2012/0071
Richtlinien über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürg- schaften - Erhebungsrichtlinien -
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2012/0071
3882 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
22.02.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0071
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 5731000
Betreff: Richtlinien über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürg-
schaften - Erhebungsrichtlinien -
Vorlage vom: 21.02.2012
Beschlussvorschlag:
1. Dem anliegenden Entwurf der Neufassung einer Richtlinie über die Erhebung von Risikoprämien für die
Gewährung von Bürgschaften durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.
2. Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.
Anlagen: Richtlinie über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürgschaften
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2012
Für die Gewährung von Bürgschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bisher eine Risikoprä-
mie in Höhe von 0,25 % der Bürgschaftssumme erhoben. Für gemeinnützige Einrichtungen und Ver-
eine erfolgt bisher keine Erhebung einer Risikoprämie.
Grundlage dieser Vorgehensweise sind die Erhebungsrichtlinien, denen die Stadtverordnetenver-
sammlung am 3.06.1953 zustimmte.
Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes (s. Beschluss der Stadtverordnetenver-
sammlung vom 27.05.2010) und der Hessischen Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen
Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie und kreis-
angehörige Städte und Gemeinden (veröffentlicht im Staatsanzeiger 2010
Nr. 21, S. 1470 ff.), wonach bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft
z. B. die Steuerhebesätze über dem Landesdurchschnitt in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse
liegen müssen, wurde festgestellt, dass Risikoprämien in anderen hessischen Großstädten sowie
vom Land Hessen wie folgt erhoben werden:
Offenbach: generell 0,5 %, keine Ausnahmen
Wiesbaden: generell 0,5 %, in Ausnahmefällen „Sozialtarif“ 0,15 %
Frankfurt: generell 1,0 %, in Ausnahmefällen individ. Reduzierung bis auf 0,34 % möglich
Land H. : generell 1,0 % (s. Verordnung über Gebühren für Bürgschaften vom 29.11.2010)
Da hier eine deutlich höhere Festsetzung als bisher in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorliegt,
ist es geboten, die Risikoprämien auf mindestens 0,5 % anzuheben.
Individuell soll es auch möglich sein eine höhere Prämie zu vereinbaren.
Gem. dem europäischen Beihilferecht muss z. B. in Einzelfällen eine noch höhere Prämie verlangt
werden können, da bei im Wettbewerb stehenden Unternehmen der mit der Bürgschaft verbundene
wirtschaftliche (Zins-)vorteil abgeschöpft werden muss.
In diesen Fällen muss die Risikoprämie mindestens dem Zinsvorteil entsprechen.
Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die bisher keine Prämie zu entrichten hatten, soll
diese 0,25 % betragen.
Mit dieser maßvollen Erhöhung der Risikoprämie für die Gewährung von Bürgschaften wird auch
Ziffer 2.2 C (Einnahmeerhöhungen) des Berichts zur „Wirkungsorientierten Haushaltskonsolidie-
rung“ entsprochen, der mit Magistratsvorlage 2011/0373 am 7.09.2011 z. K. gegeben wurde.
Darmstadt, 21.02.2012
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
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Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürgschaften (Erhebungsrichtlinien) 1. Risikoprämie 1.1. Für die Gewährung von Bürgschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt (nachfolgend „Stadt“) ist eine Risikoprämie von mindestens 0,5 vom Hundert der Bürgschaftssumme zu zahlen. 1.2. Für übernommene Bürgschaften wird eine jährliche Risikoprämie von ebenfalls mindes- tens 0,5 vom Hundert erhoben. Der Berechnung der Summe wird der Bürgschaftsstand am 1. Januar des Jahres zugrunde gelegt, für das sie erhoben wird. 1.3. Individuell kann eine höhere Prämie vereinbart werden. Wenn die EU-Beihilferegelungen zu berücksichtigen sind, muss der mit der Bürgschaft verbundene wirtschaftliche (Zins-) Vorteil abgeschöpft werden. In diesem Fall muss die Risikoprämie mindestens dem Zinsvorteil entsprechen. 1.4. Für die Gewährung von Bürgschaften der Stadt an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ist eine reduzierte Risikoprämie von 0,25 vom Hundert der Bürgschaftssumme bzw. des jeweiligen Bürgschaftsstandes zu zahlen. 2. Aufhebung und Änderung bisheriger Regelungen 2.1. Die vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 3.06.1953 beschlossenen Erhebungsrichtlinien werden aufgehoben. 2.2. Die am 18.03.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen Dienstanwei- sung über die Gewährung von Bürgschaften, die unter die De-Minimis-Verordnung fal- len, wird Ziffer 3 (Kosten) wie folgt geändert: „Für die Übernahme von Bürgschaften wird für die Dauer der Laufzeit eine Risikoprä- mie von jährlich mindestens 0,5 % der Bürgschaftssumme erhoben. Dies wird erstmals bei Aushändigung der Bürgschaftsurkunde und regelmäßig zum 1. Januar eines Jahres erhoben. Von gemeinnützigen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen wird eine reduzierte Risikoprämie von 0,25 % erhoben.“ 3. Inkrafttreten Diese Richtlinien und die unter 2 enthaltenen Regelungen treten am Tag der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung in Kraft. Darmstadt, den 22.02.2012 A n d r é S c h e l l e n b e r g Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0071
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.02.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00