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V/0431/2005

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2005

Vorlage 19.05.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 9.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

12508 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2005 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
29.06.2005 Hauptausschuss Bericht 
 
Bericht: 
 
Sachstand 
 
Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten 
für die Stadt Münster berichtet (vgl. Anlage 1). Letztmalig wurde dem Haupt- und Finanzaus-
schuss am 07.07.2004 mit der Vorlage Nr. 290/2004 über den Stand der Maßnahmen berichtet. 
Da sich sowohl die Förderprioritäten als auch die einzelnen Ziffern der Förderrichtlinien im Ver-
gleich zu den Jahren 2003 und 2004 nicht verändert haben, wird auf eine erneute Darstellung 
dieser Inhalte verzichtet und auf die Vorlage Nr. 367/2003 verwiesen.  
 
In der Anlage 1 sind unter der Rubrik “Beantragte / zu beantragende Maßnahmen” die in diesem 
Jahr neu zu beantragenden Förderprojekte benannt. Im Vergleich zu den Vorjahren müssen auch 
alle bisher nicht bewilligten Maßnahmen neu beantragt werden. Die Bezirksregierung Münster 
hat der Stadt mit Schreiben vom 11.04.2005 mitgeteilt, dass alle im Stadterneuerungsprogramm 
2005 nicht berücksichtigten Projekte/Maßnahmen “untergegangen” sind und bei Bedarf neu an-
gemeldet werden müssen.  
 
(A)  Dieser Vorgabe wird die Stadt Münster folgen und folgende Anträge wiederholen: 
• Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai 
• Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteilzentrums Gievenbeck, Ortsmitte St.Michael 
• Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteilzentrum Wolbeck-Mitte 
• Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 
136-164b BauGB für das Gebiet der Siedlung Osthuesheide 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungskonzept für 
das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide 
 
(B) Im laufenden Jahr werden – synchron zum Maßnahmenverlauf – noch beantragt bzw.        
ergänzt: 
• Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: Picasso-Platz 
• Berliner Platz, 3.+4. Bauabschnitt – Restsumme 
• Regionale 2004 – Emshof, Schulbauernhof 
Vorlagen-Nr.: 
V/0431/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
ThielA@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.05.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
• Regionale 2004 – Emshof, Naturschutzstation 
 
(C)  Nicht mehr beantragt wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt: 
• Stadtumbau West: Entwicklungskonzept für den Stadtraum Münster Süd-Ost 
 
(D)  Zu den ergänzend bei der Verwaltung eingegangenen Vorschlägen:  
• Ortsdurchfahrt Sprakel 
• Marktplatz Albachten 
• Spiekerhof-Brücke, Innenstadt 
• Hugo-Pottenbaum-Platz, Handorf 
 
wird kein Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden, da nach Prüfung der Kriterien der Städ-
tebauförderrichtlinien und Einschätzung der Verwaltung kein Förderzugang bzw. keine Möglich-
keit auf Erfolg des jeweiligen Antrages gesehen werden. Zudem wurde die Stadt Münster vom 
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) gebeten, eine eigene (städti-
sche) Prioritätenliste aufzustellen, um nach dieser auch bei der Beantragung von Förderprojekten 
zu verfahren. Danach hat sich die Verwaltung für die unter (A) und (B) dargestellten Projekte ent-
schieden und wird diese entsprechend beantragen. 
 
Entsprechend dem Einführungserlass zu den Förderrichtlinien Stadterneuerung aus dem Jahre 
1998 in Verbindung mit  dem aktuellen Städtebauförderungsprogramm 2005 genießen Maßnah-
men der Stadterneuerung besondere Förderpriorität, welche in gebietsbezogenen Förderschwer-
punkten liegen. Daraus können auch für Münster konkrete Förderzugänge gebildet werden, mit 
denen dann Fördermittel für Münster akquiriert werden könnten. Dies können sein: Innenstädte 
und Nebenzentren; Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf; Verdichtete Wohnbereiche; 
Zukunftsstandorte; Altstandorte; Gewerbegebiete im Bestand; Peripherie; Stadterweiterungen; 
Stadtverträglicher Verkehr; Kommunale integrierte Handlungskonzepte. 
 
Neben den Planungen, Untersuchungen, Wettbewerben und Durchführungsaufgaben zur Stadt-
erneuerung und Stadtentwicklung fallen unter die investiven Maßnahmen insbesondere Maß-
nahmen zu(r): 
- Planungen, Untersuchungen, Wettbewerbe und Durchführungsaufgaben 
- Gestaltung von Plätzen, Fußgängerbereichen, Straßen sowie Maßnahmen im privaten Be-
reich 
- Stadtverträglicher Verkehr 
- Stärkung des Fahrradverkehrs 
- Öffentliche Grünflächen 
- Anlagen für Bewegung, Spiel und Sport im Wohnumfeld 
- Sicherung und Erhaltung des historischen Erbes 
- Mobilisierung von Brachflächen 
- Herrichtung von Brachflächen 
- Erhaltung und Entwicklung von Gewerbestandorten 
- Entwicklung von Wohn- und Mischgebieten 
- Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadterneuerung 
- Besondere Maßnahmen für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf. 
 
Diese Aufzählung zeigt, dass zwar grundsätzlich Fördermöglichkeiten bzw. Förderzugänge ge-
geben sind. Bezogen auf die Förderpraxis des MSWKS des Landes NRW der letzten Jahre und 
die über die jeweiligen Stadterneuerungsprogramme formulierten Schwerpunkte erscheinen die 
unter (D) benannten Maßnahmen als nicht sehr aussichtsreich. Die Erfahrung (z.B. Gievenbeck, 
Wolbeck) zeigt, dass die Zugangsvoraussetzungen ziemlich umfangreich und umfassend erfüllt 
sein müssen, um überhaupt eine Chance auf Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm des 
Landes zu erhalten. Bei der Stadt Münster ist der Eindruck entstanden, dass die Förderprioritäten 
des Landes – mit Ausnahme der Regionale 2004 – vorrangig im Ballungsraum zwischen Rhein 
und Ruhr lagen.

3 
Die Nichtberücksichtigung prioritärer und im Landesinteresse liegender Maßnahmen in den let-
zen beiden Jahren macht deutlich, dass kein Automatismus besteht zwischen der Parallelität von 
Fördermaßen und den Förderrichtlinien. Nicht jede nach den Förderrichtlinien förderfähige Maß-
nahme wird auch tatsächlich mit einer Förderung seitens des Landes bedacht. In diesem Zu-
sammenhang wird deutlich, dass die Zugangsvoraussetzungen durch die nachträgliche Forde-
rung des MSWKS nach Integrierten Handlungskonzepten erschwert wurde. Zudem wurde die 
Stadt Münster – wie schon erwähnt - gebeten, eine eigene Prioritätenliste aufzustellen und nach 
dieser auch bei der Beantragung von Förderprojekten zu verfahren.  
 
Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen zukünftig eine Städtebauförderung ge-
währt werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen. Die gerade auf Landesebene knapper wer-
denden Finanzmittel zwingen das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des 
Landes NRW dazu, bei der Aufstellung der Stadterneuerungsprogramme überwiegend Maßnah-
men zu fördern, die im Rahmen sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzepte erarbeitet 
worden sind oder strategisch den konzeptionellen Zielen der Stadterneuerung des Landes NRW 
oder einer Komplementärförderung durch Bundesmittel, z.B. “Stadtumbau West”, entsprechen. 
Dies trifft auf die benannten Maßnahmen insbesondere zu. 
 
Förderquote / Finanzierung
 
 
Seit dem Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 18.03.2004 ist die Stadt 
Münster nicht mehr als finanzstarke Gemeinde eingestuft. Dies bedeutet, dass für investive Maß-
nahmen der Stadterneuerung wieder von einer Förderquote von 70 % der zuwendungsfähigen 
Kosten für die einzelne Maßnahme auszugehen ist, sofern sich künftig die Einstufung nicht än-
dert. Für Planungs- und konzeptionelle Maßnahmen beträgt die Förderquote weiterhin 50 %. 
Diese Einschätzung hat sich für das Jahr 2005 bisher nicht geändert. 
 
Die entsprechenden Ausgabemittel sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fa-
chämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan und im Investitionspro-
gramm der Stadt Münster. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst 
aufzubringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. 
 
Schwerpunkte der Städtebauförderung
 
 
Das Stadterneuerungsprogramm 2005 setzt deutlich Schwerpunkte in den Bereichen:  
• Strategische Ausrichtung - Neue Konzepte / Integrierte Handlungskonzepte, Kombination 
öffentlicher und privater Mittel, ganzheitlicher Ansatz 
• Innenstädte/Stadtteilzentren – Identität erhalten und Profil schaffen 
• Stadtumbau West – Rückzug planen 
• Soziale Stadt – Integration leisten 
• Brachflächen – Neue Entwicklungsimpulse geben 
• Interkommunale Zusammenarbeit – Regionales Denken für die neuen wirtschaftlichen 
Perspektiven 
 
Dies ist für die Stadt Münster Anlass, sich verstärkt in diesen Bereichen zu engagieren, um ent-
sprechende Landes- und Bundesfinanzhilfen in Anspruch nehmen zu können. Die derzeitig ab-
sehbare Stadtentwicklung in Münster zeigt zudem, dass auch in diesem Bereich Ansatzpunkte 
für Verwaltungshandeln gegeben sein könnten. Ergänzend zu diesen neuen “sozialen” Schwer-
punkten sind natürlich die beiden klassischen Erneuerungsbereiche Südost/Hafen und Ci-
ty/Altstadt mit dem Bahnhofsbereich nicht zu vernachlässigen.  
 
Maßnahmen in Münster
 
 
Bezogen auf die Maßnahmen für die Stadt Münster ist entgegen allen Aussagen aus dem Minis-
terium und den Aussagen der Bezirksregierung eine nochmalige deutliche Verschlechterung ein-
getreten.

4 
Die in der Anlage 1 vorgelegte Übersicht der beantragten Maßnahmen folgt im Wesentlichen der 
bisherigen inhaltlichen Zielsetzung bzw. Intention der Städtebauförderrichtlinien des Landes 
NRW. Dabei ist der Anlage 1 zu entnehmen, dass die Anträge “Gestaltung der öffentlichen Frei-
flächen am Kreativkai”, “Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteilzentrums Gievenbeck, Orts-
mitte St.Michael” und “Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteilzentrum Wolbeck-Mitte” bereits 
zum wiederholten Male gestellt worden sind. Im Hinblick auf die nun schon mehrere Jahre lau-
fenden Anträge sind die damals ermittelten Kosten pauschal um 10 % erhöht worden, um hier 
der aktuellen Entwicklung Rechnung zu tragen.  
 
Bei dem Antrag “Berliner Platz, 3.+4. Bauabschnitt” handelt es sich um die Restsumme der För-
derung, welche bei der angekündigten Bewilligung (Stadterneuerungsprogramm 2005) nicht be-
rücksichtigt worden ist.  
Bei den Anträgen “Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme 
nach §§ 136-164b BauGB für das Gebiet der Siedlung Osthuesheide” und “Soziale Stadt NRW, 
Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-
Brüningheide” handelt es sich ebenfalls um Wiederholungsanträge aus dem Jahr 2004. Hier hat 
die Verwaltung Unterlagen und Inhalte ergänzt, um somit die Forderungen bzw. Auflagen des 
Ministeriums zu erfüllen. 
 
Konkret zur Bewilligung für das laufende Jahr 2005 ist nur eine Maßnahme im Stadterneue-
rungsprogramm 2005 beinhaltet, die Fortführung der Umgestaltung der Bahnhofstraße (3./4. 
Bauabschnitt). Obwohl dieses die einzige Maßnahme für die Stadt Münster im Jahr 2005 dar-
stellt, ist noch nicht einmal die beantragte Fördersumme voll berücksichtigt worden, so dass zur 
Sicherstellung der Umbaumaßnahmen ein weiterer Ergänzungsantrag erforderlich wird. Genau 
wie “Gievenbeck, St. Michael” ist der “Bahnhofsvorplatz/Berliner Platz” sowohl im Stadtgespräch 
2002 als auch bei allen bisherigen Einplanungsgesprächen als vordringlich zu fördernde Maß-
nahme dargestellt worden.  
 
Ausblick
 
 
Der enger werdende Finanzrahmen des Landes NRW, die Fülle der anstehenden Projekte in den 
Gemeinden des Landes und die überfällige Reform der Städtebauförderrichtlinien werden für das 
Jahr 2006 die Eckpunkte für die Bewilligung von Städtebaufördermitteln darstellen. Inwieweit die 
neue Landesregierung hier neue bzw. andere Schwerpunkte setzten wird, kann zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt nicht vorhergesehen werden. 
Geplant ist bisher, zum Jahresbeginn 2006 neue Städtebauförderrichtlinien zu erlassen, um den 
Kommunen wieder eine verlässliche Planungsbasis für ihre Projekte bzw. Maßnahmen zu geben, 
nachdem die bisherigen Städtebauförderrichtlinien aus dem Jahre 1998 im Jahr 2002 ausgelau-
fen waren und bisher nur durch Erlass des MSWKS jeweils weiter in Kraft geblieben sind. Für die 
zu stellenden Anträge 2005 sollen nach Aussage des MSWKS aber noch die alten Richtlinien 
Anwendung finden.  
 
     
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Übersichtstabelle zur Städtebauförderung Münster 
Anlage 2 – Sachstand zur Städtebauförderung Münster

Beratungsverlauf (3)

16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Bericht
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 9.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Berliner Platz
  • Bahnhofstraße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Spiekerhof

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0431/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37