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2012/0071

Richtlinien über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürg- schaften - Erhebungsrichtlinien -

Magistratsvorlage 21.02.2012

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2012/0071

3882 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.02.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
        Abt. Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0071 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 612010       
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 5731000 
 
Betreff: Richtlinien über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürg- 
schaften - Erhebungsrichtlinien -  
 
Vorlage vom: 21.02.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem anliegenden Entwurf der Neufassung einer Richtlinie über die Erhebung von Risikoprämien für die 
Gewährung von Bürgschaften durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt. 
2. Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
Anlagen: Richtlinie über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürgschaften 
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2012  
 
Für die Gewährung von Bürgschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bisher eine Risikoprä-
mie in Höhe von 0,25 % der Bürgschaftssumme erhoben. Für gemeinnützige Einrichtungen und Ver-
eine erfolgt bisher keine Erhebung einer Risikoprämie. 
Grundlage dieser Vorgehensweise sind die Erhebungsrichtlinien, denen die Stadtverordnetenver-
sammlung am 3.06.1953 zustimmte. 
Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes (s. Beschluss der Stadtverordnetenver-
sammlung vom 27.05.2010) und der Hessischen Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen 
Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie und kreis-
angehörige Städte und Gemeinden (veröffentlicht im Staatsanzeiger 2010  
Nr. 21, S. 1470 ff.), wonach bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft  
z. B. die Steuerhebesätze über dem Landesdurchschnitt in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse 
liegen müssen, wurde festgestellt, dass Risikoprämien in anderen hessischen Großstädten sowie 
vom Land Hessen wie folgt erhoben werden: 
 
Offenbach:  generell 0,5 %, keine Ausnahmen 
Wiesbaden: generell 0,5 %, in Ausnahmefällen „Sozialtarif“ 0,15 %    
Frankfurt:   generell 1,0 %, in Ausnahmefällen individ. Reduzierung bis auf 0,34 % möglich 
Land H. :    generell 1,0 % (s. Verordnung über Gebühren für Bürgschaften vom 29.11.2010) 
 
Da hier eine deutlich höhere Festsetzung als bisher in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorliegt, 
ist es geboten, die Risikoprämien auf mindestens 0,5 % anzuheben. 
Individuell soll es auch möglich sein eine höhere Prämie zu vereinbaren. 
Gem. dem europäischen Beihilferecht muss z. B. in Einzelfällen eine noch höhere Prämie verlangt 
werden können, da bei im Wettbewerb stehenden Unternehmen der mit der Bürgschaft verbundene 
wirtschaftliche (Zins-)vorteil abgeschöpft werden muss. 
In diesen Fällen muss die Risikoprämie mindestens dem Zinsvorteil entsprechen. 
Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die bisher keine Prämie zu entrichten hatten, soll 
diese 0,25 % betragen. 
 
Mit dieser maßvollen Erhöhung der Risikoprämie für die Gewährung von Bürgschaften wird auch 
Ziffer 2.2 C (Einnahmeerhöhungen) des Berichts zur „Wirkungsorientierten Haushaltskonsolidie-
rung“ entsprochen, der mit Magistratsvorlage 2011/0373 am 7.09.2011 z. K. gegeben wurde. 
 
Darmstadt, 21.02.2012 
 
Der Dezernent IV         
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg          
Stadtkämmerer

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Richtlinien 
 
 der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Erhebung von Risikoprämien  
für die Gewährung von Bürgschaften (Erhebungsrichtlinien) 
 
 
 
1. Risikoprämie 
 
1.1. Für die Gewährung von Bürgschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt (nachfolgend 
„Stadt“) ist eine Risikoprämie von mindestens 0,5 vom Hundert der Bürgschaftssumme 
zu zahlen. 
 
1.2. Für übernommene Bürgschaften wird eine jährliche Risikoprämie von ebenfalls mindes-
tens 0,5 vom Hundert erhoben. Der Berechnung der Summe wird der Bürgschaftsstand 
am 1. Januar des Jahres zugrunde gelegt, für das sie erhoben wird. 
 
1.3. Individuell kann eine höhere Prämie vereinbart werden. 
Wenn die EU-Beihilferegelungen zu berücksichtigen sind, muss der mit der Bürgschaft 
verbundene wirtschaftliche (Zins-) Vorteil abgeschöpft werden. 
In diesem Fall muss die Risikoprämie mindestens dem Zinsvorteil entsprechen. 
 
1.4. Für die Gewährung von Bürgschaften der Stadt an gemeinnützige Einrichtungen und 
Vereine ist eine reduzierte Risikoprämie von 0,25 vom Hundert der Bürgschaftssumme 
bzw. des jeweiligen Bürgschaftsstandes zu zahlen. 
 
2. Aufhebung und Änderung bisheriger Regelungen 
 
2.1. Die vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 3.06.1953 beschlossenen 
Erhebungsrichtlinien werden aufgehoben. 
 
2.2. Die am 18.03.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen Dienstanwei-
sung über die Gewährung von Bürgschaften, die unter die De-Minimis-Verordnung fal-
len, wird Ziffer 3 (Kosten) wie folgt geändert: 
 
„Für die Übernahme von Bürgschaften wird für die Dauer der Laufzeit eine Risikoprä-
mie von jährlich mindestens 0,5 % der Bürgschaftssumme erhoben. Dies wird erstmals 
bei Aushändigung der Bürgschaftsurkunde und regelmäßig zum 1. Januar eines Jahres 
erhoben. Von gemeinnützigen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen wird eine 
reduzierte Risikoprämie von 0,25 % erhoben.“ 
 
3. Inkrafttreten 
 
Diese Richtlinien und die unter 2 enthaltenen Regelungen treten am Tag der Zustimmung 
der Stadtverordnetenversammlung in Kraft. 
 
Darmstadt, den 22.02.2012 
 
 
 
 
 
 
 
A n d r é  S c h e l l e n b e r g          
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 12
TOP 74 beschließend
TOP 13

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0071
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.02.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00