowohnbauland von 1,93 ha ergibt dies in s-
gesamt eine Dichte von ca. 38 WE/ha. Bei der Berechnung des Brutt o-
wohnbaulands bleiben die Fläche des Sees (private Wasserfl äche) und die 
Verkehrsfläche der Kastanienallee unberücksichtigt. 
Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die im Regiona l-
plan formulierte Ausnahmemöglichkeit heranzuziehen. Der Vorhabenb e-
reich mit einer Wasserfläche im Plangebietsinneren sowie Böschungsstruk-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 17 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
turen und einem nichtüberbaubaren Gewässerrandstreifen weist topograf i-
sche und ökologische Besonderheiten auf. Die Lage des Plangebiets im 
Bürgerpark und im Übergangsbereich zum Landschaftsraum erfordert ein 
Bebauungskonzept, was sich in diese stadträumlichen Strukturen einfügt. 
 
Die Bebauung stellt eine sinnvolle Ergänzung der Bebauung entlang der 
Kastanienallee dar. 
In dem vorhandenen städtebaulichen Kontext und auf Basis der vorhand e-
nen Erschließung mit technischen und sozialen Infrastruktu ren, wird eine 
verdichtete Einfamilienhausbebauung in Form von Reihenhäusern, Do p-
pelhäusern und Einzelhäusern, zuzüglich der baurechtlichen Möglichkeit 
von Einliegerwohnungen, für städtebaulich sinnvoll erachtet. 
 
Im gesamtstädtischen Kontext sowie in Bezu g auf die konkreten Flächen 
muss abgewogen werden, welche Flächen stärker verdichtet werden und 
welche weniger. In räumlicher und zeitlicher Nähe zu dem geplanten Vo r-
haben an der Kastanienallee wird die Bebauung des Messplatzes geplant. 
Dort wird aufgrund des städtebaulichen Kontextes eine sehr hohe und de n-
noch qualitätvolle Dichte erreicht. 
 
 
 
Zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 
äußern wir keine Anregungen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.7 Landesamt für Denkmalpflege Hessen , hessenARCHÄOLOGIE, Berli-
ner Allee 58, 64295 Darmstadt  
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.06.2020: 
 
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes werden von Seiten unserer 
Behörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderung swünsche vorge-
bracht. 
Die Belange der hessenArchäologie sind ausreichend berücksichtigt (Punkt 
IV.3. Der Hinweise im Textteil des Kartenteils). 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich  
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 18 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der 
Bodendenkmalpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bela n-
gen des Baudenkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sich 
die Denkmalfachbehörde vor. 
 
1.8 Deutsche Telekom Technik GmbH, 
Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuznach 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 16.07.2020: 
 
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die 
aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. 
 
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Be-
bauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. 
 
Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzu-
nehmen: 
 
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen 
mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung 
der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Bebauungsplanentwurf beinhaltet die Festsetzung Ziff. I. 13.1 "Auf den 
privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh -, Fahr - und Leitungsrechte z u-
gunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern." 
Bei der Ausführungsplanung wird die Telekom eingebunden. 
 
 
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Bau m-
standorte und unterirdische Ver - und Entsorgungsanlagen" der Fo r-
schungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; si e-
he insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass 
durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der 
Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Ve r-
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Fachplanungen haben dies bei der Erstellung des Vorhaben - und Er-
schließungsplans sowie des qualifizierten Freiflächenplans berücksichtigt. 
Der Belang wird auch bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 19 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
sorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Tel ekom ist die 
Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb 
des Plangebiets erforderlich. 
 
 
 
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder 
Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich folgender Straßen stattfin-
den werden. 
 
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die 
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen 
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschli e-
ßungsmaßnahmen im Bebauun gsplangebiet der Deutschen Telekom 
Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie 
möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Belang wird bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. 
 
 
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine 
Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in 
unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinier-
ten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich 
ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass 
 
 für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet 
die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der kün ftig 
gewidmeten Verkehrswege möglich ist, 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Belang wird bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 20 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
 entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flächen als mit einem 
Leitungsrecht zu belasten festgesetzt werden und im zweiten Schritt e i-
ne beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der 
Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut eing e-
tragen wird: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom 
Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, B e-
trieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, ve r-
bunden mit einer Nutzungsbeschränkung." 
 der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit uns im 
erforderlichen Umfang Fläche n für die Aufstellung von oberirdischen 
Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen 
und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit 
zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch 
kostenlos zu sichern, 
 eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der 
Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine K o-
ordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau 
durch den Erschließungsträger erfolgt, 
 die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK-Infrastruktur in 
Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Der Bebauungsplanentwurf beinhaltet die Festsetzung Ziff. I. 13.1 "Auf den 
privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh -, Fahr - und Leitungsrechte zu -
gunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern." 
Die Eintragung der Dienstbarkeiten ist mit de n privaten Eigentümern (Vo r-
habenträger) abzustimmen. 
Die Belange werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 21 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
1.9 e-netz Südhessen AG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.07.2020: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e -netz Süd-
hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die 
Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Straße n-
beleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik.  
 
In Darmst adt sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten:  
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 22 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres U n-
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepa r-
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Eine Entwidmung von Wegeparzellen ist nicht vorgesehen. 
 
 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und 
Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der E r-
schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünft i-
gen Abnehmer realisiert werden. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung beantragen wir eine Versorgung s-
fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB zur Errichtung einer Transformato r-
station. Den geplanten Standort haben wir in den Vorentwurf eingetragen - 
s. Anlage. Wir schlagen eine Transformatorstation vom Typ K2000 mit 
Flachdach vor. Die hierfür benötigte Grundstücksgröße beträgt gemäß §  6 
HBO - Abstandsflächen und Abstände mit einem Mindestabstand von 1  m 
zu den Nachbargrenzen - 7,3 Meter in der Länge und 4,5 m in der Breite. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Anforderungen wurden im Vorhaben- und Erschließungsplan und im 
Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. 
 
 
 
Nebenanlagen nach §  14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, 
Gas, Wärme und Wasser dienen und nach §  63 HBO baugenehmigungsfrei 
sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche zulässig. Wir 
bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Nebenanlagen nach 
§ 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser 
dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von 
Bebauungslinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. 
 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
 
Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind auch in den Vorgärten zulässig. 
Außerdem ist eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbesti m-
mung – Heiztechnikzentrale/Trafo – festgesetzt. 
 
 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müssen wir leider aus ve r-
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
In Absprache mit eNetz wurde ein  Trafotyp ausgewählt, der eine Begr ü-
nung von Dach und Wand zulässt. Dieser soll hier zum Einsatz kommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 23 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und 
Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der E r-
schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünft i-
gen Abnehmer realisiert werden. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhand e-
ne Wasserversorgung gesichert. Die Löschwasserversorgung des Pl a-
nungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach 
den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Gasversorgung des Planungsbereichs ist unter Beachtung der Wir t-
schaftlichkeit möglich. Die Entscheidung über die Gasversorgung wird g e-
troffen, wenn die Planung abgeschlossen ist und die Kosten feststehen. 
Grundsätzlich sehen wir bei Gebieten mit reiner Wohnbebauung oder e i-
nem Mischgebiet nur noch dann die gasseitige Erschließung durch den 
Rohrleitungsbau vor, wenn seitens des verantwortlichen Erschließungstr ä-
gers oder der zuständigen Kommune die Tiefbauleistungen "kostenfrei" 
gestellt werden. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bä u-
me lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindes t-
abstand von 2,5  m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wu r-
zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspr e-
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich un serer B e-
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziff. VI. 11  in den Bebauungspl a-
nentwurf aufgenommen. 
 Anlage:

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
Stand: 09.09.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 24 von 24 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen:

2021/0286

15385 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0286 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und zur Offenlage)  
 
Vorlage vom: 09.09.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
 
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 
-Kastanienallee / Elfeicher Weg -, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – 
Darmstadt Nord –Ost – für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 30 mit den Flurstücken Nr. 
47/3, 47/4, 48/29, 48/30, 48/31, 60/1 (teilw.) zwischen der Kastanienallee und dem 
Elfeicher Weg wird aufgrund einer Vergrößerung des Geltungsbereiches geändert. Die 
Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Entwicklung von Wohnnutzung i n 
verschiedenen Einfamilienhaustypen des derzeit als private Grün - und Wasserfläche genutzten 
Gebietes.  
 
Offenlagebeschluss  
2. Dem vorliegenden Vorhaben - und Erschließungsplan ( Anlage 3, Plan ist in Parlis einsehbar

- 2 - 
und wird im Falle von Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt) zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – wird zugestimmt.  
3. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und dem Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungspl ans N 8.4.4 gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB sowie im 
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die in den 
Anlagen 1 und 2 (daten schutzrelevant) zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der 
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen ( Anlage 1 und 2) wird zugestimmt.  
4. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee 
/ Elfeicher Weg – (Anlage 4, Plan ist in Parlis einsehbar und wird im Falle von 
Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 5) und den im Plan enthaltenen Satzungen wird zugestimmt.  
5. Der öffentlichen Auslegung und der Einstellung in das Internet  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 
§ 4a Abs. 4 BauGB des vorliegenden Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – mit seiner Begründung, den im Plan enthaltenen 
Satzungen, dem Vorhaben - und Erschließungsplan sowie den  wesentlichen umweltbezogenen 
Stellungnahmen wird zugestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  (wegen des Umfanges im PARLIS ersichtlich)  
Anlage 3: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4.4 (Plan ist in Originalgröße in Parlis einsehba r und wird im 
Falle von Präsenzsitzungen au fgehängt/ausgelegt)  
Anlage 4: Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 (Plan ist in 
Originalgröße in Parlis einsehbar und wird im Falle von Präsenzsitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  
Anlage 5: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4. 4 (wegen des Umfanges im PARLIS ersichtlich)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0286 vom 09.09.2021  
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs - und 
Landschaftsplans N 8.4 – Darmstadt Nord -Ost – aus dem Jahr 1986, welcher in diesem 
Teilbereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit Wegen 
sowie Teiche festsetzt. Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
N 8.4.4 erfolgte mit Stadtverordnetenbeschluss vom 29.08.2019 und war dadurch 
begründet, dass die festgesetzte Nutzungsart im Bebauungsplan N 8.4 nicht den Zielen der 
beabsichtigten Wohnbebauun g des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes N 8.4.4 entspricht.  
 
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange hat aufgrund des Magistratsbeschlusses vom 27.05.2020 vom 
08.06.2020 bis zum 08.07.2020 stattgefunden. 
 
Das Plangebiet liegt östlich des Bayerischen Biergartens und wird im Süden von der 
Kastanienallee und im Norden vom Elfeicher Weg begrenzt. Für das Plangebiet sollen die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebau ung mit 47 
Wohneinheiten (WE), davon 20 WE in Reihenhäusern, 22 WE in Doppelhäusern und 5 WE in 
Einzelhäusern, zuzüglich 27 Einliegerwohnungen in den Doppel - und freistehenden 
Einzelhäusern geschaffen werden. Mit der beabsichtigten Wohnbebauung wird das bi sher 
nicht betretbare und auch visuell abgeschottete Grundstück auch für die Öffentlichkeit 
zugänglich. Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg – wird für seinen Geltungsbereich den rechtskräftigen 
Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.  
 
Städtebauliche Konzeption  
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, dass sich die Wohngebäude um einen See 
positionieren. Insgesamt sollen 47 Einfamilienhäuser als Einzel -, Doppel- und Reihenhäuser 
errichtet werden (20 Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhäuser). Die freistehenden 
Einzelhäuser und die Doppelhäuser haben zusätzlich 27 Einliegerwohnungen. Die Höhe der 
Gebäude orientiert sich mit 11,5 Metern, zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen 
Staffelgeschoss sowie bei fünf Reihenhäusern mit drei Vollgeschossen ohne zusätzliches 
Staffelgeschoss an der Wohnbebauung entlang der Kastanienallee und dem dort 
festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet (WA) mit zwei Vollgeschossen.  
 
Der Plan enthält ein detailliertes Schall schutzkonzept gegenüber benachbarten 
Emissionsquellen. Durch die geplante Reihenhausbebauung mit entsprechenden 
Schallschutzfestsetzungen, kann im Westen des Plangebietes der Schallschutz (Lärmquelle: 
Bayerischer Biergarten) für die geplante Wohnbebauung g ewährleistet werden. Hinsichtlich 
des Schallschutzes gegenüber anderen Freizeitnutzungen im Bürgerpark (u.a. Grillhütte 
Bezirksverein Martinsviertel) werden in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ebenfalls 
Festsetzungen und Maßnahmen getroffen, um die Konf likte zu bewältigen und die Nutzungen 
in ihrem Fortbestand zu sichern.  
 
Die Form des Sees soll bei der Entwicklung des Grundstücks maßgeblich erhalten bleiben 
und lediglich durch einen Zugang bzw. eine Zufahrt zur Wasserfläche zu Reinigungs - und 
Revisionszwecken des Sees und der technischen Anlagen erweitert werden. So können der 
See und z.B. das Schilf gepflegt werden. Die heutigen Stege werden rückgebaut; das 
bestehende Biotop (Schilfröhricht) am westlichen Ufer wird gesichert und erweitert.

- 4 - 
Grünstruktur und Klimaschutz 
Das Plangebiet öffnet sich durch die Entfernung der bestehenden Zäune erstmalig für die 
Öffentlichkeit. Innerhalb des Plangebiets wird mit detaillierten Festsetzungen zur Grünplanung 
die Begrünung gesichert. So werden von 45 bestehenden Bäumen 12 erhalten, ebenso erhalten 
wird die Heckenstruktur im südlichen Plangebiet entlang des geschützten und zu erhaltenden 
Naturdenkmals Kastanienallee. Die östlich des Plangebietes verlaufende freiwachsende Hecke 
wird innerhalb des Plangebietes erweitert. Neue Hecken werden ebenfalls im Norden entlang 
des Elfeicher Weges sowie westlich, angrenzend zur gastronomischen Nutzung angelegt. Als 
Ausgleich für die 33 zu entfernenden Bestandsbäume werden auf den gemeinschaftlich 
genutzten sowie den privaten Grundstücken 26 großkronige und ca. 179 mittel- bis 
kleinkronige Bäume sowie etwa 130 Solitärsträucher gepflanzt. Des Weiteren werden 
umfassende Regelungen zum Erhalt des gesetzlich geschützten Schilfröhrichtes sowie zur 
Grüngestaltung des Ufers getroffen. 
 
Die Gebäude werden entsprechend den Kriterien des KfW-40-Programms geplant und errichtet. 
Durch den auf dem Grundstück vorhandenen See ergibt sich die Möglichkeit zur 
Wärmeerzeugung mithilfe der Energiegewinnung aus dem Seewasser. Diese erfolgt in Form 
einer zentralen Wärmeerzeugung mit Sole-Wasser-Wärmetauschern im See und einer 
Wärmeverteilung. Anlagen für die Nutzung von Solarenergie sind auf den Dachflächen der 
Wohngebäude zulässig und ermöglichen zusätzlich eine Versorgung mit erneuerbaren 
Energien. Die verpflichtende Ausführung dieser Anlagen wird vertraglich geregelt. 
Für alle Dächer ab einer Größe von 3m² ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Die 
bewachsenen Dächer begünstigen die kleinklimatische Situation im Vorhabengebiet und tragen 
zu einer Rückhaltung des im Baugebiet anfallenden Niederschlagswassers bei.  
Eine Begrünung der Gebäudefassaden ist vorgesehen. Die Fassadenbegrünung stellt bereits 
nach kurzer Zeit die Entwicklung ökologisch und gestalterisch wirksamer Grünstrukturen 
sicher. Zudem bewirkt die Herstellung von begrünten Fassaden positive Auswirkungen auf die 
Schutzgüter Klima sowie das Landschafts- und Ortsbild. So wirkt die Fassadenbegrünung 
ausgleichend auf die Auswirkungen baulicher Verdichtung und trägt zur Verbesserung des 
örtlichen Klimas bei. 
 
Erschließung und ruhender Verkehr  
Insgesamt führen zwei private Wohnwege durch das Vorhabengebiet und erschließen die 
Häuser von der dem See abgewandten Seite. Das Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig 
durchquerbar sein. Hierfür w ird der westliche Weg zwischen dem Bayerischen Biergarten und 
den Reihenhäusern für die Öffentlichkeit über ein entsprechendes Gehrecht zugänglich 
gemacht und dauerhaft gesichert. Die Zufahrt der Feuerwehr, sonstiger Rettungskräfte sowie 
der Müllfahrzeuge zu den Gebäuden und den zentralen Unterflur -Müllsammelplätzen ist über 
die Zufahrten von der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg gesichert. Die Stellplätze zu den 
Häusern werden vorwiegend nicht direkt auf den einzelnen Grundstücken verortet, sondern 
sollen entlang der privaten Wohnwege angeordnet werden. An allen Stellplätzen wird es einen 
Stromanschluss geben, um das Laden von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen. Die 
notwendigen Stellplätze der Wohnhäuser werden durch 14 Besucherstellplätze im gesamten 
Plangebiet und vier Car -Sharing-Angebote (mit E -Anschluss) im südlichen Teil des 
Plangebiets ergänzt.  
 
Zu 1.: 
Der Vorhabenträger Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB 
einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans für das geplante Vorhaben gestellt, welchem von der 
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019 zugestimmt wurde.

- 5 - 
Da sich nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 um Teile der Kastanienallee 
erweitert hat, damit die Erschließung des Vorhabens gesichert werden kann, muss der 
Aufstellungsbeschluss geändert werden. Der Antrag der Projekt Kastanienallee am Teich GmbH 
& Co auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 25.04.2019, 
welchem bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019 zugestimmt wurde, 
behält hierzu, ebenso wie die vom Vorhabenträger unterzeichnete Grundzustimmung, weiterhin 
seine Gültigkeit. Mit der Grundzustimmung sichert der Vorhabenträger u.a. auch seine 
Beteiligung an der Sicherung des sozial geförderten Wohnraumes zu, in dem er der Stadt einen 
zweckgebundenen Betrag zur Verfügung stellt, den die Stadt zum Ankauf von 
Belegungsrechten oder zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum verwenden wird. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee / 
Elfeicher Weg – wurde um das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 30 Nr. 60/1 (teilw.) 
erweitert und umfasst jetzt die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 30 Nr. 47/3, 
47/4, 48/29, 48/30, 48/31, 60/1 (teilw.) wie folgt: 
 
 
 
Aufgrund der Einbeziehung des Flurstückes 60/1 (teilw.) (rot markiert) in den Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – wird die 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.08.2019 notwendig. 
 
Zu 2.: 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP, Anlage 
3). Der vorliegende VEP ( Plan ist in Parlis einsehbar und wird im Falle von Präsenzsit zungen 
aufgehängt/ausgelegt ) wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Er stellt 
detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch sowie durch eine 
Vorhabenbeschreibung dar.

- 6 - 
Zu 3.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 
zusammengefasst und entsprechend geprüft. 
 
In Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) wurden die im Rahmen der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu 
den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
N  8.4.4 zusammengefasst und entsprechend geprüft. 
 
Es handelt sich bei den Anlagen 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der 
Offenlage fortgeschrieben werden. Über die endgültige Abwägung wird erst im Rahmen des 
Satzungsbeschlusses, gemeinsam mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen, 
entschieden. 
 
Zu 4. und 5.:  
Auf Grundlage  des Vorhaben- und Erschließungsplans wurde der Entwurf zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 4, 
Plan ist in Parlis einsehbar und wird im Falle von Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt ) 
und die Begründung m it Umweltbericht ( Anlage 5) erarbeitet. 
 
Nach dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs, der zugehörigen Begründung mit Umweltberic ht, dem Vorhaben - 
und Erschließungsplan sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 
Abs. 2 BauGB und die Einstellung der Auslegungsunterlagen in das Internet gem. § 4a Abs. 4 
BauGB. 
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß §  4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.  
 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
 Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
 10 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 8.4.4 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung

anlage 8

381 Zeichen

Punkt 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und zur Offenlage) 
 (V-Nr. 2021/0286) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und UWIGA/WGD

anlage 9

337 Zeichen

Punkt 17: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und zur Offenlage) 
 (V-Nr. 2021/0286) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke., UFFBASSE, AfD, UWIGA/WGD, Stadtve. Dietrich 
(FW) und Stadtve. Neumann (Die Partei) sowie AfD

anlage 5

196011 Zeichen

Stadtatlas Darmstadt
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
Parkdeck
Rampe
Raiffeisenstraße
Liebigstraße
Liebigstraße
Kirchenäcker
Leerweg
Am Schnainweg
Flur 21
Weserstraße Elisabethenstraße
Annastraße
Moselstraße
538
9
542
542
3
543
2
2
545
6
767
76
3
3
3
2
447
76
6
23
5
23
8 2
2
4
1
1
4
445
3
239
116
9
536
2
239
117
536
11
10
536
8
536
12
536
13
536
2
480 480
1
2
475
419
418
417
416
1
518
2
533
513
1512
508
1
503
1
502
341/1 629/1
3
630340
339
338
337
336
335
474 472476
473
412413414
415
621
623
3
621
348/1 626/5347/1
626/6
7346/1 626
345/1 2
344/1 627
343/1 625
627/1
342/1 628/1
16
536
2
529
239
46
563
1
517
514
1
511
1
1
510 1
509
1
506
505
564 295
296
1
501
536/17
18
536
497
297
2
2
499
1
686
53
239
496
493
1
56
239
4
301
490
489
565
1
486
485
484
483
482
481
4
621
479
88
239
478
477
620
4
615
5
461936 618618619
1
616
1
239
1322
123 14123
575 11121
123
8
594
20
123 113
239
18
123
7
239/111 594
19 92123 23976110 23923947
239
7473
239239
39
81 239362396512 239239239
62
239
11 16239 6121 239
239239
239/80
78
239 79
239
14
239
5
615
5
136
48
123
26
779
47
123
46
123
152/15 11
13145 44
10123 123 131
40 43239 12324
123 169723 123239 96123
378 768 779768
33
7797
768
35
779
36
31 779
779
17
156
7 14578
779/38152
15
5753 44
137 135
12
538
538
5
11
538
10
538
538
9
8
538
14
538
7
23
4
9
52
12
32
52
597
559
9
52
76
4
5
76
559
3
558
1
578
1
115
239
157
15
6
578
67
239
HsNr.
 60A
58C
58B
58A
67
58
69
63
65
61
59
57
44
53
51 2-4
56
71-75
7063i-m
65
72
67
2
2A
4
670
11
15
17
HsNr. 18
23
13
HsNr. 20
25
27
29
22
56
HsNr.
 58
54
31
33
63,63a-c
59A
61
59
61A
63d-h
61B 61C
55
68
66
64
62
60
57
19
19A
52B
52A
29A 35A
35
HsNr. 7
19B
14
4C
21
7B
5A
7A
5
7
HsNr.
 27
24 29
20
14 31
22
26
3733
18 28
16
30 35
4B
4E
4D
Moselstraße
Liebigstraße
Planstraße 3
Elisabethenstraße
Planstraße
Planstraße
 1
Planstraße
 2
P2
P2
P1
P2
P2
1
3
3
9.
9.
4
4
 3
4
L
L
L
L
T
 GSt WA 2 Nord
 GSt WA 2 Süd
 St + T
T
T
 T
 St + T
T
T
T
T
T
T
T
 St
T
 T
 T
 T
T
T
 St
T
T
T
T
LPB
 V
LPB
 IV
    LPB
 IV
LPB
 III
 70
 dB(A)
 
 65
 dB(A)
 
 70
 dB(A)
  
 65
 dB(A)
 
MV
WA
 3
 
WA 3 
WA 3
WA 3
WA
 3
WA 4
WA 4
WA 4
WA 2 
WA
 2
 
WA
 2
 
WA 5 
WA 2 
  
WA
 1
 
WA
 1
 
WA
 1
 
WA 5 
WA 3 
WA 4
max.
 GH
 15,0
 m
 /
 III
max.
 GH
 18,0
 m
 /
 IV
max.
 GH
 15,0
 m
 /
 III
MV
17
2
38
12,5
3 25 2
3
66
69
3
2
62
2
4
2
62
2 12,5 2
17
43
3
2 2
33
15
3
6,5
6
6
2 38
15
3
3 15 2
15
6
18
3
3
18
3 16
3
16 2
2,5
5 13
3
18 18
2
15
3
3
15
22
62
2
4
2 38
3
15
2 38
3,1
15
3
3 15 2
44
38
17 216
3,2
44
15,5
2
3
2
2
2
2
2
12
2
2
2
6
9
9
2
34
12,7
15
6
62
62
2
43
6,5
12
3
3
2,5
2,5
3
24
14
24
3
25
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
Parkdeck
Rampe
Raiffeisenstraße
Liebigstraße
Liebigstraße
Kirchenäcker
Leerweg
Am Schnainweg
Flur 21
Weserstraße Elisabethenstraße
Annastraße
Moselstraße
538
9
542
542
3
543
2
2
545
6
767
76
3
3
3
2
447
76
6
23
5
23
8 2
2
4
1
1
4
445
3
239
116
9
536
2
239
117
536
11
10
536
8
536
12
536
13
536
2
480 480
1
2
475
419
418
417
416
1
518
2
533
513
1512
508
1
503
1
502
341/1 629/1
3
630340
339
338
337
336
335
474 472476
473
412413414
415
621
623
3
621
348/1 626/5347/1
626/6
7346/1 626
345/1 2
344/1 627
343/1 625
627/1
342/1 628/1
16
536
2
529
239
46
563
1
517
514
1
511
1
1
510 1
509
1
506
505
564 295
296
1
501
536/17
18
536
497
297
2
2
499
1
686
53
239
496
493
1
56
239
4
301
490
489
565
1
486
485
484
483
482
481
4
621
479
88
239
478
477
620
4
615
5
461936 618618619
1
616
1
239
1322
123 14123
575 11121
123
8
594
20
123 113
239
18
123
7
239/111 594
19 92123 23976110 23923947
239
7473
239239
39
81 239362396512 239239239
62
239
11 16239 6121 239
239239
239/80
78
239 79
239
14
239
5
615
5
136
48
123
26
779
47
123
46
123
152/15 11
13145 44
10123 123 131
40 43239 12324
123 169723 123239 96123
378 768 779768
33
7797
768
35
779
36
31 779
779
17
156
7 14578
779/38152
15
5753 44
137 135
12
538
538
5
11
538
10
538
538
9
8
538
14
538
7
23
4
9
52
12
32
52
597
559
9
52
76
4
5
76
559
3
558
1
578
1
115
239
157
15
6
578
67
239
HsNr.
 60A
58C
58B
58A
67
58
69
63
65
61
59
57
44
53
51 2-4
56
71-75
7063i-m
65
72
67
2
2A
4
670
11
15
17
HsNr. 18
23
13
HsNr. 20
25
27
29
22
56
HsNr.
 58
54
31
33
63,63a-c
59A
61
59
61A
63d-h
61B 61C
55
68
66
64
62
60
57
19
19A
52B
52A
29A 35A
35
HsNr. 7
19B
14
4C
21
7B
5A
7A
5
7
HsNr.
 27
24 29
20
14 31
22
26
3733
18 28
16
30 35
4B
4E
4D
0 10 20 30 40 50 100m
Kartengrundlage: Alkis UTM 30.11.2018
0,4
WA 2 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 1
1,5
a1
FD
siehe
Plan-
eintrag
siehe
Planeintrag
0,4
WA 3 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 4 
0,8
FDII
max. GH
12,0 m
a2
0,4
WA 5
1,5
a3
FDIV
max. GH
18,0 m
M 1:500 / M 1:1000
ZEICHNERISCHER TEIL
VERFAHRENSVERMERKE
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“
am .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom
bis einschließlich .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans und Begründung sowie den
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom  bis einschließlich _________
und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom .
Satzungsbeschluss:
Dieser  Bebauungsplan und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Babauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                    .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom                     bis einschließlich                  
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                    .
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Darmstadt, den                                                        Stadtplanungsamt
          _________________
   Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung ….                   Flur ....
Bebauungsplan …...
-….-
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes ……
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagwasser
für das Gebiet …..
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HILFSLINIEN (dienen nur zur Orientierung)
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Arbeitshilfe:
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Texthöhe / 2.80
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Stand:
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt
geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
(Vorhabenbezogener)
N
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach §12 Abs. 3a BauGB ist
folgendes aufzunehmen:
1. Bedingte Festsetzung
(§ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig,
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet hat.
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1 z.B. Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Text
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)
3.1 Grundflächenzahl/Größe der Grundfläche (§§ 16, 19 BauNVO)
Text
3.2 Geschossflächenzahl/Größe der Geschossfläche (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.3 Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.4 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO)
Text
3.5 Höhenbezugspunkt
Text
4. Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Text (Zweckbestimmung und zulässige Nutzungen)
5. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder/und Abgrenzung des Maßes der
Nutzung
(§§ 1 Abs. 4, 16 Abs. 5 BauNVO)
Text
6. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
6.1 Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)
Text
6.2 Baulinie (§ 23 Abs. 1 und 2 BauNVO)
Text
7. Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Text
8. Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 BauNVO)
Text (offen/geschlossen/abweichend)
9. Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
9.1 Stellplätze
Text
9.2 Garagen/Tiefgaragen/Gemeinschaftsgaragen
Text
10. Flächen für sonstige Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 i.V.m. § 14 BauNVO)
Text (z.B. Fahrradabstellflächen, Müllcontainer, etc.)
11. Öffentliche Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
11.1 Straßenverkehrsflächen
Text
11.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Text (z.B. Fußweg, Radweg, Quartiersplatz, etc.)
11.3 Ein- und Ausfahrten
Text
12. Private Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Text
13. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Text (z.B. Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.)
14. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
14.1 Öffentliche Grünflächen
Text
14.2 Private Grünflächen
Text
15. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
15.1 Oberflächenbefestigung/Niederschlagswasserversickerung
Text
15.2 Dachbegrünung/Begrünung von Tiefgaragendecken
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.3 Fassadenbegrünungen
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.4 Artenschutzmaßnahmen/CEF-Maßnahmen
Text (Schutz von Insekten, Vögeln, Vogelschlag, Nisthilfen, etc.)
16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
16.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Text
16.2 Anzupflanzende Bäume
Text
17. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
17.1 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Text
17.2 Zu erhaltende Bäume
Text
18. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder
Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d.
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Text (ggfls. auch bedingte Festsetzungen zum Schallschutz nach § 9 Abs. 2 BauGB)
19. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Text
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 198)
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Text (z.B. Dachformen, Dachneigung, Dachaufbauten, Einfriedungen,
Werbeanlagen, etc.)
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010
(GVBI. I S 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen,
dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss
mindestens 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das
Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung
etc.) genutzt werden.
IV. Kennzeichnungen
(§ 9 Abs. 5 BauGB)
Text (z.B. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
sind)
V. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
Text (z.B. Denkmalschutz, planfestgestellte Vorhaben, Schutzgebiete, etc.)
VI. Hinweise
Text (Die aktuelle Hinweisliste bitte bei Abt. 61.2 anfordern)
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3 BauGB ist folgendes aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan
des Büros XY vom XX.XX.XXXX.
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3a BauGB ist folgendes
aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Der Durchführungsvertrag wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
z.B. WA
GRZ/GR
GFZ/GF
z.B. IV
z.B. FH...m
o/g/a
St
GA/TG/
GGA
Na
z.B.
Privat
Teich
Eissporthalle
Flur 12
Flur 30
Flur 30
31
45
17
2521
23
45A
32
18
183
181
2
4
34
6
3630
2824A24 26A 26B2622
20
18A
38
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Martin-Luther-King-Ring
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/64 58/65
58/66
58/70
58/16
58/17
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
58/51
58/61
58/62
30/4
54/5 54/6
54/7
252/4
119/19
41/341/6 41/8 41/10
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
29/10
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
42/12
42/13
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
NN N N N N N N
N N N
N N N N
N N
N
47/3
47/4
48/30
48/31
48/29
60/1
140,0
139,5
140,5
138,5
138,0
139,0
139,0
139,0 138,0
140,0
140,0
140,0
139,5
140,5
139,5
138,5
139,5
140,5
141,0
138,0
137,5
137,5
140,5
140,0
139,5
138,5
138,0
137,5
137,0
138,9
139,0
139,0
139,1
139,2
139,3
139,4
139,4
139,5
139,6
139,7
139,8
139,9
140,0
140,0
140,1
140,2
140,3
140,4
140,4 141,0 141,1
141,2
141,2
141,2
141,2
141,0
141,0
140,8
140,8
140,6
140,6
140,4
140,3
140,0
139,9
139,2
139,0
138,9
138,9
140,2
140,3
140,0
139,9
139,9
139,8
32,7
39,8
20
26,5
9
9
6,7
6,7
6,7
6,7
7,1
6
A
A
B
B B
C
D
A
5,5
5,5
5,5
9 9
14
14
13
9
9
10,6
15,2
15,2
10,69
14
14,2
13,9
13,9
5,5
5,5
5,5
5
5
55,5
4,5
NN N N N N N N
N N N
N N N N
N N
N
St
St
St
St
St
St
B
RH 20
4
St
4
St
4
St
3
St
4
St
4
1
4
2
St
4
4
St
4
St
4
4
St
4
St
4
RH 1
RH 17
RH 16
RH 12
RH 11
RH 7
RH 6
RH 2
DH
 1
DH
 3
DH
 5
FEH
 1
FEH
 2
DH
 7
DH 9
DH 11
DH
 13
DH
 15DH
 17
FEH
 3
FEH
 4
DH
 19
DH
 22
FEH
 5
M+F
M+F
St
2
St
2
St4
St
4
St1
St1
G
G
M+F
M+F
M+F
RH 19
RH 18
RH 13
RH 14
RH 15
RH 8
RH 9
RH 10
RH 3
RH 4
RH 5
DH
 2 DH
 4
DH
 6
DH
 8
DH 10
DH 12
DH
 14
DH
 16
DH
 18
DH
 20
DH
 21
St
4
St4 St4 St4
St
4
Kastanienallee
H1
H1
H1
H2
H2
H2
H3
H3
H4
H4H4
H3
H2
 
ND
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
ita Ingenieurgesellschaft mbH 
Beratende Ingenieure VBI 
 
Schallimmissionsprognose  
 
Vorhabenbezogener  B-Plan 
N 8.4.4, Darmstadt  
 
16_038 
 
 
 
- 37 / 42 - 
 
 
 
Bild 6: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1, OG 
 
  
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
ita Ingenieurgesellschaft mbH 
Beratende Ingenieure VBI 
 
Schallimmissionsprognose  
 
Vorhabenbezogener  B-Plan 
N 8.4.4, Darmstadt  
 
16_038 
 
 
 
- 38 / 42 - 
 
 
 
Bild 7: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1, DG 
 
  
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
ita Ingenieurgesellschaft mbH 
Beratende Ingenieure VBI 
 
Schallimmissionsprognose  
 
Vorhabenbezogener  B-Plan 
N 8.4.4, Darmstadt  
 
16_038 
 
 
 
- 36 / 42 - 
 
10.3 Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche 
 
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile nach den 
Anforderungen der DIN 4109-2:2016-07 auf Grundlage der nachstehenden, geschossweise 
dokumentierten Lärmpegelbereiche zu bemessen und auszuführen. 
 
 
 
 
Bild 5: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1, EG 
 
  
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
2
4
6
30
2824A24 26A 26B2622
20
18A
212B 212C
212A
30A
Muellersteich
Rechts dem
Judenbrunnen
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/66
58/70
58/16
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/3
42/6
42/10
42/11
4344/1
45/845/9
47/347/4
48/12
48/13
48/17
48/18
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/15
45/16
45/17
48/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
INSELKARTE 01 - ERDGESCHOSS | ohne Maßstab INSELKARTE 02 - OBERGESCHOSS | ohne Maßstab INSELKARTE 03 - DACHGESCHOSS | ohne Maßstab
RECHTSGRUNDLAGEN 
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 
des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 
des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 114 des Gesetzes vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes 
vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 11 des 
Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) 
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -  WHG) i.d.F. vom 31. Juli 
2009 (BGBl.. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 09.06.2021 (BGBl. l. S. 1699) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) 
Entwurfsverfasser:
planquadrat
Elfers Geskes Krämer PartG mbB
Architekten und Stadtplaner
BDA / DASL / dwb
Platz der Deutschen Einheit 21
D-64293 Darmstadt
www.planquadrat.com
Wissenschaftsstadt Darmstadt
   Gemarkung: Darmstadt    Flur: 30
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
N 8.4.4 
- Kastanienallee / Elfeicher Weg -
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes N 8.4
ENTWURF
ohne Maßstab
M 1:500 / M 1:1000
ZEICHNERISCHER TEIL
VERFAHRENSVERMERKE
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“
am .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom
bis einschließlich .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans und Begründung sowie den
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom  bis einschließlich _________
und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom .
Satzungsbeschluss:
Dieser  Bebauungsplan und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Babauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                    .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom                     bis einschließlich                  
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                    .
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Darmstadt, den                                                        Stadtplanungsamt
          _________________
   Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung ….                   Flur ....
Bebauungsplan …...
-….-
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes ……
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagwasser
für das Gebiet …..
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Die aktuellen Rechtsgrundlagen bitte anfordern!
HILFSLINIEN (dienen nur zur Orientierung)
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Stand:
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt
geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
(Vorhabenbezogener)
N
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach §12 Abs. 3a BauGB ist
folgendes aufzunehmen:
1. Bedingte Festsetzung
(§ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig,
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet hat.
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1 z.B. Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Text
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)
3.1 Grundflächenzahl/Größe der Grundfläche (§§ 16, 19 BauNVO)
Text
3.2 Geschossflächenzahl/Größe der Geschossfläche (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.3 Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.4 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO)
Text
3.5 Höhenbezugspunkt
Text
4. Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Text (Zweckbestimmung und zulässige Nutzungen)
5. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder/und Abgrenzung des Maßes der
Nutzung
(§§ 1 Abs. 4, 16 Abs. 5 BauNVO)
Text
6. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
6.1 Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)
Text
6.2 Baulinie (§ 23 Abs. 1 und 2 BauNVO)
Text
7. Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Text
8. Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 BauNVO)
Text (offen/geschlossen/abweichend)
9. Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
9.1 Stellplätze
Text
9.2 Garagen/Tiefgaragen/Gemeinschaftsgaragen
Text
10. Flächen für sonstige Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 i.V.m. § 14 BauNVO)
Text (z.B. Fahrradabstellflächen, Müllcontainer, etc.)
11. Öffentliche Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
11.1 Straßenverkehrsflächen
Text
11.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Text (z.B. Fußweg, Radweg, Quartiersplatz, etc.)
11.3 Ein- und Ausfahrten
Text
12. Private Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Text
13. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Text (z.B. Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.)
14. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
14.1 Öffentliche Grünflächen
Text
14.2 Private Grünflächen
Text
15. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
15.1 Oberflächenbefestigung/Niederschlagswasserversickerung
Text
15.2 Dachbegrünung/Begrünung von Tiefgaragendecken
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.3 Fassadenbegrünungen
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.4 Artenschutzmaßnahmen/CEF-Maßnahmen
Text (Schutz von Insekten, Vögeln, Vogelschlag, Nisthilfen, etc.)
16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
16.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Text
16.2 Anzupflanzende Bäume
Text
17. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
17.1 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Text
17.2 Zu erhaltende Bäume
Text
18. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder
Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d.
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Text (ggfls. auch bedingte Festsetzungen zum Schallschutz nach § 9 Abs. 2 BauGB)
19. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Text
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 198)
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Text (z.B. Dachformen, Dachneigung, Dachaufbauten, Einfriedungen,
Werbeanlagen, etc.)
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010
(GVBI. I S 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen,
dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss
mindestens 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das
Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung
etc.) genutzt werden.
IV. Kennzeichnungen
(§ 9 Abs. 5 BauGB)
Text (z.B. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
sind)
V. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
Text (z.B. Denkmalschutz, planfestgestellte Vorhaben, Schutzgebiete, etc.)
VI. Hinweise
Text (Die aktuelle Hinweisliste bitte bei Abt. 61.2 anfordern)
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3 BauGB ist folgendes aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan
des Büros XY vom XX.XX.XXXX.
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3a BauGB ist folgendes
aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Der Durchführungsvertrag wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
z.B. WA
GRZ/GR
GFZ/GF
z.B. IV
z.B. FH...m
o/g/a
St
GA/TG/
GGA
Na
z.B.
Privat
545
2
779
493
1
335
336
25
779
26
123
13
123
16
152/15
123
496
475
2
476
477
478
20
123
22
123
23
123
24123
43
479
480
481
482
483
484
485
486
136
4
137
3
239
96239
97
489
490
239
40
123
44
123
48
123
47
123
46
123
45
239
110
239
56
542
2
542
3
543
2
618
3619
5
619
6
123
21
620
239
76
239
88
686
1
538
5
538
7
538
8
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123
19
239
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239
46
239
538
9
538
10
538
11
538
12
47
239
53
497
499
2
508
1
509
1
510
1
511
1
512
1
501
502
1
503
1
505
506
513
1
514
529
2
517
518
533
2
536
8
536
10
536
11
536
12
536
13
536
16
536/17
536
18
563
1
564 295
239/111
239
113
296
1
297
2
558
1
597
131
10
9
3
1
3
2
4
1
445
3
447
23
538
14
9
4
223
4
23
5
23
6
6 76
776
876
52
12
76
4 76
5
152
14
239
74
239
78
239
79
239/80
239
92
779/28
779/29
779/30
779
31
779
33
301
4
337
338
339
340
3
341/1
779
35
779
36
156
17
156
18
239
2
239
12
239
16
239
21
239
39
239
61
239
62
239
67
239
73
342/1
343/1
344/1
345/1
346/1
347/1
578
1
559
3
536
9
565
1
578
6
578
7
621
4
768
5
768
239
81
239
11
239
65
472
473
474
594
8
111
5
135
4
575
14
575
15
779
37
131
11
52
952
32
239
36
412413414
415
416
417
418
419
1
615
4
615
5
626/5626/6
626
7
627/1
627
2
628/1
629/1
630
616
1
618
4
621
1
621
3
623
625
594
7
348/1
Rampe
Parkdeck
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
54
22
44
56
35A
31
33
35
51
53
HsNr.
 60A
59
59A
14
16
20
22
31
33
70
35
29
HsNr.
 27
4D
70
60
62
64
68
66
21
55
57
61
61A
2-4
61B 61C
4E
4B
4C
29A
23
19B
17
19
19A
37
25
27
29
52A
52B
63i-m
63,63a-c
63d
-h
24
67
65
14
15
18
11
13
26
30
28
7B
7A
7
5A
5
HsNr.
 58
63
57
65
59
56
58
HsNr. 7
HsNr. 18
58C
58B
58A
HsNr. 20
71-75
67
69
72
2
2A
4
6
61
Liebigstraße Am Schnainweg
Flur 21
Moselstraße
Liebigstraße
Raiffeisenstraße
Elisabethenstraße
Leerweg
Kirchenäcker
Weserstraße
Annastraße
Moselstraße
Liebigstraße
Planstraße 3
Elisabethenstraße
Planstraße
Planstraße
 1
Planstraße
 2
545
2
779
493
1
335
336
25
779
26
123
13
123
16
152/15
123
496
475
2
476
477
478
20
123
22
123
23
123
24123
43
479
480
481
482
483
484
485
486
136
4
137
3
239
96239
97
489
490
239
40
123
44
123
48
123
47
123
46
123
45
239
110
239
56
542
2
542
3
543
2
618
3619
5
619
6
123
21
620
239
76
239
88
538
5
538
7
538
8
538
9
538
10
538
11
538
12
497
499
2
508
1
509
1
510
1
511
1
512
1
501
502
1
503
1
505
506
513
1
514
529
2
517
518
533
2
536
8
536
10
536
11
536
12
536
13
536
16
536/17
536
18
563
1
564 295
239/111
239
113
296
1
297
2
558
1
597
131
10
9
3
1
3
2
4
1
445
3
447
23
538
14
9
4
223
4
23
5
23
6
6 76
776
876
52
12
76
4
152
14
239
74
239
78
239
79
239/80
239
92
779/28
779/29
779/30
779
31
779
33
301
4
337
338
339
340
3
341/1
779
35
779
36
156
17
156
18
239
12
239
16
239
21
239
39
239
61
239
62
239
67
239
73
342/1
343/1
344/1
345/1
346/1
347/1
559
3
536
9
565
1
578
6
578
7
621
4
768
5
768
239
81
239
11
239
65
472
473
474
594
8
111
5
135
4
575
14
575
15
779
37
131
11
52
952
32
239
36
412413414
415
416
417
418
419
1
615
4
615
5
626/5626/6
626
7
627/1
627
2
628/1
629/1
630
616
1
618
4
621
1
621
3
623
625
594
7
348/1
Rampe
Parkdeck
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
54
22
44
56
35A
31
33
35
51
53
HsNr.
 60A
59
59A
14
16
20
22
31
33
70
35
29
HsNr.
 27
4D
70
60
62
64
68
66
55
57
61
61A
2-4
61B 61C
4E
4B
4C
29A
23
19B
17
19
19A
37
25
27
29
52A
52B
63i-m
63,63a-c
63d
-h
24
67
65
14
15
18
11
13
26
30
28
7B
7A
7
5A
5
HsNr.
 58
63
57
65
59
56
58
HsNr. 7
HsNr. 18
58C
58B
58A
HsNr. 20
71-75
67
69
72
2
2A
4
6
61
Liebigstraße Am Schnainweg
Flur 21
Raiffeisenstraße
Elisabethenstraße
Leerweg
Kirchenäcker
Weserstraße
Annastraße
686
1
123
18
123
19
239
14
239
46
239
47
239
53
239
2
P2
P2
P1
P2
P2
1
3
3
9.
9.
4
4
 3
4
L
L
L
L
T
 GSt WA 2 Nord
 GSt WA 2 Süd
 St + T
T
T
 T
 St + T
T
T
T
T
T
T
T
 St
T
 T
 T
 T
T
T
 St
T
T
T
T
LPB
 V
LPB
 IV
    LPB
 IV
LPB
 III
 70
 dB(A)
 
 65
 dB(A)
 
 70
 dB(A)
  
 65
 dB(A)
 
MV
WA
 3
 
WA 3 
WA 3
WA 3
WA
 3
WA 4
WA 4
WA 4
WA 2 
WA
 2
 
WA
 2
 
WA 5 
WA 2 
  
WA
 1
 
WA
 1
 
WA
 1
 
WA 5 
WA 3 
WA 4
max.
 GH
 15,0
 m
 / III
max.
 GH
 18,0
 m
 / IV
max.
 GH
 15,0
 m
 / III
MV
17
2
38
12,5
3 25 2
3
66
69
3
2
62
2
3,5
2,5
62
2 12,5 2
17
43
3
2 2
33
15
3
6,5
6
6
2,5 38
15
3
3 15 2
15
6
18
3
3
18
3 16
3
16 2
2,5
5 13
3
18 18
2
15
3
3
15
22,5
62
2
3,5
2 38
3
15
2 38
3,1
15
3
3 15 2
44
38
17 216
3,2
44
15,5
2
3
2
2
2
2
2
12
2
2
2
6
9
9
2
34
12,7
15
6
62
62
2
43
6,5
12
3
3
2,5
2,5
3
24
14
24
3
25
123,71
123,58
123,70
123,51
124,51
125,03
124,43
123,77
126,20
125,72
125,36
125,05
126,68
125,61
125,61
125,06
125,43
124,38
0 10 20 30 40 50 100m
Kartengrundlage: Alkis UTM 19.11.2014
0,4
WA 2 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 1
1,5
a1
FD
siehe
Plan-
eintrag
siehe
Planeintrag
0,4
WA 3 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 4 
0,8
FDII
max. GH
12,0 m
a2
0,4
WA 5
1,5
a3
FDIV
max. GH
18,0 m
Maßstab: 1:1.000
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Tabelle 1: Nutzungsschablone  VORENTWURF – VORABZUG 25.06.2021 
Tabelle 1: Nutzungsschablone 
 
Baufeld GR GR II GF Voll-
geschosse 
(zwingend) 
Dachform GH min. GH 
max. 
Bauweise 
RH 1 115 m² 175 m² 255 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 2 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 3 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 4 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 5 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 6 110 m² 135 m² 225 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 7 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 8 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 9 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 10 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 11 110 m² 135 m² 225 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 12 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 13 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 14 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 15 110 m² 135 m² 225 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 16 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 17 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 18 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 19 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 20 115 m² 155 m² 255 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
DH 1 125 m² 195 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 2 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 3 125 m² 200 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 4 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 5 125 m² 185 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 6 125 m² 195 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 7 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 8 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 9 125 m² 195 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 10 125 m² 185 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 11 110 m² 170 m² 195 m² II FD - 11,5 m a 
DH 12 110 m² 170 m² 195 m² II FD - 11,5 m a 
DH 13 125 m² 185 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 14 125 m² 195 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 15 125 m² 200 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 16 125 m² 200 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Tabelle 1: Nutzungsschablone  VORENTWURF – VORABZUG 25.06.2021 
DH 17 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 18 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 19 125 m² 200 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 20 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 21 125 m² 180 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
DH 22 125 m² 190 m² 210 m² II FD - 11,5 m a 
FEH 1 155 m² 230 m² 280 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 2 155 m² 230 m² 280 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 3 155 m² 230 m² 280 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 4 155 m² 260 m² 280 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 5 155 m² 230 m² 280 m² II FD - 11,5 m o 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 
 
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) , in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 
18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 
1. Bedingte Festsetzung 
(§ 12 Abs. 3a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 2 BauGB) 
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben 
zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchfüh-
rungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet 
hat. 
2. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
(§ 9 Abs. 7 BauGB) 
2.1. Geltungsbereich des Vorhabens 
 
 
2.2. Geltungsbereich des Bebauungsplans 
3. Art der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO) 
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) 
Zulässig sind gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO: 
− Wohngebäude 
− die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank - und Spei-
sewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe 
− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-
che Zwecke. 
Ausnahmsweise zulässig sind gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO: 
− sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 
− Anlagen für Verwaltungen. 
Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO: 
− Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 
− Gartenbaubetriebe, 
− Tankstellen, 
− Werbeanlagen, außer an der Stätte der Leistung. 
4. Maß der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff. BauNVO) 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
4.1. Grundflächen (GR und GR II) (§§ 16, 19 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene Grundfläche GR als Höchstmaß.  
Die zulässige Grundfläche GR darf durch die Grundflächen der in 
§ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu dem in Tabelle 1 
(Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld eingetragenen Höchstwert 
überschritten werden (GR II). 
4.2. Geschossflächen (GF) (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wi rd die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene Geschossfläche GF als Höchstmaß.  
4.2.1. Flächen von Aufenthaltsräumen in Staffelgeschossen, einschließlich der zu 
ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungs-
wände sind bei der Ermittlung der GF mitzurechnen. 
4.3. Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene Zahl der zwingenden Vollgeschosse.  
4.4. Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 16, 18 BauNVO) 
4.4.1. Maximale Gebäudehöhe (GH max.) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene maximale Gebäudehöhe (GH max.) über dem unte-
ren Bezugspunkt.  
4.4.2. Minimale Gebäudehöhe (GH min.) 
Es wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) eingetragene minimale Ge-
bäudehöhe (GH min.) für die Baufelder RH 1 bis RH 20 von 9,5 m über 
dem unteren Bezugspunkt festgesetzt.  
4.4.3. Oberer Bezugspunkt 
Oberer Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Gebäudehöhe 
(GH) ist der oberste Abschluss der aufgehenden Wand (Attika).  
4.4.4. Unterer Bezugspunkt 
Der untere Bezugspunkt ergibt sich aus dem in der Planzeichnung vor dem 
Gebäude festgesetzten Höhenbezugspunkt in Metern über Normalnull 
(ü. NN). 
4.4.5. Dachaufbauten 
Notwendige technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte maximale 
Gebäudehöhe ausnahmsweise um max. 1,5 m auf insgesamt max. 20 % 
der Dachflächen je Gebäude überschreiten.  
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie dürfen die festgesetzte 
max. Gebäudehöhe um max. 1,5 m überschreiten; für diese Anlagen gibt 
es keine Begrenzung der maximal nutzbaren Dachfläche.  
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind auf den Däc hern im 
gesamten Geltungsbereich nur aufgeständert, d.h. in Verbindung mit der 
Dachbegrünung, zulässig.  
4.4.6. Höhenlage des Geländes 
Festgesetzt wird die Höhenlage des Geländes  gemäß der in der Plan-
zeichnung eingetragenen Geländeoberfläche (Höhenlinien) in Metern über 
Normalnull (ü. NN).  
5. Überbaubare Grundstücksfläche 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO) 
5.1. Baugrenzen 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
5.2. Terrassen dürfen die festgesetzte Baugrenze um max. 2,5 m, Treppenab-
gänge und Lichtschächte um max. 1,0 m überschreiten.  
5.3. Die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen für die Baufelder RH 1 
bis RH 20 ist für Maßnahmen zur Gebäudeverkleidung inkl. Wärmedäm-
mung bis zu einer Tiefe von 0,4 m zulässig. 
5.4. Die Errichtung von Zuwegungen und Zugängen zum See durch den Ge-
wässerrandstreifen nach Ziff. V. 2. ist unzulässig; ausgenommen hiervon ist 
der Gemeinschaftszugang (Ziff. I. 11.4). 
6. Bauweise 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 BauNVO) 
6.1. Offene Bauweise (o) 
Für die Baufelder FEH wird eine offene Bauweise festgesetzt. 
 
6.2. Geschlossene Bauweise (g) 
Für die Baufelder RH wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
 
6.3. Abweichende Bauweise (a) 
Für die Baufelder DH wird eine abweichende Bauweise im Sinne einer ein-
seitigen Grenzbebauung festgesetzt. Die jeweilige Anbauseite ergibt sich 
aus der Planzeichnung. 
7. Flächen für Stellplätze und Carports  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4  BauGB i. V. m. § 12 BauNVO) 
7.1. Stellplätze und Carports 
Oberirdische Stellplätze und Carports sind nur innerhalb der  hierfür festge-
setzten Flächen „St“ mit der festgesetzten maximalen Anzahl zulässig. 
7.2. Garagen und Tiefgaragen sind im gesamten Geltungsbereich unzulässig. 
8. Flächen für Nebenanlagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO) 
8.1. Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen und in den festgesetzten Flächen für Vorgärten bis zu 
einer maximalen Grundfläche von insgesamt 15 m² je Grundstück zulässig. 
8.2. Auf den „M+F“ ausgewiesenen Flächen sind Nebenanlagen wie Müll- und 
Fahrradabstellplätze (inkl. Unterflurcontainer) zulässig. 
9. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 
9.1. In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 ist je Gebäude maximal eine Wohnein-
heit zulässig.  
9.2. In den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis FEH 5 sind je Gebäude 
maximal zwei Wohneinheiten zulässig. 
10. Straßenverkehrsflächen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
Öffentliche Straßenverkehrsfläche 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
11. Gemeinschaftsflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB) 
11.1. Private Straßenverkehrsflächen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 22 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
11.2. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 22 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 12 und 23b BauGB) 
Innerhalb der festgesetzten Fläche sind Versorgungsanlagen mit der 
Zweckbestimmung – Heiztechnikzentrale/Trafo – mit ein er maximalen 
Grundfläche von 55 m²  und einer maximalen Gebäudehöhe von 3,5 m zu-
lässig.  
 
11.3. Gemeinschaftsgrünflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 22 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 
Die Gemeinschafts grünflächen sind mit Bodenanschluss anzulegen. Die 
Anlage von Wegeflächen sowie die Errichtung von temporären Müllaufstell-
flächen sind innerhalb dieser Flächen zulässig. 
Die festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche südlich des Baufelds RH 1 (pa-
rallel zur Kastanienallee) ist ohne Eingriff in den Wurzelraum herzustellen. 
 
11.4. Gemeinschaftsgrünfläche besonderer Zweckbestimmung –  Zugang Was-
serfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 i. V. m. § 9 Abs. Nr. 15 BauGB) 
Innerhalb der festgesetzten Grünfläche ist ein Zugang bzw. eine Zufahrt zur 
Wasserfläche als Gemeinschaftszugang sowie zu Reinigungs- und Revisi-
onszwecken der Wasserfläche und der technischen Anlagen zulässig.  
Andere Zugänge zur Wasserfläche sind unzulässig. 
 
11.5. Private Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) 
Nutzung der Seewärme 
Die Errichtung und der Betrieb von Wärmetauscher n im See sind zulässig. 
Im Rahmen des Genehmigungsantrags auf geothermische Nutzung des 
Sees sowie bei Errichtung und Betrieb sind gewässerökologische Belange 
zu berücksichtigen.  
12. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)  
12.1. Behandlung von Niederschlagswasser  
 
12.1.1. Niederschlagswasser auf Dachflächen  und sonstigen befestigten Flächen 
der Baugrundstücke 
Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Bau-
grundstücke anfallende Niederschlagswasser ist vollständig vor Ort auf 
dem Grundstück zurückzuhalten oder nach wasserrechtlichen Vorschriften 
zu reinigen und der Wasserfläche oder dem Bachwasserkanal im Elfeicher 
Weg zuzuführen, soweit weder wasserrechtliche, noch sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenste-
hen. Auf die „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser“ unter Ziff. III. wird verwiesen. 
Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser der Baufelder 
FEH 3 bis FEH 5 und DH 19 bis DH 22 sowie der Pultdächer der Baufelder 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
5.2. Terrassen dürfen die festgesetzte Baugrenze um max. 2,5 m, Treppenab-
gänge und Lichtschächte um max. 1,0 m überschreiten.  
5.3. Die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen für die Baufelder RH 1 
bis RH 20 ist für Maßnahmen zur Gebäudeverkleidung inkl. Wärmedäm-
mung bis zu einer Tiefe von 0,4 m zulässig. 
5.4. Die Errichtung von Zuwegungen und Zugängen zum See durch den Ge-
wässerrandstreifen nach Ziff. V. 2. ist unzulässig; ausgenommen hiervon ist 
der Gemeinschaftszugang (Ziff. I. 11.4). 
6. Bauweise 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 BauNVO) 
6.1. Offene Bauweise (o) 
Für die Baufelder FEH wird eine offene Bauweise festgesetzt. 
 
6.2. Geschlossene Bauweise (g) 
Für die Baufelder RH wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
 
6.3. Abweichende Bauweise (a) 
Für die Baufelder DH wird eine abweichende Bauweise im Sinne einer ein-
seitigen Grenzbebauung festgesetzt. Die jeweilige Anbauseite ergibt sich 
aus der Planzeichnung. 
7. Flächen für Stellplätze und Carports  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4  BauGB i. V. m. § 12 BauNVO) 
7.1. Stellplätze und Carports 
Oberirdische Stellplätze und Carports sind nur innerhalb der  hierfür festge-
setzten Flächen „St“ mit der festgesetzten maximalen Anzahl zulässig. 
7.2. Garagen und Tiefgaragen sind im gesamten Geltungsbereich unzulässig. 
8. Flächen für Nebenanlagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO) 
8.1. Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen und in den festgesetzten Flächen für Vorgärten bis zu 
einer maximalen Grundfläche von insgesamt 15 m² je Grundstück zulässig. 
8.2. Auf den „M+F“ ausgewiesenen Flächen sind Nebenanlagen wie Müll- und 
Fahrradabstellplätze (inkl. Unterflurcontainer) zulässig. 
9. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 
9.1. In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 ist je Gebäude maximal eine Wohnein-
heit zulässig.  
9.2. In den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis FEH 5 sind je Gebäude 
maximal zwei Wohneinheiten zulässig. 
10. Straßenverkehrsflächen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
Öffentliche Straßenverkehrsfläche 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
14.2.4. Entlang der in der Planzeichnung mit D bezeichneten Linie 
- sind Fenster von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss  mit nächtlichen 
Richtwert-Überschreitungen nur als nicht öffenbare Fenster zulässig. 
 
14.2.5. Entlang der in der Planzeichnung mit A, B und D bezeichneten Linien 
- sind in Aufenthaltsräumen ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß 
DIN 1946-6 zu gewährleisten. Die Errichtung von Lüftungseinrichtungen als 
Teil eines energetischen Gebäudekonzepts ist zulässig. 
 
14.3. Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche  
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außen-
bauteile nach den Anforderungen der DIN 4109- 2:2016-07 auf Grundlage 
der geschossweise dokumentierten Lärmpegelbereiche gemäß Inselkarten 
(siehe Planzeichnung) zu bemessen und auszuführen. 
Wird im Baugenehmigungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren unter 
Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der 
Genehmigung der Nachweis erbracht, dass an den Außenbauteilen der 
schutzbedürftigen Räume dauerhaft geringere maßgebliche Außenlärmpe-
gel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 -1: 2016- 07 anliegen, können 
die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend 
den Vorgaben der DIN 4109-1: 2016-07 reduziert werden. 
15. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen 
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und 
FEH 1 bis FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit ge-
schlossener Fassade) in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und 
deren Lärmschutzfunktion und der bebauungsplankonforme Bestand der 
Gebäude dauerhaft öffentlich-rechtlich gesichert ist. 
16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be-
pflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
16.1. Anzupflanzende Bäume auf Gemeinschaftsflächen 
In den Gemeinschaftsflächen sind min. 26 heimische standortgerechte, 
großkronige Bäume und min. 4  klein- bis mittelkronige Bäume  gemäß 
Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang 
gleichwertig zu ersetzen. Alle Bäume müssen einer Pflanzqualität von min-
destens StU 20 - 25  cm entsprechen.  
Bei Baumscheiben müssen, abhängig von der jeweils eingesetzten Baum-
art, ein genügend großer durchwurzelbarer Raum  (bei großkronigen 
Bäumen min. 36 m³ / Baum, bei mittelkronigen min. 24 m³  / Baum und bei 
kleinkronigen Bäumen 12 m ³ / Baum) und eine genügend große dauerhaft 
luft- und wasserdurchlässige Grundfläche vorhanden sein. 
 
16.2. Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen  
16.2.1 Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als Grünflächen mit Bo-
denanschluss anzulegen.  
  
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
2. Werbeanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 2 HBO) 
Werbeanlagen sind nur am Gebäude (an der Stätte der Leistung) bis zu ei-
ner Größe von 0,3 m x 0,3 m zulässig. 
Unzulässig sind Werbeanlagen in Form von Blitzlichtern, im Wechsel oder 
in Stufen ein-  und ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als 
projizierende Lichtbilder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freiste-
hende Werbeanlagen oder Werbeanlagen auf oder über Dach.  
3. Einfriedungen 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
3.1. Baugrundstücke zu Baugrundstücke 
Zulässig sind Strauchpflanzungen oder Hecken als Grenzbepflanzung zwi-
schen den Privatgärten der Baugrundstücke bis max. 2,0 m Höhe. 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
3.2. Baugrundstücke zu Gemeinschaftsflächen 
Zulässig sind Strauchpflanzungen oder Hecken als Grenzbepflanzung zwi-
schen den Privatgärten und den Ge meinschaftsflächen im Vorgarten  bis 
max. 1,5 m Höhe, an den restlichen Grundstücksgrenzen bis 2,0 m. 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1, 2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Straßenseitige Einfriedungen von Hausgruppen und Doppelhäusern sind in 
ihrer Gestaltung aufeinander abzustimmen. 
3.3. Baugrundstücke zu öffentlichen Flächen 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Freiwachsende Hecken entlang der Grenzen zu öffentlichen Fl ächen sind 
von den Höhenbegrenzungen ausgenommen. 
3.4. Baugrundstücke allgemein  
Geschlossene, blickdichte Einfriedungen wie Holzzaunelemente, Latten-
zäune und Mauern sind unzulässig. Einfriedungen aus Kunststoffen oder 
ähnlichen Materialien sowie Stabgitterzäune mit Kunststoffgeflecht sind un-
zulässig.  
Bei allen baulichen Einfriedungen ist ein 0,1 m hoher Streifen über dem 
Boden für die Tierwelt offen zu halten. 
3.5. Gemeinschaftsflächen zu öffentlichen Flächen 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Strauchpflanzungen und (f reiwachsende) Hecken entlang der Grenzen zu 
öffentlichen Flächen sind von Höhenbegrenzungen ausgenommen. 
3.6. Gemeinschaftsflächen zum privaten Nachbargrundstück Biergarten / Gast-
ronomie 
Zulässig sind Stabgitter-, Maschendraht- oder Lattenzäune sowie Holzzau-
nelemente bis max. 2,0 m Höhe. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
4. Abfallsammelanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Private Müll- und Abfallsammelanlagen sind einzuhausen und/oder ein-
zugrünen. Gemeinschaftlich genutzte Müll- und Abfallsammelanlagen sind 
einzugrünen. 
5. Carports 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 4 HBO) 
Carports sind als offene, bepflanzte und berankte flache Überdachungen 
auf Stützen ohne Wände auszuführen. Unmittelbar aneinander grenzende 
Carports auf festgesetzten Stellplatzflächen (Ziff. I. 7.1. ) sind in Material,  
Konstruktion und Höhe gleichartig auszuführen. 
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden 
von Niederschlagswasser 
 
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBI. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und öf-
fentlichen Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf 
Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses 
Niederschlagswasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung, 
WC-Spülung etc.) genutzt werden.  
Ausgenommen sind 
- begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlos-
sen sind 
- Retentionsgründächer mit einer Abflussdrosselung auf ≤ 2 l/s 
- Intensivgründächer 
Das Fassungsvermögen der Zisternen soll  
- mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche  
- mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche  
betragen. 
Hinweise:  
- Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche, noch 
sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Be-
lange entgegenstehen, auf dem Grundstück zurückzuhalten oder nach 
einer vorherigen Reinigung der Wasserfläche  oder dem Bachwasserkanal 
im Elfeicher Weg zuzuführen. 
- An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit Dachab-
dichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder Biozide 
nach der Definition der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten. 
IV. Kennzeichnung von Flächen 
(§ 9 Abs. 5 BauGB) 
 
Vernässungsgefährdeter Bereich 
Das Vorhabengebiet wird als vernässungsgefährdet er Bereich  gekenn-
zeichnet. 
Es ist mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen (Flurabstand zum 
Grundwasserleiter 1 - 3 m). Zur Vermeidung von Setzrissschäden bzw. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
Vernässungsschäden sind die Grundwasserflurabstände zu berücksichti-
gen. Der Bemessungsgrundwasserstand beträgt 138,2 m ü. NN. 
V. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
(§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
1. Gesetzlich geschützte Biotope (Schilfröhricht) 
Im westlichen Bereich der privaten Wasserfläche be findet sich innerhalb 
des gekennzeichneten Bereichs ein geschütztes Biotop gem. § 30 
BNatSchG (Schilfröhricht), das nachrichtlich in den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan übernommen wurde. Dieses darf nicht zerstört werden, ist 
dauerhaft zu erhalten und gegen Beeinträchtigungen zu schützen.  Die Er-
richtung von Seezugängen in Biotopen ist unzulässig.  
Die Regelungen des BNat SchG zu gesetzlich geschützten Biotopen und 
zum allgemeinen Schutz wild lebender T iere und Pflanzen 
(§§ 30 und 39 BNatSchG) sind zu berücksichtigen.  
 
2. Gewässerrandstreifen  
Gemäß § 23 Abs. 1 HWG ist der unter Ziff. I . 16.2.3 festgesetzte Gewäs-
serrandstreifen im beplanten und unbeplanten Innenbereich im Sinne der 
§§ 30 und 34 BauGB 5 Meter breit. 
 
3. Schutzgebiet nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)  
Naturdenkmal nach § 28 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG.  
Die Bäume in der geschützten Allee entlang der Straße „Kastanienallee“ 
sind zu erhalten und zu schützen und während der Bauphase gemäß DIN 
18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau –  Schutz von Bäumen, 
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) zu schüt-
zen. 
Insbesondere der Mindestabstand von Baugruben, Mulden, etc., wie in der 
DIN 18920 unter Ziff. VI. 6 (Baumschutzmaßnahmen) beschrieben, ist ein-
zuhalten.  
VI. Hinweise 
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften 
Die genannten Gesetze, Verordnungen und die sonstigen zitierten Vor-
schriften können im Stadtplanungsamt, Mina- Rees-Straße 12, 64295 
Darmstadt, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
2. Biodiversität 
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstad t Darmstadt 
vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die 
Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungs-
plans zu berücksichtigen.  
Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neu-
bauprojekte verwiesen. Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahmen 
wird empfohlen.  
(https://www.Darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-
biologische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/) 
3. Denkmalschutz (§ 21 HDSchG) 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Grä-
ber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für 
Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbe-
hörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG). Der Genehmigung der 
Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon 
zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder umgestal-
ten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals 
Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn s ich dies auf den 
Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann 
(§ 18 HDSchG). 
4. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des „Grundwasserbewirtschaf-
tungsplans Hessisches Ried“. Im Einz elnen sind die Vorgaben des 
„Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ zu beachten. Der 
Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger 
für das Land Hessen StAnz. 21 / 1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Ju-
li 2006, StAnz. 31/2006, S. 1704, bekannt gemacht.  
5. Naturschutz 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden gemäß § 44 Bundesna-
turschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Tierarten nach Anhang IV der 
FFH-Richtlinie (verschiedene Fledermausarten) sowie europäische Vogel-
arten (darunter mehrere Arten mit unzureichendem oder schlechtem 
Erhaltungszustand in Hessen) nachgewiesen. Die sich hieraus ergebenden 
artenschutzrechtlichen Belange sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind 
zu beachten: 
• Grundsätzlich sollen Baumfäll- und Rodungsarbeiten nur in den Win-
termonaten vom 1. Oktober bis Ende Februar, also außerhalb der 
Vogelbrutzeit durchgeführt werden. Vor Beginn von Baumfällarbeiten sind 
Bäume mit Höhlen oder potenziellen Baumquartieren insbesondere auf ein 
Vorkommen von Fledermäusen hin fachkundig zu untersuchen (z.B. mit 
Einsatz einer Höhlenkamera). 
• Aufgrund des möglichen Vorkommens artenschutzrechtlich relevanter 
Arten dürfen Gebäude nur im Zeitraum zwischen Anfang November und 
Ende Februar abgerissen werden. Ausnahmsweise kann von diesem Zeit-
fenster abgewichen werden, wenn zuvor die Nutzung als Fortpflanzungs-  
und/oder Ruhestätte durch geschützte Arten, insbesondere Vögel oder 
Fledermäuse, von fachkundiger Seite durch Prüfung vor Ort ausgeschlos-
sen wurde. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
Die Abrissgebäude sind möglichst kurzfristig vor dem Abriss – unabhängig 
von der Jahreszeit -  von einer fachkundigen Person auf Quartiere von Fle-
dermäusen oder Brutplätze gebäudebrütender Vogelarten zu kontrollieren.  
Werden hierbei Tiere angetroffen, sind diese fachgerecht zu bergen und zu 
versorgen. 
6. Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau-
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch 
Sicherungsmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 zu schützen. 
Die im Bebauungsplan festgesetzten sowie in Grenzlage befindlichen Ge-
hölze sind während der Bauzeit durch einen durchgehenden fest 
verankerten 2,0 m hohen Bauzaun zu schützen. Der Wurzelbereich der 
Bäume (Kronentraufe plus 1,5 m) ist dabei zu umschließen. Der Wurzelbe-
reich darf nicht befahren werden, zudem dürfen im Wurzelbereich keine 
Baumaterialien gelagert werden. 
Wird der Wurzelbereich von festgesetzten Gehölzen freigelegt, hat die wei-
tere Herstellung dort durch Absaugen oder in Handschachtung zu erfolgen. 
Wurzelverletzungen sind zu vermeiden und ggf. zu behandeln. 
Dort wo Bebauungsgrenzen, Einfriedungen, Stellplätze, Zufahrten und We-
ge nahe in den Wurzelbereich einzelner bestehender Bäume heranrücken, 
sind technische Lösungen (z.B. der Einbau von Wurzelkästen) vorzusehen. 
7. Gewässerschutz 
Um eine Beeinträchtigung des Sees inklusive seiner Uferbereiche zu ver-
meiden, ist die Baustelle gegenüber dem See mit Bauzäunen abzugrenzen. 
Die Absperrung muss soweit wie möglich vom See entfernt sein. Das Ge-
wässer und die Gewässersohle sind v or jeglichen Veränderungen oder 
Beeinträchtigungen zu schützen, dazu gehört auch die Vermeidung von 
Sediment- und Fremdstoffeinträgen in das Gewässer. 
8. Altstandorte  
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für 
das Plangebiet zwei Einträge ergeben. Unter den ALTIS-Nrn. 411.000.020-
001.693 und 411.000.020-001.761 sind Betriebsstätten geführt, die gemäß 
Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen Gefähr-
dungspotential (Branchenklasse 4) für die Umwelt bewertet werden. 
 
Auf der Grundlage des Gutachtens (Orientierende umwelttechnische Bo-
den- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände 
Kastanienllee/Elfeicher Weg, Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, 
12. Februar 2021)  ergeben sich aus bodenrechtlicher Sicht folgende  Hin-
weise:  
 
Im Zuge der Neubebauung ist der belastete Boden (in einer Bodenprobe 
der oberen 10 cm wurde eine geringfügig erhöhte Nickelkonzentration fest-
gestellt) abzutragen. Sollte während der Baumaßnahmen Erdaushub 
anfallen, ist das Material entsprechend der Lage im Gelände in die LAGA -
Zuordnungsklassen Z1.1 bzw. Z1.2 einzustufen (0 bis ca. 5 Meter unter 
GOK). Für tiefergehenden Erdaushub müssen dementsprechend während 
der Baumaßnahme Proben entnommen werden und auf die entsorgungsre-
levanten Parameter analysiert werden. 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
Die Abrissgebäude sind möglichst kurzfristig vor dem Abriss – unabhängig 
von der Jahreszeit -  von einer fachkundigen Person auf Quartiere von Fle-
dermäusen oder Brutplätze gebäudebrütender Vogelarten zu kontrollieren.  
Werden hierbei Tiere angetroffen, sind diese fachgerecht zu bergen und zu 
versorgen. 
6. Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau-
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch 
Sicherungsmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 zu schützen. 
Die im Bebauungsplan festgesetzten sowie in Grenzlage befindlichen Ge-
hölze sind während der Bauzeit durch einen durchgehenden fest 
verankerten 2,0 m hohen Bauzaun zu schützen. Der Wurzelbereich der 
Bäume (Kronentraufe plus 1,5 m) ist dabei zu umschließen. Der Wurzelbe-
reich darf nicht befahren werden, zudem dürfen im Wurzelbereich keine 
Baumaterialien gelagert werden. 
Wird der Wurzelbereich von festgesetzten Gehölzen freigelegt, hat die wei-
tere Herstellung dort durch Absaugen oder in Handschachtung zu erfolgen. 
Wurzelverletzungen sind zu vermeiden und ggf. zu behandeln. 
Dort wo Bebauungsgrenzen, Einfriedungen, Stellplätze, Zufahrten und We-
ge nahe in den Wurzelbereich einzelner bestehender Bäume heranrücken, 
sind technische Lösungen (z.B. der Einbau von Wurzelkästen) vorzusehen. 
7. Gewässerschutz 
Um eine Beeinträchtigung des Sees inklusive seiner Uferbereiche zu ver-
meiden, ist die Baustelle gegenüber dem See mit Bauzäunen abzugrenzen. 
Die Absperrung muss soweit wie möglich vom See entfernt sein. Das Ge-
wässer und die Gewässersohle sind v or jeglichen Veränderungen oder 
Beeinträchtigungen zu schützen, dazu gehört auch die Vermeidung von 
Sediment- und Fremdstoffeinträgen in das Gewässer. 
8. Altstandorte  
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für 
das Plangebiet zwei Einträge ergeben. Unter den ALTIS-Nrn. 411.000.020-
001.693 und 411.000.020-001.761 sind Betriebsstätten geführt, die gemäß 
Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen Gefähr-
dungspotential (Branchenklasse 4) für die Umwelt bewertet werden. 
 
Auf der Grundlage des Gutachtens (Orientierende umwelttechnische Bo-
den- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände 
Kastanienllee/Elfeicher Weg, Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, 
12. Februar 2021)  ergeben sich aus bodenrechtlicher Sicht folgende  Hin-
weise:  
 
Im Zuge der Neubebauung ist der belastete Boden (in einer Bodenprobe 
der oberen 10 cm wurde eine geringfügig erhöhte Nickelkonzentration fest-
gestellt) abzutragen. Sollte während der Baumaßnahmen Erdaushub 
anfallen, ist das Material entsprechend der Lage im Gelände in die LAGA -
Zuordnungsklassen Z1.1 bzw. Z1.2 einzustufen (0 bis ca. 5 Meter unter 
GOK). Für tiefergehenden Erdaushub müssen dementsprechend während 
der Baumaßnahme Proben entnommen werden und auf die entsorgungsre-
levanten Parameter analysiert werden. 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
Eine mögliche Verwertung dieser Materialien (Böden nach Zuordnungs-
klasse Z 1.1 und Z 1. 2) ist im konkreten Einzelfall von der zust ändigen 
Behörde zu beurteilen. Verbleibt jedoch das Material auf dem Grundstück 
(Wiedereinbau/Umlagerung), ist auf Grund der vorhandenen Analysewerte 
eine eingeschränkte Nutzung auf Grund des Wirkungspfades Boden-
Nutzpflanze möglich.  Sowohl der Verbleib, die Umlagerung als auch die 
Verwertung des Bodenmaterials auf dem Grundstück ist vor Beginn der 
Baumaßnahmen mit dem Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
abzustimmen. 
9. Bodenveränderungen 
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf 
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des 
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bo-
denveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium 
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 
41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgut achter in Altlastenfra-
gen hinzu zu ziehen. 
10. Kampfmittelbelastung und -räumung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln 
ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksfläc hen, bei denen bodenein-
greifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen 
(Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Bau-
grunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. 
11. Leitungsschutzmaßnahmen 
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtli-
nien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen 
aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver - und Ent-
sorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die 
Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben.   
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem 
Versorgungsträger abzustimmen. Das „Merkblatt über Bäume, unterirdi-
sche Leitungen und Kanäle“, Ausgabe 2013 (FGSV 939) ist zu beachten. 
12. Pflanzliste  
 Pflanzenliste Kastanienallee  
Botanischer Name Deutscher Name 
  
Laubgehölze in Gemeinschaftsflächen und entlang des Ufers, zwingend 
autochthon 
Acer campestre Feld-Ahorn 
Acer platanoides Spitz-Ahorn 
Carpinus betulus Hainbuche 
Cornus mas Dirndlstrauch 
Cornus sanguinea Bluthartriegel 
Corylus avellana Haselnuss 
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn 
Euonymus europaeus Europäisches Pfaffenhütchen 
Fraxinus excelsior Gemeine Esche 
Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster 
Malus domestica Hochstamm Haus-Apfel 
Prunus avium Vogel-Kirsche 
Prunus spinosa Schlehdorn 
Pyrus communis Hochstamm Kultur-Birne 
Quercus petraea Trauben-Eiche 
Rosa canina Hundsrose 
Sambucus nigra Schwarzer Holunder 
Sorbus aucuparia Vogelbeere 
Tilia cordata Winter-Linde 
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball 
  
Ausschließlich im Uferbereich einzusetzende Gehölze, zwingend autochthon  
Salix purpurea Purpur-Weide 
Salix repens ssp. repens Silberlaubige Kriech-Weide 
  
Ausschließlich in Privatgärten einzusetzende Gehölze, möglichst heimisch 
Acer platanoides 'Cleveland' Kegelförmiger Spitz-Ahorn 
Carpinus betulus 'Frans Fontaine' Hainbuche 'Frans Fontaine' 
Carpinus betulus 'Monumentalis' Hainbuche 'Monumentalis' 
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' Echter Rotdorn 
Fraxinus ornus Blumen-Esche 
Parrotia persica 'Vanessa' Eisenholzbaum 'Vanessa' 
Sorbus intermedia Oxelbeere 
Tilia cordata 'Rancho'  Winter-Linde 'Rancho' 
  
Ausschließlich in Privatgärten (nicht im Uferbereich) einzusetzende 
Stauden, möglichst heimisch 
Achillea filipendulina 'Cloth of Gold' Schafgarbe 'Cloth of Gold' 
Anaphalis triplinervis 'Sommerschnee' Perlpfötchen 'Sommerschnee' 
Anemone blanda 'White Splendour' Balkan-Anemone 'White Splendour' 
Aster amellus 'Sternkugel' Berg-Aster 'Sternkugel' 
Aster linosyris Goldhaar-Aster 
Calamintha nepeta ssp. nepeta Steinquendel 
Eremurus robustus Starke Steppenkerze 
Euphorbia polychroma Gold-Wolfsmilch 
Gaura lindheimerii Prachtkerze 
Geranium renardii Kaukasus-Storchschnabel 
Geranium sanguineum 'Album' Blut-Storchschnabel 'Album' 
Inula ensifolia 'Compacta' Niedere Goldmargerite 
Knautia macedonica Knautie 
Linum perenne Dauer-Lein 
Lychnis coronaria 'Alba' Weiße Kronen-Lichtnelke 
Phlomis russeliana Brandkraut 
Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut 
Sedum telephium 'Herbstfreude' Fetthenne 'Herbstfreude' 
Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 
Verbascum bombyciferum Seidetragende Königskerze 
Veronica pedunculais 'Georgia Blue' Ehrenpreis - leuchtend Blau 
  
Wasserpflanzen, zwingend autochthon 
Potamogeton lucens Glänzendes Laichkraut 
Potamogeton natans Laichkraut 
Potamogeton nodosus Knoten-Laichkraut 
Myriophyllum spicatum Tausendblatt 
Nuphar lutea Teich-Mummel 
  
Nahe Mittelwasserlinie bzw. unmittelbar am Ufer einzusetzende Stauden und 
Gräser, zwingend autochthon 
Filipendula ulmaria Mädesüß 
Lythrum salicaria Blutweiderich 
Lysimachia vulgaris Gemeiner Gilbweiderich 
Geranium palustre Sumpf-Storchschnabel 
Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf 
Lycopus europaeus Ufer-Wolfstrapp 
Stachys palustris Sumpf-Ziest 
Carex acutiformis Sumpf-Segge 
Carex vesicaria Blasen-Segge 
Typha latifolia Breitblättriger Rohrkolben 
  
Dachbegrünung, möglichst autochthon 
Sedum rupestre Felsen-Fetthenne 
Silene vulgaris Gewöhnliches Leinkraut 
Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel 
Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 
Clinopodium vulgare Gewöhnlicher Wirbeldost 
Briza media Gewöhnliches Zittergras 
Dianthus deltoides Heidenelke 
Dianthus carthusianorum Karthäuser Nelke 
Alyssum alyssoides Kelch-Steinkraut 
Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 
Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut 
Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer 
Arenaria serpyllifolia Quendelblättriges Sandkraut 
Festuca rubra Rot-Schwingel 
Anthoxanthum odoratum Ruchgras 
Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume 
Papaver dubium Saat-Mohn 
Festuca ovina Schafschwingel 
Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer 
Allium schoenoprasum Schnittlauch 
Potentilla argentea Silber-Fingerkraut 
Petrorhagia prolifera Sprossende Felsennelke 
Sedum album Weißer Mauerpfeffer 
Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch 
  
Rankpflanzen Fassade, möglichst heimisch 
Lonicera japonica Gelbbuntes Geißblatt 
Hedera helix Efeu 
Wisteria floribunda Japanischer Blauregen 
Clematis 'The President' Waldrebe 
Lonicera henryi Immergrünes Geißblatt 
Parthenocissus quinquefolia Engelmanns-Wein 
Parthenocissus tricuspidata Dreispitz-Jungfernrebe 
Clematis montana 'Tetrarose' Berg-Waldrebe 
Hydrangea petiolaris Kletter-Hortensie 
Campsis radicans Trompetenblume 
Lonicera brownii Rotes Geißblatt 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
Es sind min. 175 klein- bis mittelkronige Bäume sowie min. 130 Solitär-
sträucher gemäß Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu pflanzen.  Die Grenzhecken 
sind im Dreiecksverband zu pflanzen. Die Gehölze müssen heimisch und 
standortgerecht sein und sind dauerhaft zu erhalten bzw. bei Abgang 
gleichwertig zu ersetzen. Die Gehölze müssen einer Pflanzqualität von 
mindestens StU 18 – 20 cm bei Baumpflanzungen bzw. mindestens 80 - 
120 cm Höhe bei Heckenpflanzungen und solitären Sträuchern entspre-
chen. 
Der flächige Einbau von Schotter- , Splitt -, Mineralstoff-  oder Kiesflächen 
bzw. losen Material- und Steinschüttungen zu rein gestalterischen Zwecken 
ist nicht zulässig. Im Bereich der zu begrünenden Grundstücksfreifläche ist 
außerdem der Einbau von Folien zur Aufwuchsdämmung unzulässig.  
 
16.2.2  Vorgärten 
In den Vorgärten sind 
- Staudenbeete gemäß Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) anzulegen, 
- Zuwegungen zulässig,  
- Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, Stellplätze und Carports im festge-
setzten Umfang zulässig (Ziff. I. 7.1. und 8.1.) und 
- Arbeits- oder Lagerflächen unzulässig.  
 
16.2.3 Gewässerrandstreifen  
Innerhalb des nachrichtlich übernommenen Gewässerrandstreifens nach 
Ziff. V. 2  sind heimische, standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu pfle-
gen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig  zu ersetzen. Die 
Gehölzpflanzungen sind je nach Gehölzgröße min. 2 m bis 4 m vom Ufer 
zurückgesetzt zu pflanzen, um eine übermäßige Eutrophierung des Ge-
wässers zu verhindern. 
Im Bereich der Böschung zum Wasser (Ufer bis zur oberen Böschungskan-
te) sind gemäß Pflanzliste (Ziff. V I. 12.) heimische standortgerechte 
Uferstauden zu pflanzen. 
Im gesamten Gewäss errandstreifen sind die nachträgliche Anpflanzung 
weiterer Gehölze sowie die Ausbringung nicht heimischer Pflanzen unzu-
lässig. Ausgenommen von der Unzulässigkeit sind nachträgliche 
Gehölzpflanzungen die beschädigte oder abgestorbene Gehölze ersetzen. 
Die Fläche des festgesetzten Zugangs Wasserfläche nach Ziff. I. 11. 4, die 
Fläche der festgesetzten Röhrichte nach Ziff. I. 12.7 sowie die Bereiche 
des nachrichtlich übernommenen, gesetzlich geschützten Biotops nach 
Ziff. V. 1 sind von diesen Festsetzungen ausgenommen.  
 
16.3. Anzupflanzende Hecken und Erweiterung von bestehenden Hecken 
16.3.1. Freiwachsende Hecken (H1 und H2) 
Die in der Planzeichnung eingetragene freiwachsende Hecke H1 ist um 
1 m innerhalb des Vorhabenbereichs zu verbreitern sowie der Heckenge-
hölzbestand H2 entlang des Elfeicher Wegs um Ergänzungspflanzungen zu 
verdichten und dauerhaft zu erhalten. Es sind ausschließlich heimische 
standortgerechte Heckengehölze gemäß Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu pflan-
zen und dauerhaft zu erhalten bzw. bei Abgang gleichw ertig zu ersetzen.  
Die Gehölze müssen einer Pflanzqualität von mindestens 80 - 120 cm Hö-
he entsprechen. 
 
  
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
16.3.2. Anzupflanzende Hecken (H3) 
Entlang der mit H3 gekennzeichneten Linie ist eine Hecke mit einer Breite 
von mindestens 0,5 m anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind 
ausschließlich heimische standortgerechte Heckengehölze gemäß Pflanz-
liste (Ziff. VI. 12.) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten bzw.  bei Abgang 
gleichwertig zu ersetzen. Die Gehölze müssen einer Pflanzqualität von 
mindestens 80 – 120 cm Höhe entsprechen. 
 
16.4. Fassadenbegrünung 
Pro Gebäude sind in den Baufeldern jeweils Fassadenflächen von insge-
samt folgender Mindestfläche durch Rank -, Schling- oder Kletterpflanzen 
gemäß Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu begrünen , sofern dem keine brand-
schutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen. 
Baufeld RH 1 und RH 20:    min. 30 m² 
Baufeld RH 2-5, 7-10, 12-15, 17-19:  min. 7 m² 
Baufeld RH 6, 11, 16:    min. 20 m² 
Baufeld DH 1-22:     min. 20 m² 
Baufeld FEH 1-5:     min. 15 m²  
Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Je 
Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von min. 1 m² her-
zustellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend 
hiervon kann auf einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezi-
fisch ein ausreichend durchwurzelbarer Raum zur Verfügung gestellt wird. 
17. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) 
17.1. Erhaltung von Einzelbäumen und Baumgruppen 
Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind dauerhaft gegen jede Beein-
trächtigung zu schützen und bei Verlust durch großkronige Bäume gemäß 
Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu ersetzen. Der Wurzelbereich der zu erhaltenden 
Bäume ist entsprechend des Kronendurchmesser s zuzüglich 1,5 m  von 
baulichen Anlagen freizuhalten. 
17.2. Erhaltung von Einzelbäumen des Naturdenkmals Kastanienallee  
Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume des nach § 28 BNatSchG ge-
schützten Naturdenkmals „Kastanienallee“ (ND) sind dauerhaft zu erhalten 
und gegen jede Beeinträchtigungen zu schützen. 
17.3. Erhaltung von Hecken (H4) 
Die zur Erhaltung festgesetzten Heckenstrukturen H4 sind dauerhaft gegen 
jede Beeinträchtigung zu schützen und bei Verlust gemäß Pflanzliste 
(Ziff. VI. 12.) zu ersetzen. 
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. 
S. 198) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1. Dachgestaltung 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
Bei den Gebäudedächern der Baufelder FEH 1 bis FEH 5 und DH 1 bis DH 
22 ist eine Dachneigung von höchstens 5° zulässig. 
Bei den Gebäudedächern der Baufelder RH 1 bis RH 20 sind Flach-  und 
Pultdächer mit einer Dachneigung von max. 35° zulässig. 
 
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Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
2. Werbeanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 2 HBO) 
Werbeanlagen sind nur am Gebäude (an der Stätte der Leistung) bis zu ei-
ner Größe von 0,3 m x 0,3 m zulässig. 
Unzulässig sind Werbeanlagen in Form von Blitzlichtern, im Wechsel oder 
in Stufen ein-  und ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als 
projizierende Lichtbilder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freiste-
hende Werbeanlagen oder Werbeanlagen auf oder über Dach.  
3. Einfriedungen 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
3.1. Baugrundstücke zu Baugrundstücke 
Zulässig sind Strauchpflanzungen oder Hecken als Grenzbepflanzung zwi-
schen den Privatgärten der Baugrundstücke bis max. 2,0 m Höhe. 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
3.2. Baugrundstücke zu Gemeinschaftsflächen 
Zulässig sind Strauchpflanzungen oder Hecken als Grenzbepflanzung zwi-
schen den Privatgärten und den Ge meinschaftsflächen im Vorgarten  bis 
max. 1,5 m Höhe, an den restlichen Grundstücksgrenzen bis 2,0 m. 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1, 2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Straßenseitige Einfriedungen von Hausgruppen und Doppelhäusern sind in 
ihrer Gestaltung aufeinander abzustimmen. 
3.3. Baugrundstücke zu öffentlichen Flächen 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Freiwachsende Hecken entlang der Grenzen zu öffentlichen Fl ächen sind 
von den Höhenbegrenzungen ausgenommen. 
3.4. Baugrundstücke allgemein  
Geschlossene, blickdichte Einfriedungen wie Holzzaunelemente, Latten-
zäune und Mauern sind unzulässig. Einfriedungen aus Kunststoffen oder 
ähnlichen Materialien sowie Stabgitterzäune mit Kunststoffgeflecht sind un-
zulässig.  
Bei allen baulichen Einfriedungen ist ein 0,1 m hoher Streifen über dem 
Boden für die Tierwelt offen zu halten. 
3.5. Gemeinschaftsflächen zu öffentlichen Flächen 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,2 m Höhe 
und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Strauchpflanzungen und (f reiwachsende) Hecken entlang der Grenzen zu 
öffentlichen Flächen sind von Höhenbegrenzungen ausgenommen. 
3.6. Gemeinschaftsflächen zum privaten Nachbargrundstück Biergarten / Gast-
ronomie 
Zulässig sind Stabgitter-, Maschendraht- oder Lattenzäune sowie Holzzau-
nelemente bis max. 2,0 m Höhe. 
 
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Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
RH 1 bis RH 20 ist vollständig vor Ort auf dem Baugrundstück zurückzuhal-
ten oder dem Bachwasserkanal im Elfeicher Weg zuzuführen.  
12.1.2. Niederschlagswasser auf Verkehrsflächen  
Das auf den privaten Verkehrsflächen nach Ziff . I. 11.1 anfallende Nieder-
schlagswasser ist vollständig nach einer Reinigung mittels Substratfilter in 
Kastenrinnen oder ggf. Sinkkästen dem Bachwasserkanal im Elfeicher Weg 
zuzuführen. 
 
12.1.3. Befestigte Freiflächen  
Straßen, Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Wege, Zufahrten, Terrassen und 
sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in wasserdurchlässiger 
Bauweise herzustellen. Die festgesetzte private Grünfläche besonderer 
Zweckbestimmung „Zugang Wasserfläche“ nach Ziff. I. 11.4 ist ebenso in 
wasserdurchlässiger Weise herzustellen. 
 
12.2. Dachbegrünung 
Flachdächer und geneigte Dächer mit einem Dachneigungswinkel bis zu 
35° und ab einer Mindestgröße von 3 m² sind extensiv zu begrünen. Die 
Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufwei-
sen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und 
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen, konstruktive Bereiche der Gründä-
cher (Attika), Gemeinschaftsmüllanlagen und technische Aufbauten sind 
hiervon ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nicht für Anlagen zur Nutzung 
solarer Strahlungsenergie. 
Als Substrat ist nährstoffarmes, mineralisches Material zu verwenden. Die 
Verwendung humoser Oberboden ist unzulässig. Eine initiale Begrünung 
durch Bepflanzung bzw. Ausbringen von einheimischen Saatgut oder ein-
heimischen Vegetationsteilen gemäß Pflanzliste  (Ziff. V I. 12.) ist 
auszuführen. 
 
12.3. Außenbeleuchtung 
Im Geltungsbereich sind nur voll abgeschirmte, warm -weiß getönte Außen-
beleuchtungen (Wellenlänge min. 500 nm, Farbtemperatur max. 
2.700 Kelvin) zulässig. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu 
richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschrän-
ken. 
Eine direkte Beleuchtung des Gewässers und des Gewässerrands treifens 
(in der Breite von 5 m) ist unzulässig.  
 
12.4. Schutz von Vögeln vor Vogelschlag  
Alle gläsernen Brüstungen und Absturzsicherungen sind nicht vollständig 
transparent, sondern in sichtbarer Weise auszugestalten. 
Alle Fensterscheiben mit einer Größe über 4,75 m² dürfen einen maximalen 
Außenreflektionsgrad von 12 % besitzen. Alle übrigen Fenst erscheiben 
dürfen einen maximalen Außenreflexionsgrad von max. 15 % besitzen.  
Im Baufeld RH 1 sind auf der südlich, im Baufeld RH 20 auf der nördlich 
gelegenen Fassadenseite Fensterscheiben mit einer Größe über 6 m² mit 
Maßnahmen zur Verringerung des freien Scheibenbereichs auszuführen. 
Im Baufeld FEH 1-5 sind Fensterscheiben der Über-Eck Verglasung auf ei-
ner Scheibenseite mittels geeigneter Maßnahmen vollständig sichtbar zu 
machen.  
 
 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
12.5. Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 
12.5.1. Anbringen von Sperlingskoloniehäusern 
An der westlichen Grenze des Geltungsbereichs sind 3 Sperlingskolonie-
häuser anzubringen.  
12.5.2. Schaffung von Nist- und Quartiermöglichkeiten  
Es sind mindestens folgende künstliche Nisthilfen anzubringen.  
Vogelnistkästen:  
3 Nisthöhlen großer Durchmesser (32 mm) 
3 Nisthöhlen kleiner Durchmesser (28 mm) 
3 Halbhöhlen 
Die 6 Nisthöhlen sind an Bestandsbäumen im Norden des Geltungsbe-
reichs des Vorhabens (Ziff. I. 2.1 .) anzubringen. Die 3 Halbhöhlen sind 
innerhalb der Baufelder an den Gebäuden anzubringen.  
Fledermauskästen: 
Es sind insgesamt 8 Fledermausflachkästen innerhalb der Baufelder an 
den Gebäuden anzubringen. 
12.6. Vorkehrungen zum Erhalt der Erdkrötenpopulation 
Zur Vermeidung einer Fallenwirkung sind Zugänge, Kellerschächte o.ä.  
amphibiensicher (z.B. mittels Amphibienleitern, Lochblech, Gitterrost, raues 
Blech) herzustellen. 
 
12.7. Anpflanzung von Röhrichten und Schwimmblattpflanzen 
Die festgesetzten  Flächen sind initial mit Röhrichten zu bepflanzen, zu 
pflegen und zu erhalten. 
Die festgesetzten Flächen des gesetzlich geschützten Biotops (Ziff. V. 1.) 
und die direkt südlich angrenzende festgesetzte Fläche zur initialen Be-
pflanzung mit Röhrichten sind  auf der Seeseite durch eine Mischung aus 
untergetauchten Pflanzen (submersen) und Schwimmblattpflanzen (mög-
lichst kleinblättrige)  zu ergänzen. Hierfür sind ausschließlich 
gebietsheimische Arten gemäß Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu verwenden. 
 
12.8. Gewässerschutz und Dauermonitoring 
Zur Messung des Sauerstoffgehalts und der Temperatur ist ein dauerhaftes 
Monitoring des Gewässerzustands vorzusehen. 
 
12.9. Auftrag von Oberboden  
Es sind Nachweise über die umwelttechnische Unbedenklichkeit des vor-
handenen Oberbodens vorzulegen, soweit dieser bestehen bleibt und als 
Nutzgarten (Hausgarten) verwendet wird. Die umwelttechnische Unbedenk-
lichkeit ist über chemische Analysen gem. BBodSchV Wirkungspfad 
Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze sicherzustellen. Bei Überschreitun-
gen von zulässigen Grenzwerten des vorhandenen Bodens , ist im Bereich 
von Hausgärten der Abtrag des Oberbodens und Auftrag einer min. 0,5 m 
dicken Schicht aus kulturfähigem Boden durchzuführen. 
 
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Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
13. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
13.1. Auf den Gemeinschaftsflächen sind Geh- , Fahr - und Leitungsrecht e zu-
gunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger, der Rettungsdienste 
sowie der jeweiligen Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
13.2. Auf der mit G markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemein-
heit zu sichern.  
14. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
14.1. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 
Für Aufenthaltsräume mit  Überschreitung der schalltechnischen Orientie-
rungswerte für Verkehr nach Beiblatt 1 der DIN 18005-1 für WA - 55 dB(A) 
tags und 45 dB(A) nachts - sind schalltechnisch geeignete, mechanische 
Lüftungseinrichtungen vorzusehen. 
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946- 6 ist zu gewähr-
leisten. Die Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines 
energetischen Gebäudekonzepts ist zulässig. 
 
14.2. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und 
der Freizeit 
14.2.1. Entlang der in der Planzeichnung mit A bezeichneten Linie 
- ist eine geschlossene bauliche Anlage mit einer Höhe entsprechend der 
Mindesthöhe gem. Tabelle 1 (Nutzungsschablone)  und einer Mindesttiefe 
von 5,0 Metern zu errichten. 
- sind Fenster von Aufenthaltsräumen mit Richtwert -Überschreitungen nur 
als nicht öffenbare Fenster zulässig.  
- sind ausnahmsweise an den Häusern RH 1 und RH 20 Fenster von Auf-
enthaltsräumen mit nächtlichen Richtwert -Überschreitungen als nicht 
öffenbare Fenster zulässig, die ausschließlich zum Zwecke der Reinigung 
oder im Brandfall  zu öffnen sind. Die Fenster sind ohne Griff einzubauen 
und nur mit einem speziellen Schlüssel zu öffnen. 
 
14.2.2. Entlang der in der Planzeichnung mit B bezeichneten Linie 
- sind Fenster von Aufenthaltsräumen mit  nächtlichen Richtwert-
Überschreitungen als nicht öffenbare Fenster zulässig, die ausschließlich 
zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall zu öffnen sind. Die Fenster 
sind ohne Griff einzubauen und nur mit einem s peziellen Schlüssel zu öff-
nen. 
- sind bei einem nächtlichen Beurteilungspegel kleiner als 50 dB(A) öffen-
bare Fenster von Aufent haltsräumen mit Prallscheiben- Konstruktionen 
zulässig, durch die die zulässigen Immissionsrichtwerte an den Immission-
sorten eingehalten werden. 
14.2.3. Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie 
- ist im Dachgeschoss eine Nutzung als Aufenthaltsraum nur zulässig, 
wenn eine geschlossene bauliche Brüstung mit einer Bauhöhe von min. 1,3 
m errichtet wird. 
 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
14.2.4. Entlang der in der Planzeichnung mit D bezeichneten Linie 
- sind Fenster von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss  mit nächtlichen 
Richtwert-Überschreitungen nur als nicht öffenbare Fenster zulässig. 
 
14.2.5. Entlang der in der Planzeichnung mit A, B und D bezeichneten Linien 
- sind in Aufenthaltsräumen ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß 
DIN 1946-6 zu gewährleisten. Die Errichtung von Lüftungseinrichtungen als 
Teil eines energetischen Gebäudekonzepts ist zulässig. 
 
14.3. Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche  
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außen-
bauteile nach den Anforderungen der DIN 4109- 2:2016-07 auf Grundlage 
der geschossweise dokumentierten Lärmpegelbereiche gemäß Inselkarten 
(siehe Planzeichnung) zu bemessen und auszuführen. 
Wird im Baugenehmigungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren unter 
Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der 
Genehmigung der Nachweis erbracht, dass an den Außenbauteilen der 
schutzbedürftigen Räume dauerhaft geringere maßgebliche Außenlärmpe-
gel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 -1: 2016- 07 anliegen, können 
die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend 
den Vorgaben der DIN 4109-1: 2016-07 reduziert werden. 
15. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen 
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und 
FEH 1 bis FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit ge-
schlossener Fassade) in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und 
deren Lärmschutzfunktion und der bebauungsplankonforme Bestand der 
Gebäude dauerhaft öffentlich-rechtlich gesichert ist. 
16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be-
pflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
16.1. Anzupflanzende Bäume auf Gemeinschaftsflächen 
In den Gemeinschaftsflächen sind min. 26 heimische standortgerechte, 
großkronige Bäume und min. 4  klein- bis mittelkronige Bäume  gemäß 
Pflanzliste (Ziff. VI. 12.) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang 
gleichwertig zu ersetzen. Alle Bäume müssen einer Pflanzqualität von min-
destens StU 20 - 25  cm entsprechen.  
Bei Baumscheiben müssen, abhängig von der jeweils eingesetzten Baum-
art, ein genügend großer durchwurzelbarer Raum  (bei großkronigen 
Bäumen min. 36 m³ / Baum, bei mittelkronigen min. 24 m³  / Baum und bei 
kleinkronigen Bäumen 12 m ³ / Baum) und eine genügend große dauerhaft 
luft- und wasserdurchlässige Grundfläche vorhanden sein. 
 
16.2. Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen  
16.2.1 Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als Grünflächen mit Bo-
denanschluss anzulegen.  
  
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
4.1. Grundflächen (GR und GR II) (§§ 16, 19 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene Grundfläche GR als Höchstmaß.  
Die zulässige Grundfläche GR darf durch die Grundflächen der in 
§ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu dem in Tabelle 1 
(Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld eingetragenen Höchstwert 
überschritten werden (GR II). 
4.2. Geschossflächen (GF) (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wi rd die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene Geschossfläche GF als Höchstmaß.  
4.2.1. Flächen von Aufenthaltsräumen in Staffelgeschossen, einschließlich der zu 
ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungs-
wände sind bei der Ermittlung der GF mitzurechnen. 
4.3. Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene Zahl der zwingenden Vollgeschosse.  
4.4. Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 16, 18 BauNVO) 
4.4.1. Maximale Gebäudehöhe (GH max.) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige 
Baufeld eingetragene maximale Gebäudehöhe (GH max.) über dem unte-
ren Bezugspunkt.  
4.4.2. Minimale Gebäudehöhe (GH min.) 
Es wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) eingetragene minimale Ge-
bäudehöhe (GH min.) für die Baufelder RH 1 bis RH 20 von 9,5 m über 
dem unteren Bezugspunkt festgesetzt.  
4.4.3. Oberer Bezugspunkt 
Oberer Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Gebäudehöhe 
(GH) ist der oberste Abschluss der aufgehenden Wand (Attika).  
4.4.4. Unterer Bezugspunkt 
Der untere Bezugspunkt ergibt sich aus dem in der Planzeichnung vor dem 
Gebäude festgesetzten Höhenbezugspunkt in Metern über Normalnull 
(ü. NN). 
4.4.5. Dachaufbauten 
Notwendige technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte maximale 
Gebäudehöhe ausnahmsweise um max. 1,5 m auf insgesamt max. 20 % 
der Dachflächen je Gebäude überschreiten.  
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie dürfen die festgesetzte 
max. Gebäudehöhe um max. 1,5 m überschreiten; für diese Anlagen gibt 
es keine Begrenzung der maximal nutzbaren Dachfläche.  
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind auf den Däc hern im 
gesamten Geltungsbereich nur aufgeständert, d.h. in Verbindung mit der 
Dachbegrünung, zulässig.  
4.4.6. Höhenlage des Geländes 
Festgesetzt wird die Höhenlage des Geländes  gemäß der in der Plan-
zeichnung eingetragenen Geländeoberfläche (Höhenlinien) in Metern über 
Normalnull (ü. NN).  
5. Überbaubare Grundstücksfläche 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO) 
5.1. Baugrenzen 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  ENTWURF – 09.09.2021 
RH 1 bis RH 20 ist vollständig vor Ort auf dem Baugrundstück zurückzuhal-
ten oder dem Bachwasserkanal im Elfeicher Weg zuzuführen.  
12.1.2. Niederschlagswasser auf Verkehrsflächen  
Das auf den privaten Verkehrsflächen nach Ziff . I. 11.1 anfallende Nieder-
schlagswasser ist vollständig nach einer Reinigung mittels Substratfilter in 
Kastenrinnen oder ggf. Sinkkästen dem Bachwasserkanal im Elfeicher Weg 
zuzuführen. 
 
12.1.3. Befestigte Freiflächen  
Straßen, Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Wege, Zufahrten, Terrassen und 
sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in wasserdurchlässiger 
Bauweise herzustellen. Die festgesetzte private Grünfläche besonderer 
Zweckbestimmung „Zugang Wasserfläche“ nach Ziff. I. 11.4 ist ebenso in 
wasserdurchlässiger Weise herzustellen. 
 
12.2. Dachbegrünung 
Flachdächer und geneigte Dächer mit einem Dachneigungswinkel bis zu 
35° und ab einer Mindestgröße von 3 m² sind extensiv zu begrünen. Die 
Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufwei-
sen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und 
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen, konstruktive Bereiche der Gründä-
cher (Attika), Gemeinschaftsmüllanlagen und technische Aufbauten sind 
hiervon ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nicht für Anlagen zur Nutzung 
solarer Strahlungsenergie. 
Als Substrat ist nährstoffarmes, mineralisches Material zu verwenden. Die 
Verwendung humoser Oberboden ist unzulässig. Eine initiale Begrünung 
durch Bepflanzung bzw. Ausbringen von einheimischen Saatgut oder ein-
heimischen Vegetationsteilen gemäß Pflanzliste  (Ziff. V I. 12.) ist 
auszuführen. 
 
12.3. Außenbeleuchtung 
Im Geltungsbereich sind nur voll abgeschirmte, warm -weiß getönte Außen-
beleuchtungen (Wellenlänge min. 500 nm, Farbtemperatur max. 
2.700 Kelvin) zulässig. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu 
richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschrän-
ken. 
Eine direkte Beleuchtung des Gewässers und des Gewässerrands treifens 
(in der Breite von 5 m) ist unzulässig.  
 
12.4. Schutz von Vögeln vor Vogelschlag  
Alle gläsernen Brüstungen und Absturzsicherungen sind nicht vollständig 
transparent, sondern in sichtbarer Weise auszugestalten. 
Alle Fensterscheiben mit einer Größe über 4,75 m² dürfen einen maximalen 
Außenreflektionsgrad von 12 % besitzen. Alle übrigen Fenst erscheiben 
dürfen einen maximalen Außenreflexionsgrad von max. 15 % besitzen.  
Im Baufeld RH 1 sind auf der südlich, im Baufeld RH 20 auf der nördlich 
gelegenen Fassadenseite Fensterscheiben mit einer Größe über 6 m² mit 
Maßnahmen zur Verringerung des freien Scheibenbereichs auszuführen. 
Im Baufeld FEH 1-5 sind Fensterscheiben der Über-Eck Verglasung auf ei-
ner Scheibenseite mittels geeigneter Maßnahmen vollständig sichtbar zu 
machen.  
 
 
 
z.B.
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
4 St
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
140,2
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
N
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
4
6
18A
212B 212C
212A
Muellersteich
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/70
58/27
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/10
45/845/9
47/347/4
48/13
48/17
48/18
59/2
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/1548/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
138,9
139,0
139,0
139,1
139,2
139,3
139,4
139,4
139,5
139,6
139,7
139,8
139,9
140,0
140,0
140,1
140,2
140,3
140,4
140,4 141,0 141,1
141,2
141,2
141,2
141,2
141,0
141,0
140,8
140,8
140,6
140,6
140,4
140,3
140,0
139,9
139,2
139,0
138,9
138,9
140,2
140,3
140,0
139,9
139,9
139,8
A
A
B
B B
C
D
A
N
NNNNN
NNN
N N N N N N N N N
St
St
St
St
St
St
B
RH 20
4
St
4
St
4
St
3
St
4
St
4
1
4
2
St
4
4
St
4
St
4
4
St
4
St
4
RH 1
RH 17
RH 16
RH 12
RH 11
RH 7
RH 6
RH 2
DH
 1
DH
 3
DH
 5
FEH 1
FEH 2
DH
 7
DH 9
DH 11
DH
 13
DH
 15DH
 17
FEH 3
FEH 4
DH
 19
DH
 22
FEH 5
M+F
M+F
St
2
St
2
St4
St
4
St1
St1
G1
G1
M+F
M+F
M+F
RH 19
RH 18
RH 13
RH 14
RH 15
RH 8
RH 9
RH 10
RH 3
RH 4
RH 5
DH
 2 DH
 4
DH
 6
DH
 8
DH 10
DH 12
DH
 14
DH
 16
DH
 18
DH
 20
DH
 21
G2
G2
G2
G2
St
4
St4 St4 St4
St
4
Kastanienallee
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist 
dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten sind hiervon ausgenommen (siehe auch Ziffer II. 1.). 
15. Geh- und Fahrrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
15.1. Auf den privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh-, Fahr - und Leitungsrecht e 
zugunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.  
15.2. Auf der mit G1 markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu 
sichern.  
15.3. Auf den  mit G2 markierten Flächen  sind Gehrechte zugunsten der jeweiligen 
Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
16. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
16.1. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 
Aufenthaltsräume 
Für Aufenthaltsräume mit Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte 
für Verkehr nach Beiblatt 1 der DIN 18005-1 für WA - 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts - sind schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen 
vorzusehen. 
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und der Freizeit 
16.2.1. Entlang der in der Planzeichnung mit A bezeichneten Linie (rote Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. 
16.2.2. Entlang der in der Planzeichnung mit B bezeichneten Linie ( hellblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare 
Fenster von Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig.  Ausnahmsweise 
dürfen Fenster von Aufenthaltsräumen mit nächtlichen Richtwert -Überschreitungen 
ausschließlich zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall  (mit speziellem 
Schlüssel) öffenbar sein.  
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2.3. Zur Belüftung von Aufenthaltsräumen sind in RH 1 und RH 20 bei Fenstern mit 
nächtlichem Beurteilungspegel kleiner als  50 dB(A) auch Fenster mit geeigneten 
Prallscheiben-Konstruktionen statt fester Verglasung (oder nur im Reinigungs-/ oder 
Brandfall öffenbar) zulässig. Fenster mit dieser alternativen Minderungsmaßnahme 
sind jederzeit öffenbar zulässig. 
16.2.4. Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. Ausnahmsweise dürfen Fenster 
von Aufenthaltsräumen mit nächtli chen Richtwert -Überschreitungen ausschließlich 
zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall (mit speziellem Schlüssel) öffenbar sein. 
Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) ist im Dachgeschoss (DG) e ine geschlossene bauliche Brüstung mit 
einer Bauhöhe von mind. 1,3 m auszuführen. 
16.2.5. Entlang der in der Planzeichnung mit D bezeichneten Linie ( dunkelblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) ist die Errichtung von öffenbaren Fenstern von 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
Aufenthaltsräumen im DG  unzulässig. Die mit D bezeichnete Linie ist auf der 
Westseite von DH 18 auf ¼ der Fassadenlänge, ausgehend von der südwestlichen 
Gebäudekante, auszuführen. 
16.3. Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche  
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile nach 
den Anforderungen der DIN 4109-2:2016-07 auf Grundlage der geschossweise 
dokumentierten Lärmpegelbereiche gemäß Inselkarten XX -XX zu bemessen und 
auszuführen. 
17. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis 
FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit geschlossener Fassade) in 
den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und deren Lärmschutzfunktion 
dauerhaft gesichert ist.  
18. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
18.1. Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.2. Vorgärten 
Vorgärten sind innerhalb der festgesetzten Flächen gärtnerisch anzulegen und zu 
erhalten. Zuwegungen zu den Gebäuden innerhalb der Vorgärten sind zulässig.  
Die festgesetzten Vorgärten dürfen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen genutzt 
werden und sind, soweit es sich nicht um  festgesetzte Nebenanlagen, festgesetzte 
Stellplätze oder Zuwege handelt, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 
Flächenhafte Stein- , Kies-, Splitt - und Schottergärten oder -schüttungen sind 
unzulässig. 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.3. Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken  
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.4. Anpflanzen von Sträuchern auf den Baugrundstücken 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.5. Fassadenbegrünung 
 
Baufeld RH 1 und RH 20 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 30 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Baufeld RH 2-5, 7-10, 12-15, 17-19 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 7 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Bebauungsplan N8.4.4 - Vorentwurf
25.02.2021
Projekt 
Kastanienallee am 
Teich GmbH & Co.KG
mit den Gesellschaftern:
Claus Wisser Verwaltungs- 
und Beteiligungs GmbH & 
Co.KG
Thomas Mueller 
Verwaltungsgesellschaft 
mbH
WCo 
Beteiligungsgesellschaft 
mbH (Prof. Martin Wentz, 
Tobias Rösinger)
Kastanienallee Darmstadt
Textliche Festsetzungen zum Schallschutz
VORABZUG
Vorentwurf
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
C
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
B
C
D
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
C
D
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
4
6
18A
212B 212C
212A
Muellersteich
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/70
58/27
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/10
45/845/9
47/347/4
48/13
48/17
48/18
59/2
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/1548/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
138,9
139,0
139,0
139,1
139,2
139,3
139,4
139,4
139,5
139,6
139,7
139,8
139,9
140,0
140,0
140,1
140,2
140,3
140,4
140,4 141,0 141,1
141,2
141,2
141,2
141,2
141,0
141,0
140,8
140,8
140,6
140,6
140,4
140,3
140,0
139,9
139,2
139,0
138,9
138,9
140,2
140,3
140,0
139,9
139,9
139,8
A
A
B
B B
C
D
A
N
NNNNN
NNN
N N N N N N N N N
St
St
St
St
St
St
B
RH 20
4
St
4
St
4
St
3
St
4
St
4
1
4
2
St
4
4
St
4
St
4
4
St
4
St
4
RH 1
RH 17
RH 16
RH 12
RH 11
RH 7
RH 6
RH 2
DH
 1
DH
 3
DH
 5
FEH 1
FEH 2
DH
 7
DH 9
DH 11
DH
 13
DH
 15DH
 17
FEH 3
FEH 4
DH
 19
DH
 22
FEH 5
M+F
M+F
St
2
St
2
St4
St
4
St1
St1
G1
G1
M+F
M+F
M+F
RH 19
RH 18
RH 13
RH 14
RH 15
RH 8
RH 9
RH 10
RH 3
RH 4
RH 5
DH
 2 DH
 4
DH
 6
DH
 8
DH 10
DH 12
DH
 14
DH
 16
DH
 18
DH
 20
DH
 21
G2
G2
G2
G2
St
4
St4 St4 St4
St
4
Kastanienallee
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist 
dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten sind hiervon ausgenommen (siehe auch Ziffer II. 1.). 
15. Geh- und Fahrrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
15.1. Auf den privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh-, Fahr - und Leitungsrecht e 
zugunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.  
15.2. Auf der mit G1 markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu 
sichern.  
15.3. Auf den  mit G2 markierten Flächen  sind Gehrechte zugunsten der jeweiligen 
Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
16. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
16.1. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 
Aufenthaltsräume 
Für Aufenthaltsräume mit Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte 
für Verkehr nach Beiblatt 1 der DIN 18005-1 für WA - 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts - sind schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen 
vorzusehen. 
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und der Freizeit 
16.2.1. Entlang der in der Planzeichnung mit A bezeichneten Linie (rote Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. 
16.2.2. Entlang der in der Planzeichnung mit B bezeichneten Linie ( hellblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare 
Fenster von Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig.  Ausnahmsweise 
dürfen Fenster von Aufenthaltsräumen mit nächtlichen Richtwert -Überschreitungen 
ausschließlich zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall  (mit speziellem 
Schlüssel) öffenbar sein.  
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2.3. Zur Belüftung von Aufenthaltsräumen sind in RH 1 und RH 20 bei Fenstern mit 
nächtlichem Beurteilungspegel kleiner als  50 dB(A) auch Fenster mit geeigneten 
Prallscheiben-Konstruktionen statt fester Verglasung (oder nur im Reinigungs-/ oder 
Brandfall öffenbar) zulässig. Fenster mit dieser alternativen Minderungsmaßnahme 
sind jederzeit öffenbar zulässig. 
16.2.4. Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. Ausnahmsweise dürfen Fenster 
von Aufenthaltsräumen mit nächtli chen Richtwert -Überschreitungen ausschließlich 
zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall (mit speziellem Schlüssel) öffenbar sein. 
Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) ist im Dachgeschoss (DG) e ine geschlossene bauliche Brüstung mit 
einer Bauhöhe von mind. 1,3 m auszuführen. 
16.2.5. Entlang der in der Planzeichnung mit D bezeichneten Linie ( dunkelblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) ist die Errichtung von öffenbaren Fenstern von 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
Aufenthaltsräumen im DG  unzulässig. Die mit D bezeichnete Linie ist auf der 
Westseite von DH 18 auf ¼ der Fassadenlänge, ausgehend von der südwestlichen 
Gebäudekante, auszuführen. 
16.3. Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche  
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile nach 
den Anforderungen der DIN 4109-2:2016-07 auf Grundlage der geschossweise 
dokumentierten Lärmpegelbereiche gemäß Inselkarten XX -XX zu bemessen und 
auszuführen. 
17. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis 
FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit geschlossener Fassade) in 
den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und deren Lärmschutzfunktion 
dauerhaft gesichert ist.  
18. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
18.1. Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.2. Vorgärten 
Vorgärten sind innerhalb der festgesetzten Flächen gärtnerisch anzulegen und zu 
erhalten. Zuwegungen zu den Gebäuden innerhalb der Vorgärten sind zulässig.  
Die festgesetzten Vorgärten dürfen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen genutzt 
werden und sind, soweit es sich nicht um  festgesetzte Nebenanlagen, festgesetzte 
Stellplätze oder Zuwege handelt, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 
Flächenhafte Stein- , Kies-, Splitt - und Schottergärten oder -schüttungen sind 
unzulässig. 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.3. Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken  
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.4. Anpflanzen von Sträuchern auf den Baugrundstücken 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.5. Fassadenbegrünung 
 
Baufeld RH 1 und RH 20 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 30 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Baufeld RH 2-5, 7-10, 12-15, 17-19 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 7 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Bebauungsplan N8.4.4 - Vorentwurf
25.02.2021
Projekt 
Kastanienallee am 
Teich GmbH & Co.KG
mit den Gesellschaftern:
Claus Wisser Verwaltungs- 
und Beteiligungs GmbH & 
Co.KG
Thomas Mueller 
Verwaltungsgesellschaft 
mbH
WCo 
Beteiligungsgesellschaft 
mbH (Prof. Martin Wentz, 
Tobias Rösinger)
Kastanienallee Darmstadt
Textliche Festsetzungen zum Schallschutz
VORABZUG
Vorentwurf
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
C
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
B
C
D
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
C
D
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
4
6
18A
212B 212C
212A
Muellersteich
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/70
58/27
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/10
45/845/9
47/347/4
48/13
48/17
48/18
59/2
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/1548/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
138,9
139,0
139,0
139,1
139,2
139,3
139,4
139,4
139,5
139,6
139,7
139,8
139,9
140,0
140,0
140,1
140,2
140,3
140,4
140,4 141,0 141,1
141,2
141,2
141,2
141,2
141,0
141,0
140,8
140,8
140,6
140,6
140,4
140,3
140,0
139,9
139,2
139,0
138,9
138,9
140,2
140,3
140,0
139,9
139,9
139,8
A
A
B
B B
C
D
A
N
NNNNN
NNN
N N N N N N N N N
St
St
St
St
St
St
B
RH 20
4
St
4
St
4
St
3
St
4
St
4
1
4
2
St
4
4
St
4
St
4
4
St
4
St
4
RH 1
RH 17
RH 16
RH 12
RH 11
RH 7
RH 6
RH 2
DH
 1
DH
 3
DH
 5
FEH 1
FEH 2
DH
 7
DH 9
DH 11
DH
 13
DH
 15DH
 17
FEH 3
FEH 4
DH
 19
DH
 22
FEH 5
M+F
M+F
St
2
St
2
St4
St
4
St1
St1
G1
G1
M+F
M+F
M+F
RH 19
RH 18
RH 13
RH 14
RH 15
RH 8
RH 9
RH 10
RH 3
RH 4
RH 5
DH
 2 DH
 4
DH
 6
DH
 8
DH 10
DH 12
DH
 14
DH
 16
DH
 18
DH
 20
DH
 21
G2
G2
G2
G2
St
4
St4 St4 St4
St
4
Kastanienallee
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist 
dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten sind hiervon ausgenommen (siehe auch Ziffer II. 1.). 
15. Geh- und Fahrrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
15.1. Auf den privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh-, Fahr - und Leitungsrecht e 
zugunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.  
15.2. Auf der mit G1 markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu 
sichern.  
15.3. Auf den  mit G2 markierten Flächen  sind Gehrechte zugunsten der jeweiligen 
Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
16. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
16.1. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 
Aufenthaltsräume 
Für Aufenthaltsräume mit Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte 
für Verkehr nach Beiblatt 1 der DIN 18005-1 für WA - 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts - sind schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen 
vorzusehen. 
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und der Freizeit 
16.2.1. Entlang der in der Planzeichnung mit A bezeichneten Linie (rote Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. 
16.2.2. Entlang der in der Planzeichnung mit B bezeichneten Linie ( hellblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare 
Fenster von Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig.  Ausnahmsweise 
dürfen Fenster von Aufenthaltsräumen mit nächtlichen Richtwert -Überschreitungen 
ausschließlich zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall  (mit speziellem 
Schlüssel) öffenbar sein.  
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2.3. Zur Belüftung von Aufenthaltsräumen sind in RH 1 und RH 20 bei Fenstern mit 
nächtlichem Beurteilungspegel kleiner als  50 dB(A) auch Fenster mit geeigneten 
Prallscheiben-Konstruktionen statt fester Verglasung (oder nur im Reinigungs-/ oder 
Brandfall öffenbar) zulässig. Fenster mit dieser alternativen Minderungsmaßnahme 
sind jederzeit öffenbar zulässig. 
16.2.4. Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. Ausnahmsweise dürfen Fenster 
von Aufenthaltsräumen mit nächtli chen Richtwert -Überschreitungen ausschließlich 
zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall (mit speziellem Schlüssel) öffenbar sein. 
Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) ist im Dachgeschoss (DG) e ine geschlossene bauliche Brüstung mit 
einer Bauhöhe von mind. 1,3 m auszuführen. 
16.2.5. Entlang der in der Planzeichnung mit D bezeichneten Linie ( dunkelblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) ist die Errichtung von öffenbaren Fenstern von 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
Aufenthaltsräumen im DG  unzulässig. Die mit D bezeichnete Linie ist auf der 
Westseite von DH 18 auf ¼ der Fassadenlänge, ausgehend von der südwestlichen 
Gebäudekante, auszuführen. 
16.3. Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche  
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile nach 
den Anforderungen der DIN 4109-2:2016-07 auf Grundlage der geschossweise 
dokumentierten Lärmpegelbereiche gemäß Inselkarten XX -XX zu bemessen und 
auszuführen. 
17. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis 
FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit geschlossener Fassade) in 
den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und deren Lärmschutzfunktion 
dauerhaft gesichert ist.  
18. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
18.1. Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.2. Vorgärten 
Vorgärten sind innerhalb der festgesetzten Flächen gärtnerisch anzulegen und zu 
erhalten. Zuwegungen zu den Gebäuden innerhalb der Vorgärten sind zulässig.  
Die festgesetzten Vorgärten dürfen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen genutzt 
werden und sind, soweit es sich nicht um  festgesetzte Nebenanlagen, festgesetzte 
Stellplätze oder Zuwege handelt, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 
Flächenhafte Stein- , Kies-, Splitt - und Schottergärten oder -schüttungen sind 
unzulässig. 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.3. Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken  
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.4. Anpflanzen von Sträuchern auf den Baugrundstücken 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.5. Fassadenbegrünung 
 
Baufeld RH 1 und RH 20 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 30 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Baufeld RH 2-5, 7-10, 12-15, 17-19 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 7 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Bebauungsplan N8.4.4 - Vorentwurf
25.02.2021
Projekt 
Kastanienallee am 
Teich GmbH & Co.KG
mit den Gesellschaftern:
Claus Wisser Verwaltungs- 
und Beteiligungs GmbH & 
Co.KG
Thomas Mueller 
Verwaltungsgesellschaft 
mbH
WCo 
Beteiligungsgesellschaft 
mbH (Prof. Martin Wentz, 
Tobias Rösinger)
Kastanienallee Darmstadt
Textliche Festsetzungen zum Schallschutz
VORABZUG
Vorentwurf
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
C
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
B
C
D
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
C
D
Teich
Flur 30
17
2521
23
18
183
181
4
6
18A
212B 212C
212A
Muellersteich
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Kastanienallee
45/12
58/70
58/27
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
30/4
54/7
42/10
45/845/9
47/347/4
48/13
48/17
48/18
59/2
60/1
62/1
71/2
72/1
45/14 45/1548/30
48/31
48/29
Der See ist nachrichtlich aus dem Plan "17160G01-GKK.PIC"
des Vermessungsbuero Kolb und Zinn vom Juni 2017 entnommen.
138,9
139,0
139,0
139,1
139,2
139,3
139,4
139,4
139,5
139,6
139,7
139,8
139,9
140,0
140,0
140,1
140,2
140,3
140,4
140,4 141,0 141,1
141,2
141,2
141,2
141,2
141,0
141,0
140,8
140,8
140,6
140,6
140,4
140,3
140,0
139,9
139,2
139,0
138,9
138,9
140,2
140,3
140,0
139,9
139,9
139,8
A
A
B
B B
C
D
A
N
NNNNN
NNN
N N N N N N N N N
St
St
St
St
St
St
B
RH 20
4
St
4
St
4
St
3
St
4
St
4
1
4
2
St
4
4
St
4
St
4
4
St
4
St
4
RH 1
RH 17
RH 16
RH 12
RH 11
RH 7
RH 6
RH 2
DH
 1
DH
 3
DH
 5
FEH 1
FEH 2
DH
 7
DH 9
DH 11
DH
 13
DH
 15DH
 17
FEH 3
FEH 4
DH
 19
DH
 22
FEH 5
M+F
M+F
St
2
St
2
St4
St
4
St1
St1
G1
G1
M+F
M+F
M+F
RH 19
RH 18
RH 13
RH 14
RH 15
RH 8
RH 9
RH 10
RH 3
RH 4
RH 5
DH
 2 DH
 4
DH
 6
DH
 8
DH 10
DH 12
DH
 14
DH
 16
DH
 18
DH
 20
DH
 21
G2
G2
G2
G2
St
4
St4 St4 St4
St
4
Kastanienallee
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist 
dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten sind hiervon ausgenommen (siehe auch Ziffer II. 1.). 
15. Geh- und Fahrrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
15.1. Auf den privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh-, Fahr - und Leitungsrecht e 
zugunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.  
15.2. Auf der mit G1 markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu 
sichern.  
15.3. Auf den  mit G2 markierten Flächen  sind Gehrechte zugunsten der jeweiligen 
Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
16. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
16.1. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 
Aufenthaltsräume 
Für Aufenthaltsräume mit Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte 
für Verkehr nach Beiblatt 1 der DIN 18005-1 für WA - 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts - sind schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen 
vorzusehen. 
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und der Freizeit 
16.2.1. Entlang der in der Planzeichnung mit A bezeichneten Linie (rote Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. 
16.2.2. Entlang der in der Planzeichnung mit B bezeichneten Linie ( hellblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare 
Fenster von Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig.  Ausnahmsweise 
dürfen Fenster von Aufenthaltsräumen mit nächtlichen Richtwert -Überschreitungen 
ausschließlich zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall  (mit speziellem 
Schlüssel) öffenbar sein.  
Ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß DIN 1946-6 ist zu gewährleisten. Die 
Errichtung von Lüftungseinrichtungen als Teil eines energetischen Gebäudekonzepts 
ist zulässig. 
16.2.3. Zur Belüftung von Aufenthaltsräumen sind in RH 1 und RH 20 bei Fenstern mit 
nächtlichem Beurteilungspegel kleiner als  50 dB(A) auch Fenster mit geeigneten 
Prallscheiben-Konstruktionen statt fester Verglasung (oder nur im Reinigungs-/ oder 
Brandfall öffenbar) zulässig. Fenster mit dieser alternativen Minderungsmaßnahme 
sind jederzeit öffenbar zulässig. 
16.2.4. Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) sind im gekennzeichneten Bereich dauerhaft öffenbare Fenster von 
Aufenthaltsräumen in allen Geschossen unzulässig. Ausnahmsweise dürfen Fenster 
von Aufenthaltsräumen mit nächtli chen Richtwert -Überschreitungen ausschließlich 
zum Zwecke der Reinigung oder im Brandfall (mit speziellem Schlüssel) öffenbar sein. 
Entlang der in der Planzeichnung mit C bezeichneten Linie (orange Linie, Planzeichen 
15.6 PlanZV) ist im Dachgeschoss (DG) e ine geschlossene bauliche Brüstung mit 
einer Bauhöhe von mind. 1,3 m auszuführen. 
16.2.5. Entlang der in der Planzeichnung mit D bezeichneten Linie ( dunkelblaue Linie, 
Planzeichen 15.6 PlanZV) ist die Errichtung von öffenbaren Fenstern von 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 10.02.2021 
Aufenthaltsräumen im DG  unzulässig. Die mit D bezeichnete Linie ist auf der 
Westseite von DH 18 auf ¼ der Fassadenlänge, ausgehend von der südwestlichen 
Gebäudekante, auszuführen. 
16.3. Maßgebliche Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche  
Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile nach 
den Anforderungen der DIN 4109-2:2016-07 auf Grundlage der geschossweise 
dokumentierten Lärmpegelbereiche gemäß Inselkarten XX -XX zu bemessen und 
auszuführen. 
17. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis 
FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit geschlossener Fassade) in 
den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und deren Lärmschutzfunktion 
dauerhaft gesichert ist.  
18. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
18.1. Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.2. Vorgärten 
Vorgärten sind innerhalb der festgesetzten Flächen gärtnerisch anzulegen und zu 
erhalten. Zuwegungen zu den Gebäuden innerhalb der Vorgärten sind zulässig.  
Die festgesetzten Vorgärten dürfen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen genutzt 
werden und sind, soweit es sich nicht um  festgesetzte Nebenanlagen, festgesetzte 
Stellplätze oder Zuwege handelt, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 
Flächenhafte Stein- , Kies-, Splitt - und Schottergärten oder -schüttungen sind 
unzulässig. 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.3. Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken  
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.4. Anpflanzen von Sträuchern auf den Baugrundstücken 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.5. Fassadenbegrünung 
 
Baufeld RH 1 und RH 20 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 30 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Baufeld RH 2-5, 7-10, 12-15, 17-19 
Pro Gebäude sind jeweils Fassadenflächen von insgesamt mind. 7 m² durch Rank-, 
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, sofern keine brandschutzrechtliche 
Regelungen entgegenstehen. 
 
Bebauungsplan N8.4.4 - Vorentwurf
25.02.2021
Projekt 
Kastanienallee am 
Teich GmbH & Co.KG
mit den Gesellschaftern:
Claus Wisser Verwaltungs- 
und Beteiligungs GmbH & 
Co.KG
Thomas Mueller 
Verwaltungsgesellschaft 
mbH
WCo 
Beteiligungsgesellschaft 
mbH (Prof. Martin Wentz, 
Tobias Rösinger)
Kastanienallee Darmstadt
Textliche Festsetzungen zum Schallschutz
VORABZUG
Vorentwurf
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
A
B
C
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
B
C
D
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
C
D
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
140,0
Vorschlag der Parzellierung der Grundstücke nach VorhabenplanBestandsbäume in Grenzlage zum Geltungsbereich
Sonstige Planzeichen:
ita Ingenieurgesellschaft mbH 
Beratende Ingenieure VBI 
 
Schallimmissionsprognose  
 
Vorhabenbezogener  B-Plan 
N 8.4.4, Darmstadt  
 
16_038 
 
 
 
- 39 / 42 - 
 
 
 
Bild 8: Legende zu den Lärmpegelbereichen der Bilder 5-7  
 
  
Geltungsbereich des Vorhabens
GESAMTLÄRM - SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN
(Nachtwerte)
Legende
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Gebäude
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
ND
z.B. H1
H3
H4
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Höhenlinien
Öffentliche Verkehrsfläche
Gewässerrandstreifen
Geltungsbereich
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
Grundstücksgrenzen
Gemeinschaftsflächen
Baum Umgebung
zu anzupflanzende Hecken
Legende
G
VERFAHRENSVERMERKE 
Aufstellungsbeschluss: 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019. 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am  
12.09.2019. 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 
_____________ mit Bekanntmachung im „Darmstädter Echo" am _____________. 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020. 
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 04.06.2020.  
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 
Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020  und zusätzliche 
Einsichtnahme im o.g. Zeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus 
West, Mina-Rees-Straße 12. 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung 
mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 03.06.2020. 
Öffentliche Auslegung: 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom _____________. 
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am  _____________. 
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und 
Erschließungsplan und Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellung nahmen gem. 
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom _____________ bis 
einschließlich _____________ und zusätzliche Einsichtnahme im o.g. Zeitraum nach vorheriger 
Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12. 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 
_____________. 
Satzungsbeschluss: 
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben-  und Erschließungsplan und de n im Plan 
enthaltenen Satzungen  wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung z ur 
Satzung beschlossen am _____________. 
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.  
Ausgefertigt: Darmstadt, den _____________ 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
  Der Dezernent 
 
Bekanntmachung: 
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der 
öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am _____________. 
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO)          
i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt i. V. m. §§ 2 und 3 PlanSiG im 
Internet in der Zeit vom _____________ bis einschließlich _____________ und zusätzliche 
Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-
Rees-Straße 12. 
Inkrafttreten: 
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am _____________. 
Darmstadt, den _____________. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
  Der Dezernent 
 
 
Darmstadt, den _____________.    Stadtplanungsamt 
 
 
        Jochen Krehbiehl 
 
Planstand 19.08.2021

anlage 4

11784 Zeichen

Anlage 3

ParkplatzBiergarten
Elfeicher Weg
Kastanienallee
141.44142.88
Planung Schwimmblattpflanzen
Planung Schilf
Planung Schilf
Planung Schilf
Planung Schilf
Schilfgürtel Bestand
STPSTPSTPSTP
AbstellplatzFahrräderRH 14+15
AbstellplatzFahrräderRH 11
AbstellplatzFahrräder RH 2
freiwachsende Bestandhecke
Bestandshecke
Erhalt Bestandshecke
freiwachsende Bestandhecke
freiwachsende Bestandhecke
temporäreMüllaufstellflächetemporäreMüllaufstellfläche
temporäreMüllaufstellflächeRH 1RH 2RH 3RH 4RH 5RH 6RH 7RH 8RH 9RH 10RH 11RH 12RH 13RH 14RH 17RH 18RH 20DHH 1DHH 2DHH 3DHH 4DHH 5DHH 6FEH 1FEH 2DHH 7DHH 8DHH 9DHH 10DHH 11DHH 12DHH 13DHH 14DHH 15DHH 16DHH 17DHH 18
DHH 20DHH 19DHH 22DHH 21
FEH 4FEH 5
RH 19
RH 15
100 m3Löschwassertank
FEH 3Müll
TechnikCarsharingneueZufahrt vorhandene
vorhandeneZufahrt
neueAusfahrt
Fluchtweg WohnheimTrockenmauer NatursteinTrockenmauer Naturstein
FindlingFindlingGulliGrobaufmaß Findlinge und Gulli
Findling
Neupflanzungen Bäume außerhalb Plangebiet
Blaue Linie = Gewässerrandstreifen5 m zu Höhenlinie 136,60 m ü. NHN(Mittelwasserstand)
Paketstation
RH 16
SchilfgürtelBestand
Blaue Linie = Gewässerrandstreifen5 m zu Höhenlinie 136,60 m ü. NHN(Mittelwasserstand)
Zugänglichkeit fürWartungszweckeund AnwohnerTorTrafo
ggf. Oberlicht
ggf. Oberlicht
ggf. Oberlicht
GHMRäderGHMRäder
GHMRäderGHMRäder
GHMRäderGHMRäder
GHMRäderGHMRäder
GHMRäderGHMRäderGHMRäder
GHMRäder
GHMRäderGHMRäder
GHMRäder
GHMRäder
GHMRäder
GHMRäder
GHMRäder
GHMRäder
GHMRäder
GHMRäderGHMRäderGHMRäderGHMRäderGHMRäderGHMRäder
GHMRäderGHMRäder
MüllMüll
5.50 m 3.50 m2.75 m4.50 m0.50 m5.50 m
0.68 m
5.50 m
1.02 m
3.00 m
4.50 m
5.50 m
Neupflanzung freiwachsende Hecke
Neupflanzung freiwachsende Hecke
Neupflanzung freiwachsende Hecke
Neupflanzung freiwachsende Hecke
Müll Unterflur
Müll Unterflur
Müll Unterflur
987
654321 2526 24
22212019181716
101115141312
23
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'Acer platanoides 'Cleveland'Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Acer platanoides 'Cleveland'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'Carpinus betulus 'Frans Fontaine'Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'
Cornus masCornus mas
Cornus mas
Cornus mas
Cornus mas
Cornus mas
Cornus mas
Cornus mas
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsiorFraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsiorFraxinus excelsior
Fraxinus excelsiorFraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus ornusFraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornusFraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornusFraxinus ornus
Fraxinus ornus Fraxinus ornusFraxinus ornus
Fraxinus ornusFraxinus ornus
Fraxinus ornus
Fraxinus ornusFraxinus ornus
Fraxinus ornus
Parrotia persica 'Vanessa'
Parrotia persica 'Vanessa'
Parrotia persica 'Vanessa'
Parrotia persica 'Vanessa'
Parrotia persica 'Vanessa'
Parrotia persica 'Vanessa'
Parrotia persica 'Vanessa'
Quercus petraeaQuercus petraea
Quercus petraea
Quercus petraeaQuercus petraea
Quercus petraea
Quercus petraea
Sorbus intermediaSorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermediaSorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermediaSorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Sorbus intermedia
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Tilia cordata 'Rancho'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'Carpinus betulus 'Monumentalis'
Sorbus intermedia
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Carpinus betulus 'Monumentalis'
Gehölze im Uferbereich, Salix purpurea, Salix repens
geplante Auswahl Wasserpflanzen Potamogeton lucens - Kraues Laichkraut Potamogeton natans - Laichkraut Potamogeton nodosus - Knoten-Laichkraut Myriophyllum spicatum - Tausendblatt Nuphar lutea - Teich-Mummel Nahe Mittelwasserlinie am Ufer geplante Stauden und Gräser Filipendula ulmaria - MädesüßLythrum salicaria - BlutweiderichLysimachia vulgaris - Gemeiner GilbweiderichGeranium palustre - Sumpf-Storchschnabel Sanguisorba officinalis - Großer Wiesenknopf Lycopus europaeus - Ufer-WolfstrappStachys palustris -  Sumpf-Ziest Carex acutiformis - Sumpf-SeggeCarex vesicaria - Blasen-SeggeTypha latifolia - Breitblättriger Rohrkolben 
Rankpflanzen FassadenLonicera japonica - Gelbbuntes GeißblattHedera helix - EfeuWisteria floribunda - Japanischer BlauregenClematis 'The President' Lonicera henryi - Immergrünes GeißblattParthenocissus quinquefolia - Engelmanns-WeinParthenocissus tricuspidata - Dreispitz-JungfernrebeClematis montana 'Tetrarose' Hydrangea petiolaris - Kletter-HortensieCampsis radicans -  Trompetenblume Lonicera brownii 
Stauden in Vorgärten Achillea filipendulina 'Cloth of Gold' Anaphalis triplinervis 'Sommerschnee'Anemone blanda 'Blue Shades'Anemone blanda 'White Splendour'Aster amellus 'Sternkugel'Aster linosyrisCalamintha nepeta ssp. nepetaEremurus robustusEuphorbia polychromaGaura lindheimeriiGeranium renardiiGeranium sanguineum 'Album'Inula ensifolia 'Compacta' Knautia macedonica Linum perenne 'Nanum Saphir' Lychnis coronaria 'Alba' Phlomis russeliana Hieracium pilosella Sedum telephium 'Herbstfreude' Thymus serpyllum Verbascum bombyciferum Veronica pedunculais 'Georgia Blue' 
geplante Auswahl Heckenpflanzung Crataegus monogynaEuonymus europaeusSambucus nigraViburnum opulus
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet'
Fraxinus excelsior
Fraxinus excelsior
Qualifizierter Freiflächenplan
ProjektKastanienalleeam TeichGmbH & Co.KG
FlächenGebäude GründachGebäude Terrassen drainfähigGebäude versiegeltGrün GemeinschaftGrün Schilf neuGrün Stauden VorgärtenGrün UferstreifenGrün WasserpflanzenGrün freiwachsende HeckeGrün strukturreiche GärtenGründach SchuppenMüll Unterflur / MüllboxSeeStellplätze Wasserg.TrockenmauerWege Gemeinschaft Wasserg.Wege privat Drainpflaster
Solitär
BioSi®Protection Sleeves um denWurzelballen legen (grün).Senkrecht eingestellt (blau) für Bewässerungdurch direktes Eindringen des Wassersbis in den tiefen Wurzelbereich.Einbau unbehandelte FLL-BaumsubstratEinbau FLL-Baumsubstrat mit VorratsdüngerVerdichtung des Substrates maximal 45 MNVerzahnung mit anstehenden BodenSchema Aufbau Pflanzgrube 12 - 36 m3 Baumsubstrat1,50 m
LaubgehölzePflanzenartBotanischer NameDeutscher NameQualitätAnzahlLaubgehölzeAcer platanoides'Cleveland'KegelförmigerSpitz-AhornH 4xv mDb m.dgh.Leittr StU20-2523LaubgehölzeCarpinus betulus'Frans Fontaine'Hainbuche 'FransFontaine'Hei 3xv mB Hoe 175-20018LaubgehölzeCarpinus betulus'Monumentalis'Hainbuche'Monumentalis'H 4xv mDb StU 18-2017LaubgehölzeCornus masDirndlstrauchSol 3xv mDb Hoe 150-17512LaubgehölzeCornus sanguineaBluthartriegelvStr oB 5 Tr Hoe 100-150190LaubgehölzeCrataegus laevigata'Paul's Scarlet'Echter RotdornH 4xv mDb m.dgh.Leittr StU18-2022LaubgehölzeEuonymus europaeusEuropäischesPfaffenhütchenvStr oB 3 Tr Hoe 100-15042LaubgehölzeFraxinus excelsiorGemeine EscheH 3xv mDb m.dgh.Leittr StU18-2048LaubgehölzeFraxinus ornusBlumen-EscheH 4xv mDb StU 18-2026LaubgehölzeParrotia persica'Vanessa'Eisenholzbaum'Vanessa'H 4xv mDb StU 18-207LaubgehölzePrunus spinosaSchlehdorn - weißvStr oB 3 Tr Hoe 100-15023LaubgehölzeQuercus petraeaTrauben-EicheH 4xv mDb m.dgh.Leittr StU18-207LaubgehölzeSalix purpureaPurpur-Weidebew.Sth 1j.bew oB Hoe120-15028LaubgehölzeSalix repens argenteaSilberlaubigeKriech-WeidevStr oB 5 Tr Br 60-100243LaubgehölzeSorbus intermediaOxelbeereH 4xv mDb m.dgh.Leittr StU18-2028LaubgehölzeTilia cordata 'Rancho'Winter-Linde'Rancho'H 3xv mDb m.dgh.Leittr StU18-2013
Uferböschung mit Weichholzzone*
Planung
Blaue Linie = Festlegung Gewässerrandstreifen5 m zu Höhenlinie 136,60 m ü. NHN (Mittelwasserstand)Schwimmblattpflanzen*Schilf**siehe Pflanzenliste
1-26Großkronige Bäume*
Großkronige Bäume Bestand
Heckenpflanzung Hainbuche*Heckenpflanzung Liguster*
BAUHERR
FORMATVERFASSERMAßSTABPLANINHALTPLANNUMMERDATUMPROJEKTNR.
HINWEISDATEINAME / PFADKASTANIENALLEE Q FREIFLAECHENPLAN 210713.DWGAlle Maße sind eigenständig und eigenverantwortlich zu prüfen!Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern sind diese umgehend mit der Bauleitung zubesprechen. Fehler, die auf Basis von mangelnder Abstimmung und Rückfrageerfolgen, gehen zu Lasten des AN. 
Projekt Kastanienalleeam Teich GmbH & Co.KG5 2020QualifizierterFreiflächenplan1:250Alf Kindinger1.0113.07.2021+49 (0)6151 /4920155D a r m s t a d tDipl.-Ing.WolfgangH.KindingerLandschaftsArchitektHeinrich - Delp - Straße  866 4 2 9 7Telefon:E-Mail:garten@kindinger.deAlf  H.KindingerKulturGeograph M.A.PlanungsbüroKindinger

anlage 6

339654 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 
– Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
 
 
 
 
 
 
Begründung 
gemäß § 2a BauGB 
 
 
 
 – ENTWURF – 
 
Stand: August 2021 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat 
  
Anlage 5

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1.  Erfordernis der Planung und Planungsziel 5 
2.  Rechtsgrundlage 5 
3.  Verfahren 6 
4.  Geltungsbereich 6 
5.  Planungsrechtliche Situation 7 
5.1.  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 7  
5.2.  Regionalplanerische Dichtevorgaben 8 
5.3.  Flächennutzungsplan 8 
5.4.  Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 9 
6.  Städtebauliche Rahmenbedingungen 10  
6.1.  Lage im Stadtgebiet 10  
6.2.  Geschichte und gegenwärtiger Bestand 10  
7.  Städtebauliches Konzept 12  
7.1.  Grünflächen 14  
7.2.  Verkehrserschließung und Stellplätze 15  
7.3.  Energieversorgung 15  
8.  Gutachten 16  
8.1.  Fachgutachten Verkehr 17  
8.2.  Artenschutzfachbeitrag 18  
8.3.  Erschließung und Versorgung 20  
8.4.  Geotechnische Berichte 21  
8.5.  Einzelfallrecherche Erkundung von Altflächen 22  
8.6.  Orientierende umwelttechnische Boden- und Grundwasseruntersuchung 23  
8.7.  Schalluntersuchung 25  
8.8.  Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmstadt 2 6  
8.9.  Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung 29  
9.  Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 29  
9.1.  Bedingte Festsetzung 29  
9.2.  Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 30  
9.3.  Art der baulichen Nutzung 30  
9.4.  Maß der baulichen Nutzung 30  
9.4.1.  Grundflächen (GR und GR II) 31  
9.4.2.  Geschossflächen (GF) 31  
9.4.3.  Zahl der Vollgeschosse 31

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
3 
 
9.4.4.  Höhe der baulichen Anlagen 32  
9.5.  Überbaubare Grundstücksfläche 33  
9.6.  Bauweise 33  
9.6.1.  Offene Bauweise (o) 33  
9.6.2.  Geschlossene Bauweise (g) 34  
9.6.3.  Abweichende Bauweise (a) 34  
9.7.  Flächen für Stellplätze und Carports 34  
9.8.  Flächen für Nebenanlagen (nach § 14 BauNVO) 34  
9.9.  Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 35  
9.10.  Straßenverkehrsflächen 35  
9.10.1.  Öffentliche Straßenverkehrsfläche 35  
9.11.  Gemeinschaftsflächen 36  
9.11.1.  Private Straßenverkehrsfläche 36  
9.11.2.  Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 36  
9.11.3.  Gemeinschaftsgrünflächen 36  
9.11.4.  Gemeinschaftsgrünfläche besonderer Zweckbestimmung – Zugang 
Wasserfläche 37  
9.11.5.  Private Wasserfläche 37  
9.12.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 38  
9.12.1.  Behandlung von Niederschlagswasser 38  
 Niederschlagswasser auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen 9.12.1.1. 
der Baugrundstücke 38  
 Niederschlagswasser auf Verkehrsflächen 38  9.12.1.2. 
 Befestigte Freiflächen 39  9.12.1.3. 
9.12.2.  Dachbegrünung 39  
9.12.3.  Außenbeleuchtung 39  
9.12.4.  Schutz von Vögeln vor Vogelschlag 40  
9.12.5.  Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 40  
9.12.6.  Vorkehrungen zum Erhalt der Erdkrötenpopulation 40  
9.12.7.  Anpflanzung von Röhrichten und Schwimmblattpflanzen 41  
9.12.8.  Gewässerschutz und Dauermonitoring 41  
9.12.9.  Auftrag von Oberboden 41  
9.13.  Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 42  
9.14.  Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 42  
9.14.1.  Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 43

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
4 
 
9.14.2.  Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und der 
Freizeit 43  
9.14.3.  Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche 46  
9.15.  Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(Zulässigkeit der Wohnbebauung) 47  
9.16.  Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
 47  
9.16.1.  Anzupflanzende Bäume auf Gemeinschaftsflächen 47  
9.16.2.  Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen 48  
 Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen 48  9.16.2.1. 
 Vorgärten 49  9.16.2.2. 
 Gewässerrandstreifen 49  9.16.2.3. 
9.16.3.  Anzupflanzende Hecken und Erweiterung von bestehenden Hecken 50  
9.16.4.  Fassadenbegrünung 50  
9.17.  Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 50  
9.17.1.  Erhaltung von Einzelbäumen und Baumgruppen 50  
9.17.2.  Erhaltung von Einzelbäumen des Naturdenkmals Kastanienallee 51  
9.17.3.  Erhaltung von Hecken 51  
10.  Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 51  
10.1.  Dachgestaltung 51  
10.2.  Werbeanlagen 52  
10.3.  Einfriedungen 52  
10.4.  Abfallsammelanlagen 52  
10.5.  Carports 52  
11.  Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser 53  
12.  Kennzeichnung von Flächen 53  
12.1.  Vernässungsgefährdeter Bereich 53  
13.  Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 53  
13.1.  Gesetzlich geschützte Biotope (Schilfröhricht) 53  
13.2.  Gewässerrandstreifen 54  
13.3.  Schutzgebiet nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 54  
14.  Hinweise 54  
15.  Durchführungsvertrag 54  
16.  Planungsstatistik 55

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
5 
 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Nachfra ge nach individuellem Wohnraum durch 
die Zunahme der Bevölkerung nach wie vor ungebroche n. Da nach Angaben des IWU-
Instituts eine Bevölkerungszunahme von 6,5 % bis zu m Jahr 2030 vorausgesagt wird, ist 
jährlich mit einem Bedarf von mindestens 500 bis 600 Wohnungen zu rechnen.  
Mit dem Umbau des Areals zwischen Kastanienallee un d Elfeicher Weg wird die von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie zu r Deckung des Wohnraumbedarfs, 
durch die Umstrukturierung und Bebauung von bislang  nicht oder nur begrenzt für das Woh- 
nen genutzten Flächen und durch die kleinteilige Ar rondierung von Stadtteilen, umgesetzt. 
Auf dem Privatgrundstück in der Kastanienallee, im nördlichen Bereich des Bürgerparks in 
Darmstadt, sollen die bislang vorhandenen zwei Wohnhäuser durch 47 Einfamilienhäuser als 
Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser ersetzt werden. 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s N 8.4.4 ist erforderlich, da der 
rechtsverbindliche Bebauungsplan N 8.4 aus dem Jahr  1986 in diesem Teilbereich eine 
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park anlage mit Wegen sowie Teiche fest- 
setzt. Mit der beabsichtigten Wohnbebauung wird das  Grundstück auch für die Öffentlichkeit 
zugänglich. Der neu aufzustellende vorhabenbezogene  Bebauungsplan N 8.4.4 – Kasta- 
nienallee / Elfeicher Weg – wird für seinen Geltung sbereich den rechtsverbindlichen Bebau- 
ungsplan N 8.4 ersetzen. 
2. Rechtsgrundlage 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert 
durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert 
durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert 
durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt 
geändert durch Art. 114 des Gesetzes vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch 
Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch 
Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) 
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)  i.d.F. vom 
31. Juli 2009 (BGBl.. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 09.06.2021 
(BGBl. l. S. 1699) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), 
zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG)  i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I 
S. 540)

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
6 
 
3. Verfahren 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastan ienallee / Elfeicher Weg – wird im 
Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB als qualifiziert er Bebauungsplan aufgestellt. Als ge- 
sonderter Teil der Begründung ist der Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstel- 
len.  
4. Geltungsbereich 
Der laut Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2019 urspr ünglich vorgesehene Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird vorliegen d zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
und § 4 Abs. 2 BauGB geändert.  
Im Planverfahren wird nun gemäß § 12 Abs. 4 BauGB eine Fläche außerhalb des Vorhaben- 
bereichs, die der Erschließung des Vorhabens und der städtebaulichen Neuordnung dient, in 
den Geltungsbereich einbezogen. Die entsprechende Fläche umfasst einen Teilabschnitt der 
Kastanienallee als öffentliche Erschließung des Vorhabens. Hieraus ergibt sich eine Erweite- 
rung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
Die Erweiterung des Geltungsbereichs erfolgt aufgru nd der Feststellung, dass die Kasta- 
nienallee als geplante Erschließungsstraße im bishe r rechtsverbindlichen Bebauungsplan 
N 8.4 entlang des Vorhabenbereichs nicht als öffent liche Verkehrsfläche festgesetzt und die 
Erschließung damit rechtlich nicht gesichert ist. Z ur Sicherstellung der verkehrlichen Er- 
schließung der neuen Bebauung „Kastanienallee / Elf eicher Weg" muss der räumliche Gel- 
tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N  8.4.4 um den Bereich der Kasta- 
nienallee vom Ende der Verkehrsfläche bis zur westl ichen Zufahrt des Baugebietes einbezo- 
gen werden.  
Da die Sachlage im vorangegangenen Verfahrensschrit t noch nicht bekannt war, erfolgt die 
Erweiterung des Geltungsbereichs zum Zeitpunkt des Offenlagebeschlusses und der Aufstel- 
lungsbeschluss wird dementsprechend zeitgleich geändert. 
Der Geltungsbereich des Vorhabens, innerhalb des vo rhabenbezogenen Bebauungsplans 
N 8.4.4, umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 47/4, 48/29, 48/30, 
48/31. 
Der Vorhabenbereich besitzt eine Fläche von 25.017 m². 
Der erweiterte Geltungsbereich rund um die öffentli che Straßenverkehrsfläche der Kasta- 
nienallee, Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 60/1 tlw., umfasst eine Fläche von 
1.367 m². 
Der gesamte Geltungsbereich (Geltungsbereich des Vo rhabens + erweiterter Geltungsbe- 
reich Verkehrsfläche Kastanienallee) des vorhabenbe zogenen Bebauungsplans N 8.4.4 
besitzt somit insgesamt eine Fläche von 26.384 m².

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
7 
 
Abb. 1 : Vorhabenbereich und Geltungsbereich (ohne Maßstab, Quelle: planquadrat) 
5. Planungsrechtliche Situation 
5.1. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennut zungsplan 2010 
 
Abb.2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (ohne 
Maßstab, Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt) 
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzu ngsplan 2010 ist das Plangebiet als 
„Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ festgelegt. I m Textteil zum Regionalplan werden be- 
züglich Flächen für das „Vorranggebiet Siedlung“ (B egründung zu 3.4.1) folgende Aussagen 
getroffen:

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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„Flächen für Wohnsiedlungszwecke sind die in der Kar te ausgewiesenen "Vorranggebiete 
Siedlung, Planung", freie Flächen innerhalb der "Vo rranggebiete Siedlung, Bestand" (insbe- 
sondere Reserven in Bebauungsplänen und auf Konvers ionsflächen) sowie Flächen unter 
5 ha in den Ortsrandlagen („Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“).“ 
Da es sich bei dem Vorhaben um einen Wohnsiedlungsz weck in Ortsrandlage unter 5 ha 
handelt, entspricht das Vorhaben auch den Zielen des Regionalplans. 
5.2. Regionalplanerische Dichtevorgaben 
Als Ziel der Raumordnung (Z3.4.1-9) bestimmt der „R egionalplan Südhessen / Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010", dass im Rahmen der Bauleitplanung bestimmte Dichtevorgaben 
für verschiedene Siedlungstypen, bezogen auf das Br uttowohnbauland, einzuhalten sind. So 
sind gemäß Ziel Z3.4.1-9 im Großstadtbereich, zu we lchem die Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt zählt, mindestens 60 Wohneinheiten je ha vorg esehen. Dieser Wert darf nur aus- 
nahmsweise unterschritten werden.  
Ausnahmen sind insbesondere begründet 
• durch die direkte Nachbarschaft zu ländlich gepräg ten Gebieten, 
• durch die Eigenart eines Ortsteiles, 
• durch das Vorliegen topografischer, ökologischer u nd klimatologischer Besonderhei- 
ten. 
Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende Vorhabenplan sieht 47 Wohneinheiten (Einfami- 
lienhäuser) zuzüglich 27 Einliegerwohnungen im Plan gebiet vor. Bei einem Bruttowohnbau- 
land von 1,93 ha ergibt dies insgesamt eine Dichte von ca. 38 WE/ha. Bei der Berechnung 
des Bruttowohnbaulands bleiben die Fläche des Sees (private Wasserfläche) und die Ver- 
kehrsfläche der Kastanienallee (Fläche außerhalb des Geltungsbereichs) unberücksichtigt.  
Bezogen auf Wohneinheiten je ha werden die regional planerischen Dichtevorgaben unter- 
schritten. Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauu ngsplan ist jedoch die im Regional- 
plan formulierte Ausnahmemöglichkeit heranzuziehen.  Der Vorhabenbereich mit einer Was- 
serfläche im Plangebietsinneren sowie Böschungsstru kturen und einem nichtüberbaubaren 
Gewässerrandstreifen weist topografische und ökologische Besonderheiten auf. Die ökologi- 
schen und klimatologischen Gegebenheiten, die ausfü hrlich durch Gutachten und Fachbei- 
träge untersucht wurden, bedingen zudem eine modera te Anzahl an Wohneinheiten und 
sorgen für eine dem Standort angemessene Bebauungsd ichte. Die Lage des Plangebiets im 
Bürgerpark und im Übergangsbereich zum Landschaftsr aum erfordert ein Bebauungskon- 
zept, was sich in diese stadträumlichen Strukturen einfügt. Eine bauliche Dichte mit über 60 
Wohneinheiten je ha, wie sie bei anderen Innenentwi cklungs- oder Nachverdichtungsmaß- 
nahmen im übrigen Stadtgebiet erzielt werden kann, ist im vorliegenden Fall aus den vorge- 
nannten Gründen nicht umsetzbar.  
Eine Unterschreitung der Dichtewerte ist somit aus topografischen, ökologischen und städte- 
baulichen Gründen ausnahmsweise zulässig. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht damit  den Zielvorgaben des „Regional- 
plan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010".  
5.3. Flächennutzungsplan 
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) mi t Landschaftsplan der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt wurde mit der „1. Änderung des FNP Teilbereich 1.2 (Bürgerpark-Nord)“ die 
Darstellung für einen Großteil des Geltungsbereichs  des vorhabenbezogenen Bebauungs- 
plans N 8.4.4 in „Wohnbaufläche“ geändert. Die „1. Änderung des FNP Teilbereich 1.2 (Bür- 
gerpark-Nord)“ erfolgte parallel zum damaligen Beba uungsplanverfahren N 8.4.2, dessen

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
9 
 
Abb. 3: Ausschnitt aus der Änderung des Flächennutz ungsplans, Teilbereich 1.2 ( ohne Maßstab, 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
geplante Wohnbaufläche etwas kleiner war als die de s vorhabenbezogenen Bebauungs- 
plans N 8.4.4. Das Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 w urde jedoch nicht abgeschlossen und 
der Bebauungsplan erlangte keine Rechtskraft. Eine kleinere Teilfläche (ca. 4.000 m²) im 
Nordosten des Geltungsbereichs des vorhabenbezogene n Bebauungsplans N 8.4.4 war 
nicht Teil der „1. Änderung des FNP Teilbereich 1.2  (Bürgerpark-Nord)“ und ist nach wie vor 
als Grünfläche dargestellt. Auch hier soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 ein 
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Aufgrund der geringen Größe dieser Teilfläche 
ist aber keine Änderung des FNPs erforderlich.  
Der Bebauungsplan wird somit aus den Zielen des FNP entwickelt. 
Nahezu die gesamten umgebenden Flächen werden als G rünflächen dargestellt. Der Bier- 
garten wird seit der „1. Änderung des FNP Teilberei ch 1.2 (Bürgerpark-Nord)“ als Grünflä- 
che, mit Zweckbestimmung Sonstige Freizeit und Erho lungseinrichtung dargestellt. Südöst- 
lich des Plangebiets setzt sich entlang der Kastani enallee die Wohnbaufläche bis zur Kra- 
nichsteiner Straße fort. Weitere Wohngebäude im Elf eicher Weg werden als Grünfläche, mit 
Zweckbestimmung Parkanlagen dargestellt.  
5.4. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsv erbindlichen Bebauungs- und Land- 
schaftsplans N 8.4 - Darmstadt Nord-Ost - und ist a ls öffentliche Grünfläche (Parkanlage mit 
Wegen; und Teiche) festgesetzt.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
10 
 
 
Abb. 4: Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Beba uungsplan N 8.4 – Darmstadt Nord-Ost – mit 
Kennzeichnung des Geltungsbereichs N 8.4.4 (ohne Maßstab, Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
6.1. Lage im Stadtgebiet 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks. Östlich des Bayeri- 
schen Biergartens gelegen, wird es im Süden von der  Kastanienallee und im Norden durch 
den Elfeicher Weg begrenzt. Über die Kranichsteiner  Straße ist der Kfz-Verkehr gut an das 
lokale und überörtliche Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Haltestellen „Eissporthalle“ und 
„Kastanienallee“ sind in fußläufiger Entfernung des Quartiers gut zu erreichen. 
6.2. Geschichte und gegenwärtiger Bestand 
Bis Anfang der 1970er Jahre war das Gelände des Bür gerparks geprägt von kleingärtneri- 
scher Nutzung, großen Brachflächen sowie Resten off en gelassener Tongruben ehemaliger 
Ziegeleien, die über Jahrhunderte die schwerpunktmäßige Nutzung des Plangebiets darstell- 
ten und prägten (siehe Abb. 5). Obwohl das Gelände während der Gründerzeit des 
19. Jahrhunderts auch als Bauerwartungsland gehande lt wurde, wurden damalige Planun- 
gen zur Errichtung von Wohnnutzungen wieder verworf en und zurückgestellt und das Areal 
als Standort für Tongruben aufrechterhalten.  
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte dort die Erweiter ung der TH Darmstadt (TU Darmstadt) 
erfolgen, weshalb das Gelände infolge doch als Baue rwartungsland betrachtet wurde. Auf- 
grund eines hohen Grundwasserstands und des jahrhun dertelangen Abbaus des dort anste- 
henden Tons blieb das Gelände jedoch unbebaut. Eini ge der Tongruben wurden nach Nut- 
zungsaufgabe nicht verfüllt, andere mit unterschiedlichen Materialien wieder zugeschüttet.  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans N 8 im Jahre  1974 wurde das ursprüngliche Bauer- 
wartungsland des Geländes zwischen Arheilger Straße  im Westen, Rhönring im Süden, 
Kranichsteiner Straße im Osten und Martin-Luther-Ki ng-Ring im Norden als Parkfläche (Öf-

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
11 
 
fentliche Grünfläche - Parkanlage mit Wegen; und Te iche) sowie kleinere, bereits bebaute 
Flächen als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. 
(vgl. https://www.darmstadt-stadtlexikon.de/b/buergerpark.html) 
 
Das Plangebiet an der Kastanienallee verfügt über e inen kleinen See, der aus der Vornut- 
zung des Grundstücks als Ziegelei entstanden ist. Das Grundstück ist größtenteils unbebaut, 
lediglich im Norden und Süden befinden sich vereinz elt Einfamilienhäuser, welche teilweise 
nicht mehr genutzt werden. Zwischenzeitlich wurde d as Grundstück durch Ferien- bzw. 
Wochenendhäuser genutzt, deren Fundamente und befes tigte Außenanlagen teilweise noch 
vorhanden sind. 
 
Abb. 5: Ältere Aufnahme des Grundstücks (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoin- 
formation, Natureg Viewer, Luftbild 1952-67) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 6: Undatierte Luftaufnahmen (Archiv Alteigentümer)

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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7. Städtebauliches Konzept 
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt ein Vorha ben- und Erschließungsplan mit 
qualifiziertem Freiflächenplan zugrunde. Bestandtei l des Vorhaben- und Erschließungsplans 
sind folgende Inhalte:  
- Vorhaben- und Erschließungsplan 
- Qualifizierter Freiflächenplan 
- Lageplan 
- Grundrisse 
- Schnitte 
- Stellplatznachweis 
- Abstandsflächennachweis 
- Nachweis Müllanlagen 
- Nachweis Feuerwehrflächen 
Das städtebauliche Konzept des Vorhaben- und Erschl ießungsplans wird im Folgenden 
aufgeführt. 
Gegenüber dem städtebaulichen Konzept, welches zur frühzeitigen Beteiligung vorgelegt 
wurde, weist der aktuelle Konzeptentwurf folgende Änderungen auf:  
- Geringfügige Änderungen einzelner Gebäudepositione n und der Gebäudetypen 
- Partielle Ergänzung von Nebenanlagen und Versorgun gsanlagen 
- Geänderte, vertiefte Freianlagenplanung und angepa sste grünordnerische Maßnah- 
men 
Die Änderungen sind in die jeweiligen Planunterlage n (Planzeichnung und textliche Festset- 
zungen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Freianlagenplan) eingearbeitet. 
Auf dem Grundstück zwischen Kastanienallee und Elfe icher Weg sollen insgesamt 
47 Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihe nhäuser errichtet werden 
(20 Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhäuse r). Die freistehenden Einfamilienhäu- 
ser und die Doppelhäuser verfügen über insgesamt 27  Einliegerwohnungen, die optional als 
getrennte Wohneinheit genutzt werden können oder de n Hauptwohnraum erweitern, je nach 
Lebenssituation der Bewohner. Die Gebäude positioni eren sich um den See und erhalten 
damit fast alle direkten Seeblick. Auch die Gebäude  in zweiter Reihe im Nordosten haben, 
durch den im Osten angrenzenden Müllersteich, ebenf alls Ausblick auf einen See. Die Höhe 
der Gebäude orientiert sich mit max. 11,5 Metern un d zwei Vollgeschossen und einem zu- 
sätzlichen Staffelgeschoss sowie bei fünf Reihenhäu sern mit drei Vollgeschossen ohne 
zusätzliches Staffelgeschoss an der Wohnbebauung en tlang der Kastanienallee und der 
dort, im Bebauungsplan N 8.4, festgesetzten Zahl der Vollgeschosse.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Abb. 7: Städtebauliches Konzept, Stand Juli 2021 (ohne Maßstab, Quelle: planquadrat) 
Die geschlossene Reihenhauszeile im Westen dient al s passiver Schallschutz gegenüber 
dem westlich angrenzenden Biergarten. Die schalltechnisch optimierte Reihenhauszeile stellt 
eine geeignete Maßnahme zur Minderung der Geräuschimmissionen dar. Mit dieser architek- 
tonischen Lösung werden die Immissionen im Quartier  maßgeblich reduziert und die lärm- 
sensible Wohnnutzung vor der lärmintensiveren Bierg artennutzung abgeschirmt. In den 
wesentlichen Bereichen des Plangebiets können somit  tags und nachts die Immissionsricht- 
werte nach TA Lärm eingehalten werden. 
 
Die Dachkonstruktionen der Reihenhäuser sind als Ko mbination aus Flachdach und Pult- 
dach mit einer Neigung von bis zu 35 Grad mit exten siver Dachbegrünung geplant. Die 
bewachsenen Dächer begünstigen die kleinklimatische  Situation im Vorhabengebiet und 
tragen zu einer Rückhaltung des im Baugebiet anfall enden Niederschlagswassers bei. Ge- 
gliedert wird die Reihenhauszeile durch insgesamt f ünf Reihenhäuser mit drei Vollgeschos- 
sen und Flachdach, die die Dachform und Firstlinie unterbrechen und so eine strukturierte 
Fassadengestaltung ermöglichen. Die Häuser der Reih enhausbebauung werden ohne Kel- 
lergeschosse ausgeführt. Ergänzt werden die Reihenh äuser durch Doppel- und Einfamilien- 
häuser, die rund um den See sowie im nordöstlichen Teil des Grundstücks errichtet werden. 
Diese erhalten ebenfalls ein extensiv begrüntes Dac h in Flachdachbauweise und zusätzlich 
ein Kellergeschoss. 
 
Die Form des Sees soll bei der Entwicklung des Grun dstücks maßgeblich erhalten bleiben 
und lediglich durch einen Zugang bzw. eine Zufahrt zur Wasserfläche zu Reinigungs- und 
Revisionszwecken des Sees und der technischen Anlag en erweitert werden. So können der 
See und z.B. das Schilf gepflegt werden. Die heutig en Stege werden rückgebaut; das beste-

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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hende Biotop (Schilfröhricht) am westlichen Ufer wird erweitert. Der Zugang kann auch durch 
die Bewohnerschaft genutzt werden. 
 
Der in der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die S tadtverordnetenversammlung vom 
02.03.2017 getroffene Beschluss über die „Sicherung  des sozial geförderten Wohnungs- 
baus“ (MV-Nr. 2017/0031) kommt im vorliegenden Vorh aben nicht zum Tragen. Der Vorha- 
benträger plant auf dem Vorhabengrundstück ausschli eßlich als Eigentum zu veräußernde 
Einfamilienhäuser in Einzel-, Doppel- und Reihenhau sausführung, welche sich nicht zur 
Verwirklichung von sozial gefördertem Wohnraum eign en. Die standortbezogenen Eigen- 
schaften des Plangebiets durch seine Lage und die n aturräumlichen Gegebenheiten lassen 
beispielsweise die Errichtung von Mehrfamilienhäusern nicht zu. 
 
Zur Sicherung des durch die Wissenschaftsstadt Darm stadt verfolgten Ziels, verpflichtet sich 
der Vorhabenträger der Stadt einen zweckgebundenen Betrag bei Erteilung der vollzugsfähi- 
gen Baugenehmigung gemäß des zwischen den Parteien abgestimmten Planungskonzepts 
zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird von de r Stadt für den sozial geförderten Woh- 
nungsbau zum Ankauf von Belegungsrechten oder zur S chaffung von sozial gefördertem 
Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem E inkommen im Stadtgebiet zweckge- 
bunden verwendet.  
7.1. Grünflächen 
Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Bürg erparks und ist von viel Grünfläche 
umgeben. Im Osten und Südosten des Plangebiets befinden sich weitere Seen. 
 
Das Planungsgebiet öffnet sich, durch die Entfernun g der baulichen Einfriedung des sich in 
Privatbesitz befindenden Grundstücks, zu seiner Umg ebung. Durch ergänzende Pflanzun- 
gen mit freiwachsenden, standortgerechten Hecken an  den nördlich und östlich angrenzen- 
den vorhandenen Hecken und durch den Erhalt der bes tehenden Hecke entlang der Kasta- 
nienallee wird das Quartier in die grüne Umgebung e ingebunden. Zudem sind Heckenpflan- 
zungen an der westlichen Grundstücksgrenze zum Bier garten vorgesehen. Ebenso erfolgen 
Neupflanzungen von rund ca. 26 großkronigen und ca.  179 mittel- bis kleinkronigen Bäumen 
und der Erhalt von rund 12 Bestandsbäumen im Plange biet sowie weiteren Bäumen, die 
insbesondere entlang der Grundstücksgrenze das gepl ante Quartier in die Umgebung ein- 
binden (diese wurden lediglich informatorisch in de n vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
aufgenommen, da sich diese knapp außerhalb des Gelt ungsbereichs des vorhabenbezoge- 
nen Bebauungsplans befinden). 
 
Auf dem Vorhabengrundstück gibt es 45 Bestandsbäume . Darüber hinaus finden sich im 
direkten Grenzbereich des Grundstücks zum Elfeicher  Weg 11 Bäume (insgesamt 56 Bäu- 
me). Für das Bauvorhaben müssen 33 bestehende Solitärbäume auf dem Grundstück gefällt 
werden, sodass 12 Bäume zum Erhalt im Vorhabenbereich verbleiben.  
 
Als Ausgleich werden die genannten ca. 26 großkroni gen und ca. 179 mittel- bis kleinkroni- 
gen Bäume sowie etwa 130 Solitärsträucher gepflanzt . Insgesamt öffnet sich das Areal und 
ermöglicht neue Blickbeziehungen; insbesondere der See wird visuell erlebbar. Dazu wird 
der Uferbereich des Sees naturnah gestaltet: die Pf lanzungen rund um den See mit niedrig- 
wüchsigen Weiden und die Erweiterung des Schilfgürt els erzeugen den Charakter eines 
natürlichen Ufers, was gegenwärtig nicht der Fall ist.  
 
Die vorhandene Baumallee im ausgewiesenen Naturdenk mal Kastanienallee wird komplett 
erhalten und ist entsprechend der gesetzlichen Vorg aben (§ 28 BNatSchG i. V. m 
§ 13 HAGBNatSchG) geschützt. Eine ökologische Baube gleitung während des Baubetriebs 
gewährleistet den bestmöglichen Schutz der Allee und der zu erhaltenden Bestandsbäume.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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7.2. Verkehrserschließung und Stellplätze  
Über die Kranichsteiner Straße ist das Vorhabengebiet für den Kfz-Verkehr gut an das lokale 
und überörtliche Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-H altestellen „Eissporthalle“ und „Kas- 
tanienallee“ sind in fußläufiger Entfernung des Vor habengebietes gut zu erreichen. Erschlos- 
sen wird das Gebiet über zwei Zufahrten von der Kastanienallee. 
 
Insgesamt führen zwei private Wohnwege durch das Vo rhabengebiet und erschließen die 
Häuser von der dem See abgewandten Seite. Zudem bef indet sich im Süden des Plange- 
biets über die dortige, von der Bewohnerschaft genu tzte private Grünfläche, noch ein Zu- 
gang für Wartungszwecke am See. Dieser Zugang wird für die Öffentlichkeit durch ein Tor 
begrenzt. Der See soll künftig grundsätzlich visuel l wahrnehmbar werden, ein öffentlicher 
Zugang zum privaten See ist aber aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich. 
 
Das Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig durchquerbar sein. Hierfür wird der westliche 
Weg zwischen dem Biergarten und den Reihenhäusern f ür die Öffentlichkeit über ein ent- 
sprechendes Gehrecht zugänglich gemacht und dauerha ft gesichert. Dadurch können be- 
stehende Fußwegeverbindungen aus dem Bürgerpark von  Süden kommend sinnvoll nach 
Norden fortgeführt werden und das Grundstück in sei ne grüne Umgebung eingebunden 
werden. Die Zufahrt der Feuerwehr, sonstiger Rettun gskräfte sowie der Müllfahrzeuge zu 
den Gebäuden und zentralen Unterflur-Müllsammelplät zen ist über die Zufahrten von der 
Kastanienallee und dem Elfeicher Weg gesichert.  
 
Die Stellplätze zu den Häusern werden vorwiegend ni cht direkt auf den einzelnen Grundstü- 
cken verortet, sondern sollen entlang der Quartiers wege, begrünt durch Baumneupflanzun- 
gen, angeordnet werden. Lediglich bei zwei freisteh enden Einzelhäusern werden die Stell- 
plätze im Vorgarten angeordnet, da hier aufgrund de r entsprechenden Größe der Grundstü- 
cke und Vorgärten eine grün- und stadtgestalterisch e Eingliederung sinnvoll entwickelt wer- 
den kann. Die notwendigen Stellplätze der Wohnhäuse r werden durch 14 Besucherstellplät- 
ze im gesamten Plangebiet und vier Car-Sharing-Ange bote (mit E-Anschluss) im südlichen 
Teil des Plangebiets ergänzt, um die als Naturdenkm al ausgewiesene Kastanienallee nicht 
mit zusätzlichem ruhenden Besucherverkehr zu belasten.  
7.3. Energieversorgung 
Geplant werden die Häuser zusätzlich zu den Zielen des Gebäudeenergiegesetzes nach den 
Kriterien des KfW-40-Programms.  
Durch den auf dem Grundstück vorhandenen künstliche n See ergibt sich die Möglichkeit für 
eine innovative und zukunftsweisende Wärmeerzeugung  mithilfe der Energiegewinnung aus 
dem Seewasser. Diese erfolgt in Form einer zentrale n Wärmeerzeugung mit Sole-Wasser-
Wärmetauschern im See und einer Wärmeverteilung. Di e Temperatur des Seewassers wird 
gemäß vertraglicher Vereinbarungen zwischen der Wis senschaftsstadt Darmstadt und dem 
Vorhabenträger dauerhaft überwacht und in festgelegten Schwankungsbreiten gehalten. 
Die Wärmeverteilung erfolgt über ein kaltes Nahwärm enetz, verbunden mit dezentralen 
Wärmepumpen und Pufferspeichern je Haus. 
Durch die Verlegung des kalten Nahwärmenetzes im ob erflächennahen Erdreich wird der 
See als Wärmequelle zusätzlich durch solare Erträge  positiv beeinflusst: Die aus der Quelle 
entnommenen Temperaturen werden hierdurch zusätzlic h erhöht. Diese zusätzlichen Ge- 
winne können bei geringeren Verbräuchen in den Wohn gebäuden auch zur Regeneration 
des Sees verwendet werden. 
Durch die Kombination der vor Ort vorhandenen Umwel tenergien Seewasser, Erdreich und 
Sonnenenergie entsteht ein innovatives zukunftsweisendes Energiekonzept, in dem Wärme-

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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pumpen die natürliche Wärme des Wassers für Heiz- und Warmwasserzwecke nutzen. Sollte 
die Energie des Sees, des Erdreichs oder der Sonnen energie an Extremtagen nicht ausrei- 
chen, gibt es zusätzlich in einer gemeinschaftlichen Haustechnikzentrale eine Zusatzeinspei- 
sung von Wärme mittels einer Luft-Wasser-Wärmepumpe oder auf Basis des Energieträgers 
Gas.  
Gemäß textlicher Festsetzungen (Ziff. I. Nr. 11.5.)  sind die Errichtung und der Betrieb von 
Wärmetauschern im See zulässig. Im Rahmen des Geneh migungsantrags auf geothermi- 
sche Nutzung des Sees sowie bei Errichtung und Betrieb sind gewässerökologische Belange 
zu berücksichtigen. Über öffentlich-rechtliche Verfahren werden somit sowohl die Installation 
als auch der laufende Betrieb der Wärmetauscher geprüft und gesichert. 
8. Gutachten 
Der Bebauungsplan wird durch mehrere Gutachten gest ützt. Hierbei werden insbesondere 
die Themen Verkehr, Artenschutz, Bodenverhältnisse und Schallschutz betrachtet sowie 
Abschätzungen zur lokalklimatischen Situation vorge nommen. Weitere Erkundungen des 
Baugrundes hinsichtlich von Altlasten und Altablage rungen wurden zur Offenlage des Be- 
bauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen. Ebenso wurde zu- 
sätzlich der See gewässerökologisch untersucht und im Umweltbericht berücksichtigt. Im 
Umweltbericht (Teil B dieser Begründung) werden die  Umweltauswirkungen geprüft und 
dargestellt. Die zuvor genannten Gutachten sind Grundlage für den Umweltbericht. 
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Be lange des Umweltschutzes zu berück- 
sichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Dafür ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in welcher 
die Auswirkungen der Bebauungsplanumsetzung ermitte lt, beschrieben, bewertet und in 
Form eines Umweltberichtes dokumentiert werden (§ 2 Abs. 4 BauGB).  
Der vorliegende Umweltbericht im Teil B dieser Begr ündung (Umweltbericht gemäß 
§ 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4 .4 - Kastanienallee / Elfeicher 
Weg -, naturplan, 19.08.2021)  prüft die voraussichtlichen Auswirkungen einer Ums etzung 
der Planung auf die Schutzgüter der Umwelt, untersu cht die Möglichkeiten zur Vermeidung, 
Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Aus wirkungen und gibt eine Prognose 
zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung.  
Folgende Gutachten liegen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrunde: 
- Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Kastanienallee 
N 8.4.4 in Darmstadt, Stand 16.06.21 
- Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauu ngsplan „Wohnen am See“ 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am See“ –  Kastanienallee, Darm- 
stadt – Artenschutzfachbeitrag, 04.03.2021 
- Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Kastanienallee in 
Darmstadt, Stand 12. Februar 2021 
- „ Wohnen am See“, Darmstadt, Kastanienallee, Flur 30,  Flurstück 48/19, Erkundung 
des Baugrundes (Vorerkundung) / Geotechnischer Bericht (06.10.2017) + Geotechni- 
scher Bericht Nr. 2 (18.01.2018)  sowie „Wohnen am See“, Darmstadt, Kasta- 
nienallee, Erweiterungsfläche Elfeicher Weg Nr. 183 , (Flur 30, Flurstück Nr. 47/3), 
Ergänzende Baugrunderkundungen (Vorerkundungen) / G eotechnischer Bericht 
Nr. 3, 10.05.2019 
- Einzelfallrecherche „Wohnen am See", Kastanienallee /Elfeicher Weg, Büro Umwelt- 
planung Bullermann Schneble GmbH, Stand 17.11.2020

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
17 
 
- Orientierende umwelttechnische Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Ge- 
lände Kastanienallee/Elfeicher Weg, Umweltplanung B ullermann Schneble GmbH, 
12. Februar 2021 
- Schallimmissionsprognose, Vorhabenbezogener Bebauun gsplan N 8.4.4 „Kasta- 
nienallee/Elfeicher Weg“, Stadt Darmstadt, Stand 23.06.2021  
- Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmstadt, Vorhabenbezogener Bebau- 
ungsplan N 8.4.4, 14. Februar 2020, Ergänzung im Mä rz 2021; Qualitative Stellung- 
nahme zum neuen Vorhaben- und Erschließungsplan Februar 2021  
8.1. Fachgutachten Verkehr  
Die verkehrliche Anbindung des neu geplanten Quarti ers an das kommunale Straßennetz 
soll über den Knotenpunkt Kranichsteiner Straße / K astanienallee erfolgen. Im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens wurde über ein Verkehrsguta chten geprüft, inwieweit das Plan- 
vorhaben Auswirkungen auf die umgebende Verkehrsinf rastruktur besitzt (z.B. durch auftre- 
tenden Mehrverkehr) und ob sich besondere Anforderu ngen an das Straßen- und Wegenetz 
infolge der Umsetzung des Vorhabens ergeben. 
Zur Untersuchung der derzeitigen Verkehrsbelastung im Umfeld des Areals sowie zum 
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Anschlussknoten  bei Realisierung des Bauvorhabens 
wurde durch das Büro Stete Planung - Büro für Stadt - und Verkehrsplanung eine Verkehrs- 
untersuchung (Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauun gsplan Kasta- 
nienallee N 8.4.4 in Darmstadt, Stand 16.06.21) erstellt. Hierfür waren Prognosebelastungen 
zu ermitteln. Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen  und der Verkehrsprognose waren 
Grundlage für das ebenfalls zu erstellende Lärmgutachten. 
Ergebnis 
Durch die Realisierung des Vorhabens entstehen zusä tzliche Kfz-Verkehre. Auf Höhe des 
Baugrundstücks wurde im Bestand eine Verkehrsbelast ung von 25 Kfz-Fahrten pro Stunde 
erhoben. In der Prognose erhöht sich der Verkehr um  27 Kfz-Fahrten. Diese zusätzlichen 
Kfz-Belastungen sind in der als Wohnstraße einzustu fenden Kastanienallee in Normalzeiten 
völlig unproblematisch abwickelbar.  
Am Knotenpunkt mit der Kranichsteiner Straße, über den das Quartier ans kommunale und 
Regionale Straßennetz angeschlossen ist, führen die  Kfz-Mehrbelastungen in der maßge- 
benden Abendspitzenstunde zu einer Erhöhung der mit tleren Wartezeiten um 2,7 s. Hier- 
durch sind keinerlei Einschränkungen in der Leistun gsfähigkeit des Knotenpunkts zu erwar- 
ten.  
Der Kfz-Verkehr des neuen Wohngebiets wird die Anbi ndung an die Kastanienallee nutzen. 
Der Elfeicher Weg ist als Erschließung für das Proj ekt nicht von Bedeutung. Jedoch werden 
die Müllabfuhr und die Feuerwehr (im Brandfall) den  Elfeicher Weg als Ausfahrt nutzen, da 
keine Wendemöglichkeiten unmittelbar direkt im Gebi et vorhandenen sind. Weder an der 
Kastanienallee noch am Elfeicher Weg sind zukünftig Beschrankungen vorgesehen. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kastanienallee keine durchgängigen Gehwege aufweist 
und damit die fußläufige Erreichbarkeit z.B. der Bu shaltestelle in der Kranichsteiner Straße 
eingeschränkt ist. Davon betroffen sind alle Anlieg er der Kastanienallee. Zwar ist auf der 
Nordseite der Kastanienallee ein nicht ausgebauter Trampelpfad vorhanden, der mangels 
Alternativen auch genutzt wird.  
Ob dieses Angebot im Falle einer Entwicklung des Grundstücks ausreichend ist, muss disku- 
tiert werden. Hier könnte durch die Ausweisung eine s verkehrsberuhigten Bereichs für den 
gesamten Straßenzug Kastanienallee (VZ 325 StVO) Ab hilfe geschaffen werden. Es wird 
empfohlen, diese Lösung zu prüfen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
18 
 
In Konsequenz ergeben sich für das Vorhaben einige Maßnahmen, die in Bezug auf ver- 
kehrsplanerische und -ordnerische Belange umzusetze n sind. Es ergehen jedoch keine 
konkreten Festsetzungen auf Grundlage des Gutachtens wie z.B. durch Vorgaben zur Quali- 
tät der Verkehrsflächen (z.B. verkehrsberuhigter Be reiche). Zugleich wird aber städtebaulich 
im Bebauungsplan auf das Neuvorhaben reagiert. Für den südlich angrenzenden Bereich an 
der Kastanienallee wird eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt. In dem festgesetzten Be- 
reich sind bauliche und verkehrsordnerische Maßnahm en wie die Einrichtung eines ver- 
kehrsberuhigten Bereichs oder die Umstrukturierung der Parkplatzsituation vorgesehen. 
Diese werden jedoch nicht planungsrechtlich festges etzt, sondern sind über die Festsetzung 
als Verkehrsfläche abgesichert und folgen im Rahmen  der Ausführungsplanung. Die Maß- 
nahmen und deren konkrete Ausgestaltung und Umsetzu ng werden vertraglich zwischen 
dem Vorhabenträger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt. 
8.2. Artenschutzfachbeitrag 
Durch das Büro naturplan wurde ein Artenschutzfachb eitrag (Artenschutzfachbeitrag zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am See“ - V orhabenbezogener Bebauungs- 
plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee, Darmstadt – Artenschutzfachbeitrag, 04.03.2021) 
erstellt, um zu untersuchen, inwieweit relevante be sonders und streng geschützte Arten 
gemäß BNatSchG in Hinblick auf die Verbotstatbestän de des § 44 Abs. 1 BNatSchG betrof- 
fen sind, und ob das geplante Vorgehen somit zuläss ig ist. Sollten Verbotstatbestände erfüllt 
sein, wurden Maßnahmen zur Vermeidung oder zum vorg ezogenen Ausgleich ermittelt und 
vorgeschlagen. 
Ergebnis 
Prüfung der Verbotstatbestände 
Es wurden mögliche Konflikte mit europarechtlich ge schützten Arten nach Anhang IV der 
FFH-Richtlinie sowie mit europäischen Vogelarten bezogen auf die relevanten Artengruppen 
zusammenfassend betrachtet. Die Ergebnisse der Konf liktanalyse und der artbezogenen 
Prüfung sind dem Gutachten zu entnehmen. 
Auf Grundlage der Prüfergebnisse sind Maßnahmen zur  Vermeidung (V) bzw. zum Aus- 
gleich (A) von Verstößen gegen die Bestimmungen des  § 44 Abs. 1 BNatSchG vorgesehen. 
Mit deren Einhaltung kann ein Eintreten der Verbots tatbestände gemäß § 44 Abs. 1 
BNatSchG vermieden bzw. unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. 
Konflikte mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs.  1 BNatSchG, die sich nicht über Ver- 
meidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen verhindern lassen, sind nicht zu erwarten. Die Maß- 
nahmen sind im Folgenden auszugweise aufgeführt: 
Vermeidungsmaßnahmen (V) 
V1  Beschränkung der Rodungs- und Abrisszeiträume, vorherige Kontrolle der Gebäude 
Baumfällungen oder -rückschnitte sowie Gehölzrodung en müssen außerhalb der Aus- 
schlussfristen des § 39 BNatSchG im Zeitraum zwisch en Anfang Oktober und Ende Februar 
durchgeführt werden. Dieser Zeitraum liegt außerhal b der Hauptbrutzeiten aller heimischen 
Vogelarten. Durch diese Maßnahme kann sowohl eine Z erstörung von Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten als auch eine Tötung bzw. Verletzung von Vögeln vermieden werden.  
Der Abriss der Gebäude sollte im Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar- 
erfolgen. Während dieses Zeitraums befinden sich die meisten Fledermäuse in ihren Winter- 
quartieren, die hier nur bei milder Witterung verei nzelt anzunehmen sind. Zudem liegt dieser 
Zeitraum außerhalb der sensiblen Wochenstubenzeit v on Fledermäusen sowie außerhalb 
der Brutperiode heimischer Vogelarten.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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V2  Erhalt von Gehölzen und Grundsätze des Gehölzschutzes  
Innerhalb des Vorhabengebiets sollten zur Verminder ung der eingriffsbedingten Beeinträch- 
tigungen auf die Fauna so viele Bestandsbäume wie m öglich erhalten bleiben. Die Bäume 
des nach § 28 BNatSchG geschützten Naturdenkmals „K astanienallee“ bleiben dauerhaft 
erhalten und sind gegen Beeinträchtigungen zu schüt zen, ebenso verschiedene Einzelbäu- 
me bzw. Baumgruppen und die Hecke entlang der Kasta nienallee. Bei Abgang von Gehöl- 
zen im Vorhabenbereich sind diese gleichwertig zu e rsetzen beziehungsweise bei Abgang 
von nicht standortgerechten Gehölzen durch standort gerechte autochthone Gehölze zu 
ersetzen. Die Grundsätze des Gehölzschutzes sind zu beachten (siehe Umweltbericht natur- 
plan).  
V3  Erhalt des gesetzlich geschützten Schilfbestands 
Der gesetzlich geschützte Schilfgürtel im Westen de s Gewässers ist dauerhaft zu erhalten 
und gegen Beeinträchtigungen zu schützen. Um eine B etretung durch die Anwohner zu 
verhindern, wird die Uferzone durch pflanzliche Maß nahmen abgegrenzt. Ein Seezugang 
von den Privatgrundstücken aus ist nicht vorgesehen , der Zugang erfolgt über einen Ge- 
meinschaftszugang im Süden. Die Errichtung weiterer  Zugänge ist unzulässig. Der gesetz- 
lich geschützte Schilfgürtel soll auf der Seeseite durch eine Mischung aus untergetauchten 
Pflanzen (submersen) und Schwimmblattpflanzen (mögl ichst kleinblättrige) abgegrenzt wer- 
den. Für diese sollen ausschließlich gebietsheimisc he Arten verwendet werden. Um eine 
Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Schilfg ürtels während der Bauphase zu verhin- 
dern, ist der Bereich auffällig zu markieren. 
V4  Verzicht auf Beleuchtung des Gewässers / Verwen dung insektenfreundlicher Beleuch- 
tung 
Um Ablenkungswirkungen und Störwirkungen auf Insekten und Fledermäuse des Gewässers 
zu vermeiden, dürfen das Gewässer sowie dessen Ufer zone nicht direkt beleuchtet werden. 
Zur Außenbeleuchtung dürfen nur Leuchtmittel verwen det werden, die Insekten, Vögel und 
Fledermäuse möglichst wenig irritieren bzw. die der en Orientierung nicht erschweren. Zu 
verwenden sind möglichst warmweiß bis neutralweiß g etönte Lampen (bspw. LED- Lampen 
mit einer Lichttemperatur von max. 2.700 K). Kaltwe ißes Licht darf nicht verwendet werden. 
Es dürfen nur Lampen verwendet werden, die keine Fa llenwirkung auf Insekten ausüben. 
Die Abstrahlung ist so gering wie möglich zu halten.  
V5  Anbringen von Sperlingskoloniehäusern 
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG sind für die im Gebiet brüten- 
den Spatzen 3 Sperlingskoloniehäuser (bspw. Fa. Sch wegler Sperlingskoloniehaus 1 SP) in 
der Gemeinschaftsfläche anzubringen. Da Haussperlin ge ihrem Revier ganzjährig treu sind, 
müssen die Sperlingskoloniekästen unmittelbar nach den im Winter erfolgenden Abbruchar- 
beiten angebracht werden. Die Sperlingshäuser sind etwa auf Höhe Mitte der westlichen 
Grundstücksgrenze in 3- 5 m Höhe z.B. an einer neu zu errichteten Holzwand zu platzieren. 
Es wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass an der westlichen Grenze des Geltungsbereichs 
3 Sperlingskoloniehäuser zu errichten sind. 
Zusätzlich stützende Maßnahmen aus der Eingriffsregelung (A) 
A1  Schaffung von Nist- und Quartiermöglichkeiten an neuen Gebäuden 
Zum Ausgleich des Verlusts von Bäumen mit kleinen H öhlen oder ungenutzten Gebäudetei- 
len mit Nischen, die als Brutplatz für verschiedene  Vogelarten dienten, sind Nisthilfen im 
Geltungsbereich anzubringen. 
- Vogelnistkästen für Gebäudebrüter 
- Fledermauskästen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Es wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass 3 Nisthö hlen großer Durchmesser (32 mm), 
3 Nisthöhlen kleiner Durchmesser (28 mm) und 3 Halb höhlen anzubringen sind. Zudem sind 
8 Fledermausflachkästen im Plangebiet vorzusehen.  
A2  Neupflanzung von heimischen standortgerechten Bäumen und Sträuchern 
In den Gemeinschaftsflächen des Geltungsbereichs we rden autochthone, standortgerechte 
Bäume gepflanzt, die dauerhaft zu erhalten bzw. bei  Abgang gleichwertig zu ersetzen sind. 
Dies sind mindestens 26 großkronige Bäume und – in Bereichen mit eingeschränktem Platz 
– 4 klein- bis mittelkronige Bäume. Entlang des öst lichen Grenzverlaufes des Geltungsberei- 
ches befindet sich direkt anschließend, aber außerh alb des Plangebiets liegend, eine natur- 
nahe Hecke. Diese wird innerhalb des Plangebietes u m 1 m verbreitert. Zudem wird der 
Heckengehölzbestand entlang des Elfeicher Wegs punk tuell um Ergänzungspflanzungen 
verdichtet. Es sollen ausschließlich autochthone st andortgerechte Heckengehölze gepflanzt 
und dauerhaft erhalten bzw. bei Abgang gleichwertig ersetzt werden.  
Fazit 
In Bezug auf die Artengruppe Vögel verbleiben nach aktuellem Stand keine Konflikte, die 
sich nicht über oben vorgeschlagene Maßnahmen vermeiden oder ausgleichen lassen. 
In Bezug auf die Artengruppe Fledermäuse verbleiben nach aktuellem Stand keine Konflikte, 
die sich nicht über oben vorgeschlagene Maßnahmen vermeiden oder ausgleichen lassen. 
Die gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung (V) bzw. zum Ausgleich (A) 
werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und  im vorhabenbezogenen Bebauungs- 
plan festgesetzt oder im Durchführungsvertrag geregelt. 
8.3. Erschließung und Versorgung 
Durch das Büro Umweltplanung Bullermann Schneble Gm bH, Darmstadt, wurde ein Er- 
schließungskonzept (Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauun gsplan Kas- 
tanienallee in Darmstadt, Stand 12. Februar 2021) zur Untersuchung der geplanten techni- 
schen Infrastruktur wie z.B. der Erschließung und d er Ver- und Entsorgungsinfrastruktur im 
Plangebiet erstellt. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Erschließungskonzepts  wurden die Ver- und Entsorgungs- 
unternehmen nach Lage und Dimension der Ver- und En tsorgungsleitungen in der unmittel- 
baren Umgebung des Plangebietes abgefragt. Außerdem  wurden Straßenquerschnitte und 
Ausbaustandards für die Verkehrsflächen im Plangebi et entwickelt. Im Zusammenhang 
dieser Umgestaltung war die verkehrstechnische Ersc hließung und die Ver- und Entsor- 
gungsinfrastruktur auf ihren Bestand und die Möglic hkeiten zur weiteren Nutzung zu unter- 
suchen.  
Des Weiteren wurde eine Entwässerungskonzeption für das Schmutz- und Regenwasser der 
Dach- sowie der privaten Park- und Verkehrsflächen in Abstimmung mit der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt und den zuständigen Genehmigungsbeh örden entwickelt. Bestandteil des 
Konzeptes ist ebenso die Recherche der infrastruktu rellen Aspekte der vorhandenen Ver- 
und Entsorgung und der Regenwasserbewirtschaftung im Bereich des Plangebiets. 
Ergebnis 
Aufgrund des erarbeiteten Erschließungskonzeptes un d der darin enthaltenden Ergebnisse, 
werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 d ie im Folgenden beschriebenen 
Maßnahmen berücksichtigt.  
Der Schmutzwasseranfall im Plangebiet wird mit zirk a 20,56 Liter pro Sekunde abgeschätzt 
und in den Schmutzwasserkanal im Elfeicher Weg gele itet. Aufgrund der mangelnden Versi- 
ckerungsmöglichkeiten kommt es zu einem Abfluss von  Niederschlagswasser aus dem

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Plangebiet. Daher muss das Niederschlagswasser der privaten Verkehrsflächen dezentral 
gereinigt und in den Bachwasserkanal im Elfeicher W eg geleitet werden. Das unbelastete 
Niederschlagswasser der Dachflächen der Häuser rund  um den See wird auf den Grundstü- 
cken zurückgehalten oder in den angrenzenden See ge leitet. Hierbei ist eine mechanische 
Reinigung vorzusehen. Das Niederschlagswasser der Dachflächen der Häuser ohne direkten 
Seezugang oder von Dachflächen, die nicht dem See zugewandt sind (geneigte Dachflächen 
der RH 1 bis RH 20 entlang der Erschließungsstraße) , wird ebenfalls in den Bachwasserka- 
nal im Elfeicher Weg geleitet. 
Der Trink- bzw. Löschwasserbedarf für das westliche Wohngebiet wird durch die angrenzen- 
de öffentliche Trinkwasserleitung sichergestellt. F ür das östliche Gebiet muss eine zusätzli- 
che Löschwasserentnahmestelle eingerichtet werden. Das Seewasser kann in Abstimmung 
mit der Feuerwehr nicht als Löschwasser genutzt wer den, da ggf. eine Verstopfung von 
Pumpen durch Algen, Blattpflanzen, Laub, etc. auftr eten kann. Es wird ein Löschwassertank 
mit 100 m³ Löschwasser unterhalb der Erschließungss traße errichtet. Die Versorgung des 
Plangebietes mit Gas und Telekommunikation ist für die geplante Bebauung gegeben. Die 
verkehrstechnische Erschließung des Plangebiets mit dem Bemessungsfahrzeug 3-achsiges 
Müllfahrzeug wurde im Erschließungskonzept überprüft und als durchführbar bewertet.  
Das Erschließungskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass die Ver- und Entsorgung sowie die 
straßenbauliche Erschließung des Plangebiets sichergestellt sind. 
Bei den gemäß Vorhabenplan vorgesehenen 47 Wohneinh eiten (Einzelhäuser) zuzüglich 
27 Einliegerwohnungen und zu erwartenden ca. 170 Ei nwohnern, ist für das Plangebiet ein 
Trinkwasserbedarf von ca. 7.500 m³ Trinkwasser pro Jahr anzunehmen. Für den Löschwas- 
serbedarf ist ein Wert von 96 m³/2h oder 48 m³/h bzw. 27 l/s anzunehmen.  
Der örtliche Trinkwasserversorger (Entega) hat die Deckung des Trinkwasser-Jahresbedarfs 
von 7.500 m³ bestätigt und die Verfügbarkeit von 70  m³/h Löschwasser mitgeteilt. Der 
Löschwasserbedarf pro Stunde ist somit gedeckt; wei tere Maßnahmen sind nicht erforder- 
lich. 
8.4. Geotechnische Berichte 
Es wurden geotechnische Berichte („ Wohnen am See“, Darmstadt, Kastanienallee, Flur 30,  
Flurstück 48/19, Erkundung des Baugrundes (Vorerkun dung) / Geotechnischer Bericht 
(06.10.2017) + Geotechnischer Bericht Nr. 2 (18.01. 2018)  sowie „Wohnen am See“, Darm- 
stadt, Kastanienallee, Erweiterungsfläche Elfeicher  Weg Nr. 183, (Flur 30, Flurstück Nr. 
47/3), Ergänzende Baugrunderkundungen (Vorerkundungen) / Geotechnischer Bericht Nr. 3, 
10.05.2019)  zur Erkundung der Bodenbeschaffenheit durch das Bü ro Angewandte Ingeni- 
eurgeologie & Altlastenuntersuchung/-sanierung (AninA GmbH & Co. KG) erstellt.  
Hierbei wurde die allgemeine Baugrundbeschaffenheit  auf dem Untersuchungsgelände 
erkundet und charakteristische Bodenproben nach bod enphysikalischen und chemisch-
analytischen Belangen untersucht. 
Bei der Erkundung des Baugrundes vorab des Bebauung splanverfahrens wurde in einem 
frühen Projektstand im Rahmen einer Bohrung eine au ffällige Schicht festgestellt (siehe 
Geotechnischer Bericht vom 06.10.2017, S. 7).  Es wurde eine ca. 10 cm mächtige und mar- 
kant riechende Schicht von schwarzer Farbe gefunden (Annahme: Teerschicht). 
Die Ergebnisse der Feld- und Laboruntersuchungen we rden in den vorliegenden geotechni- 
schen Berichten beschrieben. U.a. kommen die Berich te zu dem Ergebnis, dass aufgrund 
der wechselnden und teils wassersperrenden Bodenbes chaffenheit die Versickerung von 
Oberflächenwasser nur eingeschränkt möglich ist. Daraus ergeben sich Maßnahmen für den 
Umgang mit dem anfallenden Regenwasser im Plangebie t, die in Kapitel 8.3 „Erschließung 
und Versorgung“ der Begründung beschrieben werden.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Aufgrund der Erkundungsergebnisse mit einer möglich en Bodenverunreinigung sowie der 
Abfrage der Altflächendatei durch das RP Darmstadt im Rahmen der frühzeitigen Beteili- 
gung, bei dem zwei Einträge mit hohem Gefährdungspo tential mitgeteilt wurden, wurde 
durch das RP  Darmstadt und die städtischen Ämter d er Wissenschaftsstadt Darmstadt ein 
Bedarf für weitere Untersuchungen zu Bodenverunrein igungen und Altlasten (Erfordernis 
einer Einzelfallrecherche) benannt. Die entsprechen den Rechercheergebnisse sind im Fol- 
genden aufgeführt.  
8.5. Einzelfallrecherche Erkundung von Altflächen 
Durch das Büro Umweltplanung Bullermann Schneble Gm bH wurde eine historische Re- 
cherche zu Altlasten auf dem Vorhabengrundstück vor genommen (Einzelfallrecherche 
„Wohnen am See", Kastanienallee/Elfeicher Weg, Büro  Umweltplanung Bullermann Schneb- 
le GmbH, Stand 17.11.2020). Hintergrund ist, dass gemäß Forderungen des Regierungsprä- 
sidiums Darmstadt (RP Darmstadt) vor der geplanten Neubebauung eine historische Re- 
cherche (Einzelfallrecherche und -bewertung) erford erlich ist. Die Einzelfallrecherche ist 
gemäß RP Darmstadt entsprechend den Vorgaben des Ha ndbuches Altlasten. Band 3: 
Erkundung von Altflächen, Teil 1: Einzelfallrecherch e des Hessischen Landesamtes für 
Umwelt und Geologie ausgeführt worden.  
Die Ergebnisse der Dokumentation und Bewertung sind im Folgenden aufgeführt. 
Zusammenfassung 
Eine durch die in den Jahren 1997 bis 1998 ansässig e Firma verursachte Belastung des 
Bodens sowie Grundwassers ist aktuell nicht belegt.  Branchenüblich wurden bei Bauge- 
schäften (mit Gerätewartung) Lösungsmittel, verschiedene Öle etc. eingesetzt, die ein erhöh- 
tes Gefährdungspotenzial besitzen. Jedoch ist aus Z eitzeugenaussagen sowie den recher- 
chierten Dokumenten bekannt, dass die in den Jahren  1997-1998 ansässige Firma das 
Gebiet lediglich als Lager- und Abstellfläche für b etriebseigene Maschinen nutzte. Es ist 
jedoch nicht auszuschließen, dass auch während der Lagerung der Maschinen und Fahr- 
zeuge potenzielle Schadstoffe für die Wartung einge setzt wurden, die zu einer möglichen 
Verunreinigung des Bodens sowie Grundwassers führen konnten.  
Auf Grundlage der historischen ausgewerteten Dokumente und des Zeitzeugengesprächs ist 
ein Einsatz von diesen Stoffen nicht bekannt, daher ist aktuell auch auf der Grundlage dieser 
Informationen nicht von einer Gefährdung durch veru nreinigtes Bodenmaterial oder Grund- 
wasser auszugehen. Die vorliegenden historischen Au ffüllungen wurden im Rahmen von 
zwei Baugrunduntersuchungen ermittelt und bewertet. Durch die bestehende und die geplan- 
te Nutzung ist eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nach derzeitigem Kennt- 
nisstand nicht zu erwarten. Forderungen nach Nutzun gseinschränkungen für die derzeitigen 
und die geplanten Nutzungen sind aus den vorliegenden Erkenntnissen nicht abzuleiten. 
Die Einzelfallbewertung gemäß den Bewertungsformula ren aus dem Handbuch Altlasten, 
ergibt keinen Handlungsbedarf. Auch aus gutachtlicher Sicht besteht kein akuter Handlungs- 
bedarf. 
Nach Auswertung der vorgelegten Unterlagen und der entsprechenden Ergebnisse hat das 
RP Darmstadt eine anschließende orientierende umwelttechnische Untersuchung im Hinblick 
auf eine mögliche Boden- und Grundwasserbelastung g efordert. Daraufhin wurden in einem 
vom Büro Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH erstellten und mit dem RP Darmstadt 
abgestimmten Untersuchungskonzept die Untersuchungsmaßnahmen festgelegt. 
Bei Nutzung von altlastenverdächtigen Flächen oder Altlasten werden durch entsprechende 
Untersuchungen und die vollständige Ermittlung alle r Sachverhalte die Belange des Boden- 
und Grundwasserschutzes gewahrt. Gleichzeitig beste ht das Erfordernis, im Rahmen der 
Ermittlung und der Abwägung aller Belange das geset zlich vorgegebene Ziel gesunder

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu gewährleisten. Um even- 
tuelle Beeinträchtigungen und Gefährdungen auszusch ließen, wurde eine orientierende 
umwelttechnische Untersuchung des Boden- und Grundwassers vorgenommen. 
8.6. Orientierende umwelttechnische Boden- und Grun dwasseruntersuchung  
Das Büro Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH (Bü ro UBS) wurde mit der Durchfüh- 
rung einer umwelttechnischen Untersuchung (Orientierende umwelttechnische Boden- und 
Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände Kastanienal lee/Elfeicher Weg, Umweltplanung 
Bullermann Schneble GmbH, 12. Februar 2021)  hinsichtlich potenzieller Boden- und Grund- 
wasserbelastungen beauftragt. 
Aus den bereits vorliegenden drei geotechnischen Be richten ist bekannt (s. Kap. 8.4), dass 
sich auf dem Grundstück Auffüllungen bis zu ca. 11 Meter u. GOK befinden, welche vor 
allem im südlichen Bereich des Grundstücks erkundet  wurden. Diese bestehen zumeist aus 
Bauschutt, Ziegelresten sowie vereinzelt Schlacke. Gemäß RP Darmstadt sind im Vorfeld 
orientierende umwelttechnische Bodenuntersuchungen durchzuführen. Hierzu wurde ein 
vom Büro UBS erstelltes Untersuchungskonzept mit de m RP Darmstadt, Abteilung Arbeits- 
schutz und Umwelt für die o.g. orientierende umwelt technische Boden- und Grundwasserun- 
tersuchung abgestimmt. Die bodenschutzfachliche Bew ertung fand dabei insbesondere im 
Hinblick auf die geplante Wohnnutzung statt. Dazu w urden Bodenproben aus den gem. der 
BBodSchV relevanten obersten Bodenschichten (0-35 Z entimeter) entnommen. Weiterhin 
wurden aus 10 niedergebrachten Rammkernsondierungen  Bodenproben entnommen und 
untersucht. Aus dem Teich wurde eine Grundwasserpro be entnommen und auf die relevan- 
ten Parameter gem. BBodSchV und Verwaltungsvorschri ft zur Erfassung, Bewertung und 
Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VWV) untersucht. 
Ergebnis Bodenuntersuchung 
Die technischen Erkundungsmaßnahmen wurden vom 18.0 1.2021 bis 21.01.2021 durchge- 
führt. Die Mischproben aus dem Bodenmaterial wurden  hinsichtlich der geplanten Umnut- 
zung als Wohngebiet sowie einer abfalltechnischen E instufung auf mögliche Schadstoffbe- 
lastungen gemäß BBodSchV untersucht. In dem Rasterfeld 7 (siehe Gutachten) wurde dabei 
in der Bodenprobe der oberen 10 Zentimeter eine ger ingfügig erhöhte Nickelkonzentration 
nachgewiesen. Diese konnte in der unterlagernden Pr obe (RF 7 - 10- 35 cm) nicht mehr 
nachgewiesen werden. Im Zuge der Neubebauung wird der belastete Boden abgetragen.  
In allen weiteren Proben wurden keine Überschreitun gen für die Nutzungskategorie „Wohn- 
gebiete“ festgestellt. Für den Wirkungspfad Boden-G rundwasser besteht aktuell kein Hand- 
lungsbedarf, da die untersuchten Bodenproben die Be urteilungswerte für eine Grundwasser- 
gefährdung gemäß HLNUG unterschreiten. Aus gutachte rlicher Sicht sind hinsichtlich der 
Bodensituation keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Da davon auszugehen ist, dass das 
Teichwasser hydraulisch mit dem Grundwasser verbund en ist, ist aus der aktuellen Analyse 
nicht von einer Grundwassergefährdung auszugehen, da die ermittelten Konzentrationen die 
GeringfügigkeitsschwelIenwerte für das Schutzgut Gr undwasser unterschreiten. Es wird 
empfohlen, vorab der Neubaumaßnahmen, aus zwei temp orären Grundwassermessstellen 
(An- und Abstrom) Grundwasserproben zu entnehmen, u m die nachgewiesene Schad- 
stofffreiheit des Teichwassers (Grundwasser) langfr istig abzusichern. Sollte während der 
Baumaßnahmen (Gebäude und Erschließung) Erdaushub a nfallen‚ ist das Material entspre- 
chend der Lage im Gelände in die LAGA-Zuordnungskla sse Z 1.1 bzw. Z 1.2 einzustufen (0 
bis ca. 5 Meter u. GOK). Für tiefergehenden Erdaush ub müssen dementsprechend während 
der Baumaßnahme Proben entnommen und auf die entsor gungsrelevanten Parameter ana- 
lysiert werden.  
Auf Grundlage der gutachterlichen Empfehlung, vorab  der Neubaumaßnahmen Grundwas- 
serproben zu entnehmen, wurden zusätzlich zu den be reits durchgeführten Bodenuntersu-

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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chungen ergänzende Grundwasseruntersuchungen ( Ergänzende Grundwasseruntersuchun- 
gen auf dem Gelände Kastanienallee/Elfeicher Weg, U mweltplanung Bullermann Schneble 
GmbH, 26. Mai 2021 ) durchgeführt. Dazu wurden aus den auf dem Grundstück vorhandenen 
zwei Grundwasserpegeln Grundwasserproben entnommen.  Insgesamt wurden dabei im 
Zeitraum zwischen Februar und Mai 2021 in einem ca.  sechswöchigen Abstand drei Bepro- 
bungen durchgeführt. 
Ergebnis Grundwasseruntersuchung 
Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen wurden ebenso dem Regierungspräsidium 
Darmstadt vorgelegt. Aus zwei bestehenden 1,5“-Pege ln wurden jeweils 3 Grundwasserpro- 
ben entnommen und analysiert. Der Pegel 2 zeigt lei cht erhöhte Antimon-, Blei- und Zink-
Konzentrationen und der Pegel 1 erhöhte Arsen- und Phenol-Konzentrationen. PAK-
Belastungen, die in den Feststoffuntersuchungen auf fällig waren, konnten im Grundwasser 
nicht nachgewiesen werden. 
Mit Schreiben vom 29. Juni 2021 hat sich das Regier ungspräsidium Darmstadt (Vollzug des 
Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Hessi schen Altlasten- und Boden- 
schutzgesetzes (HAltBodSchG), Vorhabenbezogener Beb auungsplan N 8.4.4 – Kasta- 
nienallee/Elfeicher Weg, 29. Juni 2021)  zu den gutachterlichen Ergebnissen geäußert. 
Gemäß gutachterlicher Aussage des Büros Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH ist 
von einer großflächigen Ausbreitung der nachgewiese nen Schadstoffe im Grundwasser auf 
dem Gelände aufgrund der aktuellen Untersuchungen n icht auszugehen. Eine Beeinträchti- 
gung des Grundwassers ausgehend vom Untersuchungsgelände kann nicht ausgeschlossen 
werden, gilt jedoch als unwahrscheinlich, da im Ans trom des Pegels 1 um den Kleingarten- 
verein südöstlich vom Untersuchungsgelände und west lich der Kranichsteiner Straße, noch- 
mals deutlich höhere Arsenkonzentrationen nachgewiesen wurden (bis zu 230 ug/I). 
Das RP Darmstadt teilt diese Einschätzung in seiner  Stellungnahme. Im Bereich der südöst- 
lich gelegenen Kleingartenanlage konnten wie aufgef ührt in einer Grundwassermessstelle 
erhöhte Arsen- und Zinkbelastungen von 230 und 130 µg/L nachgewiesen werden. Eine 
Beeinflussung aus diesem Bereich wird aufgrund der Entfernung zur Kastanienallee aber 
ausgeschlossen. Außerdem sind in den Abstrommessste llen der Kleingartenanlage bisher 
keine erhöhten Arsen- und Zinkgehalte nachgewiesen worden.  
Insgesamt zeigen die Grundwasseranalysen kein einhe itliches Schadensbild. Die Grund- 
wasserbelastungen können anthropogenen Ursprungs sein und auf die Auffüllungen ehema- 
liger Tongruben im näheren und weiteren Umfeld zurü ckgeführt werden. Aber auch ein geo- 
gener Ursprung des Arsens aufgrund des Rotliegend-G esteins wird seitens des Gutachters 
nicht ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Grundwasse runtersuchungen belegen erhöhte 
Schadstoffgehalte für die Parameter Blei, Zink und Arsen. Ähnlich hohe Schadstoffgehalte, 
die auf Verfüllmaterialien zurückzuführen sind und/ oder geogenen Ursprungs sind, liegen 
auch in Bereichen des südlich angrenzenden Bürgerpa rks vor. Weitere Untersuchungen zur 
Identifizierung von potenziellen Eintragsbereichen sind nicht zielführend. Vielmehr ist von 
punktuellen Belastungen innerhalb der Auffüllungsho rizonte auszugehen, die die leicht er- 
höhten Schadstoffgehalte im Grundwasser hervorrufen. 
Gegen die geplante Bebauung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf 
hingewiesen, dass eine Nutzung des Grundwassers zu Bewässerungszwecken im Einzelfall 
geprüft werden muss. Eine Versickerung von Niedersc hlagswasser kann nur außerhalb der 
anthropogenen Auffüllungshorizonte durchgeführt werden. 
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans ist keine Grundwassernutzung zur 
Bewässerung vorgesehen. Eine flächenhafte Versicker ung von Niederschlagswasser ist 
ebenso nicht vorgesehen, weshalb in Bezug auf die G rundwasseruntersuchungen keine 
Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen werden müssen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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8.7. Schalluntersuchung 
Aufgrund verschiedener Lärmquellen in der Umgebung des Plangebiets wurde durch das 
Büro ita ein Gutachten zum Schallimmissionsschutz e rstellt (Schallimmissionsprognose, 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 „Kastaniena llee/Elfeicher Weg“, Stadt Darm- 
stadt, 23.06.2021) . 
Hierbei wurde untersucht, ob im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 Festsetzungen 
zu Schallschutzmaßnahmen zur Gewährleistung gesunde r Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB getroffen werden müssen. 
Der in § 50 BImSchG normierte Planungsgrundsatz bin det sämtliche planende Institutionen 
in Bund, Ländern und Gemeinden: „Bei raumbedeutsame n Planungen und Maßnahmen sind 
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen  einander so zuzuordnen, dass 
schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlic h oder überwiegend dem Wohnen 
dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürfti ge Gebiete soweit wie möglich vermie- 
den werden.“ Mit dieser Vorschrift wird eine enge B eziehung zwischen dem Immissions- 
schutzrecht und der Bauleitplanung hergestellt und der kommunale Aspekt des Lärmschut- 
zes hervorgehoben. 
Der vorgenannte Planungsgrundsatz nach § 50 BImSchG  soll somit Menschen vor schädli- 
chen Umwelteinflüssen schützen. Die Bauleitplanung hat diesen Belangen Rechnung zu 
tragen. Gleichzeitig stellt die Neuplanung eines Wo hnbauvorhabens auch eine heranrücken- 
de Wohnbebauung an bestehende Lärmquellen dar. Best ehende Betriebsgenehmigungen 
und zugelassene Lärmemissionen genehmigter Betriebe  sind im Rahmen einer ganzheitli- 
chen Abwägung ebenso zu berücksichtigen. 
Im Bebauungsplanverfahren gilt es, eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den umgebenden 
Lärmemissionen herzustellen. 
Das Gutachten wurde gegenüber der Darlegung gemäß §  3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 
überarbeitet und ergänzt. Inhalte aus Einwendungen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffent- 
lichkeitsbeteiligung abgegeben wurden, wurden bei d er Fortschreibung des Gutachtens 
berücksichtigt. Dies ist vor allem die Berücksichti gung weiterer Schallquellen wie die Eis- 
sporthalle, das Tanzsportzentrum des Blau-Gold-Casi nos sowie des Grundstücks Kasta- 
nienallee 21 sowie der daraus folgenden zusätzlichen Maßnahmen. 
Es wurden folgende Schallquellen in ihrer Einwirkung auf das Plangebiet untersucht/geprüft: 
−   Gastronomie-Nutzung (Biergarten), Kastanienalle e 4, einschließlich Reithalle 
−   Grillhütte des Bezirksvereins Martinsviertel, K astanienallee 17 
−   Verkehr (Straße, Schiene, Luft) 
−   Hundewiese (umzäunte Freilauffläche) 
−   Eissporthalle, Alsfelder Straße 45 
−   Tanzsportzentrum (TSZ) des Blau-Gold-Casino Dar mstadt e.V., Alsfelder Str. 45A 
−   Grundstück Kastanienallee 21. 
Auf Grundlage der Untersuchungs- und Berechnungserg ebnisse erfolgten im Gutachten 
schallgutachterliche Vorschläge zum Umgang mit den Geräuscheinwirkungen im Plangebiet. 
Hierbei wurden schalltechnische Festsetzungen benan nt, die in den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan übernommen wurden. Hierzu gehören u.a.: 
- Mindestmaße für die Errichtung der Reihenhauszeil e 
- Grundrissorientierung 
- Ausführung der Fenster 
- Lüftungseinrichtungen

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Die getroffenen Festsetzungen zu baulichen Vorkehru ngen als passive Schallschutzmaß- 
nahmen dienen dem Schutz vor den Geräuscheinwirkung en des Verkehrs sowie von Ge- 
werbe- und Freizeitlärm und sind in der Planzeichnu ng sowie in den textlichen Festsetzun- 
gen unter Ziff. I. Nr. 14 aufgeführt.  
Ergebnis 
Die vorliegende Planung verfügt mit ihrer geschloss enen, von Nord nach Süd verlaufenden, 
schalltechnisch optimierten Reihenhauszeile im Westteil über eine geeignete Maßnahme zur 
Minderung der Geräuschimmissionen der westlich des Plangebiets vorhandenen Gastro-
Nutzung mit großem, bewirtschaftetem Außenbereich, einschließlich der für einen „begrenzt 
offenen Turnierbetrieb“ genehmigten Reithalle.  
Die Reihenhauszeile bewirkt als lärmrobuster Lösungsansatz in den wesentlichen Bereichen 
des Plangebiets tags und nachts die Einhaltung der Zielwerte nach TA Lärm. Ihre Grundriss- 
gestaltung kann im geräuschintensiven Bereich auf I mmissionsorte nach TA Lärm weitge- 
hend verzichten. Die zulässigen Geräuscheinwirkunge n der Grillhütte des Bezirksvereins 
Martinsviertel (BVM) – südlich der Kastanienallee g elegen - überschreiten im Südwesten des 
Plangebiets nachts partiell den Zielwert nach der F reizeitlärm-Richtlinie. In Verbindung mit 
den an der Südfassade des Endhauses RH 1 der Reihen hauszeile (gemäß Vorhabenplan) 
erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung werd en im gesamten Plangebiet die 
Immissionsrichtwerte tags und nachts eingehalten. M it der ermittelten, maximal zulässigen 
Geräuschemission wird das Nutzungsprofil des BVM- G rundstücks - nach Baugenehmigung 
besteht die klassische Grillhüttennutzung – schallt echnisch etwas in Richtung Veranstal- 
tungsort erweitert.  
Zu den Geräuscheinwirkungen des öffentlichen Verkeh rs im Plangebiet trägt der Straßen- 
verkehr den höchsten Anteil bei. In weiten Teilen d es Plangebiets wird tags im EG der Ziel- 
wert von 55 dB(A) eingehalten. In den beiden Gescho ssen darüber tritt zunehmend eine 
Überschreitung dieses Zielwerts auf. Der nächtliche Zielwert von 45 dB(A) wird im gesamten 
Plangebiet überschritten. Für Aufenthaltsräume mit Zielwert-Überschreitungen sind schall- 
technisch abgestimmte, mechanische Lüftungseinricht ungen als Minderungsmaßnahme 
geeignet. Vielfach lassen sich diese ins energetische Gebäudekonzept integrieren. 
Sonstige Nutzungen südlich und südwestlich des Plan gebiets wie die Hundewiese, die Eis- 
sporthalle/MINT CLUB und das Tanzsportzentrum führe n im Plangebiet nicht zu relevanten 
Geräuscheinwirkungen. Nach Genehmigungslage des Gru ndstücks Kastanienallee 21 
(„Grillhütte des Klinikums“) liegt hier keine Geneh migung zur Nutzung des vorhandenen 
Gebäudes als Grillhütte vor. Nach Rücksprache zwisc hen dem Stadtplanungsamt der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt und dem Betreiber des Kli nikums ist eine Nutzung der Grillhütte 
für entsprechende Zwecke zukünftig nicht mehr vorgesehen. 
8.8. Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmst adt 
Für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungspla n wurde eine klimatische Untersu- 
chung (Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmstadt,  Vorhabenbezogener Bebau- 
ungsplan N 8.4.4, 14. Februar 2020, Ergänzung im Mä rz 2021; Qualitative Stellungnahme 
zum neuen Vorhaben- und Erschließungsplan Februar 2 021) durch das Büro INKEK GmbH 
erstellt.  
Da das Plangebiet laut Planungshinweiskarte (Klimag utachten für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, 2016) im stadtklimatischen Empfehlungsbe reich „Ausgleichsraum mit hoher 
Bedeutung“ gelegen ist und somit eine detaillierte Betrachtung bei städtebaulichen Entwick- 
lungen erfolgen muss, wurde eine stadtklimatische U ntersuchung angefertigt, die Hinweise 
liefert, ob der städtebauliche Eingriff verträglich  für das Stadtklima Darmstadts zu bewerten 
ist, ob Optimierungsbedarf hinsichtlich der Belüftu ngsverhältnisse notwendig ist, oder ob die 
Bebauung zu negativen Folgen der klimatischen Situa tion in den benachbarten Stadtteilen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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führen kann. Dabei wurden sowohl mesoklimatische al s auch mikroklimatische Vorgänge 
betrachtet, wobei das Mesoklima sich auf das Stadtk lima der gesamten Stadt fokussiert und 
das Mikroklima Fragestellungen zur klimatischen Situation im Plangebiet betrachtet. 
 
Ergebnis 
Mesoklima  
Im Untersuchungsraum findet man zwei unterschiedlic he Belüftungssituationen vor, die 
entscheidend für das Stadtklima sind. Zum einen lie gt das Gebiet im Einflussbereich einer 
übergeordneten Luftleitbahn, die tendenziell bei hö heren Anströmverhältnissen wirkt. Durch 
die offene Baustruktur in Ausrichtung der Luftleitb ahn, die geringe überströmbare Gebäude- 
höhe und der ausreichenden Freiflächen in der direk ten Umgebung, kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung. 
Ähnlich verhält sich der Einfluss auf den Kaltlufta bfluss aus östlichen Richtungen (Rosenhö- 
he) in Richtung Westen (Industriegebiet). Das Areal hindert zwar leicht diesen Kaltluftabfluss, 
der durch deutlich geringere Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet ist, führt allerdings zu 
keiner Verschlechterung der Abkühlungsverhältnisse in benachbarten Siedlungsräumen und 
ist demnach tolerabel. 
Mikroklima 
Die mikroklimatische Untersuchung hat ergeben, dass im Gebiet der Neuplanung mit gering- 
fügiger Verschlechterung in bestimmten Bereichen zu  rechnen ist. Dies betrifft sowohl das 
Windfeld, als auch die thermische Belastung. Auf Gr undlage dieser Untersuchung kann 
darauf direkt reagiert werden, was zu einer Optimie rung der Entwürfe hinsichtlich des Stadt- 
klimas führen kann.  
Empfehlung Windfeld:  
− Die geschlossene Baureihe (Reihenhäuser) im westli chen Bereich stellt eine tolerable 
Barriere für die nächtliche Kaltluft dar. Die weite ren Baukörper sollten porös (wie in 
der Simulation berechnet) angeordnet sein, so dass sowohl der Kaltluftabfluss als 
auch die Luftleitbahn in ihren Funktionen nicht eingeschränkt werden. 
Empfehlung Hitze:  
− Großflächig unbeschattete Freiflächen führen in de n Tagstunden zu thermischen Be- 
lastungssituationen und sollten durch Baumschatten abgemildert werden. Es sollte 
darauf geachtet werden, ausreichende Baumstandorte in diesem Bereich zu realisie- 
ren. 
Im Zuge der Fortschreitung der Temperaturveränderun gen durch den Klimawandel, sollte 
möglichst viel Vegetation in den Freiräumen geplant  und umgesetzt werden. Daneben sind 
unversiegelte Flächen ebenfalls enorm wichtig, um s ich an den Klimawandel anzupassen. 
Zudem sollte der Einsatz von Fassadenbegrünung an m öglichst vielen Bereichen geprüft 
werden. Gleiches gilt für eine großzügige Dachbegrünung, die positive Effekte auf den Ener- 
giehaushalt im Gebäude und einen Puffer für Starkregenereignisse bieten kann.  
Fazit  
Die klimatischen Auswirkungen durch das Bauvorhaben  sind unproblematisch, einzelne 
gering einzustufende Auswirkungen sind tolerabel.  
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, die auf 
diese Forderungen reagieren. So werden Festsetzunge n getroffen, die möglichst viel Vege- 
tation in den Freiräumen bedingen. Dazu gehört u.a.  die verpflichtende Pflanzung von groß- 
kronigen und mittelkronigen Bäumen sowie Hecken. We iter sind Fassadenbegrünungen und 
extensiv begrünte Dächer an allen Häusern im Bebauu ngsplan vorgesehen. Im Übrigen sind

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keine asphaltierten Straßen, sondern mineralisch ge bundene Flächen Bestandteil der Pla- 
nungen. Über den qualifizierten Freiflächenplan sowie den Durchführungsvertrag wird insge- 
samt eine umfassend abgestimmte Freianlagenplanung mit großen ökologischen Qualitäten 
abgesichert. 
Das Klimagutachten zeigt mit den beiden Karten (Abb . 7 Ist-Situation und Abb. 8 Plan-
Situation) zum Windfeld, dass durch die geplante Be bauung das Windfeld im Bereich des 
Sees nahezu unverändert bleibt und somit weiterhin eine Umwälzung stattfinden kann. Auch 
Starkwindereignisse im Frühjahr und Herbst werden d urch die Bebauung im Bereich des 
Sees nicht eingeschränkt, da sich Starkwinde auch d adurch auszeichnen, dass sie sich 
schnell „nach“ dem Hindernis (Bebauung bzw. dem Beb auungsriegel der RH 1 bis RH 20) 
regenerieren und bodennah durchgreifen. 
Ergänzende qualitative Stellungnahme zum aktualisie rten Vorhaben- und Erschließungsplan 
(Stand Februar 2021) 
Im Laufe des Planungsprozesses kam es nach der früh zeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 
und § 4 Abs. 1 BauGB zu Änderungen im Vorhaben- und  Erschließungsplan. Da die klimati- 
sche Untersuchung vom 06.02.2020 auf einer älteren Konzeptgrundlage aufbaute, wird in 
der ergänzenden qualitativen Stellungnahme erläutert, welche stadtklimatischen Änderungen 
durch die aktualisierte Planung zu erwarten sind. Da durch die bereits durchgeführten Analy- 
seschritte kleinräumige Informationen zur Verfügung  stehen, können diese mit der aktuellen 
Planung in Bezug gebracht werden. 
Die baulichen Änderungen der westlichen Reihenhäuser (leichte Anpassungen der Lage und 
des Rhythmus der Häuser aufgrund Berücksichtigung d es Gewässerrandstreifens) werden 
zu keiner relevanten Veränderung der mikroklimatisc hen Verhältnisse im Vergleich zum 
Gutachten aus dem Jahr 2020 führen. An den Gebäudek ubaturen und Lagen der Einfami- 
lien- und Doppelhäuser haben sich nur geringfügige und für das Ergebnis des Gutachtens 
nicht relevante Änderungen ergeben (leichte Kubatur anpassungen, u.a. aufgrund des Ge- 
wässerrandstreifens). 
Die weiterentwickelte Planung sieht am östlichen Uf er zwischen den Gebäuden Abstellmög- 
lichkeiten für Fahrräder vor. Der Standort zwischen  den Gebäuden, welcher sich in den 
vorangegangenen Berechnungen als winddurchlässig he rausgestellt hat, könnte durch die 
zusätzlichen Barrieren an Porosität und damit verbu nden an Durchlüftungspotenzial abneh- 
men. Das tatsächliche Volumen kann nicht abgeleitet  werden. Es kann allerdings davon 
ausgegangen werden, dass nach einer kurzfristigen S tauung des östlich anströmenden 
Windes die Hindernisse rasch überströmt werden und schnell nach der Überwindung der 
Hindernisse (auf der Seefläche) bis zum Boden durchgreifen können.  
Die zusätzliche Vegetation am östlichen Seeufer füh rt zur Reduzierung der thermischen 
Belastung, die sich bei der Simulation des Plans aus dem Jahr 2020 ergeben hat.  
Fazit  
Die im stadtklimatischen Maßstab (Mesoklima) gering en Änderungen führen wahrscheinlich 
zu keiner deutlichen Veränderung der Modellergebnisse des Gutachtens vom 06.02.2020. Im 
mikroklimatischen Maßstab ist nicht davon auszugehe n, dass andere Analyseergebnisse 
eintreten werden. Bei Betrachtung der mesoklimatisc hen Ebene, verbunden mit der Frage 
„sind stadtklimatische Auswirkungen auf andere Stad tteile oder die Gesamtstadt zu erwar- 
ten?“, sind die Änderungen ebenfalls unbedenklich. Die Planänderungen werden voraus- 
sichtlich keinen Einfluss auf das Mesoklima haben.  
Es gelten weiterhin die Folgerungen und Empfehlunge n aus dem Gutachten vom 
06.02.2020.

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8.9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsb etrachtung 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1 a BauGB die Vermeidung und der Aus- 
gleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigung en (Eingriffe) in Natur und Landschaft 
(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 
BauGB zu berücksichtigen.  
Für die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (siehe Ta belle 8 des Umweltberichts) wurde der 
Voreingriffszustand der Biotop- und Nutzungstypen i nnerhalb des Untersuchungsgebiets mit 
deren voraussichtlichem Zustand nach dem Eingriff, unter Berücksichtigung der Umsetzung 
der im Umweltbericht benannten naturschutzfachliche n Vermeidungs-, Minimierungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen, verglichen (Zustand nach Ablau f von drei Vegetationsperioden). 
Aufgrund der Übergangsregelung in § 8 KV 2018 wurde  die Verwendung der hessischen 
Kompensationsverordnung KV 2005 gewählt. 
Für die Bilanzierung wurden die flächig erfassten B iotoptypen und die überlagernden Bio- 
toptypen (Einzelbäume, Baumgruppen und Fassadenbegr ünung) separat erfasst. Betrachtet 
wurde nur der eigentliche Vorhabenbereich. Der südl ich angrenzende Abschnitt der Kasta- 
nienallee, der in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen 
wurde, erfährt keine relevanten Änderungen, wurde i n der Bilanzierung aber vollständig- 
keitshalber separat mit aufgelistet. 
Aufgrund der Tatsachen, dass es sich bei dem Gewässer nicht um ein naturnahes Gewässer 
handelt und auf den Grundstücken sowohl am Ufer als  auch auf der übrigen Fläche noch 
viele Fundamente von Gebäuden und Einrichtungen aus  der Zeit des Tonabbaus und der 
Zeit danach vorhanden sind, ist der Biotopwert des Plangebiets im Ist-Zustand für seine 
Flächengröße nicht besonders hoch. Durch die geplan te Grüngestaltung und Durchgrünung 
des neuen Quartiers, mit: 
weitgehenden Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung, 
Auflagen der Gartengestaltung bis hin zum Verbot von Schottergärten,  
Auflagen zu Baumpflanzungen im gemeinschaftlichen und im privaten Bereich, 
Auflagen zur Verbesserung der Uferbereiche, 
werden alle Möglichkeiten genutzt, um den Eingriff der geplanten Bebauung auch im Sinne 
der Biotopwertbilanzierung soweit wie möglich zu mi nimieren. Die gesamte Anlage des 
Außenbereichs (Gärten inkl. Bepflanzung, Wege und S tellplätze, Einfriedungen, Bäume, 
etc.) wird schon vor Verkauf der Wohneinheiten umge setzt, um sicherzugehen, dass diese 
naturschutzfachlich erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden.  
Die Differenz zwischen dem Ist- und dem Plan-Zustan d beläuft sich für das Vorhaben auf 
42.281 Biotopwertpunkte. Das verbleibende Defizit w ird durch Kompensation außerhalb des 
Plangebiets ausgeglichen; dafür sind geeignete Park wiesen in unmittelbarer Umgebung 
innerhalb des Bürgerparks vorgesehen. Deren genaue Ausgestaltung wird im Rahmen des 
Durchführungsvertrags vereinbart. 
9. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Fe stsetzungen nach BauGB  
9.1. Bedingte Festsetzung 
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solc he Vorhaben zulässig, zu deren 
Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführun gsvertrag zu diesem vorhabenbezo- 
genen Bebauungsplan verpflichtet. Ein vorhabenbezog ener Bebauungsplan nach 
§ 12 Abs. 3a BauGB ermöglicht einen größeren Gestaltungsspielraum mit einer Kombination 
aus Festsetzungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO ) sowie individuell an das Vorha-

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ben angepassten Festsetzungen. Der dem vorhabenbezo genen Bebauungsplan anhängen- 
de und für dieses Bauleitplanverfahren noch auszuar beitende Durchführungsvertrag ergänzt 
diese Festsetzungen durch weitere, auf das Vorhaben konkret abgestimmte Regelungsinhal- 
te. Der Durchführungsvertrag wird vor Satzungsbeschluss vorgelegt. 
9.2. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
Der festgesetzte Geltungsbereich beinhaltet den Vor habenbereich des Vorhaben- und Er- 
schließungsplans und den hiervon losgelösten Teilbe reich der Verkehrsfläche Kasta- 
nienallee, der nicht Teil des Vorhabens ist. Beide Bereiche bilden den vollständigen Planum- 
griff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 ab. Weitere Ausführungen zum Gel- 
tungsbereich finden sich in Kapitel 4. 
9.3. Art der baulichen Nutzung 
Allgemeines Wohngebiet (WA) 
Entsprechend der allgemeinen Ziele des vorhabenbezo genen Bebauungsplans zur Schaf- 
fung neuer Wohnbauflächen wird für das gesamte Plan gebiet ein allgemeines Wohngebiet 
gemäß § 4 BauNVO mit Einschränkungen nach § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO festgesetzt. 
Nicht zulässige Nutzungen 
Generell ausgeschlossen sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO die in allgemeinen Wohnge- 
bieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gar- 
tenbaubetriebe und Tankstellen. Dies erfolgt, um de r beabsichtigten Wohnnutzung großes 
Gewicht zu verleihen, den durchgrünten Wohncharakte r des Gebietes zu wahren und ein 
mögliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und daraus  resultierende Lärmbeeinträchtigun- 
gen insgesamt, aber auch im unmittelbaren Umfeld de s Bürgerparks mit seiner Erholungs- 
funktion zu vermeiden. 
Des Weiteren sind zur Beibehaltung des ruhigen Gebi etscharakters Werbeanlagen gemäß 
§ 1 Abs. 9 BauNVO unzulässig, die auf Leistungen au ßerhalb des Plangebiets verweisen. 
Diese sind als gewerbliche Nutzung anzusehen, die d em Gebietscharakter schaden. Um 
zudem eine optische Abwertung des Gebietes zu vermeiden und mögliche störende Lichtbe- 
lastungen für Insekten, Vögel und Fledermäuse sowie  die Bewohner auszuschließen, sind 
leuchtende Werbeanlagen im Plangebiet nicht zulässig (s. auch Kap. 10.2. oder Festsetzung 
Ziff. II. Nr. 2.).  
9.4. Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird im vorhabenbezog enen Bebauungsplan N 8.4.4 ge- 
mäß § 16 Abs. 2 BauNVO mit der Bestimmung der Grundflächen der baulichen Anlagen (GR 
und GR II) als Höchstmaß, der Größe der Geschossflächen (GF) als Höchstmaß, der Anzahl 
der Vollgeschosse (zwingend) und der maximalen Gebä udehöhe (GH max.) innerhalb der 
überbaubaren Grundstücksflächen (Baufeld) festgeset zt. In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 
wird zur Sicherstellung des Schallschutzes eine Mindestgebäudehöhe (GH min.) festgesetzt. 
Die Festsetzungen erfolgen gemäß Eintrag in Tabelle 1: Nutzungsschablone.  
Ziel ist es, mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung das Einfügen der geplan- 
ten Bebauung im Plangebiet zu steuern. Dabei wird e in verantwortungsvolles Maß definiert, 
das dem Standort in Umgebung des Bürgerparks und der benachbarten Gastronomie (Baye- 
rischer Biergarten) sowie den kleinteiligen Gebäude typologien der Nachbarbebauung ent- 
lang der Kastanienallee angemessen Rechnung trägt. Die vorgesehenen Festsetzungen 
stellen eine Weiter- und Fortführung der dortigen bestehenden Bebauungsstrukturen dar.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
31 
 
9.4.1. Grundflächen (GR und GR II) 
Mit der Festsetzung der Grundfläche (und der Baugre nzen, s. Kap. 9.5. oder Festsetzung 
Ziff. I. Nr. 5.1.) wird der Versiegelungsgrad der B augrundstücke gesteuert. Die im vorhaben- 
bezogenen Bebauungsplan gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone als Höchstmaß festgesetzte 
Grundfläche (GR) je Baufeld gilt nur für die Hauptb aukörper. Flächen von Terrassen, Balko- 
nen, Veranden, Lichtschächten, Treppenabgängen, u. ä. sind in die zulässige GR miteinzu- 
rechnen.  
Die städtebauliche Konzeption des Vorhabenplans sie ht Einliegerwohnungen vor, für deren 
Erreichbarkeit und Nutzung entsprechende bauliche V orkehrungen zu treffen sind. Hierzu 
gehören u.a. Lichtschächte zur Belichtung sowie Tre ppenabgänge zur Erreichbarkeit der 
Wohnungseingänge. Hierbei entstehen im geringfügige n Umfang auch Tiefhöfe. Über die 
Festsetzung wird klargestellt, dass die vorgesehene n Anlagen und Nutzungen zur Grundflä- 
chenberechnung herangezogen werden müssen.  
Gemäß der Regelung nach § 19 Abs. 4 BauNVO kann die  zulässige GR durch die Grundflä- 
chen von Garagen, Stellplätzen und ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des 
§ 14 BauNVO bis max. 50 % des zulässigen Wertes (GR  pro Baufeld) überschritten werden 
(GR II). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan macht v on der Möglichkeit Gebrauch, hier- 
von abweichende Bestimmungen zu treffen. 
Die zulässige GR darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichne- 
ten Anlagen gemäß Eintrag in Tabelle 1: Nutzungsschablone überschritten werden (GR II). 
9.4.2. Geschossflächen (GF) 
Zur Steuerung der städtebaulichen Dichte wird eine Geschossfläche (GF) als Höchstmaß je 
Baufeld gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone festgesetzt.  
Gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO kann im Bebauungsplan fest gesetzt werden, dass die Flächen 
von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschl ießlich der zu ihnen gehörenden 
Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen 
oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind. 
Um alle stadträumlich wirksamen, oberirdischen Gebäudeteile vergleichen zu können, wurde 
festgesetzt, dass alle oberirdischen Geschosse – al so auch Dachgeschosse/ Staffelge- 
schosse, die keine Vollgeschosse sind – bei der Erm ittlung der Geschossfläche mitzurech- 
nen sind. 
Da Kellergeschosse keine Auswirkung auf die stadträ umliche Wahrnehmung haben, werden 
die Flächen dieser Nicht-Vollgeschosse bei der Ermi ttlung der Geschossfläche nicht mitge- 
rechnet. 
9.4.3. Zahl der Vollgeschosse 
Die vorgesehene Geschossigkeit in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 (zwei Vollgeschosse mit 
Staffelgeschoss und vereinzelt drei Vollgeschosse) orientiert sich an der Umgebungsbebau- 
ung (zwei Vollgeschosse mit Dachgeschossen) und ist  städtebaulich angemessen. Die Be- 
bauung in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 weist zudem  eine schallschützende Funktion für 
die östlich dahinter liegenden Baufelder des Plange bietes auf. Um Lärmeinträge aus der 
westlich angrenzenden Gastronomie (Bayerischer Biergarten) in das Plangebiet zu unterbin- 
den, wird eine Bebauung mit schallabschirmender Wir kung errichtet, die gemäß Schallgut- 
achten eine gewisse Mindesthöhe aufweisen muss. Um die städtebauliche Wirkung der 
Reihenhauszeile etwas zu strukturieren und zu glied ern, werden 5 Reihenhäuser mit drei 
Vollgeschossen (ohne Staffelgeschoss) festgesetzt.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Für die Gebäude in den Baufeldern DH und FEH sind m aximal zwei Vollgeschosse (plus 
Staffelgeschoss gemäß Vorhaben- und Erschließungspl an) festgesetzt, um das städtebauli- 
che Erscheinungsbild entsprechend der bestehenden S iedlungsstruktur östlich des Plange- 
bietes zu übernehmen. Die Gebäude aus den Baufelder n DH 1 bis 22 und FEH 1 bis 5 dür- 
fen in ihrer Geschossigkeit den geplanten Gebäuderi egel von RH 1 bis 20 nicht überschrei- 
ten, damit dieser eine lärmabschirmende Wirkung für  die geplanten Gebäude in den Baufel- 
dern DH 1 bis 22 und FEH 1 bis 5 entfalten kann. 
Die für das jeweilige Baufeld gem. Tabelle 1 Nutzun gsschablone eingetragene Zahl der 
Vollgeschosse ist zwingend. Um zu vermeiden, dass G ebäude bei ihrer Errichtung in ihrer 
Höhe unter der Vorhabenplanung gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan zurückbleiben, 
bleibt mittels einer zwingenden Vollgeschossfestset zung die konkrete Umsetzung des Vor- 
habens gewahrt. Durch die zwingende Festsetzung der  Vollgeschosse wird zudem ein har- 
monisches städtebauliches Bild hinsichtlich der gep lanten Höhenabwicklung, die auch 
schallschützende Wirkung besitzt, erreicht. 
9.4.4. Höhe der baulichen Anlagen 
Nach § 16 Abs. 4 BauNVO wird im vorhabenbezogenen B ebauungsplan die Höhe der bauli- 
chen Anlagen durch das Höchstmaß der Gebäudehöhe (G H max.) je Baufeld gem. Tabel- 
le 1: Nutzungsschablone festgesetzt. Eine Mindestge bäudehöhe (GH min.) ist ebenfalls für 
die Baufelder RH 1 bis RH 20 festgesetzt, um für de n östlichen Teil des Plangebiets einen 
ausreichenden Schallschutz gewährleisten zu können (s. Kap. 9.14.). 
Die Gebäudehöhe bemisst sich von den jeweils festge setzten Höhenbezugspunkten vor 
jedem Baufeld bis zum obersten Abschluss der aufgeh enden Wand (Attika). Die festgesetz- 
ten Höhenbezugspunkte werden in Metern über Normaln ull (ü. NN) angegeben und ergeben 
sich aus der Höhe der Oberfläche der privaten Ersch ließungsstraßen und des ebenfalls 
festgesetzten Geländes. 
So wird die Höhenentwicklung der Gebäude auf ein re gelmäßiges Höhenmaß beschränkt, 
das sich gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan in d as Plangebiet zwischen angrenzen- 
der Gastronomienutzung (Bayerischer Biergarten) und  Bestandsbebauung an der Kasta- 
nienallee angemessen einfügt. Das vorgesehene Höhen maß ergibt sich zudem aus dem 
Schallschutzgutachten. 
Die Höhe und der Umfang für notwendige technische D achaufbauten werden begrenzt. Die 
Dachaufbauten sollen nur in sehr geringfügigem Maß errichtet werden, damit das städtebau- 
liche Bild durch derartige Anlagen nicht dominiert wird. Sie dürfen daher die max. Gebäude- 
höhe nur um 1,5 m überschreiten und sind nur auf ma x. 20% der Dachflächen je Gebäude 
zulässig. Mit notwendigen technischen Dachaufbauten sind gemäß des vorliegenden städte- 
baulichen Konzepts z.B. Lüftungsanlagen und Abluftrohre gemeint. 
Die Anlagen zur Nutzung von Solarenergie dürfen ebe nfalls die max. Gebäudehöhe nur um 
1,5 m überschreiten. Eine Flächenbeschränkung ist f ür diese Anlagen nicht festgesetzt. Sie 
sind auf der kompletten Dachfläche, aufgeständert i n Verbindung mit der Dachbegrünung, 
zulässig. Anlagen zur Nutzung von Solarenergie müss en aufgeständert angebracht werden, 
sodass die Dachbegrünung von den technischen Aufbau ten nicht beeinträchtigt wird. Die 
verpflichtende Ausführung der Anlagen zur Nutzung v on Solarenergie wird vertraglich gere- 
gelt. 
Die bestehende Topographie in Form des natürlichen Geländes wird für das Planvorhaben 
geringfügig geändert und eine neue Höhenlage des Ge ländes festgelegt. Festgesetzt wird 
die Höhenlage des Geländes gemäß der in der Planzei chnung eingetragenen Geländeober- 
fläche (Höhenlinien) in Metern über Normalnull (ü. NN). Das künftige Geländeniveau der 
Baugrundstücke ist an die Höhen der jeweiligen Nach bargrundstücke, durch entsprechende 
Geländemodellierung oder bauliche Maßnahmen, anzupassen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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9.5. Überbaubare Grundstücksfläche 
Baugrenzen 
Die überbaubare Grundstücksfläche ist der Teil der Baugrundstücke, auf dem das zulässige 
Maß der baulichen Nutzung realisiert werden darf. I m vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
wird die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugre nzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO 
festgesetzt, die Gebäude und Gebäudeteile grundsätzlich nicht überschreiten dürfen. 
Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen o rientieren sich am städtebaulichen 
Konzept gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Baugrenzen lassen geringe Entwick- 
lungsmöglichkeiten bei der Umsetzung des städtebaul ichen Konzepts zu, ermöglichen sinn- 
volle Grundstücke und berücksichtigen einen angemessenen Abstand zwischen den geplan- 
ten baulichen Anlagen. 
Die überbaubaren Grundstücksflächen der RH 1 bis RH  20 ergeben sich zudem aus den 
Schallschutzanforderungen, die Vorgaben für eine Ri egelbebauung mit einer Mindestlänge 
von 128 m (Schallschutzwirkung) am vorgesehenen Standort beinhalten.  
Überschreitungen der Baugrenzen über ein geringfügi ges Maß hinaus nach 
§ 23 Abs. 3 BauNVO werden zugelassen, da auf diese Weise ein größerer Gestaltungsspiel- 
raum bei der Gebäudeerrichtung ermöglicht wird. 
So dürfen die Baugrenzen von Flächen für Terrassen um max. 2,5 m überschritten werden. 
Für Treppenabgänge und Lichtschächte ist eine Übers chreitung der Baugrenzen um max. 
1,0 m zulässig. Mit den festgesetzten Überschreitungen werden den genannten Bauteilen ein 
größerer Freiraum und eine größere Flexibilität bei  Größe und Positionierung eingeräumt. 
Eine Steuerung erfolgt weiterhin über das Maß der z ulässigen Grundfläche (GR und GR II). 
Da die genannten Anlagen (Terrassen, Treppenabgänge , Lichtschächte) keine Höhenwir- 
kung haben, ist eine Überschreitung der Baugrenzen städtebaulich vertretbar. 
Aus Klimaschutzgründen ist eine Überschreitung der Baugrenzen in den Baufeldern RH 1 bis 
RH 20 für Maßnahmen zur Gebäudeverkleidung inkl. Wärmedämmung bis zu einer Tiefe von 
0,4 Metern, z.B. zum Zwecke der Wärmedämmung zugelassen. Die Festsetzung berücksich- 
tigt das erklärte Ziel der sparsamen, umweltfreundl ichen und wirtschaftlichen Verwendung 
von Energie, indem der Spielraum für eine energiege rechte Gebäudeplanung nicht unnötig 
eingeengt wird.  
9.6. Bauweise 
Das Plangebiet soll zu einem Wohnquartier mit Einze l-, Doppel- und Reihenhäusern entwi- 
ckelt werden. Entsprechend der vorgesehenen Siedlun gsstruktur, die nicht zu massiv und 
großflächig wirken soll, sind mehrere Bauweisen festgesetzt. Zur Feinsteuerung der Entwick- 
lungen und Bebauungstypologien wird die Bauweise fü r die unterschiedlichen Baufelder 
differenziert und durch die offene, geschlossene od er abweichende Bauweise festgesetzt 
(gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone).  
9.6.1. Offene Bauweise (o) 
In den Baufeldern FEH (gem. Tabelle 1: Nutzungsscha blone) sind mit der Festsetzung der 
offenen Bauweise (o) nach § 22 Abs. 2 BauNVO nur Ei nzelhäuser zulässig, die einen seitli- 
chen Grenzabstand aufweisen. 
Mittels dieser Festsetzung werden Wohnformen im Sin ne der Planungsabsichten des städ- 
tebaulichen und architektonischen Konzeptes aus dem  Vorhaben- und Erschließungsplan 
ermöglicht.

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9.6.2. Geschlossene Bauweise (g) 
Die gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone festgesetzte geschlossene Bauweise (g) ermöglicht 
in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 die Errichtung von  Reihenhäusern ohne seitlichen Grenz- 
abstand. Eine geschlossene Fassade ist aus Schallschutzgründen notwendig. 
9.6.3. Abweichende Bauweise (a) 
Zulässig ist die abweichende Bauweise (a) im Sinne einer einseitigen Grenzbebauung. Die 
gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone festgesetzte abwe ichende Bauweise ermöglicht in den 
Baufeldern DH die Errichtung von Doppelhäusern, die  mit einer Gebäudeseite auf der 
Grundstücksgrenze stehen und mit der anderen Gebäud eseite einen seitlichen Grenzab- 
stand aufweisen. Eine abweichende Bauweise kann vor geschrieben werden, wenn das 
Planziel mit der Regelfestsetzung der offenen oder geschlossenen Bauweise nicht erreicht 
werden kann (§ 22 Abs. 4 BauNVO). Mittels dieser Festsetzung werden die Doppelhäuser im 
Sinne des Vorhaben- und Erschließungsplans ermöglicht. 
9.7. Flächen für Stellplätze und Carports 
Oberirdische Stellplätze und Carports sind abweiche nd von § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO nur 
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und i n den hierfür festgesetzten Flächen 
„St“ sowie in der maximalen festgesetzten Anzahl zulässig.  
Ziel ist es, im Sinne der Planungsabsichten einen m öglichst hohen Grad an Begrünung zu 
schaffen und den Versiegelungsgrad so gering wie mö glich zu halten. Daher werden Stell- 
plätze jeweils nur auf einer Straßenseite angeordne t, damit immer die gegenüberliegende 
Straßenseite begrünt und nicht zusätzlich von Stell plätzen geprägt wird. Die meisten Stell- 
plätze sind entlang der äußeren Grundstücksgrenzen angeordnet, im nördlichen Teil liegen 
diese auch im Inneren des Plangebiets, aber immer e ntlang der Erschließungsstraßen. FEH 
1 und FEH 2 besitzen auf ihren Grundstücken eigene Stellplätze, die restlichen Häuser 
haben ihren Stellplatz auf entlang der Straßen ausg ewiesenen Stellplatzflächen. Aufgrund 
des großen Grundstückszuschnitts der FEH 1 und FEH 2 sind in diesen Bereichen große 
Vorgärten möglich, in denen Stellplätze errichtet w erden können, ohne dass der Versiege- 
lungsgrad in Bezug auf die Grundstücke proportional  hoch ausfällt. Die vorgesehenen Dop- 
pelhäuser entlang der privaten Wasserfläche weisen kleinere Grundstücksgrößen auf, auf 
denen die Anlage von Stellplätzen aufgrund der begr enzten Platzverhältnisse zu einem 
hohen Versiegelungsgrad der Grundstücke führen würde. Der Ausschluss von Stellplätzen in 
den Vorgärten der Doppelhäuser dient daher neben ge stalterischen auch städtebaulichen 
Zwecken. 
Garagen und Tiefgaragen sind im gesamten Geltungsbe reich unzulässig. Der Ausschluss 
von Tiefgaragen erfolgt aufgrund des hoch anstehend en Grundwassers und der Seenähe, 
welche ungeeignete Bedingungen für eine Tiefgaragen errichtung darstellen. Freistehende 
Einzelgaragen sollen im Sinne einer städtebaulichen  Ordnung und des angestrebten durch- 
grünten städtebaulichen Konzepts im Plangebiet nich t zugelassen werden. Ausreichende 
Stellplatzmöglichkeiten werden oberirdisch im Plangebiet bereitgestellt.  
9.8. Flächen für Nebenanlagen (nach § 14 BauNVO) 
Um die Grundstücksfreiflächen aus städtebaulichen G ründen von zusätzlichen Bauten frei- 
zuhalten, sind Nebenanlagen nur innerhalb der überb aubaren Grundstücksflächen und in 
den festgesetzten Flächen für Vorgärten bis zu eine r maximalen Grundfläche von insgesamt 
15 m² je Grundstück zulässig, welche der GR II zuzurechnen ist.

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Die Größe gewährleistet, dass Nebenanlagen weiterhi n eine untergeordnete Funktion ein- 
nehmen. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, ausgenommen Vorgärten, sollen von 
baulichen Anlagen freigehalten werden, um den parka rtigen Charakter der größtenteils zu- 
sammenhängenden Gärten zu betonen und zu wahren. 
Gemeinschaftlich genutzte Nebenanlagen wie Müll- und Fahrradabstellplätze (inkl. Unterflur- 
container) sind nur auf den mit „M+F“ ausgewiesenen  Flächen zulässig. Zur Wahrung eines 
einheitlichen und geordneten Erscheinungsbildes und  um negative Auswirkungen auf das 
Straßen- und Ortsbild zu vermeiden sowie eine mögli chst unverstellte Ansicht der Freiberei- 
che zu gewährleisten, sind derartige Anlagen nur in  den für sie vorgesehenen Bereichen 
zulässig. 
9.9. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebä uden 
In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 ist die Anzahl der  Wohneinheiten auf höchstens eine 
Wohnung je Gebäude beschränkt. Hier sind aufgrund d er vorhandenen Stellplätze und der 
inneren Erschließung im Gebäude auch langfristig ke ine zwei Wohneinheiten möglich. Die 
Gebäude in den Baufeldern DH und FEH dürfen zusätzl ich eine Wohneinheit in Form einer 
Einliegerwohnung besitzen. Mit der Beschränkung der  Anzahl der Wohnungen je Gebäude 
soll der städtebaulichen Zielsetzung, ein Wohngebie t mit vornehmlich Einfamilienhäusern zu 
realisieren, ausdrücklich Rechnung getragen werden.  
9.10. Straßenverkehrsflächen 
9.10.1. Öffentliche Straßenverkehrsfläche 
Die vorgesehene Erschließung des Bauvorhabens für d en Kfz-Verkehr erfolgt über die Kas- 
tanienallee. Laut des bisher rechtsverbindlichen Be bauungsplans N 8.4 vom 08.11.1986 ist 
die Kastanienallee nur bis Höhe der Bebauung ‚Kasta nienallee 18‘ als öffentliche Verkehrs- 
fläche festgesetzt. Westlich davon und somit entlang der südlichen Grenze des Vorhabenbe- 
reichs ist die Kastanienallee bisher als Parkanlage  mit Wegen festgesetzt. Die Straße gilt 
daher nicht als „hergestellt“ und es kann auch kein e „quasi-Widmung“ abgeleitet werden, 
weshalb die Erschließung derzeit planungsrechtlich nicht gesichert ist. 
 
Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung d es neuen Planvorhabens wird, im Ver- 
gleich zum Planentwurf zur frühzeitigen Beteiligung  nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, 
der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen  Bebauungsplans N 8.4.4 um den 
Bereich der Kastanienallee, vom Ende der bestehenden festgesetzten Verkehrsfläche bis zur 
westlichen Zufahrt des Baugebiets, erweitert. In de m festgesetzten Bereich sind bauliche 
und verkehrsordnerische Maßnahmen wie die Einrichtu ng eines verkehrsberuhigten Be- 
reichs oder die Umstrukturierung der Parkplatzsitua tion vorgesehen. Diese werden jedoch 
nicht planungsrechtlich festgesetzt, sondern sind ü ber die Festsetzung als Verkehrsfläche 
abgesichert und folgen im Rahmen der Ausführungspla nung. Die Maßnahmen und deren 
konkrete Ausgestaltung und Umsetzung werden vertrag lich zwischen dem Vorhabenträger 
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt.  
 
Die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche (Kastan ienallee) ist nicht Bestandteil des Vorha- 
benbereichs. Gemäß § 12 Abs. 4 BauGB ist die Einbez iehung einzelner Flächen außerhalb 
des Vorhaben- und Erschließungsplans zulässig. Die Anwendung kann in Betracht kommen, 
wenn es aus Gründen einer geordneten städtebauliche n Entwicklung (z.B. Erschließungs- 
maßnahmen) zweckmäßig oder erforderlich ist. Die Ei nbeziehung von Flächen nach 
§ 12 Abs. 4 BauGB setzt voraus, dass die Ziele und Zwecke des Vorhaben- und Erschlie-

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36 
 
ßungsplans nicht beeinträchtigt, sondern ausschließ lich gefördert werden. Die genannten 
Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. 
 
Die im Bereich der Kastanienallee vorhandene Baumal lee ist ein ausgewiesenes Natur- 
denkmal und zuzüglich der entsprechenden Bäume (N) nachrichtlich im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan übernommen. 
9.11. Gemeinschaftsflächen 
Jeder Eigentümer erwirbt zu seinem Privateigentum e inen Teil am Gemeinschaftseigentum. 
Alles was nicht Privateigentum ist, sind gemeinscha ftliche Flächen, die aber keine öffentlich 
gewidmeten oder genutzten Flächen sind. Auf den Gem einschaftsflächen muss die Gemein- 
schaft die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Beba uungsplans und die Inhalte des 
Durchführungsvertrags erfüllen. Darüber hinaus gehe nde Regeln und Absprachen sind auf 
rein privatrechtlicher Ebene. Die Haftung obliegt den Miteigentümern. Bis zur Inbetriebnahme 
bleibt der Vorhabenträger in der Verantwortung, anschließend gehen die Zuständigkeiten auf 
die einzelnen Eigentümer und den Gemeinschaftsverbund über.  
Die folgenden Gemeinschaftsflächen sind Gemeinschaf tseigentum der / des künftigen 
Wohneigentumsgemeinschaft / Gemeinschaftsverbundes und werden durch diese/n gepflegt 
und unterhalten. Sie unterschieden sich insbesonder e aufgrund ihrer Nutzung und daher 
auch in ihrer Beschaffenheit und Ausführung. 
9.11.1. Private Straßenverkehrsfläche 
Zur inneren Erschließung des Plangebiets werden die  notwendigen Verkehrsflächen als 
private Verkehrsflächen festgesetzt. Die Planstraßen sind erforderlich, um das neue Quartier 
zu erschließen und werden über die öffentlichen Str aßenverkehrsflächen der Kastanienallee 
sowie für Rettungsfahrzeuge und Müllfahrzeuge auch über den Elfeicher Weg an das öffent- 
liche Straßennetz angebunden. Die westliche Erschli eßungsfläche dient zusätzlich der Que- 
rung des Gebietes durch die Allgemeinheit.  
Die Flächen werden statt in Asphalt oder Pflaster a ls wassergebundene Decke hergestellt 
und leisten daher ebenfalls ihren klimatischen Beitrag. 
9.11.2. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 
Im südlichen Teilbereich des Plangebiets ist zur Ve rsorgung des Plangebiets eine Heiztech- 
nikzentrale mit der Zweckbestimmung Heizzentrale/Tr afo vorgesehen. Zur Sicherung des 
Standorts wird an dieser Stelle eine Versorgungsflä che nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB fest- 
gesetzt.  
9.11.3. Gemeinschaftsgrünflächen 
Die festgesetzten Gemeinschaftsgrünflächen sind Grü nflächen, die nicht einem privaten 
Garten angehören und die durch die Eigentümergemein schaft gepflegt und unterhalten 
werden. Meist sind dies Flächen zwischen privaten E rschließungsflächen und der äußeren 
Grundstücksgrenze. Diese verschieden bepflanzten Gr ünflächen dienen der Gestaltung und 
der Begrünung der Gemeinschaftsanlage und sollen ei ner zusätzlichen Bodenversiegelung 
entgegenwirken. 
Die Gemeinschaftsgrünflächen werden mit Extensivras en bepflanzt, sodass sie bodende- 
ckend begrünt sind. Zudem ist die Anpflanzung natur naher Hecken und standortgerechter

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Bäume gemäß Pflanzliste vorgesehen. Die Bepflanzung  orientiert sich auch an den Vorga- 
ben des Bebauungsplans zur Bepflanzung der nicht üb erbaubaren Grundstücksflächen. 
Somit wird gewährleistet, dass heimische Pflanzen v erwendet werden sowie auf Stein-
Schotter-Kies-Gärten verzichtet wird. 
Über die festgesetzten Gemeinschaftsgrünflächen bes teht zudem für die Eigentümer (Anlie- 
ger) die Möglichkeit, über zu errichtende Gehwege i hre Grundstücke zu erreichen. Da durch 
die Festlegung auf eine Gemeinschaftsfläche die Anl ieger Miteigentümer der Flächen sind, 
ist die Festsetzung eines Gehrechts nicht erforderl ich. Leitungen zur Erschließung der 
Grundstücke über die Gemeinschaftsflächen sind ebenfalls möglich.  
Die festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche südlich de s RH 1 (parallel zur Kastanienallee) ist 
ohne Eingriff in den Wurzelraum herzustellen. Somit sollen die geschützten Einzelbäume der 
Kastanienallee bzw. Gehölz- und Baumbestände gegen Beeinträchtigungen geschützt wer- 
den. 
9.11.4. Gemeinschaftsgrünfläche besonderer Zweckbestimmung – Zugang Wasserflä- 
che 
Im südlichen Bereich der Wasserfläche ist eine priv ate Grünfläche besonderer Zweckbe- 
stimmung - Zugang Wasserfläche - festgesetzt.  
Innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche ist  ein Zugang bzw. eine Zufahrt zur Was- 
serfläche zu Reinigungs- und Revisionszwecken der W asserfläche und der technischen 
Anlagen zulässig. Der Zugang liegt innerhalb des na chrichtlich übernommenen Gewässer- 
randstreifens und dient neben der Wartung auch als Zugang zur Wasserfläche für die Be- 
wohnerschaft. Der Bereich wird durch ein Tor vor un befugtem Zugang begrenzt. Die Fläche 
wird begrünt und nur im Bereich der Fahrspuren für die Reinigungs- und Revisionsfahrzeuge 
mittels Schotter oder Rassengittersteinen teilversi egelt. Die Ränder werden mit Trocken- 
mauern eingefasst, um den Höhenunterschied zu den Privatgärten auszugleichen.  
9.11.5. Private Wasserfläche 
Im Bebauungsplan wird eine private Wasserfläche fes tgesetzt, die dem derzeitigen Be- 
standszustand entspricht.  
Um langfristig den Gewässerzustand im Blick zu beha lten und gegebenenfalls (z.B. mittels 
Belüftung) nachjustieren zu können, ist ein dauerha ftes Monitoring des Sauerstoffgehaltes 
und der Temperatur notwendig. Die Art und Weise des  Monitorings und die Zuständigkeit 
wird vertraglich zwischen dem Vorhabenträger und de r Wissenschaftsstadt Darmstadt gere- 
gelt. 
Auf Grundlage des Energiekonzepts ist im vorliegend en Projekt vorgesehen, Seewärme als 
regenerative Energiequelle zu nutzen (für die Behei zung der Wohnhäuser) und auf gewäs- 
serdynamisch vorteilhafte Weise für das Plangebiet einzusetzen. Dies macht die Errichtung 
und den Betrieb von Wärmetauschern im See erforderl ich. Das Energiekonzept wird wissen- 
schaftlich durch die TU Darmstadt begleitet. Gewäss erökologische Belange sind zu berück- 
sichtigen. So ist z.B. eine zu starke Erhitzung bzw . Abkühlung des Gewässers und eine 
negative Beeinflussung der Ausprägung unterschiedli ch temperierter Wasserschichten zu 
vermeiden. 
 Die Belange des Energiekonzeptes, die Bereitstellun g der notwendigen techni- 
schen Vorkehrungen, der dauerhafte Betrieb sowie di e Berücksichtigung gewässerökologi- 
scher Belange werden vertraglich zwischen dem Vorha benträger und der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt geregelt.

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Für die Wärmeentnahme aus dem Wasserkörper (Geother mie aus Wasser) ist eine Geneh- 
migung zu beantragen. Zudem ist eine Anzeige wasser gefährdender Stoffe notwendig, da 
eine große Menge Wärmträgermedium/Sole verwendet wird.  
9.12. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege  und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
9.12.1. Behandlung von Niederschlagswasser 
 Niederschlagswasser auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Bau- 9.12.1.1. 
grundstücke 
Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigten F lächen der Baugrundstücke anfallende 
Niederschlagswasser ist vollständig vor Ort auf dem  Grundstück zurückzuhalten oder nach 
wasserrechtlichen Vorschriften zu reinigen und der Wasserfläche oder dem Bachwasserka- 
nal im Elfeicher Weg zuzuführen, soweit weder wasse rrechtliche, noch sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Dies dient 
einerseits der Entlastung der städtischen Kanäle un d andererseits der Rückführung des 
Niederschlagswassers zum örtlichen Wasserhaushalt.  
Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswas ser der Baufelder FEH 3 bis FEH 5 
und DH 19 bis DH 22 sowie der Pultdächer der Baufel der RH 1 bis RH 20 ist vollständig vor 
Ort auf dem Grundstück zurückzuhalten oder dem Bach wasserkanal im Elfeicher Weg zuzu- 
führen. Aufgrund der geschlossenen Bauweise der Rei henhauszeile und einer in Teilen dort 
zur Straße hin abfallenden Dachlandschaft, ist das dort anfallende Niederschlagswasser nur 
unter hohem baulichen Aufwand dem See zuzuführen. A ufgrund der ebenfalls dort vorhan- 
denen Dachbegrünung kann das anfallende Niederschla gswasser auf dem Grundstück 
zurückgehalten werden und es ist davon auszugehen, dass nur bei starken Regenwasserer- 
eignissen Niederschlagswasser in den Bachwasserkanal eingeleitet wird. Gleiches gilt für die 
Häuser FEH 3 bis 5 und DH 19 bis 22. Da diese nicht direkt an den See angrenzen, wird das 
dort anfallende Niederschlagswasser, wie bei der Re ihenhauszeile, auf dem Grundstück 
zurückgehalten und nur bei starken Regenwasserereig nissen in den Bachwasserkanal ein- 
geleitet. 
Für den Fall, dass das anfallende Niederschlagswass er nicht in die Wasserfläche eingeleitet 
werdendarf, ist die Einleitung des Niederschlagswas sers aller Dachflächen in den Bachwas- 
serkanal im Elfeicher Weg zulässig.  
 Niederschlagswasser auf Verkehrsflächen 
9.12.1.2. 
Da die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen eine gezi elte entwässerungstechnische Versi- 
ckerung nicht zulassen, kommt es zu einem Niedersch lagswasserabfluss aus dem Projekt- 
gebiet. Nach Angaben der Wissenschaftsstadt Darmsta dt kann das anfallende Nieder- 
schlagswasser der Verkehrsflächen in den Bachwasser kanal im Elfeicher Weg eingeleitet 
werden. Da bei einer Verkehrsfläche ein erhöhter Ve rschmutzungsgrad angenommen wer- 
den muss, ist das Regenwasser vor der Einleitung in  den Bachwasserkanal zu reinigen. 
Diese Reinigung soll dezentral mittels Substratfilt er in Kastenrinnen oder ggf. Sinkkästen 
erbracht werden.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
39 
 
 Befestigte Freiflächen  9.12.1.3. 
Es ist festgesetzt, die Oberflächenbefestigungen wi e Straßen, private Erschließungsflächen 
(z.B. Wege), Pkw-Stellplätze und deren Zufahrten, F ahrradabstellplätze, Terrassen und 
sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen so herzu stellen, dass anfallende Niederschläge 
zurückgehalten werden. Hierfür sind z.B. wassergebu ndene Decken, Pflaster mit breiten 
Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster sowie Scho tterrasen zu verwenden. Dies gilt 
ebenso für die festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche  besonderer Zweckbestimmung - Zu- 
gang Wasserfläche. 
9.12.2. Dachbegrünung 
Für alle Flachdächer und geneigten Dächer (gilt auc h für Gartenhütten, Müllboxen, Carports 
und andere Nebenanlagen) ab einer Größe von 3 m² un d einem Dachneigungswinkel bis zu 
35° ist eine Dachbegrünung mit einer Mindestvegetat ionsschicht von 12 cm festgesetzt. 
Dachbegrünungen haben v. a. positive Auswirkungen a uf das Stadtklima (Temperaturregu- 
lierung, Schutz vor unerwünschter Sonneneinstrahlun g durch geringe Strahlungsreflexion, 
Luftreinigung), die Tier- und Pflanzenwelt und den Wasserhaushalt. Begrünte Flachdächer 
wirken im Plangebiet ausgleichend zum Anteil versiegelter Flächen durch das Vorhaben. Um 
diese positiven Wirkungen fortlaufend erzielen zu k önnen, ist die Dachbegrünung dauerhaft 
zu erhalten. 
Gemeinschaftsmüllanlagen und technische Aufbauten sind von der Vorgabe zur Dachbegrü- 
nung ausgenommen, da im Falle der geplanten Gemeins chaftsmüllanlagen diese als Unter- 
flursysteme geplant sind und daher durch ein entspr echendes Müllfahrzeug mittels heraus- 
heben entleert und somit nicht begrünt werden könne n. Technische Dachaufbauten sind in 
ihrer Größe ohnehin begrenzt und können zudem meist  aufgrund ihrer Funktionsweise nicht 
begrünt werden. 
9.12.3. Außenbeleuchtung  
Insbesondere in Bezug auf den Tierschutz leitet sic h die Festsetzung aus der konkreten 
räumlichen Situation des Planungsgebietes in unmitt elbarer Nachbarschaft zu Gewässern 
und großen Grünflächen ab. 
Im Plangebiet sollen deshalb zur Außenbeleuchtung g enerell Leuchtmittel verwendet wer- 
den, die Insekten, Vögel und Fledermäuse möglichst wenig irritieren bzw. deren Orientierung 
nicht erschweren. Um daher Ablenkungswirkungen und Störwirkungen auf Insekten und 
Fledermäuse zu vermeiden, dürfen das Gewässer sowie  dessen Uferzone nicht direkt be- 
leuchtet werden. Die Verwendung einer entsprechend angepassten Außenbeleuchtung 
vermindert die Beeinträchtigungen der Insektenwelt deutlich und dient auch der Erhaltung 
einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für europarec htlich geschützte Vogel- und Fleder- 
mausarten. Die Festsetzungen dienen auch der Erhaltung der Biodiversität. 
Als besonders insektenfreundlich gelten warmweiße L EDs, durch kaltweiße LEDs hingegen 
werden mehr nachtaktive Insekten angezogen. Durch d ie Verwendung von Leuchten mit 
Richtcharakteristik und durch entsprechende Abschir mung sollen Lichtemissionen nach 
außen grundsätzlich vermieden werden. Durch die Ver wendung vollständig gekapselter 
Lampengehäuse wird einem Eindringen von Insekten in  den Lampenkörper, der nicht selten 
als tödliche Falle für die Tiere wirken kann, entgegengewirkt.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
40 
 
9.12.4. Schutz von Vögeln vor Vogelschlag 
Das Risiko einer signifikanten Erhöhung von Vogelsc hlag an Glasbauteilen ist insbesondere 
bei Neubaumaßnahmen im Übergang zum Außenbereich au fgrund der Regelungen des 
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der im Gelt ungsbereich und dessen Umfeld 
vorkommenden Vogelarten zu minimieren. Wesentlich i st in diesem Zusammenhang das 
„Sichtbarmachen“ der Glaselemente für Vögel, wobei insbesondere ein möglichst geringer 
Reflexionsgrad bedeutsam ist. Aufgrund dessen sind bei Scheiben ab einer Größe von 
4,75 m² Außenreflexionsgrade von bis zu 12% und bei  Scheiben unter einer Größe von 
4,75 m² Außenreflexionsgrade von bis zu 15% festgesetzt. 
Zudem gibt es verschiedene weitere Möglichkeiten, d ie hier beispielhaft aufgeführt sind, um 
das Glas für Vögel als Hindernis kenntlich zu mache n. Hierzu können auch mit Streben oder 
Pfosten untergliederte Fensterfronten zählen. 
 
Hinweise zu Abständen, Deckungsgrad, Kontrast und R eflektanz können dem derzeit als 
anerkannte Regel der Technik geltenden Leitfaden „V ogelfreundliches Bauen mit Glas und 
Licht“ (H. Schmid, et al, 2012, https://vogelglas.vogelwarte.ch/) bzw. seinen jeweiligen Aktua- 
lisierungen entnommen werden. 
 
Für die Reihenhäuser RH 1 und RH 20 werden zusätzli ch Festsetzungen getroffen, da hier 
große Scheiben über 6 m² Größe geplant sind. Hier m üssen Maßnahmen zur Verringerung 
des freien Scheibenbereichs wie z.B. Bedruckungen, Verkleidungen oder Ähnliches vorge- 
nommen werden.  
9.12.5. Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG sind für die im Gebiet brüten- 
den Spatzen an der westlichen Grenze des Geltungsbe reichs 3 Sperlingskoloniehäuser 
anzubringen. 
 Die Sperlingshäuser sind etwa auf Höhe Mitte der we stlichen Grundstücks- 
grenze in 3- 5 m Höhe z.B. an einer neu zu errichteten Holzwand zu platzieren. 
Weiter sind zum Ausgleich des Verlusts von Bäumen m it kleinen Höhlen oder ungenutzten 
Gebäudeteilen mit Nischen, die als Brutplatz für ve rschiedene Vogelarten dienen, mehrere 
künstliche Nisthilfen im Vorhabenbereich anzubringe n. Die sechs Nisthöhlen sind an Be- 
standsbäumen im Norden des Geltungsbereichs (sowohl  innerhalb als auch unmittelbar 
außerhalb angrenzend an den Geltungsbereich) anzubr ingen. Die drei Halbhöhlen sind an 
den innerhalb der Baufelder festgesetzten Gebäuden anzubringen. Eine jährliche Reinigung 
und Kontrolle ist zu gewährleisten. Die genauen Zuständigkeiten der Reinigung und Kontrolle 
der Nisthilfen werden vertraglich zwischen dem Vorh abenträger und der Wissenschaftsstadt 
vereinbart. Der Vorhabenträger kann hierfür auch ei nen Naturschutzverband oder interes- 
sierte Akteure vor Ort beauftragen. 
Bei den Fledermäusen sind nur einzelne und kleine Q uartiere betroffen, weshalb die acht 
Fledermausquartiere direkt an den innerhalb der Bau felder festgesetzten Gebäuden ange- 
bracht werden. 
9.12.6. Vorkehrungen zum Erhalt der Erdkrötenpopulation 
Das Gewässer des Geltungsbereichs wird von Erdkröte n sowie Wasserfröschen als Fort- 
pflanzungs- und Aufenthaltsgewässer genutzt. Artens chutzrechtlich relevante Arten des 
Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden hier nicht fes tgestellt. Das Gewässer stellt mit seinen 
sehr steilen Ufern ohne nennenswerte Flachwasserzon en lediglich ein suboptimales Laich- 
gewässer dar. Zudem ist von einem hohen Verlust an Larven und Laich durch den offenbar 
hohen Fischbesatz auszugehen. Nur Erdkröten werden hierbei weitgehend von Fischen 
gemieden. Nur wenige Bereiche innerhalb der Schilfb estände bieten Schutz vor diesen

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
41 
 
Prädatoren. Die in der Regel kurzgemähten Rasenfläc hen ohne nennenswerte Strukturele- 
mente stellen keinen relevanten Landlebensraum dar.  Die umliegenden Gehölze und zum 
Teil extensiv genutzten Flächen des Bürgerparks weisen hingegen ein höheres Potential auf. 
Zum Erhalt der Erdkrötenpopulation sind Schutzmaßna hmen festgesetzt. So stellen z.B. 
Kellertreppen i.d.R. kein unüberwindbares Hindernis  dar, allerdings sind Kellerschächte o.ä. 
so zu gestalten, dass Amphibien wieder hinausgelangen können. 
Folgende Maßnahmen sind dabei beispielsweise möglich:  
Abdeckung des Schachts mit einem sehr engmaschigen Gitter oder Lochblech; Ausstiegshil- 
fen wie Amphibienleitern oder in Form eines griffig en geneigten Brettes (fest vormontiert); 
Anböschung von senkrechten Flächen und die Herstell ung einer gewissen Rauigkeit von 
Oberflächenmaterialien. 
9.12.7. Anpflanzung von Röhrichten und Schwimmblattpflanzen 
In den vier festgesetzten Flächen werden Streifen e ntlang des Ufers als Flachwasserbereich 
mit sandigem Untergrund gestaltet, welche sich in d en See fortsetzen. Diese neugeschaffe- 
nen Flachwasserbereiche werden mit Röhrichten bepfl anzt und stellen eine Erweiterung des 
bestehenden, gesetzlich geschützten Schilfröhrichts  dar (s. Ziff. V. Nr. 1. im vorhabenbezo- 
genen Bebauungsplan). 
Für die vier festgesetzten Flächen wird auf insgesa mt etwa 110 m² Röhricht, beispielsweise 
mit Schilfmatten, initial gepflanzt. Die festgesetz ten Bereiche am Gewässerrand kommen 
hierfür in Frage, da sie sich aufgrund ihrer Topogr aphie (Wassertiefe maximal 1 m) anbieten 
und bislang nicht mit Schilf-, Kalmus- oder sonstigem Röhricht bestanden sind. 
Schwimmblattpflanzungen sollen das Biotop sowohl erweitern als auch externe Beeinträchti- 
gungen abpuffern, sodass die Schwimmblattbepflanzung maßgeblich eine Schutzfunktion für 
das Biotop einnimmt. So soll verhindert werden, das s z.B. Menschen in das Biotop hinein- 
schwimmen. Zudem besitzen die Wasserpflanzen eine r einigende Wirkung für den See. Die 
Schwimmblattpflanzungen sind Teil der Eingriffs-/Au sgleichsbilanzierung und stellen eine 
wertvolle Ergänzung für die seeökologischen Belange dar. 
9.12.8. Gewässerschutz und Dauermonitoring 
Um langfristig den Gewässerzustand im Blick zu behalten und gegebenenfalls (z.B. mittels  
Belüftung) nachjustieren zu können, ist ein dauerhaftes Monitoring des Sauerstoffgehaltes 
und der Temperatur vorgesehen, welches im Durchführungsvertrag geregelt wird. 
9.12.9. Auftrag von Oberboden 
Auf Grundlage der umwelttechnischen Untersuchung (Orientierende umwelttechnische Bo- 
den- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände Ka stanienallee/Elfeicher Weg, Um- 
weltplanung Bullermann Schneble GmbH, 12. Februar 2 021) und der durchgeführten Bo- 
denanalysen besteht für den Wirkungspfad Boden-Mens ch für die Prüfwerte "Wohngebiete" 
(gem. BBodSchV, Anhang 2, Tabelle 1.4) keine Gefahr  für die menschliche Gesundheit. Die 
Prüfwerte werden alle deutlich unterschritten. Ledi glich in einem Rasterfeld wurde eine ge- 
ringe Erhöhung von Nickel festgestellt. Im Zuge der Umnutzung ist dieser Teil abzutragen. 
Der Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze war nicht Teil d er Untersuchung. Hier müssten die 
Bodenuntersuchungen auch in anderen Tiefenstufen er folgen. Beim Blick auf die Analyseer- 
gebnisse wären aber aktuell u.a. die Bleikonzentrat ionen zu hoch, um dort zum Beispiel 
Gemüse o.ä. anzupflanzen.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
42 
 
Aus diesem Grunde ist bestimmt, dass in nachgelager ten Genehmigungsverfahren Nach- 
weise über die umwelttechnische Unbedenklichkeit de s vorhandenen Oberbodens vorzule- 
gen sind, soweit dieser bestehen bleibt und als Nutzgarten (Hausgarten) verwendet wird. Die 
umwelttechnische Unbedenklichkeit ist über chemisch e Analysen gem. BBodSchV Wir- 
kungspfad Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze sicher zustellen. Bei Überschreitungen 
von zulässigen Grenzwerten des vorhandenen Bodens s ind im Zuge der Umnutzung somit 
geeignete Maßnahmen erforderlich (Bodenaustausch et c.). Um in zukünftigen Gärten der 
vorgesehenen Wohngebäude eine mögliche Gefährdung d es Wirkungspfades Boden-
Mensch und Boden-Nutzpflanze zu unterbinden und ein e kulturfähige Oberbodenschicht zu 
schaffen, ist im Sinne des vorsorgenden Bodenschutz es im Bereich von Hausgärten nach 
Abtrag des Oberbodens der Auftrag einer min. 0,5 m dicken Schicht aus kulturfähigem Bo- 
den vorzusehen.  
9.13. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
Auf allen Gemeinschaftsflächen sind Geh-, Fahr- und  Leitungsrechte zugunsten der berech- 
tigten Ver- und Entsorgungsträger sowie der Rettung sdienste festgesetzt. Mit dem Geh-, 
Fahr- und Leitungsrecht für die Ver- und Entsorgung sträger wird gewährleistet, dass die 
Entsorgungsträger die Müllstellplätze (inkl. Unterf lurcontainer) im Plangebiet erreichen oder 
Versorgungsleitungen innerhalb der Gemeinschaftsflä chen verlegt und gewartet werden 
können. 
Für die mit G markierte private Straßenverkehrsfläc he ist ein Gehrecht zugunsten der Allge- 
meinheit festgesetzt. Hierdurch wird gewährleistet,  dass die Allgemeinheit in diesem Teilbe- 
reich das Plangebiet durchqueren kann und eine Wege verbindung zwischen Elfeicher Weg 
und Kastanienallee besteht, die der Allgemeinheit z ugänglich ist. Eine Durchquerung mit 
dem Pkw ist auf der mit G markierten, privaten Stra ßenverkehrsfläche für die Allgemeinheit 
nicht erlaubt und nur für die Bewohner des Quartiers gestattet. 
9.14. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlic hen Umwelteinwirkungen 
Die Entwicklung des neuen Wohnstandorts im Plangebi et folgt der Strategie der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt zur Deckung des Wohnraumbeda rfs durch die Umstrukturierung und 
Bebauung von bislang nicht oder nur begrenzt für da s Wohnen genutzten Flächen. Mittels 
der Neuplanungen wird der Entwicklungsstrategie zur kleinteiligen Arrondierung von Stadttei- 
len gefolgt.  
Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan „1. Änderung des FNP Teilbereich 1.2 (Bür- 
gerpark-Nord)“ stellt für einen Großteil der Fläche n des Plangebiets eine „Wohnbaufläche“ 
dar. 
Eine kleinere Teilfläche im Nordosten des Geltungsb ereichs ist als Grünfläche dargestellt, 
aber aufgrund der geringen Größe dieser Teilfläche ist keine Änderung des FNPs erforder- 
lich. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans ze igen somit den planerischen Willen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, am Standort Wohnnutzu ngen zu realisieren. Der Bebau- 
ungsplan ist hiernach aus den Zielen des FNP entwickelt. 
Im Plangebiet sind im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung an den geplanten Fas- 
saden Lärmwertüberschreitungen festgestellt worden,  sodass Schallschutzmaßnahmen 
festgesetzt werden müssen. Die Maßnahmen spiegeln s ich zudem sowohl in einem an die 
Schallschutzerfordernisse ausgerichteten Entwurf als auch in baulichen Maßnahmen an den 
Gebäuden wider. So ist die Reihenhauszeile der Bauf elder RH 1-20 als geschlossene bauli- 
che Anlage mit einer Mindesthöhe zu errichten, dami t die Lärmemissionen des Bayerischen 
Biergartens nicht den östlichen Teil des Geltungsbe reichs belasten. Die schalltechnische 
Wirksamkeit dieser Maßnahme ist gutachterlich belegt und über die Festsetzungen zum Maß

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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der baulichen Nutzungen umgesetzt. Die an den Gebäu den umzusetzenden Maßnahmen 
zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen sind folgend aufgeführt. 
Unter der Beachtung von Lärmquellen in der stadträu mlichen Nachbarschaft (Biergarten, 
Grillhütte, etc.) und ein darauf angepasstes städte bauliches Konzept, für das die Lärmver- 
träglichkeit unter Realisierung bestimmter schallte chnischer Maßnahmen nachgewiesen 
wurde, ist aus städtebaulichen Gründen eine Übersch reitung der Richtwerte der DIN 18005 
im Plangebiet auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung angemessen . 
9.14.1. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Verkehrs 
Im Plangebiet scheiden aktive Maßnahmen zur Geräusc hminderung von Verkehrsgeräu- 
schen u.a. aus städtebaulichen Gründen aus. Auch wü rden Aufwand und Nutzen, aufgrund 
der etwas entfernt gelegenen Verkehrswege, in einem  sehr ungünstigen Verhältnis stehen. 
Insofern sind für Aufenthaltsräume mit Überschreitu ng der schalltechnischen Orientierungs- 
werte für Verkehr nach Beiblatt 1 der DIN 18005-1 f ür WA - 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts - schalltechnisch geeignete, mechanische Lüf tungseinrichtungen vorzusehen. D. h. 
die Schalldämmung mit Lüftungseinrichtung darf nich t schlechter sein als die Schalldäm- 
mung ohne Lüftungseinrichtung. Im Übrigen ist ein ausreichender Mindestluftwechsel gemäß 
DIN 1946-6 zu gewährleisten. Die Lüftungseinrichtun gen können im Bedarfsfall Teil des 
energetischen Gebäudekonzepts sein.  
In manchen der geplanten Außenwohnbereiche wird der  Zielwert von 55 dB(A) um wenige 
dB überschritten. Da es sich bei diesem Zielwert um  einen sog. Orientierungswert handelt, 
kann im begründeten Einzelfall auch eine angemessen e Überschreitung hingenommen 
werden. Die besagten Außenwohnbereiche verfügen – t rotz ihrer Lage im großstädtischen 
Raum – noch über ein moderates Pegelniveau der Verk ehrsgeräusche im Rahmen gesunder 
Wohnverhältnisse. Das städtebauliche Entwicklungsko nzept für das Plangebiet weckt durch 
seine räumliche Lage Erwartungen an gehobene Wohnqualität. Daher erscheint es im vorlie- 
genden Einzelfall als angemessen, die genannten Außenwohnbereiche zugunsten höherwer- 
tiger Gestaltungsoptionen ohne zusätzliche bauliche  Maßnahmen zur Geräuschminderung 
zu realisieren. Zudem ist die Überschreitung in ein er gesamtstädtischen Betrachtung zu 
begründen: die Wohnlage stellt eine sinnvolle Ergän zung der vorhandenen Bebauungsstruk- 
turen dar; die Fläche ist bereits im FNP als Wohnba ufläche dargestellt. Die Überschreitung 
ist sehr geringfügig und nur in den Außenwohnbereic hen hinzunehmen. Vor diesem Hinter- 
grund kann die geringfügige Überschreitung der Orie ntierungswerte in der Abwägung über- 
wunden werden. 
9.14.2. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen des Gewerbes und der 
Freizeit 
Um einerseits den uneingeschränkten Betrieb des Bie rgartens sowie der Grillhütte weiterhin 
zu gewährleisten und andererseits gesunde Wohnverhä ltnisse im Geltungsbereich zu schaf- 
fen, sind verschiedene Festsetzungen zum Schutz der  Bewohner im Plangebiet getroffen 
worden, u.a. eine geschlossene bauliche Anlage zum Biergarten, Regelungen zu öffenbaren 
Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen, H öhe von Brüstungen, etc. Diese resul- 
tieren aus den Ergebnissen des Schallschutzgutachte ns (Schallimmissionsprognose, Vorha- 
benbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 „Kastanienallee/ Elfeicher Weg“, Stadt Darmstadt, 
Stand 23.06.2021). 
Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen benannt: 
- Zum Schutz der Bewohner ist eine geschlossene bau liche Anlage mit einer Mindest- 
höhe, -tiefe und -länge in den Baufeldern der Gebäu de RH1 bis RH 20 zu errichten. 
Dies dient dem Schutz der östlich gelegenen Gebäude, da die Anlage wie eine Lärm-

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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schutzmauer den Schalleintrag des Biergartens minde rt und so Wohnen im Gebiet 
ermöglicht. 
- Entlang der geschlossenen baulichen Anlage (rote Linie A) sowie im Dachgeschoss 
des Hauses DH 18 (magentafarbene Line D) dürfen kei ne öffenbaren Fenster zu 
Aufenthaltsräumen (Wohnräume, Schlafzimmer, Kinderz immer, etc.) eingebaut wer- 
den. Dies dient dazu, dass kein Bewohner der Gebäud e durch Lärm in den eigenen 
Wohnräumen gesundheitlich beeinträchtigt wird. Öffe nbare Fenster in Nicht-
Aufenthaltsräumen wie Badezimmer, Küchen, WCs, Flur e, etc., in denen man sich 
nicht länger aufhält, sind hier hingegen möglich, d a eine dauerhafte Beschallung der 
Bewohner dadurch nicht möglich ist. 
- Im Süden und Norden der baulichen Anlage (rote Li nie A an RH 1 und RH 20 sowie 
blaue Linie B) sind Fenster von Aufenthaltsräumen m it nächtlichen Richtwertüber- 
schreitungen nur als nicht öffenbare Fenster zuläss ig, da hier zu hohe Schalleinwir- 
kungen an den Fenstern anliegen. Diese Fenster dürf en nur zum Zwecke der Reini- 
gung mit einem speziellen, handelsunüblichen Schlüs sel geöffnet werden, der den 
Hausbewohnern nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Dieser kann beispielsweise bei 
der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft deponiert  werden und zum Zwecke der 
Reinigung zeitlich begrenzt ausgeliehen werden. Fal ls das Fenster der Rettung im 
Brandfall dient, ist ein entsprechendes Werkzeug (N otfallhammer) in unmittelbarer 
Nähe anzubringen. Alternativ kann auch bei Fenstern entlang der blauen Linie B eine 
Prallscheibe vor dem Fenster angebracht werden, die  die Schallimmissionen am 
Fenster auf ein notwendiges Maß mindert. In diesem Fall kann auch ein normales, öf- 
fenbares Fenster hinter der Prallscheibe eingebaut werden. 
Die wesentlichen Parameter der Prallscheiben sind:  
- das bewertete Schalldämm-Maß R’w des Scheibenmaterials,  
- der Abstand zwischen Prallscheibe und Fenster,  
- das Maß der Überlappung der Prallscheibe gegenüber dem Fenster und  
- ggf. baulich geschlossene, seitliche Fuge (-n) zwischen Prallscheibe und Fenster. 
- Im Reihenhaus 20 (orangene Linie C) ist im Dachge schoss bei einer Nutzung als 
Aufenthaltsraum an der geplanten Loggia eine baulic he Brüstung mit einer Höhe von 
mindestens 1,3 m anzubringen, damit die Immissionen  an den dahinterliegenden 
Fenstern auf das notwendige Mindestmaß gemindert we rden. Eine niedrigere Brüs- 
tung in üblicher Höhe (ca. 80 -90 cm Höhe) würde hi er keine ausreichende Reduzie- 
rung des Lärms ermöglichen. 
- In allen Aufenthaltsräumen ist aufgrund der ggf. eingeschränkten Belüftung durch die 
nicht öffenbaren Fenster ein ausreichender Mindestl uftwechsel gem. DIN 1946-6 zu 
gewährleisten. Dies kann bspw. über eine Lüftungsan lage erfolgen, die aufgrund des 
Energiestandards der Häuser ohnehin üblich und notwendig ist. 
- Hinweis: Die konkrete, schalltechnische Auslegung  der entsprechenden Minde- 
rungsmaßnahmen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 
Die genannten Maßnahmen gelten für alle Aufenthaltsräume bzw. Fenster, an denen Richt- 
wertüberschreitungen anliegen. In den folgenden Grafiken sind die Lärmwerte pro Haus und 
Fassade dargestellt. Alle Werte die mit einer roten Umrandung gezeichnet sind, sind Fassa- 
den, an denen die entsprechenden Maßnahmen notwendig sind.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet - Gebäudelärmkarten Gewerbe nach 
TA Lärm - Beurteilungspegel: 
EG TAG OG TAG DG TAG 
   
 
EG NACHT OG NACHT DG NACHT

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet (auf Basis Kalibrierungsberechnung -
Kastanienallee 2-) Gebäudelärmkarte Freizeit nach Freizeitlärm-Richtlinie - Beurteilungspegel: 
EG MITTAGS OG MITTAGS DG MITTAGS 
   
 
EG NACHT OG NACHT DG NACHT 
   
9.14.3. Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche 
Die Bearbeitung des Schallschutzes gegenüber Außenl ärm nach DIN 4109 dient der Ermitt- 
lung der schalltechnischen Anforderungen der Außenb auteile eines Bauvorhabens. Sie ist 
Bestandteil des Schallschutznachweises nach DIN 4109 im Baugenehmigungsverfahren.  
Basisgröße dafür ist der sog. maßgebliche Außenlärm pegel, der die auf die Außenbauteile 
einwirkenden Geräusche im Sinne der Norm quantifizi ert. Bei Bebauungsplänen wird er 
üblicherweise im Rahmen des Verfahrens ermittelt und festgesetzt.  
In der Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 sind über sogenann- 
te Inselkarten (Inselkarte 01 bis Inselkarte 03) di e gutachterlich ermittelten Lärmpegelberei- 
che geschossweise aufgeführt. Bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind 
die Außenbauteile nach den Anforderungen der DIN 41 09-2:2016-07 auf Grundlage der 
Inselkarten (siehe Planzeichnung) zu bemessen und a uszuführen. Die Festsetzung sichert, 
dass gemäß den Inselkarten das erforderliche result ierende Schalldämm-Maß der Außen- 
bauteile eingehalten wird, z.B. durch geeignete bau liche Vorkehrungen wie die Verwendung

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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entsprechender Außenbauteile (Außenwände, Fenster u nd Türen, Rollladenkästen, Lüfter 
und sonstige Einrichtungen). Hierdurch werden in sc hutzbedürftigen Räumen, bei geschlos- 
senem Fenster, nutzungskonforme Innenschallpegel im  Sinne der DIN 4109 erreicht. Der 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB geforderte Schutz gesu nder Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
wird somit mittels der Festsetzungen gewährleistet.  
Zudem ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4. 4 unter Ziff. I. 14.3. eine Festset- 
zung mit einer Öffnungsklausel formuliert, um auch niedrigere Anforderungen zuzulassen. 
Wird durch eine weitere schalltechnische Berechnung , bspw. im Zuge des Baugenehmi- 
gungsverfahrens, der Nachweis erbracht, dass an der  Fassade aufgrund veränderter, äuße- 
rer Rahmenbedingungen geringere Außenlärmpegel daue rhaft anliegen, kann eine Ausnah- 
me zur Reduzierung der Anforderungen an die Schalld ämmung der Außenbauteile entspre- 
chend der Vorgaben der DIN 4109-1: 2016-07 zugelassen werden. 
9.15. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlich en Umwelteinwirkungen (Zu- 
lässigkeit der Wohnbebauung) 
Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist  die Aufnahme der Wohnnutzung in 
den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis FEH 5 b is zur Errichtung der Wohngebäude 
in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 unzulässig. Die Fe stsetzung soll sicherstellen, dass ge- 
sunde Wohnverhältnisse für die zukünftigen Bewohner  der DH 1 bis 22 und FEH 1 bis 5 
gewährleistet sind. Da eine bedingte Festsetzung ei ne Abkehr vom Grundsatz des zeitlich 
unbeschränkten Baurechtes darstellt, sind derartige  Festsetzungen nur in „besonderen Fäl- 
len“ zulässig. Die „Besonderheit“ des jeweiligen Ei nzelfalls muss sich dabei aus städtebauli- 
chen Gründen ergeben. Hierzu können notwendige Maßn ahmen zur sachgerechten Lösung 
von Immissionsschutzkonflikten zählen. So ist die E rrichtung immissionsempfindlicher 
Wohnbebauung im Lärmschatten anderer, (z.B. zuerst zu errichtende schützende Riegelbe- 
bauung), durchführbar. 
Die Reihenhauszeile im Westen ist somit als Maßnahm e zur Geräuschminderung für das 
übrige Plangebiet erforderlich und daher zuerst zu realisieren und dauerhaft zu erhalten. 
9.16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern  und sonstigen Bepflanzun- 
gen 
Entsprechend § 1a Abs. 1 BauGB soll mit Grund und B oden sparsam und schonend umge- 
gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf d as notwendige Maß zu begrenzen. 
Die Festsetzungen zu Baumanpflanzungen auf Gemeinsc haftsflächen, zur Bepflanzung der 
nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Begrünung de r Vorgärten und des Gewässerrand- 
streifens dienen der Minimierung der durch Versiegelung bewirkten, negativen Auswirkungen 
auf Boden, örtliches Klima und Wasserhaushalt. Auße rdem wird die Sicherung eines mög- 
lichst großen Anteils zusammenhängender Vegetationsflächen angestrebt. Zudem soll damit 
ein durchgrüntes Erscheinungsbild des Quartiers gewährleistet werden. 
9.16.1. Anzupflanzende Bäume auf Gemeinschaftsflächen 
Auf den Gemeinschaftsflächen sind Neupflanzungen vo n mindestens 26 großkronigen Bäu- 
men sowie mindestens 4 klein- bis mittelkronigen Bä umen aus heimischen, standortgerech- 
ten Arten vorgesehen. Alle Bäume müssen einer Pflan zqualität von mindestens Stammum- 
fang (StU) 20 - 25 cm entsprechen und sind dauerhaf t zu erhalten und bei Abgang gleich- 
wertig zu ersetzen. Die dauerhafte Erhaltung und der gleichwertige Ersatz werden vertraglich 
zwischen dem Vorhabenträger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt.

Begründung – Entwurf  – 19.08.2021  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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Die Bäume dienen insbesondere der gestalterischen A ufwertung und Gliederung der Ge- 
meinschaftsflächen. Aus ökologischer Sicht ist die klimawirksame Beschattung versiegelter 
Flächen hervorzuheben. Durch das Grünvolumen der Bä ume werden auch die Beeinträchti- 
gungen durch Kraftfahrzeuge bzw. Fahrverkehr und da mit verbundene Immissionsbelastun- 
gen reduziert.  
Voraussetzungen für ein dauerhaftes und gesundes Wa chstum der Bäume sind eine ausrei- 
chende Versorgung mit Wasser, Luft und Nährstoffen.  Daher müssen, abhängig von der 
jeweils eingesetzten Baumart, ein genügend großer d urchwurzelbarer Raum und eine genü- 
gend große Grundfläche der Baumscheibe vorhanden sein.  
Bei Baumscheiben sind je Baumart ein genügend große r durchwurzelbarer Raum (bei groß- 
kronigen Bäumen min. 36 m³ / Baum, bei mittelkronig en min. 24 m³ / Baum und bei kleinkro- 
nigen Bäumen 12 m³ / Baum) und eine genügend große dauerhaft luft- und wasserdurchläs- 
sige Grundfläche vorzusehen, um geeignete Pflanz- u nd Wachstumsverhältnisse bereitzu- 
stellen. 
9.16.2. Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen 
 Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen 
9.16.2.1. 
Zur Begrünung der Grundstücksfreiflächen wird eine Festsetzung über die Anforderungen 
zur Bepflanzung der nicht bebaubaren Grundstücksflä chen getroffen. Die Festsetzung spie- 
gelt die vorgesehene Freianlagenplanung zur Begrünung im Plangebiet wider.  
Die privaten Grundstücksfreiflächen müssen infolge ihrer Wohnungsnähe auch eine wichtige 
Funktion für die Freiraumerholung im Wohnumfeld übe rnehmen. Begrünte Grundstücksfrei- 
flächen haben v. a. folgende positive Wirkungen auf den Naturhaushalt: 
• Erhaltung von Böden mit Regulations- und Lebensrau mfunktionen, 
• Klimatologische Wirkungen (Minderung des Wärmeinse leffektes, Luftreinigung) durch 
Temperaturregulierung, Schutz vor unerwünschter Son neneinstrahlung, Schadstofffilte- 
rung und Sauerstoffproduktion, 
• Bereitstellung von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt, 
• Bereitstellung von Flächen für die Retention von N iederschlägen, 
• Grünordnerische Gestaltung des Orts- und Landschaf tsbildes, 
• Bereitstellung von Freiräumen für die Erholung im Wohnumfeld. 
 
Die auf den Grundstücken anzupflanzenden Bäume und Sträucher dienen insbesondere der 
gestalterischen Aufwertung der Gärten und ihrer Umg ebung. Aus ökologischer Sicht ist die 
klimawirksame Beschattung von Relevanz. Aufgrund de s damit verbundenen Grünvolumens 
werden auch Immissionsbelastungen reduziert. 
Zur Gewährleistung eines Mindeststandards an 
 
• Lebensraumqualitäten für die Tier- und Pflanzenwel t, 
• Gestaltungsqualitäten für die Wohnumfelderholung u nd 
• klimatologisch positiven Wirkungen der Freiflächen  
werden Mindestfestsetzungen (s. Festsetzungen Ziff. I Nr. 16.2.1) im Hinblick auf die Art und 
die Anzahl der vorzunehmenden Baum- und Strauchpflanzungen auf den Grundstücksfreiflä- 
chen getroffen. Insgesamt werden im Zuge dieser Fes tsetzungen min. 175 klein- bis mittel- 
kronige Bäume sowie 130 Solitärsträucher neu gepflanzt.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
49 
 
Die Beschränkung zur Errichtung flächenhafter Stein -, Kies-, Splitt- und Schottergärten oder 
-schüttungen soll zur Vermeidung von Hitzeinseln, V erbesserung des lokalen Kleinklimas 
sowie der Förderung der örtlichen Fauna beitragen. 
 Vorgärten 9.16.2.2. 
Zur Gewährleistung eines Mindeststandards an grünor dnerischen Qualitäten sowie von 
Gestaltungsqualitäten für die Wohnumfelderholung we rden Anforderungen zur Errichtung 
und Beschaffenheit der Vorgärten gestellt. Die Vorg ärten sind gärtnerisch anzulegen. Dies 
bedeutet, dass hier Grünflächen angelegt werden müs sen mit einer entsprechenden Be- 
pflanzung aus Stauden, Gräsern und Bäumen. Diese sind zu erhalten und zu pflegen und bei 
Abgang zu ersetzen. Die Anlage der Vorgärten erfolg t mit dem Verkauf der Häuser, d.h. sie 
sind also bereits bei Fertigstellung und Bezug der kompletten Anlage angelegt. 
Neben den Grünpflanzungen sind auch Nebenanlagen, Z uwegungen, Stellplätze für Fahrrä- 
der und im Falle der FEH 1 und 2 auch Stellplätze für PKW im Vorgarten zulässig. Dies dient 
dazu, dass Mülltonnen in Schränken, Boxen, etc. der  unmittelbaren Sicht entzogen werden, 
Briefkasten- und Klingelanlagen entstehen und Fahrr äder abgestellt werden können, da 
bspw. die Reihenhäuser über keinen Keller verfügen. Zuwegungen sind zur Erschließung der 
Häuser und der Nebenanlagen wie Gartenboxen, Fahrradstellplätze, etc. zulässig. 
Auch sind Arbeits- und Lagerflächen unzulässig, um das städtebauliche Bild eines gepfleg- 
ten Wohngebiets nicht zu stören. Zudem erschweren w eitere Arbeits- und Lagerflächen die 
Biotopbilanz, da noch mehr Fläche versiegelt wird u nd ausreichend Platz für Arbeiten und 
Bewegung auf den Grundstücken vorhanden ist. 
 Gewässerrandstreifen 9.16.2.3. 
Auf Grundlage des Hessischen Wassergesetzes (HWG) b efindet sich im Vorhabenbereich 
ein Gewässerrandstreifen mit 5 Metern Breite, der v on baulichen Anlagen freigehalten wer- 
den muss. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft sind im Gewässerrandstreifen aber möglic h. Teile der nachrichtlich übernomme- 
nen Fläche des gesetzlich geschützten Biotops (s. vorh. Bebauungsplan Ziff. V. Nr. 1.) sowie 
die festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche besonderer Zweckbestimmung – Zugang Wasser- 
fläche (s. vorh. Bebauungsplan Ziff. I. Nr. 11.4.) befinden sich ebenfalls innerhalb des Ge- 
wässerrandstreifens. Die vier Pflanzflächen für die  Initialpflanzung mit Röhrichten grenzen 
unmittelbar an den Gewässerrandstreifen an. Diese g enannten drei Flächen sind von den 
Festsetzungen und damit verbunden von den Pflanzmaßnahmen zum Gewässerrandstreifen 
ausgenommen. 
 
Innerhalb des Gewässerrandstreifens werden einheimi sche standortgerechte Gehölze ge- 
pflanzt, die dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen sind. Die Gehölze 
werden etwas vom Ufer zurückgesetzt gepflanzt und k onzentrieren sich entlang der Privat- 
gärten der Baugrundstücke. Dies erfolgt, um eine Be schattung der bestehenden Röhrichte 
durch die Gehölze zu vermeiden und Laubfall in das Wasser zu verhindern (Eutrophierung) 
und zugleich den Zugang zum Gewässer zu erschweren.  Zum Teil müssen dafür bestehen- 
de Mauern abgebrochen werden. Aufgrund der inhomoge nen Bodenverhältnisse und ge- 
ringmächtigen Oberbodenschicht sind Pflanzgruben für Weichgehölze und Weiden zu schaf- 
fen und bei Bedarf mit bewährten Methoden landschaf tsgärtnerischer Praxis standortzuver- 
bessern, bspw. durch Anreicherung mit geeignetem Bo densubstrat oder Bodenverbesserun- 
gerungen und Pflanzenverankerung in der Wachstumsphase. 
 
Zwischen dem unmittelbaren Uferbereich und den Gehö lzpflanzungen soll der Gewässer- 
randstreifen sich von selbst begrünen. Der Bereich des Gewässerrandstreifens, auf dem 
Uferstaudenpflanzungen, Gehölzpflanzungen und Platz für die Selbstbegrünung vorgesehen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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sind, ist in etwa 1.260 m² groß. Im gesamten Gewäss errandstreifen ist die nachträgliche 
Anpflanzung weiterer Gehölze in der Regel unzulässi g und nur gestattet, wenn beschädigte 
Gehölze ersetzt werden müssen Die Ausbringung nicht  heimischer Pflanzen ist ebenfalls 
unzulässig, um damit den Fremdarteneintrag in das G ebiet zu reduzieren. Dies wird auch 
über die Kaufverträge mit den späteren Nutzern der Gärten gesichert. 
 
Weitere Maßnahmen zum Schutz des Gewässerrandstreifens (z.B. Ausschluss der Lagerung 
wassergefährdender Stoffe) werden vertraglich zwisc hen dem Vorhabenträger und der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt vereinbart.  
9.16.3. Anzupflanzende Hecken und Erweiterung von bestehenden Hecken 
Durch die Entfernung der bestehenden baulichen Einf riedungen entlang des Grundstücks 
erfolgt eine grünräumliche Verbindung des Plangebie ts mit seiner Umgebung. Durch ergän- 
zende Pflanzungen mit freiwachsenden, standortgerec hten Hecken an den nördlich und 
östlich angrenzenden vorhandenen Hecken (H1 und H2)  wird das Quartier in die grüne 
Umgebung eingebunden. An der westlichen Grundstücks grenze ist zudem die Neuanpflan- 
zung einer Hecke (H3) vorgesehen. Zur Schaffung ein es optisch ansprechenden Gebietsab- 
schlusses entlang bestehender Einfriedungen (Zaun) auf Seiten des Nachbargrundstücks ist 
eine vorgesetzte Heckenpflanzung vorgesehen.  
 
Bei Abgang von Heckengehölzen im Vorhabenbereich si nd diese gleichwertig zu ersetzen. 
Die getroffenen Festsetzungen zu den Hecken und Hec kenstrukturen mit Mindestanforde- 
rungen unterstreichen ihren grünordnerischen Wert für das Planvorhaben.  
9.16.4. Fassadenbegrünung 
Die festgesetzte Fassadenbegrünung soll zu einer zü gigen Durchgrünung des Plangebiets 
beitragen und ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur g estalterischen Aufwertung von Gebäu- 
den. Die Fassadenbegrünung stellt bereits nach kurz er Zeit die Entwicklung ökologisch und 
gestalterisch wirksamer Grünstrukturen sicher. Zude m bewirkt die Festsetzung von begrün- 
ten Fassaden positive Auswirkungen auf die Schutzgü ter Klima sowie Landschafts- und 
Ortsbild. So wirkt die Fassadenbegrünung ausgleiche nd auf die Auswirkungen baulicher 
Verdichtung und trägt zur Verbesserung des örtliche n Klimas bei, indem sie die Aufheizung 
der Gebäude reduziert. Zudem schafft die Begrünung der Fassadenflächen ein gestalterisch 
wirkungsvolles Grünvolumen und leistet damit einen Beitrag zur Einbindung der Bebauung in 
das parkähnliche Umfeld. Brandschutzrechtliche Regelungen sind dabei zu beachten. 
Die zu begrünenden Flächen an den Doppelhäusern (DH ) und Reihenhäusern (RH) sind 
gegenüber den zu begrünenden Flächen an den freistehenden Einzelhäusern (FEH) vielfach 
flächenmäßig größer (in m²) festgesetzt. An den DH und RH stehen vornehmlich größere 
Fassadenflächen zur Verfügung, die nicht durch Öffn ungen unterbrochen sind und sich 
besser zur Anordnung für Fassadenbegrünungen eignen.  
Die Mindestfestsetzung über die zu begrünenden Fass adenflächen in den Baufeldern ist 
Bestandteil der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß Umweltbericht. 
9.17. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und  sonstigen Bepflanzungen 
9.17.1. Erhaltung von Einzelbäumen und Baumgruppen 
Zur Verminderung eingriffsbedingter Beeinträchtigun gen wurde bereits im Vorfeld während 
der Planung versucht, eine möglichst geringe Anzahl  von Baumstandorten zu überplanen.

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Sowohl der Freianlagen- als auch der Vorhaben- und Erschließungsplan haben dies in ihren 
Planungen berücksichtigt.  
Auf dem Vorhabengrundstück gibt es derzeit 45 Besta ndsbäume. Für das Bauvorhaben 
müssen 33 bestehende Solitärbäume auf dem Grundstück gefällt werden, sodass 12 Bäume 
zum Erhalt im Vorhabenbereich festgesetzt sind. Dar über hinaus finden sich im direkten 
Grenzbereich des Grundstücks zum Elfeicher Weg elf Bäume, die im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan informatorisch dargestellt sind.  
Die Erhaltung von größeren Bäumen und Baumstrukture n wirkt sich positiv auf das Stadtbild 
aus und bietet gegenüber den Neubauten ein grünes P endant mit einer Wirkung, die bei 
Neuanpflanzungen erst nach mehreren Jahren erzielt werden kann. Die darüber hinaus 
verbundenen positiven Funktionen im Naturhaushalt, wie v. a. positive Wirkung auf das 
Kleinklima, Erzeugung von Verdunstungskälte, Bescha ttung von versiegelten Flächen, die 
Bereitstellung von Lebensraum für Tiere etc., komme n zudem bei großen Bäumen in beson- 
derem Maß zum Tragen. Die dauerhafte Erhaltung und der gleichwertige Ersatz werden 
vertraglich zwischen dem Vorhabenträger und der Wis senschaftsstadt Darmstadt geregelt. 
Der festgeschriebene Erhalt von festgesetzten zu er haltenden Bäumen auf Privatgrundstü- 
cken ist potentiellen Erwerbern mitzuteilen und auf  die Regelungen des Durchführungsver- 
trags zu verweisen.  
9.17.2. Erhaltung von Einzelbäumen des Naturdenkmals Kastanienallee 
Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume des nach § 28  BNatSchG geschützten Naturdenk- 
mals „Kastanienallee“ (N) sind dauerhaft erhalten u nd gegen jede Beeinträchtigungen zu 
schützen. Als historisch angelegte Allee besitzen d ie Rosskastanien an der Kastanienallee 
einen besonderen naturdenkmalhistorischen Wert. Die Hinweise zu Baumschutzmaßnahmen 
im Plangebiet sind zu beachten. 
9.17.3. Erhaltung von Hecken 
In der Planzeichnung ist der Erhalt der bestehenden  Hecke entlang der Kastanienallee (H4) 
zeichnerisch festgesetzt. Die zur Erhaltung festges etzten Heckenstrukturen sorgen dafür, 
dass das Quartier in die grüne Umgebung eingebunden  und Bestandsgrün gesichert wird. 
Die Heckenstrukturen sind dauerhaft gegen jede Beei nträchtigung zu schützen und bei 
Verlust gemäß Pflanzliste zu ersetzen. 
10. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen  
10.1. Dachgestaltung 
Aufgrund einer fehlenden ortstypischen Dachlandscha ft werden zugunsten einer modernen 
Architektursprache und eines hohen angestrebten Dur chgrünungsgrades im Plangebiet in 
den Baufeldern FEH 1 bis FEH 5 und DH 1 bis DH 22 F lachdächer mit einer Neigung von 
höchstens 5° festgesetzt. Die Festsetzung einer max imalen Dachneigung soll die Grundvo- 
raussetzung für eine erfolgreiche Dachbegrünung gewährleisten.  
Die Gebäudedächer der überbaubaren Grundstücksfläch en RH 1 bis RH 20 werden als 
Flachdach-Pultdach-Kombination mit einer Neigung von höchstens 35° ausgeführt.

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52 
 
10.2. Werbeanlagen 
Da im Plangebiet der Versorgung des Gebietes dienen de Läden, Schank- und Speisewirt- 
schaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe all gemein und sonstige nicht störende 
Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig sind, werden  Werbeanlagen festgesetzt, die nur 
an der Stätte der Leistung (am Gebäude) und bis zu einer maximalen Größe von 0,3 m x 0,3 
m zulässig sind. Anlagen mit grellem, wechselndem o der bewegtem Licht, bzw. Projektionen 
und Laufschriften sind nicht zulässig.  
Durch den Ausschluss ortsfremder Werbe- und auffälliger Lichtanlagen soll geregelt werden, 
dass von Werbeanlagen kein störender Impuls ausgeht , der negative Auswirkungen auf das 
Straßen- und Ortsbild sowie die Wohnnutzung besitzt.  
10.3. Einfriedungen  
Die Form und Höhe von Einfriedungen werden im Plang ebiet begrenzt und eingeschränkt, 
damit das städtebauliche Bild durch derartige Anlagen nicht dominiert wird. Die Vorgaben zu 
Einfriedungen werden hinsichtlich ihrer räumlichen Lage und Positionierung im Plangebiet 
differenziert festgelegt. So unterscheiden sich z.B . die Festsetzungen zu Einfriedungshöhen 
zwischen den Privatgrundgrundstücken im Gegensatz z u Einfriedungen von Privatgrundstü- 
cken zu öffentlichen Flächen. Ziel ist ein geordnet es städtebauliches Bild, welches Einblicke 
in die Grundstücke gewährt, insbesondere von der St raßenseite, aber auch eine Privatheit 
der hinteren Gärten ermöglicht, ohne eine geschloss ene bauliche Einfriedung errichten zu 
müssen. Auch wird beispielsweise die bestehende Einfriedung (Holzlattenzaun) zum westlich 
gelegenen Biergarten berücksichtigt und ermöglicht, während diese Einfriedung im restlichen 
Plangebiet nicht zulässig ist. 
Weiter bestehen Vorgaben zur Errichtung von Strauch pflanzungen und Hecken in Verbin- 
dung mit Einfriedungen. Die Verwendung von Strauchpflanzungen und Hecken leistet zudem 
einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz . Am Quartiersrand befinden sich frei- 
wachsende Hecken, die zugunsten weiterer Wachstumsm öglichkeiten von Höhenbegren- 
zungen ausgenommen sind.  
Die Festsetzungen sollen eine angemessene Form und Gestaltung der Grundstücke ermög- 
lichen und damit negative Auswirkungen auf das Straßen- und Ortsbild vermeiden.  
10.4. Abfallsammelanlagen 
Zum Schutz des Erscheinungsbilds im Quartier sind S tandflächen für private Abfallbehältnis- 
se einzuhausen und/oder einzugrünen. Gemeinschaftli ch genutzte Müll- und Abfallsammel- 
anlagen sind einzugrünen, da diese aufgrund der Unt erflurbauweise und der daraus folgen- 
den Leerung mittels Kran nicht eingehaust werden kö nnen. Somit sind sie dem Blick der 
Betrachter entzogen und wirken sich aus stadtgestal terischen Gründen nicht negativ auf die 
Erscheinung im Plangebiet aus.  
10.5. Carports 
Zur Gewährleistung eines einheitlichen städtebaulic hen Erscheinungsbildes des Plangebiets 
sowie zur Förderung positiver Auswirkungen auf das Stadtklima sind Carports als offene, 
bepflanzte und berankte flache Überdachungen auf St ützen ohne Wände auszuführen. 
Durch die Errichtung von Carports ohne Seitenwände verringern sich einschränkende Aus- 
wirkungen auf die Sichtverhältnisse sowohl aus stad tgestalterischen Gründen als auch aus 
Gründen der Verkehrssicherheit.

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53 
 
Carports sind nicht Bestandteil der vorgelegten Vor habenplanung, jedoch gegebenenfalls 
zukünftig als optionales Angebot denkbar.  
11. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Nieder- 
schlagswasser 
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes und für die Entwässerung der Dachflächen 
ist die Errichtung von Zisternen eine maßgebliche V orgabe, um das darin gesammelte Nie- 
derschlagswasser als Brauchwasser zu verwerten. Dur ch Verwendung von Niederschlags- 
wasser als Brauchwasser werden die Trinkwasser-Ress ourcen geschont, der Eingriff in den 
Wasserhaushalt gemindert und die Kläranlage entlast et. Bei Überlauf der Zisternen soll das 
Regenwasser auf dem Grundstück versickert und/oder in den öffentlichen Abwasserwasser- 
kanal eingeleitet werden. Voraussetzung für die Sam mlung, Verwertung und Versickerung 
ist, dass wasserwirtschaftliche, gesundheitliche, w asserrechtliche oder sonstige öffentlich-
rechtliche Belange nicht entgegenstehen. 
Ziel der Maßnahme ist einerseits die Minimierung de r Niederschlagsabflüsse und anderer- 
seits die möglichst naturnahe Wiedereingliederung d er unvermeidbaren Niederschlagsab- 
flüsse in den natürlichen Wasserkreislauf. Abflusss pitzen sowie Anteile des Oberflächenab- 
flusses sollen dabei zugunsten von Rückhaltung, Ver dunstung und Versickerung reduziert 
werden.  
Die Ausnahmen von der Zisternensatzung sollen einen  Anreiz für eine Dachbegrünung 
schaffen, die über die Mindestanforderungen der Dac hbegrünungsfestsetzungen hinausgeht 
und eine höhere Abflussretentionswirkung hat. Wenn Gründachflächen nicht an den Kanal 
angeschlossen sind, wird deren Regenwasser bereits vollständig auf dem Grundstück be- 
wirtschaftet und wieder dem Wasserkreislauf zugefüh rt, weshalb eine Zisterne zur Wahrung 
der Verhältnismäßigkeit entfallen kann. 
Das vorgegebene Fassungsvermögen von 25 l/m² stammt  aus der DIN 1989-1 zu Regen- 
wassernutzungsanlagen. Der Ertrag verringert sich e ntsprechend dem Abflussbeiwert, wes- 
halb für extensiv begrünte Dachflächen 10 l/m² vorgegeben werden. 
12. Kennzeichnung von Flächen 
12.1. Vernässungsgefährdeter Bereich 
Im Vorhabengebiet ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. Das Plangebiet wird als 
vernässungsgefährdeter Bereich gekennzeichnet. Unte r IV. sowie VI. Hinweise Ziff. 4 der 
textlichen Festsetzungen finden sich zudem Hinweise  zu den Grundwasserständen. Zur 
Vermeidung von Setzrissschäden bzw. Vernässungsschä den sind die Grundwasserflurab- 
stände zu berücksichtigen. 
13. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
13.1. Gesetzlich geschützte Biotope (Schilfröhricht ) 
Am Westufer des Sees befindet sich ein nach § 30 BNatSchG geschützter Schilfröhrichtstrei- 
fen. Dieser ist nachrichtlich in die Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
übernommen. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden gesonderte Festsetzungen zu 
zulässigen Maßnahmen im geschützten Biotopbereich g etroffen (s. Festsetzungen 
Ziff. I. 12.7.).

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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13.2. Gewässerrandstreifen 
Gemäß § 23 Abs. 1 HWG ist der Gewässerrandstreifen im Außenbereich nach § 35 BauGB 
zehn Meter und im Innenbereich im Sinne der §§ 30 und 34 des BauGB fünf Meter breit.  
Da sich das Gebiet derzeit im Innenbereich nach § 3 0 BauGB befindet, wird der Gewässer- 
randstreifen als fünf Meter breiter Schutzstreifen im vorliegenden vorhabenbezogenen Be- 
bauungsplan nachrichtlich übernommen. Diese Fläche überschneidet die nachrichtlich über- 
nommene Fläche des gesetzlich geschützten Biotops ( Schilfröhricht), die Pflanzfläche nach 
Ziff. I. 12.7 der textl. Festsetzungen (Anpflanzung  von Röhrichten und Schwimmblattpflan- 
zen) sowie die nach Ziff. I. 11.4 
 festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche besonderer Zweckbe- 
stimmung - Zugang Wasserfläche. Zudem läuft der Gew ässerrandstreifen über die nicht 
überbaubare Grundstückfläche der Anwohner.  
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden gesondert e Festsetzungen zu zulässigen 
Maßnahmen im Gewässerrandstreifen getroffen (Ziff. I. 16.2.3. Gewässerrandstreifen). 
 
13.3. Schutzgebiet nach Bundesnaturschutzgesetz (BN atSchG) 
Die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG ge schützte Allee der Straße „Kasta- 
nienallee“ ist nachrichtlich im vorhabenbezogenen B ebauungsplan übernommen. Dies gilt 
ebenso für die Einzelbäume (N) des Naturdenkmals „Kastanienallee“. 
14. Hinweise 
Auf Grundlage des Umweltberichts, vorliegender Guta chten sowie der Vorgaben öffentlicher 
Stellen und verschiedener Regelwerke sind Hinweise aus dem vorhabenbezogenen Bebau- 
ungsplan zu beachten, die nach den nachrichtlichen Übernahmen aufgeführt sind.  
15. Durchführungsvertrag 
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Du rchführungsvertrag zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger verfasst. Der Vertrag wird zwischen 
Offenlage und Satzungsbeschluss erstellt.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanien allee / Elfeicher Weg –  
 
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16. Planungsstatistik 
Geltungsbereich 26.384 m² 
Vorhabenbereich 25.017 m² 
  
Baugrundstücke (überbaubare Grundstücksfläche + 
nicht überbaubare Grundstücksfläche) 
13.851 m² 
 Überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenzen)  5.489 m² 
 Nicht überbaubare Grundstücksfläche (ein-
 schl. Vorgarten, entsprechende Teile des 
 Gewässerrandstreifens) 
8.362 m² 
 GR 5.630 m² * 
 GR II 7.965 m² 
 Geschossfläche 10.175 m² 
  
Gemeinschaftliche Grünfläche 1.398 m² 
Private Verkehrsfläche 2.732 m² 
Stellplätze und Carports (ohne die 4 StPl auf der nicht 
überbaubaren Grundstücksfläche) 
1.215 m² 
M+F-Flächen 58 m² 
Heiztechnikzentrale 60 m² 
Private Wasserfläche 5.703 m² 
  
Öffentliche Verkehrsfläche 1.367 m² 
* Gemäß Ziff. I. 5.2 dürfen Terrassen die festgeset zte Baugrenze um max. 2,5 m überschreiten. Ter- 
rassen sind GR I Flächen. Dadurch ist die GR gering fügig größer als die Überbaubare Grundstücks- 
fläche (durch Baugrenzen definiert).

Umweltbericht 
 
gemäß § 2 BauGB zum 
 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
 
Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co.KG  
 
 
Bearbeitung:  naturplan  
An der Eschollmühle 30 
64297 Darmstadt 
Tel. 0 61 51/39 66 1-0 
Fax 0 61 51/39 66 1-29 
E-mail: info@naturplan.net 
 Julia Harras 
Dr. Karsten Böger 
Dr. Marion Beil 
 
 
Stand:    19.08.2021

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
   
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ....................................................................................................................... 4 
1.1 Vorhaben und Planungsziel ...................................................................................... 4 
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen .............................................................................. 5 
1.2.1 Rechtsgrundlagen ..................................................................................................... 5 
1.2.2 Planungsrechtliche Vorgaben und bestehender Flächenschutz ................................ 6 
2 Lage im Raum ................................................................................................................ 7 
3 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter ....................................... 9 
3.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit ............................................................ 9 
3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................. 10 
3.2.1 Biotope und Flora ................................................................................................... 10 
3.2.2 Fauna ..................................................................................................................... 17 
3.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft .............................. 30 
3.3.1 Fläche ..................................................................................................................... 30 
3.3.2 Boden ..................................................................................................................... 30 
3.3.3 Wasser ................................................................................................................... 33 
3.3.4 Luft und Klima ......................................................................................................... 34 
3.3.5 Landschaft .............................................................................................................. 35 
3.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 35 
4 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der 
Planung ................................................................................................................. 35 
4.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit .......................................................... 35 
4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................. 38 
4.2.1 Biotope und Flora ................................................................................................... 38 
4.2.2 Fauna ..................................................................................................................... 41 
4.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft .............................. 43 
4.3.1 Fläche ..................................................................................................................... 43 
4.3.2 Boden ..................................................................................................................... 44 
4.3.3 Wasser ................................................................................................................... 45 
4.3.4 Luft und Klima ......................................................................................................... 46 
4.3.5 Landschaft .............................................................................................................. 47

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
   
 
 
4.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 47 
4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern...................................................... 48 
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von 
Eingriffswirkungen ............................................................................................... 48 
5.1 Vermeidungsmaßnahmen ....................................................................................... 48 
5.2 Minimierungsmaßnahmen ...................................................................................... 52 
5.3 Ausgleichsmaßnahmen .......................................................................................... 55 
6 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung .............................................................................. 58 
7 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .................62 
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................................. 62 
9 Quellen ......................................................................................................................... 65

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
   
 
Anlagen 
Anhang 1:  Pflanzliste (Vorschläge) 
Anhang 2:  Flächen für den Ausgleich des Ökopunktedefizit s 
Karte 1:  Biotop- und Nutzungstypen Ist-Zustand, Maßstab 1 :750 
Karte 2:   Biotop- und Nutzungstypen Plan-Zustand, Maßsta b 1:750 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs im Norden Darmstadts ........................................... 8 
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet ......................................................................................... 8 
[Fotos nicht im Einzelnen aufgeführt. Aufnahmen von M.  Beil, 16. Juli 2018 und J. Harras, 
12.03.2020] 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Nutzungs- und Biotoptypen (Bestand) nach der hessischen KV von 2005 innerhalb 
des Vorhabensbereichs ........................................................................................................ 16 
Tabelle 2: Erfassungstermine mit Wetterdaten und Begehungszeiten .................................. 18 
Tabelle 3: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Vogelarten ....................21 
Tabelle 4: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2017/ 2018 festgestellte Fledermausarten .26 
Tabelle 5: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Amphibien.....................27 
Tabelle 6: Nachweise weiterer Arten im Jahr 2018 ............................................................... 28 
Tabelle 7: Nutzungs- und Biotoptypen (Planung) nach der hessischen KV von 2005 innerhalb 
des Vorhabensbereichs ........................................................................................................ 40 
Tabelle 8: Übersicht Bilanzierung gemäß hessischer KV von 2005 ...................................... 59

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  4 
1 Einleitung 
1.1 Vorhaben und Planungsziel 
Zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg, direkt östli ch des Geländes des „Bayerischen  
Biergartens“, soll ein Privatgrundstück in eine Wohnbaufläche umgewand elt werden. Der 
Geltungsbereich des Vorhabens hat eine Gesamtgröße von e twa 25.000 m² inklusive eines 
bestehenden 5.300 m² großen Abgrabungsgewässers. Da die öffentliche Kastanienallee als 
Erschließungsstraße für das neue Wohngebiet dient, aber bislang nicht als Straße 
umgewidmet wurde, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes den des Vorhabens 
und zusätzlich etwa knappe 1.400 m² im Bereich der Kastani enallee, jener erfährt allerdings 
keine nennenswerten Veränderungen. 
Es ist geplant, rund um den See 20 Reihen-, 11 Doppel- und 5 Einzelhäuser, also insgesamt 
47 Hauseinheiten zu errichten. Die freistehenden Einfamil ienhäuser und die Doppelhäuser 
verfügen über insgesamt 27 Einliegerwohnungen, die o ptional als getrennte Wohneinheit 
genutzt werden können oder den Hauptwohnraum erweite rn. Bezüglich der Gebäudehöhe 
sind bei allen Häusern zwei Vollgeschosse und ein zusätzli ches Staffelgeschoss sowie aus 
städteräumlich-gestalterischen Erwägungen fünf Reihenhäu ser mit drei Vollgeschossen 
vorgesehen. In das Wohngebiet sollen zwei Zufahrtsstraßen  führen, die den Elfeicher Weg 
mit der Kastanienallee verbinden und westlich bzw. östl ich vom Stillgewässer verlaufen. Die 
beiden Straßen sollen für den öffentlichen motorisier ten Verkehr gesperrt sein, Fußgänger 
können durch das Wohngebiet gelangen. Parkmöglichkeiten  für die Anwohner und deren 
Besucher werden ausschließlich auf dem Gelände geschaffen  und ergänzt durch 4 
Parkplätze, die im Rahmen eines Car-Sharing-Konzepts gen utzt werden . Ein 
Wartungszugang zum See soll über die östliche Zufahrtstraße erfolgen . Es ist vorgesehen, 
für die Bewohner einen gemeinsam genutzten Zugang im S üden des Sees zu errichten, um 
den gesetzlich geschützten Schilfgürtel im Westen des Sees  zu erhalten. Im Rahmen eines 
Pilotprojekts soll die Seewärme als regenerative Energi equelle für die Beheizung der 
Wohnhäuser und Warmwasser genutzt werden. Auf den Flach - bzw. Pultdächern der 
Wohnhäuser sollen Solarmodule installiert werden. 
Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll nun der bestehende, noch rechtskräftige 
Bebauungsplan N 8.4 geändert werden. Bei der Aufste llung von B-Plänen sind die Belange 
des Umweltschutzes zu berücksichtigen (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB). Dafür ist eine Umweltprüfung 
durchzuführen, in welcher die Auswirkungen einer B-Plan -Umsetzung ermittelt, beschrieben, 
bewertet und in Form eines Umweltberichts dokumentiert werden (§ 2 (4) BauGB). Dies gilt 
auch für vorhabenbezogene B-Pläne. 
Der nachfolgende Bericht prüft die voraussichtlichen Ausw irkungen einer Umsetzung der 
Planung auf die Schutzgüter der Umwelt , untersucht die Möglichkeiten zur Vermeidung, 
Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirku ngen und gibt eine Prognose 
zur Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  5 
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 
1.2.1 Rechtsgrundlagen 
Die folgenden Fachgesetze und deren jeweilige Zielsetz ung bilden die Grundlage für die 
Umweltprüfung und sind damit auch für den neuen B-Plan von Bedeutung. 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009, zuletzt geänder t 
durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 
Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Naturschutzes, insbesonder e dem dauerhaften 
Erhalt wildlebender Arten, der Sicherung natürlicher Lebensräume und deren Vernetzung 
sowie dem Schutz der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. 
Besonders folgende Abschnitte hieraus sind für die vorliegende Umweltprüfung relevant: 
- § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
- § 2 Verwirklichung der Ziele 
- § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne 
- §§ 13 ff Eingriffsregelung 
- § 28 Naturdenkmäler 
- § 30 Gesetzlich geschützte Biotope 
- §§ 44-47 Besonderes Artenschutzrecht 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG) in der 
Fassung vom 20. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Arti kel 17 des Gesetzes vom 
07. Mai 2020 
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von 
Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (Hessische 
Kompensationsverordnung, KV) in der Fassung vom 01. Se ptember 2005, novelliert am 
26. Oktober 2018 und berichtigt am 01. Februar 2019 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 
2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03. Dezember 2020 
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in der Fassung vom 01. März 1999, zuletzt 
geändert durch Artikel 3 der VO vom 27. September 2017 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013, zuletzt 
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03. Dezember 2020 
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der 
Fassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  6 
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie d er wildlebenden Tiere und 
Pflanzen, zuletzt geändert am 13. Mai 2013 
Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parl aments und 
des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der  wildlebenden Vogelarten, zuletzt 
geändert am 05. Juni 2019 
1.2.2 Planungsrechtliche Vorgaben und bestehender Flächenschutz 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (2010) 
Im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungspl an 2010 (mit der Bekannt-
machung am 17. Oktober 2011 in Kraft getreten) liegt das Plangebiet im „Vor behaltsgebiet 
für Landwirtschaft“. Laut Textteil zum Regionalplan können Flächen für 
Wohnsiedlungszwecke, welche unter 5 ha groß sind und sich in den Ortsrandlagen befinden, 
im „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ liegen. Da d ie Planfläche diesen Vorgaben 
entspricht, entspricht das Vorhaben dem Regionalplan. 
Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2004) 
Im Landschaftsplan liegt der Geltungsbereich innerhalb  eines zum Erhalt/dem Ausbau von 
Grünflächen vorgesehenen Bereichs, damit steht das Vorha ben dem Landschaftsplan 
grundsätzlich entgegen. Aus sich heraus entwickelt der Landsc haftsplan aber keine 
Rechtskraft. In dem Plan stellt die Kastanienallee ein wichtiges, lineares Vernetzungsbiotop 
dar. Generell handelt es sich beim Bürgerpark Nord um eine klimaaktive Grünfläche und um 
einen Funktionsraum mit mittlerer Bedeutung. Die Gru ndwasserergiebigkeit auf dem 
Plangelände wird als gering eingestuft. Die Oberfläche ngewässer des Bürgerparks sind als 
nährstoffreiche Teiche klassifiziert. In der Bodenbewertun g liegt keine Aussage zum 
Geltungsbereich vor (Weißfläche). 
Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Darms tadt 
(2006, geändert 2009) 
Der FNP mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Dar mstadt wurde 2006 wirksam. Der 
Bereich des Untersuchungsgebiet s wurde im ursprünglichen FNP als „Grünfläche“ 
dargestellt. In diesem Bereich wurde der Plan dann 2009 durch die  Änderung 1.2 
(„Bürgerpark-Nord“) ergänzt. D as Untersuchungsgebiet wurde in der rechtskräftigen 
Änderung, welche nach wie vor gilt, als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Diese Änderung 
geschah im Hinblick auf den nicht realisierten und dami t nicht rechtskräftig gewordenen, 
vorhabenbezogenen B-Plan N 8.4.2 („An der Kastanienallee“). Dieser B-Plan sah vor, auf 
der Fläche eine Wohnanlage für ältere Menschen mit zehn Gebäuden zu errichten und damit 
die bebaute Fläche nur geringfügig zu vergrößern. Unter  Ziele und Zwecke der Planung 
formuliert der FNP, die „Wohnbebauung soll eine dem Park angemessene geringe Dichte“ 
aufweisen. Im zugehörigen Umweltbericht zur FNP-Änderun g heißt es: “Die Zielsetzung der 
dem FNP übergeordneten Planungen ist es, im Änderungs gebiet (FNP-Änderung 1.2, die 
Verfasser) Grünflächen zu erhalten und auszubauen “. Die im vorliegenden Bebauungsplan-
Entwurf vorgesehenen Ziele sind an diesen Vorgaben zu prüfen.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  7 
Bebauungsplan N 8.4 – Darmstadt Nord-Ost (1985) 
Der bislang rechtskräftige Bebauungsplan N 8.4 weist d ie Untersuchungsfläche als 
„Parkanlage mit Wegen“ inklusive „Teich“ aus. Die Kastanie nallee ist als zu erhalten 
festgesetzt. Eine Änderung dieses B-Plans im Untersuchung sbereich, der 
vorhabenbezogene B-Plan N 8.4.2 („An der Kastanienallee“), wurde nicht rechtskräftig. 
Bestehender Flächenschutz 
Die südlich an den Vorhabensbereich angrenzende Kastani enallee ist als Naturdenkmal 
nach § 28 BNatSchG geschützt. Das Naturdenkmal umfasst dabei die Allee beiderseits der 
Straße auf einer Länge von ca. 500 m mit 80 Kastanienbä umen (Aesculus hippocastanum). 
Etwa 120 m davon befinden sich innerhalb des Geltungsb ereiches des B-Plans. Sowohl die 
Beseitigung des Naturdenkmals als auch alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, 
Beschädigung oder Veränderung führen können, sind nach § 28 Abs. 2 BNatSchG verboten. 
Am Westufer des Sees befindet sich ein nach § 30 BNatSchG geschützter 
Schilfröhrichtstreifen (siehe auch Kapitel 3.2.1). Im Geltungsbereich des Bebauungsplan s 
besteht kein darüber hinausgehender gesetzlicher Flächen schutz nach BNatSchG 
(Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, La ndschaftsschutzgebiet, Naturpark, 
Geschützte Landschaftsbestandteile oder Natura 2000- Ge biet). Das 
Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ beginnt erst ö stlich der Kranichste iner Straße 
bzw. der Bahnlinie (N ATUREG-VIEWER HESSEN). Es befindet sich kein 
Trinkwasserschutzgebiet innerhalb des Geltungsbereichs (GRUSCHU-VIEWER HESSEN). 
2 Lage im Raum 
Der Vorhabensbereich (s. Abb. 1 und 2) besteht aus mehrere n privaten , der Öffentlichkeit 
nicht zugänglichen, zusammen etwa 25.000 m² großen Flurstücken (hauptsächlich 48/29, im 
Süden davon zwei kleine Flurstücke, 48/30 und 48/31 und im  Nordosten der Elfeicher Weg 
183 mit 47/3 und 47/4). Er befindet sich laut Landschaftsplan der Stadt Darmstadt im Norden 
des etwa 100 ha großen Bürgerparks Nord. Dieser Park ist geprägt durch verschiedene 
Bereiche, zu denen im Norden ein Landschaftspark mit H ügeln, Gewässern (darunter der 
Müllersteich östlich des Plangebiets), Waldflächen und W iesen zählt. Anfang der 1970er 
Jahre war der Park geprägt von kleingärtnerischer Nutzung , großen Brachflächen und offen 
gelassenen Tongruben ehemaliger Ziegeleien. Aufgrund d es früheren hohen 
Grundwasserstandes und des jahrhundertelangen Tonabbaus blieb das Gelände trotz der 
günstigen Lage unbebaut. Manche der Tongruben wurden m it unterschiedlichem Material 
verfüllt, andere hingegen offengelassen (H ISTORISCHER VEREIN FÜR HESSEN E.V. 2019). Auf 
dem Plangebiet liegt ein zentraler See, welcher durch den früheren Tonabbau entstanden ist. 
Ursprünglich war die Tongrube tiefer und wurde teilweise mit Bauschutt verfüllt (ANINA 2017, 
2018, 2019). Das Gebiet wird durch die als Naturdenkma l geschützte Kastanienallee im 
Süden, den Elfeicher Weg im Norden sowie einem öffen tlichen Fußweg im Osten begrenzt . 
An der Kastanienallee im Osten grenzt straßenbegleitend e Wohnbebauung an den 
Planungsbereich an.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  8 
Im Westen schließt sich das Gelände eines Biergartens mit Au ßengastronomie, Parkplätzen 
und Bewirtschaftungsgebäuden an. Aktuell befinden sich ve reinzelte Einfamilienhäuser und 
Reste von Fundamenten und Anlagen auf dem Gelände. 
 
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs im Norden Darmstadts 
Kartengrundlage: GEOBASIS-DE/BKG 
 
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet 
Quelle Luftbild: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  9 
3 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter 
Im Folgenden wird der derzeitige Bestand, der Zustand un d die Empfindlichkeit der 
Schutzgüter (vgl. § 2 (1) UVPG) innerhalb des Geltungsb ereichs unter Berücksichtigung 
seiner Lage im Raum beschrieben. 
Grundlage des Umweltberichts sind dabei folgende Gutachten: 
- Altlastenuntersuchungen (U MWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2020, 2021b) 
- Artenschutzfachbeitrag ( naturplan 2021) 
- Bodengutachten (A NINA 2017, 2018, 2019) 
- Chemische Analyse des Badegewässers (CAL 2019) 
- Energiekonzept (PGT 2021) 
- Erschließungskonzept (U MWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2021a) 
- Gewässergutachten (INGA 2021) 
- Grundwasseruntersuchung (U MWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2021c) 
- Klimagutachten (INKEK 2020, ergänzt im März 2021) 
- Schallgutachten (ITA 2021) 
- Verkehrsuntersuchung (S TETE PLANUNG 2021) 
- Vermessungen (W ITTIG+KIRCHNER 2019) 
3.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit 
Das Gelände ist in Privatbesitz und der Öffentlichkeit un zugänglich. Wegen eines 
umgebenden Holzzauns und der zusätzlichen Heckeneinfriedun g entlang der nördlichen, 
östlichen und südlichen Grenze ist kein Einblick möglich . Der Holzzaun entlang der 
westlichen Grenze befindet sich auf dem Nachbargrundstü ck und ist nicht mit einer Hecke 
eingegrünt. Eine Erholungsfunktion ist für die Öffent lichkeit auf dem Plangebiet nicht 
gegeben, durch den umliegenden Bürgerpark allerdings in unmittelbarer Umgebung 
vorhanden. 
Innerhalb des Gebiets besteht für die wenigen Bewohner  allerdings eine Erholungsqualität 
im direkten Wohnumfeld. Momentan befindet sich ledigl ich ein Wohnhaus im Norden des 
Plangebiets, daher tritt die Wohnqualität im Gebiet in den Hintergrund. Im Nordosten 
befinden sich mehrere Wohnhäuser, die teilweise schon lä nger leer stehen. Im Westen und 
Südosten befinden sich als Werkstätten und Lager genutzte Gebäude.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  10 
Eine zeitweise Belastung stellt der Geräuschpegel u.a. au sgehend vom Biergarten dar . Im 
Bereich des Wohnhaus es des Grundstückseigentümers werden die Zielwerte aus diesen  
Lärmquellen jedoch eingehalten. Durch Straßen- und Sc hienenverkehr werden die Zielwerte 
geringfügig überschritten. Diese Beeinträchtigung betrifft zurzeit allerdings nur die momentan 
wenigen Bewohner (ITA 2021). 
Das derzeitige Verkehrsaufkommen in der Kastanienallee ist auch in Spitzenzeiten gering , 
über den Knotenpunkt mit der Kranichsteiner Straße best eht eine direkte Anbindung ans 
kommunale Straßennetz. Das Plangebiet liegt in günstige r Distanz zur nächsten 
Straßenbahnhaltestelle (380 m Luftlinie), Bushaltestel le (280 m Luftlinie) und zum 
Nordbahnhof (970 m Luftlinie). An der Kastanienallee  ist allerdings kein durchgängiger 
Gehweg vorhanden. Im Umfeld des Untersuchungsgebiets be steht schon heute ein dichtes 
Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr. In der Kastanie nallee fehlen allerdings 
ausgewiesene Querungsangebote zum Bürgerpark. Der St raßenquerschnitt der 
Kastanienallee lässt keinen Raum für zusätzliche Stellplätze zu (STETE PLANUNG 2021). 
3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
3.2.1 Biotope und Flora 
Um den Ist-Zustand des Geltungsbereichs zu erfassen, wurd e eine flächendeckende 
Kartierung und Bewertung der Biotoptypen nach der h essischen Kompensationsverordnung 
(KV) von 2005 durchgeführt (Karte 1). Der Vorhabentr äger hat sich für die Anwendung der 
alten KV vom 01. September 2005 entschieden, was die n ovellierte Fassung vom 
26. Oktober 2018 in der Übergangszeit zulässt. Im Rahmen d ieser Biotopkartierung wurde 
außerdem geprüft, ob geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 13 HAGBNatSchG 
oder FFH-Lebensraumtypen vorhanden sind. 
Der Vorhabenbereich wird geprägt durch ein zentral ge legenes, stellenweise randlich 
befestigtes, wenig naturnahes eutrophes Gewässer (Bioto ptyp-Nr. 05.342) ohne eine 
typische Verlandungszone (Fotos 1, 2) . Eine Makrophytenbesiedlung des Sees ist nur in 
geringem Ausmaß vorhanden. Lediglich das Vorkommen einz elner Laichkräuter 
(Potamogeton nodosus) und Ähriger Tausendblätter ( Myriophyllum spicatum) wurde bei der 
Biotopkartierung aufgenommen. Zwei schmale Streifen Sch ilfröhricht (Biotoptyp-Nr. 05.410) 
im Nordosten sowie zwei schmale Bereiche im Südosten d es Gewässers können aufgrund 
ihrer geringeren Größe nicht als geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG eingestuft werden. 
Die Kartierungsuntergrenze für flächige Bestände bet rägt 100 m² bzw. 2 m Breite und 50 m 
Länge für lineare Bestände (F RAHM-JAUDES 2019). Dies erfüllt nur der Schilfröhrichtstreifen 
auf der Westseite des Abgrabungsgewässers, hierbei hand elt es sich also um ein 
geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Foto 1: Gewässer mit schmalen Schilfröhrichtstreifen, Blickrichtung Nordosten (Beil, 16.07.18). 
 
 
 
Foto 2: Gewässer mit schmalen Schilfröhrichtstreifen, Blickri chtung Südosten, im Vordergrund 
geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (Beil 16.07.18).

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Im Norden und Nordwesten des Vorhabenbereichs befinden sich gepflegte parkähnliche 
Garten- und Grünflächen (Biotoptyp-Nr. 11.221, Foto 3)  mit Einzelbäumen bzw. 
Baumgruppen (überlagernde Biotoptyp-Nrn. 04.110, 04. 120, 04.210, 04.220), die das 
vorhandene Wohngebäude mit begrünter Dachfläche (Biotoptyp-Nr. 10.720) umgeben.  
Es handelt sich bei den Gehölzen auf dem Gelände zum Te il um heimische Arten wie 
Eschen (Fraxinus excelsior), aber auch um Ziergehölze wie Blut-Buchen ( Fagus sylvatica f. 
purpurea) sowie nicht standortgerechte Nadelbäume, hier vor all em Fichten ( Picea abies), 
ohne nennenswerten Unterwuchs (Biotoptyp-Nr. 10.530).  
Die Dachflächen aller weiteren vorhandenen Gebäude, bei denen es sich in erster Linie um 
ehemalige Betriebsgebäude und Wohnungen/ Wochenendhäuser handelt, sind nicht begrünt 
(Biotoptyp-Nr. 10.710, Foto 4).  
Auf dem nordöstlich angrenzenden Flurstück 47/3 befindet sich ein älteres Wohnhaus 
(Biotoptyp-Nr. 10.710), das von einem ursprünglich ge pflegten, jetzt vernachlässigtem 
Garten (Biotoptyp-Nr. 11.221), bestehend aus einer Ra senfläche mit Ziergehölzen wie 
Thujen (Thuja), umgeben ist (Foto 5). Die ehemals als Kleingärten genutzten Flächen des 
Gartens sind arten- und strukturreich (Biotoptyp-Nr. 11.2 22) und durch eine größere 
Baumgruppe bestockt. Es handelt sich dabei um Fichten und  Douglasien ( Pseudotsuga 
menziesii) sowie eine Trauer-Weide (Salix babylonica) (Foto 6). 
Insgesamt befinden sich auf dem Vorhabengrundstück 45 Be standsbäume. Darüberhinaus 
finden sich im direkten Grenzbereich des Grundstücks mehre re Bäume, die mit ihrer Krone 
randlich hineinragen. In der Bestandskarte sind die Bä ume zum Teil als Einzelbäume bzw. 
Baumgruppen eingezeichnet oder stehen im strukturreiche n Garten im Nordosten und 
erhalten dann keine eigene Signatur. 
 
Foto 3: Parkähnliche Grün- und Gartenflächen im Nordwesten  des Flurstücks 48/29 mit begrüntem 
Wohngebäude im Hintergrund (Beil, 16.07.2018).

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Foto 4: Betriebsgebäude auf dem Flurstück 48/29 (Beil, 16.07.18). 
 
 
 
Foto 5: Wohnhaus mit umgebender gepflegter Gartenfläche auf Flurstück 47/3 (Beil, 16.07.2018).

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Foto 6: Ehemals als Kleingärten genutzte Teilflächen de s Gartens auf Flurstück 47/3 (Beil, 
16.07.2018). 
 
 
Die an den See angrenzenden Grünflächen im Süden un d Osten des Gebiets stellen 
unterschiedlich blütenreiche Extensivrasen (Biotoptyp-Nr. 11.225), am Ostufer durchsetzt mit 
Betonfundamentresten früherer baulicher Anlagen (Bio toptyp-Nr. 11.225/10.710), dar (Fotos 
7, 8), die zum Zeitpunkt der Kartierung bereits stark von der sommerlichen Trockenheit 
geprägt waren. Es finden sich ein- und mehrjährige rud erale Arten wie z.B. Kanadisches 
Berufskraut ( Conyza canadensis ), Nachtkerze ( Oenothera biennis ), Feinstrahl ( Erigeron 
annuus), Rainfarn ( Tanacetum vulgare ) oder Sauerampfer ( Rumex acetosa ) neben weit 
verbreiteten Wiesengräsern wie Honiggras (Holcus lanatus), Rispengras (Poa pratensis, Poa 
trivialis) und Knäulgras ( Dactylis glomerata), aber auch der nicht ganz so häufige, eher an 
magereren Offenstellen vorkommende Mäuseschwanz-Federsch wingel (Vulpia myuros) und 
die auf der Vorwarnliste der Roten Liste (BVNH 2019) befindlichen Arten Platterbsen-Wicke 
(Vicia lathyroides) und Ackerröte (Sherardia arvensis). 
Die Bäume der als Naturdenkmal gesetzlich geschützten Kasta nienallee (überlagernder 
Biotoptyp-Nr. 04.210) stehen links und rechts der Asphal tstraße (Biotoptyp-Nr. 10.510) auf 
strukturarmen Grünstreifen (Biotoptyp-Nr. 11.221). Die Allee lieg t im Süden des 
Vorhabensbereiches und zum Teil innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Foto 7: Extensivrasen auf der Südseite des Flurstücks 48/29 (Beil, 16.07.18). 
 
 
 
Foto 8: Extensivrasen auf der Ostseite des Flurstücks 4 8/29 mit Werkstattgebäuden im Hintergrund 
(Beil, 16.07.18).

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Foto 9: Kastanienallee, Blickrichtung Osten (Harras, 12.03.2020) 
 
 
Tabelle 1 : Nutzungs- und Biotoptypen (Bestand) nach der hessischen KV von 2005 innerhalb des 
Vorhabensbereichs 
Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte 
je m² Schutzstatus Flächengröße 
[m²] 
Flächenanteil 
[%] 
Gewässer           
05.342 Kleinspeicher, Teiche 27   5.309 21 
Röhrichte und Ufer         
05.410 Schilfröhrichte 53 z.T. § 30 
BNatSchG 561 2 
05.430 Andere Röhrichte, hier 
Kalmusröhricht 
53   11 <1 
10.160 Felswände/Steinpackungen am 
Wasser 
23   113 <1 
Grünflächen und Gärten         
09.210 Ausdauernde Ruderalfluren meist 
frischer Standorte 
39  103 <1 
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im 
besiedelten Bereich 
14  4.649 19 
11.222 Arten- und strukturreiche 
Hausgärten 
25  1.030 4 
11.225 Extensivrasen, Wiesen im 
besiedelten Bereich 
21   4.847 19 
11.225/ 
10.710 
 
 
 
Interpolation aus Extensivrasen, 
Wiesen im besiedelten Bereich/ 
Dachfläche nicht begrünt, hier: 
Fundamentreste 
 
 
 
12  1.317 5

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte 
je m² Schutzstatus Flächengröße 
[m²] 
Flächenanteil 
[%] 
Siedlungsbiotope         
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte 
Flächen 
3   362 
 
1 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, 
Pflaster 
3   776 3 
10.530 Schotterweg und –platz, 
Sandfläche 6   1.616 6 
10.610 Bewachsene Feldwege 21   1.245 5 
10.710 Dachfläche, nicht begrünt 3   2.003 8 
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19   338 1 
Gehölze           
02.500 Standortfremde Hecken/ 
Gebüsche 
23   737 3 
Gesamtfläche   25.017 m² 
            
Überlagerung durch Einzelbäume und Baumgruppen       
04.110 Einzelbaum heimisch, 
standortgerecht 
31   222   
04.120 Einzelbaum nicht heimisch, nicht 
standortgerecht 
26   649   
04.210 Baumgruppe heimisch, 
standortgerecht 
33 z.T. Natur-
denkmal 409   
04.220 Baumgruppe nicht heimisch, nicht 
standortgerecht 28   882   
 
3.2.2 Fauna 
In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Wiss enschaftsstadt Darmstadt 
wurden durch naturplan die Bestände von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und 
Reptilien im Geltungsbereich sowie dessen unmittelbaren Umfeld e ingehender erfasst. 
Aufgrund der bei einer Übersichtsbegehung vorgefundenen Habitate waren Vorkommen von 
besonders und/ oder streng geschützten Arten dieser Grup pen zu erwarten. Zusätzlich 
wurden im Rahmen einer gewässerökologischen Untersuchu ng (INGA 2021) weitere 
Tierarten erfasst. 
Die Termine der einzelnen Begehungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Es wurden 
die Erfassungen bei den für die jeweilige Artengruppe optimalen Bedingungen durchgeführt.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  18 
Tabelle 2: Erfassungstermine mit Wetterdaten und Begehungszeiten 
Datum Art der Erfassung Wetter Begehungszeit 
29.08.2017 Übersichtsbegehung, Gebäude   
04.09.2017 Fledermäuse, Ausflugsbeobachtung 
Gebäudekomplex Nordost 
windstill, 19-18°C 2 h (Abend/ Nacht) 
26.09.2017 Reptilien leicht bedeckt, später 
sonnig, 20°C 
1,75 h 
26.03.2018 Vögel bedeckt, windstill, 6°C 1,75 h 
11.04.2018 Amphibien klar, windstill, 15°C 1,5 h (Abend/ 
Nacht) 
25.04.2018 Vögel, Amphibien heiter bis wolkig, 
wind, 12-15°C 
1,5 h 
08.05.2018 Amphibien (inkl. Reusen über Nacht),  
Fledermäuse, Ausflugsbeobachtung 
Gebäudekomplex West 
warm, windstill, 17°C 1,5 h (Abend/ 
Nacht) 
09.05.2018 Vögel, Amphibien heiter, 15-18°C 2 h 
13.06.2018 Vögel heiter, 15-17°C 1,5 h 
13.06.2018 Fledermäuse, Ausflugsbeobachtung 
Gebäudekomplex West, Amphibien 
(inkl. Reusen über Nacht) 
heiter, 17-15°C 1,5 h (12 h) 
14.06.2018 Reptilien heiter, 18°C 1 h 
16.07.2018 Reptilien sonnig, 20°C 1 h 
17.07.2018 Fledermäuse, Ausflugsbeobachtung 
Gebäude Elfeicher Weg 183 
heiter, windstill, 21°C 1,5 h 
07.09.2018 Fledermäuse (Grundstück Elfeicher 
Weg 183), Ausflugsbeobachtung 
Gebäude Elfeicher Weg 183 
heiter- bewölkt, 18°C 1 h 
10.09.2018 Reptilien (Grundstück Elfeicher Weg 
183) 
sonnig, 23°C 0,75 h 
Für eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen faun istischen Erfassungsmethodik wird auf 
den parallel vorgelegten Artenschutzfachbeitrag verwiesen (naturplan 2021).

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  19 
Vögel 
Es konnten insgesamt 43 Vogelarten innerhalb des Geltu ngsbereichs, sowie in dessen 
Umfeld festgestellt werden (siehe Tabelle 3). Hierunte r sind 12 Arten als Brut- bzw. 
Reviervögel des Geltungsbereichs einzustufen. Bei weitere n 13 Arten gibt es Hinweise auf 
Brutvorkommen im miterfassten Umfeld. 
Das Artenspektrum setzt sich aus Vögeln mit recht unterschiedl ichen 
Lebensraumansprüchen zusammen. So konnten viele ubiqui täre Arten des 
Siedlungsbereiches wie Haussperling, Amsel und Kohlmeise  nachgewiesen werden. Es 
fanden sich aber auch typische Park- bzw. Waldbewohner (Kleiber, Grünspecht und 
Buchfink), und durch die Lage am See einige Wasservögel  (Stockente, Graugans und 
Teichhuhn). Hinzu kommen Arten mit speziellen Lebensrauman sprüchen, die nur selten im 
Siedlungsraum anzutreffen sind (Kuckuck, Schwarzmilan, Hoh ltaube), wobei diese Arten 
meist als Durchzügler und Nahrungsgäste einzustufen sind u nd nicht innerhalb des 
Geltungsbereichs brüten. 
Im Geltungsbereich selbst finden sich insgesamt nur wenig e Brutvögel, darunter vor allem 
Arten, die jährlich neue Nester anlegen. Hier ist insbesondere der Girlitz zu nennen, von dem 
ein Revier festgestellt wurde . Der Girlitz benötigt zum Nahrungserwerb samentragende 
Pflanzen, die hier vorwiegend in angrenzenden Flächen des Bürgerparks zu finden sind. Im 
Geltungsbereich ist dies von der Mahdhäufigkeit abhängig . Darüber hinaus wurden als 
Brutvögel vorwiegend insektenfressende Arten, wie Mönchsg rasmücke, Rotkehlchen oder 
Hausrotschwanz festgestellt. 
Höhlenbrüter gibt es nur wenige (Kohlmeise, Kleiber) , die hier zur Brut Nistkästen nutzen . 
Natürliche Höhlen an Bäumen konnten nicht festgestellt w erden. Am Gebäudebestand 
konnten generell zur Brut geeignete Nischen ebenso wie Spuren, die auf eine 
zurückliegende Nutzung hinweisen (altes Hausrotschwanznest und Kotspuren in der 
westlichen Halle), vorgefunden werden. Im Jahr der Unt ersuchungen wurden diese jedoch 
nicht genutzt. 
Im Geltungsbereich wurde außerdem eine Brutkolonie des H aussperlings festgestellt. Es 
wurden mehrere Individuen inklusive singender Männchen a m Gebäude im Westen des 
Geltungsbereichs und in einem benachbarten Bambusgebüsch beobachtet, wo auch die 
Niststätten zu verorten sind. Haussperlinge nisten häufig als Gruppen in Nischen aller Art 
oder in dichten Sträuchern in selbstgebauten Halbhöhle n und sind somit besonders auf 
Hecken oder Gebäude mit Nistmöglichkeiten angewiesen. Sie  ernähren sich von Sämereien 
und Knospen, zur Brutzeit zudem von Wirbellosen und p rofitieren auch von 
Nahrungsabfällen. Bei der Begehung im Juni konnten auch Jungvögel beobachtet werden. 
Trotz einiger beobachteter Wasservogelarten konnte keine  Brut dieser ökologischen Gruppe 
am Stillgewässer des Geltungsbereichs nachgewiesen werde n. Bruten waren im Jahr 2018 
auf die benachbarten Gewässer im Bürgerpark (insbesond ere Müllersteich) beschränkt. 
Dennoch ist der Wasserfläche eine Bedeutung zur Rast u nd zur Nahrungssuche 
zuzuschreiben.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  20 
Dies gilt nicht nur für die direkt in Wassernähe lebend en Arten (Stockente, Blässhuhn und 
Teichhuhn) sondern auch für Nahrungsgäste und Durchzüg ler wie Schwalben und 
Mauersegler, die vom Insektenreichtum des Gewässers profitieren. 
Die Vogelbeobachtungen beschränken sich im Geltungsbereich  weitgehend auf die 
vorhandenen Gehölze sowie das Gewässer mit seinem Uferbe reich. Offene, baumlose 
Flächen haben als Brutplatz keine Bedeutung und werden l ediglich sporadisch zur 
Nahrungssuche genutzt. Eine gut bestückte Futterstelle am  Wohnhaus wurde zudem 
ebenfalls intensiv genutzt.  
Alle Brutvogelarten des Gebiets weisen hessenweit hohe B estände von (deutlich) mehr als 
10.000 Brutpaaren auf. Einen ungünstig-unzureichenden  Erhaltungszustand haben unter 
den Brutvögeln Haussperling und Girlitz. Einen Rote- Liste Status findet sich ebenfalls beim 
Haussperling (Deutschland und Hessen: Vorwarnliste). Di e zahlreichen weiteren 
beobachteten Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszust and in Hessen sind im 
Geltungsbereich nur als (sporadische) Nahrungsgäste oder  ohne wirklichen Gebietsbezug 
durchziehend bzw. überfliegend beobachtet worden. 
Zusammenfassend kommt dem Untersuchungsgebiet in Bezug auf  die Avifauna 
insbesondere durch das Gewässer eine Bedeutung zu. Darü ber hinaus stellen die 
großflächigen Freiflächen in der den Bürgerpark umgeb enden städtischen Bebauung eine 
Besonderheit dar, die entsprechende Arten wie Turmfa lke oder auch Schwarzmilan 
anziehen. In den Gehölzen finden sich typische Vertreter der durchgrünten 
Siedlungsbereiche.

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  21 
Tabelle 3: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Vogelarten 
RLH = Rote Liste Hessen (HGON & VSW 2014); G: Gefährdu ng anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: st ark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verscholle n/ 
ausgestorben, D: keine ausreichende Datengrundlage vorhanden, R: Art mit geographischer Restriktion 
RLD = Rote Liste Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015), Abkürzungen entsprechend Rote Liste Hessen 
VSRL = EU-Vogelschutzrichtlinie; I = Art des Anhangs I; Z = Gefährdete Zugvogelart nach Art. 4.2 (gemäß TAMM und VSW 2004) 
EHZ Hessen = Erhaltungszustand gem. VSW (2014): Zum Erh altungszustand der Brutvogelarten in Hessen; rot = ungün stig-schlecht, gelb = ungünstig-unzureichend, grün = 
günstig, nicht ausgefüllt = nicht bewertet 
Status = BV: Brutvogel, NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler, ÜF: ohne Gebietsbezug überfliegend (bezogen auf den Geltungsbereich) 
Revieranzahl = bezogen auf den Geltungsbereich 
 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD VSRL EHZ 
Hessen Status Revier-
anzahl Bemerkung 
Amsel Turdus merula * * -  BV 1-3  
Blaumeise Cyanistes caerulus * * -  BV o. Ang.  
Blässhuhn Fulica atra * * -    Einzeltiere auf Müllersteich, dort Brut 
anzunehmen 
Buchfink Fringilla coelebs * * -  BV 1  
Buntspecht Dendrocopos major * * -  NG  vorwiegend außerhalb Geltungsbereich 
Eichelhäher Garrulus glandarius * * -  NG  vorwiegend außerhalb Geltungsbereich 
Elster Pica pica * * -  NG  tlw. zahlreich rastend u. nahrungssuchend 
Fitis Pyhlloscopus trochilus * * -    2 Sänger außerhalb Geltungsbereich 
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * -  NG  singend  nur außerhalb Geltungsbereich 
Gartengrasmücke Sylvia borin * * -    1 Revier außerhalb Geltungsbereich 
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V 2 Z    1 Revier in Biergarten 
Girlitz Serinus serinus * * -  BV 1  
Graugans Anser anser * * Z  NG  seltener NG in Geltungsbereich, 
Brutvorkommen am Müllersteich 
Graureiher Ardea cinerea * * Z  NG  vereinzelter Nahrungsgast am Teich 
Grünfink Chloris chloris * * -  BV 1

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  22 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD VSRL EHZ 
Hessen Status Revier-
anzahl Bemerkung 
Grünspecht Picus viridis * * -  NG 1 Geltungsbereich Teil eines größeren 
Revieres 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * -  BV 1-2 auch Jungtiere beobachtet 
Haussperling Passer domesticus V V -  BV 1 Kolonie kleine Kolonie in Bamubsgebüsch, weitere 
Vorkommen in Biergarten 
Heckenbraunelle Prunella modularis * * -  NG   
Hohltaube Columba oenas + * Z  NG  zufälliger Gast 
Kleiber Sitta europaea * * -  BV 1 offenbar Brut in Kasten 
Kohlmeise Parus major * * -  BV o. Ang. regelmäßig und relativ zahlreich 
Kormoran Phalacrocorax carbo * * Z  UF   
Kuckuck Cuculus canorus V 3 -  DZ   
Mäusebussard Buteo buteo * * -  UF  kreisend über benachbarten Grünflächen 
Mauersegler Apus apus * * -  UF/NG  unregelmäßig über Teich jagend 
Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 3 -  NG  unregelmäßig über Teich jagend 
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * -  BV 2-3  
Nachtigall Luscinia megarhynchos * * -    1 Revier im Bürgerpark nördlich 
Geltungsbereich 
Nilgans Alopochen aegyptica     NG  auf Teich 
Rabenkrähe Corvus corone * * -  NG  regelmäßig Einzeltiere im Geltungsbereich 
Ringeltaube Columba palumbus * * -  BV o. Ang. zahlreich, auch Sänger 
Rotkehlchen Erithacus rubecula * * -  BV 1-3  
Schwarzmilan Milvus migrans * * I  NG  über Bürgerpark südlich Geltungsbereich 
kreisend 
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla * * -    an Müllersteich

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  23 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD VSRL EHZ 
Hessen Status Revier-
anzahl Bemerkung 
Star Sturnus vulgaris 3 * -  NG  kleine Trupps im Geltungsbereich, keine 
Hinweise auf Brut 
Stieglitz Carduelis carduelis V * -  NG  seltener NG im Geltungsbereich 
Stockente Anas platyrhynchos * V -  NG  auf Teich 
Straßentaube Columba livia domestica  nb   NG  Einzelbeobachtungen 
Teichhuhn Gallinula chloropus V V -  NG  Einzelbeobachtung auf Teich 
Turmfalke Falco tinnunculus * * -  NG  vorwiegend außerhalb Geltungsbereich 
jagend 
Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * -  NG  Sänger nur außerhalb Geltungsbereich 
Zilpzalp Phylloscopus collybita * * -  NG  Sänger nur außerhalb Geltungsbereich

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  24 
Fledermäuse 
Im Untersuchungsgebiet konnten 6 Fledermausarten eindeutig nachgewiesen werden (siehe 
Tab. 4). Am häufigsten traten hierbei die Mückenflederm aus und die Zwergfledermaus auf, 
die bei allen Erfassungsterminen zahlreich jagend – insbesondere über dem Gewässer -
angetroffen wurden.  
Ebenfalls regelmäßig jagten Wasserfledermäuse über dem Gewässer. Seltener wurden 
Großer sowie Kleiner Abendsegler detektiert. Wobei hie r keine Bindung an das Gewässer 
oder bestimmte andere Strukturen im Geltungsbereich erkennbar waren.  
Die Rauhautfledermaus trat auf dem Durchzug im Septem ber sowie im Mai auf. Im 
September gelangen hierbei auch Nachweise von Balzrufen.  
Zudem gelangen einzelne Aufnahmen, die gegebenenfall s der Breitflügelfledermaus 
zuzuordnen sind. Eine sichere Unterscheidung zum Kleinen A bendsegler war auf Grundlage 
der Aufzeichnungen jedoch nicht möglich. Da die Art i m Darmstädter Raum jedoch recht 
stetig verbreitet ist, ist ein Vorkommen hier durchaus anzunehmen. 
Die Hauptaktivität lag bei allen Begehungen deutlich ü ber dem Gewässer, das durch ein 
reiches Insektenvorkommen ein attraktives Nahrungshabitat darstellt. Hier konnten bei allen 
Begehungen dauerhaft Rufe detektiert werden und bis zu  ca. 10 Individuen verschiedener 
Arten bei der Jagd beobachtet werden. Es bestand währ end der Erfassungen somit eine 
durchgehende Präsenz von jagenden Tieren über dem Gewäss er. Kontrollen am 
benachbarten Müllersteich sowie Maschinenteich ergaben ve rgleichbare Aktivitäten 
(dauerhafte Rufe während der Erfassung). 
Die übrigen Flächen des Geltungsbereichs wurden ebenfalls regelmäßig von Fledermäusen 
zur Jagd oder zum Überflug genutzt, wobei die Dichte hie rbei vergleichbar mit den 
umliegenden Flächen des Bürgerparks war. Bemerkenswerte Nu tzungen von Teilflächen 
konnten nicht festgestellt werden. Eine Ausnahme hiervo n ist eine regelmäßige Nutzung der 
südlichen Grundstücksgrenze sowie der benachbarten Kastanie nallee als Transferkorridor. 
Hier wurden regelmäßig überfliegende Tiere beobachtet,  die sich offenbar an dem 
Baumbestand sowie der Hecke orientierten. 
Auf eine sonst übliche Angabe der Kontaktdichte bezogen auf eine Zeiteinheit wird hier 
verzichtet, da durch die dauerhaften Kontakte über den Gewässern keine vergleichbare Zahl 
zu erzielen ist. 
Eindeutige Quartiere konnten nicht festgestellt werden . Baumhöhlen sind auf dem 
Grundstück nicht vorhanden, sodass etwa für die Abendsegl er oder die Wasserfledermaus, 
die bevorzugt Baumquartiere beziehen, kaum Quartiersmöglichkeiten bestehen.  
Die Gebäude im Geltungsbereich – und hier insbesondere das alte Ziegeleibauwerk i m 
Westen, ein altes Wohngebäude im Nordosten sowie die V illa des Elfeicher Wegs 183 - 
bieten jedoch verschiedene Nischen, die generell als Quar tier geeignet sind. Es konnten 
jedoch keine Ausflüge beobachtet werden.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  25 
Innerhalb des westlichen ehemaligen Ziegeleigebäudes wurde n bei der Mai-Begehung 2 
fliegende Zwergfledermäuse festgestellt, die hier jagt en. Sie flogen mehrfach ein und aus. 
Bei nachfolgenden Terminen wurde an den Gebäuden gezie lt auf ausfliegende Tiere 
geachtet ohne solche feststellen zu können. 
Außer sehr geringer Kotmengen, die im nordöstlichen Ge bäude unterhalb einer geeigneten 
Spalte gefunden wurden, gab es keine Hinweise auf ei ne regelmäßige Nutzung (etwa Kot, 
Urinspuren oder Fraßreste). Die Gebäude werden offenbar  nur vorübergehend als 
Zwischenquartier von einzelnen Individuen genutzt. Die za hlreich vorhandenen jagenden 
Tiere kommen offenbar aus umliegenden Quartieren. 
Die hier häufigen Arten Zwerg- und Mückenfledermaus sind  in Südhessen stetig und weit 
verbreitet. Während die Zwergfledermaus nahezu flächend eckend verbreitet ist und 
verschiedenste Lebensräume und Quartiertypen nutzt, weist die Mückenfledermaus eine 
engere Bindung an Gewässer auf. Sie tritt in Darmstad t regelmäßig und in größerer Dichte 
auf. 
Die Wasserfledermaus bezieht Quartiere bevorzugt in Bau mhöhlen im Wald und jagt 
insbesondere über Stillgewässern. Sie ist über den Teich en im Darmstädter Osten 
regelmäßig verbreitet. Quartiere liegen höchstwahrscheinlich im Ostwald. 
Zusammenfassend kommt dem Geltungsbereich durch sein Stil lgewässer eine hohe 
Bedeutung als Nahrungshabitat für Fledermäuse zu. Wichti ge Quartiere sind hier nicht 
vorhanden.

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  26 
Tabelle 4: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2017/ 2018 festgestellte Fledermausarten 
RLDA = Rote Liste Landkreis Darmstadt und Stadt Darmst adt (D IEHL 2010); G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3 : gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Aussterben 
bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende Datengrundlage vorhanden, R: Art mit geographischer Restriktion 
RLH = Rote Liste Hessen (KOCK UND KUGELSCHAFTER 1996); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Darmstadt  
RLD = Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Darmstadt 
FFH = Anhang der FFH-Richtlinie, in der die Art gelistet ist 
EHZ = Erhaltungszustand gem. HESSEN-FORST FENA (2014): grün = günstig, gelb = ungünstig bis unzureichend, rot = ungünstig bis schlecht, nicht ausgefüllt = nicht bewertet 
Status = NG: Nahrungsgast, TF: Transferflüge, SQ: mögliches Sommerquartier, WQ: mögliches Winterquartier; (): nur geringe Nutzung vorhanden/ anzunehmen 
 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLDA RLH RLD FFH EHZ 
Hessen Status Bemerkung 
Breitflügelfledermaus cf cf Eptesicus serotinus 3 2 V IV  NG, (SQ) 
einzelne Aufnahme nicht eindeutig bestimmbar, 
entweder Breitflügelfledermaus oder Kleiner 
Abendsegler 
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 V IV  TF  
Kleine Abendsegler Nyctalus leisleri 3 2 G IV  NG über Geltungsbereich 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 3 ** D IV  NG, (SQ) sehr zahlreich über Teich jagend, 
Zwischenquartiere denkbar 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 2 G IV  NG vereinzelt 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 * * IV  NG regelmäßig über Teich jagend 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus V 3 * IV  NG, (SQ) sehr zahlreich über Teich jagend, 
Zwischenquartiere denkbar

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  27 
Amphibien 
Das Gewässer des Geltungsbereichs wird von Erdkröten sowie W asserfröschen als 
Fortpflanzungs- und Aufenthaltsgewässer genutzt. Unter den Wasserfröschen konnten 
sicher Seefrösche bestimmt werden, darüber hinaus konnte n einzelne Rufer nicht sicher 
bestimmt werden. Hierbei handelte es sich vermutlich um Te ichfrösche. Artenschutzrechtlich 
relevante Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden hier nicht festgestellt. 
Erdkröten wurden regelmäßig in geringerer Zahl (bis zu 5  Tiere gleichzeitig) festgestellt. 
Zahlreiche Kaulquappen an verschiedenen Uferbereichen des Gewässers lassen auf die 
Nutzung als Laichgewässer durch ungefähr 10 Paare schließen.  
Wasserfrösche wurden in geringer Zahl mit bis zu 2 Rufe rn regelmäßig angetroffen. 
Kaulquappen oder sonstige Hinweise auf eine Fortpflanz ung dieser Artengruppe gelangen 
nicht. 
Das Gewässer stellt mit seinen sehr steilen Ufern ohne ne nnenswerte Flachwasserzonen 
lediglich ein suboptimales Laichgewässer dar. Zudem ist von einem hohen Verlust an Larven 
und Laich durch den offenbar hohen Fischbesatz auszugehen. Nur Erdkröten werden hierbei 
weitgehend von Fischen gemieden. Nur wenige Bereiche inn erhalb der Schilfbestände 
bieten Schutz vor diesen Prädatoren. 
Die in der Regel kurzgemähten Rasenflächen ohne nenne nswerte Strukturelemente stellen 
keinen relevanten Landlebensraum dar. Die umliegenden  Gehölze und zum Teil extensiv 
genutzten Flächen des Bürgerparks weisen hingegen ein höheres Potential auf. 
Tabelle 5: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Amphibien 
RLH = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010); G: Gefährd ung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: 
stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen / ausgestorben, D: keine ausreichende 
Datengrundlage vorhanden, R: Art mit geographischer Restriktion 
RLD = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2008), Abkürzungen entsprechend Rote Liste Hessen 
FFH = Anhang der FFH-Richtlinie, in der die Art geführt wird 
EHZ Hessen = Erhaltungszustand gem. HESSEN-FORST FENA (2014); rot = ungünstig-schlecht, gelb = ungünstig-
unzureichend, grün = günstig, nicht ausgefüllt = nicht bewertet 
 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD FFH EHZ 
Hessen Bemerkung 
Erdkröte Bufo bufo * * -  Auch Larven 
Seefrosch Pelophylax ridibundus V * V  einzelne Rufer 
cf Teichfrosch Pelophylax kl. esculentus * * V  anzunehmen

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  28 
Reptilien 
Auch wenn sich für die Zauneidechse ( Lacerta agilis ) kleinflächig geeignete 
Habitatstrukturen im Geltungsbereich finden, gelangen keine Nachweise dieser oder anderer 
Reptilienarten. Generell wären vereinzelte Randstruktu ren, die nur wenig gepflegt werden 
geeignet, wobei flächendeckend nur eine geringe Beuteverfügbarkeit vorhanden wäre. 
Im Gewässer wurde vom derzeitigen Eigentümer eine nicht -heimische Schildkröte 
ausgesetzt, die regelmäßig gefüttert wird. Die genaue  Art ist nicht bekannt, da keine 
ausreichend lange Sichtung erfolgte. 
Da keine relevanten Reptilien festgestellt wurden, wird die Arteng ruppe im Folgenden 
nicht weiter betrachtet. 
Sonstige Arten 
Auffallend war eine hohe Libellendichte in den Uferb ereichen des Gewässers des 
Geltungsbereichs. Hier wurden insbesondere die mit Schil f bestandenen Ufer genutzt. Unter 
den angetroffenen Arten waren zwar keine bemerkenswerten oder seltenen Arten, allerdings 
zählen alle zu den besonders geschützten Arte gemäß Bundesartenschutzverordnung. 
Bei den Heuschrecken und Schmetterlingen wur den nur eine sehr geringe Artendiversität 
und auch eine sehr geringe Dichte festgestellt. Dies ka nn in der in der Regel häufigen Mahd 
der Freiflächen und der nur geringen Strukturvielfalt begründet sein. 
Generell wurden keine bemerkenswerten oder naturschutz fachlich besonderen Arten 
festgestellt. Dies bestätigen die Ergebnisse der intensi v untersuchten Artengruppen (siehe 
oben). 
Tabelle 6: Nachweise weiterer Arten im Jahr 2018 
RLH = Rote Liste Hessen (LANGE UND BROCKMANN 2008, GRENZ & MALTEN  1995, PATRZICH et al. 1995, K OCK UND 
KUGELSCHAFTER 1996); 3 = Gefährdet; V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, 2 = stark gefährdet, 1 = 
vom Aussterben bedroht, D = Datengrundlage unzureichend, - = ungefährdet  
RLD = Rote Liste Deutschland (R EINHARDT, R. & BOLZ, R. 2011, MAAS et al. 2011, O TT et al. 2015,  MEINIG et al. 
2009), Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen 
FFH = Anhang der FFH-Richtlinie, in der die Art gelistet ist 
BArtSchV = Schutzstatus gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV),  § = besonders geschützt, §§ = 
streng geschützt 
Deutscher Name wissenschaftl. Name RLH RLD FFH BArtSchV Bemerkung 
Falter         
Großer Kohlweißling Pieris brassicae * * - -  
Heuschrecken       
Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus * * - -

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Deutscher Name wissenschaftl. Name RLH RLD FFH BArtSchV Bemerkung 
Libellen       
Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum * * - §  
Große Pechlibelle Ischnura elegans * * - §  
Heidelibelle spec. 
Sympetrum spec. 
(vulgatum, striolatum o. 
meridionale) 
* * - §  
Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta * * - §  
Säugetiere       
Eichhörnchen Sciurus vulgaris * * - §  
Feldhase Lepus europaeus 3 3 - §  
Rotfuchs Vulpes vulpes * * - §  
Steinmarder Martes foina * * - §  
Waschbär Procyon lotor - - - - Neozoe 
Krebse       
Roter Amerikanischer 
Sumpfkrebs 
Procambarus clarkii - - - - Neozoe 
Reptilien       
Schildkröte unbekannt  - - - - nicht heimisch 
 
Gewässerökologische Erhebung 
Die gewässerökologische Erhebung (INGA 2021) wies im R ahmen einer 
Kiemennetzbefischung das Vorkommen von 40 Rotaugen ( Rutilus rutilus ) (52,45% des 
Fanggewichts) und 93 Flussbarschen ( Perca fluviatilis) (47,55% des Fanggewichts) nach. 
Zudem wurde eine Zuchtform des Karpfens beobachtet, ver mutlich handelt es sich hierbei 
um den Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella). Keine dieser Fischarten gilt in Hessen oder 
bundesweit als besonders oder streng geschützt oder ist ei ne FFH-Anhang-Listenart. Das 
Vorkommen weiterer besonders geschützter Fischarten wird al s unwahrscheinlich 
eingeschätzt. Ein Muschelvorkommen gilt ebenfalls als unw ahrscheinlich, das Vorkommen 
einer FFH-Anhang-Art wird ausgeschlossen. Krebse wurden  im Rahmen der 
gewässerökologischen Untersuchung nicht weiter betrachtet,  da ein Vorkommen von 
heimischen Krebsen aufgrund der Krebspest, welche durch d en Roten Amerikanischen 
Sumpfkrebs (siehe vorangegangene Tabelle) übertragen wird, ausgeschlossen ist.

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  30 
3.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landsch aft 
3.3.1 Fläche 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ehem alige und seit langem 
brachgefallene Tonabbaufläche. Nach Stilllegung der Z iegelei wurde die beim Abbau 
entstandene Grube nur zum Teil wieder verfüllt und es entstand ein Stillgewässer . Der 
Vorhabenbereich liegt innerhalb eines ehemaligen größ eren Ziegeleiareals, das südlich der 
Kastanienallee mittlerweile zu einem Parkbestand umgestaltet wurde, ist in Privatbesitz 
verblieben und wird aktuell vom ehemaligen Eigentümer bewohnt. 
3.3.2 Boden 
Zunächst werden die für den vorliegenden Umweltbericht  relevanten Erkenntnisse aus den 
Bodengutachten (ANINA 2017, 2018, 2019) zusammengefasst. 
Nach historischen Kenntnissen war das Tonabbaugebiet in der  Untersuchungsfläche früher 
deutlich größer ausgeprägt. Teile des Sees und unterird ische bauliche Anlagen wurden 
rückverfüllt. Diese Auffüllungen sind heterogen zusammen gesetzt und von wechselnder 
Beschaffenheit (Sand, Schluff, Steine, Bauschutt, Zieg el- und Betonbruch, Metallreste etc.) . 
Die Sondierungen unterscheiden sich hinsichtlich des Mate rials und der Mächtigkeit der 
Auffüllung (bis zu ca. 11 m in einer Aufschlussbohrung)  stark voneinander. Nach de n 
Ergebnissen der Rammkernsondierungen ist die Verfüllung auch sehr unregelmäßig fest, der 
Verfüllboden somit unverdichtet eingebaut und damit k ein zuverlässiger tragfähiger 
Baugrund. Eine erhöhte Wasserwegsamkeit in den Auffül lböden ist anzunehmen. Allerdings 
ist aufgrund der wechselnden und teils wassersperrenden B odenbeschaffenheit die 
Versickerung von Oberflächenwasser nur eingeschränkt möglich.  In die Tiefe folgen 
natürliche Bodenschichten (Ton und Schluff mit geringen  sandigen Beimengungen oder als 
dünnbankige Sand-Zwischenlagen). Der Grenzverlauf des Verf üllbereichs ist unbekannt. Im 
Norden des Untersuchungsgebiets zeigen die Rammkernsond ierungen eine weitgehend 
natürliche Bodenabfolge, aber auch hier wurde Bauschut t etc. von 60- 70 cm Tiefe bis zur 
Oberfläche aufgefüllt.  
Nach alten Luftbildern (HVBG) kann nur noch ein schmale r Streifen am Elfeicher Weg 
unverändert sein. 
Die chemisch-analytische Untersuchung hat ergeben, dass der Auffüllboden in der Baufläche 
(Bauschutt, Sand etc.) zudem mit polycyclisch-aromatischen Kohlenwasserstoffen und den 
Schwermetallen Arsen und Chrom belastet ist (ANINA 2017, 2018, 2019).  
Zur Eingrenzung der stofflichen Belastung wurden weite re Probenanalysen unternommen 
(UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2021b) . Lediglich in einer Probe wurde in den 
oberen 10 cm eine geringfügige Überschreitung für den Parameter Nickel festgestellt (143 
mg/kg). Der Wert ist dort in der unterlagernden Schich t (28,3 mg/kg) allerdings deutlich 
unterhalb des Prüfwerts in Wohngebieten (140 mg/kg). Alle anderen Proben und Parameter 
(u.a. das vermutete Arsen und Chrom) liegen ebenfalls deutlich unter den Prüfwerten.

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  31 
Es sind in allen Proben Spuren von Schlacke/ Kohle und anderen teerhaltigen Produkten 
(Polycyclisch-aromatische Kohlenwasserstoffe= PAK) nachweisbar, jedoch liegen diese auch 
deutlich unter den Beurteilungswerten. Zudem ist aufgr und der geringen Mobilität und 
Wasserlöslichkeit der PAK keine Grundwassergefährdung zu  erwarten . Die ergänzende 
Grundwasseruntersuchung bestätigt diese Einschätzung . Ein vom Boden ausgehender 
Schadstoffaustrag ins Grundwasser ist insgesamt unwahrschein lich. Die über den 
Prüfwerten befindlichen Arsenkonzentrationen stammen vermutlich von einer Quelle 
südöstlich außerhalb des Gebietes. Ein geogen bedingter Eintrag aus den Rotliegend-
Gesteinen, in denen natürlicherweise ein erhöhter Arsen gehalt vorliegt, ist zusätzlich 
denkbar (UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2021c) . Im Teichwasser unterschreiten 
die Schadstoffkonzentrationen die Geringfügigkeitsschwel le für alle Parameter . Gemäß den 
Untersuchungsergebnissen ist das Bauschuttmaterial in die LAGA-Klassen Z1.1 bzw. Z1.2 (0 
bis ca. 5 Meter unterhalb GOK) einzustufen (UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 
2021b). 
Grundsätzlich wird die Bodenbewertung an den verschieden en Bodenfunktionen 
ausgerichtet. Diese sind bezüglich der Kernfunktionen d es Bodens (siehe auch 
§ 2 BBodSchG) die: 
 Archivfunktion 
Böden können ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte  darstellen. Die 
Bodenbildungsfaktoren (Ausgangsgestein, Klima, Organismen, chemische Parameter 
etc.) variieren kleinräumig. Daher können Böden die reg ionaltypische Pedogenese (= 
Bodenbildung) im Laufe der Zeit widerspiegeln  und k önnen daher ein Archiv der 
Naturgeschichte der entsprechenden Region sein. Da der  Mensch in vielen 
Bereichen gestaltend in die Böden eingegriffen hat u nd eingreift finden sich auch 
viele Spuren dieser anthropogenen Einwirkungen. Die Bö den können daher auch als 
kulturgeschichtliche Archive eine Rolle spielen. 
Durch den Tonabbau, die Überformung und die teilweise Wiederverfüllung sind im 
Geltungsbereich weitgehend keine natürlichen Bodenabfo lgen vorhanden. Auch in 
eher unveränderten Bereichen, etwa im Nordosten, fin den sich keine Hinweise für 
besondere Pedogenesen. Daher ist die naturgeschichtlic he Archivfunktion hier 
unbedeutend oder nicht vorhanden.  
Zwar lässt der Bodenaufbau und das Relief die stattgefu ndene Abbautätigkeit klar 
erkennen, allerdings finden sich abseits davon keine Bodendenkmäler oder sonstigen 
kulturgeschichtlich bedeutsamen Spuren, die sich im Boden  abgezeichnet hätten. 
Auch eine kulturgeschichtliche Archivfunktion ist hier daher unbedeutend.

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  32 
 Produktionsfunktion 
Böden bilden die Grundlage für die Landbewirtschaftun g. Ob ein Boden eine 
Produktionsfunktion aufweist und wie hoch diese ausfä llt, lässt sich durch 
verschiedene Kriterien (z.B. Ertragspotential, Bodenfru chtbarkeit, Eignung für 
landwirtschaftliche Bewirtschaftung usw.) bewerten. 
Da hier der Boden durch die inhomogene Schichtung, d ie Nutzung von Bauschutt als 
Verfüllmaterial und die nur sehr geringmächtig ausgep rägte Oberbodenschicht so 
stark verändert ist, ist eine tiefergehende Bewertung a nhand der oben aufgeführten 
Kriterien nicht zielführend. Der Boden ist als landwir tschaftliche Nutzfläche mit 
entsprechendem Ertragspotential nicht geeignet. Damit  wird auch keine 
nennenswerte Produktionsfunktion wahrgenommen. 
 Regelungsfunktion 
Böden spielen aufgrund ihrer Speicher-, Puffer-, Filte r- und 
Stoffumwandlungsfähigkeiten eine wichtige Rolle für d en Wasserkreislauf, aber auch 
für die Nährsto ffkreisläufe. Sie haben daher als Bestandteil des Naturhaushalts eine 
wichtige ökologische Regelungsfunktion. 
So können natürliche Böden eine große Menge Wasser aufnehmen. Damit tragen sie 
u.a. dazu bei, den Oberflächenabfluss bei Niederschlagser eignissen zu verringern 
bzw. den Abfluss zu verzögern . Das Wasser gelangt z.T. durch den Bodenkörper ins 
Grundwasser und reichert dort die Vorräte an. Bei der  Passage durch den Boden 
wird das Wasser mechanisch gefiltert, Nährstoffe werde n zurückgehalten und 
organische Schadstoffe durch Bodenorganismen umgewandel t und unschädlich 
gemacht. Das Wasser wird durch den Boden der Vegetation aber auch  direkt wieder 
verfügbar gemacht und gelangt durch Verdunstung in die  Atmosphäre. Aufgrund 
seiner Funktion als Speicher für Kohlenstoff trägt der B oden zudem entscheidend 
zum Klimaschutz bei. Außerdem können chemische Reaktionsän derungen so 
abgepuffert werden, als dass sich der pH-Wert nicht bis nur wenig ändert. 
Das Speicher-, Puffer-, Filter- und Stoffumwandlungsve rmögen der hier vorliegenden 
nicht natürlich gelagerten Böden ist allerdings begrenz t und unterschiedlich stark 
ausgeprägt. Im Untersuchungsgebiet, das zum Großteil mi t unterschiedlichem 
Material verfüllt wurde und daher wechselnde, teils erhöhte wasserwegsame und teils 
wassersperrende Bodenbeschaffenheiten aufweist, sind die Wasserhaltefähigkeit 
sowie die Versickerungsfähigkeit sehr heterogen. Auch sind  möglicherweise durch 
stoffliche Belastungen (obgleich hier unterhalb der Ge ringfügigkeitsschwelle) 
bestimmte natürliche chemische Prozesse beeinträchtigt. Eine bedeutsame 
ökologische Regelungsfunktion kann daher ausgeschlossen werden.

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  33 
 Lebensraumfunktion 
Böden dienen der Lebensgrundlage von Menschen, Tieren, P flanzen und 
Bodenorganismen. Sie können Standort, Lebensort, Ort der Nahrungsaufnahme oder 
indirekt ein Ort des Wachstums der Nahrungsgrundlage sein. 
Eine tiefergehende Durchwurzelbarkeit und Nährstoffve rfügbarkeit ist zumindest in 
den Bereichen, in denen Großbäume vorhanden sind, offe nsichtlich gegeben. In den 
Offenlandbereichen wachsen u.a. Magerkeitszeiger und Roh bodenpioniere. Eine 
besondere Biotopentwicklung ist allerdings nicht zu erwar ten. Durch die bestehende 
Gewässertopographie, also relativ steile Ufer und fehle nde Flachwasserbereiche, 
sind die Uferbereiche als Lebensraum für Ufer- und Wasse rpflanzen und die von 
ihrem Vorkommen abhängigen Tiere eingeschränkt. Der Bod en und damit generell 
die Lebensraumfunktion im Untersuchungsgebiet ist durch stoffliche Belastungen 
(obgleich hier unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle) möglicherweise beeinträchtigt. 
Auch durch Verbauungen, besonders im Uferbereich, abe r auch im Bereich von 
Fundamenten im Südosten des Gebiets, ist die Lebensraumfu nktion insgesamt 
eingeschränkt.  
Insgesamt kann hier daher von einer mittleren Lebensrau mfunktion ausgegangen 
werden. 
Zusammenfassend ist bei der Bodenbewertung des Ist-Zustands nur eine Funktion von 
Bedeutung, die Lebensraumfunktion. Diese ist allerding s lediglich in mittlerem Maße 
ausgeprägt. 
3.3.3 Wasser 
Einziges Gewässer des Vorhabengebiets ist das durch Tonab bau entstandene 
Stillgewässer. Fließgewässer sind nicht vorhanden. Grundwasser steht so tief an, dass es für 
die Vegetation nicht von besonderer Bedeutung ist. Mög licherweise ehemals vorhandene 
Stauwasserhorizonte sind durch die Abbautätigkeit zerst ört. Die im UB der FNP-Änderung 
genannten geringen Flurabstände stimmen nicht mit den G rundwasserhöhengleichen und 
Flurabstandskarten der HLNUG für die genannten Zeiträume überein. 
Das Gewässer ist an der tiefsten Stelle etwa 10 Meter t ief, abhängig vom Pegelstand, 
welcher nach Aussage des jetzigen Eigentümers je nach Nie derschlagsmenge um etwa 
2 Meter variieren kann. Vom Pegelstand ist auch die Größe der Wasseroberfläche abhängig, 
in Nord-Süd-Richtung ist der See bis etwa 90 Meter, in West-Ost-Richtung bis etwa 70 Meter 
breit. Die Höhe über NN beträgt 136,57 Meter. Der S ee weist keine ufernahen 
Flachwasserbereiche auf (WITTIG+KIRCHNER 2019). 
Durch die morphologische Gestalt des Seebeckens (der See  ist relativ klein, aber tief), kann 
davon ausgegangen werden, dass er den sogenannten dimi ktischen Zirkulationstypen 
zugeordnet werden kann. Die Temperaturmessungen im Rah men der 
Gewässeruntersuchung (INGA 2021 ) bestätigen diese Vermutung . Es ist aber auch ein 
monomiktischer Zustand zumindest in Teilbereichen nicht a uszuschließen.

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Im Frühsommer 2020 war eine deutliche Schichtung der T emperaturzonen mit ausgeprägter 
Sprungschicht erkennbar, im Herbst wurde der See vollständig durchmischt. Im Sommer war 
ab einer Tiefe von etwa 7 m fast kein Sauerstoff mehr vo rhanden, nach der Durchmischung 
im Herbst gleicht sich der Sauerstoffgehalt an und erre icht je nach Witterung zwischen 60 
und 90 % Sättigung. Zwar hat der See nur ein kleines  Einzugsgebiet und bislang gelangen 
wenige Nährstoffe aus dem Umfeld in den See, unter an derem da das Ufer kaum mit 
Laubbäumen bestanden ist. Dennoch ist er als eutroph zu  klassifizieren. Es ist nicht 
auszuschließen, dass das anstehende Grundwasser eine hohe Nä hrstoffbelastung aufweist, 
da im derzeitigen Zustand keine anderweitigen Belastun gsquellen erkennbar sind. Im 
Sommer ist eine Algenbildung zu beobachten, Makrophyte n sind allerdings nur vereinzelt 
vorhanden. 
Im Teichwasser wurden keine polycyclisch-aromatischen Kohlenwass erstoffe nachgewiesen 
(UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2021b), die mikrobiologische Untersuchung ergab 
keine Grenzwertüberschreitung für Kleinbadeteichanlagen (CAL 2019). 
3.3.4 Luft und Klima 
Gemäß Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2004) handelt es sich bei dem Plangebiet um 
den Teil einer klimaaktiven Grünfläche. Im Untersuchun gsraum findet man auf 
mesoklimatischer Ebene zwei unterschiedliche Belüftungssit uationen vor, die entscheidend 
für das Stadtklima sind (INKEK 2020): 
1. Belüftung: Die Freiflächen des Bürgerparks Nord zwischen  dem Martin-Luther -King-
Ring im Norden und den Sportanlagen im Süden sind au fgrund der geringen 
Bodenrauigkeit geeignete Areale, die als Luftleitbahn en wichtige 
Ausgleichsleistungen für die belasteten Innenstadtgebie te erbringen können. 
Entscheidend für die belüftende Wirkung ist die Anströ mung aus südwestlichen und 
nordöstlichen Richtungen. 
2. Kaltluftabfluss: Vor allem die landwirtschaftlichen Flä chen der östlichen Rosenhöhe 
produzieren kalte Luft nach Sonnenuntergang, die dann  dem Hang folgend 
hinabfließen. Durch die bestehende Bebauung des Kompon istenviertels wird der 
Abfluss aufgehalten, bzw. große Bereiche werden überströmt. Im Bereich Bürgerpark 
Nord kann die nächtliche Kaltluft wieder bis in Bodennä he durchgreifen und bis ins 
westliche Industriegebiet eindringen, wo sie abrupt gestoppt wird. 
Auf mikroklimatischer Ebene wurden folgende Faktoren betrachtet: 
1. Windfeld: Keine nennenswerte Barriere für den nächtl ichen Kaltluftabfluss vorhanden. 
2. Thermische Belastung: relativ viele besonnte Bereiche u nd dementsprechend 
erhöhte thermische Belastung.

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3.3.5 Landschaft 
Derzeit umgibt ein hoher und blickdichter Holzzaun das Grundstück, teilweise in Kombination 
mit einer Hecke. Von außen sind daher keine Einblicke auf die Grünfläche oder den See 
möglich, lediglich die höheren Bestandsbäume und Geb äude sind von außerhalb sichtbar. 
Innerhalb des Gebiets wird die Geländeansicht durch die  zusammenhängende Grünfläche 
und den zentralen See geprägt, am Rande dessen niedri ge und höhere Gehölze und die 
Gebäude stehen. Das Landschaftsbild ist bereits deutlich vorgeprägt von den Gebäuden der 
ehemaligen Ziegelei und der umgebenden Nutzung des Bie rgartens. Somit ist die 
Wahrnehmungsqualität des Untersuchungsgebiets in Bezug  auf das Schutzgut Landschaft 
eher als gering einzustufen. Die Landschaft des in unmit telbarer Umgebung liegenden 
weitläufigen Bürgerparks bietet eine entsprechend höhere Qualität. 
3.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Es sind keine besonderen Kultur- oder Sachgüter auf dem  Gebiet des Vorhabensplans 
vorhanden. 
4 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustands bei 
Durchführung der Planung 
Im Folgenden werden die Wirkungen der Umsetzung des vorh abenbezogenen 
Bebauungsplans auf die einzelnen Schutzgüter dargeste llt und bewertet. Auch dieser 
Beschreibung liegen unter anderem die unter Kapitel 3 aufgelisteten Fachgutachten und 
Dokumente zugrunde. Zusätzlich liegen für die Prognose folgende Pläne zugrunde: 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf ( PLANQUADRAT 2021a) 
- Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
(PLANQUADRAT 2021b) 
- Qualifizierter Freiflächenplan (P LANUNGSBÜRO KINDINGER, 2021) 
4.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit 
Im Vordergrund der Planungen steht, dass zusätzlicher Woh nraum geschaffen werden soll. 
Der Geltungsbereich wird bei Umsetzung der Planung als Wohngebiet von bedeutend mehr 
Menschen genutzt werden als derzeit. Die Nutzungsform änd ert sich damit deutlich. Positiv 
ist zu werten, dass Wohnraum geschaffen wird. Im gesamten Rhein-Main-Gebiet gibt es 
hieran derzeit ein hohes Defizit. 
Den Anwohnern soll die Möglichkeit zum Erholen am See  und zum Baden im See gegeben 
werden. Aus Haftungsgründen ist ein öffentlicher Zugang zum See ausgeschlossen.

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Eine Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit ist wie bislang auf dem Plangebiet nicht 
vorhanden. Der Biergarten im Westen des Untersuchungsgebiets stel lt ein Stück 
Lebensqualität für die Öffentlichkeit und bei Bedarf a uch für die Neubewohner des 
Wohngebiets dar. 
Allerdings stellt in den Sommermonaten und bei gutem Wetter der Geräuschpegel des stark 
frequentierten Biergartens eine zeitweise Belastung da r. Dieser Lärm führt dann zu deutlich 
erhöhten und über dem Grenzwert für ein Wohngebiet l iegenden Schallwerten. Daher 
werden folgende passive Lärmschutzmaßnahmen (ITA 2021) vorgenommen:  
Die dem Biergarten zugewandten Reihenhäuser sind als geschlossene 
Lärmschutzbebauung vorgesehen. Für die Reihenhäuser ist e ine Grundrissorientierung 
notwendig, welche regelt, dass Aufenthalts- und Schlafr äume entlang der lärmabgewandten 
Seite zu realisieren sind. Zudem werden die beiden Rei henendhäuser schalltechnisch 
optimiert gestaltet. So können die Immissionen aus dem B iergartenbetrieb ausreichend 
reduziert werden. 
Neben den Emissionen aus dem Biergartenbetrieb überschre iten im Südwesten des 
Plangebiets nachts zum Teil die Geräuscheinwirkungen der  Grillhütte des Bezirksvereins 
Martinsviertel den Zielwert. In Verbindung mit den an der Südfassade des südlichen 
Reihenendhauses erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung werden im gesamten 
Plangebiet die Immissionsrichtwerte tags und nachts eingehalten.  
Zu den Geräuscheinwirkungen des öffentlichen Verkehrs tr ägt der Straßenverkehr den 
höchsten Anteil bei. In weiten Teilen des Plangebiets w ird tagsüber der Zielwert von 55 
dB(A) in den Erdgeschossen eingehalten. In den darübe r liegenden Stockwerken tritt 
zunehmend eine Überschreitung des Zielwerts auf. Der näch tliche Zielwert von 45 dB(A) 
wird im gesamten Plangebiet überschritten.  Für Aufenthaltsräume mit Zielwert-
Überschreitungen sind schalltechnisch abgestimmte, mechanische Lüftungseinrichtungen als 
Minderungsmaßnahme geeignet. Vielfach lassen sich diese i ns energetische 
Gebäudekonzept integrieren.  
Sonstige Nutzungen südlich und südwestlich des Plangebiets wie die Hundewiese, die 
Eissporthalle/ MINT CLUB und das Tanzsportzentrum führen  im Plangebiet nicht zu 
relevanten Geräuscheinwirkungen. Nach Genehmigungslage d es Grundstücks 
Kastanienallee 21 („Grillhütte des Klinikums“) liegt hier keine Genehmigung zur Nutzung des 
vorhandenen Gebäudes als Grillhütte vor, eine solche Nutz ung wird in Zukunft laut 
Aussagen des Klinikum auch nicht mehr verfolgt. 
Durch die oben aufgeführten passiven Schallschutzmaßnahmen (ITA 2021) werden die 
Immissionen im Wohngebiet ausreichend reduziert.

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Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kfz-Verkehr des neuen Wohngebiets die Zu- 
bzw. Ausfahrt an der Kastanienallee nutzen wird. Der Elfeicher Weg ist als Erschließung von 
untergeordneter Bedeutung. Die Feuerwehr nutzt den Elfeicher Weg im Brandfall als 
Ausfahrt. Die Müllabfuhr nutzt den Elfeicher Weg wie  bisher, um die bestehende 
Wohnbebauung am Ende des Wegs anzudienen.  
Durch die geplante Entwicklung zum Wohngebiet erhöht si ch das Kfz- Verkehrsaufkommen 
in der Kastanienallee . Die prognostizierten zusätzlichen Fahrten mit dem Kfz b etragen 274 
am Tag bzw. maximal 27 Fahrten in der Abendspit zenstunde. Darin enthalten sind die 
täglichen Fahrten durch Besucher- und Lieferverkehr. Die zukünftige Verkehrsbelastung wird 
für die mit Tempo 30 als Wohnstraße einzustufende Kastanienallee als geringfügig bewertet. 
Am Knotenpunkt mit der Kranichsteiner Straße, über den  das Quartier ans kommunale und 
regionale Straßennetz angeschlossen ist, führen die Kfz -Mehrbelastungen in der 
maßgebenden Abendspitzenstunde zu einer geringfügigen Erhöhung der mittleren 
Wartezeiten, die eine Abwertung der Verkehrsqualität  zur Folge hat. Die Auswirkungen des 
zusätzlichen Verkehrsaufkommens sind allerdings kaum spürb ar und es sind keinerlei 
Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts zu erwarten. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kastanienallee keine d urchgängigen Gehwege aufweist 
und damit die fußläufige Erreichbarkeit z.B. der Bush altestelle in der Kranichsteiner Straße 
eingeschränkt ist, dann auch für die künftigen Bewohne r des neuen Quartiers  (S TETE 
PLANUNG 2021). Im Zuge der Vorhabensumsetzung soll im Bereich der Kastanienallee ein 
verkehrsberuhigter Bereich zwischen den beiden östlich und  westlich anschließenden 
öffentlichen Fußwegen entstehen, wodurch der fehlende  Gehweg in diesem Teil der 
Kastanienallee kompensiert wird. 
Im Rahmen eines Car-Sharing-Konzepts werden 4 zusätzlic he Stellplätze innerhalb des 
Geländes angelegt. Das Quartier soll für die Öffentlich keit fußläufig durchquerbar sein. 
Hierfür wird der westliche Weg zwischen dem Biergarten u nd den Reihenhäusern für die 
Öffentlichkeit über ein entsprechendes Gehrecht zugängli ch gemacht und dauerhaft 
gesichert. 
Auf das Schutzgut Mensch hat die Planung insgesamt eine n positiven Einfluss, da 
Wohnraum und Erholungsmöglichkeit geschaffen werden un d störender Lärm durch 
passiven Lärmschutz im Zuge der Anordnung und Bauausführung der Reihenhausbebauung 
geleistet wird. Die Erholungsfunktion der Fläche soll nach dem aktuellen 
Flächennutzungsplan und seiner 1. Änderung durch Integr ation des Gebiets in die 
Parklandschaft entwickelt werden. Diese Integration erg ibt sich durch die öffentlich 
gesicherte fußläufige Durchwegung des Quartiers; die Ei nbindung des Gebietes durch den 
Wegfall der Zaunanlage im Norden, Osten und Westen; d ie Erhaltung und Erweiterung der 
Randbegrünung und dem geplanten hohen Durchgrünungsgrad innerhalb des Gebietes.

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4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
4.2.1 Biotope und Flora 
Die flächendeckende Darstellung der Biotoptypen nach He rstellung des Plan-Zustands 
inklusive naturschutzfachlicher Maßnahmen findet sich auf Karte 2. 
Die Wohnhäuser sollen bis auf die Dachterrassen und die Attika (Biotoptyp-Nr. 10.710) mit 
extensiv begrünten Dächern ausgestattet werden (Biotoptyp -Nr. 10.720), auch eine 
Fassadenbegrünung ist vorgesehen (Biotoptyp-Nr. 10.743).  Auf den Privatflächen sind 
zudem Terrassen und Fahrradabstellplätze mit wasserdurchlässi gem Belag (Biotoptyp-Nr. 
10.530) und begrünte Gartenhütten (Biotoptyp-Nr. 10.720) geplant. Die Vor- und Hausgärten 
werden arten- und strukturreich gestaltet (Biotoptyp-Nr . 11.223), indem auf den 
Baugrundstücken mindestens 175 klein- bis mittelkronige heimische Bäume sowie 130 
heimische Solitärsträucher und als Begrenzung naturnahe Hecken gepflanzt werden. In den 
Vorgärten werden Staudenbeete angelegt. Das Technikgebä ude im Süden wird bis auf die 
Attika ebenfalls begrünt (Biotoptyp-Nr. 10.743). Die Zu fahrtsstraßen und Stellplätze sollen 
versickerungsfähig ausgebaut werden (Biotoptyp- Nr. 10.530). Einzig die drei 
Unterflurmüllanlagen müssen vollständig versiegelt ausgeb aut werden (Biotoptyp-Nr. 
10.510). 
Die bestehenden Zäune im Norden, Osten und Süden des G ebiets werden zurückgebaut. 
Der Holzzaun im Westen steht nicht auf dem Vorhabensgru ndstück und wird nicht berührt . 
Vorgesehen ist hier die Pflanzung einer vorgelagerten geschnittenen Hecke zur Abgrenzung 
und Begrünung (Biotoptyp-Nr. 02.400). Die Bestandshecke (Biotoptyp-Nr. 02.500) im Süden 
bleibt erhalten, auch um den erforderlichen Abstand zu m direkt südlich davon gelegenen, zu 
erhaltenden Naturdenkmal „Kastanienallee“ zu wahren . Außerhalb der östlichen 
Gebietsgrenze befindet sich eine naturnahe Hecke, welch e innerhalb des Plangebiets auf 
um etwa 1 m durch eine Ergänzungspflanzung aus heimischen standortge rechten Arten 
(Biotoptyp-Nr. 02.400) verbreitert wird. Entlang des Elfeicher Wegs werden die bestehenden 
Heckengehölze um einzelne Heckenpflanzen ergänzt (Biotoptyp-Nr. 02.400). 
Für das Bauvorhaben müssen 33 vorwiegend nicht-heimische B äume auf dem Grundstück 
gefällt werden, sodass 12 Bäume zum Erhalt im Vorhaben bereich festgesetzt sind. Alle 
Bäume der Kastanienallee und alle (anderen) randlich hereinragenden Bäume bleiben 
erhalten. Zudem sind auf den Gemeinschaftsflächen Neup flanzungen von 26 großkronigen 
und 4 klein- bis mittelkronigen Bäumen aus heimischen sta ndortgerechten Arten (Biotoptyp-
Nr. 04.110) vorgesehen, angesetzt sind für diese Neupflanzungen 5 bzw. 3 m² pro Baum.

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Das gesetzlich geschützte Schilfröhricht am Westufer, aber auch die aufgrund ihrer geringen 
Größe nicht geschützten Schilfröhrichtstreifen bleiben bestehen (Biotoptyp-Nr. 05.410* bzw. 
05.430*). Um den See herum – mit Ausnahme des Gemeinschaftszugangs im Süden, der als 
extensiver Schotterrasen angelegt wird (Biotoptyp-Nr. 10 .540) - soll von der mittleren 
Wasserlinie aus ein Uferstreifen von 5 m Breite als Puf fer dienen. Dies entspricht dem 
gesetzlich erforderlichen Gewässerrandstreifen, der auch  den Seezugang mit einschließt 
und in dem bestimmte wassergefährdende Nutzungen verbot en sind. Dieser beinhaltet zum 
Teil den Schilfgürtel im Westen. Der übrige und größere Teil des Uferstreifens wird durch die 
Pflanzung von heimischen standortgerechten Stauden und G ehölzen (Interpolation aus 
Biotoptyp-Nr. 11.223 und 02.400) naturnah gestaltet und damit aufgewertet. Der Uferstreifen 
inklusive des Schilfgürtels wird durch eine Abgrenzung d urch pflanzliche Maßnahmen von 
den Privatgärten abgetrennt, auch um nicht genehmigt en Zugängen von den Grundstücken 
zum See entgegenzuwirken . Um den westlichen Schilfgürtel von der Seeseite aus 
abzugrenzen und den Strukturreichtum zu erhöhen, soll östlich des Schilfgürtels eine 
autochthone Wasservegetation aus z.T. submersen Arten (z.B . Ähriges Tausendblatt 
(Myriophyllum spicatum) und Laichkräuter (Potamogeton nodosus bzw. natans)) angesiedelt 
werden (Biotoptyp-Nr. 05.480*). Dennoch wird die Le bensraumfunktion der Schilf- und 
Wasserpflanzenbereiche für geschützte Tierarten (Pkt. 2.2.5 „Besondere örtliche Situation“ in 
hessischer KV von 2005) durch Schwimmaktivitäten und die u nmittelbar angrenzende 
Wohnnutzung (Lärm, Geruch, optische Reize, Nährstoffein träge) in Mitleidenschaft gezogen 
werden. Daher wird im Vergleich zu einem unberührte n Schilf- und Wasserpflanzenbereich 
von einem Wertverlust von 2 Wertpunkten je m² ausgegangen. 
Auch auf bzw. in dem See (Biotoptyp-Nr. 05.342) können  durch Schwimmaktivitäten und die 
Wohnnutzung um den See Tiere vertrieben und/ oder er heblich gestört werden, z.B. wenn 
Lärm bis auf die Seefläche hervordringt. Durch die An lage des Uferstreifens, der gleichzeitig 
einer Eutrophierung das Sees etwas entgegenwirkt, die V ergrößerung des Schilfgürtels und 
die Etablierung von flutender Wasservegetation erfährt  der See als Lebensraum eine 
Aufwertung, die diese Störungen aufwiegt. Eine Beei nträchtigung der Umwälzprozesse 
zwischen unterschiedlich temperierten Schichten innerhalb des Wasserkörpers ist nicht zu 
befürchten, siehe auch Erläuterungen im Kapitel 4.3.3. Das Klimagu tachten konnte im 
modellbasierten Vorher/Nachher-Vergleich auf der Seef läche keine Änderung hinsichtlich 
Windfeld, Hitze und Belüftung erkennen (INKEK 2020). 
Links und rechts des Gemeinschaftszuganges zum See sollen zwei Trockenmauern errichtet 
werden (Biotoptyp-Nr. 10.140). Fugen und Ritzen zwische n den Steinen bieten optionalen 
Lebensraum für Kleintiere. Die Betonbefestigungen ent lang der Ostseite des Sees werden 
entnommen und es werden, um die Höhenunterschiede abzuf angen, an geeigneter Stelle 
Trockenmauerabschnitte errichtet. 
Im Bereich der Kastanienallee ergeben sich keine Änderun gen hinsichtlich der Biotoptypen. 
Lediglich 2 Fahrbahnverengungen werden geschaffen und d ie bestehenden Zufahrten im 
Südwesten und Südosten des Vorhabensbereiches ertüchtigt.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
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Bei Abgang von Bäumen und Heckengehölzen im Vorhabensbe reich sind diese gleichwertig 
zu ersetzen beziehungsweise bei Abgang von nicht-standortg erechten Gehölzen durch 
standortgerechte autochthone Gehölz zu ersetzen (Biotop typ-Nrn. 02.400, 04.110 und 
04.210). Dies gilt auch für die Privatgärten. 
 
Tabelle 7 : Nutzungs- und Biotoptypen (Planung) nach der hessischen KV von  2005 innerhalb des 
Vorhabensbereichs 
Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte 
je m² Schutzstatus Flächengröße 
[m²] 
Flächenanteil 
[%] 
Gewässer  
05.342 Kleinspeicher, Teiche 27   4.879 19 
Röhrichte und Ufer         
05.410* Schilfröhrichte, hier: auch 
Neuanlage, abgewertet 
51 z.T. § 30 
BNatSchG 599 2 
05.430* Andere Röhrichte, hier 
Kalmusröhricht, abgewertet 
51   83 <1 
05.480* Wasserpflanzenbestände, 
abgewertet 
48   320 1 
11.223/ 
02.400 
Interpolation aus Neuanlage 
strukturreicher Garten und 
Neuanlage standortgerechte 
Hecke, hier: 
Gewässerrandsteifen 
24  1.258 5 
Grünflächen und Gärten         
10.140 Neu angelegte Trockenmauern 16  77 <1 
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im 
besiedelten Bereich 
14  717 3 
11.223 Neuanlage strukturreicher Vor- 
und Hausgärten 
20  5.420 22 
Siedlungsbiotope         
10.510 
Sehr stark oder völlig versiegelte 
Flächen, hier: Unterflur-
Müllanlagen 
3  27 <1 
10.530 
Schotterweg und –platz, 
Sandfläche, hier: Fahrwege, 
Stellplätze, Zuwegungen, 
Terrassen 
6   6.125 24 
10.540 Befestigte oder begrünte 
Flächen, hier: Schotterrasen 
7  201 <1 
10.710 Dachfläche, nicht begrünt, hier: 
Dachterrassen und Attika 
3   1.803 7 
10.720 
 
Dachfläche, extensiv begrünt 
 
19   2.948 12 
Gehölze           
02.400 Neuanlage Hecke/ Gebüsch 
heimisch, standortgerecht 
27  408 2 
02.500 
Standortfremde Hecken/ 
Gebüsche, hier: Bestandshecke 
unterhalb der Kastanien 
23   152 <1 
Gesamtfläche   25.017 m²

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  41 
Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte 
je m² Schutzstatus Flächengröße 
[m²] 
Flächenanteil 
[%] 
Überlagerung durch Einzelbäume, Baumgruppen und Fassadenbegrünung  
04.110 Einzelbaum heimisch, 
standortgerecht 
31   245   
04.120 Einzelbaum nicht heimisch, nicht 
standortgerecht 
26   313   
04.210 Baumgruppe heimisch, 
standortgerecht 
33 z.T. Natur-
denkmal 409   
04.220 Baumgruppe nicht heimisch, nicht 
standortgerecht 
28   31   
10.743 Neuanlage von 
Fassadenbegrünung 
13  85  
*= Auf/Abwertung gegenüber dem Standardwert der Kompensationsverordnung 
4.2.2 Fauna 
Umweltauswirkungen auf die Fauna des Geltungsbereichs sowi e dessen unmittelbaren 
Umfeld werden im Folgenden bezogen auf die einzelnen Artengruppen betrachtet . Eine 
detaillierte artbezogene Prüfung auf mögliche Verstöße gegen die Verbote  des 
§ 44 (1) BNatSchG ist dem Artenschutzfachbeitrag zu entnehmen (naturplan 2021). 
Vögel 
Die Planung bedeutet eine nahezu vollständige Umgestaltung des Geltungsbereichs, sodass 
es zu einer großen Verschiebung der derzeitig vorhanden en Lebensräume kommt. Eine 
Ausnahme hiervon bildet das Gewässer, das als solches erhalt en werden soll, jedoch durch 
die geplante Nutzung der Anwohner u.a. zum Baden zum indest während der 
Sommermonate einer starken Störung unterliegen wird. Diese kann zu einer weitgehenden 
Meidung des Gewässers durch die bisher einzeln auftretenden Nahrungsgäste führen. 
Die ermöglichten Gehölzrodungen bedeuten einen Verlust  von (potentiellen) 
Nistmöglichkeiten sowie von Nahrungshabitaten, welcher mittelfristig durch die Neupflanzung 
von Gehölzen sowie ggf. durch die Gestaltung der Hausgärten ausgeglichen werden kann.  
Durch den Abriss der Gebäude gehen – zumindest zeitweise genutzte – Nischen als 
Brutmöglichkeit für Gebäudebrüter verloren. 
Der deutlich höhere Bebauungsanteil im Vergleich zum de rzeitigen Zustand verringert die 
Verfügbarkeit von Nahrungshabitaten. Dies ist auch im Kontext mit zahlreichen Bauvorhaben 
in der Region zu sehen, die den Lebensraum vieler Vogel arten regional verringern. Hierbei 
ist die aktuell jedoch nur geringe Nutzung des Geltung sbereichs durch Vögel zu 
berücksichtigen. 
Durch die Umnutzung des Geländes sind deutlich erhöhte Störungen durch die Bewohner 
und Anlagen zu erwarten, die einen Verdrängungseffe kt auf die Avifauna des 
Geltungsbereichs und dessen Umfeld haben.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  42 
Um die Auswirkungen auf die lokale Avifauna zu minimier en, werden verschiedene 
Festsetzungen und Maßnahmen, die auch aus artenschutzrechtlich er Sicht von Bedeutung 
sind, getroffen bzw. vorgeschlagen (siehe auch Kapitel 5 ). Unter Berücksichtigung dieser 
lassen sich erhebliche Auswirkungen auf die hier vorkommende n Vogelarten vermeiden. 
Dies unter der Berücksichtigung, dass jeweils nur einzelne  Brutpaare oder Individuen den 
Geltungsbereich nutzen und hierunter vorwiegend häufi ge Arten auftreten. Das Gewässer 
wird nur in geringem Umfang genutzt. 
Fledermäuse 
Betroffen sind vor allem Mückenfledermaus, Zwergfledermau s, Wasserfledermaus und 
Breitflügelfledermaus. Das Vorhaben bedeutet für Flede rmäuse in erster Linie einen Verlust 
bzw. eine Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten. Stör ungen entstehen hier insbesondere 
durch die geplante Badenutzung der Anlieger sowie dur ch die unmittelbar an den See  
angrenzenden Gebäude und Grundstücke. Dies betrifft al le Arten, die das Gewässer 
regelmäßig und ausdauernd zur Jagd nutzen. Zudem kann die Überbauung von Lebensraum 
die Verfügbarkeit von Nahrungshabitaten sowie Beutein sekten weiter einschränken. Durch 
die Neupflanzung heimischer Gehölze, den Erhalt des Schi lfbestands, die naturnahe 
Ausprägung des Pufferstreifens, die Dach- und Fassadenb egrünungen und strukturreichen 
Gärten wird dieser Lebensraumverlust für die Beuteinsekten vermieden bzw. ausgeglichen. 
Durch den Verzicht auf die Beleuchtung des Gewässers und d ie Benutzung 
insektenfreundlicher Leuchtmittel wird eine Blendung der nacht- und dämmerungsaktiven 
Fledermäuse vermieden. 
Da innerhalb einiger Bestandsgebäude Einzelquartiere  von Fledermäusen anzunehmen 
sind, bedeutet der Abbruch der Gebäude einen Verlust von Ruhestätten. Durch die 
Einschränkung des Abrisszeitraumes und die vorherige Kontro lle auf tatsächlichen Besatz 
vor dem Abriss kann eine Tötung ausgeschlossen werden. Di e Schaffung neuer Nist- und 
Quartiermöglichkeiten durch Fledermauskästen gleicht die Zerstörung von Ruhestätten aus.  
Es verbleiben keine Konflikte, die sich nicht vermeiden oder ausgleichen lassen. 
Amphibien 
Die geplante Errichtung eines Wohngebietes mit erlaubt er privater Badenutzung des 
Gewässers durch die Anwohner beeinträchtigen dessen Funkt ion für Amphibien als 
Fortpflanzungs- und Aufenthaltsgewässer dauerhaft . Da aber ausschließlich häufige Arten 
mit geringer Individuendichte im Gewässer vorkommen, ist n icht anzunehmen, dass die 
beschriebenen Beeinträchtigungen Auswirkungen auf die l okalen Populationen haben. Die 
geplante Ergänzung der Röhrichte und das Einbringen von submersen Wasserpflanzen 
ergänzen den Lebensraum für Amphibien und bieten Decku ng gegenüber Fischen als 
Fraßfeinden für eine erfolgreiche Fortpflanzung.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  43 
Um jedoch Beeinträchtigungen der hier vorkommende n Individuen – besonders die der 
Erdkröte – zu minimieren, werden während der Bauzeit Wanderkorridore erhalten und offene 
Baugruben gesichert und alle Zugänge, Kellerschächte et c. amphibiensicher gestaltet, 
sodass es keine Fallenwirkung für die Erdkröte gibt. 
Sonstige Arten 
Für die Libellen kann eine häufigere Frequentierung d er Gewässerufer einen Rückgang in 
der Qualität als Lebensraum bedeuten. Durch den Erhal t und die Erweiterung des 
Röhrichtgürtels und die Anlage eines naturnahen Puffer streifens wird dieser Entwicklung 
entgegengewirkt. 
Die Erhöhung der Strukturvielfalt auf dem Vorhabensge lände (die Errichtung strukturreicher 
Gärten, die Begrünung der Dächer und Fassaden) kann sich positiv auf die Artenzahl und 
Individuendichte von Insekten auswirken. Durch die Festsetz ung von der Verwendung 
ausschließlich insektenschonender Beleuchtung im Außenbere ich  soll ein sogenannter 
„Staubsaugereffekt“ vermieden werden. 
Gewässerökologische Erhebung 
Die folgenden Auswirkungen auf die Fischfauna sind dem Gewässergutachten (INGA 2021 ) 
entnommen: 
Die Fische sind durch die geplante Bebauung nur indirekt betroffen, wenn sich die trophische 
Situation des Sees verändert. Daher sollte die trophi sche Situation zumindest nicht weiter 
verschlechtert werden. 
In welcher Weise sich der Einbau der Wärmetauscher auf die Schichtung des Sees und 
damit auch auf die Fischbesiedlung auswirkt, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Es ist 
davon auszugehen, dass die Fische beim Einbau der Wärmet auscher temporär gestört 
werden. Im Betrieb ist jedoch von keinen negativen Ei nflüssen auf die Fische auszugehen. 
Da zudem die langfristige Überwachung von Temperatur u nd Sauerstoffgehalt 
Überwachungsdaten liefert, kann in kritischen Situationen schnell reagiert werden.  
4.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landscha ft 
4.3.1 Fläche 
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt immer weiter  zu, die Bundesregierung hat sich 
daher in ihrem umweltpolitischen Schwerpunktprogramm (1998) zum Ziel gesetzt, bis 2020 
die tägliche Flächenumwandlung auf 30 ha zu reduzieren , bis 2030 auf 20 ha. Die 
Reduzierung des Flächenverbrauchs ist eine seit Jahren aktu elle Forderung der 
Umweltpolitik in Deutschland und auch in Hessen (HMUELV 2011).

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  44 
Insgesamt nimmt die Summe der Dachflächen (Biotoptyp-  Nrn. 10.710 und 10.720) um etwa 
2.400 m² zu. Allerdings nehmen in Summe nur die begr ünten Dachflächen zu, die zumindest 
bis zu einem gewissen Grad eine Lebensraumfunktion erfüll en können. Für die anderen 
befestigten Flächen (Fahrwege, Stellplätze, Zuwegungen  und Terrassen ) wird ausnahmslos 
wasserdurchlässiges Material verwendet (Biotoptyp-Nr. 10.53 0). Insgesamt steigt dieser 
Flächenanteil um etwa 4.700 m². Diese Flächen stellen all erdings keine Totalversiegelung 
dar. Sehr stark oder nahezu versiegelte Flächen (Biotoptyp-Nrn. 10.510 und 10.520) werden 
vollständig zurückgebaut, dies betrifft etwa 1.100 m². L ediglich die Unterflur- Müllanlagen 
müssen versiegelt ausgebaut werden. Außerhalb des Vorhaben sbereiches, innerhalb des 
Geltungsbereiches des B-Plans, d.h. entlang der Kastan ienallee, finden keine zusätzlichen 
Versiegelungen statt. Hier werden lediglich die bestehenden Zufahrten ertüchtigt.  
Die Verkehrs- und Siedlungsfläche je Einwohner reduzie rt sich stark , die Verdichtung der 
Wohnbebauung mittels der Reihen- und Doppelhausbebauu ng stellt einen relativ 
schonenden Umgang mit dem Schutzgut Fläche dar. Zudem w ird hier ein stadtnahes 
ehemaliges Abbaugelände überbaut. Fast die gesamte Fläch e war ursprünglich ein 
Tonabbaugebiet mit Ziegeleien, die Fläche ist unter ande rem auch durch Materialverfüllung 
vollständig verändert worden. Die Fläche erfährt somit durch die Wohnbebauung eine Art 
Recycling. Die Gesamtfläche auf dem Untersuchungsgebiet w ird allerdings durch die 
Bebauung inklusive der Einfriedungen und Zufahrtstraßen parzelliert werden. 
Insgesamt ist der Eingriff auf das Schutzgut Fläche als von  mittlerer Bedeutung zu werten, 
der Flächenverbrauch je zukünftigem Bewohner setzt diese Einschätzung noch weiter in 
Relation. 
4.3.2 Boden 
Der Bau des neuen Wohngebiets einschließlich der Zuwegun gen und Nebengebäude 
erfordert eine zusätzliche Befestigung, diese stellen de n Hauptwirkfaktor auf die 
Bodenfunktionen innerhalb des Untersuchungsgebiets dar. 
Da die vorkommende punktuelle und nur oberflächliche Bo denbelastung durch Nickel im 
Zuge der Umnutzung abgetragen wird, besteht keine Gefa hr für die menschliche 
Gesundheit. 
Aufgrund der weitgehend fehlenden natürlich gewachsen en Böden und der stark 
beeinträchtigten Bodenfunktionen (sehr hohe Vorbelast ung) ist die Beeinträchtigung durch 
das Vorhaben gering.  
Alleine die nur mittel ausgeprägte Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere, besonders die 
der Sonderstandorte (am Ufer und an Abschnitten mit R ohböden) kann beeinträchtigt 
werden, andere Bodenfunktionen sind schon im Ist-Zustand unbedeutend. 
Insgesamt ist der Eingriff auf das Schutzgut Boden als unbedeutend zu werten.

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  45 
4.3.3 Wasser 
Das Klimagutachten (INKEK 2020) zeigt im modellbasierte n Vorher/Nachher-Vergleich auf 
der Seefläche keine Änderung hinsichtlich Windfeld, Hitze und Belüftung. Der Klimagutachter 
erläuterte weiterhin im Rahmen der frühzeitigen Bet eiligung, dass „durch die Bebauung 
maximal in einem schmalen Bereich am Uferrand von einer  leichten Verringerung der 
Windstärke am Boden bzw. über der Wasseroberfläche ausz ugehen ist. Im restlichen See 
und insbesondere in der Seemitte wird es durch die Be bauung voraussichtlich zu keiner 
Einschränkung oder Veränderung der Windverhältnisse be i Starkwindsituationen kommen. 
Damit ist eine merkenswerte Reduzierung der Windaktivität durch die umgebende Bebauung 
und damit einhergehend negative Auswirkungen auf die Umwälzprozesse und damit die 
Sauerstoffversorgung unwahrscheinlich“. Ein langfristiges Monitoring des Sauerstoffgehaltes 
und der Temperatur ist dennoch vorgesehen (INGA 2021), um eine Option auf das Erkennen 
von Regulierungsbedarf zu haben und gegebenenfalls nachjustieren zu können. 
Geplant ist zudem, im Rahmen eines Pilotprojekts eine n Wärmetauscher im See zu 
installieren, um die Seewärme als regenerative Energie quelle für die Heizung der 
Wohnhäuser und Warmwasser zu nutzen. Auf eine Verträgli chkeit mit 
gewässerschutzfachlichen Anforderungen wird bei der Pla nung geachtet, sodass sich keine 
negativen Auswirkungen auf das Gewässer ergeben . Erste Modellrechnungen zeigen, dass 
der Wärmeentzug aus dem See im Winter eine niedrige re Temperatur von bis zu 3 °C zur 
Folge hat. Zu beobachten ist zudem, dass je mehr Wärme entzogen wird, es umso weniger 
zu Verdunstung des Seewassers kommt. Trotz ganzjähriger  thermischer Nutzung erfolgt 
eine vollständige Regeneration des Sees (PGT 2021). 
Während der Bauphase werden Maßnahmen hinsichtlich des Gewässerschutzes beachtet, 
um auszuschließen, dass schädliche Sediment- und Fremdstoffe inträge in das Gewässer 
gelangen.  
Nach Fertigstellung der Bauphase besteht durch die mensch liche Aktivität am und im 
Gewässer die Gefahr eines erhöhten Nährstoffeintrags. Da der See derzeit schon als 
eutroph einzustufen ist, sollte eine weitere Erhöhung  der Trophie vermieden werden (INGA 
2021). Durch die Nutzungsbeschränkungen in einem 5 m breiten Gewässerrandstreifen (§ 
38 WHG) wird der Nährstoffeintrag minimiert. 
Im Erschließungskonzept (U MWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE 2021a) ist ein Konzept 
zur Regenwasserbewirtschaftung enthalten , welches im Folgenden dargestellt und 
Bestandteil der Planung wird: 
Das Schmutzwasser wird in den Schmutzwasserkanal im Elf eicher Weg geleitet. Aufgrund 
der mangelnden Versickerungsmöglichkeiten (A NINA 2017, 2018, 2019) kommt es zu einem 
Abfluss von Niederschlagswasser aus dem Plangebiet. Das N iederschlagswasser der 
privaten Verkehrsflächen wird in den Bachwasserkanal im  Elfeicher Weg geleitet. Durch 
einen erhöhten Verschmutzungsgrad ist eine Vorreinigu ng nötig, welche dezentral und z.B. 
in Kastenrinnen oder Sinkkästen erfolgen kann.

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  46 
Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen  der Baugrundstücke anfallende 
Niederschlagswasser wird vollständig vor Ort auf den en tsprechenden Grundstücken 
zurückgehalten oder sofern dies technisch möglich ist, in de n See geleitet. Hierbei ist eine 
mechanische Reinigung vorzusehen. Eine Ausnahme bildet da s anfallende 
Niederschlagswasser auf den Dachflächen der FEH 3 bis 5 u nd DH 19 bis 22, da diese 
Häuser nicht direkt an den See angrenzen und der RH 1 bis 20, da die Reihenhauszeile eine 
zur Straße hin abfallende Dachlandschaft besitzt. Auch i n diesen Fällen soll das 
Dachflächenwasser zunächst vor Ort zurückgehalten werden. Bei starken 
Regenwasserereignissen wird hier das Wasser aber dem Ba chwasserkanal i m Elfeicher 
Weg zugeführt. 
Im gewässerökologischen Gutachten (INGA 2021) wird von einer direkten Wassereinleitung 
von Niederschlagswasser ohne vorherige Reinigung in den See abgeraten. 
Insgesamt ist der Eingriff auf das Schutzgut Wasser als von mittlerer Bedeutung zu werten. 
4.3.4 Luft und Klima 
Die Erkenntnisse des Klimagutachtens (INKEK 2020) werden im Folgenden 
zusammengefasst: 
Mesoklimatisch kommt es zu keiner bzw. einer tolerierbare n Veränderung durch die 
Beplanung: 
1. Belüftung: Die neu geplanten Gebäude, deren Größe,  Anzahl, Ausrichtung und 
Abstände stellen lediglich eine geringfügige Barriere wirkung bei den entscheidend en 
Anströmungsszenarien dar. Es entsteht keine signifikante V erschlechterung der 
Belüftungsqualität in der Umgebung. Die Winde können die Neuplanung 
durchströmen bzw. überströmen. 
2. Kaltluftabfluss: Die veränderte Bodenrauigkeit führt hinsichtlich des nächtlichen 
Kaltluftabflusses zu keinen Veränderungen im mesoklimatischen Maßstab. Die  
geschlossene Reihenhausbebauung reduziert die Windgesch windigkeit in den 
Westen leicht. Dies führt allerdings zu keiner Verschlech terung der 
Abkühlungsverhältnisse in benachbarten Siedlungsräumen und ist tolerabel. 
Mikroklimatisch ist im Gebiet zum Teil mit geringfügiger Verschlechterung in bestimmten 
Bereichen zu rechnen: 
1. Windfeld: Die geschlossene Reihenhausbebauung stellt ein e tolerable Barriere für die 
nächtliche Kaltluft dar. Es entstehen keine Auswirkung en auf eine sensible Nutzung 
in der Umgebung. Der Kaltluftabfluss wird nicht eingeschränkt. 
2. Thermische Belastung: Durch die Neuplanung entstehen meh r schattenspendend e 
Bereiche (Bäume und Gebäudeschatten). Insgesamt ist da her die thermische 
Belastung geringer. Die abendliche Temperatur kühlt teilweise langsamer ab, z.B. auf 
der Seefläche. Die maximale Temperaturdifferenz von 1, 3°C ist allerdings nur 
geringfügig. Negative Auswirkungen auf die Umgebung sind nicht zu erwarten.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  47 
Die klimatischen Auswirkungen durch das Bauvorhaben sind u nproblematisch, einzelne 
gering einzustufende Auswirkungen sind tolerabel. 
Es wird ein Energiekonzept zur Nutzung der Seewärme für  die Beheizung der Wohnhäuser 
und Warmwasser entwickelt (PGT 2021). Das Wärmeerzeugungskonzept kann insgesamt 
beinahe CO2-neutral erfolgen und trägt damit aktiv zu m Klimaschutz bei. Sämtliche 
Wohngebäude sollen als KfW-Effizienzhaus der Stufe KfW  40 errichtet werden. Die 
Installation von Solarmodulen ist vorgesehen. 
4.3.5 Landschaft 
Nach Herstellung des Plan-Zustands wird sich das Landschafts bild deutlich verändern . Es 
wird ein Wohngebiet entstehen, das sich in der Höhe de r Wohnhäuser an den umliegenden 
Gebäudehöhen orientiert und mit seinen Gärten das Lan dschaftsbild prägt. Die bisherige 
durch einen Holzzaun eingefriedete, von der Umgebung ab gegrenzte Fläche wird sich in 
Zukunft öffnen.  
Das Planungsgebiet insgesamt und vor allem dessen Ränder werden so gestaltet, dass eine 
passgenaue Einfügung in das vorhandene Umfeld erfolgt : Zunächst wird die bestehende 
geschlossene bauliche Einfriedung im Norden, Osten und Süden vollständig entfernt. 
Entlang der östlichen Grenze wird dann die vorhandene Hecke für einen nahtlosen 
Übergang in die sich anschließende öffentliche Grünfläche mit dem Müllersteich erhalten und 
mit freiwachsenden, standortgerechten Heckenpflanzen er gänzt. Dasselbe gilt für den 
Bewuchs an den sich im Norden anschließenden Elfeicher Weg. An der südlichen 
Grundstücksgrenze wird die vorhandene Hecke in Richtung d es Naturdenkmals 
Kastanienallee und dem weiter südlich gelegenen Bürgerpark ebenfalls erhalten. Im Westen, 
zum Bayrischen Biergarten hin, wird eine neue Hecke vor de m auf dem Nachbargrundstück 
befindlichen Holzzaun gepflanzt. Somit wird das Plange lände optisch besser in die 
umgebende Landschaft eingebunden.  
Die Neupflanzung von Bäumen und Einfriedungsgehölzen , der Erhalt von ca. 12 
Bestandsbäumen im Vorhabensbereich und den gesetzlich g eschützten Kastanien und die 
Fassaden- und Dachbegrünung tragen zu einer besonderen Durchgrünung des Wohngebiets 
bei. 
4.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  48 
4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Grundsätzlich stehen die Schutzgüter in einem vielfältige n und mehr oder weniger engen 
Wirkungsgefüge zueinander. Die verschiedenen Schutzgüter können sich gegenseitig 
beeinflussen, da jedes einzelne Schutzgut auch - zumindest  teilweise - auf den Funktionen 
bzw. Prozessen der anderen beruht und sich diese wechselse itig verstärken, vermindern 
oder verzögern können. 
Demnach kann eine direkte Auswirkung auf ein Schutzgut i ndirekt auch eines oder mehrere 
andere Schutzgüter betreffen. Die für dieses Vorhabe n relevanten Wechselwirkungen 
wurden bereits in den jeweiligen Abhandlungen der be treffenden Schutzgüter berücksichtigt 
und beschrieben. 
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich  
von Eingriffswirkungen 
Aufgrund des im Vergleich zu normalen Angebots-Bebauu ngsplänen bereits sehr konkreten 
Planungsstands der Wohngebäude und ihrer Erstellung als  eine Gesamtplanung durch eine 
einzelne Bauherrengemeinschaft, sind abweichend von der üblichen Gliederung eines 
Umweltberichts auch schon konkrete Maßnahmen zur Vermeidung  („V-Maßnahmen“), 
Minimierung („M-Maßnahmen“) und zum Ausgleich („A-Maßnahmen“) dargestellt, die sonst 
Bestandteil des Grünordnungsplans sind. Sie erfolgten d aher auch in sehr enger 
Abstimmung mit der Freiflächenplanerstellung durch das La ndschaftsplanungs-Büro 
Kindinger. Sie haben die entsprechenden Festsetzungen d es Bebauungsplans vorbereitet 
und beschreiben diese. 
5.1 Vermeidungsmaßnahmen 
V1 Beschränkung der Rodungs- und Abrisszeiträume, vorherige Kontrolle der 
Gebäude  
Baumfällungen oder –rückschnitte sowie Gehölzrodungen müssen außerhalb der 
Ausschlussfristen des BNatSchG (§ 39) im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende 
Februar durchgeführt werden. Dieser Zeitraum liegt auße rhalb der Hauptbrutzeiten aller 
heimischen Vogelarten. Durch diese Maßnahme kann sowohl ei ne Zerstörung von 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten als auch eine Tötung bzw . Verletzung von Vögeln 
vermieden werden.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  49 
Der Abriss der Gebäude sollte im Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar 
erfolgen. Während dieses Zeitraums befinden sich die meiste n Fledermäuse in ihren 
Winterquartieren, die hier nur bei milder Witterung  vereinzelt anzunehmen sind. Zudem liegt 
dieser Zeitraum außerhalb der sensiblen Wochenstubenzeit  von Fledermäusen sowie 
außerhalb der Brutperiode heimischer Vogelarten. Wenn gewichtige Gründe für einen Abriss 
außerhalb dieses Zeitfensters sprechen, kann davon abge wichen werden, wenn zuvor die 
Nutzung als Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätte durch ge schützte Arten, insbesondere 
Vögel oder Fledermäuse, von fachkundiger Seite durch P rüfung vor Ort ausgeschlossen 
wurde. 
Die Abrissgebäude sind auch bei einem Abriss –im Winter von einer fachkundigen Person 
auf einen tatsächlichen Besatz von Fledermäusen zu untersu chen. Werden hierbei Tiere 
angetroffen, sind diese fachgerecht zu bergen und zu ver sorgen. Bei anhaltend starkem 
Frost zum Zeitpunkt des Abbruchs des Gebäudes auf dem Grundst ück Elfeicher Weg 183 
kann auf eine Kontrolle verzichtet werden, da hier keine  frostsicheren Quartiermöglichkeiten 
festgestellt werden konnten. 
V2 Erhalt von Gehölzen und Beachtung von Grundsätzen hinsichtlich des 
Gehölzschutzes 
Zur Verminderung eingriffsbedingter Beeinträchtigungen wurden bereits im Vorfeld während 
der Planung versucht, eine möglichst geringe Anzahl von Baumstandorten zu überplanen.  
Die Bäume des nach § 28 BNatSchG geschützten Naturde nkmals „Kastanienallee“ bleiben 
dauerhaft erhalten und sind gegen Beeinträchtigungen  zu schützen, ebenso verschiedene 
Einzelbäume bzw. Baumgruppen und die Hecke entlang der Kastanienallee. Bei Abgang von 
Gehölzen im Vorhabensbereich sind diese gleichwertig zu ersetzen beziehungsweise bei 
Abgang von nicht-standortgerechten Gehölzen durch standortgerechte autochthone Gehölze 
zu ersetzen. Eine Artenauswahlliste wird im Bebauungsplan  vorgegeben. Siehe hierzu 
Anhang 1. 
Für die Umsetzung des Vorhabens kann es erforderlich sein, einzelne Äste oder Austriebe 
der festgesetzten Gehölze fachgerecht zurückzuschneiden, um das Lichtraumprofil 
einzuhalten und die Zugänglichkeit mit Baumaschinen zu er möglichen. Dadurch wird 
verhindert, dass in den Weg ragende Äste abgerissen werde n und dadurch die Gehölze 
beschädigt werden. Die festgesetzten Gehölze sind währen d der Bauzeit durch einen 
durchgehenden fest verankerten 2,00 m hohen Bauzaun zu  schützen. Dieser muss den 
Wurzelbereich der Bäume (Kronentraufe plus 1,5 m) um schließen. Der Wurzelbereich darf 
nicht befahren werden, zudem dürfen im Wurzelbereich ke ine Baumaterialien gelagert 
werden. Durch diese Maßnahmen werden die Gehölze vor A breißen von Ästen, 
versehentlichem Befahren und Ablagerung von Materialien geschützt.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  50 
Sollte bei der Herstellung von Baugruben ersichtlich sei n, dass der Wurzelbereich von 
festgesetzten Gehölzen freigelegt würde, hat die weit ere Herstellung dort durch Absaugen 
oder in Handschachtung zu erfolgen. Wurzelverletzungen sind generell zu vermeiden und 
ggf. zu behandeln. 
Dort wo Bebauungsgrenzen, Einfriedungen, Stellplätze , Zufahrten und Wege nahe in den 
Wurzelbereich einzelner bestehender Bäume heranrücken, sind technische Lösungen (z.B. 
der Einbau von Wurzelkästen) vorgesehen. 
V3 Erhalt des (gesetzlich geschützten) Schilfbestands 
Der gesetzlich geschützte Schilfgürtel im Westen des Gewässe rs ist dauerhaft zu erhalten 
und gegen Beeinträchtigungen zu schützen. Um eine Betr etung durch die Anwohner zu 
verhindern, wird die Uferzone durch pflanzliche Maßnahmen  von den Privatgrundstücken 
abgegrenzt. Ein Seezugang von den Privatgrundstücken au s ist nicht vorgesehen, der 
Zugang erfolgt über einen Gemeinschaftszugang im Süden. Die Errichtung weiterer Zugänge 
ist unzulässig. 
Der gesetzlich geschützte Schilfgürtel soll auf der Sees eite durch einer Mischung aus 
untergetauchten (submersen) und Schwimmblattpflanzen ( möglichst kleinblättrige) abgrenzt 
werden. Für diese sollen ausschließlich gebietsheimische Ar ten verwendet werden. 
Pflanzvorschläge befinden sich in Anhang 1. 
Um eine Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Schilf gürtels während der Bauphase 
zu verhindern, ist der Bereich auffällig zu markieren. 
V4 Verzicht auf Beleuchtung des Gewässers und Verwendung insektenschonender 
Beleuchtung  
Um Ablenkungswirkungen und Störwirkungen auf Insekten und Fledermäuse des Gewässers 
zu vermeiden, darf das Gewässer sowie dessen Uferzone inklusi ve des 
Gewässerrandstreifens nicht direkt beleuchtet werden.  
Zur Außenbeleuchtung dürfen nur Leuchtmittel verwende t werden, die Insekten, Vögel und 
Fledermäuse möglichst wenig irritieren bzw. die deren Orientierung nicht erschweren.  
Zu verwenden sind möglichst warmweiß bis neutralweiß getön te Lampen (bspw. LED-
Lampen mit einer Lichttemperatur von max. 2.700 K). K altweißes Licht darf nicht verwendet 
werden. Es dürfen nur Lampen verwendet werden, die kei ne Fallenwirkung auf Insekten 
ausüben. Die Abstrahlung ist so gering wie möglich zu halten. 
Es wird auf die Information des HMUELV (2020) verwiesen.

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V5 Anbringen von Sperlingskoloniehäusern  
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatS chG sind für die im Gebiet 
brütenden Spatzen 3 Sperlingskoloniehäuser (bspw. Fa. S chwegler Sperlingskoloniehaus 
1 SP) in der Gemeinschaftsfläche anzubringen. Da Haussp erlinge ihrem Revier ganzjährig 
treu sind, müssen die Sperlingskoloniekästen unmittelbar  nach den im Winter erfolgenden 
Abbrucharbeiten angebracht werden. Die Sperlingshäuse r sind etwa auf Höhe Mitte der 
westlichen Grundstücksgrenze in 3- 5 m Höhe z.B. an einer  neu zu errichteten Holzwand zu 
platzieren.  
V6 Gewässerschutz und Dauermonitoring 
Um eine Beeinträchtigung des Sees inklusive seiner Ufer bereiche zu vermeiden, ist die 
Baustelle gegenüber dem See mit Bauzäunen abzugrenzen . Die Absperrung muss soweit 
wie möglich vom See entfernt sein. Das Gewässer und die Gewässersohle sind vor jeglichen 
Veränderungen oder Beeinträchtigungen zu schützen, dazu gehört auch die Vermeidung von 
Sediment- und Fremdstoffeinträgen in das Gewässer. 
Von der Mittelwasserlinie des Gewässers aus nach außen wi rd ein 5 m breiter 
Gewässerrandstreifen im Sinne des §38 WHG eingehalten.  Dieser umfasst teilweise die 
Röhrichtbereiche, aber auch andere Bereiche direkt am G ewässer oder oberhalb der 
Uferböschung und einen Abschnitt des Gemeinschaftszugangs im Süden des Gewässers. In 
dem Pufferstreifen ist der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln 
und anderen wassergefährdenden Stoffen verboten, eben so wie die (zeitweise) Ablagerung 
von beispielsweise Grünabfall und anderen Materialien. 
Um langfristig den Gewässerzustand im Blick zu behalten un d gegebenenfalls (z.B. mittels 
Belüftung) nachjustieren zu können, ist ein dauerhaft es Monitoring des Sauerstoffgehaltes 
und der Temperatur vorgesehen. 
V7 Vorkehrungen zum Erhalt der Erdkrötenpopulation durch eine 
amphibiengerechte Bebauung  
Während der Bauzeit müssen der Erdkröte Wanderkorridor e zur Verfügung stehen, um 
zumindest temporär andere Bereiche in der Nähe der Be bauung als Landlebensraum zu 
nutzen. Offene Baugruben sind gegebenenfalls so zu sicher n, dass Amphibien und 
bodengebundene Kleintiere nicht hineinfallen können b zw. problemlos wieder 
hinausgelangen. 
Zur Vermeidung einer Fallenwirkung sind Zugänge, Kellersch ächte o.ä. amphibiensicher 
(z.B. mittels Amphibienleiter, Lochblech, Gitterrost, raues Brett) herzustellen.

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V8 Beachtung von Grundsätzen des Bodenschutzes; fachgerechte Entsorgung  
Sollten natürliche Bodenprofile angetroffen werden, ist Folgendes zu beachten: 
Die Arbeits- und Lagerflächen sind stets auf die notwe ndigen Mindestflächen zu 
beschränken. Die Verunreinigung des Bodens und die Vermischung mit anderen Böden oder 
Stoffen sind zu vermeiden. Bei Erdarbeiten sind der Ob er- und Unterboden sowie ggf. 
weitere deutlich differenzierte Horizonte getrennt vone inander auszubauen und zu lagern. 
Beim Herstellen der Bodenmiete ist das Bodengefüge zu sc honen z.B. durch den Einsatz 
nicht schiebender Geräte und geringe Schütthöhen. Bod enmieten dürfen nicht befahren 
werden und sollen zur Vermeidung von Erosion, Vernässung und anaeroben Verhältnissen 
möglichst steile Flanken haben und nicht höher als 2-3 m sein. Beim fachgerechten 
Wiedereinbau von Boden ist die ursprüngliche, natürl iche Schichtung des Bodens 
wiederherzustellen. Bodenarbeiten sind nur bei geeign etem, trockenem bis maximal 
feuchtem Bodenfeuchtezustand auszuführen. Bei nassen Bo denverhältnissen sind die 
Maschinenarbeiten in unempfindliche Bereiche zu verlegen oder auszusetzen. Um die durch 
Maschinen verursachte Drucklast auf eine größere Fläche zu ver teilen und damit 
Verdichtungsschäden im Boden zu vermeiden sind nach Bedar f Baggermatratzen oder 
mobile Baustraßen zu verwenden. 
Desweiteren gilt für die Entsorgung: 
Im Zuge der Neubebauung ist der belastete Boden (in ei ner Bodenprobe der oberen 10 cm 
wurde eine geringfügig erhöhte Nickelkonzentration fe stgestellt) abzutragen. Sollte während 
der Baumaßnahmen Erdaushub anfallen, ist das Material  entsprechend der Lage im 
Gelände in die LAGA-Zuordnungsklassen Z1.1 bzw. Z1.2 einzustu fen (0 bis ca. 5 Meter 
unter GOK). Für tiefergehenden Erdaushub müssen demen tsprechend während der 
Baumaßnahme Proben entnommen werden und auf die ents orgungsrelevanten Parameter 
analysiert werden. 
5.2 Minimierungsmaßnahmen 
M1 Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien auf befestigt en 
Flächen 
Für die Straßen, Zuwegungen, Pkw- und Fahrradstellplätz e und Terrassen wird 
Oberflächenbelag verwendet, bei dem Niederschlagswasser  auch in größerem Umfang 
direkt versickern kann. Dies gilt auch für den Gemeinschaf tszugang im Süden des Sees. 
Hier wird ein extensiver Schotterrasen angelegt. 
M2 Extensive Dachbegrünung 
Sämtliche Dachflächen ab einer Größe von 3 m², auch d ie der Gartenhütten und Müllboxen, 
werden extensiv begrünt . Davon ausgeschlossen sind lediglich die Dachterrassen , die 
konstruktiven Bereiche der Gründächer (Attika) und die Unterflur-Gemeinschaftsmüllanlagen.

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  53 
Als Substrat ist nährstoffarmes, mineralisches Material zu  verwenden. Es darf kein humoser 
Oberboden verwendet werden. Eine initiale Begrünung durch Bepflanzung bzw. Ausbringen 
von autochthonem Saatgut oder ebenfalls autochthonen V egetationsteilen hat zu erfolgen. 
Beispiele geeigneter Arten können der Pflanzliste in A nhang 1 entnommen werden . Es wird 
auf die Dachbegrünungsrichtlinien (FLL, 2018) verwiese n. Die Installation und der Betrieb 
von aufgeständerten Solarmodulen sind auch bei Dachbegrünung möglich. 
M3 Errichtung von Fassadenbegrünungen 
Es sind ca. 170 laufende Meter Fassadenbegrünung vorgesehen (aus der Vogelperspektive 
betrachtet). Für die Bilanzierung nimmt die Hessische Kompensationsverordnung eine Dicke 
von 0,5 m bei Neuanlagen an. 
M4 Anlage strukturreicher Vor- und Hausgärten 
In den Vor- und Hausgärten werden insgesamt mindest ens 175 klein- bis mittelkronige 
Bäume sowie 130 Solitärsträucher gepflanzt . Die Grenzhecken werden im Dreiecksverband 
gepflanzt. Die Gehölze müssen heimisch und standortgerech t sein und sind dauerhaft zu 
erhalten bzw. bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Gehölze müssen einer Pflanzqualität 
von mindestens StU 18-20 cm bei Baumpflanzungen bzw. mindestens 80-120 cm Höhe b ei 
Heckenpflanzungen und solitären Sträuchern entsprechen. Pflanzvorschläge befinden sich in 
Anhang 1. Aufgrund der inhomogenen Bodenverhältnisse  und geringmächtigen 
Oberbodenschicht sind die Pflanzgruben bei Bedarf mit bewährten Methoden 
landschaftsgärtnerischer Praxis (u.a. durch den Einsatz ei nes geeigneten Pflanzsubstrats) 
standortzuverbessern. 
Voraussetzungen für ein dauerhaftes und gesundes Wachstum  der Bäume sind eine 
ausreichende Versorgung mit Wasser, Luft und Nährstoff en. Bei Baumscheiben müssen, 
abhängig von der jeweils eingesetzten Baumart, ein gen ügend großer durchwurzelbarer 
Raum (bei mittelkronigen mind. 24 m³ / Baum und bei kleinkronigen Bäumen 12 m³ / Baum) 
und eine genügend große dauerhaft luft- und wasserdur chlässige Grundfläche vorhanden 
sein. 
In den Vorgärten werden Staudenbeete angelegt, für die Auswahl-Pflanzlisten vorgegeben 
sind. 
Schottergärten sind verboten. 
Die Anlage der Vor- und Hausgärten erfolgt einschließl ich aller Gehölzpflanzungen (und der 
Bepflanzung des Gewässerrandstreifens) durch den Vorhabenträger vor Verkauf.

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M5 Anlage von Trockenmauern 
Westlich und östlich des Gemeinschaftszugangs im Süden d es Sees werden zwei 30 m 
lange und 1,5 m breite Trockenmauern errichtet. Diese b estehen zum größten Teil aus 
unvermörtelten Natursteinen, aus Gründen der Statik w erden aber einzelne Steine in Mörtel 
gefasst werden müssen. 
M6 Bauliche Vorkehrungen als passive Schallschutzmaßnahmen  
Die Reihenhauszeile ist geschlossen (Mindestlänge: 128,0  m, Mindesttiefe: 5,0 m, 
Mindesthöhe 9,5 m) zu errichten und zuerst zu realisieren.  Desweiteren werden bauliche 
Maßnahmen (Grundrissorientierung, Ausführung der Fenster, Lüftungseinrichtungen etc.) für 
die Reihenhäuser, insbesondere die beiden Reihenendhä user und die Doppelhaushälfte 18 
festgelegt, um den passiven Schallschutz (Schallschutz gegenü ber dem angrenzenden 
Biergarten) zu optimieren. 
M7 Regenwasserbewirtschaftungskonzept  
Das Schmutzwasser wird in den Schmutzwasserkanal im Elfeich er Weg geleitet. Das 
Niederschlagswasser der privaten Verkehrsflächen wird n ach einer Vorreinigung, welche 
dezentral und z.B. in Kastenrinnen oder Sinkkästen erf olgen kann, in den Bachwasserkanal 
im Elfeicher Weg geleitet. 
Das Niederschlagswasser, welches auf den Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen 
der Baugrundstücke anfällt, wird vollständig auf diesen  Grundstücken zurückgehalten oder 
sofern dies technisch möglich ist, in den See geleitet.  Hierbei ist eine mechanische 
Reinigung vorzusehen. Eine Ausnahme bildet das Dachfläche nwasser der FEH 3 bis 5, DH 
19 bis 22 und RH 1 bis 20. Es wird zunächst vor Ort zurück gehalten, bei starken 
Regenwasserereignissen wird das Wasser dem Bachwasserkana l im Elfeicher Weg 
zugeführt. 
M8 Nutzung der Seewärme als regenerative Energiequelle auf gewäss erdynamisch 
vorteilhafte Weise 
Im Rahmen eines Pilotprojekts ist für die Beheizung der  Wohnhäuser und die 
Warmwasserbereitung der Betrieb von Wärmetauschern, d ie im See installiert werden, 
vorgesehen. Dabei sind gewässerökologische Belange zu ber ücksichtigen. Eine zu starke 
Erhitzung bzw. Abkühlung des Gewässers und eine negative  Beeinflussung der Ausprägung 
unterschiedlich temperierter Wasserschichten ist zu vermeiden. Im Rahmen des Pilotprojekts 
werden bereits in der Planungsphase Vorkehrungen dahingehend getroffen. 
Um langfristig den Gewässerzustand im Blick zu behalten u nd gegebenenfalls nachjustieren 
zu können, ist ein dauerhaftes Monitoring der Tempera tur und dem mit ihr 
zusammenhängenden Sauerstoffgehalt vorgesehen.

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5.3 Ausgleichsmaßnahmen 
A1 Schaffung von Nist- und Quartiermöglichkeiten an neuen Gebäuden 
Zum Ausgleich des Verlusts von Bäumen mit kleinen Höhlen  oder ungenutzten 
Gebäudeteilen mit Nischen, die als Brutplatz für verschi edene Vogelarten dienten, sind 
mindestens folgende künstliche Nisthilfen im Geltungsbereich anzubringen.  
Vogelnistkästen:  
 3 Nisthöhlen großer Durchmesser (bspw. Fa. Schwegler N isthöhle 1B 32 mm) 
 3 Nisthöhlen kleiner Durchmesser (bspw. Fa. Schwegler N isthöhle 1B 28 mm) 
 3 Halbhöhlen (bspw. Fa. Schwegler Halbhöhle 2H) 
Die 6 Nisthöhlen sind an erhalten gebliebenen Bäumen des Gebiets (Vorhabensbereich ) 
bzw. am Elfeicher Weg anzubringen. Die Halbhöhlen sind  an Gebäuden anzubringen. Für 
die Anbringung der Nistkästen sind Hinweise des Herstellers zu beachten.  
Eine jährliche Reinigung und Kontrolle ist zu gewährl eisten. Dies kann zum Beispiel auch 
durch einen Naturschutzverband oder interessierte Bewohner übernommen werden. 
Bei den Fledermäusen sind nur einzelne und kleine Quart iere betroffen, weshalb die 
künstlichen Fledermausquartiere auch bei Fertigstellung direkt an den neuen Gebäuden 
angebracht werden können. 
Fledermauskästen: 
 8 Fledermausflachkästen (bspw. Fa. Schwegler Flachstein, Fl achkasten) 
A2 Neupflanzung von heimischen, standortgerechten Einzelbäumen und 
Sträuchern 
In den Gemeinschaftsflächen des Geltungsbereichs werden  autochthone, standortgerechte 
Bäume gepflanzt, die dauerhaft zu erhalten bzw. bei A bgang gleichwertig zu ersetzen sind. 
Dies sind mindestens 26 großkronige Bäume mit einer Pflanzqualität von mindeste ns 
StU 20-25 cm und – in Bereichen mit eingeschränktem Platz – 4 klein- bis mittelkronige 
Bäume mit einer Pflanzqualität von mindestens StU 18-20 cm. Aufgrund der inhomogenen 
Bodenverhältnisse und geringmächtigen Oberbodenschicht sind die Pflanzgruben mit 
bewährten Methoden landschaftsgärtnerischer Praxis standort zuverbessern (u.a. durch den 
Einsatz eines geeigneten Pflanzsubstrats).

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Voraussetzungen für ein dauerhaftes und gesundes Wachstum  der Bäume sind eine 
ausreichende Versorgung mit Wasser, Luft und Nährstoff en. Bei Baumscheiben müssen, 
abhängig von der jeweils eingesetzten Baumart, ein gen ügend großer durchwurzelbarer 
Raum (bei großkronigen Bäumen mind. 36 m³ / Baum, bei mittelkronigen mind. 24 m³ / Baum 
und bei kleinkronigen Bäumen 12 m³ / Baum) und eine g enügend große dauerhaft luft- und 
wasserdurchlässige Grundfläche vorhanden sein. 
Entlang des östlichen Grenzverlaufes des Geltungsbereich es befindet sich direkt 
anschließend, aber außerhalb des Plangebiets liegend, ei ne naturnahe Hecke. Diese wird 
innerhalb des Plangebietes um 1 m verbreitert . Entlang der westlichen Grenze soll eine 
mindestens 0,5 m breite Hecke angelegt werden. Zudem wi rd der Heckengehölzbestand 
entlang des Elfeicher Wegs punktuell um Ergänzungspflanz ungen verdichtet . Es sollen 
ausschließlich autochthone standortgerechte Heckengehölze ge pflanzt und dauerhaft 
erhalten bzw. bei Abgang gleichwertig ersetzt werden.  Die Gehölze müssen einer 
Pflanzqualität von mindestens 80-1 20 cm Höhe entsprechen. Aufgrund der inhomogenen 
Bodenverhältnisse und geringmächtigen Oberbodenschicht sind die Pflanzgruben bei Bedarf 
mit bewährten Methoden landschaftsgärtnerischer Praxis s tandortzuverbessern (u.a. durch 
den Einsatz eines geeigneten Pflanzsubstrats). 
Pflanzvorschläge befinden sich in Anhang 1. 
A3 Naturnahe Gestaltung des Gewässerrandstreifens, Erweiterung der Röhrichte 
und Etablierung heimischer Wasservegetation 
Innerhalb des Gewässerrandstreifens, aber außerhalb de r Röhrichte und des 
Gemeinschaftszugangs, werden autochthone standortgerechte  Gehölze gepflanzt und 
dauerhaft erhalten bzw. bei Abgang gleichwertig erset zt. Die Gehölzpflanzungen werden 
etwas vom Ufer zurückgesetzt und konzentrieren sich randlich des Gewässerrandstreifens in 
Richtung der Privatgärten, zum einen um eine Beschattung  der bestehenden Röhrichte zu 
vermeiden und Laubfall in das Wasser zu verhindern und zum anderen um den Zugang zum 
Gewässer zu erschweren. Zum Teil müssen dafür bestehende Mauern abgebrochen werden. 
Aufgrund der inhomogenen Bodenverhältnisse und geringm ächtigen Oberbodenschicht sind 
die Pflanzgruben bei Bedarf mit bewährten Methoden landschaftsgärtnerischer Praxis 
standortzuverbessern (u.a. durch den Einsatz eines geeign eten Pflanzsubstrats) . 
Pflanzvorschläge befinden sich in Anhang 1. Im Bereich der Böschung zum Wasser (Ufer bis 
zur oberen Böschungskante), aber außerhalb der Röhrichte  und des 
Gemeinschaftszugangs, werden gebietseigene standortgerech te Uferstauden gepflanzt, 
Pflanzvorschläge befinden sich in Anhang 1. Zwischen dem un mittelbaren Uferbereich und 
den Gehölzpflanzungen soll der Gewässerrandstreifen sich von selber begrünen dürfen. Der 
Bereich des Gewässerrandstreifens, auf dem Uferstaudenpf lanzungen, Gehölzpflanzungen 
und Platz für die Selbstbegrünung vorgesehen sind , beträgt etwa 1.260 m². Im gesamten 
Gewässerrandstreifen ist die nachträgliche Anpflanzung weiterer zusätzlicher Gehölze nicht 
gestattet, genauso wie die Ausbringung nicht heimischer anderer Pflanzen.

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Der Röhrichtbestand wird erweitert. Dafür wird auf in sgesamt etwa 110 m² in Bereichen am 
Gewässerrand, die sich aufgrund ihrer Topographie anbieten (Wassertiefe maximal 1 m) und 
bislang nicht mit Schilf-, Kalmus- oder sonstigem Röhr icht bestanden sind, Röhricht initial 
gepflanzt, beispielsweise mit Schilfmatten. Der Einstieg sbereich im Süden wird dabei 
ausgelassen. 
Der gesetzlich geschützte Schilfgürtel im Westen, einschließlich der Erweiterung des Gürtels 
in Richtung des Gemeinschaftszugangs im Süden, soll auf de r Seeseite mit einer Mischung 
aus untergetauchten (submersen) und Schwimmblattpflanzen  (möglichst kleinblättrige) 
ergänzt werden. Für diese soll en ausschließlich gebietsheimische Arten wie z.B. Ähriges 
Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) und Laichkräuter (Potamogeton nodosus bzw. natans) 
verwendet werden. Pflanzvorschläge befinden sich in Anhang 1. 
Sowohl der Gewässerrandstreifen als auch das seeseitig zu  entwickelnde und vorhandene 
Röhricht sollten bei Bedarf gepflegt werden. Die Röhr ichtbestände sollten gelegentlich 
gemäht werden, auch um Nährstoffe dem Gewässersystem zu en tnehmen. Beispielhaft 
könnte das Röhricht jedes Jahr auf einem Fünftel der Flä che geschnitten werden. Das 
Schnittgut ist dabei zwingend zu entfernen. Der Pflegesc hnitt des Schilfs hat außerhalb der 
Brutzeit der Vögel, ab Mitte August bis Ende September zu erfolgen. 
Hinweis: Empfohlen wird die Etablierung einer standortgerechten fischere ilichen 
Nutzung (INGA 2021) 
Da Fischbestände zur Eutrophierung eines Gewässers beitrag en können und 
unsachgemäßer Besatz zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Gewässer und der dort 
vorhandenen Gewässermakrophyten führen kann, empfehlen w ir einen standortgerechten 
Fischbesatz. 
Da die Fischbestandserhebung bisher nur den Nachweis von 3  Fischarten erbrachte, wir 
aber die Existenz weiterer teils phytophager Arten ver muten, empfehlen wir zur weiteren 
Abklärung ob weitere, eventuelle nicht standortgerech te Arten im Gewässer vorkommen, 
Wasserproben zu entnehmen und mittels DNA-Metabarcoding zu überprüfen. 
Grundsätzlich ist eine angelfischereiliche Nutzung des See s denkbar, dabei sollte aber ein 
angepasster standortgerechter Fischbestand im Gewässer vor handen sein. Nach den 
bisherigen Erkenntnissen ist unter anderem das Raubfisch-/Friedfischverhältnis stark gestört. 
Hier könnte ein Initialbesatz mit Raubfischen z.B. Hecht  erfolgen. Immer wiederkehrende 
Besatzmaßnahmen, wie sie häufig üblich sind, sollten un terbleiben, um die Wasserqualität 
zu erhalten. 
Weiterhin sollten in regelmäßigen Abständen Fischbestandse rhebungen und -entnahmen 
mittels Kiemennetzen erfolgen. Hierdurch würde man ni cht nur dauerhaft das Wissen 
bezüglich der Fischbesiedlung im See vergrößern, sondern dem See Nährstoffe entziehen.

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6 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung 
Für die folgende Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (sieh e Tabelle 8) wurde der 
Voreingriffszustand der Biotop- und Nutzungstypen inne rhalb des Untersuchungsgebiets mit 
deren voraussichtlichem Zustand nach dem Eingriff unter Berücksichtigung der Umsetzung 
der weiter oben aufgeführten naturschutzfachlichen Ver meidungs-, Minimierungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen verglichen (Zustand nach Ablauf von d rei Vegetationsperioden). Der 
Biotopwert ist dabei der „Wertliste nach Nutzungstypen“,  Anlage  3 der hessischen 
Kompensationsverordnung 2005, entnommen. Bei Inkraftt reten der neuen hessischen 
Kompensationsverordnung 2018 war das Verfahren zur Bau leitplanung bereits aktenkundig 
und es wurde aufgrund der Übergangsregelung in § 8 KV 2018 noch die Verwendung der KV 
2005 gewählt. 
Für die Bilanzierung wurden die flächig erfassten Biot optypen und die überlagernden 
Biotoptypen (Einzelbäume, Baumgruppen und Fassadenbegr ünung) separat erfasst. 
Betrachtet wurde nur das eigentliche Vorhabensgebiet ( Blätter Nr. 1 und 2). Der südlich 
angrenzende Abschnitt der Kastanienallee, der in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 
einbezogen wurde, erfährt keine relevanten Änderungen,  wird hier aber 
vollständigkeitshalber separat mit aufgelistet (Blätter Nr. 3 und 4). 
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Gewässer nicht  um ein naturnahes Gewässer 
handelt und auf den Grundstück en sowohl am Ufer als auch auf der übrigen Fläche noch 
viele Fundamente von Gebäuden und Einrichtungen aus der  Zeit des Tonabbaus und der 
Zeit danach vorhanden sind, ist der Biotopwert des Plang ebiets im Ist-Zustand für seine 
Flächengröße nicht besonders hoch. Durch die geplante Grü ngestaltung und Durchgrünung 
des neuen Quartiers, darunter auch weitgehende Festsetz ungen zur Dach- und 
Fassadenbegrünung und zu Auflagen der Gartengestaltung bis hin zum Verbot von 
Schottergärten sowie zu Baumpflanzungen im gemeinschaf tlichen und im privaten Bereich 
und zur Verbesserung der Uferbereiche werden alle Mögl ichkeiten genutzt, um den Eingriff 
der geplanten Bebauung auch im Sinne der Biotopwert bilanzierung soweit wie möglich zu 
minimieren. Die gesamte Anlage des Außenbereichs wird schon vor Verkauf der 
Wohneinheiten umgesetzt, um sicherzugehen, dass diese natu rschutzfachlich erforderlichen 
Maßnahmen umgesetzt werden. 
Die Differenz zwischen dem Ist- und dem Plan-Zustand beläu ft sich für das Vorhaben auf 
42.281 Biotopwertpunkte . Das verbleibende Defizit wird durch Kompensation auße rhalb 
des Plangebiets ausgeglichen. Dafür geeignete aufwert bare Parkwiesen sind in 
unmittelbarer Umgebung innerhalb des Bürgerparks vorhan den. Abstimmungen hierzu 
werden mpmentan getroffen, daher liegen noch keine w eiteren Details zu den externen 
Ausgleichsflächen in der Offenlage vor.

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Tabelle 8: Übersicht Bilanzierung gemäß hessischer KV von 2005 
Blatt Nr. 1
 Nutzungstyp nach Anlage 3 KV  WP   Fläche je Nutzungsty p  in qm  Biotopwert [WP]  Differenz [WP] 
 /qm  vorher  nachher  vorher 
Teilfläche 
Nr.
 Typ-Nr  Bezeichnung
Kurzform 
 §30 
LRT 
 Zus-
Bew 
 Sp. 3 x Sp. 4  Sp. 3 x Sp. 6  Sp. 8 - Sp. 10 
           1    2a  2c  2d         3                    4              5                    6              7                      8              9                   10            11                   12   13        
Übertrag von Blatt Nr.
1. Biotoptypen Ist-Zustand
02.500 23   737        152        16.951     3.496       13.455     
05.342 27   5.309     4.879     143.343   131.733   11.610     
05.410 z.T. 53   561        -          29.733     -           29.733     
05.430 53   11          -          583          -           583         
09.210 39   103        -          4.017       -           4.017       
10.160 23   113        -          2.599       -           2.599       
10.510 3     362        27          1.086       81           1.005       
10.520 3     776        -          2.328       -           2.328       
10.530 6     1.616     6.128     9.696       36.768     27.072 -    
10.610 21   1.245     -          26.145     -           26.145     
10.710 3     2.003     1.808     6.009       5.424       585         
10.720 19   338        2.943     6.422       55.917     49.495 -    
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich 14   4.649     714        65.086     9.996       55.090     
11.222 Arten- und strukturreiche Hausgärten 25   1.030     -          25.750     -           25.750     
11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 21   4.847     -          101.787   -           101.787   
 11.225/ 
10.710 
12   1.317     -          15.804     -           15.804     
2. Biotoptypen nur im Planzustand
02.400 27   -          408        -           11.016     11.016 -    
05.410* 2 -  51   -          599        -           30.549     30.549 -    
05.430* 2 -  51   -          83          -           4.233       4.233 -      
05.480* 2 -  48   -          320        -           15.360     15.360 -    
10.140 16   -          77          -           1.232       1.232 -      
 10.540 7     -          201        1.407       1.407 -      
11.223 20   -          5.420     -           108.400   108.400 -  
 11.223/ 
02.400 
24   -          1.258     -           30.192     30.192 -    
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr.    25.017         -        25.017         -        457.339         -        445.804         -          11.535   -      
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr. 2 - Bilanzierungsb ereich, Vorhabensgebiet - Überlagerung)      30.746   
Anrechenbare Ersatzmaßnahme  (Siehe Blätter Nr.         -                       )
Summe      42.281   
 2b 
Befestigte und begrünte Flächen, hier: Schotterrasen
Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV
"Wohnen am See" - Kastanienallee - Bilanzierungsbereich, Vorhabensgebiet
 ggfs. ankreuzen, ob gesetzl. Schutz, LRT oder Zusatzbew ertung  nachher 
Schilfröhrichte, hier: auch Neuanlage, abgewertet
 
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
 
 Standortfremde Hecken/ Gebüsche (im Plan: Bestandshecke 
unterhalb der Kastanien) 
Kleinspeicher, Teiche
Schilfröhrichte
Andere Röhrichte, hier Kalmusröhricht
Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte
Felswände/Steinpackungen am Wasser
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster
 Schotterweg und –platz, Sandfläche (im Plan: Fahrwege, 
Stellplätze, Zuwegungen, Terrassen) 
Bewachsene Feldwege
Dachfläche, nicht begrünt (im Plan: Dachterrassen und Attika)
 Dachfläche, extensiv begrünt 
 Interpolation aus Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich
und Dachfläche nicht begrünt, hier: Fundamentreste 
Neuanlage Hecke/ Gebüsch heimisch, standortgerecht
Andere Röhrichte, hier: Kalmusröhricht, abgewertet
Wasserpflanzenbestände, abgewertet
Neu angelegte Trockenmauern
 Neuanlage strukturreicher Vor- und Hausgärten 
 Interpolation aus Neuanlage strukturreicher Garten und 
Neuanlage standortgerechte Hecke, hier: Gewässerrandstreifen

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  60 
 
Blatt Nr. 2
 WP   Fläche je Nutzungstyp  in qm  Biotopwert [WP]  Differen z [WP] 
 /qm  vorher  nachher  vorher 
Teilfläche 
Nr.
 Typ-Nr  Bezeichnung
Kurzform 
 §30 
LRT 
 Zus-
Bew 
 Sp. 3 x Sp. 4  Sp. 3 x Sp. 6  Sp. 8 - Sp. 10 
          1    2a  2c  2d       3                    4              5                    6              7                    8              9                  10            11                  12   13        
Übertrag von Blatt Nr.
1. Biotoptypen Ist-Zustand
04.110 31  222        245        6.882     7.595     713 -       
04.120 26  649        313        16.874    8.138     8.736     
04.210 33  409        409        13.497    13.497    -          
04.220 28  882        31          24.696    868        23.828    
2. Biotoptypen nur im Planzustand
10.743 13  -          85          -          1.105     1.105 -    
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr. 1      2.162         -          1.083         -        61.949         -        31.203         -        3 0.746   -      
Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV
"Wohnen am See" - Kastanienallee - Bilanzierungsbereich, Vorhabensgebiet - Überlagerung
 Nutzungstyp nach Anlage 3 KV 
 ggfs. ankreuzen, ob gesetzl. Schutz, LRT oder Zusatzbew ertung  nachher 
 2b 
Einzelbaum heimisch, standortgerecht
Einzelbaum nicht heimisch, nicht standortgerecht
Baumgruppe heimisch, standortgerecht
Baumgruppe nicht heimisch, nicht standortgerecht
Neuanlage von Fassadenbegrünung

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  61 
Blatt Nr. 3
 Nutzungstyp nach Anlage 3 KV  WP   Fläche je Nutzungstyp  in qm  Biotopwert [WP]  Differenz [WP] 
 /qm  vorher  nachher  vorher 
 Teilfläche 
Nr. 
 Typ-Nr  Bezeichnung
Kurzform 
 §30 
LRT 
 Zus-
Bew 
 Sp. 3 x Sp. 4  Sp. 3 x Sp. 6  Sp. 8 - Sp. 10 
          1    2a  2c  2d       3                   4              5                   6              7                     8              9                   10            11                   12   13          
Übertrag von Blatt Nr.
1. Biotoptypen Ist-Zustand
10.510 3   808        808        2.423       2.423      -           
10.530 6   50          50          301         301         -           
11.221 14  509        509        7.125       7.125      -           
2. Biotoptypen nur im Planzustand
-
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr.
     1.367         -          1.367         -            9.848         -            9.848         -                 -     -     
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr. 4 - Bereich Kastanienallee außerhalb Vorhabensgebiet, Überlagerung)             -     
Anrechenbare Ersatzmaßnahme  (Siehe Blätter Nr.         -                       )
Summe             -     
 2b 
Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV
"Wohnen am See" - Kastanienallee - Flächenbilanz - Bereich Kastanienallee außerhalb Vorhabensgebiet
 ggfs. ankreuzen, ob gesetzl. Schutz, LRT oder Zusatzbewertung  nachher 
Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich
-
 Schotterweg und –platz, Sandfläche (im Plan: Fahrwege, 
Stellplätze, Zuwegungen, Terrassen) 
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
 
Blatt Nr. 4
 WP   Fläche je Nutzungstyp  in qm  Biotopwert [WP]  Differenz [WP] 
 /qm  vorher  nachher  vorher 
 Teilfläche 
Nr. 
 Typ-Nr  Bezeichnung
Kurzform 
 §30 
LRT 
 Zus-
Bew 
 Sp. 3 x Sp. 4  Sp. 3 x Sp. 6  Sp. 8 - Sp. 10 
          1    2a  2c  2d       3                   4              5                   6              7                   8              9                  10            11                  12   13          
Übertrag von Blatt Nr.
1. Biotoptypen Ist-Zustand
04.210 33  681        681        22.483   22.483   -         
2. Biotoptypen nur im Planzustand
-
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr. 3
        681         -             681         -        22.483         -        22.483         -               -     -     
Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV
"Wohnen am See" - Kastanienallee - Bereich Kastanienallee außerhalb Vorhabensgebiet, Überlagerung
 Nutzungstyp nach Anlage 3 KV 
 ggfs. ankreuzen, ob gesetzl. Schutz, LRT oder Zusatzbewertung  nachher 
 2b 
Baumgruppe heimisch, standortgerecht
-

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  62 
7 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung de r 
Planung 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Istzustand erhalten bleiben. Eine 
Wohnbebauung mit Flächenverbrauch, Zufahrtswegen und Ste llplätzen würde unterbleiben. 
Der See und seine Umgebung würden weiterhin zur Gänze in privater Verfügung und 
Nutzung verbleiben. Die mit der Wohnnutzung verbundenen Einflüsse auf die Fläche wie auf 
das Gewässer, wie z.B. stärkere Störungen auf die aktuell  vorhandene Tierwelt, werden 
dann allerdings nicht wirksam. Gleichzeitig aber auch ni cht die festgesetzten Maßnahmen 
zur Ergänzung der Ufervegetation und den Anforderungen an die Grüngestaltung. 
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg - sieht die 
Bebauung eines etwa 2,5 ha Geländes eines Privatgrundst ücks am nördlichen Rand des 
Bürgerparks zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg vor . Im Gegensatz zu einer 
Angebotsplanung liegt ein konkretes Vorhaben mit berei ts detaillierten Planungen der 
einzelnen Gebäude und der Grüngestaltung vor. Das Ausmaß der Bebauung wird über 
Baugrenzen und Gebäudehöhen geregelt. Aus diesem Grund  sind in diesem Umweltbericht 
– anders als sonst - auch konkrete „Maßnahmen“ aufgeführt, die die Fes tsetzungen des B-
Plans zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege sowie des Bodens und 
zu Anpflanzungen und zur Grünflächengestaltung näher b eschreiben. Insofern fand hier 
auch schon eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern statt. 
Das überplante Gebiet ist Teil eines ehemaligen Tonabba us, in dessen Zentrum ein altes, 
teilverfülltes Abgrabungsgewässer liegt. Auf dem Geländ e befinden sich heute alte 
Baulichkeiten aus der Abbauzeit und zwei auch zu Wohnzweck en genutzte Gebäude. Die 
dazwischen liegenden Grünflächen enthalten teilweise noch  Fundamente ehemaliger 
Gebäude und verschiedene, oft nicht-heimische Bäume. We stlich des Plangebiets befindet 
sich der Bayerische Biergarten. 
Durch die Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Entwicklung  eines hochwertigen 
Wohnquartiers mit einer starken Durchgrünung, das um d en See, das ehemalige 
Tonabbaugewässer, angeordnet ist. Der ehemalige Tonabb au und später von wenigen 
Personen zu Wohnzwecken genutzte Bereich wird somit einer  breiteren Wohnnutzung 
zugeführt, was hinsichtlich des Flächenverbrauchs (Schutzgut Fläche) positiv bewertet wird.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  63 
Im Hinblick auf den Umgang mit Ressourcen soll in dem neuen Wohnquartier eine sehr hohe 
Nutzung regenerativer Energiequellen festgeschrieben we rden. Alle Wohngebäude sollen 
mit Solarmodulen auf den Dachflächen ausgestattet werd en. Das Wasser des zentralen 
Gewässers wird als Wärmequelle für die Unterstützung der  Wärmeversorgung genutzt. 
Diese Nutzung wird so realisiert, dass keine negativen Au swirkungen auf das Gewässer 
auftreten werden. 
Die Überbauung von Bodenflächen erfolgt weitgehend a uf nicht gewachsenen Böden, 
sondern auf durch Abbau und Verfüllung stark veränderten  und im Bodenaufbau stark 
gestörten Bereichen.  
Durch bauliche Festlegungen und Nutzungsbeschränkungen  der Reihenhausbebauung auf 
der Westseite des Gewässers zum Biergarten hin, wird ei n Lärmschutz gewährleistet, der 
den Anforderungen an ein allgemeines Wohngebiet entspricht.  
Hinsichtlich der biotischen Schutzgüter stellt der Umweltb ericht fest, dass ein Eintreten der 
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) BNatSchG vermieden werden 
kann bzw. unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. K onflikte mit den 
Verbotstatbeständen des Artenschutzes, die sich nicht mit den in Kapitel 5 aufgeführten 
Maßnahmen verhindern lassen, sind laut Artenschutzfachbe itrag ( naturplan 2021) nicht zu 
erwarten. 
Durch die geplante Grüngestaltung des neuen Quartiers, darunter auch weitgehende 
Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung, zu Auflagen der Gartengestaltung bis 
hin zum Verbot von Schottergärten sowie zu Baum- und H eckenpflanzungen wird den 
besonderen Anforderungen an diesen Standort am Rand e des Bürgerparks Rechnung 
getragen. Die Ufersituation des Gewässers wird verbessert.  In dem Gewässerrandstreifen 
von 5 m Breite ist eine Nutzung durch Privateigentümer  nicht vorgesehen bzw. wird durch 
die vorgesehene Bepflanzung stark eingeschränkt. Das gesetzl ich geschützte Biotop des 
Schilfgürtels im Westen des Gewässers bleibt erhalten und wird durch die Schaffung eines 
Gemeinschaftszugangs zum See entlastet und durch die Erwei terung durch 
Initialpflanzungen weiterer Röhrichte und autochthoner Wasservegetation ergänzt. Durch die 
Wohnnutzung und Nutzung des Gemeinschaftsgewässers wird e s gleichwohl für manche 
störungsempfindliche Tierarten jedoch auch zu einer Beeinträchtigung kommen können. 
Bei dem Vorhaben werden alle grüngestalterischen Mögli chkeiten genutzt, um den Eingriff 
der geplanten Bebauung auch im Sinne der Biotopwert bilanzierung soweit wie möglich zu 
minimieren, was die Anstrengungen im Vergleich zu viele n anderen Bauvorhaben deutlich 
übertrifft. Dennoch ist der Eingri ff nicht vollständig im Geltungsbereich des B-Plans 
auszugleichen, so dass ein Teilausgleich außerhalb, abe r in unmittelbarer Umgebung 
innerhalb des Bürgerparks erfolgt . Die genaue Ausgestaltung der externen 
Ausgleichsflächen befinden sich noch in der Abstimmung.

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  64 
 
Darmstadt, 19.08.2021 
       
Diplom-Landschaftsökologin      Dr. Karsten Böger  
Julia Harras     
 
naturplan  
Dr. Karsten Böger & Dipl.-Geogr. Christoph Vogt-Rosendorff 
An der Eschollmühle 30 
64297 Darmstadt 
Tel.: 0 61 51 / 39 66 1-0 
Fax: 0 61 51 / 39 66 1-29 
info@naturplan.net

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  65 
9 Quellen 
Gesetzesgrundlagen: 
BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung):Verordnung zum S chutz wild lebender Tier- und 
Pflanzenarten in der Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl.  I 2005, 258 (896)), 
zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) 
BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz) in der Fassung vom 17. März 1998, zuletzt 
geändert durch Artikel 3 der VO vom 27. September 2017 
BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) in der Fassung vom 17. M ai 2013, zuletzt 
geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) in der Fassung vom 29 . Juli 2009, zuletzt geändert 
durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 
EU-ArtSchVO (EU-Artenschutzverordnung): Verordnung 338/97 des Rates über den Schutz 
von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten du rch Überwachung des 
Handels vom 05. Dezember 1996, zuletzt geändert am 11. Dezember 2019 
FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie  92/43/EWG des Rates vom 
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so wie der wildlebenden 
Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert am 13. Mai 2013 
HAGBNatSchG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnatur schutzgesetz) in der 
Fassung vom 20. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art ikel 17 des Gesetzes 
vom 07. Mai 2020 
KV (Hessische Kompensationsverordnung): Verordnung über di e Durchführung von 
Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und 
die Festsetzung von Ersatzzahlungen in der Fassung vom 01. S eptember 2005, 
novelliert am 26. Oktober 2018 und berichtigt am 01. Februar 2019 
UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) in der Fassung vom 18. März 2021 
VS-RL (Vogelschutzrichtlinie): Richtlinie 2009/147/EG des E uropäischen Parlaments und 
des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, 
zuletzt geändert am 05. Juni 2019 
WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes in der Fassung 
vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. Juni 2021

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  66 
Rote Listen: 
AGAR & FENA (2010): Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens, 6. Fassung, Stand 
Nov. 2010. HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Ene rgie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz) (Hrsg.), AG Amphibien- und Rept ilienschutz in Hessen e.V. 
und Hessen-Forst Servicestelle Forsteinrichtung und Naturschu tz, FB Naturschutz 
(Bearb.); Wiesbaden 
BVNH (Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e .V.) (2019): Rote Liste der Farn- 
und Samenpflanzen Hessens, HLNUG (Hessisches Landesamt fü r Naturschutz, 
Umwelt und Geologie) (Hrsg.), 5. Fassung, Wiesbaden 
DIEHL, D. (2010): Gefährdungssituation der Fledermausarten der Region. Eine aktualisierte 
Rote Liste für die Fledermäuse des Landkreises Darmstadt- Dieburg und der Stadt 
Darmstadt. Infoblattseite „Merkblatt für Fledermausfreu nde“ vom Naturkunde -Institut 
Langstadt 
HESSEN-FORST FENA (Hrsg.) (2006a): Artensteckbrief Breitflügelflede rmaus ( Eptesicus 
serotinus). Gießen 
HESSEN-FORST FENA (Hrsg.) (2006b): Artensteckbrief Mückenfledermaus ( Pipistrellus 
pygmaeus). Gießen 
HESSEN-FORST FENA (Hrsg.) (2006c): Artensteckbrief Wasserfledermaus ( Myotis 
daubentonii). Gießen 
HESSEN-FORST FENA (Hrsg.) (2006d): Artensteckbrief Zwergfledermaus ( Pipistrellus 
pipistrellus). Gießen 
HESSEN-FORST FENA (2014): Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie 2013 - Erhaltungszustand 
der Arten, Vergleich Hessen - Deutschland. Gießen 
GRENZ, M. & MALTEN A. (1995): Rote Liste der Heuschrecken (Saltatoria Hessen s). 2. 
Fassung, Hessisches Ministerium des Inneren und für Landwir tschaft, Forsten und 
Naturschutz (Hrsg.), Wiesbaden 
GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & SÜDBECK, P. (2015): 
Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30.  November 2015. Berichte 
zum Vogelschutz (52) 
HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Natursch utz) & VSW (Staatliche 
Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarl and) (2014): Rote Liste 
der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 10. Fassun g. HMUELV 
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) 
(Hrsg.), Wiesbaden

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  67 
KOCK, D. & KUGELSCHAFTER, K. (1996): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Am phibien 
Hessens. Teilwerk I, Säugetiere. 3. Fassung, Stand Juli 1995. Hessisches 
Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (Hrsg.), 
Wiesbaden 
KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & M. SCHLÜPMANN (2008): Rote Liste 
und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. In: BFN (Hrsg.), (2009): 
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deut schlands. Band 1: Wirbeltiere. 
Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). Bonn – Bad Godesberg 
LANGE, A. & BROCKMANN, E. (2008) Rote Liste (Gefährdungsabschätzung) der Ta gfalter 
(Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens. HMUELV (Hessisches Min isterium für Umwelt, 
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) (Hrsg.), Wiesbaden 
MAAS, S., DETZEL, P. & STAUDT, A. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der 
Heuschrecken (Saltatoria) Deutschlands. 2. Fassung. BfN (Bu ndesamt für 
Naturschutz) (Hrsg.): Naturschutz und Biologische Vielfalt  70(3). Bonn-Bad 
Godesberg 
MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere 
(Mammalia) Deutschlands. BfN (Bundesamt für Naturschut z) (Hrsg.): Naturschutz 
und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn-Bad Godesberg 
OTT, J., CONZE, K.-J., GÜNTHER, A., LOHR, M., MAUERSBERGER, R., ROLAND, H.-J. & SUHLING, 
F. (2015): Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen Deutschlands mit Analyse der 
Verantwortlichkeit. Dritte Fassung. Stand Anfang 2012. Libellula Supplement 14: 395-
422 
PATRZICH, R., MALTEN, A. & NITSCH, J. (1995): Rote Liste der Libellen (Odonata) Hessens. 
Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, For sten und Naturschutz. 
Wiesbaden 
REINHARDT, R. & BOLZ, R. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalte r 
(Rhopalocera) (Lepidoptera: Papipionoidea et Hesperi oidea) Deutschlands. BfN 
(Bundesamt für Naturschutz) (Hrsg.): Naturschutz und Biolo gische Vielfalt 70(3). 
Bonn-Bad Godesberg 
Projektbezogene Planungsgrundlagen: 
ANINA (ANGEWANDTE INGENIEURGEOLOGIE & ALTLASTENUNTERSUCHUNG/ -SANIERUNG) (2017, 
2018, 2019): Bodengutachten, Geotechnische Berichte Nr.  1: 06. Oktober 2017; Nr. 
2: 18. Januar 2018; Nr. 3: 10. Mai 2019) 
CAL (CHEMISCH ANALYTISCHES LABORATORIUM) (2019): Untersuchungsbericht 201901844, 
Untersuchung eines Kleinbadeteichs

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  68 
INGA (INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND AUENÖKOLOGIE) (2021):  Gewässerökologischer 
Fachbeitrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am See“ –  
Kastanienallee, Darmstadt 
INKEK (INSTITUT FÜR KLIMA- UND ENERGIEKONZEPTE) (2020): Klimatische Untersuchung 
Kastanienallee Darmstadt, ergänzt im März 2021 
ITA (INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK) (2021): Schallimmissionsprognose 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 „Kastanienall ee/Elfeicher Weg“, Stadt 
Darmstadt 
naturplan (2021): Vorläufige Fassung des Artenschutzfachbeitrags zu m 
vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am See“ – Kastanienallee Darmstadt 
PGT (PLANUNGSGRUPPE TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG) (2021): Energiekonzept Projekt 
Kastanienallee Darmstadt Projektnummer 1748-19 
PLANQUADRAT, ELFERS GESKES KRÄMER (2021a): Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 
8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - Entwurf 
PLANQUADRAT, ELFERS GESKES KRÄMER (2021b): Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg 
PLANUNGSBÜRO KINDINGER (2021): Qualifizierter Freiflächenplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4.4 
STETE PLANUNG (BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG) (2021): Verkehrsuntersuchung 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 Kastanienallee in Darmstadt 
UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE (2020): Einzelfallrecherche „Wohnen am See“, 
Kastanienallee/ Elfeicher Weg 
UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE (2021a): Erschließungskonzept zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kastanienallee 
UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE (2021b): Orientierende umwelttechnische Boden- 
und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände Kastanienallee/ Elfeicher Weg 
UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE (2021c): Ergänzende 
Grundwasseruntersuchungen auf dem Gelände Kastanienallee/ Elfeicher Weg 
WITTIG+KIRCHNER (2019): Lage- und Höhenplan, Ergänzungsmessungen und Profile

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  69 
Onlinequellen: 
HISTORISCHER VEREIN FÜR HESSEN E .V. (2019): Stadtlexikon Darmstadt, 
https://www.darmstadt-stadtlexikon.de/b/buergerpark.html [aufgerufen am 
29. Oktober 2019] 
HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinf ormation) (2019): 
Geoportal, www.geoportal.hessen.de [aufgerufen am 29. Oktober 2019] 
HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und G eologie) (2019): Boden-
Viewer Hessen, www.bodenviewer.hessen.de [aufgerufen am 29. Oktober 2019] 
HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geo logie) (2019): Geologie-
Viewer Hessen, www.geologie.hessen.de [aufgerufen am 29. Oktober 2019] 
HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und G eologie) (2020): 
Grundwasserkarten Hessische Rheinebene – „Hessisches Ried“, 
www.hlnug.de/themen/wasser/grundwasser/grundwasserkarten/grundwasserkarten-
hessische-rheinebene-hessisches-ried [aufgerufen am 19. Februar 2020] 
HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und G eologie) (2019): GruSchu-
Viewer Hessen (GruSchu= Grundwasserschutz), www.gruschu.hessen .de 
[aufgerufen am 29. Oktober 2019] 
HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und G eologie) (2019): Natureg-
Viewer Hessen, www.natureg.hessen.de [aufgerufen am 29. Oktober 2019] 
HVBG (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) und © GeoBasis- 
DE/ BKG2017 (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie),  Kartengrundlage, 
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 
[aufgerufen am 29. Oktober 2019] 
Weitere Literatur: 
AG BIODIVERSITÄT DES NATURSCHUTZBEIRATES DER STADT DARMSTADT (2013): Kommunales 
Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur biologischen Vielfalt in Darmstadt“ 
BAUER, H.-G.; BEZZEL, E.; FIEDLER, W. (2005): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Band 
2. Wiebelsheim 
BERNOTAT, D. und D IERSCHKE, V. (2016): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der 
Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen. 3. Fassung 
BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reakt orsicherheit) (1998): 
Umweltpolitisches Schwerpunktprogramm (Entwurf)

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  70 
DIETZ, C. & KIEFER, A. (2014): Naturführer Fledermäuse Europas: Alle Arten er kennen und 
sicher bestimmen. Frankh-Kosmos Verlag. Stuttgart 
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und N orddeutschlands. – IHW-
Verlag, Eching 
FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaft sbau e.V.) (Hrsg.) (2018): 
Dachbegrünungsrichtlinien, 6. Ausgabe 
FRAHM-JAUDES, E., BRAUN, H., ENGEL, U., GÜMPEL, D. & HEMM, K. (2019): Hessische 
Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK), HLNUG (Hessisch es Landesamt für 
Naturschutz, Umwelt und Geologie) (Hrsg.) 
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Bericht  zum 
Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB "Entwicklung eines Han dlungsleitfadens für 
Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen  auf die Avifauna. 
Forschungsprojekt im Auftrag von: Bundesanstalt für Straße nwesen, Bergisch 
Gladbach 
HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) (2010): Vögel in Hessen – 
Die Brutvögel Hessens in Raum und Zeit. Brutvogelatlas. Echzell 
HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landw irtschaft und 
Verbraucherschutz) (2011a): Bodenschutz in der Bauleit planung, Arbeitshilfe . 
Wiesbaden 
HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landw irtschaft und 
Verbraucherschutz) (Hrsg.) (2011b): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung 
in Hessen (2.Fassung). Wiesbaden 
HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landw irtschaft und 
Verbraucherschutz) (2015): Musterbogen für die artenschu tzrechtliche Prüfung in 
Hessen (3.Fassung). Wiesbaden 
HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Land wirtschaft und 
Verbraucherschutz) (2020): Nachhaltige Außenbeleuchtu ng. Informationen und 
Empfehlungen für Industrie und Gewerbe. Wiesbaden 
KRONSHAGE, A. & GLANDT, D. (2014): Empfehlungen zum Einsatz von Wasserfallen bei 
Amphibienerfassungen. Abhandlungen aus dem Westfälischen Museum für 
Naturkunde, Band 77

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  71 
LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz) (2010): Hi nweise zu zentralen 
unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetze s. Thüringer 
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Na turschutz, Oberste 
Naturschutzbehörde (Hrsg.). Erfurt 
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, M., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER K. & 
SUDFELD, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands . 
BUND 
TAMM, J. & VSW (Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rhei nland-Pfalz und das 
Saarland) (2004): Hessisches Fachkonzept zur Auswahl von Vogelschutzgebieten 
nach der Vogelschutzrichtlinie der EU. – i.A. des Hessischen Ministeriums für 
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Frankfurt am Main 
VSW (Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland) (2014): 
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens. 2. Fassung. Frankfurt

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  72 
Anhang 1: Pflanzliste (Vorschläge) 
Heckengehölze müssen einer Pflanzqualität von mind. 80-120 cm Höhe entsprechen, Bäume in den 
Privatgärtenmind. StU 18-20 cm, großkronige Bäume auf den Gemeinschaftsflächen mind. StU 20-25 
cm StU  und klein-bis mittelkronige auf den Gemeinschaftsflächen mind. StU 18-20 cm. 
Laubgehölze in Gemeinschaftsflächen und entlang des Ufers, zwingend autochthon 
Acer campestre Feld-Ahorn 
Acer platanoides Spitz-Ahorn 
Carpinus betulus Hainbuche 
Cornus mas Dirndlstrauch 
Cornus sanguinea Bluthartriegel 
Corylus avellana Haselnuss 
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn 
Euonymus europaeus Europäisches Pfaffenhütchen 
Fraxinus excelsior Gemeine Esche 
Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster 
Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster 
Malus domestica Hochstamm Haus-Apfel 
Prunus avium Vogel-Kirsche 
Prunus spinosa Schlehdorn 
Pyrus communis Hochstamm Kultur-Birne 
Quercus petraea Trauben-Eiche 
Rosa canina Hundsrose 
Sambucus nigra Schwarzer Holunder 
Sorbus aucuparia Vogelbeere 
Tilia cordata Winter-Linde 
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball 
  
Wasserpflanzen, zwingend autochthon 
Potamogeton lucens Kraues Laichkraut 
Potamogeton natans Laichkraut 
Potamogeton nodosus Knoten-Laichkraut 
Myriophyllum spicatum Tausendblatt 
Nuphar lutea Teich-Mummel

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  73 
Ausschließlich im Uferbereich einzusetzende Gehölze, zwingend autochthon 
Salix purpurea Purpur-Weide 
Salix repens ssp. repens Silberlaubige Kriech-Weide 
 
Nahe Mittelwasserlinie bzw. unmittelbar am Ufer einzusetzende  Stauden und Gräser, 
zwingend autochthon 
Filipendula ulmaria Mädesüß 
Lythrum salicaria Blutweiderich 
Lysimachia vulgaris Gemeiner Gilbweiderich 
Geranium palustre Sumpf-Storchschnabel 
Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf 
Lycopus europaeus Ufer-Wolfstrapp 
Stachys palustris Sumpf-Ziest 
Carex acutiformis Sumpf-Segge 
Carex vesicaria Blasen-Segge 
Typha latifolia Breitblättriger Rohrkolben 
 
 
 
Rankpflanzen Fassade, möglichst heimisch 
Lonicera japonica Gelbbuntes Geißblatt 
Hedera helix Efeu 
Wisteria floribunda Japanischer Blauregen 
Clematis 'The President'  
Lonicera henryi Immergrünes Geißblatt 
Parthenocissus quinquefolia Engelmanns-Wein 
Parthenocissus tricuspidata Dreispitz-Jungfernrebe 
Clematis montana 'Tetrarose'  
Hydrangea petiolaris Kletter-Hortensie 
Campsis radicans Trompetenblume 
Lonicera brownii

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  74 
Dachbegrünung, möglichst autochthon 
Sedum rupestre Felsen-Fetthenne 
Silene vulgaris Gewöhnliches Leinkraut 
Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel 
Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 
Clinopodium vulgare Gewöhnlicher Wirbeldost 
Briza media Gewöhnliches Zittergras 
Dianthus deltoides Heidenelke 
Dianthus carthusianorum Karthäuser Nelke 
Alyssum alyssoides Kelch-Steinkraut 
Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 
Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut 
Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer 
Arenaria serpyllifolia Quendelblättriges Sandkraut 
Festuca rubra Rot-Schwingel 
Anthoxanthum odoratum Ruchgras 
Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume 
Papaver dubium Saat-Mohn 
Festuca ovina Schafschwingel 
Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer 
Allium schoenoprasum Schnittlauch 
Potentilla argentea Silber-Fingerkraut 
Petrorhagia prolifera Sprossende Felsennelke 
Sedum album Weißer Mauerpfeffer 
Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch

naturplan Umweltbericht: Vorhabenbezogener B-Plan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
  75 
Anhang 2: Flächen für den Ausgleich des Ökopunktedefizits 
Es befinden sich geeignete aufwertbare Parkwiesen innerhalb des  Bürgerparks, die 
als externe Ausgleichsflächen herangezogen werden können. Die Detai lplanung 
befindet sich derzeit noch in Abstimmung.

10.530
10.530
11.221
10.510
05.342
11.225
11.221
11.225
11.221
11.221
11.225/ 10.710
11.225
11.222
10.530
10.610
10.710
10.530
11.225
10.720
10.520
10.710
10.710
10.510
10.710
02.500
10.710
10.710
10.520
11.225
02.500
10.520
10.610
05.410
10.530
02.500
02.500
10.160
09.210
10.520
10.710
10.520
11.225
05.410
10.520
02.500
10.510
10.710
11.225
11.225
05.410
10.510
10.520
05.410
10.710
11.225
10.510
10.520
02.500
10.520
02.500
05.430
05.410
Biotop- und Nutzungstypen gemäß
hess. Kompensationsverordnung 2005
Gewässer
05.342 Kleinspeicher, Teiche (27)
Röhrichte und Ufer
05.410 Schilfröhrichte (53)
05.430 Andere Röhrichte, hier: Kalmusröhricht (53)
10.160 Felswände/ Steinpackungen am Wasser (23)
Grünflächen und Gärten
09.210 Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Stan dorte (39)
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich (14)
11.222 Arten- und strukturreiche Hausgärten (25)
11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich (21)
11.225/ Interpolation (12) aus Extensivrasen, Wiesen  im 
besiedelten Bereich und Dachfläche nicht begrünt, 
hier: Fundamentreste
Siedlungsbiotope
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (3 )
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster (3)
10.530 Schotterweg und -platz, Sandfläche (6)
10.610 Bewachsene Feldwege (21)
10.710 Dachfläche, nicht begrünt (3)
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt (19)
Gehölze
02.500 Standortfremde Hecken/ Gebüsche (23)
Sonstige Signaturen
Geschütztes Biotop§
§
0 25 50 m
±
Quelle Luftbild: Hessisches Landesamt für 
Bodenmanagement und Geoinformation
10.710
Einzelbäume, Baumgruppen (Überlagerung)
04.110 Einzelbaum heimisch, standortgerecht (31)
04.120 Einzelbaum nicht heimisch, nicht standortgere cht (26)
04.210 Baumgruppe heimisch, standortgerecht (33)
04.220 Baumgruppe nicht heimisch, nicht standortgere cht (28)
nach § 30 BNatSchG (Schilfröhricht)
Geltungsbereich Bebauungsplan
Geltungsbereich Vorhabensplan
§
§
§
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen B-Plan
N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg -
Auftraggeber:
Biotope Ist-Zustand
Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co.
Bearb.:  
     Beil/ Harras
Gez.: 
      Beil/ Harras
Plan-Nr.
Maßstab:
Planbezeichnung:
Projekt:
1 : 750
1
Ort, Datum:
Darmstadt, 
29.06.2021
naturplan
An der Eschollmühle 30
64297 Darmstadt
Tel. 0 6151 / 39661-0, Fax: 39661-29
e-mail: info@naturplan.net

02.400
02.400
02.400
02.400
02.400
11.223
11.223
11.223
11.223
11.223
11.223
11.223
10.710
10.71010.710
10.710
10.710
§
§
§
§
05.410*
05.410*
05.410*
10.720
10.720
10.720
10.720
10.720
10.720
10.140
11.221
11.221
11.221
11.221
11.221
10.540
10.530
10.530
10.530
10.530
11.223/ 02.400
11.223/ 02.400
11.223/ 02.400
11.221
10.530
10.510
10.510
02.400
05.342
10.530
11.221
11.223
10.720
11.223/ 02.400
05.410*
05.480*
02.400
02.500
05.430*
10.140
10.710
Biotop- und Nutzungstypen gemäß
hess. Kompensationsverordnung 2005
Gewässer
05.342 Kleinspeicher, Teiche (27)
Röhrichte und Ufer
05.410* Schilfröhrichte, hier: auch Neuanlage, abgew ertet (53-2)
05.430* Andere Röhrichte, hier: Kalmusröhricht, abge wertet (53-2)
05.480* Wasserpflanzenbestände , abgewertet (50-2)
11.223/ Interpolation (24) aus Neuanlage strukturrei cher Garten und 
Neuanlage standortgerechte Hecke, hier: Gewässerrandstreifen
Grünflächen und Gärten
10.140 Neu angelegte Trockenmauern (16)
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich (14)
11.223 Neuanlage strukturreicher Vor- und Hausgärten  (20)
Siedlungsbiotope
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (3 )
10.530 Schotterweg und -platz, Sandfläche, hier: Fah rwege, Stellplätze, 
Zuwegungen,Terrassen (6)
10.540 Befestigte oder begrünte Flächen, hier: Schot terrasen (7)
10.710 Dachfläche nicht begrünt, hier: Dachterrassen  und Attika (3)
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt (19)
Gehölze
02.400 Neuanlage Hecke/ Gebüsch heimisch, standortge recht (27)
02.500 Standortfremde Hecken/ Gebüsche, hier: Bestan dshecke
unterhalb der Kastanien (23)
Sonstige Signaturen
Geschütztes Biotop§
0 25 50 m
±
Quelle Luftbild: Hessisches Landesamt für 
Bodenmanagement und Geoinformation
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen B-Plan
N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg -
Auftraggeber:
Biotope Plan-Zustand
Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co.
Bearb.:  
     Harras
Gez.: 
      Harras
Plan-Nr.
Maßstab:
Planbezeichnung:
Projekt:
1 : 750
2
Ort, Datum:
Darmstadt, 
29.06.2021
naturplan
An der Eschollmühle 30
64297 Darmstadt
Tel. 0 6151 / 39661-0, Fax: 39661-29
e-mail: info@naturplan.net
Einzelbäume, Baumgruppen (Überlagerung)
04.110 Einzelbaum heimisch, standortgerecht (31)
04.120 Einzelbaum nicht heimisch, nicht standortgere cht (26)
04.210 Baumgruppe heimisch, standortgerecht (33)
04.220 Baumgruppe nicht heimisch, nicht standortgere cht (28)
Geltungsbereich Bebauungsplan
Geltungsbereich Vorhabensplan
nach § 30 BNatSchG (Schilfröhricht)
* Auf- bzw. Abwertung gegenüber dem Standardwert der hessischen 
Kompensationsverordnung, Erläuterung siehe T extteil
02.400
Die Fassadenbegrünung (Biotoptyp- Nr. 10.743) stellt ebenfalls eine Überlagerung 
dar, ist allerdings aufgrund der geringen Tiefe einer Neuanlage (ca. 50 cm) 
hier nicht dargestellt. In der Bilanzierung jedoch wurde sie berücksichtigt.

anlage 7

368 Zeichen

Punkt 11: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und zur Offenlage) 
 (V-Nr. 2021/0286) 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
   
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und UWIGA/WGD

Beratungsverlauf (5)

TOP 4
TOP 11
TOP 17
TOP 5
TOP 329

Orte (15)

  • Kastanienallee 21
  • Arheilger Straße
  • Kranichsteiner Straße
  • Alsfelder Straße 45
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Liebigstraße
  • Jägertorstraße 207
  • Poststraße 20
  • Elfeicher Weg 183
  • Rhönring
  • Martin-Luther-King-Ring
  • An der Eschollmühle 30
  • Raiffeisenstraße
  • Elisabethenstraße
  • Annastraße 686

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0286
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.09.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00