0494/2017
Anfrage gem. § 4 GeschO Rat der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschuss für Soziales und Senioren am 26.01.2017 (AN/0141/2017):
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 20.04.2017 0494/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Schuldnerberatung bei der Stadt Köln In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2017 stellte die CDU-Fraktion folgende Anfrage: Die Inkassounternehmen Credtitreform Köln und Creditreform Bonn haben Ende 2016 den „Schuld- neratlas 2016 – Metropolregion Köln/Bonn“ herausgegeben. Dieser belegt, dass in Köln 11,64 Pro- zent der Bevölkerung als überschuldet eingestuft werden. Damit liegt die Domstadt über dem Bun- desdurchschnitt. Fast jeder achte erwachsene Kölner kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen. Am höchsten sind die Quoten laut Schuldneratlas in Gremberghoven (26,97 Prozent), Meschenich (23,7 Prozent) und Kalk (21,02 Prozent). Überschuldung hat neben Ursachen wie Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Sucht und Unfällen auch damit zu tun, dass die Betroffenen mangels Bildung nicht gelernt haben wie man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vernünftig wirtschaftet. Einmal in der Schuldenfalle sind viele Menschen mit ihren persönlichen und finanziellen Situationen völlig überfordert und dringend auf externe Hilfe angewie- sen. Es besteht dringender Bedarf an der Unterstützung bei der Klärung der finanziellen Situation, bei der Existenzsicherung und bei Krisenintervention. Auch bei den bürokratischen Abwicklungen (z.B. Infor- mation zu Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Lohn- und Kontopfändungen) und in vielen anderen Punkten sind die Betroffenen häufig hilflos und finden auch in der direkten Umgebung keine Unter- stützung und Beratung. Vor dem Hintergrund fragt die CDU-Fraktion: 1) Wie wird das oben geschilderte Problem seitens der Verwaltung bewertet? 2) Welche Angebote gibt es in der Stadt Köln für überschuldete Personen? Wie wird der be- troffene Personenkreis über diese Angebote informiert? 3) Fördert die Stadt Köln Schuldnerberatungsstellen? Welche Arten von Schuldnerberatung wer- den gefördert? 4) Gibt es bei der Stadt Köln eine Stelle, die die unterschiedlichen Angebote koordiniert, die be- troffenen Personen berät und auf bestehende Angebote verweist? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1 „Wie wird das oben geschilderte Problem seitens der Verwaltung bewertet?“ Der „SchuldnerAtlas 2016 – Metropolregion Köln/Bonn“ von Creditreform Bonn und Creditreform Köln legt dar, dass sich in den meisten Gebieten der Metropolregion Köln/Bonn die Schuldnerquote ge- genüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert hat. In der Stadt Köln gelten dem Bericht zufolge 103.600 Personen als überschuldet. Das seien 250 Per- 2 sonen mehr als im Jahre 2015. Da aber die Anzahl der Einwohner gestiegen sei, bliebe die Schuldnerquote mit 11,84 Prozent ge- genüber 2015 (11,85 Prozent) nahezu unverändert. Der (bundesweite)Schuldnerbericht wird jedes Jahr aktualisiert und entsprechend – etwa im Kölner Stadtanzeiger – thematisiert. Die dem Bericht zugrunde liegende Definition von Überschuldung lautet: Überschuldung liegt dann vor, wenn der Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtun- gen mit hoher Wahrscheinlichkeit über einen längeren Zeitraum nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Oder kurz: Die zu leistenden Gesamtausgaben sind höher als die Einnahmen. Mit Hilfe der Über- schuldungsquoten, das heißt dem Anteil der Personen mit Negativmerkmalen im Verhältnis zu allen Personen ab 18 Jahren, kann die Überschuldung in ihrer geographischen Verteilung bis hin auf die Ebene von Straßenabschnitten dargestellt werden. Bedeutsam im Rahmen dieser Definition sind die zugrunde liegenden statistischen Daten, welche herangezogen werden: Zum einen sind dies die statistischen Daten aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis. Zum anderen sind dies die sogenannten „unstrittigen Inkasso-Fälle“ von Creditreform ge- genüber Privatpersonen. Mit diesen werden jene Fälle erfasst, in denen zwar eine nachhaltige Zahlungsstörung be- steht, jedoch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Diese letzte Gruppe umfasst sehr viele, auch kleine Fälle. Beispielsweise solche, in denen ei- ne Handyrechnung nicht bezahlt wurde. Demnach erfasst Creditreform als Auskunftei sämtliche dort bekannten Zahlungsstörungen, auch solche, die sich nicht nur auf Zahlungsunfähigkeit sondern auch auf Zahlungsunwilligkeit oder Ver- säumnis beziehen. In dem Bericht werden die Begriffe Verschuldung und Überschuldung häufig ver- wendet, ohne hierbei eine klare Abgrenzungen vorzunehmen. Daher kann der Anzahl der Zahlungs- störungen nicht mit der Anzahl der Überschuldeten gleichgesetzt werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass es sich bei den in Köln genannten Stadtteilen mit hoher Über- schuldungsquote ( Gremberghoven, Meschenich und Kalk) um besonders sozial belastete Stadteile mit einer überdurchschnittlich hohen Überschuldungsquote handelt. Es ist auch davon auszugehen, dass dort die Zahl der Transferleistungsbezieher, vor allen nach dem SGB II, hoch ist. Diese können in den für ihren Wohnort zuständigen Standorten des Jobcenters, in der Regel ohne lange Wartezeit, Schuldner- und Budgetberatung in Anspruch nehmen In Köln gibt es ein breit aufgestelltes und bewährtes Angebot im Rahmen der Schuldnerberatung. Im Netzwerk der Schuldnerberatungsstellen bzw. dem entsprechenden Arbeitskreis wird auch der jährli- che Bericht erörtert und thematisiert. Die Träger berücksichtigen die sich aus dem Bericht der Cre- ditreform ergebenden Aspekte bei ihren Planungen. So hat beispielsweise der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. im Rahmen der hohen Anzahl der Menschen mit Fluchterfahrung ein Projekt initialisiert, welches explizit im Zusammenhang mit die- ser Zielgruppe präventive Ansätze verfolgt. um diese Menschen insbesondere frühzeitig vor Über- schuldung bzw. „Schuldenfallen“ zu bewahren. Durch das bestehende System besteht eine gute Bedarfsdeckung für Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII. Die hierdurch gebundenen Beratungskapazitäten erschweren aber den so genannten freien Zugang für Personen in Arbeit, ALG-Bezug oder sonstige Personenkreise. Eine Ausdehnung der Kapazitäten würde auch diesen Personen eine stärkere Unterstützungsmög- lichkeit eröffnen und verstärkt präventive Ansätze zur Vermeidung einer Ver- oder Überschuldung ermöglichen. 3 Frage 2 „Welche Angebote gibt es in der Stadt Köln für überschuldete Personen? Wie wird der betroffene Personenkreis über diese Angebote informiert?“ In Köln hat sich im Rahmen der Leistungsgewäh rung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) das System der Budget - und Schuldnerberatung bewährt: Ratsuchende im SGB II -Bezug werden vom Jobcenter Köln bei Bedarf zunächst der Budgetberatung zug ewiesen. Diese umfasst eine begrenzte Zahl von Bera tungseinheiten. Nach Klärung der Problemlage erfolgt bei weitergehe n- dem Bedarf und bei Vorliegen einer erfolgversprechenden Prognose eine Vermittlung in die Schul d- nerberatung. SGB II -Leistungsempfänger/-innen, die aus unterschiedlichen Gründen die Schulde nproblematik im Jobcenter nicht ansprechen, können sich über den sogenannten „freien Zugang“ auch direkt an die Schuldnerberatungsstellen wenden. Das Jobcenter Köln hat neun gemeinnützige Beratungsstellen mit der Durchführung der Schuldnerb e- ratung nach §1 6a Nr. 2 SGB II beauftragt - fünf dieser Träger zusätzlich mit der Durchführung der Budgetberatung: Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Diakonisches Werk Köln und Region Interfamilia Kreisverband Köln e.V. Internationaler Bund (IB) Schuldnerhilfe Köln e.V. Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V. Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. Verein für soziale Schuldnerberatung (VSSB) e.V. Themen und Aspekte der Budget- und Schuldnerberatung sind beispielsweise: Einnahmen/Ausgaben Haushaltsplanung Mahnverfahren und Vollstreckung Inkassounternehmen und Pfändung Insolvenzverfahren Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Budgetberatung durch das Jobcenter Köln beauftragt: Diakonisches Werk Köln und Region Interfamilia Kreisverband Köln e.V. Schuldnerhilfe Köln e.V. Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V. Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. Die Budgetberatung beinhaltet insbesondere die folgenden Beratungsangebote: Informationen rund um das Thema „Schulden“ Einen Überblick über die Schuldensituation verschaffen Prüfung der Einnahmen-/Ausgaben-Situation Krisenintervention insbesondere bei: drohender Energie-Sperrung, Konto-Pfändung, Mietschulden Unterstützung bei der Einrichtung eines Pfändungsschutz-Kontos Bei Bedarf Weitervermittlung in eine Schuldnerberatung 4 Eine in Köln ebenfalls oft genutzte Möglichkeit, um schnell Kontakt zur Schuldnerberatung aufzune h- men und erste Hilfestellung zu erhalten und/oder Notsituationen zu v ermeiden, ist die sogenannte „Schuldenhelpline“. Eine von der Schuldnerhilfe Köln e.V. angebotene telefonische Beratung. Die Zugangswege zur Schuldnerberatung in Köln sind äußerst vielfältig. Außer den vorgenannten Zugangsmöglichkeiten erfolgen unter anderem auch Zugänge im Rahmen der Teilnahme an anderen Angeboten des Jobcenter Köln, so in deren Verlauf eine Schuldenproblematik erkannt wird. In der Regel verweist der Träger des Angebotes den Teilnehmenden an eine entsprechende Schuldnerbe- ratung. Der Aspekt „Schulden“ ist überdies grundsätzlicher Bestandteil der Beratung durch die Integration s- fachkräfte des Jobcenter Köln. Im Rahmen der beruflichen und sozialen Integration stellen Schulden nicht ausschließlich nur ein Vermittlungshemmnis in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt dar. Sie kö nnen häufig auch weitere im Integrationsprozess relevante Bereiche wie beispielweise Gesundheit und Familie betre f- fen. Eine erfolgreiche Anbindung an die Schuldnerberatung führt insofern über die Regulierung der Schuldenproblematik hinaus zu Ergebnissen, die – für sich allein genommen oder ergänzend – weite- re Erfolge darstellen. Beispielsweise die Klärung von Unterhaltsansprüchen bzw. –verpflichtungen oder die Reduzierung der psychosozialen Destabilisierung. Für Personen, die dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zuzuordnen sind, besteht ein vergleichbares Beratungs- und Unterstützungsangebot, für das eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger auf der Grundlage des § 11 Abs. 5 SGB XII erfolgt. Personen die leistungsberechtigt nach SGB XII sind und die der Schuldnerberatung bedürfen bei denen aus in der Person liegenden Gründen Hilfebedürftigkeit droht, insbesondere nicht Erwerbsfähige und Senioren, die mit der Einkommensverwaltung überfordert sind oder bei denen ohne diese Unterstützung ein akut drohender Wohnungsverlust nicht abgewendet werden kann können die Beratung und Unterstützung durch die zuvor genannten neun Schuldnerberatungsstellen sowie zusätzlich die Beratungsstelle Köln der Verbraucherzentrale NRW unmittelbar im Sinne eines freien Zugangs in Anspruch nehmen. In ausgewählten Sozialräumen (Höhenberg/ Vingst, Kalk/ Humbold-Gremberg und Chorweiler) bietet die „Verbraucherberatung im Quartier“ der Verbraucherzentrale NRW in Ergänzung des Beratungs- netzes der Schuldnerberatungsstellen eine Wohnortnahe Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei verbraucherorientierten Fragen. Bei erkennbarer Überschuldung werden Leistungsberechtigte nach dem SGB XII durch die leistungs- gewährenden Stellen des Amtes für Soziales und Senioren oder die in den Bezirksrathäusern ange- bundenen Seniorenberaterinnen und -berater freier Träger auf die Unterstützungs- und Beratungs- möglichkeiten der Schuldnerberatungsstellen hingewiesen. Hierzu steht ein Informationsblatt mit Benennung der frei wählbaren Beratungsstellen zur Verfügung. Personen, die keinen Anspruch auf laufende Leistungen haben, jedoch von Hilfebedürftigkeit im Sin- ne des SGB XII oder Wohnungsverlust bedroht sind, erhalten die Information zumeist durch Nachfra- ge bei freien Trägern, die Seniorenberatung wie auch das zentrale Beratungstelefon des Amtes für Soziales und Senioren. Im Rahmen einer Kurzberatung erfolgt zunächst eine Klärung der persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Ratsuchenden, der akuten Existenzsicherung sowie die Vereinbarung weiterer Hand- lungsschritte. Je nach Bedarf folgt eine Langberatung, in der unter anderem die konkrete Umsetzung von Schul- denschutzmaßnahmen, die Erstellung von Gläubiger- und Forderungsübersichten sowie die Entwick- lung eines Schuldenregulierungskonzeptes folgt. 5 Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, erfolgt je nach Einzelfall die Einleitung eines Insolvenzver- fahrens. Bei mobilitätseingeschränkten Personen erfolgt auf Wunsch eine aufsuchende Beratung. Frage 3 „Fördert die Stadt Köln Schuldnerberatungsstellen? Welche Arten von Schuldnerbera- tung werden gefördert?“ Die Stadt Köln fördert Schuldnerberatung über verschiedene Maßnahmen. Neben einem institutionellen Zuschuss an Schuldnerhilfe Köln e.V. werden die Schuldnerberatungsstellen wie unten noch näher ausgeführt finanziert. Der Zugang zu den Schuldnerberatungsstellen steht dabei sowohl Leistungsberechtigten nach dem SGB II als auch dem SGB XII sowie nicht laufend Unterstützten offen. § 16a SGB II sieht im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen unter anderem Leistungen der Schuldnerberatung vor. Zu deren Finanzierung stellt die Stadt Köln dem Jobcenter ein entsprechendes Budget zur Verfügung. Die strateg ische Planung sowie die operative Umsetzung werden abgestimmt. Das Jobcenter Köln hat für das Jahr 2017 die vorgenannten Träger mit der Erbringung von Leistu n- gen nach § 16a Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung) beauftragt. Des Weiteren erfolgt im Rahmen kommunaler Eingliederungsleistungen gem. § 16 a Nr. 2 SGB II i.V.m. § 17 Abs. 2 SGB II eine institutionelle Förderung des Schuldnerhilfe Köln e.V. durch die Stadt Köln und das Jobcenter Köln zur Durchführung von Schuldenpräventionsmaßnahmen an Schulen und für Senioren-Haushalte, die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Insolvenzrecht sowie Fachkräftefortbildungen. Durch anteilige Finanzierung der Stadt Köln wird neben der Beratung erwerbsfähiger Leistungsbe- rechtigter auch die Beratung nicht erwerbsfähiger Bürgerinnen und Bürger durch diesen Träger unter- stützt. Für die Beratung von Personen, die dem Rechtskreis des SGB XII zuzuordnen sind, erfolgt durch das Amt für Soziales und Senioren eine pauschalierte Kostenübernahme auf Basis des § 11 Abs. 5 SGB XII. Wie unter Ziffer 2 dargestellt, werden diese Kosten unter den genannten Voraussetzungen auch für Nicht-Transferleistungsbezieher/-innen übernommen. Hierbei findet keine Differenzierung zwi- schen unterschiedlichen Beratungsarten statt. Das Leistungsspektrum der Beratung ist in einem mit den Beratungsstellen abgestimmten Katalog festgelegt. Zur Beratung in allgemeinen verbraucherorientierten Fragen fördert das Amt für Soziales und Senio- ren die Beratungsstelle Köln der Verbraucherzentrale NRW sowie wie das zuvor genannte sozial- räumlich ausgerichtete Angebot der Verbraucherzentrale. Frage 4 „Gibt es bei der Stadt Köln eine Stelle, die die unterschiedlichen Angebote koordiniert, die betroffenen Personen berät und auf bestehende Angebote verweist?“ Eine die unterschiedlichen Angebote koordinierende Stelle, die die betroffenen Personen berät und auf bestehende Angebote verweist, existiert bei der Stadt Köln nicht. gez.Dr.Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0494/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27