0555/2026
Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 2 - bisherige Darstellung
570 Zeichen
W W W GE GE GI GI GI M GI M M GE GE GE SO KVB M GE GE W M M MK GI GI M GE W W M GE W GE MI W W W W SO Baumarkt GI W SO Gerichtsmed. Institut GI GI GE 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: M W GI WB GE Anlage 2 - bisherige Darstellung - 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Der Oberbürgermeister "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld
Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung
609 Zeichen
M GE M GE M W GE W WB GE GI GI GI M GI M M GE GE SO KVB M GE GE M M W GE MK GI W GI W M GE M GE W W MI W W W W W GI GE W M Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Der Oberbürgermeister "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld
Anlage 4 - Begründung
294272 Zeichen
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
___________________________________________________ _____________________________
1
247. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –
Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Be-
cker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld
Begründung
Stand: Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Lage des Geltungsbereichs, o. M. (ohne Maßstab)
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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2
Herausgeberin
Dezernat für Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Vorbereitende Bauleitplanung (614/5)
Willy-Brand-Platz 2
50679 KÖLN
Tel. 0221 221 23733
Fax 0221 221 22450
E-Mail fnp@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
Datum: 20.03.2026
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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3
247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadt-
bezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Entwicklungsraum
Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld
Begründung zum Entwurf zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 (BauGB) in Verbin-
dung mit § 2a BauGB
hier : Städtebauliche Neuordnung des Änderungsbereiches mit dem Ziel eines ge-
mischten Quartiers gemäß des Zielbildprozesses Weststadt
Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan Nr. 63460/05 - Arbeitstitel: „Max Becker-Areal in Köln-Eh-
renfeld“
INHALT
BEGRÜNDUNG .............. .............................................................. .........................................
1. Lage und Größe des Änderungsbereiches ................................................................ .... 5
2. Anlass und Ziel der Planung .......................................................................... ................. 5
3. Verfahren ............................................................................................ .............................. 7
3.1 Verfahrensverlauf .................................................................................... ................ 7
4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung ................................................ 9
4.1 Bestehende Bebauungs- und Nutzungsstruktur ....................................................... 9
4.2 Grün- und Freiraum ................................................................................... .............10
4.3 Verkehrsinfrastruktur ................................................................................ ..............10
4.4 Technische Infrastruktur ............................................................................. ............11
4.5 Soziale Infrastruktur ................................................................................ ................11
4.6 Nahversorgung ........................................................................................ ...............11
4.7 Bodensituation ....................................................................................... .................11
5. Planungsvorgaben ..................................................................................... .................... 12
5.1 Landes- und Regionalplanung .......................................................................... ......12
5.1.1 Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des
Regionalplanes ....................................................................................... ................12
5.1.2 Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung .............................13
5.2 Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ..........14
5.3 Landschaftsplan ................................... ................................................... ...............15
5.4 Wasser- und Hochwasserschutz ......................................................................... ....15
5.5 Denkmalschutz ........................................................................................ ...............15
5.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte .................................................................. ..15
6. Änderung des Flächennutzungsplanes ................................................................... .... 18
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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4
6.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan ..................................................... ......18
6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung ........................................................... ..........19
6.2.1 Städtebauliches Planungskonzept ................................................................ ..........19
6.2.2 Beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes .............................................19
6.3 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung ..................................................... ...23
7. Umweltbericht ........................................................................................ ........................ 26
A Einleitung .................................................. ................................................... .................26
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele der FNP-Änderung ............................26
7.2 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ .......27
7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes ................................................................................... ......................27
KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW ..............................................29
7.4. Grundlagen ........................................................................................... ..................32
7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) ......................................32
7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(Nullvariante) ....................................................................................... ...................34
7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
34
7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB .............35
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .................................................98
7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
(Monitoring) ...................................... ................................................... .............................98
7.8 Zusammenfassung ...................................................................................... ...........98
7.9 Referenzliste der Quellen ............................................................................ ......... 108
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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1. Lage und Größe des Änderungsbereiches
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung (siehe Abbildung 1) wird sowohl
im Norden als auch im Westen durch Bahntrassen begrenzt. Im Süden bildet die
Widdersdorfer Straße die Grenze. Im Osten verläuft die Grenze des Änderungs-
bereichs von der Widdersdorfer Straße zwischen den Hausnummern 190a und
188a in Richtung Norden. Die Grenze verläuft hier entlang der Linie, die im wirk-
samen Flächennutzungsplan das dargestellte Industriegebiet vom Gewerbege-
biet trennt. Der Änderungsbereich umfasst eine Größe von circa 29 Hektar.
Abb. 1: Lage des Änderungsbereiches (Quelle: Stadt Köln)
2. Anlass und Ziel der Planung
Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nörd-
lich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den
Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals
zu entwickeln und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß
dem Zielbild für die Weststadt anzupassen.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Mit Beschluss vom 06.02.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt,
die notwendigen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neu-
ordnung und Weiterentwicklung des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehren-
feld zu treffen, um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen.
Auch die als Industriegebiete (GI) dargestellten Flächen westlich und östlich des
Max-Becker-Areals und Teile der ehemaligen Gleisanlagen sollen entsprechend des
Zielbildes Weststadt an die zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Dafür ist
eine Flächennutzungsplanänderung notwendig.
Mit der Einleitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein gesundes
Wohnumfeld sowie Raum für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur übergeord-
neten Energieversorgung, Dienstleistungs-, Bildungs-, Kulturangeboten sowie klein-
flächige Nahversorgungsläden, geschaffen werden.
Bei der Entwicklung des Areals ist die so genannte „Ehrenfelder Mischung” anzustre-
ben: Wohnen, Arbeiten, Gewerbe, Bildung, Versorgung, Freizeit, Grün, Kultur und
Raum für Soziales. Hier gilt es, hohe Defizite auch im zum Teil monostrukturellen
Umfeld auszugleichen, um ein lebenswertes und funktionierendes Viertel zu schaf-
fen. Das beinhaltet neben Wohnen auch eine ausgewogene und angemessene An-
siedlung von mittelständischem Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kultureinrich-
tungen.
Aufgrund des großen Drucks auf dem Wohnungsmarkt und den immer knapper wer-
denden Flächen nehmen in Gebieten wie in Ehrenfeld die Fälle zu, in denen bei der
Planung neuer Baugebiete Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen aufeinander-
stoßen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als Industrieflä-
che dar. Untergeordnete Bereiche werden als Gewerbefläche, Fläche für Versor-
gungsanlagen und Bahnfläche dargestellt. Ein kleiner Bereich wird als Gewerbeflä-
che wie auch Fläche für Versorgungsanlage und auch Bahnfläche dargestellt.
Das Industriegebiet (GI) östlich des Maarwegs liegt seit der Stilllegung von Max-Be-
cker als Brache dar und der westlich von Maarweg gelegene Industriegebiet ist durch
gewerbliche Nutzungen und vereinzelten Wohnnutzungen geprägt. Faktisch ist somit
im Bereich des Plangebietes keine GI-Nutzungen mehr vorhanden. Dies soll zum An-
lass genommen werden, die neuen Planungsziele für das Gebiet zu erreichen. Es
soll ein Mischgebiet (M) mit einer Grünfläche, einer Gemeinbedarfsfläche wie auch
ein Gewerbegebiet (GE) entstehen.
Weitere Erläuterungen siehe Kapitel 6.2.1 Städtebauliches Planungskonzept, Kapitel
6.3 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung oder im Umweltbericht, vor al-
lem Kapitel 7. 1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele der FNP-Änderung.
Mit der FNP-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umset-
zung des städtebaulichen Masterplans für das Max Becker-Areal geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld“ stellt einen Umsetzungs-
baustein innerhalb des städtebaulichen Rahmenplanungskonzepts „Entwicklungspla-
nung Weststadt“ dar, welches 2021 durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Köln beschlossen wurde. Zur Gewährleistung der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung wurden die Industriegebiete westlich des Maarwegs und östlich des
Max-Becker Areals in den Änderungsbereich einbezogen, um die ansässigen Gewer-
bebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fortentwicklung zu sichern und Vorausset-
zungen für gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen.
Diese Flächen, die im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Industrie-
fläche ausgewiesen sind, werden faktisch durch gewerbliche Nutzungen mit verein-
zelten Wohnnutzungen geprägt.
Mit der 247. Änderung des Flächennutzungsplans "Max Becker" wird der Anstoß ge-
geben, das ehemals überwiegend industriell genutzte Areal zu einem gemischten
Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln.
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der hohen Wohnraum-
nachfrage innerhalb Kölns sowie andererseits zur Deckung der Nachfrage nach gut
erschlossenen Gewerbestandorten im zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revita-
lisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flächeninanspruchnahme im Außen-
bereich reduziert.
Die aus der Planung resultierenden Umweltbelange können dem zu dieser Begrün-
dung gehörenden Umweltbericht entnommen werden.
3. Verfahren
3.1 Verfahrensverlauf
Die 247. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum Be-
bauungsplan mit gleichnamigem Arbeitstitel: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in
Köln-Ehrenfeld.
Da sich die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans derzeit nicht aus den
Darstellungen des FNP entwickeln lassen, soll der Flächennutzungsplan im Parallel-
verfahren gemäß §°8 Abs.°3 BauGB geändert werden. Die beiden Planverfahren
sind so aufeinander abgestimmt, dass der Bebauungsplan aus den zukünftigen Dar-
stellungen entwickelt werden kann. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächen-
nutzungsplans umfasst eine größere Fläche als der Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans.
Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
(1590/2024 )
RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 TOP 6.3 ungeändert
empfohlen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 TOP 10. 5 ungeändert
beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 TOP 7.4 unge ändert
beschlossen
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 TOP 9 .2.3 ungeändert
beschlossen
Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Ände-
rung (0391/2025)
RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 TOP 5.1 ungeändert
empfohlen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 TOP 10 .3 Anhörung
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 7.2 ung eändert
beschlossen
Frühzeitige Verfahrensschritte
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß §°4 Abs.°1 BauGB zur 247. Änderung des FNP fand in der Zeit vom
12.11.2024 bis 18.12.2024 statt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Aufstellung
der 247. Flächennutzungsplanänderung sowie die Durc hführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschlussvorlage 1590/2024).
Sowohl der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Münger sdorf / Ehrenfeld am
03.09.2024, wie auch die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 09.09.2024 und auch die
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 23.09.2024 empfahlen den Beschluss.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §°3 Abs.°1 BauGB wurde im Amts-
blatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemac ht und vom 09.12.2024 bis ein-
schließlich 03.01.2025 als Aushang im Bezirksrathau s Ehrenfeld sowie im Stadthaus
Deutz (Stadtplanungsamt, Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem
über das Internet auf der Seite der Stadt Köln abrufbar. Es sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat a m 27.03.2025, nach Anhörung
der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 24.03.2025, wie auch des Rahmenplanungs-
beirats Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 11. 03.2025 den Vorgabenbeschluss
gefasst (Beschlussvorlage 0391/2025). Auf Grundlage der mit diesem Beschluss ge-
fassten planerischen Vorgaben für das Verfahren der 247. Änderung des Flächennut-
zungsplanes erfolgte die Ausarbeitung des Entwurfes für die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß §°4 Abs.°2 BauGB.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §°4 Abs.°2
BauGB wurde durchgeführt vom 30.07.2025 bis einschließlich 10.09.2025. Insge-
samt sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen
Dienststellen beteiligt.
Durch die vorgebrachten Stellungnahmen sind lediglich Ergänzungen im Begrün-
dungstext sowie in der Darstellung (Signets) vorgenommen worden. Alle vorgebrach-
ten Stellungnahmen werden in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet
und den politischen Gremien vorgelegt.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Durch die eingegangenen Hinweise wurden in der Anlage 3 „beabsichtigte Darstel-
lung“ die Signets „Spielplatz“, „Jugendeinrichtung“ „Grünfläche“ sowie „Altlast“ hinzu-
gefügt. Zusätzlich erhalten die im nördlichen Teil der Änderung befindlichen Bahnflä-
chen der Deutschen Bahn, InfraGO AG sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG,
ihre im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan bisherige Darstellung „Fläche für
Bahnanlage“ zurück und bleiben dadurch in ihrer Funktion unberührt.
Auf dieser Basis ist die Durchführung der Veröffentlichung nach §°3 Abs.°2 BauGB
vorgesehen.
4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung
4.1 Bestehende Bebauungs- und Nutzungsstruktur
Die Metallverarbeitung Max Becker ist ein 1935 gegründetes Familienunternehmen,
das auf den Recyclingprozess von Sekundär-Rohstoffen spezialisiert ist. Auf dem
Gelände an der Widdersdorfer Straße war das Unternehmen seit Ende der 1980er
Jahre ansässig und bereitete dort Wertstoff-Schrott so auf, dass dieser von Gieße-
reien und Stahlwerken weiterverarbeitet und dem Wiederverwertungskreislauf zuge-
führt werden konnte. Auf einem weiteren Grundstück am Niehler Hafen fungiert die
Max Becker Trading als wichtiger Abnehmer und Handelspartner für die internatio-
nale Schrottindustrie und stellt hier Wertstoffe für den Schiffversand bereit. Aus be-
triebsbedingten Gründen wird das Unternehmen seinen bisherigen Firmensitz an der
Widdersdorfer Straße verlassen und seinen Standort vollständig in den Niehler Hafen
verlagern.
Denkmäler
Südöstlich der Fläche befinden sich mehrere Baudenkmäler. Die Gebäude an der
Widdersdorfer Straße 188a bis 208 (Denkmallistennummer 7333, 7334) bilden dabei
ein Ensemble. Die Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 196-196a (Denkmallis-
tennummer 7471) und 206-208 (Denkmallistennummer 7472) stehen ebenso unter
Denkmalschutz wie die direkt an die Arbeitervillen angrenzenden Grünflächen und
auch das Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 192 (Denkmallistennummer
6604). Des Weiteren ist die straßenbegleitende Einfriedungsmauer entlang der Wid-
dersdorfer Straße denkmalgeschützt (Denkmallistennummer 7472, 7471, 6604). Der
Gebäudebestand an der Widdersdorfer Straße 188a liegen außerhalb des Ände-
rungsbereichs.
Das Baudenkmal Widdersdorfer Straße 190 (DL 7334), das aus vier Gebäuden be-
steht, liegt zum Teil im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans. Die westlichen
Gebäude, Verwaltungsgebäude (Flurstück 609), ehemaliges Kondensationsgebäude
(Flurstück 604), ehemalige Wassergasanstalt, später Montagehalle (Flurstück 606)
und das ehemalige Dampfkesselhaus und Aufenthaltsgebäude (Flurstück 605), lie-
gen innerhalb des Geltungsbereichs, die ehemalige Elektrozentrale und Transforma-
torenhaus (Flurstück 612) liegt außerhalb. Alle Teile des Denkmals sind, ebenso wie
die Denkmäler Widdersdorfer Str. 188a, 192, 196-196a und 206-208 Teil des ehema-
ligen Gaswerksgeländes.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Es ist abschließend entschieden, dass der Gaskugelbehälter nicht unter Denkmal-
schutz gestellt wird. Das städtebauliche Konzept und mit ihm der Angebotsbebau-
ungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiter zu qua-
lifizieren (StEA-Beschluss 3635/2022 vom 02.02.23).
4.2 Grün- und Freiraum
Im gesamten Gebiet ist eine Unterversorgung mit Grünflächen erkennbar. Derzeit zeigt
sich dort ein Mosaik aus vegetationslosen Flächen u nd Bereichen mit typischer Ru-
deralvegetation.
4.3 Verkehrsinfrastruktur
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße im Süden und Westen sowie der
Oskar-Jäger Straße im Osten an das überörtliche Straßenverkehrsnetz (Aachener
Straße, Militärringstraße) und an das Radwegenetz angebunden.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Bushaltestellen „Oskar-Jäger-Straße“ und „Karnevalsmuseum“ liegen in unmittel-
barer Nähe zum Änderungsgebiet. Die Stadtbahnhaltestelle „Weinsbergstraße/ Gür-
tel“ liegt in circa 600 Meter ebenfalls in erreichbarer Entfernung. Vom Maarweg aus
liegt Richtung Osten der Haltepunkt „Köln-Ehrenfeld“ mit Anschluss an den Regional-
und S-Bahn-Verkehr. In Richtung Westen liegt der S-Bahn-Haltepunkt „Müngersdorf/
Technologiepark“ in einer Entfernung von circa 650 Meter.
Fuß- und Radverkehr
Im Umfeld des Änderungsbereiches bestehen an fast allen Hauptstraßen ein Infra-
strukturangebot für den Radverkehr durch Schutzstreifen oder gemeinsame Geh-
und Radwege.
Schienenverkehr
In dem Bereich der Änderung befinden sich mehrere nichtbundeseigene Schienen-
verkehrswege (private Bahnflächen von Max Becker).
Für die nichtbundeseigenen Schienenverkehrswege innerhalb der vorgesehenen
Grünflächendarstellung wurde mit Schreiben vom 12.11.2025 bei der Bezirksregie-
rung Köln Dezernat 25, ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach
§ 23 AEG für die privaten Gleisanlagen gestellt. Die Bezirksregierung teilte mit, dass
die rechtlichen Voraussetzungen für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken im
Änderungsbereich vorliegen, so dass der Antrag nach § 23 AEG am 22.01.2026
stattgegeben wurde.
In der vorgesehenen Darstellung der Gewerbefläche, welche im bisher wirksamen
FNP als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist (Gleisbogen), wurde die Gleistrasse
bereits mit Schreiben vom 06.01.2014 freigestellt. Diese ist bereits faktisch durch Ge-
werbe überbaut. (Siehe Amtsblatt Nummer 18 am 30. April 2014).
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Die Bahnflächen der Deutsche Bahn InfraGO AG wie auch der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG bleiben unberührt. Im Nördlichen Teil der Flächennutzungsplanände-
rung werden diese Flächen in deren ursprünglichen Zustand weiterhin dargestellt.
Obwohl diese Flächen von der FNP-Änderung unberührt bleiben, kann zeichnerisch
durch den Maßstab von 1:10.000 die erforderliche Genauigkeit der Darstellung nicht
gewährleistet werden. (siehe Tabelle: Flächenbilanzierung)
4.4 Technische Infrastruktur
Die RheinEnergie AG und Rheinische NETZGesellschaft mbH, beziehungsweise de-
ren Vorgänger, nutzen das am Maarweg gelegene Grundstück seit sechs Jahrzehn-
ten für die Versorgung von Köln und der Region mit Strom und Gas. Darüber hinaus
sind weitere betriebliche Einrichtungen der RheinEnergie AG dort beheimatet.
Entlang der Widdersdorfer Straße und des Maarwegs verlaufen Versorgungsanla-
gen. Hierbei handelt es sich um eine stillgelegte sowie eine noch in Betrieb befindli-
che Ferngasleitung sowie zwei außer Betrieb befindliche Nachrichtenkabel.
Es ist davon auszugehen, dass bei der Entwicklung des Plangebietes ein Anschluss
an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsnetze möglich sein wird.
Im Änderungsbereich sind keine Hochspannungsleitungen vorhanden.
4.5 Soziale Infrastruktur
Die Versorgung des Plangebiets mit sozialer Infrastruktur (Grundschule, Kindertages-
stätte) ist nicht ausreichend gewährleistet, da bereits das angrenzende Viertel unter-
versorgt ist. Die Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße im Süden, die ka-
tholische Vincenz-Statz-Grundschule, und die Lindenbornschule liegen circa einen
Kilometer entfernt. In dem neuen Quartier sind eine Grundschule sowie Betreuungs-
angebote für unter und über dreijährige Kinder geplant.
4.6 Nahversorgung
Westlich und südlich direkt angrenzend an das Entwicklungsareal befinden sich ne-
ben Wohngebäuden auch ein Nahversorger (Rewe) und Gastronomienutzungen, die
in den Erdgeschosszonen der Gebäude an der Kreuzung Widdersdorfer Str. / Maar-
weg liegen. Im westlichen Teil befinden sich Handels- und Einzeldienstleistungsbe-
triebe wie zum Beispiel ein Autohaus, Bauhaus oder Küchenmöbelgeschäft. Ein at-
traktiver Angebotsmix durch gastronomische Vielfalt und Einzelhandel sowie Kultur-
und Veranstaltungsangebote ist auch im Änderungsbereich vorhanden.
4.7 Bodensituation
Altlasten
Teile des Plangebietes sind von Altablagerungen betroffen. Thematik und Sanie-
rungsplan werden im Umweltbericht umfassend erläutert. Auf der Ebene des vorbe-
reitenden Bauleitplans greift die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB
als Hinweis- und Warnfunktion.
Im Änderungsbereich sind schädliche Bodenveränderungen und Altlasten gem. § 2
BBodSchG vorhanden. Nutzungsänderungen sind in der Regel nur nach weiteren
Untersuchungen und Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen möglich. Weitere
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Konkretisierungen und Maßnahmen zur Lösung des Problems werden daher auf der
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung getroffen.
5. Planungsvorgaben
5.1 Landes- und Regionalplanung
Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzu-
passen. Im Folgenden wird dargelegt, dass und auf welcher Beurteilungsgrundlage
die 247. Änderung des Flächennutzungsplanes als an die Ziele der Landesplanung
und Regionalplanung angepasst erachtet werden kann.
5.1.1 Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des Re-
gionalplanes
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Textliche Festlegungen
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze
sind zu beachten beziehungsweise zu berücksichtigen. Es ist darauf hinzuweisen,
dass aufgrund des Urteiles des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom
21.03.2024 wesentliche Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens des LEP für un-
wirksam erklärt worden sind. Bei den Zielen des LEP, die durch das OVG Urteil vom
21.03.2024 für unwirksam erklärt worden sind, treten wieder die Festlegungen des
LEP mit Stand vom 08.02.2017 in Kraft. Nachfolgend aufgeführte Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW sind derzeit in diesem Planungsverfahren und für die städtebauli-
che Konzeption wesentlich:
2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum
„[…] Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzie ht sich innerhalb der regional-
planerisch festgelegten Siedlungsbereiche“.
6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
"Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölke-
rungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen
sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen aus-
zurichten. […]."
6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt"
"Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kom-
pakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitpla-
nung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstruk-
turell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung
der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]."
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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"Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inan-
spruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaf-
fung von Freiflächen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen sind hiervon un-
benommen."
6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen
"Durch Flächenrecycling sollen Brachflächen neuen Nutzungen zugeführt werden.
[…].“
Regionalplan Köln – Zeichnerische Festlegungen
In den zeichnerischen Festlegungen
des seit dem 29.10.2025 wirksamen
Regionalplanes ist das Änderungs-
gebiet als Allgemeiner Siedlungsbe-
reich (ASB) festgelegt. Darüber hin-
aus sichert der Regionalplan einen
Schienenweg für den überregiona-
len und regionalen Verkehr. Im
westlichen Teil sind Flächen für Ei-
senbahnbetriebsanlagen sowie ein
Haltepunkt festgelegt worden.
Regionalplan Köln – Textliche
Festlegungen
Im Folgenden werden die für die 247. Änderung wesentlichen Ziele (Z) des Regional-
planes Köln sinngemäß aufgeführt.
Z.1 Siedlungsentwicklung in Siedlungsbereichen konzentrieren
Die Kommunen haben sicherzustellen, dass die Siedlungsentwicklung vorrangig in-
nerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsbereiche erfolgt.
Z.3 Siedlungsentwicklung am Bedarf ausrichten
Die Siedlungsentwicklung hat bedarfsgerecht zu erfolgen.
Z.8 ASB sichern und entwickeln
Allgemeine Siedlungsbereiche dienen dem Wohnen, dem wohnverträglichen Ge-
werbe, Wohnfolgeeinrichtungen und öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie
dem siedlungszugehörigen Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen.
5.1.2 Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung
Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes kann als an die Ziele der
Raumordnung angepasst angesehen werden.
Die vorgesehene Entwicklung des neuen Wohngebietes findet im festgelegten ASB
statt. Die hier beschriebene Planung verfolgt eine den Außenbereich schonende,
baulich verdichtete und die vorhandenen Infrastrukturen nutzende Konzeption. Es
werden die Grundlagen für ein nutzungsgemischtes und gut erschlossenes Quartier
Abb.3 : Ausschnitt – Regionalplan Köln - Feststellungsbe-
schluss 29.10.25
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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14
mit hoher Wohnqualität gelegt werden. Mit der anvisierten Neustrukturierung des Än-
derungsgebietes wird somit den oben aufgeführten Vorgaben der Landes- und Regi-
onalplanung entsprochen.
Landesplanerische Anfragen
Am 07.11.2024 wurde auf Grundlage der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung
nach § 4 Abs. 1 BauGB eine landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungs-
gesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Köln gestellt, um abzufragen, ob die Planung
aus Sicht der Regionalplanungsbehörde den Zielen der Raumordnung entspricht.
Mit Schreiben vom 08.11.2024 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass gegen die
Planung keine raumordnerischen Bedenken erhoben werden und auf Grundlage des
vorgelegten Planungsstandes eine Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der
Raumordnung bestätigt werden. Der regionalplanerisch gesicherte Schienenweg mit
Haltepunkten ist aus regionalplanerischer Sicht durch die Bauleitplanung nicht betrof-
fen, aber in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beach-
ten.
Die Planung widerspricht nicht den Zielen der Regionalplanung, weil die Funktion der
Bahnflächen nicht beeinträchtigt wird. Deswegen können diese Flächen im FNP als
GE-Fläche und Grünfläche dargestellt werden.
Am 01.12.2025 wurde auf Grundlage der Unterlagen zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB eine erneute landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz
(LPlG) an die Bezirksregierung Köln gestellt, um abzufragen, ob die Planung aus
Sicht der Regionalplanungsbehörde weiterhin den Zielen der Raumordnung ent-
spricht. Die Bezirksregierung bestätigte mit Schreiben vom 08.12.2025, dass der
rechtswirksame Regionalplan Köln für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungs-
bereich (ASB) festlegt. Gemäß Ziel 2-3 LEP NRW i. V. m. Z.1 Regionalplan Köln hat
sich die Siedlungsentwicklung innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Sied-
lungsbereiche zu vollziehen. Die beabsichtigte Siedlungsentwicklung erfolgt bedarfs-
gerecht und die geplanten Nutzungen entsprechen der Funktion eines ASB (vgl. Z.3
bzw. Z.8 Regionalplan Köln).
Die landesplanerischen Ziele in Bezug auf den Siedlungsraum (vgl. Kap. 6 LEP
NRW) werden laut der Bezirksregierung Köln beachtet.
Mit Stellungnahme vom 29.01.2026 bestätigte der Träger der Landschaftsplanung im
Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Absatz 2 BauGB dass keine Bedenken gegen
der 247. Änderungen des Flächennutzungsplans bestehen.
5.2 Planungsrechtliche Situation
Bebauungspläne
Derzeit besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Änderungsbereich.
Fluchtlinienplan Nummer 598
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Für den Straßenverlauf im Maarweg liegt ein rechtsverbindlicher Fluchtlinienplan
„Plan Nr. 598“ vor.
5.3 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und
trifft keine weiteren Aussagen.
5.4 Wasser- und Hochwasserschutz
Wasserschutzgebiet
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich eines Wasserschutzgebietes.
Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung werden durch die Planung
nicht berührt.
Hochwasserrisikogebiet
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich extremer Hochwasserereignisse gemäß
§ 78b Abs. °1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Starkregen und Niederschlagsversickerung
Die FNP-Änderung hat keine Auswirkungen auf den Umgang mit Niederschlagswas-
ser und die Starkregenvorsorge. Die weitere Betrachtung erfolgt im Rahmen der Be-
bauungsplanänderung.
5.5 Denkmalschutz
Denkmalgeschützte Mehrheiten (nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG
NRW) „Denkmalbereiche“), die gemäß § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in den
FNP nachrichtlich übernommen werden sollen, sind in Köln nicht definiert.
Es besteht keine Pflicht zur nachrichtlichen Übernahme von nach dem DSchG fest-
gesetzten Einzeldenkmälern.
Sie sind jedoch Gegenstand der planerischen Abwägung im Sinne des § 1 Abs 7
BauGB im Änderungsverfahren. Die Auseinandersetzung mit dem Denkmalschutz er-
folgt im Umweltbericht.
5.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 das Stadtentwicklungs-
konzept Wohnen (Beschlussvorlage 3443/2013 "Stadtentwicklungskonzept Woh-
nen") beschlossen. Es legt in neun Handlungsfeldern mehrere Maßnahmenvor-
schläge dar, um den zentralen Herausforderungen Kölns als wachsende, dynami-
sche Metropole begegnen zu können. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
entspricht den Zielen und Inhalten des StEK Wohnen. Die beabsichtigte Schaffung
von Wohnraum entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches die Schaffung von
Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität vorsieht.
Durch die vorgesehene Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird ein Bei-
trag zur Erreichung von Ziel 3 geleistet. Dieses sieht den Bau von jährlich 1.000 öf-
fentlich geförderten Wohnungen vor. Die Leitlinie 2 des StEK Wohnen beinhaltet die
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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vorrangige Entwicklung von Wohnbauflächen in bereits erschlossenen Lagen (Innen-
entwicklung vor Außenentwicklung), die ebenfalls im Verfahren Berücksichtigung fin-
det. Das Vorhaben lässt sich zudem mit den Zielsetzungen der Maßnahme B1 aus
dem Handlungsfeld „Baulandmanagement - Liegenschaftspolitik“ des StEK Wohnen
in Einklang bringen, das u. a. eine verstärkte Mobilisierung von Flächen für den Ge-
schosswohnungsbau vorsieht.
Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohn-
raumbedarf auf. Gemäß der städtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022
(Mitteilungsvorlage 3926/2022 „Weiteres Bevölkerungswachstum in Köln bis zum
Jahr 2050“) ist mit einem weiteren Bevölkerungswachstum und folglich mit einer Zu-
nahme der Wohnungsnachfrage zu rechnen. Auf Grundlage der städtischen Bevölke-
rungsprognose und unter Berücksichtigung normativer Zusatzbedarfe für den Aufbau
einer Fluktuationsreserve und des Ersatzbedarfes wurde der mittelfristige Wohnungs-
bedarf bis 2030 berechnet. Dieser beträgt in der Stadt Köln für den Zeitraum 2022
bis 2030 pro Jahr zwischen 3.080 und 4.900 Wohneinheiten. Die mittlere Bedarfszahl
liegt bei 3.990 Wohnungen pro Jahr.
Des Weiteren sollen bei der Inanspruchnahme von Flächen die sozialen und wirt-
schaftlichen Ansprüche an den Raum in Einklang mit seinen ökologischen Funktio-
nen gebracht werden.
Durch die vorgesehene Entwicklung dieser Fläche wird ein wesentlicher Beitrag zur
Deckung des Wohnraumbedarfes der Stadt Köln geleistet und den Zielen des StEK-
Wohnens entsprochen.
Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft (StEK Wirtschaft)
Der Rat der Stadt Köln hat am 13.02.2025 das Stadtentwicklungskonzept für die pro-
duzierende Wirtschaft (StEK Wirtschaft) beschlossen (Vorlage 3989/2024).
Mit dem Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft wurde das Ziel
beschlossen, die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen in Köln zu erhalten
und zu sichern (Ziel 2 im Handlungsfeld „Fläche“). Dies begründet sich aus dem vor-
handenen Bedarf an Gewerbeflächen, der das Flächenangebot deutlich übersteigt.
Im Gewerbe- und Industrieflächengutachten von 2023 (Vorlage 3608/2023) wurde
ein Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen bis 2043 von 709 ha ermittelt, dem zu
diesem Zeitpunkt Flächenpotenziale von knapp 180 ha gegenüberstanden. Dabei
zeigt das StEK Wirtschaft deutlich, dass insbesondere der Flächenbedarf für Indust-
rie, Produktion, Handwerk und Logistik, die auf eine Ausweisung als GE bzw. GI an-
gewiesen sind, hoch ist.
Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplans werden 11 ha dieser Flä-
chenkategorie umgewidmet.
Im Rahmen der Erstellung des Zielbildes „Kölner Weststadt“ wurde umfassend über
die Entwicklung und Transformation auf dem Max-Becker-Areal und im weiteren Um-
feld diskutiert. Das vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossene
Zielbild sieht für das Max-Becker-Areal die Transformation von einem Gewerbestand-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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ort in ein urbanes Mischquartier vor mit einem ausgeglichenen Verhältnis von bezahl-
barem Wohnraum und nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung. Vor dem Hin-
tergrund der schon sehr konkreten Planung wurde entschieden, dass das Areal ab-
weichend von den Entwicklungszielen des StEK Wirtschaft gemäß dem Zielbild „Köl-
ner Weststadt“ entwickelt wird. Im Westen wird ein GE dargestellt. Im östlichen Be-
reich Entstehen eines gemischt genutzten Quartiers und gewerbliche Flächen.
Im M Darstellung (Mischgebiet) sollen neben Wohnbauflächen auch moderne ge-
werbliche Einheiten entstehen.
Die geplante Entwicklung trägt dazu bei, die hohe Nachfrage nach Wohnraum in
Köln zu decken und zugleich die Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestand-
orten im zentralen Städteteil zu erfüllen.
Kooperatives Baulandmodell
Die Regelungen und Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells werden in der ver-
bindlichen Bauleitplanung Anwendung finden. Die Errichtung von öffentlich geförder-
ten Wohnungen Grünflächen und Spielplätzen sowie Betreuungseinrichtungen für
Kinder und die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens wird durch die Anwen-
dung des Kooperativen Baulandmodells gesichert.
„Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
Die Stadtstrategie empfiehlt an dem oben genannten Standort eine Transformation
der vorhandenen gewerblichen Nutzung zu innovativen und gemischten Gewerbege-
bieten mit dem Schwerpunkt Dienstleistung, Produktion und Kreativwirtschaft. Die
Flächennutzungsplanänderung geht über den Bereich der städtebaulichen Entwick-
lungen des Max-Becker-Areals hinaus und kann somit insgesamt der Stadtstrategie
folgen, da Teilbereiche von einem GI in ein GE geändert werden und dort innovative
und gemischte Gewerbenutzungen entstehen wird. Die laut Konzept geplante Ent-
wicklung des ehemals gewerblich genutzten Standortes mit der Zielsetzung eines ge-
mischt genutzten Quartiers steht dem entgegen.
Köln-Katalog
Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“
wurde am 23.03.2023 vom Rat beschlossen.
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Köln keine Darstellungen gemäß §°5 Abs.°2
Satz°1 Nr.°1 BauGB nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung enthält, fin-
det der Köln-Katalog hier keine Anwendung.
Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §°1 Abs.°6 Nr.°11 Baugesetz-
buch (BauGB) wird der Köln-Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen
Belangen gemäß §°1 Abs.°7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vor-
gaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitä-
ten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung inner-
halb und außerhalb der Verwaltung.
Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Die 2004 beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld bildet
die Grundlage für die städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb Max Becker-
Areal. Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der
Politik und der Stadtgesellschaft durchgeführt.
Als Schwerpunkte für den Fokusraum Max Becker-Areal wurden die drei übergeord-
neten Ziele - durchmischtes und lebenswertes Quartier, Erhöhung des Grünvolu-
mens und Anpassung an den Klimawandel und Mobilitätswende - formuliert. Auch
der sich im Westen befindliche Bereich soll im Sinne der benannten Ziele sowie den
planerischen Vorgaben aus dem Leitbild der Weststadt geplant werden. Die Nut-
zungsänderung im Westen von GI zur GE soll die Nutzungskonflikte mit der angren-
zenden zu entwickelnden Wohnbebauung verhindern.
Zielbild Weststadt
Auslöser für die Erstellung eines Zielbildes für die Kölner Weststadt war der oben ge-
nannte Beschluss zur Transformation des Max Becker-Areals und damit die weitrei-
chende Nutzungsänderung auf einem Areal, das in der Rahmenplanung Braunsfeld,
Müngersdorf, Ehrenfeld aus dem Jahr 2004 als industrieller Bereich und Bereich für
die Ver- und Entsorgung gekennzeichnet ist. Das Zielbild aus dem Jahr 2021 sieht
entsprechend für den Standort eine Transformation von gewerblicher Nutzung in ein
urbanes Mischquartier vor.
Durch die Darstellung der beiden großen Grünflächen und ihrer Verbindungsachse
auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, werden wesentliche Elemente des
Zielbildes, nämlich die Verbesserung der Durchwegung sowie die Entwicklung einer
neuen linearen Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr, planerisch umgesetzt.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Das städtebauliche Planungskonzept sieht entlang einer Nord-Süd-Achse durch das
Plangebiet mehrere kleinflächige Nahversorgungsläden vor.
Klimaschutzleitlinien
Bei der Umsetzung des Vorhabens im Max-Becker-Areal finden die Klimaschutzleitli-
nien der Stadt Köln Anwendung. Des Weiteren werden Empfehlungen im weiteren
Bebauungsplanverfahren hinsichtlich des nachhaltigen Bauens, der Nutzung grauer
Energie und urban mining, zu sommerlichen Wärmeschutz und Schwammstadt so-
wie zu Standorten der Photovoltaik gegeben.
6. Änderung des Flächennutzungsplanes
6.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plange-
biet überwiegend als Industriegebiet dar. Untergeordnete Bereiche werden als Ge-
werbegebiet, Flächen für Bahnanlagen, Flächen mit einem Signet „Post“ sowie Flä-
chen für Ver- und Entsorgung mit einem Signet „Umspannwerk“ und „Gasversor-
gung“ dargestellt.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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19
6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung
6.2.1 Städtebauliches Planungskonzept
Planungsziel ist es, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule,
mehreren Kindertagesstätten, kleinflächigen Nahversorgungsläden, sozialen und kul-
turellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und
Sportflächen sowie Verkehrsflächen zu entwickeln. Der aktuell im Plangebiet vorzu-
findende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Uhrenhauses, des Kugelgasbehäl-
ters sowie der beiden ehemaligen Arbeitervillen (Baudenkmäler) an der Widdersdor-
fer Straße - soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen urbanen
Nutzung zuführen zu können. Die vorhandene, denkmalgeschützte Einfriedungs-
mauer an der Widdersdorfer Straße soll möglichst erhalten bleiben. Für das Max-Be-
cker-Areal wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet .
Die geplanten Änderungen des FNP ergeben sich aus dem städtebaulichen Konzept
zur Entwicklung des Max-Becker-Areals. Das Bebauungsplankonzept sichert einer-
seits, dass die zukünftige Bebauung des Max Becker Areals gesunde Wohnverhält-
nisse bietet und andererseits die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und
in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert werden können. Auch die angrenzenden
Flächen sollen der tatsächlichen Nutzung als Gewerbefläche angepasst werden. Zu-
sätzlich sollen Wegeverbindungen ermöglicht werden, um eine Durchlässigkeit für
den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten. Der nördliche Bereich der Bahnanlagen
wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Jugendeinrichtung
entwickelt.
Die Grünfläche steht in Verbindung mit der zentral gelegenen Grünfläche im Max-Be-
cker-Areal und soll die räumliche Freiraumvernetzung mit dem angrenzenden Stadt-
raum verbessern.
6.2.2 Beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes
Durch die Umsetzung des oben beschriebenen städtebaulichen Konzeptes in die
Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind durch die 247. Änderung des FNP
folgende Darstellungen vorgesehen:
Gemeinbedarfsfläche / Signet Schule bzw. Kindergärten
Geplant ist eine fünfzügige Grundschule und drei Kindertagesstätten.
Für die Schule, die im Norden des Plangebiets entstehen soll, ist eine Gemeinbe-
darfsfläche mit ca. circa 0,9 ha Größe und dem Signet Schule vorgesehen. Auf eine
Darstellung der Signets für die Kindertagesstätten wird verzichtet, da diese innerhalb
der Gemischten Baufläche zulässig sind. Die genauen Standorte werden in der ver-
bindlichen Bauleitplanung bestimmt.
Gemischte Baufläche
Die Darstellung der Gemischten Baufläche erfolgt zur Umsetzung des geplanten ur-
banen und gemischt genutzten Quartiers. Geplant sind neben rd. 1.545 Wohneinhei-
ten auch kleinflächige Nahversorgungsläden, Büroflächen, eine Quartiersgarage, drei
Kitas, eine Jugendeinrichtung sowie die Energiezentrale. Das Rückgrat des Quartiers
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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20
bildet die sog. Bummelmeile, die vom ehemaligen Eingangstor an der Widdersdorfer
Straße östlich des Uhrenhauses in nördlicher Richtung bis zu einem Quartiersplatz
verläuft. Die vorgesehenen kleinteiligen und MU-typischen Einzelhandelsnutzungen
lösen keine Agglomerationseffekte aus. Negative Auswirkungen auf die zentralen
Versorgungsbereiche Stadtteilzentrum Braunsfeld/ Aachener Straße, Stadtteilzent-
rum Ehrenfeld West, Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße sind nicht zu erwar-
ten.
Mit der Darstellung einer Gemischten Baufläche (M) im Flächennutzungsplan kann
somit der geplanten Nutzung dieses urbanen Quartiers entsprochen werden. Die Flä-
chen für den Wohnungsbau sowie Büronutzungen werden zukünftig als Gemischte
Baufläche (M) dargestellt. Die Fläche ist circa 10,5
ha groß.
Gewerbeflächen
Die Darstellung der Gewerbeflächen verfolgt einerseits die Sicherung der hier ansäs-
sigen Betriebe und andererseits die Sicherstellung der Verträglichkeit des sich hier
ansiedelnden Gewerbes mit der Entwicklung im Plangebiet.
Das vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossene Zielbild sieht für
das Max-Becker-Areal die Transformation von einem Industrie- bzw. Gewerbestand-
ort in ein urbanes Mischquartier vor mit einem ausgeglichenen Verhältnis von bezahl-
barem Wohnraum und nicht störendem Gewerbe inkl. kleinflächigen Nahversor-
gungsläden. Auf diesem Zielbild aufbauend hat der Stadtentwicklungsausschuss am
02.02.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, um ein urbanes Ge-
biet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagestätten, kleinflä-
chige Nahversorgungsläden, sozialen und kulturellen Nutzungen sowie öffentlicher
Grün-, Spiel- und Sportflächen festzusetzen.
Westlich des Maarweg und nördlich der Widdersdorfer Straße sowie westlich der Vi-
talis Straße und nördlich der Widdersdorfer Straße befinden sich bebaute Areale, die
maßgeblich durch gewerbliche Nutzungen mit vereinzelten Wohnnutzungen geprägt
sind. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln sind diese Flächen als Industriefläche
bzw. Gewerbefläche ausgewiesen. (Schalltechnische Untersuchung 6.3.12 Maar-
weg)
Für die Immissionsorte im Umfeld des Planvorhabens wird somit die aus den jeweili-
gen oben genannten Bebauungsplänen oder der tatsächlichen Nutzung hervorge-
henden gebietsabhängigen Schutzanspruch entsprechend einem Gewerbegebiet
(GE), Mischgebiets (M) angesetzt.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der landesplanerischen Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) keine raumordnerischen Bedenken erhoben und auf
Grundlage des vorgelegten Planungsstandes eine Anpassung an die rechtswirksa-
men Ziele der Raumordnung bestätigt. Der regionalplanerisch gesicherte Schienen-
weg mit Haltepunkten ist aus regionalplanerischer Sicht durch die Bauleitplanung
nicht betroffen, aber in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren
zu beachten.
Die zukünftige Gewerbefläche sichert mit 11,5
ha die bestehenden Gewerbebetriebe
ab.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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21
Grünflächen
Eine zentrale Grünanlage bildet das Rückgrat der neuen Siedlung. Diese schafft eine
hohe Durchgrünung des geplanten Quartiers und bildet gleichzeitig mit weiteren
Wegeverbindungen eine gute Verbindung zum bestehenden Ort und zum nahegele-
genen Gewerbegebiet. In die neue lineare Grünverbindung – der „Bahnweg“ entlang
der Eisenbahntrasse – ist die Mobilitätstrasse integriert. Aufgrund der Rahmenbedin-
gungen der vorbereitenden Bauleitplanung kann diese Verbindung jedoch nicht de-
tailliert dargestellt werden.
Die öffentlichen Grünflächen, die das Gebiet von Nord nach Süd durchqueren und
die grüne Mobilitätstrasse von Ost nach West sollen zukünftig als Grünfläche darge-
stellt werden. Damit soll dem Freiraum entsprechend dem Zielbild Weststadt Nach-
druck verliehen werden. Die Fläche ist rund 4,4 ha groß
.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sollen Wegeverbindungen ermög-
licht werden, um eine Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten.
Zwischen Maarweg und der Bahntrasse der DB im Norden und der Widdersdorfer
Straße im Süden ist eine öffentliche Grünfläche mit öffentlichen Spielflächen geplant,
in die der Kugelgasbehälter als „Industrial Landmark“ als auch das Uhrenhaus als
Gelenk zur Bummelmeile integriert sind. Randlich gefasst wird der Quartierspark
durch die angrenzenden Baufelder. Am südlichsten Teil soll die zukünftige Grünflä-
che durch einen großen Baumbestand aufgewertet werden.
Im Bereich des ehemaligen Gleisbogens sind weitere öffentliche Spiel- und Grünflä-
chen geplant. In dieser Grünfläche ist ein Kulturhaus (z.B. Proberäume, Café, Multi-
funktionsraum, Ateliers, Werkstätten, Büro) vorgesehen. Durch die Verwendung des
Signets „Jugendeinrichtung“, kann sich das geplante Kulturhaus als entwickelbar aus
dem FNP angesehen werden. Diese Fläche die im Bebauungsplan als MU11 be-
zeichnet wird ist sehr kleinteilig und innerhalb der Grünfläche im FNP nicht als Bau-
fläche dargestellt. Um den Standort des Kulturbausteines aber in der Grünfläche zu
sichern, ist hier ein Signet „Jugendeinrichtung“, zur Anwendung gekommen.
Die vorgesehene Grünfläche und Gewerbefläche liegt gemäß dem aktuellen Regio-
nalplan in der festgelegten Fläche für Bahnanlagen (Private Schienenwege Max-Be-
cker).
Für die vorgesehene Grünfläche ist der Antrag über die Freistellung von Bahnbe-
triebszwecken nach § 23 AEG für die nichtbundeseigenen, nichtöffentlichen Eisen-
bahnanlagen, die sich auf dem Gelände des ehemaligen Recyclingunternehmens
Max Becker südlich der Gleistrasse, am 12.11.2025 an die Bezirksregierung Köln -
Dezernat 25- versendet worden. Die Grünfläche dient der räumlichen Gliederung und
stärkt die Freiraumwirkung durch ökologische und visuelle Pufferfunktionen. Sie
schafft in einer dicht bebauten Umgebung Naherholung und trägt zur Verbesserung
von Lärm- und Luftqualität bei, wodurch die Aufenthaltsqualität erhöht wird.
Die nichtbundeseigenen, nichtöffentlichen Schienenverkehrswege, die sich auf dem
Gelände des ehemaligen Recyclingunternehmens Max Becker nördlich der Widders-
dorfer Straße befinden sind bereits freigestellt und faktisch durch Gewerbe überbaut.
(Siehe Amtsblatt Nummer 18 am 30. April 2014)
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Die Bahnflächen der Deutsche Bahn InfraGO AG wie auch der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG bleiben unberührt. Im Nördlichen Teil der Flächennutzungsplanände-
rung werden diese Flächen in deren ursprünglichen Zustand weiterhin dargestellt.
Obwohl diese Flächen von der FNP-Änderung unberührt bleiben, kann zeichnerisch
durch den Maßstab von 1:10.000 die erforderliche Genauigkeit der Darstellung nicht
gewährleistet werden.
Aus dem Gleisbogenpark führen Wegeverbindungen bis zur Vitalisstraße und Rich-
tung Luisenviertel (die Verbindung zu dem westlichen Teil des Änderungsgebietes).
Die Darstellung dieser grünen Wegeverbindungen beziehungsweise Durchwegungen
ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans nicht möglich. Sie sind aber
aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelbar und müssen auf der
Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert werden.
Technische Infrastruktur
Das Umspannwerk und die Gasregelstation werden aus versorgungstechnischen
Gründen weiterhin auf dem Areal am Maarweg betrieben.
Die notwendigen Flächenansprüche für das Umspannwerk und die Gasregulation er-
strecken sich auf einer Fläche von circa 0,4 ha.
Fuß- und Radwege
Die Anbindung des Plangebiets erfolgt ausschließlich über Fuß- und Radwege. Das
bedeutet, dass es keine direkte Anbindung für den motorisierten Individualverkehr
(Autos, Motorräder usw.) geben wird. Eine sichere Verkehrsraumgestaltung und si-
chere Radverkehrsführung im Umfeld des Entwicklungsraumes wird in der verbindli-
chen Bauleitplanung gewährleistet.
Verkehrsfläche
Das Plangebiet grenzt an die bereits bestehenden Erschließungsanlagen Vitalis-
straße, Maarweg, Widdersdorfer Straße und Oskar-Jäger- Straße / Vogelsanger
Straße an. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Max-Becker-Areal
wird ein Verkehrsgutachten erstellt, welches auch in der FNP-Änderung im Umwelt-
bericht eingearbeitet ist.
Der durch das Plangebiet von Nord nach Süd kreuzende „Maarweg“ wird weiterhin
als Verkehrsfläche dargestellt. Die Fläche beträgt rund 1,1 ha. Sie wird durch die
Grünfläche, die auf einer Brücke geführt wird, überlagert.
Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen
Denkmäler
Im Stadtgebiet Köln sind keine denkmalgeschützten Mehrheiten vorhanden und kön-
nen daher nicht nachrichtlich übernommen werden. Eine nachrichtliche Übernahme
von Einzeldenkmälern ist auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht vorgese-
hen.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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23
Altlasten
Teile des Plangebietes sind von Altablagerungen betroffen. Thematik und Sanie-
rungskonzept werden im Umweltbericht näher erläutert. Auf der Ebene des vorberei-
tenden Bauleitplans greift die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3 Nr.°3 BauGB
als Hinweis- und Warnfunktion.
In der Planurkunde wer-
den entsprechend der
Statusklasse der Altabla-
gerung beziehungsweise
entsprechend des Sanie-
rungsstandes durch ein
Signet jene Altablagerun-
gen gekennzeichnet, die
im weitesten Sinne für
eine bauliche Nutzung
vorgesehen sind und de-
ren Belastung als erheb-
lich anzusehen ist.
6.3 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung
Durch die 247. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Entwicklung eines gemischten Quartieres für Wohnen,
Versorgung und Gemeinbedarfseinrichtungen geschaffen.
Im Rahmen der Erstellung des Zielbildes „Kölner Weststadt“ wurde umfassend über
die Entwicklung und Transformation auf dem Max-Becker-Areal und im weiteren Um-
feld diskutiert. Das vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 (Vorlage
2688/2021) beschlossene Zielbild sieht für das Max-Becker-Areal die Transformation
von einem Gewerbestandort in ein urbanes Mischquartier mit einem ausgeglichenen
Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum und nicht störendem Gewerbe inkl. kleinflä-
chigen Nahversorgungsläden vor. Auf dieses Zielbild aufbauend hat der Stadtent-
wicklungsausschuss am 02.02.2023 (Vorlage 3635/2022) einen Aufstellungsbe-
schluss für einen Bebauungsplan beschlossen, um ein urbanes Gebiet mit Wohnen,
Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagestätten, kleinflächigen Nahversor-
gungsläden, sozialen und kulturellen Nutzungen sowie öffentlicher Grün-, Spiel- und
Sportflächen festzusetzen.
Die 247. Änderung des FNP orientiert sich an diesen politisch beschlossenen städte-
baulichen Zielsetzungen und trifft entsprechende Darstellungen. Die Darstellung von
GE-Flächen im Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verfolgt einer-
seits die Sicherung der hier ansässigen Betriebe und andererseits die Sicherstellung
der Verträglichkeit des sich hier ansiedelnden Gewerbes mit der Entwicklung im
Plangebiet des Bebauungsplanes.
Abb. 4: Altlastenkataster
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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24
Durch die FNP-Änderung kommt es zu keiner Verdrängung der vorhandenen Be-
triebe. Durch die Änderung erhöhen sich im Plangebiet die Grünflächen- und Gewer-
beflächenanteile. Die Industrieflächen werden zurückgenommen. Diese Flächen sind
formell als Industrieflächen ausgewiesen. Faktisch sind diese Flächen jedoch durch
gewerbliche Nutzungen mit vereinzelten Wohnnutzungen geprägt.
Die Auswirkungen auf die jeweiligen Umweltschutzgüter werden in dem zu dieser Be-
gründung gehörenden Umweltbericht im Kapitel 7 ausführlich dargestellt und bewer-
tet.
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohn-
raumnachfrage im zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher In-
nenbereichsflächen wird die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsentwicklung
im Außenbereich reduziert.
Zur Realisierung bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf
den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes (vorbereitende Bauleitplanung) verfolgt die grundsätzliche
städtebauliche Neuordnung des Gebietes und die Darstellung der sich aus der beab-
sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der Bodennutzung.
Flächenbilanzierung
Es ergeben sich aufgrund der beabsichtigten Änderung folgende flächenmäßige Ver-
änderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplanes:
247. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Flächenbilanzierung in ha
bisherige
Darstellung
beabsichtigte
Darstellung
Änderung
Fläche für Bahnanlagen - DB AG 0,13 0,13 0
Fläche für Bahnanlagen - HGK 0,03 0,03 0
Fläche für Bahnanlagen - Andere Ei-
gentümer 2,27
0,00 -2,27
Fläche für Ver- und Entsorgung 3,00 0,42 -2,58
Gemischte Baufläche 0,00 10,49 +10,49
Gewerbeflächen 1,70 11,53 +9,83
Industriefläche 20,81 0,00 -20,81
Grünflächen 0,00 4,42 +4,42
Gemeinbedarfsfläche 0,00 0,92 +0,92
Verkehrsfläche* 1,10 1,10 0
Gesamt 29,04 29,04 0
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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25
* Die Verkehrsfläche reduziert sich nur in der Darstellung im Flächennutzungsplan,
nicht aber in der Realität. Hintergrund ist die Darstellung der Grünfläche, die über
den Maarweg entlang der Gleise geführt wird. Die darunterliegende Verkehrsfläche
wird im Flächennutzungsplan dann nicht erfasst.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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7. Umweltbericht
A Einleitung
Für das FNP-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bau-
gesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und
der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele d er FNP-Änderung
Die geplante Flächennutzungsplanänderung stellt die vorbereitende planungsrechtli-
che Grundlage für die Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers in Köln-Ehren-
feld dar. Auf dem vormals industriell durch das Rec yclingunternehmen Max Becker
genutzten Areal sowie auf den angrenzenden Gewerbe-, Ver- und Entsorgungsflächen
soll Raum für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Arbeiten mit Bildung (Grund-
schule, mehrere Kindertagesstätten), Kultur und Nah versorgung sowie öffentlichen
Grün-, Spiel- und Sportflächen geschaffen werden. A uch die westlich des Maarwegs
als Industriegebiet dargestellten Flächen und Teile der ehemaligen Bahnanlagen wer-
den zur Gewährleistung der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung in den Ände-
rungsbereich einbezogen, um die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und
in ihrer Fortentwicklung zu sichern und Voraussetzu ngen für gesunde Wohnverhält-
nisse zu schaffen. Der nördliche Bereich der Bahnan lagen wird als Grünfläche entwi-
ckelt. Die Erläuterung zu den Planungszielen sind der Begründung zu entnehmen.
Da die aktuelle Plandarstellung nicht der zukünftig gewünschten Nutzung und dem
Planungsziel entspricht, muss der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetz-
buch (BauGB) geändert werden. Zur Realisierung des Planvorhabens sollen die Dar-
stellung der aktuell im Plangebiet zugewiesenen Nut zungsarten Industriefläche (GI),
Gewerbefläche (GE), Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Gas-
versorgung und Umspannwerk sowie Fläche für Bahnanl agen in die Nutzungsarten
Gemischte Baufläche (M), Gewerbefläche (GE), Gemeinbedarfsfläche mit der Zweck-
bestimmung Schule, Grünfläche sowie Fläche für Ver- und Entsorgung mit den Zweck-
bestimmungen Gasversorgung und Umspannwerk geändert bzw. in ihren Abmaßen
modifiziert (Verkleinerung der Fläche für Ver- und Entsorgung) werden. Der querende
Maarweg, welcher der Nutzung Fläche für Hauptverkehrszüge zugewiesen wird, bleibt
unverändert bestehen.
Für die nichtbundeseigenen Schienenverkehrswege inn erhalb der vorgesehenen
Grünflächendarstellung wurde mit Schreiben vom 12.11.2025 bei der Bezirksregierung
Köln Dezernat 25, ein Antrag auf Freistellung von B ahnbetriebszwecken nach § 23
AEG für die privaten Gleisanlagen gestellt. Die Bez irksregierung teilte mit, dass die
rechtlichen Voraussetzungen für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken im Ände-
rungsbereich vorliegen, so dass der Antrag nach § 23 AEG am 22.01.2026 stattgege-
ben wurde.
In der vorgesehenen Darstellung der Gewerbefläche, welche im bisher wirksamen
FNP als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist (Gle isbogen), wurde die Gleistrasse
bereits mit Schreiben vom 06.01.2014 freigestellt. Diese ist bereits faktisch durch Ge-
werbe überbaut. (Siehe Amtsblatt Nummer 18 am 30. April 2014).
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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27
Für einen Teilbereich der 247. Änderung des Flächen nutzungsplans "Entwicklungs-
raum Max Becker-Areal" befindet sich derzeit der An gebotsbebauungsplan Nummer
63460/05 in Aufstellung. Die westlich des Bahnbogen s gelegenen Gewerbeflächen
und das östlich des Max Becker-Areals gelegene Gewerbegebiet sind nicht in den Gel-
tungsbereich des Flächennutzungsplanes eingeschlossen.
7.2 Bedarf an Grund und Boden
bisherige Darstellung in m² beabsichtigte Darstel-
lung
in m²
Gemischte Baufläche (M) 0 Gemischte Baufläche
(M)
104.900
Industriefläche (GI) 208.100 Industriefläche (GI) 0
Gewerbefläche (GE) 17.000 Gewerbefläche (GE) 115.300
Grünfläche 0 Grünfläche 44.200
Gemeinbedarfsfläche 0 Gemeinbedarfsfläche
(Schule)
9.200
Fläche für Bahnanlagen -
DB AG
1.300
Fläche für Bahnanlagen
- BD AG
1.300
Flächen für Bahnanlagen -
HGK
300
Flächen für Bahnanla-
gen - HGK
300
Flächen für Bahnanlagen -
Andere Eigentümer
22.700
Flächen für Bahnanla-
gen - Andere Eigentü-
mer
0
Fläche für Ver- und Ent-
sorgung (Gasversorgung,
Umspannwerk))
30.000
Fläche für Ver- und Ent-
sorgung (Gasversor-
gung, Umspannwerk)
4.200
Verkehrsfläche 11.000 Verkehrsfläche 11.000
Gesamt 290.400 290.400
7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festge-
legten Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägig en Gesetze, Rechtsverordnun-
gen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technisc hen Anleitungen" zugrunde ge-
legt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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28
EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissi-
onsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lär mminderung) und seinen Ver-
ordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Arten-, Landschafts- und Bi-
otopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor
bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Lan-
deseben greifen weitere Regelungen wie das Landeswa ssergesetz Nordrhein-West-
falen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf
Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen- Verordnungen und der Luft-
reinhalteplan.
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der
Stadt Köln berücksichtigt.
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2.
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes
Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift
Ziel des Umweltschutzes
Tiere BauGB, BNatSchG,
FFH-RL, VRL,
LNatSchG NRW
Vermeidung Verschlechterung Er-
haltungszustand; Schutz wild-le-
bender Tiere und Lebensgemein-
schaften, Vermeidung Tötung (Tö-
tungsverbot)
Pflanzen BauGB, BNatSchG,
LNatSchG NRW, Baum-
schutzsatzung Stadt
Köln
Schutz, Erhalt und Weiterentwick-
lung geschützter Biotope und Na-
turbestände, Vermeidung von Ein-
griffen;
Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden,
Innenentwicklung vor Außenent-
wicklung, Revitalisierung von vor-
genutzten Flächen
Boden und Altlasten
Boden
BauGB; BBodSchG,
BBodSchV, LBodSchG
NRW
sparsamer Umgang mit Grund und
Boden, Innenentwicklung;
Entsiegelung; Sicherung und Ent-
wicklung von Bodenfunktionen, Ab-
wendung schädlicher Bodenverän-
derungen und Einträge
Altlasten BauGB; BBodSchG,
BBodSchV, LBodSchG
NRW, LAWA-Richtlinie,
LAGA Anforderungen
Vermeidung von Gefährdung durch
die Wirkpfade Boden-Mensch, Bo-
den-Luft, Boden-Grundwasser; Sa-
nierung;
Wasser
Oberflächenwasser
WHG, LWG NRW,
WRRL, HWRM-RL,
HWSGII
naturnahe Gestaltung von Fließge-
wässern; Reinhaltung, Schutz und
Pflege von Gewässern; Deckung
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift
Ziel des Umweltschutzes
Wasserbedarf; Vermeidung negati-
ver Veränderungen; Sanierung;
naturnaher Aus - bzw. Rückbau
Grundwasser WHG, LWG NRW, Was-
serschutzzonen-Verord-
nung der jeweiligen
Wassergewinnungsan-
lagen
Grundwasserneubildung erhalten
und verbessern, Berücksichtigung
der Ge- und Verbote; Vermeidung
von Einträgen;
Umgang mit Nieder-
schlagswasser und Stark-
regenvorsorge
WHG, LWG NRW
Versickerung von Niederschlags-
wasser, Hinweis auf Starkregenbe-
troffenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser; Verhindern von
Starkregengefahren
Hochwasserbelange WHG, LWG NRW,
HWRW-RL; HWSG II,
BRPHV
Hochwassersichere Baugebiete,
Hinweis auf Hochwasserrisikoge-
biete; Hochwasserrisikoprophylaxe
Luft
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen
BImSchG; BauGB, 39.
BImSchV, TA Luft; Ziel-
werte der LAI
Schaffung und Erhalt gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
Vermeiden von Emissionen und
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung
Grenzwerte der 39. BImSchV
Klima
Kaltluft/ Ventilation KlAnG NRW;
BNatSchG, LNatSchG,
BWaldG, LFoG NRW
Vermeidung bioklimatisch belaste-
ter Wohngebiete, Erhalt bioklimati-
scher Entlastungsbereiche und Be-
reiche mit Kaltluftentstehung; Er-
halt und Planung von Frischluftzu-
fuhr durch Grünflächen; Verbesse-
rung des Mikroklimas durch Baum-
pflanzungen und Grünflächen;
Maßnahmen zur Klimawandelan-
passung
Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das
Landschaftsbild; Wahrung und Ent-
wicklung der Vielfalt, Eigenart,
Schönheit und dem Erholungswert
von Landschaft- und Ortsbild;
Wahrung des Charakters der Kul-
turlandschaft
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG,
FFH-RL, VRL,
LNatSchG NRW
Erhalt wildlebender Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Lebens-
räumen, Stärkung der Biotopver-
netzung, Entwicklung und Wieder-
herstellung der Tier- und Pflanzen-
welt z.B. bei Eingriffe; Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift
Ziel des Umweltschutzes
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung /
europäische Vogel-
schutzgebiete
BNatSchG, FFH-RL;
VRL
Schutz prioritärer Arten, Beachtung
der Schutzziele
Mensch, Gesundheit, Be-
völkerung
Lärm
BImSchG; TA Lärm;
DIN 4109; DIN 18005;
DIN 45691; 16. BIm-
SchV; Freizeitlärmer-
lass; 18. BImSchV,
BauGB; Lärmaktions-
plan Stufe III und IV
Einhaltung der Orientierungs-,
Richt- und Grenzwerte; Konfliktver-
meidung durch Planung; Tren-
nungsgrundsatz;
Einhalt und Sicherung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Erschütterungen BImSchG; Abstandser-
lass; DIN 4150 Teil 1
und 2
Einhaltung der Werte der DIN 4150
Teil 2; Konfliktvermeidung
sonstige Gesundheitsbe-
lange / Risiken
- Störfallrecht
- Magnetfeldbelas-
tung
Seveso-III-Richtlinie;
KAS-18, BImSchG; 12.
BImSchV
Bundesimmissions-
schutz-gesetz, Ab-
standserlass NW, städti-
scher Vorsorgewert
Einhaltung von Achtungs- und an-
gemessenen Sicherheitsabständen
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen
Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN
5034:2011 Positionspa-
pier „Versorgung mit Ta-
geslicht / Besonnung“
im Stadtplanungsamt
Köln, 10/2021
Sicherung gesunder Wohnverhält-
nisse
Kultur- und sonstige
Sachgüter
BauGB, Denkmal-
schutzgesetz;
BNatSchG
Vermeidung der Beeinträchtigung
von Bau,- Klein und Bodendenk-
mälern; Naturdenkmalen, Resten
historischer Kulturlandschaften
oder deren Bestandteilen
Vermeidung von Emissi-
onen (, insbesondere
Licht, Gerüche), sachge-
rechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern
Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Lichter-
lass NW; LAI Hinweise;
TA-Luft, Anhang 7,
LWG NRW;
Vermeidung von Emissionen; Kon-
fliktbewältigung; Sicherstellung der
sach- und fachgerechten Entsor-
gung
Nutzung erneuerbare
Energien/ sparsame und
effiziente Nutzung von
Energie
KSG; KSG NRW
BauGB; EEG, GEG
2023, Energieein-
sparVO, Beschluss des
Rates der Stadt Köln zur
Klimaneutralität bis
Energieeffizient Planen, Verringe-
rung / Vermeidung von Klimagas-
Emissionen, energetisch optimierte
Baustandards
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Umweltbelang Fachgesetz / Vor-
schrift
Ziel des Umweltschutzes
2035 (06/2021), Leitli-
nien Klimaschutz der
Stadt Köln (03/2022)
Darstellung von Land-
schaftsplänen und sons-
tigen Plänen, insbeson-
dere des Wasser- Abfall-,
Immissions-schutzrecht
BauGB, BNatSchG,
DSchG; LNatSchG
NRW, Wasserschutzzo-
nen-Verordnung der je-
weiligen Wassergewin-
nungsanlagen, Luftrein-
halteplan Köln 2021
Schutzziele der LP-Schutzauswei-
sung, Entwicklungsziele umsetzen;
Schutz, Pflege und Entwicklung
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit
und Erholungswert von Natur und
Landschaft
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Ge-
bieten, in denen die
durch Rechtsverordnung
zur Er-füllung von bin-
denden Beschlüssen der
Europäischen Gemein-
schaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte
nicht überschritten wer-
den
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz; Luft-
reinhalteplan Köln 2021
Einhaltung Grenzwerte der 39.
BImSchV
Anfälligkeit für die Aus-
wirkungen schwerer Un-
fälle und Katastrophen
auf die Belange des Um-
weltschutzes nach den
Buchstaben a bis d und i
des § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB - Tiere, Pflanzen,
Fläche, Boden, Wasser,
Luft, Klima, Landschaft,
biologische Vielfalt, Na-
tura 2000-Gebiete,
Mensch, Gesundheit und
Bevölkerung, Kultur- und
Sachgüter, Wechselwir-
kungen
BauGB Vermeidung von Planungen mit ei-
ner hohen Anfälligkeit für die Aus-
wirkungen von Katastrophen oder
schweren Unfällen.
Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in den Na-
turhaushalt ; Ausgleich bzw. Er-
satzmaßnahmen nachhaltig und
standortgerecht
Abkürzungen:
FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogel schutzrichtlinie, LNatSchG
NRW = Landes-naturschutzgesetz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = Bundesboden-
schutzverordnung, LAWA = Bund/Länderarbeitsgemeinsc haft Wasser, LAGA =
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL
= Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = Hochwasserschutzgesetz 2,
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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32
TA Luft = Technische Anleitung Lärm, LAI = Länderar beitsgemeinschaft Immissions-
schutz, KlAnG NRW = Klimaanpassungsgesetz Nordrhein Westfalen, BWaldG = Bun-
des-waldgesetz, LFoG NRW = Landesforstgesetz Nordrh ein Westfalen, TA Lärm =
Technische Anleitung Lärm, KAS-18 = Kommission für Anlagensicherheit, Leitfaden
18, BauO NW = Bauordnung Nordrhein Westfalen, KSG = .Bundesklimaschutz, KSG
NRW = Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen, EEG = Gesetz für den Ausbau er-
neuerbarer Energien, GEG = Gesetz zur Einsparung vo n Energie und zur Nutzung
erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeener-
giegesetz)
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplän en oder Flächennutzungs-
plan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in g roßem Abstand zu Landesgren-
zen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen wer den mit den angrenzenden
Gemeinden abgestimmt.
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
7.4. Grundlagen
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der
Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausw eisungen der FNP-Änderung
„Entwicklungsraum Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ . Geprüft wird, welche erheb-
lichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änd erung auf diesen Standort
auftreten und welche Einwirkungen aus der Umgebung auf diesen Standort einwirken.
Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dau erhaft erhebliche anzuneh-
mende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare
Ereignisse.
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende
Umweltauswirkungen beschrieben.
7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basis szenario)
Nutzungen im Bestand
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Ehrenfeld, am westlichen Rand des Stadtbe-
zirks Köln-Ehrenfeld. Im Westen grenzt der Stadttei l Müngersdorf des Stadtbezirks
Lindenthal an. Der Änderungsbereich umfasst eine Ge samtfläche von ca. 29 ha und
erstreckt sich über ein Gebiet, welches im Süden du rch die Widdersdorfer Straße, im
Westen durch die zwischen Vitalisstraße und Maarweg verlaufende HGK (Häfen- und
Güterverkehr Köln AG)-Gleistrasse, im Norden durch die DB-Bahntrasse und im Osten
durch eine Stichstraße der Widdersdorfer Straße beg renzt wird. Im Nordosten bildet
die Grundstücksgrenze des Max Becker-Areals die Gre nze zum Änderungsbereich
des Flächennutzungsplans.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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33
Die Osthälfte des Änderungsbereichs ist weiträumig von den Flächen des ehemals
hier ansässigen Metall-Recycling-Unternehmens Max B ecker GmbH & Co. KG ge-
prägt, welches seit Ende der 1980er Jahre den Werts toff Schrott für Gießereien und
Stahlwerke aufbereitete. Die Industriebrache (ehema liges Schrottplatzgelände)
zeichnet sich durch ein Nebeneinander von vegetatio nsarmen Lagerflächen, großen
versiegelten Flächen mit stellenweisem Aufkommen von Ruderalfluren und -gehölzen
und Verkehrsflächen mit aufgegebenen betriebseigenen Gleisen aus. Mittig im Plan-
gebiet befindet sich das Betriebsgebäude mit anliegenden Stellplatzflächen. Zur Wid-
dersdorfer Straße hin erstreckt sich ein locker beb auter Komplex, der mit Gebäuden
aus Zeiten der ehemaligen Gaswerknutzung bestanden ist. Hierbei handelt es sich
um die verbliebenen ehemaligen Backsteingebäude und Arbeitervillen des alten Gas-
werks, die unter Denkmalschutz stehen sowie das alt e Uhrenhaus, welches nicht
denkmalgeschützt ist. Zwischen den Gebäuden befinde n sich offen gelassene Ra-
senflächen mit teilweise altem Baumbestand sowie größere Parkplatzflächen. Paral-
lel zum Maarweg liegen die Betriebsflächen der Rhei nEnergie AG und Rheinischen
NETZGesellschaft mbH, welche hier ein Umspannwerk und eine Gasregelstation be-
treiben. Im Norden der Betriebsfläche befindet sich ein Gaskugelbehälter des alten
Gaswerks. Das Gelände ist geprägt von Betriebsgebäu den, Wegeflächen und den
überbauten Platzflächen. Zudem sind Rasenflächen in Durchdringung mit Einzelge-
hölzen und Gehölzgruppen zwischen den Betriebsgebäu den sowie im Umfeld der
Energieinfrastrukturanlagen (Umspannwerk und Gasregelstation) zu finden. Der Ost-
rand des Änderungsbereichs stellt sich als hochverdichtete Gewerbefläche mit groß-
räumigen Werks- und Lagerhallen dar. Im Bereich des ehemaligen Max Becker-Are-
als, des Umspannwerks sowie direkt unter der Gaskug el gibt es Altlasten auf dem
Gelände.
Westlich des Maarwegs erstreckt sich der Gewerbekom plex des hiesigen Technolo-
gieparks. Der Änderungsbereich unterliegt einer seh r intensiven gewerblichen Nut-
zung und wird im Wesentlichen durch großräumige Gew erbebauten und Stellflächen,
über welche das Gebiet großteils vollversiegelt wird, geprägt. Im Nordwesten hat sich
zwischen Betriebsbahn und DB-Gleisanlage ein Sukzessionsgebüsch entwickelt.
Die Umgebung des Änderungsbereichs ist ähnlich dem Plangebiet strukturiert und
wird durch stark versiegelte Gewerbegebiete und Ver kehrsflächen geprägt. Hiervon
hebt sich im nordöstlichen Umfeld das neu entwickel te mischgenutzte Stadtquartier
„Ehrenveedel“ ab. Hier dominieren Wohn- und Bürokomplexe.
Planungsrechtliche Situation
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ge-
mäß §34 BauGB. Der aktuelle Flächennutzungsplan ste llt für ca. 72 % des Ände-
rungsbereichs Industriefläche (GI) dar. Diese umfasst die Betriebsflächen des Metall-
Recycling-Unternehmens Max Becker GmbH & Co. (ehema liger Schrottplatz) mit
dessen Betriebsgebäuden und die angrenzenden Gewerbeflächen westlich sowie die
Gewerbeflächen östlich des Maarwegs. Als Gewerbeflä che (GE) werden die denk-
malgeschützten Villen und weiteren Gebäude mit Park platzflächen an der Widders-
dorfer Straße dargestellt. Fläche für Ver- und Ents orgung mit dem Signet „Gasver-
sorgung“ und „Umspannwerk“ umfassen die Betriebsflächen der RheinEnergie AG
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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34
und der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, inklusive des Bereiches um den Kugel-
gasbehälter. Im Nordwesten des Änderungsbereichs li egt ein Gleisgrundstück, wel-
ches als Fläche für Bahnanlagen mit dem Signet „Pos t“ ausgewiesen ist. Der mittig
im Änderungsbereich liegende Maarweg ist als Fläche für Hauptverkehrszüge fest-
gelegt.
Für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans l iegt kein rechtskräftiger Be-
bauungsplan vor.
7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdur chführung der Planung
(Nullvariante)
Bei Nichtdurchführung der Planung wird der aktuell bestehende Zustand erhalten. Die
bisher dargestellten Nutzungsarten werden auch zukünftig Bestand haben.
Damit ist auf den aktuell bewirtschafteten Flächen keine wesentliche Änderung der
Realnutzungsstruktur zu erwarten.
Auf dem brach liegenden Max Becker-Areal, welches w eitgehend als Industriefläche
(GI) dargestellt wird, wäre die Reaktivierung einer gewerblichen oder industriellen Nut-
zung möglich. Die Nutzung als Industriefläche (GI) kann perspektivisch zu einer zu-
sätzlichen Nachverdichtung und Versiegelung auf dem Max Becker-Areal führen. Auf
Industrieflächen allgemein können sich Gewerbebetri ebe ansiedeln, die aufgrund er-
höhter Lärm-, Geruchs- oder Gefahrenaufkommen eine größere Beeinträchtigung ih-
rer Umwelt bedeuten. Auch im Bereich westlich des M aarwegs könnten sich solche
produktionsintensiven Betriebe neu etablieren. Mit einer Ansiedlung neuer Industrie-
formen sind Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten, deren Folgen im Rahmen
eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu untersuchen wären.
7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzusta nds bei Durchführung
der Planung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans wird die zukünftige Nutzung festgelegt
und der Änderungsbereich neu differenziert. Die Pla nung sieht östlich des Maarwegs
die Neuausweisung von Gemischter Baufläche (M) vor, die um eine Gemeinbedarfs-
fläche für die Entwicklung von einer Schule ergänzt wird. Hierdurch wird die Entwick-
lung eines gemischten Stadtquartiers aus Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel und sozia-
len Einrichtungen vorbereitet. So sind Versiegelungen durch Errichtungen von Gebäu-
den, Verkehrs- und befestigten Platzflächen mit Umsetzung des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans zu erwarten. Die aktuell unbefestigten, offen gehaltenen
und mit Vegetation bestandenen Flächen (Industriebrachen mit Sukzessionsgehölzen,
Gebüschstrukturen und Gärten) werden überprägt, was mit nachteiligen Wirkpfaden
auf einzelne Umweltgüter verbunden ist. Nach dem de rzeitigen Kenntnisstand wird
sich der Flächenversiegelungsgrad im Geltungsbereic h des Bebauungsplanes nach
der Umsetzung von ca. 59 % auf 70 % erhöhen. Die ge plante Flächenversiegelung
wirkt sich dauerhaft auf den Naturhaushalt aus und beeinträchtigt die Tier- und Pflan-
zenwelt, den Boden- und Wasserhaushalt sowie das Lo kalklima, wobei vornehmlich
vorbelastete und anthropogen überprägte Böden betro ffen sind, die vor Inanspruch-
nahme für eine andere Nutzungsform saniert und aufb ereitet werden müssen. Eine
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Minderung der nachteiligen Umweltfolgen kann durch die Darstellung einer großen
Grünfläche mittig im neuen Quartier vorbereitet wer den. Die Schaffung von „Grünflä-
chen“ ist in der Regel mit positiven Folgen für die Umweltgüter korreliert. Durch die
Zweckbestimmung „Parkanlage“ wird eine Entwicklung vorbereitet, die mit der Anlage
von Grünstrukturen und der Pflanzung von Bäumen ein hergeht und zu einer Verbes-
serung der Qualität der Umweltgüter führt. Insbesondere die Umweltbelange Pflanze,
Tiere, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und der Mens ch profitieren von dieser Art der
Nutzung. Die Grünfläche wird parallel zu den besteh enden Gleisen nach Westen hin
weitergeführt. Damit wird die Entwicklung einer dur chgehenden Parkanlage vorberei-
tet. Die Darstellung der Fläche für Bahnanlagen wir d in die Darstellung Grünfläche
geändert und durch die Signets „Grünfläche“, „Parkanlage“ und „Jugendeinrichtung“
ergänzt.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als Industriefläche
dar. Untergeordnete Bereiche werden als Gewerbefläche, Fläche für Versorgungsan-
lagen und Bahnfläche dargestellt. Ein kleiner Bereich wird als Gewerbefläche wie auch
Fläche für Versorgungsanlage und auch Bahnfläche dargestellt.
Der östlich vom Maarweg befindende GI-Bereich liegt faktisch seit der Stilllegung von
Max-Becker als Brache dar und der westlich von Maar weg befindende GI ist faktisch
durch gewerbliche Nutzungen mit vereinzelten Wohnnu tzungen geprägt. Faktisch ist
somit im Bereich des Plangebietes keine GI-Nutzungen mehr vorhanden. Dies soll ge-
nutzt werden, um die Planungsziele eines Mischgebie ts (M) einer Grünfläche, einer
Gemeinbedarfsfläche wie auch eines Gewerbegebietes (GE) zu erreichen.
Hierdurch wird vorsorglich einer Ansiedlung von Pro duktionsbetrieben mit erhöhtem
Lärm-, Geruchs- oder Gefahrenaufkommen einschließli ch Lagerplätzen entgegenge-
wirkt. Insbesondere für den Mensch und seine Gesund heit und die Umweltbelange
Luft und Grundwasser kann diese Nutzungsänderung sc hädliche Auswirkungen dau-
erhaft vermeiden. Betroffen von der Änderung sind g roßflächig die Industrieflächen
westlich des Maarwegs sowie Flächen am östlichen Rand des Änderungsbereichs.
Jene Flächen, die im zukünftigen Flächennutzungsplan als „Gewerbefläche (GE)“ oder
„Flächen für Ver- und Entsorgung“ deklariert werden, werden im Zuge der nachgeord-
neten verbindlichen Planung keine nennenswerten Veränderungen bzgl. der zu erwar-
tenden Umweltqualitäten erfahren.
7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB
7.5.1 Tiere
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 63460/05 Arbeitstitel: Max Becker-
Areal in Köln Ehrenfeld wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das
Kölner Büro für Faunistik faunistische Erhebungen durchgeführt und auf dieser Grund-
lage eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I I (Kölner Büro für Faunistik 2026)
erstellt. Die Ergebnisse der Kartierungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Der Untersuchungsraum umfasst den Geltungsbereich des im Parallelverfahren auf-
gestellten Bebauungsplans und eine 50 m große Puffe rzone, so dass der komplette
östliche Teilbereich des Änderungsbereichs sowie die im Norden gelegenen Bahnan-
lagen in der Artenschutzrechtlichen Prüfung mitbetr achtet worden sind. Die Gewer-
beflächen des Technologieparks westlich des Maarweg s liegen nicht im Untersu-
chungsgebiet der faunistischen Erhebungen.
Erfasst wurden die Artengruppen der Vögel, der Fled ermäuse, der Reptilien und der
Amphibien. Darüber hinaus wurden die Untersuchungsg ebiete auf Vorkommen der
Haselmaus und des Nachtkerzenschwärmers untersucht. Neben den zuvor genann-
ten Arten bzw. Artengruppen wurden auch alle weiteren artenschutzrechtlich relevan-
ten Arten erfasst, für die es zu Lebensraumverlusten durch Rodungen oder Flächen-
inanspruchnahmen kommen könnte. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Fol-
genden zusammenfassend dargestellt.
Vögel
Insgesamt konnten 36 Vogelarten nachgewiesen werden, von denen 25 als Brutvögel
dokumentiert wurden. 10 der erfassten Vogelarten be sitzen Planungsrelevanz. Da-
runter fallen Bluthänfling, Fitis, Habicht, Haussperling, Nachtigall und Turmfalke - die
im Untersuchungsgebiet jedoch lediglich als Gastvög el kartiert wurden – sowie die
planungsrelevanten Brutvogelarten Mäusebussard, Gelbspötter, Star und Mauerseg-
ler. Der Gelbspötter wurde vorsorglich als planungs relevant klassifiziert, da er in der
Niederrheinischen Bucht als vom Aussterben bedroht eingestuft wird. Da der Mauer-
segler als Koloniebrüter zu werten ist, wird diese in den Roten Listen Deutschlands
und NRWs als ungefährdet eingestufte Art ebenfalls als planungsrelevant erachtet.
Für den Mäusebussard konnten in den Jahren 2020, 20 21 und 2023 Brutnachweise
erbracht werden. 2020 und 2021 fand sich der Mäusebussard-Horst im Baumbestand
am Südrand des Bebauungsplangebiets nah der Widders dorfer Straße. 2023 wurde
ein Wechselhorst nah des Kugelgasbehälters genutzt.
Im Jahr 2020 wurde ein Gelbspötter-Brutrevier in ei ner Gehölzreihe zwischen dem
Max Becker-Areal und dem RheinEnergie-Betriebsgelände festgestellt.
In derselben Gehölzreihe wurde 2022 ein Brutrevier des Stars erfasst. Im Folgejahr
2023 gelang ein Brutnachweis etwas weiter südlich im Baumbestand nahe der denk-
malgeschützten südwestlich gelegenen Arbeitervilla.
Das Dach der im Südosten des Plangebiets liegenden, denkmalgeschützten Arbei-
tervilla wurde während der Brutzeit mehrfach von Ma uerseglern angeflogen. Daher
besteht hier ein Brutverdacht für diese Vogelart.
Unter den nachgewiesenen Brutvogelarten des Vorhabenbereichs befinden sich fer-
ner häufige und ungefährdete Arten, wie Amsel, Blaumeise, Rotkehlchen etc.
Säugetiere
Fledermäuse
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte in den Jahre n 2020 bis 2022 per Detektor-
begehungen und teils per Netzfang. Im Rahmen der Begehungen wurde eine mäßige
Fledermausaktivität vor allem der Zwergfledermaus f estgestellt, welche in allen drei
Erfassungsjahren nachgewiesen wurde. Die Hauptaktiv ität der Art wurde vor allem
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entlang der Grünstrukturen im Randbereich des Untersuchungsgebietes und rund um
die Bürogebäude, die ehemalige Uhrenhalle und die p arkartigen Grünstrukturen im
Süden des Max Becker-Areals/ RheinEnergie-Betriebsg eländes festgestellt. Kon-
krete Quartiere der Zwergfledermaus konnten im Unte rsuchungsgebiet nicht gefun-
den werden. Die Wochenstube eines laktierenden Weib chens, welches nach dem
Netzfang mit einem Funksender versehen wurde, befin det sich südlich der Widders-
dorfer Straße in einer Villa außerhalb des Änderungsbereichs.
2022 konnten neben der Zwergfledermaus der Große Abendsegler mit mäßiger Jagd-
flugaktivität im Zentralbereich des Max Becker-Area ls/RheinEnergie-Betriebsgelän-
des und das Große Mausohr, welches im Südosten des Max Becker-Areals durchzog,
im Untersuchungsgebiet festgestellt werden.
Das nachgewiesene Fledermaus-Artenspektrum im Untersuchungsgebiet ist als we-
nig vielfältig zu bezeichnen. Das Plangebiet (insbesondere der gehölzreichere Süden
des Max Becker-Areals) fungiert in erster Linie als Jagdhabitat. Mit Wochenstuben-
oder Winterquartieren ist im Bebauungsplangebiet nicht zu rechnen.
Haselmaus
Zur Erfassung der Art wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an potenziell geeigneten
Habitatstrukturen auf dem Max Becker-Areal sowie im westlich gelegenen Sukzessi-
onsgebüsch am Gleisbogen Nesttubes ausgebracht. In den drei Kartierjahren konn-
ten weder Haselmäuse in den Tubes noch deren typische Nester gefunden werden.
Reptilien
In den Jahren 2020 bis 2022 wurden Reptilienerfassu ngen durchgeführt. 2020 und
2021 wurde die Mauereidechse im Änderungsbereich ka rtiert. Vorkommen fanden
sich an der Mauer und der Böschung der Werksbahntra sse zwischen dem Rhein-
Energie-Betriebsgelände und dem Gleisbogen sowie auf der nördlich angrenzenden
Strecke der Deutschen Bahn. Es konnten Adulte und J ungtiere nachgewiesen wer-
den. Die Untersuchung weiterer potentiell geeigneter Habitatstrukturen im Plangebiet
ergab keine weiteren Befunde für diese Art.
Amphibien
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine dauerhaft wasserführenden Gewässer.
Es treten lediglich episodisch bestehende Kleingewä sser in Form von Pfützen auf.
Während der 2020 bis 2022 durchgeführten Amphibiene rfassungen konnte kein
Nachweis für die Artengruppe der Amphibien erbracht werden.
Nachtkerzenschwärmer
Auf dem Gelände tritt die Nachtkerze, die der Raupe des Nachtkerzenschwärmers
als Futterpflanze dient, in Saum- und Ruderalbereichen sporadisch auf. Ein Nachweis
von Nachtkerzenschwärmer-Raupen oder deren Fraßspur en gelang in den Erfas-
sungsjahren 2020 bis 2022 nicht.
Tabelle 1 Kartierte Tierarten :
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = beson-
ders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-
RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW,
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Regionalisierung RL NB / RL TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw.
Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und
aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorbe n/ verschollen, 1 = vom Ausster-
ben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung
unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend.
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Ar-
ten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW.
Vogelarten
Art Status planungs-
relevant
VS-RL RL
NRW
RL
NB
Amsel Brutvogel - * *
Bachstelze Brutvogel, Nah-
rungsgast - * V
Blaumeise Brutvogel - * *
Bluthänfling Nahrungsgast + 3 2
Buchfink Brutvogel, Nah-
rungsgast -
Buntspecht
Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Dohle Überflug - * *
Dorngrasmücke Brutvogel - * *
Eichelhäher Nahrungsgast - * *
Elster Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Fitis Durchzügler + V 2
Gartenbaumläufer Brutvogel - * *
Gelbspötter Brutvogel + * 1
Gartengrasmücke Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Grünspecht Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Grünfink Brutvogel - * *
Habicht Überflug + 3 3
Halsbandsittich Nahrungsgast - * *
Hausrotschwanz Brutvogel - * *
Haussperling Nahrungsgast + V V
Heckenbraunelle Brutvogel - * *
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Art Status planungs-
relevant
VS-RL RL
NRW
RL
NB
Kohlmeise Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Mauersegler Brutvogel + * V
Mäusebussard Brutvogel, Nah-
rungsgast + * *
Mönchsgrasmücke Brutvogel - * *
Nachtigall Durchzügler + Art. 4 (2) 3 1
Rabenkrähe Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Ringeltaube Brutvogel - * *
Rotkehlchen Brutvogel - * *
Schwanzmeise Brutvogel - * *
Singdrossel Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Star Brutvogel, Nah-
rungsgast - 3 3
Stieglitz Brutvogel, Nah-
rungsgast - * *
Straßentaube Nahrungsgast - * *
Turmfalke Nahrungsgast + V 2
Zaunkönig Brutvogel - * *
Zilpzalp Brutvogel - * *
Säugetiere
Art Status
pla-
nungs-
relevant
FFH RL
NRW
RL
TL
Großes Mausohr Durchzügler +
FFH-Anh.
II, & Anh.
IV
2 k.A.
Großer Abendseg-
ler Nahrungsgast + FFH Anh.
IV R k.A.
Zwergfledermaus Nahrungsgast + FFH Anh.
IV * k.A.
Reptilien
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Art Status
pla-
nungs-
relevant
FFH RL
NRW
RL
NRBU
Mauereidechse
Nachweise an
Mauer und Bö-
schung an der
Werksbahntrasse:
1 Jungtier 23.7., 2
Adulte und 1
Jungtier 19.8., 1
Jungtier 15.9.
+ FFH Anh.
IV 2 2
Die oben dargelegte Bestandssituation bezieht die westlich des Maarwegs gelegenen
Gewerbeflächen des Technologieparks nicht ein. Daher fehlen für diesen Raum Daten
zum Tierbestand. Aufgrund des hohen Versiegelungsgr ads durch Gewerbegebäude
und Lager-/Stellplatzflächen sowie den umliegenden Straßen- und Bahnverkehr und
den daraus resultierenden Störungen ist von einem stark begrenzten Lebensraumpo-
tential für die Fauna auszugehen. Lediglich die Geb äude bewohnenden Vogel- und
Fledermausarten könnten an den vorhandenen Gewerbeb auten in Abhängigkeit der
Bausubstanz potentielle Spalten und Höhlungen als H abitat nutzen. Ein Vorkommen
entsprechender Arten ist jedoch nicht bekannt. Im F alle einer Bebauungsplanaufstel-
lung für das westliche Gewerbegebiet ist auch diese s Areal im Hinblick auf die arten-
schutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs . 1. Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG
zu untersuchen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Bebauung vorbereitet, die bei Um-
setzung der verbindlichen Bauleitplanung zu starken Veränderungen der Lebens-
räume der im Plangebiet vorkommenden Arten führt. D iese gehen vor allem mit Le-
bensraumverlusten durch Überbauung einher. Auch die Sanierung und Modernisie-
rung von Gebäuden und der zu erwartende Betrieb durch die entstehende Wohn- und
Gewerbenutzung kann zu Störungen von Arten führen. Durch die Darstellung einer
Grünfläche wird eine Neuentwicklung von Biotopen du rch die Anlage von Grünstruk-
turen vorbereitet. Damit wird eine Veränderung der Tierartenzusammensetzung be-
günstigt. Insgesamt werden vor allem die ubiquitären Arten gefördert.
Die vorliegende Artenschutzrechtliche Prüfung des K ölner Büro für Faunistik für den
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan kommt zu dem Ergebnis, dass mit
der Umsetzung des Bebauungsplans ein Eintreten arte nschutzrechtlicher Verbotstat-
bestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für die weit ver breiteten Vogelarten und die
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Zwergfledermaus unter Einhaltung entsprechender Ver meidungs- und Minderungs-
maßnahmen vermieden werden kann. Innerhalb der darg estellten Gemeinbedarfsflä-
che führt eine zukünftige Bebauung jedoch zum Verlust eines Brutplatzes des Mäuse-
bussards. Ein zweiter Wechselhorst kann aufgrund de s sich stark verändernden Um-
felds und der zu erwartenden Störungen als Habitat aufgegeben werden. In Folge ist
eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) umzusetzen. Innerhalb
des Plangebietes ist die Realisierung der CEF-Maßna hme nicht möglich. Eine geeig-
nete Maßnahmenkulisse befindet sich im Kölner Westen in ca. 2,4 km Entfernung. Hier
können in Abstimmung mit der Forstverwaltung der St adt Köln 5 geeignete Laub-
bäume als Horstbäume dauerhaft gesichert werden.
Zudem gehen durch die geplanten Veränderungen entlang der Werksbahnlinie und im
Gleisbogen Lebensraum für die Mauereidechse verloren. Zur Vermeidung des Eintritts
von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG sind Bauzeitenregelun-
gen, die Umsiedlung der betroffenen Tiere auf den nördlich angrenzenden Bahndamm
sowie zwecks Vermeidung der Rückwanderung die Installation eines Reptilienschutz-
zauns vorgesehen.
Auf den westlich des Maarwegs gelegenen Gewerbeflächen werden sich keine Verän-
derungen der Lebensraumsituation einstellen. Die Gewerbebetriebe sollen im Bestand
gesichert werden, so dass das Gewerbegebiet aus artenschutzrechtlicher Sicht keinen
konfliktträchtigen Standort darstellt. Bei Neu-, Um bau- oder Sanierungsmaßnahmen
ist unter Berücksichtigung von Vermeidungs- bzw. Mi nderungsmaßnahmen eine Be-
rührung artenschutzrechtliche Verbote verhinderbar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen vorgesehen.
Bewertung:
Bei einer späteren Verwirklichung der durch den Flächennutzungsplan vorgezeichne-
ten Flächennutzungen lässt sich die Berührung artenschutzrechtlicher Verbote nach §
44 Abs. 1 BNatSchG voraussichtlich nur unter Berück sichtigung von Vermeidungs-
bzw. Minderungsmaßnahmen sowie der Durchführung ein er funktionserhaltenden
Maßnahme (CEF) vermeiden.
7.5.2 Pflanzen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Januar 2025 wurde durch das Kölner Büro für Faun istik (2025) eine Biotoptypen-
kartierung für den parallel in Aufstellung befindli chen Bebauungsplan durchgeführt.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Diese diente als Zeichengrundlage für den Bestandsplan im GOP (urbanegestalt Part-
GmbB & NEOGRÜN 2026). Dabei wurden folgende Biotopausprägungen und -vertei-
lungen dargestellt:
Auf dem Max Becker-Areal findet sich ein Nebeneinan der von aktiv genutzten und
temporär ungenutzten Schrottlagerflächen, auf denen sich ein Mosaik aus vegetati-
onslosen Flächen sowie von verbrachten Bereichen mi t typischer Ruderalvegetation
ausgebildet hat. Als typische Vertreter der Ruderalvegetation wurden z.B. Sommerflie-
der, Kanadische Goldrute und Kanadisches Berufkraut sowie vereinzeltem Ge-
hölzjungwuchs von Birke, Robinie und Brombeere in d en Beständen erfasst. Im Süd-
abschnitt des Areals befinden sich einzelne Betriebsgebäude mit angrenzenden Zier-
gärten und Baumbeständen. Südlich des Max Becker-Areals sind an der Widdersdor-
fer Straße zwei alte Arbeitervillen mit parkähnlich en Gärten gelegen. Im Plangebiets-
abschnitt des RheinEnergie-Betriebsgeländes wird da s Plangebiet durch hier errich-
tete Betriebsgebäude, ein Umspannwerk sowie einem m arkanten Kugelgasbehälter
geprägt, zwischen denen Scherrasenflächen und locke re Baumbestände eingebettet
sind. Im Umfeld des Kugelgasbehälters verleiht die Anordnung dieser Grünstrukturen
dem Gebietsausschnitt ein parkähnliches Gepräge. Das Max Becker-Areal und Rhein-
Energie-Betriebsgelände werden durch Aufschüttungen getrennt, auf denen Bäume
und Gebüschformationen aufwachsen.
Die das Plangebiet im Norden begrenzende stillgelegte Bahntrasse wird von Ruderal-
vegetation gesäumt. Nördlich des Gleisbogens geht diese in ein Sukzessionsgebüsch
aus überwiegend Brombeere über, welches punktuell mit Baumgruppen aus u.a. Berg-
ahorn und Birke durchsetzt ist.
Die oben beschriebene Biotopausstattung bezieht sic h auf den Geltungsbereich des
Bebauungsplans, in welchem die westlich des Maarwegs gelegenen Gewerbeflächen
des Technologieparks und das östlich des Max Becker -Areals gelegene Gewerbege-
biet nicht eingeschlossen sind. Luftbilder dieser Flächen dokumentieren in diesen Än-
derungsbereichen eine hoch verdichtete Siedlungsstr uktur aus Gewerbegebäuden
und Stellflächen. Größere unversiegelte, vegetation sbestandene Bereiche sind hier
nicht zu finden.
Neben der Biotoptypenkartierung wurde auch eine Baumbestandsbewertung (urbane-
gestalt PartGmbB & NEOGRÜN 2026) für den Geltungsbereich des parallel in Aufstel-
lung befindlichen Bebauungsplans durchgeführt. Hier bei wurden innerhalb des Gel-
tungsbereiches des Bebauungsplanes 436 Bäume erfass t, die 53 Baumarten zuzu-
rechnen sind. Im Plangebiet dominieren Arten der Gattungen Ahorn, Birke und Weiß-
dorn. 175 Bäume besitzen eine gute bis sehr gute Vi talität, 238 Bäumen wurde eine
mittlere Vitalität attestiert und 23 Bäumen wurden als wenig vital bzw. abgestorben
klassifiziert.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Mit der Darstellung der Gemischten Baufläche und der Gemeinbedarfsfläche wird eine
Neubebauung im östlichen und nördlichen Änderungsbe reich vorbereitet. Innerhalb
der Gemischten Baufläche wird eine Grünfläche von S üden nach Norden dargestellt.
Diese Grünfläche setzt sich im Norden entlang der D B-Hauptschienenstrecke Köln -
Aachen Richtung Westen bis zur HGK-Trasse fort. Im Zuge der Bebauungsplanums-
etzung wird auf der Mehrzahl der Flächen eine Beseitigung bzw. Sicherung vorhande-
ner Bodenbelastungen (Bodensanierung) stattfinden, die in den betroffenen Arealen
zu einem Totalverlust der bestehenden Vegetation in klusive der Bäume führt. An-
schließend wird der Großteil des Gebiets durch die Errichtung von Gebäuden, Ver-
kehrs-, Platz- und Spiel-/Sportflächen versiegelt, sodass vegetationsbestandene Flä-
chen und damit der Pflanzenbestand stark zurücktreten. Mit der Darstellung der zuvor
genannten Grünfläche (Parkanlage) wird die Anlage n euer Vegetationsstrukturen im
Änderungsbereich dauerhaft gesichert und eine weitr äumige Vernetzung vorbereitet.
Die Festsetzung weiterer Bepflanzungsmaßnahmen (Bau mpflanzungen entlang von
Straßen und Plätzen, Begrünung von Innenhöfen und k leinen Grünflächen, intensive
und extensive Dachbegrünung der Flachdächer) im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan tragen zu einer weiteren Durchgrünung des Plangebietes und damit
des Änderungsbereiches bei.
In den Gewerbegebieten östlich und westlich des Max Becker-Areals/RheinEnergie-
Betriebsgeländes werden sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Der Änderungsbereich bleibt aufgrund der geplanten Nutzungsdarstellungen weiterhin
ein stark anthropogen beeinflusster und durch Bebauung geprägter Bereich, in der das
Schutzgut Pflanze nur eine untergeordnete Rolle spi elen wird. Die Darstellung der
Grünfläche sichert auf ca. 15 % der Fläche die daue rhafte Entwicklung einer Parkan-
lage im Änderungsbereich und gewährleistet damit langfristig die Etablierung von Ve-
getationsstrukturen. Im Zuge der Bebauungsplanrealisierung sind die geplanten Fest-
setzungen und Maßnahmen zur Schaffung einer Durchgr ünung innerhalb der bebau-
ten Flächen positiv zu bewerten.
7.5.3 Fläche
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im aktuellen Flächennutzungsplan sind ca. 72 % (20, 8 ha) der Fläche als Industrie-
fläche (GI) dargestellt. Die restlichen Flächen wer den als Gewerbegebiet (ca. 6%),
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Flächen für die Ver- und Entsorgung (ca. 10 %, 3 ha) sowie Flächen für Bahnanlagen
(ca. 8 %, 2,4 ha) dargestellt.
Die bisherige Nutzung entspricht im Bereich des Max Becker-Areals /RheinEnergie-
Betriebsgeländes und des sich westseits anschließenden Bahngrundstücks der Dar-
stellung im Flächennutzungsplan, wobei heute große Flächen brach gefallen sind und
keiner intensiven Nutzung mehr unterliegen. Dieses wird auch in dem hohen Anteil
an vegetationsbestandener Fläche (41 %) deutlich. D as dargestellte Gewerbegebiet
an der Widdersdorfer Straße unterliegt ebenfalls ke iner intensiven Nutzung. Die Ar-
beitervillen sind durch eine locker bebaute Umgebung geprägt. Die Gewerbegebiete
östlich und westlich des Max Becker-Areals/RheinEnergie-Betriebsgeländes sind na-
hezu vollständig versiegelt.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo beste-
hen. Die flächenmäßige Verteilung der bisherigen Da rstellung der Nutzungsarten im
Flächennutzungsplan kann dem Kapitel 7.2 entnommen werden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird die beabsichtigte städtebauliche
Entwicklung in den Grundzügen dargestellt, um die E ntwicklung eines modernen
Stadtquartiers zu ermöglichen. Insbesondere werden als Industriegebiete (GI) darge-
stellte Flächen, Flächen für Bahnanlagen und Fläche n für Ver- und Entsorgung zu-
gunsten der Darstellung von gemischten Bauflächen ( 9,7 ha) zurückgenommen. Mit
der Entwicklung einer bereits erschlossenen und gut integrierten Lage, wird dem
Schutzgut Fläche Rechnung getragen, um bestehende I nfrastrukturen zu nutzen und
zu stärken und eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen in noch zu erschlie-
ßenden Lagen, insbesondere im Außenbereich zu verringern. Außerdem werden anth-
ropogen stark überprägte Flächen einer adäquaten Na chnutzung zugeführt und
dadurch teilweise saniert und entsiegelt.
Auf den Gewerbegebietsflächen westlich und östlich des Max Becker-Areals/Rhein-
Energie-Betriebsgeländes wird mit der geänderten Darstellung die Ansiedlung stören-
der Industriebetriebe unterbunden. In der Nutzungss truktur soll der Bestand erhalten
bleiben, so dass sich keine Änderungen ergeben.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Die Flächennutzungsplanänderung folgt mit der geänderten Darstellung den gesetzli-
chen Vorgaben nach § 1a Absatz 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam und scho-
nend umzugehen und die Innenentwicklung einer Außen entwicklung vorzuziehen.
Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für di e bauliche Nutzung wird durch
die Entwicklung einer innerstädtischen Industriebra che (ehemaliges Betriebsgrund-
stück des Metall-Recycling-Unternehmens Max Becker GmbH & Co. KG) und die Ver-
kleinerung der Flächen für Ver- und Entsorgung (RheinEnergie-Betriebsgelände) ver-
hindert. Die Umnutzung brachliegender Gleisbereiche stellt ebenfalls einen sinnvollen
Umgang mit der Beanspruchung von Fläche dar.
7.5.4 Boden und Altlasten
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
7.5.4.1 Boden
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der geologische Untergrund der südlichen Niederrhei nischen Bucht, in welcher der
Änderungsbereich liegt, wird von bis zu 1.300 m mächtigen marinen und terrestrischen
Sedimenten aufgebaut, die dem paläozoischen und mesozoischen Grundgebirge auf-
liegen. Die im Änderungsbereich erkundeten natürlic hen Sedimentschichten setzen
sich aus sandigem Kies oder kiesigem Sand (Niederte rrasse), sowie lokal tonig-san-
digem Schluff (Hochflutlehm) zusammen (Mull & Partner Ingenieursgesellschaft 2026).
Die vielgestaltige industrielle Vornutzung des Standortes (Gasproduktion, Ammoniak-
wasser-produktion, Gas- und Kohlelagerung, Benzol- und Naphtalinwaschung, Teer-
abscheidung, Altmetallverwertung) seit Mitte/Ende d es 19. Jahrhunderts verursachte
eine starke Veränderung der natürlichen Bodenverhältnisse. Damit verbunden sind er-
hebliche, nahezu flächendeckende anthropogene Überp rägungen des Bodenkörpers
durch Bodenumlagerungen, Materialauffüllungen und s toffliche Belastungen (siehe
u.a. Kapitel 7.5.4.2 Altlasten).
Folglich wird der Änderungsbereich in der Bodenkarte NRW 1:50.000 als “Weißfläche“
klassifiziert (Geologischer Dienst NRW 2025). Das bedeutet, dass der bodenkundliche
Aufbau in diesem Raum aufgrund der starken anthropogenen Überprägung nicht nach-
vollzogen werden kann.
Für das Bebauungsplanverfahren wurde dieses durch zahlreiche Untersuchungen be-
legt, welche im Zeitraum 1998 bis 2026 zur Analyse der Kompartimente Boden, Bo-
denluft und Grundwasser auf dem Max Becker-Areal bz w. RheinEnergie-Betriebsge-
lände durchgeführt und in einem Sanierungs-plan dar gelegt wurden (Mull & Partner
Ingenieursgesellschaft 2026, vgl. Umweltbericht zum parallel in Ausstellung befindli-
chen Bebauungsplan (Kap. 7.5.4.1)).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung kann mit einer Wi ederaufnahme der gewerbli-
chen/industriellen Nutzung auf dem Max Becker-Areal ausgegangen werden. In Anbe-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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tracht der inzwischen bestehenden Erkenntnisse über teils erhebliche Schadstoffbe-
lastungen des Bodenkörpers läge die Entscheidung zum Umgang mit den Schadstoff-
befunden bei einer Weiternutzung im Ermessen der zu ständigen Behörden. Bei Frei-
legung der Kontaminationsbereiche, beispielsweise z um Bau neuer Gebäude, wären
die Schadstoffpfade Boden->Mensch und Boden->Grundwasser zu berücksichtigen.
Auf dem RheinEnergie-Betriebsgelände bliebe die bes tehende Nutzung erhalten, so
dass eine Veränderung des aktuellen Bodenzustands n icht zu erwarten ist. Selbiges
gilt für die Gewerbegebiete westlich des Maarwegs sowie östlich des Max Becker Are-
als.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit Durchführung der FNP-Änderung werden die Voraussetzungen für weitere Bauflä-
chen geschaffen, die eine Bebauung und Versiegelung vorbereiten. Betroffen sind vor-
nehmlich überprägte und belastete Böden. Die belast eten Böden werden im Bereich
des Max Becker-Areals, RheinEnergie-Betriebsgeländes und des Gleisbogengebietes
gemäß den Vorgaben des Sanierungsplans zu den im Ge ltungsbereich des Bebau-
ungsplanes dargestellten öffentlichen Grün- und Ver kehrsflächen (Mull & Partner In-
genieursgesellschaft 2026) ausgetauscht oder so gesichert, dass die Gefährdung von
Schutzgütern ausgeschlossen ist. Zum Schutz des Menschen wird auf Teilflächen Bo-
den ab- oder aufgetragen. Altlastspezifische Aussagen zu den im Bebauungsplan dar-
gestellten Baufeldern erfolgen im Rahmen der nachfo lgenden Planungs- und Geneh-
migungsverfahren. Mit Umsetzung der Planung werden aber auch heute teilversiegelte
und versiegelte Böden entsiegelt und in Vegetations flächen umgewandelt. In diesen
Bereichen wird die Funktionalität der Böden verbess ert und teilweise wieder herge-
stellt.
In den Gewerbegebieten östlich und westlich des Max Becker-Areals/RheinEnergie-
Betriebsgeländes werden sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans kommt es im östlichen Änderungsbe-
reich bei einer zukünftigen Realisierung von Bebauu ng zu einem höheren Versiege-
lungsgrad und infolgedessen zu einem vollständigen, dauerhaften Verlust an offener
Bodenfläche. Durch die vorhandenen Vorbelastungen s owie die anthropogene Über-
prägung des Max Becker-Areals stehen hier keine nat ürlichen und gewachsenen Bö-
den an. Im Hinblick auf die geplanten Darstellungen im Flächennutzungsplan sind
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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keine Konflikte mit dem Umweltgut Boden verbunden, die im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung nicht lösbar erscheinen und sich im Nachgang nachteilig auf die
Standortentscheidung auf Ebene des Flächennutzungsplanes auswirken.
Im Bereich der Grünfläche wird mit Umsetzung der Planung unbelastetes Bodenmate-
rial eingebracht, in dem sich die vielfältigen Bodenfunktionen reetablieren können und
Bedingungen zur Bodenneubildung geschaffen werden.
7.5.4.2 Altlasten
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich östlich des Maarwegs (Max Beck er- und RheinEnergie-Areal)
wurde seit Mitte des 19. Jahrhunderts industriell genutzt. Im Laufe der Zeit dienten die
Flächen u.a. der Gasproduktion, Ammoniakwasserprodu ktion, Gas- und Kohlelage-
rung, Benzol- und Naphtalinwaschung, Teerabscheidung und zuletzt zur Altmetallver-
wertung.
Die langjährige industrielle Nutzung führte zu Bode nkontaminationen mit diversen
Schadstoffen. Entsprechend wird das Areal östlich des Maarwegs als Altlastverdachts-
fläche 40101 „ehemaliges Gaswerk Ehrenfeld“ im Altlastenkataster der Stadt Köln ge-
führt.
Aufgrund der genannten Vorbedingungen wurden in den Jahren 1998 bis 2026 umfas-
sende umwelttechnische Untersuchungen durch die Ingenieurgesellschaft Mull & Part-
ner in den Kompartimenten Boden, Bodenluft und Grun dwasser durchgeführt. Diese
umfassten Boden- und Grundwasseranalysen, abfalltec hnische Untersuchungen so-
wie orientierende Altlastenuntersuchungen und vertiefende Detailuntersuchungen zur
Gefährdungsabschätzung. Die nachgewiesenen Untergrundbelastungen werden hier-
bei hauptsächlich durch die Parameter aliphatische polyzyklische aromatische Kohlen-
wasserstoffe (PAK), Cyanide, leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol,
Toluol, Ethylbenzol, Xylol (BTEX)), aliphatische Kohlenwasserstoffe (MKW) sowie un-
tergeordnete Schwer- und Halbmetalle (i. W. Blei, C hrom, Nickel) und polychlorierte
Biphenyle (PCB) hervorgerufen.
Für den Altstandort Gaswerk Ehrenfeld wurden folgende altlastenrelevante Teilflächen
behördlich festgelegt:
• 40101_001: „Bodenschaden Cyanide“ [Altablagerung, Altlast]
• 40101_002: „Kugelgasspeicher“ [nachrichtlich gefüh rter Altstandort]
• 40101_003: „Widdersdorfer Str. 194 Schrottplatz“ [ nachrichtlich geführter Alt-
standort]
• 40101_004: „Gaswerk Ehrenfeld Tanktassen 2 und 3“ [Altablagerung, Altlasten-
verdachtsfläche]
• 40101_005 „Ehemalige Teergrube“ [Altlastenverdacht sfläche]
Für den östlich angrenzenden Bereich an das Max Bec ker-Areal weist das städtische
Kataster einen Altstandort mit der Nr. 40101 „Widdersdorfer Straße 190-200 und dem
Risikostatus 8 aus. Bei der Statusklasse 8 wurden b ereits durch Untersuchungen, Si-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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48
cherungsmaßnahmen oder Sanierungen schädliche Boden veränderungen und sons-
tige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit (bei derzeitiger Nutzung) aus-
geschlossen. Bei Nutzungsänderungen ist in der Rege l eine Neubewertung erforder-
lich und unter Umständen sind weitere Maßnahmen durchzuführen. Die Fläche gilt als
saniert mit Überwachung.
Zudem werden im Änderungsbereich westlich des Maarw egs folgende altlastenrele-
vante Flächen im Altlastenkataster der Stadt Köln geführt:
• 101421 „Maarweg 241-299“
• 40303_002 „Widdersdorfer Str. 246, 254, 256, 258, 260“
• 40303_003 „Widdersdorfer Str. 262 (VEP Torhäuser / Neue Vitalisstraße)“
• 401491 und 401424 (Altstandorte Technologiepark)
Der Gleisbogenbereich liegt auf dem Abgrabungsstand ort einer ehemaligen Ziegelei.
Nach der Nutzung lag das Gelände vermutlich Jahrzeh nte lang brach. Die Altablage-
rung 40303_002 führt vom Gleisbogen Richtung Südwesten und damit auch nordwest-
lich über das Gelände des Technologieparks. Neben der Fläche der Altablagerung Nr.
40303_002 befinden sich auf dem Gelände des Technol ogieparks zwei Altstandorte
mit den Nummern 401491 und 401424. Der westlichste Altstandort Nr. 401491 ist dem
Risikostatus 2 zugeordnet. Hier bestehen kein Verdacht und keine Gefahr bei aktueller
oder planungsrechtlicher Nutzung. Der größere östlich liegende Altstandort Nr. 401424
im Technologiepark ist nach Risikostatus 1 bewertet . Bei diesem Status handelt es
sich noch um keine Verdachtsbewertung. Die Fläche w ird nachrichtlich geführt und
eine Entscheidung, ob es sich um eine Altlastverdachtsfläche handelt, steht noch aus.
Die Ingenieurgesellschaft Mull & Partner hat aufbau end auf die Untersuchungen und
Befunde einen Sanierungsplan für die im Geltungsber eich des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans als öffentliche Grün- und Verkehrsflächen dargestellten
Bereiche erstellt. Die sanierungsrelevanten Ergebni sse der betroffenen Flächen sind
darin zusammengefasst und werden nachfolgend dem Wortlaut entsprechend wieder-
gegeben (Mull & Partner Ingenieursgesellschaft 2026). Die altlastspezifischen Aussa-
gen des Sanierungsplanes sollen gleichlautend auch für die im Bebauungsplan darge-
stellten Baufelder gelten. Die Festschreibungen der erforderlichen Sicherungs- und
Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen der Baufelder erfolgen im Rahmen der
nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Insgesamt sind die Auffüllungsmaterialien in der sü dlichen Hälfte des Max Becker-
Areals und des Rheinenergie-Geländes (südlich des Umspannwerks) gering oder gar
nicht belastet. Bis auf wenige Hotspots befinden sich relevante Bodenbelastungen vor
allem im Zentrum und Norden. Es besteht eine diffus e und heterogene Beaufschla-
gung mit aliphatischen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Cy-
aniden, Schwermetallen (i. W. Nickel, Arsen, Quecksilber, Blei und Chrom) und unter-
geordnet aliphatischen Kohlenwasserstoffen (MKW) s owie lokal polychlorierten
Biphenyle (PCB), die jedoch überwiegend auf die Auf füllungsmaterialien begrenzt ist.
Die Untersuchung der Bodenmaterialien unterhalb der Gleisanlagen auf Herbizide
ergaben geringfügige Nachweise für die Substanzen Atrazin und Bromacil.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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49
„Ehemalige Teergrube“ (vgl. Teilfläche 40101_005)
Die ehemalige Teergrube galt bisher als saniert, je doch wurde die Sanierung nie do-
kumentiert. Im Bereich der ehemaligen Teergrube wurden bei Erkundungen 1998 und
1999 massive Prüfwertüberschreitungen für PAK, Cyanid, BTEX und Phenol im Fest-
stoff und Eluat nachgewiesen. Im Jahr 2020 wurden z usätzliche Bohrungen durchge-
führt, die die Schadstoffbelastungen bestätigten und auf den gesamten nordwestlichen
Bereich der ehemaligen Teergrube eingrenzten. Durch im Jahr 2026 durchgeführte
Bohrungen konnten fehlende Daten für den östlichen Bereich sowie ergänzende Daten
zur horizontalen und vertikalen Eingrenzung im Nord westen geliefert werden. Die Er-
gebnisse der Bohrkampagne zeigen, dass der östliche Bereich der ehemaligen Teer-
grube entsprechend den Anforderungen der Vorsorgewerte der BBodSchV (2021) als
saniert galt. Das angetroffene Material bestand weitgehend aus organoleptisch unauf-
fälligem Kiessand bzw. kiesigem Sand, der geringe Anteile an Beton- und Ziegelbruch
aufweist. Der Belastungsschwerpunkt der ehemaligen Teergrube liegt zwischen 3,0
und 6,1 m u. GOK, mit darüberliegenden, organolepti sch unauffälligen und – soweit
untersucht – auch chemisch unauffälligen Auffüllung smaterialien. Einzelne Bohrpro-
ben weisen punktuell extrem erhöhte Feststoffgehalt e auf, mit Maximalbelastungen
von bis zu 5.850 mg/kg PAK 16 , 2000 mg/kg Naphthalin und 130 mg/kg Benzo(a)pyren.
Die Summe BTEX liegt im Bereich zweier Bohrungen zw ischen 15,1 und 154 mg/kg.
Diese haben sich überwiegend als mobil mit bis zu 7 30 µg/l PAK 15 , bis zu 8.900 µg/l
Naphthalin, bis zu 3.610 µg/l BTEX und darin bis zu 980 µg/l Benzol herausgestellt.
Die höchsten PAK-Konzentrationen werden begleitet v on den höchsten Cyanid-Kon-
zentrationen mit bis zu 2.800 µg/l im Eluat.
Der Schadensbereich ist nicht flächenscharf abgrenzbar, da sich auch in Bodenproben
im Ostbereich der ehemaligen Teergrube, die organoleptisch unauffällig waren, Grenz-
wert-überschreitungen für PAK im Eluat im gesamten Bereich der ehemaligen Teer-
grube und im weiteren Umfeld nachweisen ließen.
Die Belastungen befinden sich ca. 4,5 m über dem mi ttleren Grundwasserstand. In
Messungen aus dem Jahr 2020 konnten keine PAK im Gr undwasser nachgewiesen
werden.
„Tanktassen 2 und 3“ (vgl. Teilfläche 40101_004)
Im Bereich der westlichen Tanktasse auf dem heutigen RheinEnergie-Gelände wurde
der Untergrund mittels Kleinrammbohrungen erkundet. Aufgrund von Bohrhindernis-
sen konnte nur eine Bohrung bis in 7,9 m abgeteuft werden. Ausgewählte Bodenpro-
ben, die auf die Parameter MKW, Cyanid und PCB hin analysiert wurden ergaben er-
höhte Konzentrationen der Parameter Cyanid und MKW im Eluat. Die Belastung lag in
Tiefen zwischen 4,0 und 7,9 m u. GOK vor.
Die östliche Tanktasse konnte aufgrund von Bohrwiderständen nur bis in 3 m u. GKO
erkundet werden, mit Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen im Feststoff für
MKW, PAK, PCB
6, Cyanid und Schwermetalle (Blei, Chrom, Nickel). Z udem wurden
erhöhte Cyanid- und Bleikonzentrationen im Eluat festgestellt. Eine Analyse des Eluats
für die organischen Parameter wurde nicht durchgeführt.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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50
Durch den Eintrag und die Versickerung von Niederschlagswasser, in Verbindung mit
der im Eluat nachgewiesenen vorhandenen Löslichkeit der Schadstoffe, ist nicht aus-
zuschließen, dass die Schadstoffe durch mögliche Undichtigkeiten in der Betonplatte,
die nach Angaben der RheinEnergie AG bei ca. 7 bis 8 m u. GOK liegen soll oder über
deren Rand in tiefere Bereiche absinken. Eine Gefäh rdung des Grundwassers ist da-
her nicht auszuschließen.
„Kugelgasspeicher“ (vgl. Teilfläche 40101_002)
Der Nahbereich der Gaskugel wurde im Rahmen einer G efährdungsabschätzung
durch vier Bohrungen erkundet, wobei kein Geogen erreicht wurde. Die Bodenproben
wurden auf die Parameter MKW, PAK und Cyanide im Fe ststoff der Originalsubstanz
untersucht. Ferner wurden zwei Bodenluftproben auf LHKW und BTEX+TMB hin un-
tersucht.
Unterhalb der Gaskugel wurden Belastungen der Auffü llung im Wesentlichen durch
Cyanid, MKW sowie untergeordnet PAK festgestellt, w obei der Hauptbelastungsbe-
reich zwischen 4,9 und 7,2 m u. GOK angetroffen wurde. Aktuell werden die belasteten
Bodenbereiche durch eine wasserundurchlässige Deckschicht (Betonfundament) ver-
siegelt.
„Bodenschaden Cyanide“ (vgl. Teilfläche 40101_001)
Im Umfeld des heutigen Umspannwerks mit Schwerpunkt auf dem RheinEnergie Ge-
lände liegt ein tiefreichender Bodenschaden vor. De r Belastungsschwerpunkt liegt in
Teufen von ca. 6 bis 10 m u. GOK und damit über bzw. im Grundwasserschwankungs-
bereich. Das Schadstoffspektrum innerhalb der belasteten Auffüllungen umfasst Cya-
nid, PAK und MKW.
Das Grundwasser im Untergrund der Altablagerung und im nahen Abstrom ist bereits
mit Cyaniden aus der Auffüllung beaufschlagt. Der Cyanid-Grundwasserschaden wird
im städtischen Kataster mit der Nummer 27_19_0005 geführt.
In der anstromigen Messstelle 1727 am Maarweg wurde n im Grundwasser keine Cy-
anide chemisch nachgewiesen, weswegen eine Anstrombelastung auszuschließen ist.
Die festgestellte Cyanidbelastung des Grundwassers wird behördlich überwacht.
Teilfläche „ Widdersdorfer Str. 194 Schrottplatz “ (40101_003) und Restflächen des
Gaswerkes (40101)
Hier wurden flächendeckend Auffüllungsmaterialien m it variierenden Mächtigkeiten
und heterogenen Schadstoffbelastungen angetroffen. Insgesamt sind die Auffüllmate-
rialien in der südlichen Hälfte des Max Becker-Areals und des RheinEnergie-Geländes
(südlich des Umspannwerks) nach den Erkundungskampagnen zwischen den Jahren
1998 bis 2025 gering oder gar nicht belastet.
Oberbodenuntersuchungen
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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51
Oberbodenuntersuchungen aus dem Jahr 2021 im Bereic h südwestlich des Uhren-
hauses bis in Tiefen von 35 cm u. GOK zeigen an ein er Stelle (OB 103) eine Über-
schreitung um 0,1 mg/kg des für Park- und Freizeitanlagen zulässigen Benzo(a)pyren
Grenzwerts nach BBodSchV.
In den Bereichen erhaltenswerter Baumbestände wurde n Oberbodenproben
(2025/2026) aus Tiefen von 0 bis 10 cm u. GOK in zu künftigen Parkflächen und 0 bis
30 cm u. GOK in zukünftigen Wohnflächen entnommen. Im Zentralbereich der zukünf-
tigen „Öffentlichen Grünfläche 3 – Parkanlage“ wurde der gem. BBodSchV auf Park-
und Freizeitanlagen geltende Prüfwert für Cyanid überschritten. Im Bereich der denk-
malgeschützten Arbeitervilla an der Widdersdorferstraße 196-198 und der angeschlos-
senen Grünfläche konnten Überschreitungen der in Wo hngebieten zulässigen Prüf-
werte für Benzo(a)pyren und im Westbereich des zukü nftigen „Quartiersplatzes 1“ für
PCB festgestellt werden.
Grundwasseruntersuchungen
In vier Grundwasseruntersuchungskampagnen wurde das Grundwasser im Plangebiet
östlich des Maarwegs auf die Parameter PAK und Cyan ide sowie in den aktuelleren
Kampagnen auf PFC, MKW, LHKW, BTEX und ausgesuchte Schwermetalle hin über-
prüft. Phasenweise konnte LHKW (Tri- und Tetrachlor ethen) nachgewiesen werden,
dessen Quelle außerhalb des Plangebiets zu verorten ist. Zudem wurden Cyanidbe-
lastungen, u.a. ausgehend von den Aufschüttungen am Umspannwerk (bekannter und
im Altlastenverzeichnis der Stadt Köln geführter Cy anid-Grundwasserschaden
40101_001) detektiert.
„Widdersdorfer Str. 246, 254, 256, 258, 260“ nachri chtlich geführte Altablagerung
40303_002 – nördlicher Randbereich (Gleisbogen)
Der Gleisbogenbereich liegt auf dem Abgrabungsstand ort einer ehemaligen Ziegelei.
Nach der Nutzung lag das Gelände vermutlich Jahrzehnte lang brach. Im zweiten Welt-
krieg war hier eine militärische Anlage untergebrac ht. Laut Sanierungsplan (Mull &
Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2026) stehen hier aktuell neben Restbeständen der
Gleisanlagen, brach liegende Gleisschotterberge und Auffüllmaterialien an. Die etwa
1,5 bis >4,0 m mächtigen heterogen ausgeprägten Auffüllungen im Bereich des Gleis-
bogens bestehen zu einem Großteil aus Fremdbestandt eilen wie Ziegel- und Beton-
bruch, Schlacke, Gleisschotter, Bauschutt und Hausmüll. Unterhalb der Auffüllung folgt
kleinräumig geogener Hochflutlehm, der von Terrassenkiesen und -sanden unterlagert
wird. Das Geogen konnte nicht durchgehend erbohrt werden. Untersuchungen zu der
Altlastsituation der Ziegeleiabgrabung liegen nicht vor. Die Untersuchungen der Bo-
denmaterialien unterhalb der Gleisanlagen ergaben geringfügige Nachweise der Her-
bizide Atrazin und Bromacil (Mull & Partner Ingenieursgesellschaft 2026).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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52
Bei Nichtdurchführung der Planung und Wiederaufnahm e bzw. Weiterführung der in-
dustriellen Nutzung sind für die Altlasten und Altlastverdachtsflächen weitere Maßnah-
men gem. BBodSchG zu veranlassen. Darüberhinausgehe nde Sicherungs- und Sa-
nierungsmaßnahmen würden voraussichtlich nur bei Umnutzungen und insbesondere
bei Baumaßnahme neuer Gebäude und sonstiger Anlagen erfolgen.
Das latent vorhandene Schadstoffpotenzial im Boden würde vorerst erhalten bleiben.
Die festgestellte Cyanidbelastung des Grundwassers ist im Altlastenkataster der Stadt
Köln erfasst und wird im Rahmen eines fortlaufenden Grundwassermonitorings be-
hördlich überwacht.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Zur Planrealisierung werden weite Teile der kontami nierten Bodenareale östlich des
Maarweges saniert oder gesichert. Darüber hinaus wi rd durch die Neubebauung mit
einhergehenden umfangreichen Bodenarbeiten das Scha dstoffinventar im Boden
nachhaltig reduziert. Zudem wird der Sickerwasserpfad durch Sanierungs- und Siche-
rungsmaßnahmen gemäß des Sanierungsplanes (Mull & P artner Ingenieurgesell-
schaft 2026) sowie die Neubebauung in großen Teilen unterbrochen, sodass sicher-
gestellt wird, dass eine Gefährdung des Grundwasser s auf dem Areal unterbunden
wird.
Auch im Gleisbogenbereich sind umfangreiche Bodenschutzmaßnahmen erforderlich,
so dass nach Durchführung der Planung die festgeschriebene Nutzung gefahrlos mög-
lich sein wird.
Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Geländes zur Realisierung eines Stadt-
quartiers sind in den untersuchten Bereichen des Sa nierungsplans (öffentliche Grün-
und Verkehrsflächen) die festgelegten Sanierungszie le und -maßnahmen umzuset-
zen, um die Grundlage für ein „gesundes Wohnen“ im Sinne des BBodSchG zu ge-
währleisten und dem Boden- und Grundwasserschutz na chzukommen. Altlastspezifi-
sche Aussagen zu den im Bebauungsplan dargestellten Baufeldern erfolgen im Rah-
men der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsver fahren. Nach Umsetzung
der Bodensanierung werden die bestehenden Bodenbela stungen im gesamten Plan-
gebiet in einem Maße beseitigt bzw. gesichert sein, dass die im Plangebiet angestrebte
Folgenutzung als Wohn-Mischgebiet gefahrlos erfolgen kann und eine Gefährdung für
Mensch, Boden und Grundwasser auszuschließen ist.
Die westlich und östlich an das Plangebiet Max-Beck er-Areal angrenzenden Gewer-
begebiete werden im Rahmen der FNP-Änderung in ihre m Bestand gesichert. Eine
Umnutzung dieser Areale findet nicht statt.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen er heblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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53
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
In weiten Teilen des Änderungsbereiches sind erhebl iche Bodenbelastungen vorhan-
den, die im Zuge der Neunutzung zu sichern und oder zu sanieren sind. Es liegen
umfangreiche Ergebnisse zu Boden-, Bodenluft- und G rundwasseruntersuchungen
vor. Eine Sanierung und / oder Sicherung ist möglich und entspricht den Vorgaben der
Verhältnismäßigkeit.
Nach Umsetzung der Bodensanierung werden die bestehenden Bodenbelastungen im
gesamten Bebauungsplangebiet entsprechend den Vorgaben der BBodSchV in einem
Maße beseitigt bzw. gesichert sein, dass die im Pla ngebiet angestrebte Folgenutzun-
gen gefahrlos erfolgen kann und eine Gefährdung für Mensch, Boden und Grundwas-
ser auszuschließen ist.
7.5.5 Wasser
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
7.5.5.1 Oberflächenwasser
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Es befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer innerhalb des Änderungsbe-
reichs oder dessen direkter Umgebung. Das nächstgel egene relevante Oberflächen-
gewässer ist der Wassermannsee, welcher ca. 950 m n ordwestlich des Plangebiets
liegt.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden durch di e Planung ebenfalls nicht
tangiert.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Das Schutzgut Oberflächenwasser ist von der Planung nicht betroffen und wird daher
nicht vertiefend betrachtet.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Planung sieht eine Anlage von Oberflächengewäss ern nicht vor. Das Schutzgut
Oberflächenwasser ist von der Planung daher nicht betroffen und wird nicht vertiefend
betrachtet.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Das Schutzgut Oberflächenwasser ist von der Planung nicht betroffen. Vermeidung-
/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind daher obsolet.
Bewertung:
Das Schutzgut Oberflächenwasser ist von der Planung nicht betroffen und wird daher
nicht vertiefend betrachtet.
7.5.5.2 Grundwasser
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich befindet sich in der bruchtekt onischen Einheit der „Kölner
Scholle“. In diesem System treten innerhalb der hier abgelagerten tertiären und quar-
tären Lockersedimente bis zu sechs Grundwasserstockwerke auf. Laut vorliegendem
Sanierungsplan für das Bebauungsplanverfahren Max Becker-Areal sind drei der vor-
genannten sechs Grundwasserstockwerke im Bereich de s Plangebietes anzutreffen
(vgl. Mull & Partner Ingenieursgesellschaft 2026). Die zuoberst liegenden quartären
Deckschichten (Untere Mittel- und Niederterrasse) bilden den obersten, lokalen Grund-
wasserleiter des Grundwasserkörpers „Terrassen des Rheins“ (27_19). Er besitzt eine
gute Durchlässigkeit und verfügt über eine freie Grundwasseroberfläche.
Der Grundwasserspiegel in der Umgebung des Plangebi ets liegt zwischen 36,8 m
NHN (Niedrigwasserstand) und 40,27 m NHN (Hochwasse rstand). Der Flurabstand
beträgt damit ca. 8 bis 12 m u. GOK. Der mittlere G rundwasserstand liegt bei 38,5 m
NHN. Da der Grundwasserleiter im Einflussbereich de s Rheins liegt, korrespondiert
der Grundwasserstand mit den Pegelständen des Fluss es. Die Fließrichtung des
Grundwassers verläuft bei mittlerem Wasserstand vo n Westen/Südwesten nach Os-
ten/Nordosten. Bei sehr hohen Grundwasserständen dreht die Strömung in nördliche,
nordöstliche Richtung (Mull & Partner Ingenieursgesellschaft 2026).
Der Grundwasserkörper „Terrassen des Rheins“ (27_19) befindet sich gemäß Einstu-
fung der Wasserrahmenrichtlinie in einem schlechten mengenmäßigen und schlechten
chemischen Zustand (MUNV 2024).
Eine Gefährdung des Grundwassers über den Wirkungsp fad Boden-Sickerwasser-
Grundwasser nach BBodSchV ist überwiegend nicht geg eben. Aufgrund der starken
Schadstoffbefrachtung des Auffüllmaterials im Max Becker-Areal und auf dem Rhein-
Energie-Betriebsgelände kann für die Altlastenberei che der ehemaligen Teergrube
(40101_005) und der ehemaligen Tanktassen (40101_00 4) eine langfristige Gefähr-
dung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden ( vgl. Kap. 7.5.4.2 Altlasten).
Durch den Eintrag und die Versickerung von Niederschlagswasser, in Verbindung mit
der im Eluat nachgewiesenen vorhandenen Löslichkeit der Schadstoffe, ist für den Be-
reich der ehemaligen Tanktassen (40101_004) nicht auszuschließen, dass die Schad-
stoffe durch mögliche Undichtigkeiten in einer ca. 7 bis 8 m u. GOK liegenden Beton-
platte oder über deren Rand in tiefere Bereiche abs inken. Im Bereich der Teilfläche
40101_004 wurde in den oberflächennahen Auffüllmassen eine hohe Eluierbarkeit für
Cyanid und Blei nachgewiesen. Über zwei Grundwasser messstellen soll die Informa-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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55
tionslage verbessert werden. Des Weiteren liegt im Umfeld des heutigen Umspann-
werks mit Schwerpunkt auf dem RheinEnergie Gelände (Teilfläche 40101_001: Gas-
werk Ehrenfeld, Bodenschaden Cyanide) ein bekannter Cyanid-Grundwasserschaden
vor. Die Kontamination wird im Rahmen eines Grundwa ssermonitorings behördlich
überwacht.
Große Teile des Änderungsbereiches sind versiegelt, wobei besonders hohe Versie-
gelungsraten auf den westlich und östlich an das Ma x Becker-Areal / RheinEnergie-
Gelände angrenzenden Gewerbegebieten vorzufinden si nd. Auf diesen vom Natur-
haushalt entkoppelten Flächenanteilen ist die Infil tration des Niederschlagswassers
unterbunden. Somit besteht derzeit eine mäßige bis hohe Beeinträchtigung für die
Grundwasserneubildung. Zwar lagen Informationen über die Grundwasserverhältnisse
für die beiden Gewerbegebiete nicht vor, aufgrund d er unmittelbaren Nähe zum Be-
bauungsplangebiet kann jedoch von ähnlichen Verhältnissen ausgegangen werden.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit der Darstellung einer Gemischten Baufläche soll der östliche Teil des Änderungs-
bereiches einer sensibleren Wohn- und Gewerbenutzung zugeführt werden. Hinsicht-
lich einer Umnutzung ist aufgrund der vorhandenen Kontaminationen des Bodens der
Transferpfad Boden – Grundwasser zu berücksichtigen.
Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans soll der potenzi-
elle Eintrag löslicher oder gelöster Schadstoffe in das Grundwasser aus den kontami-
nierten Auffüllmaterialien durch eine geplante Sanierung unterbunden werden. Die In-
genieurgesellschaft Mull & Partner (2026) hat aufbauend auf den Untersuchungen und
Befunden einen Sanierungsplan für die im Geltungsbe reich als öffentliche Grün- und
Verkehrsflächen dargestellten Bereiche erstellt. Zu m Schutz des Grundwassers wer-
den für vier sanierungsrelevante Bereiche (SB1-SB3) Sanierungs- und Sicherungs-
maßnahmen (Bodenaushub/Dekontamination, Abdichtung/ Sicherung) mit definierten
Sanierungszielen formuliert. In diesen Bereichen präsentiert sich meist ein umfassen-
des Schadstoffspektrum in deutlich größeren Tiefen bis >7,9 m u. GOK. Die auf dem
Gelände angetroffenen in der Form sanierungsrelevan ten Belastungen betreffen
große Flächen ehemaliger baulicher Anlagen (Tanktas se, ehemalige Teergrube), die
zum Teil schlecht oder nicht eingrenzbar sind. Teil weise ist eine finale Gefährdungs-
abschätzung ausstehend. Die Sicherungsmaßnahmen die nen der Verhinderung der
Ausbreitung von Schadstoffen. Mit dem Austausch des belasteten Bodenmaterials ver-
ringern sich die Gefahren für die Mobilisierung und den Transfer von wassergefähr-
denden Stoffen über den Boden-Grundwasserpfad, was hier im geringen Maße zu ei-
ner Verringerung der chemischen Belastung des Grundwasserkörpers beiträgt. Altlast-
spezifische Aussagen zu den im Bebauungsplan dargestellten Baufeldern erfolgen im
Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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56
Der Anteil versiegelten Bodens im Bereich des Max B ecker-Areals/RheinEnergie-Be-
triebsgeländes sowie des westlich anschließenden Bahngrundstücks wird zunehmen,
was eine Verringerung des Infiltrationspotenzials von Niederschlagswasser und damit
einer Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate zu r Folge haben kann. Im Rah-
men einer wassersensiblen Entwässerungsplanung für das Bauleitplanverfahren, über
welche ein Großteil des Niederschlags-wassers im Ge biet versickert wird, soll dieser
nachteilige Effekt kompensiert werden (vgl. Kapitel 7.5.5.3). Die dazu errechnete Was-
serbilanz des Büros Lindschulte (2026a) zeigt, dass sich die Grundwasserneubil-
dungsrate mit Umsetzung der Entwässerungsplanung verbessert, das Wasser effizient
aus dem Plangebiet zum Grundwasserkörper abgeführt werden kann und der natürli-
che Wasserkreislauf insgesamt gestärkt wird.
Die Gewerbegebietsflächen westlich und östlich des Max Becker-Areals/RheinEner-
gie-Betriebsgeländes erfahren keine Veränderung.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Der potenzielle Eintrag löslicher oder gelöster Sch adstoffe in das Grundwasser aus
den kontaminierten Auffüllmaterialien im Bereich de s Bebauungsplangebietes kann
durch eine Sanierung unterbunden werden. Die Auswir kungen auf den Transferpfad
Boden – Grundwasser sind daher positiv zu bewerten, da die Sanierung zu einer Ge-
fahrenabwehr beiträgt und dem verbesserten Schutz des Grundwassers dient. Weiter-
hin wird es durch die geplante Bebauung im Rahmen d es Bebauungsplanes zu einer
weiteren Versiegelung von Fläche kommen. Die damit zu erwartende Reduzierung der
Grundwasserneubildungsrate kann durch eine wasserse nsible Entwässerungspla-
nung vermieden und sogar verbessert werden, so dass keine erheblichen Belastungen
des Schutzgutes Grundwasser zu erkennen sind.
7.5.5.3 Umgang mit Niederschlagswasser und Starkreg envorsorge
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauu ngsplan wurde durch Lindschulte
(2026a) ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Dieses zeigt auf, dass der Bereich des
Max Becker-Areals/RheinEnergie-Betriebsgeländes aktuell zu etwa einem Drittel voll-
versiegelt und von Gebäuden überprägt ist. Die restlichen Flächen sind von teilversie-
gelnden Oberflächen, Schotter sowie durch Vegetationsbestände bestimmt. Die durch-
geführten Versickerungsversuche zeigen, dass diese Bereiche aufgrund ihrer Be-
schaffenheit als „durchlässig“ einzustufen sind, so dass das Niederschlagswasser vor
Ort versickert und dem Grundwasser zugeleitet werde n kann. Die Entwässerung der
vollversiegelten Bereiche auf dem Max Becker-Areale/RheinEnergie-Betriebsgelände
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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sowie der östlich und westlich angrenzenden Gewerbe flächen werden vornehmlich
über das Mischsystem entwässert. Im Umfeld des Plan gebiets verläuft entlang des
Maarwegs ein Mischwasserhauptsammler. Zudem kann Re genwasser dem entlang
der Widdersdorfer Straße geführten Mischwasserkanal, welcher in den Hauptsammler
mündet, zugeleitet werden (Lindschulte 2026a).
Entsprechend der Starkregengefahrenkarten der Stadt entwässerungsbetriebe Köln
(StEB Köln 2025) finden sich im Fall eines 100-jähr lichen Regenereignisses (SRI 7)
und eines 200-jährlichen Regenereignisses (SRI 10) über das gesamte Plangebiet hin-
weg verteilt Zonen einer mäßigen bis teils sehr hoh en Starkregengefährdung. Dabei
zeigt sich, dass die relativ gering verdichteten Bereiche im Norden des RheinEnergie-
Betriebsgeländes sowie im Bereich des Pioniergehölz es am Gleisbogen insgesamt
wenig betroffen sind. Hohe Starkregengefährdungen w erden vor allem dem Nordost-
bereich sowie dem mittleren und südlichen Bereich d es Max Becker-Areals zuge-
schrieben. Sehr hohe Starkregengefährdungen finden sich besonders markant im Be-
reich der Unterführung des Maarwegs unter der DB-St recke hindurch. Das Gewerbe-
gebiet westlich des Maarwegs weist vornehmlich eine mäßige Überflutungsgefährdung
auf, wobei sich das Wasser insbesondere innerhalb d er Parkplatzflächen sammelt.
Gleiches gilt für das Gewerbegebiet östlich des Max Becker -Areals, wobei im nördli-
chen Bereich die Starkregengefährdung als hoch eing estuft wird. Der hohe Anteil as-
phaltierter, gepflasterter oder bebauter Flächen innerhalb der Gewerbeflächen steigert
die Anfälligkeit gegenüber Überflutungen.
Die Gefährdungszonen zwischen einem 100-jährlichen Regenereignis und einem 200-
jährlichen Regenereignis unterscheiden sich hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung
nur marginal.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahrens wurde
für das geplante Quartier ein Entwässerungskonzept samt Überflutungsnachweis für
die öffentlichen Flächen sowie eine Wasserbilanz durch das Büro Lindschulte (2026a)
erstellt. Für die Privatflächen ist ein Überflutung snachweis im Rahmen des Bauan-
tragsverfahrens zu erbringen.
Das Entwässerungskonzept sieht eine dezentrale Samm lung und Versickerung des
Niederschlagswassers über Mulden, Rigolen und Tiefbeete vor. Ergänzend kommt ein
unterirdisches Kanal/Rigolen-System zum Einsatz. Die entsprechenden Rückhaltevo-
lumina der Versickerungsanlage und Entwässerungsmul de werden im Überflutungs-
nachweis berechnet und festgelegt. Weitere Maßnahmen zur Risikovorsorge (Ausstat-
tung der Gebäude mit Retentionsdächern, Schutzmaßna hmen zur Überflutungsvor-
sorge bei Tiefgarageneinfahrten) sind zudem erforderlich.
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Die Effizienz des Entwässerungskonzepts lässt sich an der berechneten Wasserbilanz
ablesen, in der der zukünftige bebaute Zustand des Gebiets einem fiktiven unbebauten
Landschaftszustand gegenübergestellt wird. Die Berechnungen zeigen, dass der Was-
serhaushaltsparameter Direktabfluss sich bei Realisierung des vorgesehenen Entwäs-
serungskonzepts gegenüber dem unbebauten Referenzzustand ungefähr halbiert.
Die Rate der Grundwasserneubildung fällt mit Umsetzung der Entwässerungsplanung
um ca. 40% höher aus als im unbebauten Zustand.
Auf den Gewerbegebietsflächen westlich und östlich des Max-Becker-Areals/ Rhein-
Energie-Betriebsgeländes soll die Nutzungsstruktur erhalten bleiben, so dass sich hier
keine Änderungen ergeben. Im Rahmen einer Bebauungs planaufstellung sind ent-
sprechende Maßnahmen zur Rückhaltung und Versickeru ng des Niederschlagswas-
sers einzuplanen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entste hen keine Auswirkungen auf
den Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvo rsorge. Erst mit Realisie-
rung eines Bebauungsplans, wie des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans Max Becker-Areal, ändern sich die Bedingungen für den Umgang mit Nieder-
schlagswasser. Die Planung für den vorgenannten Beb auungsplan beinhaltet eine
zukunftsorientierte Regenwassermanagementkonzeption, die Maßnahmen und Flä-
chen zur Versickerung und zur Rückhaltung im Starkr egenfall festsetzt bzw. vorhält
und die schadlose und konfliktfreie Ableitung garan tiert. Mit diesem Entwässerungs-
system wird der natürliche Wasserkreislauf gestärkt.
7.5.5.4 Hochwasserbelange
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwem-
mungsgebietes des Rheins. Laut der Hochwassergefahr enkarten der StEB Köln
(2025) ist der Änderungsbereich auch von extremem Hochwasser kaum betroffen. Le-
diglich für einen sehr kleinen Bereich im Süden des Gleisbogens existiert ab einem
mittleren Ereignis eine mäßige Hochwassergefahr dur ch steigendes Grundwasser
(StEB Köln 2025).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
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Bezüglich der Hochwasserrisiken ergeben sich bei Ni chtdurchführung der Planung
keine Änderungen gegenüber dem Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit der Flächennutzungsplanänderung ändert sich die Gefahr für Hochwasser im Plan-
gebiet nicht. Mit Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanverfahrens werden für den
betroffenen Bereich am Gleisbogen Grünstrukturen in die potentielle Überschwem-
mungsfläche eingebracht, die in der Regel keine hohe Schadensanfälligkeit gegenüber
Hochwasserereignissen aufweisen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen er heblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden keine Ver meidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Bewertung:
Für den durch Hochwasser tangierten Bereich geht au fgrund der vorgesehenen Art
der Nutzung als Grünfläche keine nennenswerte Gefährdung von Hochwasser auf die
unbebauten Bereiche aus.
7.5.6 Luft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhau sgase
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Informationen über Luftschadstoff-Emissionen im Änderungsbereich, die durch die hier
ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe ausgestoß en werden, liegen nicht vor.
Generell ist jedoch davon auszugehen, dass sich Luf tschadstoff- und Treibhaus-
gasemissionen aus der Feuerung der Gebäude- und Bet riebshallenheizungen, dem
motorisierten Individualverkehr der Mitarbeitenden und Kunden sowie im geringen
Maße von Anwohnenden ergeben. Über den Betrieb von Feuerungsanlagen, Verbren-
nungsmotoren und durch (Reifen-)Abrieb werden Luftschadstoffe, wie Stickstoffdioxid
sowie Feinstäube der Klassen PM
10 und PM 2,5 emittiert. Auch werden Treibhausgase
wie beispielsweise CO2 freigesetzt.
Auch der Kfz-Verkehr auf den umgebenden Straßen emi ttiert Schadstoffe und Treib-
hausgase, die auf das Plangebiet und die Umgebung e inwirken. Entsprechend dem
Verkehrsgutachten der Bernard Gruppe ZT GmbH (2026) finden auf der Widdersdorfer
Straße 13.500 bis 14.800 Kfz-Durchfahrten pro 24 Stunden, auf dem Maarweg 10.200
Durchfahrten pro 24 Stunden und auf der Oskar-Jäger-Straße 10.900 Kfz/24 h statt.
Unmittelbar an das Plangebiet grenzen nördlich zude m die DB-Strecken 2613, 2622
und 2600 an. Durch den Zugverkehr werden auf den dr ei Strecken jeweils 1,4520
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g/m*d, 0,0258 g/m*d bzw. 0,1077 g/m*d NOx, 1,3295 g /m*d, 0,2957 g/m*d bzw.
0,5775 g/m*d der Feinstaubklasse PM 10 und 0,3002 g/m*d, 0,0595 g/m*d bzw. 0,1171
g/m*d der Feinstaubfraktion PM 2,5 emittiert.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante geht für das Plangebiet von einer Beibehaltung der aktuellen Nutzun-
gen aus, wodurch sich auf Ebene des Flächennutzungs planes keine Änderungen er-
geben.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan schaffen mit der Implementie-
rung von Gemischter Baufläche, Gemeinbedarfs- und G rünflächen die planerischen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines mischgenutzten Stadtquartiers. Bei Realisie-
rung der nachfolgenden Bauleitplanung mit Inbetrieb nahme von Heizungsanlagen in
Plangebäuden sowie der Generierung zusätzlicher Zie l- und Quellverkehre durch die
Anwohnerschaft, die Beschäftigten und sonstigen Nutzungsgruppen sind im Vergleich
zur aktuellen Situation zusätzliche Emissionen (Luf tschadstoffe und Treibhausgase)
im Änderungsbereich nicht auszuschließen.
Die zu erwartenden Kraftfahrzeugbewegungen auf den umgebenden Straßen werden
mit Bezug auf den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan mit bis zu 1.700
Mehrfahrten pro 24 Stunden auf der Widdersdorfer Straße und 1.300 Durchfahren pro
24 Stunden auf dem Maarweg prognostiziert. Strategien zur Reduzierung des motori-
sierten Individualverkehrs und zur effizienten Energienutzung in Gebäuden werden im
Mobilitäts- und Energiekonzept auf Ebene des auf dem geänderten Flächennutzungs-
plan aufbauenden Bebauungsplans abgehandelt. Innerh alb der Grünfläche, die den
Änderungsbereich von Ost nach West durchzieht, ist eine begrünte Mobilitätsstraße
für den Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV eingeplant.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- oder
Ausgleichmaßnahmen notwendig bzw. umsetzbar.
Bewertung:
Durch die Änderung der Flächennutzungsplanung entst ehen keine direkten Auswir-
kungen. Die Emissionen von Luftschadstoffen im Plangebiet werden durch den Mehr-
verkehr bei Umsetzung des Bebauungsplans gegenüber dem Bestand erhöht. Auf Be-
bauungsplanebene werden Vermeidungs-, Minderungs- u nd Ausgleichsmaßnahmen
für Schadstoffemissionen formuliert, wie zum Beispi el im Mobilitätkonzept oder Ener-
giekonzept.
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7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Luftqualität im Änderungsbereich ist trotz der teilweise großen Industriebrachen
mit einer großen Hintergrundbelastung und den Zusat zbelastungen aus den lokalen
Immissionen von Industrie/Gewerbe, Verkehr und häuslichen Schadstoffimmissionen
vorbelastet. Aufgrund der umliegenden stark frequentierten Straßen und der nördlich
entlangführenden DB-Bahntrasse wirken Schadstoffausstöße des Kraftfahrzeug- und
Schienenverkehrs auf den Änderungsbereich ein. Über die Emissionen aus Verbren-
nungsmotoren (z.B. Stickstoffdioxid) und den Reifen- und Bremsabrieb (v.a. Stäube)
tragen diese Verkehre zur Gesamtimmissionen im Ände rungsbereich bei. Weiterhin
wirken Heizungs- und Produktionsabgase der ansässig en sowie benachbarten Ge-
werbebetriebe und im eingeschränkten Maße der Wohnb ebauung auf den Ände-
rungsbereich ein.
Im Zuge des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens wurde eine Luftschad-
stoffuntersuchung zum Bebauungsplan ‚Max-Becker-Are al‘ durch Peutz Consult
GmbH (2026a) erarbeitet. In diesem Zusammenhang wur den für die relevanten Luft-
schadstoffe Feinstaub (PM
10 und PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2) Berechnungen
durchgeführt.
Zur aktuellen Bewertung der Schadstoffimmissionen w erden die Immissionsgrenz-
werte der 39. BImSchV zum Schutz der menschlichen Gesundheit herangezogen. Ab
dem Jahr 2030 sind die verschärften Grenzwerte ents prechend der EU-Richtlinie
2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa maßgeblich.
Tabellarische Übersicht der Immissionsgrenzwerte gemäß 39. BImSchV zum Schutz
der menschlichen Gesundheit:
Schad-
stoff
Konzentrationswert Statistische Definition
NO2 40 µg/m³ Jahresmittelwert
200 µg/m³
99,8 %-Wert; Schwelle, die von maximal 18
Stundenmittelwerten pro Jahr überschritten
werden darf
PM10 40 µg/m³ Jahresmittelwert
50 µg/m³
35 zulässige Überschreitungstage des Ta-
gesmittelwertes pro Jahr
PM2,5 25 µg/m³ Jahresmittelwert
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Tabellarische Übersicht der ab dem Jahr 2030 in Kraft tretenden Immissionsgrenz-
werte gemäß EU-Richtlinie 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa:
Schad-
stoff
Konzentrationswert Statistische Definition
NO2 20 µg/m³ Jahresmittelwert
50 µg/m³
18 zulässige Überschreitungstage des Ta-
gesmittelwertes pro Jahr
200 µg/m³
3 zulässige Überschreitungstage des Stun-
denmittelwertes pro Jahr
PM10 20 µg/m³ Jahresmittelwert
45 µg/m³
18 zulässige Überschreitungstage des Ta-
gesmittelwertes pro Jahr
PM2,5 10 µg/m³ Jahresmittelwert
25 µg/m³
18 zulässige Überschreitungstage des Ta-
gesmittelwertes pro Jahr
Die Jahresmittel, gebildet aus den Messwerten der M essstationen Köln-Chorweiler
(CHOR) und Köln-Rodenkirchen (RODE) aus den Jahren 2022 bis 2024 zusammen-
getragen, weisen für NO
2 einen Wert von 17,5 µg/m3, für PM 2,5 einen Wert von 8,8
µg/m3 und für PM 10 einen Wert von 13,5 µg/m 3 aus. Damit sind Überschreitungen der
Jahresmittelgrenzwerte nicht festzustellen. Die Jahresmittelwerte der aktuellen Hinter-
grundbelastung würden auch den ab dem Jahr 2030 den dann geltenden Vorgaben
genügen.
Die Ergebnisse der Untersuchung können vermutlich a uf die Gewerbegebietsflächen
westlich und östlich des Bebauungsplanes übertragen werden, da von denselben Hin-
tergrundbelastungen ausgegangen werden kann.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante 2029)
Für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauu ngsplan wurde ein Luftschad-
stoffgutachten erstellt, das die Entwicklung der Schadstoffbelastung für das Jahr 2029
prognostiziert. Der sogenannte Prognose-Nullfall be trachtet die zu erwartenden ver-
kehrlichen Belastungen, die ohne Umsetzung des Plan vorhabens auf das Plangebiet
einwirken. Demnach werden sich auf den umliegenden Straßen durchschnittliche Ta-
gesverkehre (DTV) von 11.300 Kfz/24h auf dem Maarweg, 15.800 bis 16.700 Kfz/24h
auf der Widdersdorfer Straße und 11.600 Kfz/24h auf der Oskar-Jägers-Straße ein-
stellen. Auf dem Maarweg kommt es zu einer Abnahme der Durchfahrtzahlen. Die
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stärksten Luftschadstoffbelastungen gehen von der s tark befahrenen Widdersdorfer
Straße mit Höchstwerten von 0,949 g/m*d für PM 10 , 0,342 g/m*d für PM 2,5 und 3,043
g/m*d für NOx aus. Von der nördlich gelegenen Bahns trecke wirken zusätzliche Im-
missionsbelastungen ein. Für PM 10 lassen sich auf den 3 Schienensträngen Summen
von ca. 0,5 g/m*d für PM 2,5 , ca. 2,2 g/m*d für PM 10 und ca. ca. 1,6 g/m*d für NOx
errechnen. Die Hintergrundbelastung im Jahr 2029 be läuft sich auf Werte von 14,4
µg/m 3 für NO 2, von 12,3 µg/m 3 für die Feinstaubfraktion PM 10 und 8,0 µg/m 3 für die
Feinstaubfraktion PM 2,5 . Die Simulationen zur Schadstoffimmission im Plangebietsab-
schnitt Max Becker-Areal/RheinEnergie-Betriebsgelän de sowie die westlich und öst-
lich anschließenden Gewerbegebiete ergeben für keinen der hier betrachteten Schad-
stoffe Überschreitungen bzgl. der Jahresmittel- noc h der Kurzzeitgrenzwertvorgaben
der 39. BImSchV.
Für den Randbereich des westlich des Maarwegs geleg enen Gewerbegebiets liegen
keine Informationen vor. Aufgrund der direkten Nähe zum Bebauungsplangebiet ist
von einer ähnlichen Luftsituation auszugehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden prinzi piell Steigerungen der Luft-
schadstoff-Emissionsmengen aus einem zu prognostizi erenden verstärkten Kfz-Ver-
kehrsaufkommen vorbereitet. Auf Ebene des Bebauungs planverfahrens ändern sich
entsprechend des Luftschadstoffgutachtens die Verke hrsmengen auf dem Maarweg
gegenüber der Nullvariante um ca. 1.300 Durchfahrte n auf 12.600 Kfz/24 h. Auf der
Widdersdorfer Straße entlang des Plangebiets werden DTV von 16.000 bis 18.100
Kfz/24 h erwartet. Streckenweise kommt es zu einer Verkehrszunahme von 2.500
Kfz/24h. Auf der Oskar Jäger-Straße kommt es mit DT V von 12.000 Kfz/24h zu einer
Zunahme von 400 Durchfahrten pro 24 Stunden. Für den Bahnverkehr wird von keiner
nennenswerten Änderung ausgegangen. Punktuell kann die Verkehrszunahme auf der
viel befahrenen Widdersdorfer Straße zu einer Zunah me der PM
10 -, PM 2,5 - und NOx-
Ausstöße führen. Die höchsten Belastungen treten im Änderungsbereich an der Wid-
dersdorfer Straße 220/222 mit Jahresmittelwerten vo n 22,2 µg/m 3 für NO 2 (+0,7 ge-
genüber Nullfall), 17,2 µg/m 3 für PM 10 (+0,3 gegenüber Nullfall) und 10,5 µg/m 3 für
PM 2,5 (+0,2 gegenüber Nullfall) und am Maarweg auf Höhe des Umspannwerks mit
Jahresmittelwerte von 21,2 µg/m 3 für NO 2 (+2,6 gegenüber Nullfall), 16,8 µg/m 3 für
PM 10 (+1,4 gegenüber Nullfall) und 10,2 µg/m 3 (+0,7 gegenüber Nullfall) für PM 2,5 auf.
Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte konnten für das Jahr 2029 mit Bezug auf
die 39. BImSchV indes nicht ermittelt werden. Auch für das Prognosejahr 2035, in wel-
chem die verschärften Grenzwerte der EU-Richtlinie 2024/2881 über Luftqualität und
saubere Luft für Europa gelten, konnten keine Grenzwertüberschreitungen aufgezeigt
werden. Daher sind auch für die anliegenden Gewerbegebiete westlich des Maarwegs
und östlich des Max Becker-Areals im Änderungsbereich keine Grenzwertüberschrei-
tungen anzunehmen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Eine erhebliche Veränderung der Luftgüte im Änderungsbereich und der näheren Um-
gebung beziehungsweise eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. BIm-
SchV bzw. EU-Richtlinie 2024/2881 ist mit Durchführ ung der Planung nicht zu erwar-
ten. Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindli chen Bebauungsplanverfahrens
werden Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßn ahmen für Schadstoffemis-
sionen formuliert, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Energieeinsparung, Maßnahmen
und Angebote zur emissionsarmen Mobilität sowie Begrünungsmaßnahmen.
7.5.7 Klima
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Bedingt durch das subatlantisch-atlantisch geprägte Klima im Änderungsbereich sind
die Winter relativ mild und die Sommer mäßig warm. Aufgrund seiner Stadtlage wirken
klimamodifizierende Einflussgrößen der Siedlungsstr ukturen auf das Lokalklima des
Änderungsbereiches ein. Die mittlere Niederschlagsmenge liegt gemäß dem Klimaat-
las NRW bei ca. 762 mm im Jahr. Die mittlere Jahres temperatur beträgt 11,5 °C (Re-
ferenzzeitraum 1991-2020) (LANUK 2025).
Die Planungshinweiskarte Hitze der Stadt Köln (2013 ) klassifiziert den Änderungsbe-
reich weitestgehend als belastete Siedlungsflächen. Die im Süden des Max Becker-
Areals / RheinEnergie-Betriebsgeländes sowie im westlichen Änderungsbereich dicht
bebauten Bereiche gehen in hoch belastete bis sehr hoch belastete Siedlungsflächen
über (LANUV 2013).
Gemäß Klimaatlas NRW wird dem Änderungsbereich der Klimatoptyp Gewerbe-/In-
dustrieklimatop zugewiesen, wobei der Bereich östli ch des Maarwegs als offen und
der Bereich westlich des Maarwegs als dicht beschrieben wird. Der Gleisbogenbereich
im Nordwestteil des Änderungsbereichs, in welchem s ich aktuell ein Pioniergebüsch
befindet, wird dem Klimatop „Klima innerstädtischer Grünflächen“ mit sehr hoher ther-
mischer Ausgleichsfunktion zugeordnet.
Für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauu ngsplan wurde eine mikroklimati-
sche Untersuchung durch Peutz Consult GmbH (2026b) durchgeführt. Es wurden zwei
Klimasituationen simuliert ein typischer heißer Som mertag (30°C) mit vorangegange-
nem Regen und entsprechend feuchten Bodenverhältnis sen (Feuchteszenario) und
ein Wüstentag (35°C) bei trockenem Bodenfeuchtezustand (Trockenszenario). Im Fol-
genden werden die Erkenntnisse der Ist-Fallbetrachtung für die beiden Klimaszenarien
zusammenfassend wiedergegeben:
Durchlüftung:
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Derzeit wird die Brachfläche im Bereich des Max Bec ker-Areals aufgrund geringer
Rauigkeit weitestgehend sehr gut durchlüftet. Die H inderniswirkung durch Vertikal-
strukturen ist hier gering, so dass relativ hohe Wi ndgeschwindigkeiten ermittelt wer-
den. In Bereichen mit höherer Baudichte ist die Bel üftungssituation aufgrund der er-
höhten Rauigkeit deutlich schlechter. Im Umfeld der Gewerbe- und Wohnbauten oder
dichter Vegetationsstrukturen, wie sie im Süden und Westen des Max Becker-Are-
als/RheinEnergie-Betriebsgelände zu finden sind, we rden die Luftmassen abge-
bremst, so dass sich hier bei sommerlichen Schwachw indsituationen selten Windge-
schwindigkeiten über 0,5 m/s einstellen. Aufgrund bestehender Lärmschutzwände ent-
lang des Maarwegs und der Querausrichtung des Bahndamms, der das Plangebiet im
Norden begrenzt, fehlt es an einer durchgehenden Du rchströmungsachse, die über
die Grenzen des Max Becker-Areals/RheinEnergie-Betriebsgelände hinausreicht.
Im Westen des Änderungsbereichs zwischen Maarweg und der westlichen Grenze des
Plangebietes variieren die Windgeschwindigkeiten je nach Bebauungs- und Bewuchs-
dichte. Während im Süden und Osten des Gewerbegebie tes geringe Windgeschwin-
digkeiten vorherrschen, wird der restliche Bereich gut durchlüftet. Aufgrund der Verti-
kalstrukturen werden im Bereich des Sukzessionsgebü schs am Gleisbogen niedrige
bodennahe Windgeschwindigkeiten berechnet.
Temperatur wärmste Tagesstunde (14:00 Uhr):
Beim Überströmen der zumeist unverschatteten, stark versiegelten Verkehrs- und Ge-
werbeflächen im Umfeld und innerhalb des Änderungsbereichs kommt es bei Hitzeta-
gen zu einer starken Erwärmung der bodennahen Lufts chichten, welche mit dem von
Südost nach Nordwest ausgerichteten Strömungsfeld in den Änderungsbereich einge-
tragen werden.
Im Bereich der Brachfläche innerhalb des Max Becker -Areals erwärmt sich die Luft
stark. Die hohen Werte (bis 31,8 °C im Feuchtszenario und 35,6°C im Trockenszena-
rio) sind auf die mangelnde Verschattung in diesem Bereich zurückzuführen. Im Nord-
osten des Plangebiets ist der Erwärmungseffekt beso nders intensiv ausgeprägt, da
der Bereich direkt an die östlich liegenden hoch versiegelten und daher thermisch un-
günstigen Gewerbeflächen angrenzt. Zudem staut der nördlich gelegene Bahndamm
die aufgeheizte Luft auf. In Bereichen mit hochwüch siger Vegetation erfährt die Luft
aufgrund des Schattenwurfs der Gehölze sowie der Tr anspirationsleistung der Pflan-
zen (Verdunstungskälte) eine Abkühlung. Vor allem i m östlich an das Max Becker-
Areal angrenzenden Gewerbegebiet aber auch im westlich des Maarwegs gelegenen
Gewerbegebiet ist die thermische Situation aufgrund des hohen Versiegelungsgrads
als ungünstiger zu beschreiben.
Temperatur stärkste nächtliche Abkühlung (04:00 Uhr)
In den Nachtstunden ergibt sich eine negative Strah lungsbilanz in der die langwellige
Ausstrahlung dazu beiträgt, dass sich die Luft im P langebiet abkühlt. Dieser Effekt ist
auf den unversiegelten, von Vegetation durchsetzen Partien im Max Becker-Areal /
Rhein Energie-Gelände und seinem Umfeld stärker ausgeprägt als in bebauten, stark
versiegelten Arealen, wo die Gebäudekörper und sons tigen Siedlungsstrukturen die
tagsüber absorbierte Wärmeenergie an die Umgebungsluft abgeben und so die nächt-
liche Abkühlung bremsen. Innerhalb des Max Becker-A reals führt die gute Durchlüf-
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tungssituation zu einer Durchmischung der Luftpaket e, so dass die Temperaturunter-
schiede zwischen dem bebauten und unversiegelten Ra ndbereichen relativ gering
sind. Höhere Werte werden unter dem Einfluss des th ermisch belasteten östlich an-
grenzenden Gewerbegebiets erreicht. Auch im westlich des Maarwegs gelegenen Ge-
werbegebiets sorgt die dichte Bebauung im Zusammenh ang mit fehlenden Durchlüf-
tungsbahnen für den Abtransport der warmen Luft für eine hohe thermische Belastung
dieser Räume während der Nachtstunden.
Bioklima (PET) am Nachmittag
Auf der Brachfläche des Max Becker-Areals führt die fehlende Verschattung durch
Bäume oder Gebäude trotz guter Durchlüftungssituation zu einer bioklimatischen Situ-
ation im „extremen“ Wertebereich. Besonders stark f ällt die Wärmebelastung im
Windschatten der Gewerbeflächen an der Plangebietsostgrenze aus. Die bioklimatisch
günstigsten Bereiche finden sich in der von hoher Vegetation geprägten Bereichen im
südlichen, mittleren und nordwestlichen Bereich des Max Becker-Areals/RheinEner-
gie-Betriebsgeländes. Hier changieren die PET-Werte im Feuchteszenario im Werte-
feld der „mäßigen Wärmebelastung“ bis „starken Wärmebelastung“. Im Trockensze-
nario erhöht sich die Belastungssituation.
Der Westabschnitt des Änderungsbereichs beim Gleisbogen weist im Feuchteszenario
„starke Wärmebelastungen“ bis „extreme Wärmebelastungen“ auf. Im Trockenszena-
rio verschiebt sich die Situation in Richtung „extremer Wärmebelastung“.
Das westlich des Maarwegs gelegene Gewerbegebiet we ist nahezu flächendeckend
PET-Werte einer „extremen Wärmebelastung“ auf.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Änderung des Flächennutzungsplans bereitet eine neue Bebauungssituation im
Max Becker-Areal vor. Im Realisierungsfall ergeben sich hier aufgrund der geplanten
städtebaulichen Verdichtung teils starke Veränderungen der mikroklimatischen Situa-
tion. Unter der Fragestellung, wie sich das Lokalklima aufgrund der ungünstigen stadt-
klimatischen Ausgangssituation verändert, zeigen die entsprechenden Modellierungen
im Rahmen der mikroklimatischen Untersuchung durch Peutz Consult GmbH (2026b)
für den Bebauungsplan „Max-Becker-Areal“ folgendes:
Durchlüftung:
Neben einer veränderten Vegetationsbeschaffenheit und den neuen Lärmschutzwän-
den haben die vorgesehenen Plangebäude aufgrund ihrer Höhe, Ausrichtung und Ku-
batur einen deutlichen Einfluss auf die Durchströmb arkeit des Plangebietes. Im Be-
reich der neuen Grünfläche bildet sich eine neue Durchlüftungsachse aus. Auswirkun-
gen auf die Durchlüftung der angrenzenden Gewerbege biete im Änderungsbereich
des Flächennutzungsplans sind nicht absehbar.
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Temperatur wärmste Tagesstunde (14:00 Uhr):
Durch Wärmeabsorption der Plangebäude sowie durch die von ihnen erzeugten Schat-
tenzonen wird häufig eine leichte Temperaturabnahme gegenüber dem aktuellen Zu-
stand errechnet. An einigen Stellen, wo ein Hitzestau durch eine verringerte Durchlüf-
tung gegeben ist, sowie an strahlungsexponierten Gebäudefassadeteilen kann es zum
Temperaturanstieg kommen. Im Großteil des Grünzugs prognostizieren die Simulatio-
nen eine verbesserte thermische Situation mit - im Vergleich zum Ausgangszustand -
verringerten bzw. annähernd unveränderten Temperatu ren. Die starke Dezimierung
des Gehölzaufkommens im Gleisbogen wird auf dieser Grünfläche zu einer Tempera-
turerhöhung führen.
Im Bereich des westlich des Maarwegs gelegenen Gewerbegebietes wird für den nörd-
lichen Teilbereich eine Verringerung der Temperatur en bei Planrealisierung des Be-
bauungsplanes Max-Becker-Areal simuliert. Die Grünf lächen nehmen hier positiven
Einfluss auf die thermische Situation. Im Süden und Südwesten des Gewerbegebietes
sowie im Gewerbegebiet östlich des Max-Becker-Areals werden im Planfall keine Dif-
ferenzen in der Lufttemperatur angezeigt.
Temperatur kühlsten Nachtstunde (4:00 Uhr):
In der kühlsten Nachtstunde ist mit Planumsetzung im Bereich der Gemischen Bauflä-
chen mit einer deutlichen Erwärmung zu rechnen, was auf die nächtliche Abstrahlung
der tags in den neu entstehenden Gebäudekörpern gespeicherte Wärme zurückzufüh-
ren ist. In Verschattungszonen von Gebäuden und Bäumen, welche aktuell unbeschat-
tet sind, ist im Feuchte- und Trockenszenario zumeist mit einer Verbesserung der Wär-
mebelastung im Planfall zu Rechnen. Im Vergleich vo n Trocken- zu Feuchteszenario
ist festzustellen, dass sich die thermischen Verhäl tnisse im letztgenannten Fall ver-
schärfen und es zu höheren Temperaturen und Belastungen im Planfall kommt. Dieses
ist auf die höhere Ausgangstemperatur im Trockenszenario und auf die bei abgetrock-
netem Boden verminderte Evapotranspirationsleistung, was eine eingeschränkte Um-
gebungsluftabkühlung zur Folge hat, zurückzuführen.
Im Bereich des westlich des Maarwegs gelegenen Gewe rbegebietes sind im Planfall
des Bebauungsplanes für den nordöstlichen Teilberei ch erhöhte Nachttemperaturen
ablesbar. Im Süden und Südwesten des Gewerbegebiete s sowie im Gewerbegebiet
östlich des Max-Becker-Areals werden keine Differen zen in der Lufttemperatur ange-
zeigt.
Bioklima (PET) am Nachmittag
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans treten aufgrun d der eingeschränkten Belüf-
tungssituation und der wärmeabsorbierenden Oberflächenbeschaffenheit der Plange-
bäude innerhalb der Gemischten Baufläche nicht selt en extreme Wärmebelastungen
auf. Dabei sind die sonnenzugewandten Gebäudeseiten sowie die Innenhofslagen be-
sonders betroffen. In den Schattenzonen der Gebäude ist die Hitzeentwicklung zu-
meist nicht derart extrem ausgeprägt, so dass hier mäßige bis starke Belastungen
prognostiziert werden. Einen positiven Effekt auf d ie nachmittägliche Hitzebelastung
haben Baumbestände. Sie drücken die Hitzebelastunge n auf ein mäßiges Niveau.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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68
Diese Entwicklung ist auf die Verschattungswirkung hoher Gehölze sowie auf die ab-
kühlende Wirkung der Evapotranspiration im begrünten Raum zurückzuführen.
Im Westabschnitt des Plangebiets werden entlang der Mobilitätstrasse zumeist ext-
reme Wärmebelastungen erwartet, die sich in Richtung der geplanten Grünanlage ge-
ringfügig verbessern.
Die thermischen Bedingungen im östlich an das Max Becker-Areal angrenzenden Ge-
werbegebiet verändern sich mit der Entwicklung des Stadtquartiers nicht merklich. Im
Nordosten des Technologieparks ergibt sich mit Umsetzung der Quartiersplanung eine
leicht verbesserte thermische Situation am Nachmittag, womit jedoch keine merkliche
Änderung der extrem belastenden PET-Werte verbunden ist, und eine Verschlechte-
rung in den Nachtstunden.
Die PET-Werte im Bereich der Gewerbegebiete westlic h des Maarwegs und östlich
des Max-Becker-Areals bleiben in dem Bereich extrem er Wärmebelastung konstant.
Geringfügige Verschlechterungen der PET-Werte trete n in kleinen Teilbereichen im
östlichen Gewerbegebiet auf.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine dir ekten Auswirkungen auf das
Schutzgut Klima. Erst durch die Umsetzung des paral lel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanverfahrens kann es vor allem im Bereich der dargestellten Gemischten
Baufläche und Gemeinbedarfsfläche zu negativen Ausw irkungen durch Wegnahme
der vorhandenen Vegetation, Bebauung und Mehrversie gelung kommen. Die Anlage
der Grünflächen wirkt sich hingegen positiv auf die klimatische Situation im Änderungs-
bereich aus.
Die Berechnungsergebnisse der mikroklimatischen Unt ersuchung zeigen, dass die
Durchströmbarkeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eingeschränkt wird. Die
aktuell günstige Belüftungssituation auf dem Max-Be cker-Areal wird durch die neuen
Plangebäude und die vorgesehenen Lärmschutzwände ei ngeschränkt und geht mit
deutlichen Geschwindigkeitsreduktionen gegenüber de m Istfall einher. Als positiv ist
die Anlage der Grünflächen zu werten, die eine neue Durchlüftungsachse ausbilden
und stellenweise die Strömungssituation verbessern. Die gestörte Durchlüftungssitua-
tion im Bereich der im Flächennutzungsplan als Gewe rbeflächen dargestellten Berei-
che verändert sich nicht.
In Bezug auf die Temperaturverhältnisse konnte im Feuchte- und Trockenszenario im
Bereich der dichten Bebauung und im Umfeld von Baumneupflanzungen zumeist eine
Verbesserung der thermischen Verhältnisse durch eine Zunahme der durch die Plan-
gebäude und Bäume bewirkten Verschattung verzeichne t werden. Der stellenweise
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Verlust von hohen Vegetationsstrukturen führt zu ei ner Temperaturerhöhung der bo-
dennahen Luftschichten, was negativ zu werten ist. Nachts ist in den zukünftig dicht
bebauten Quartiersbereichen durch die nächtliche Wä rmeabstrahlung der Plange-
bäude und versiegelten Flächen mit einer deutlichen Zunahme des Temperaturni-
veaus zu rechnen. Was hier zu einer Verschlechterung der thermischen Situation führt.
In den geplanten Grünflächen stellen sich keine ode r lediglich moderate nachteilige
Veränderungen der nächtlichen thermischen Verhältnisse ein. Geänderte Temperatur-
verhältnisse, mit Abnahmen tags und Zunahmen nachts sind für den südlichen und
südöstlichen Teil des Gewerbegebietes westlich des Maarwegs zu erwarten.
Durch die Bebauungssituation und den notwendigen Baumfällungen und einer daraus
resultierenden veränderten Durchlüftungs- und Strah lungssituation bilden sich inner-
halb der Gemischten Baufläche Bereiche mit zum Teil extremen bioklimatischen und
thermischen Belastungen aus. Durchgehend positiv wi rken sich die umfangreichen
Baumpflanzungen auf die bioklimatische Belastungssi tuation aus. Durch deren Ver-
schattung und Verdunstungskühlung sowie durch die z usätzliche Gebäudeverschat-
tung entstehen auch Bereiche in der die Wärmebelastung reduziert wird. Insbesondere
innerhalb der Grünflächen entstehen Bereiche mit re duzierter Wärmebelastung. Die
PET-Werte im Bereich der Gewerbegebiete westlich de s Maarwegs und östlich des
Max-Becker-Areals bleiben im Bereich extremer Wärmebelastung stabil.
7.5.8 Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, L uft, Klima,
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Unversiegelte und gesunde Böden sind eine Grundvora ussetzung für ein funktionie-
rendes Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Si e bieten Raum für den Auf-
wuchs von Vegetation, die die Lebensraumgrundlage für die Tierwelt bzw. die biologi-
sche Vielfalt allgemein schafft. Das Wirkgeflecht aus Boden und Vegetation bestimmt
das Zusammenwirken der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft
und Klima.
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads durch Bebauung und Verkehrsflächen im ge-
samten Änderungsbereich sowie der Altlasten auf dem Max-Becker-Areal ist das Wir-
kungsgefüge zwischen den vorgenannten Schutzgütern deutlich gestört und in der Ge-
samtheit gering ausgeprägt. Die Versiegelung des Bodens stellt einen erheblichen Ein-
griff in das Wirkgefüge zwischen Boden, Wasser und Klima dar und wirkt sich langfris-
tig negativ auf die Grundwasserneubildung, die Klimaresilienz und ökologische Stabi-
lität aus. Durch eine reduzierte Verdunstung und di e erhöhte Wärmespeicherung der
versiegelten Oberfläche, insbesondere in den Sommermonaten kommt es zur Ausbil-
dung von Wärmeinseln, wodurch sich das lokale Mikroklima verschlechtert. Eine Ver-
sickerung von Niederschlag mit entsprechender Grund wasseranreicherung ist nur in
den unversiegelten, vegetationsbestandenen Flächen möglich, die jedoch wiederum
durch die Schadstoffbelastung im Boden gestört sein kann. In diesen Bereichen bietet
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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der Boden Pflanzen einen Lebensraum zum Wachsen. Pflanzen tragen durch ihre luft-
reinigenden Funktionen zur Lufthygiene bei und stel len einen Lebensraum für unter-
schiedliche Tierarten dar. Anthropogene Störeinflüs se ergeben sich aus den umlie-
genden Verkehrsimmissionen, der gewerbetreibenden N utzung und Wohnbebauung
im Umfeld.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Änderung des Flächennutzungsplans bereitet Verä nderungen in dem bestehen-
den Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden,
Wasser, Luft und Klima auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vor. Die Art und
die Schwere der Veränderungen sind abhängig von der jeweiligen zukünftigen Bebau-
ung innerhalb der Gemischten Baufläche und der Geme inbedarfsfläche, welche auf
Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens fes tgesetzt wird. So gehen in-
folge der geplanten Bebauung und Versiegelung in den betroffenen Arealen die natür-
lichen Funktionen der jeweiligen Umweltgüter dauerh aft verloren, so dass auch die
gegenseitigen Wirkungsbeziehungen zum Erliegen kommen und ein Wirkungsgefüge
nicht mehr vorhanden ist. In diesen Bereich verlier t auch der sanierte Boden seinen
Nutzen. Durch die Darstellung einer ausgedehnten Gr ünfläche und deren Anlage auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung können die A uswirkungen innerhalb des Än-
derungsbereichs vermindert werden und einzelne Wechselbeziehungen neu geschaf-
fen werden. Auch Begrünungsmaßnahmen innerhalb der Bauflächen wie die festge-
setzte intensive und extensive Dachbegrünung, aber auch Fassadenbegrünung mil-
dern die negativen Effekte ab.
Für die Gewerbegebiete westlich des Maarwegs und am östlichen Rand des Ände-
rungsbereichs ergibt sich keine Veränderung des Sta tus quo. Aufgrund des sehr ho-
hen Versiegelungsgrads durch Bebauung und Verkehrsf lächen bleibt das Wirkungs-
gefüge zwischen den vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern deutlich ge-
stört und gering ausgeprägt.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Die Änderung des Flächennutzungsplans führt nicht d irekt zu einer negativen Ände-
rung der Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Die Erhöhung des Grünflächen-
anteils und anteilige Bodensanierungen im aktuell a ufzustellenden Bebauungsplan
Max Becker-Areal wirkt sich positiv auf das Wirkung sgefüge zwischen den Schutzgü-
tern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luf t aus und mildert die negativen
Effekte durch die Zunahme der zu erwartenden Bebauung in den Gemischten Bauflä-
chen und der Gemeinbedarfsfläche. Für das westliche und östliche Gewerbegebiet
bleibt das Wirkungsgefüge zwischen den Umweltbelangen und Schutzgütern weiterhin
aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades deutlich gestört.
7.5.9 Landschaft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung wird im Norden und im Westen durch
Bahnanlagen und im Süden durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Der Änderungs-
bereich befindet sich im dicht bebauten, hoch versiegelten Siedlungsbereich des Köln-
Ehrenfelder Westens. Das Ortsbild hier wird weitgeh end durch die ehemalige Indust-
rie- und heutige Gewerbenutzung bestimmt. Im östlic hen Änderungsbereich, welcher
vom Max Becker-Areal, dem angrenzenden RheinEnergie -Betriebsgelände und der
Gewerbefläche an der Widdersdorfer Str. 190 bis 200 eingenommen wird, dominieren
weiträumige, inzwischen ungenutzte versiegelte und halbversiegelte, öde Altmetall-
Lagerflächen der einst hier ansässigen Max Becker GmbH. Im Bereich der Fläche für
Versorgungsanlagen bestimmen das hiesige Umspannwer k und der prägnante, weit-
hin sichtbare und identitätsstiftende Gaskugelbehälter das Ortsbild. Im Süden sind Be-
triebs- und Verwaltungsgebäude bestimmend, die von Verkehrs- und Stellflächen so-
wie Rasenparzellen umgeben werden. Die fast vollver siegelte dicht bebaute Gewer-
befläche an der Widdersdorfer Str. 190 bis 200 ist geprägt durch kleine und größere
Gewerbebetriebe.
Der westliche Teil des Änderungsbereichs, der bishe r als Industriefläche dargestellt
wird, wird von verschiedenen gewerblichen Nutzungen geprägt, wie Hallen, Ausstel-
lungsräume für Automobile, Werkstätten und Bürogebäude. Die Fläche für Bahnanla-
gen im Nordwesten des Änderungsbereichs ist durch e in Sukzessionsgebüsch ge-
prägt.
Ortsbild bereichernde Elemente stellen neben den Gr ünstrukturen die denkmalge-
schützten Arbeitervillen mit angeschlossenen parkartigen Gartenanlagen an der Wid-
dersdorfer Straße im Süden des Max Becker-Areals / RheinEnergie-Geländes, das
Uhrenhaus sowie die historischen Industriebauten/ - hallen im Osten des Änderungs-
bereichs dar.
Der Bereich des Max Becker-Areals und des RheinEnergie-Betriebsgeländes sind der-
zeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderu ng bleibt das derzeitige Orts-
bild bestehen. Langfristig wäre eine Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe
auf dem brach liegenden Gelände möglich.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die mit der Änderung des Flächennutzungsplans beabs ichtigte städtebauliche Ent-
wicklung als gemischtes Stadtquartier führt zu einer Veränderung des Landschaftsbil-
des. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wär e im Bereich der Gemischten
Baufläche und der Gemeinbedarfsfläche eine Bebauung (Wohnen, Gewerbe und
Schule) möglich, die sich in Dimensionierung und Anordnung stark von industrie- und
gewerbegebietstypischen Strukturen unterscheidet. Es ist zu erwarten, dass das Land-
schaftsbild im Plangebiet durch die Einbringung von Gebäuden mit einer modernen,
qualitätsvollen Architektur und einer attraktiven Grüngestaltung aufgewertet wird. His-
torische Gebäude (Arbeitervillen und Uhrenhaus) und Identifikation stiftende Objekte,
wie der Gaskugelbehälter werden erhalten und in die Entwicklung integriert. Mit der
Darstellung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan werden Flächen für Grünzüge,
Parks oder andere Freiflächen festgelegt, die zur E rhaltung oder Verbesserung des
Landschaftsbildes dienen. Mit der Schaffung von Par k- und Grünanlage wird die Auf-
enthaltsqualität und das Erholungspotential im Änderungsbereich stark erhöht und at-
traktive Sichtachsen in das Stadtbild eingebracht. Mit Umsetzung des Bebauungsplans
wird ein großer Teil des Änderungsbereichs für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll die GI-Dar stellung im Änderungsbereich
zugunsten einer GE-Darstellung zurückgenommen werden. Die Darstellungsänderung
entspricht dem heutigen Erscheinungsbild der Flächen westlich des Maarwegs und am
östlichen Rand des Änderungsbereichs und dem Gepräg e eines typischen Gewerbe-
gebietes mit Betrieben, Handwerksunternehmen oder ä hnliche gewerblichen Einrich-
tungen. Ein Industriegebiet ist eine spezielle Art von Gewerbegebiet, das sich durch
eine höhere Dichte an gewerblichen Nutzungen (u.a. Lagerhäuser, Lagerplätze, etc.)
auszeichnet. Durch die Nutzungsänderung wird diese Entwicklung und die damit ver-
bundene Veränderung im Stadtbild unterbunden und der Status quo erhalten.
Durch die FNP-Änderung erhält der Änderungsbereich, insbesondere das Max Be-
cker-Areal, die Chance einer städtebaulichen Umnutz ung mit vielfältigen Entwicklun-
gen. Damit wird dem Ziel einer lebenswerten Planung mit hoher Aufenthaltsqualität
aus dem Weststadt Konzept der Stadt Köln Rechnung tragen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Insgesamt besitzt der anthropogen überprägte Änderungsbereich über weite Strecken
eine geringe Aufenthaltsqualität. Als Landschaftsbi ld bereichernd sind die am Rand
und auf dem Gelände des Max Becker-Areals gelegenen denkmalgeschützten Ge-
bäude (Arbeitervillen und Uhrenhaus), der Gaskugelb ehälter sowie die sporadisch
ausgebildeten Gehölzbestände innerhalb der brachgefallenen Industrien zu werten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine unm ittelbaren Auswirkungen auf
das Landschaftsbild. Erst mit der Realisierung des Bebauungsplans Max Becker-Areal
kommt es zu einer deutlichen Veränderung im Ortsbild, insbesondere in der Osthälfte
des Änderungsbereichs sowie parallel zu den Gleisen der Deutschen Bahn AG. Durch
die Schaffung von Gebäudekomplexen, Verkehrsflächen und ausgedehnten Grünver-
bindungen werden gänzlich neue Sichtachsen und Blickbeziehungen geschaffen, von
denen im Großteil der Fälle eine erhebliche Qualitä tsaufwertung des Orts- und Land-
schaftsbilds im Stadtquartier ausgehen wird. Dies s tellt eine positive Entwicklung für
den Stadtteil Ehrenfeld dar. Gleichzeitig wird dem Weststadt Konzept der Stadt Köln
Rechnung tragen, das vielfältige lebenswerte Entwic klungen mit hoher Aufenthalts-
qualität vorsieht. Das Ortsbild der westlichen und östlichen Gewerbefläche im Ände-
rungsbereich bleibt unverändert.
7.5.10 Biologische Vielfalt
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Rahmen der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung für den Bebauungsplan
„Max Becker-Areal“ wurde sowohl eine faunistische Untersuchung (vgl. ASP, Kölner
Büro für Faunistik 2026) als auch eine Biotoptypenkartierung und eine Baumbestand-
serhebung (GOP, urbanegestalt PartGmbB & NEOGRÜN 2026) durchgeführt. Hieraus
geht hervor, dass in dem stark anthropogen überprägten und bebauten Änderungsbe-
reich östlich des Maarwegs kein Potential für ein h ochdiverses Artinventar besteht.
Aufgrund der isolierten Lage der bestehenden Grünstrukturen im Plangebiet spielt die-
ses auch im Kontext des Biotopverbunds und damit des Genaustauschs zwischen Teil-
/Populationen keine herausragende Rolle. Auch die s tark bebauten und versiegelten
Flächen im Bereich des westlich des Maarwegs gelege nen Gewerbegebiets stellen
keinen wertigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere z ur Verfügung und leisten daher
keinen Beitrag für die Biodiversität im Änderungsbereich.
Lediglich die Sukzessionsflächen im Bereich der Ind ustriebrache und der Fläche für
Bahnanlagen stellen Nischen für eine freie Entwicklung der Vegetation und den damit
verbundenen Arten bereit. Dies zeigt sich auch in der Ansiedlung des Mäusebussards
in diesen Bereichen. Entlang der Betriebsbahnlinie wurde ein (Teil-)Habitat der in NRW
gefährdeten Mauereidechse dokumentiert. Diese Struktur kann als bedeutsamer Teil-
/Lebensraum und Migrationskorridor für diese planun gsrelevante Art eingestuft wer-
den.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung wird sich wa hrscheinlich wenig an der bio-
logischen Vielfalt aufgrund der bestehenden Lebensraumstrukturen bei gleichzeitigen
Störeinflüssen im Änderungsbereich ändern. Ansiedlu ngen weiterer Tierarten sind
aber in den brach liegenden Bereichen denkbar. Bei Wiederansiedlung von Industrie
und Gewerbe auf dem Max Becker-Areal könnte es zu einem Verlust aktuell bestehen-
der Lebensraumstrukturen und zu einer weiteren Verarmung der Biologischen Vielfalt
kommen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die Umsetzung der Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung wird das
vorhandene Potential für eine Etablierung der biolo gischen Vielfalt verringert. Mit Re-
alisierung der geplanten Bebauung im Geltungsbereich des parallel in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplans Max Becker Areal stehen die als Gemischte Baufläche und
Gemeinbedarfsflächen dargestellten, überlagerten Br achflächen für Tier- und Pflan-
zenarten nicht mehr als Lebensraum zur Verfügung. Schon die umfassende Bodensa-
nierung bei Realisierung einer Bebauung führen in T eilen der als Gemischte Bau-,
Grün- und Gemeinbedarfsflächen dargestellten Bereic hen zu einem Totalverlust der
Vegetation. Begrünungsmaßnahmen wie Straßenbäume od er begrünte Tiefgaragen,
Innenhöfe und Dachflächen können sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken,
auch wenn deren Natürlichkeit und Entwicklungspoten zial eingeschränkt ist. Die ge-
plante Grünfläche verfügt über ein höheres Potenzia l, vielfältige biologische Nischen
zu schaffen und ggf. als Trittsteinbiotop zu dienen . Stadt und Artenvielfalt schließen
sich nicht aus, allerdings unterscheidet sich die s tädtische Artenzusammensetzung
sehr von der der natürlichen Biotope, so dass abzusehen ist, dass vor allem die soge-
nannten „Allerweltsarten“ profitieren werden.
Im Bereich der zukünftig als Gewerbegebiete dargestellten Flächen ist die Biodiversität
weiterhin stark in ihrer Entwicklung eingeschränkt. Möglichkeiten diese zu fördern wäre
z.B. die Begrünung von Dächern und Fassaden.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Durch die Änderung der Flächennutzungsplanung wird eine intensive Nutzung, urbane
Prägung und eine eingeschränkte Diversität im Rahmen der Quartiersentwicklung vor-
bereitet, die bei Realisierung der Bebauung negative Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt haben kann. Mit der Aufstellung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans können die negativen Auswirkungen durch g eeignete Vermeidungs-, Min-
derungs- und Ausgleichsmaßnahmen abgemildert werden. Insbesondere die von Sü-
den nach Norden geplante ausgedehnte Grünfläche sowie die von Westen nach Osten
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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durchziehende grüne Mobilitätstrasse samt Gleisboge n können langfristig positiven
Einfluss auf die biologische Vielfalt nehmen. Im Bereich der zukünftig als Gewerbege-
biete dargestellten Flächen bleibt die Biodiversität weiterhin stark in ihrer Entwicklung
eingeschränkt.
7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete)
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Es befinden sich keine europäischen Schutzgebiete i m Umfeld des Änderungsbe-
reichs. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Rhein-Fischs chutzzonen zwischen Em-
merich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) liegt in Richtung Südost ca. 9,5 km entfernt.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Es befinden sich keine europäischen Schutz-
gebiete im Umfeld des Plangebietes.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung :
Die Flächennutzungsplanänderung nimmt keinen Einfluss auf ein bestehendes Natura
2000-Gebiet.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich
nachteiliger Umweltauswirkungen sind nicht erforderlich.
Bewertung:
Eine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ist nicht gegeben.
7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB)
7.5.12.1 Lärm
Für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauu ngsplan wurde eine schalltechni-
sche Untersuchung zu den verkehrs- und gewerbebedingten Lärmimmissionen durch-
geführt (Büro Peutz Consult GmbH 2026c). Detaillier te Informationen liegen entspre-
chend der abweichenden Abgrenzungen der Betrachtung sgebiete nur für den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes vor.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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76
Zur Beurteilung der Beurteilungspegel wurden unter anderem die nachfolgend aufge-
führten Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte un d Immissionsrichtwerte heran-
gezogen:
Die Bewertung der Lärmimmission aus den umliegenden Verkehren (Kfz und Bahn)
auf den Ostteil des Änderungsbereichs richtet sich nach den im Beiblatt 1 zur DIN
18005 angegebenen Orientierungswerten. Die hier nie dergelegten Orientierungs-
werte sind entsprechend dem Runderlass des Minister s für Stadtentwicklung, Woh-
nen und Verkehr zur DIN 18005 anzustreben.
Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und
8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr).
Tabelle 3: Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehr (Beiblatt1)
Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A]
Straßen-/Schienenver-
kehr
Industrie/Gewerbe,
Freizeitlärm
Tag Nacht Tag Nacht
Reine Wohngebiete (WR) 50 40 50 35
Allgemeine Wohngebiete
(WA)
55 45 55 40
Mischgebiete (MI) 60 50 60 45
Urbane Gebiete (MU) 60 50 60 45
Gewerbegebiete (GE) 65 55 65 50
Zur Beurteilung etwaig schädlicher Umwelteinwirkung en durch Verkehrsgeräusche,
die sich im Zuge der Planrealisierung verändernd/verstärkend auf das Plangebietsum-
feld auswirken, werden die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der 16. BImSchV heran-
gezogen.
Tabelle 4: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB[A]
Tag Nacht
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und
Altenheime
57 47
Reine und Allgemeine Wohngebiete, Klein-
siedlungsgebiete
59 49
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 64 54
Gewerbegebiete 69 59
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der umliege nden Gewerbebetriebe auf
das Plangebiet werden die Richtwerte und Regelungen der TA Lärm herangezogen.
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf einen Be zugszeitraum von 16 Stunden
am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr), wobei im
Nachtzeitraum die lauteste Nachstunde betrachtet wi rd. Der Beurteilung der Geräu-
schimmissionen liegen die Richtwerte für Urbane Geb iete (MU) mit Immissionsricht-
werten von 63 dB(A) im Tages- und von 45 dB(A) im N achtzeitraum zugrunde. Ein-
zelne Impulsspitzen dürfen den Immissionsrichtwert zum Zeitraum des Tages um
nicht mehr als 30 dB und zum Zeitraum der Nacht um nicht mehr als 20 dB über-
schreiten.
Bei seltenen Ereignissen betragen die Immissionsric htwerte für Immissionsorte au-
ßerhalb von Gebäuden tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Ge-
räuschspitzen dürfen diese Werte in Gewerbegebieten am Tag um nicht mehr als 25
dB und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB übersch reiten. In Kern- und Wohnge-
bieten dürfen diese Werte am Tag um nicht mehr als 20 dB und in der Nacht um nicht
mehr als 10 dB überschritten werden.
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB[A]
Tag Nacht
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegean-
stalten
45 35
Reine Wohngebiete (WR) 50 35
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsie-
dungsgebiete (WA)
55 40
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete
(MI)
60 45
Urbane Gebiete (MU) 63 45
Gewerbegebiete (GE) 65 50
Industriegebiete (GI) 70 70
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich ist insbesondere durch Verkehr slärmimmissionen der umlie-
genden Straßen Oskar-Jäger Straße im Osten, Widdersdorfer Straße im Süden sowie
den querenden Maarweg vorbelastet. Auch der Lärm der Bahntrassen der Deutschen
Bahn AG, welche nördlich entlangführen sowie der HGK-Trasse (Häfen und Güterver-
kehr Köln AG), welche den Änderungsbereich im Weste n begrenzt, wirkt auf den Än-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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derungsbereich ein. Zudem unterliegt der Entwicklungsraum Max Becker-Areal zumin-
dest in Teilen einer intensiven gewerblichen Nutzung, so dass Gewerbelärmimmissio-
nen auf den Änderungsbereich einwirken und von diesem ausgehen.
Durch das Büro Peutz Consult GmbH (2026b) wurden die vom Verkehr und Gewerbe
verursachten und auf den Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplan Max Becker-Areal wirkenden Lärmemissionen analysiert und bewertet.
Verkehrslärm:
Die Berechnungsergebnisse des Lärmgutachtens für da s Max Becker-Areal zeigen,
dass die höchsten Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Norden des Plangebiets im
Nahbereich der Bahntrasse sowie entlang der Straßen Maarweg und Widdersdorfer
Straße zu erwarten sind. Im Nahbereich der Bahntrasse werden die schalltechnischen
Orientierungswerte der DIN 18005 für urbane Gebiete um bis zu 23 dB überschritten.
Die verwaltungsrechtlich als Grenze zur Gesundheits gefährdung angesehene
Schwelle von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts wird durch den Verkehrslärm um bis
zu 13 dB überschritten. Dies betrifft auch die Bere iche innerhalb des Gleisbogens im
Nordwesten des Änderungsbereichs. Im Nahbereich der Straßen Widdersdorfer
Straße und Maarweg werden die Orientierungswerte de r DIN 18005 für urbane Ge-
biete tags um bis zu 12 dB und nachts um bis zu 13 dB überschritten. Die Grenze zur
Gesundheitsgefährdung wird auch am Maarweg überschr itten. An der Widdersdorfer
Straße 192, auf Höhe des Gewerbegebietes östlich des Max Becker-Areals liegen die
Werte bei max. 69,3 dB(A) tags und 60,3 dB(A) nacht s. Auf Höhe des westlich des
Maarwegs gelegenen Gewerbegebiets liegen die Werte an der Widdersdorfer Straße
234 zwischen 70,5 dB(A) tags und 61,1 dB(A) nachts.
Gewerbelärm
Entsprechend dem Gutachten von Peutz Consult GmbH (2026c) werden folgende ge-
werbebezogenen Geräuschquellen als für die Belastung des Plangebiets maßgeblich
identifiziert: Pkw-Stellplatzflächen mit den dortigen Parkvorgängen, Fahrbewegungen
von Lkw und Pkw, Lkw-spezifische Einzelgeräusche, Verladevorgänge, Schallabstrah-
lung über Hallen, haustechnische Anlagen, Tiefgarag en und Schallabstrahlung von
Einkaufswagensammelboxen.
Im Umfeld des Plangebiets sind folgende Nutzungsans ätze für die Lärmbelastung
maßgeblich: Supermärkte, Metallblechstanzerei, Kleingastronomie, Werk-/Lager-/Ver-
triebshallen, Schreinerei, Gewerbe-/Büro-Campus mit diversen gewerblichen, gastro-
nomischen, kulturellen Nutzungen sowie einem Hotel, Logistik(zentrum), Pkw-Stell-
plätze und Anlieferbereiche, Betriebshof für Abfall entsorgung, Büro/Verwaltungsnut-
zung, Kfz-Aufbereitung, Lebensmittelverarbeitung, D ruckerei, Veranstaltungsfläche/-
halle, Fenster-/Metallbaubetrieb, Fortbildungseinrichtungen, Autohaus, Lkw-/Pkw-Ver-
mietung sowie unspezifische Gewerbe-/Industrienutzu ngen innerhalb von noch nicht
(vollständig) umgesetzten Bebauungsplänen.
Die Modellierungen zur Gewerbelärmbelastung an den Plangebäuden, die sowohl für
den Tages- als auch für den Nachtzeitraum gefahren wurden zeigen, dass tagsüber
im Plangebiet des Max Becker-Areals / RheinEnergie – Betriebsgeländes in den Rand-
zonen Gewerbelärmbelastungen von 48 bis 66 dB(A) au ftreten. Werte über 60 dB(A)
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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ergeben sich im Nahbereich zu den Gewerbegebieten an der West-, Südost- und Ost-
grenze des Max Becker-Areals / RheinEnergie - Betriebsgeländes.
In den Nachtstunden bewegen sich die Gewerbelärmbelastungen zwischen 34 und 51
dB(A) im Bereich des Max Becker -Areals/RheinEnergi e-Betriebsgelände, wobei
Werte > 45 dB(A) an der Süd- und punktuell der Ostgrenze dieses Betrachtungsraums
auftreten. Im Bebauungsplangebiet (westlich des Maarwegs) sind nachts Immissions-
werte zwischen 40 und 56 dB(A) vorzufinden.
Im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung (Peutz Consult GmbH 2026c) wurde
für die vorhandenen gewerblichen Nutzungen, die sic h aus Büros, Kfz-Aufbereitung,
Lager und Vertrieb sowie der Baukörper eines Lebensmittel verarbeitenden Betriebes
zusammensetzen flächenhaft ein Schallleistungspegel von LW'' = 65 dB(A)/m² im Ta-
geszeitraum berücksichtigt, was den Vorgaben der DIN 18005 zu unbekannten Indust-
riegebieten entspricht. Im östlich angrenzenden Gewerbegebiet treten Werte über >45
dB(A) im nordöstlichen Randbereich auf.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleibt der Status quo be-
stehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit Umsetzung der Planung werden die Nutzungen im P langebiet neu geordnet. Die
als Industrieflächen (GI) gekennzeichneten Flächen westlich des Maarwegs und öst-
lich des Max Becker-Areals werden in Gewerbeflächen (GE) umgewidmet. Das Gebiet
des Max Becker-Areals/RheinEnergie-Betriebsgeländes erfährt eine Konvertierung
von Industrie- und Gewerbeflächen in einen Komplex aus Gemischter Baufläche, Ge-
meinbedarfs- und Grünflächen, um auf dieser Plangru ndlage die Entwicklung eines
mischgenutzten Stadtquartiers zu ermöglichen.
Damit ändern sich die Beurteilungsmaßstäbe, die an Lärmimmissionen im Gebiet an-
gelegt werden müssen.
Straßen- und Schienenverkehrslärm
In Simulationen von Peutz Consult GmbH (2026c) kann nachgewiesen werden, dass
bei Bebauung des Max Becker-Areals / RheinEnergie-B etriebsgeländes die dann
maßgeblichen Orientierungswerte für ein Urbanes Gebiet (MU) von 60 dB(A) tags und
50 dB(A) nachts an zahlreichen Plangebäudefassaden nicht eingehalten werden kön-
nen. Hiervon werden speziell Gebäude betroffen sein, die nah an den das Plangebiet
umgebenden oder querenden Straßen oder an der nördl ich gelegenen Bahnstrecke
der DB erbaut werden. Zur Erreichung gesunder Wohnverhältnisse werden auf Ebene
des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsp lans aktive und passive Schall-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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schutzmaßnahmen vorgesehen. Zentral stehende Gebäude werden durch die Abschir-
mungswirkung der umgebenden Gebäude und aufgrund der größeren Distanz zu den
Verkehrsachsen weniger betroffen.
Für die im Osten und Westen des Geltungsbereichs lo kalisierten Gewerbegebietsflä-
chen sind weniger scharfe Orientierungswerte anzusetzen. Inwieweit hier Lärmpegel-
überschreitungen durch Verkehrslärm vorliegen, kann aufgrund mangelnder Daten-
lage nicht gesagt werden. An den Gebäuden im Bereic h des dargestellten Gewerbe-
gebiets westlich des Maarwegs ergeben sich mit Ausn ahme des Immissionspunktes
U15 (Maarweg 259) entlang des Maarwegs zumeist Beur teilungspegelanstiege (Im-
missionspunkte U12, U13 und 14). Am Immissionspunkt U17 (Widdersdorfer Straße
234) ergeben sich mit Planumsetzung auf Bebauungspl anebene hingegen Beurtei-
lungspegelreduktionen. Ebenso verhält es sich im Be reich des östlich gelegenen Ge-
werbegebiets am Immissionspunkt U07 (Widdersdorfer Straße 192). Eine Unterschrei-
tung der aktuell bestehenden gesundheitskritischen Schwellenwerte wird mit dieser
Reduktion jedoch nicht bewirkt.
Von Peutz Consult GmbH (2026c) durchgeführte Simula tionen zur Verkehrslärment-
wicklung an 27 Immissionspunkten im Plangebietsumfe ld belegen, dass mit einer
Stadtquartierentwicklung in den Gemischten Baufläch en, Gemeinbedarfs- und Grün-
flächen auf dem Max Becker-Areal und RheinEnergie-Betriebsgelände an zwei Immis-
sionspunkten an der Oskar-Jäger-Straße, an vier Imm issionspunkten am Maarweg
und an acht Immissionspunkten an der Widdersdorfer Straße mit weiteren Erhöhungen
des Beurteilungspegel von bis zu 0,9 dB zu rechnen ist, wobei hier wegen Schallre-
flektionen die Gebäude am Maarweg 223 und Maarweg 229 besonders betroffen sein
werden.
Gewerbelärm
Von Peutz Consult GmbH (2026c) durchgeführte Simula tionen zeigen, dass bei Be-
bauung der Gemischten Bauflächen und der Gemeinbeda rfsfläche auf dem Max Be-
cker-Areal bzw. RheinEnergie- Betriebsgelände die R ichtwerte der TA-Lärm für Ur-
bane Gebiete (MU) von 63 dB(A) im Tageszeitraum vor allem an ostausgerichteten
und im geringen Maße auch südausgerichteten Gebäudefassaden von randständigen
Plangebäuden im Osten und im Südosten des Plangebiets überschritten werden. Maß-
geblich für die Überschreitungen im Osten sind die hier ansässigen Logistik- und
Schreinereibetriebe. Im Süden fungiert der südlich der Widdersdorfer Straße befindli-
che Supermarkt als Hauptlärmquelle.
Nachts kommt es vor allem an südausgerichteten Gebäudefassaden von an der Süd-
grenze des Max Becker-Areals / RheinEnergie-Betrieb sgeländes stehenden Gebäu-
den und punktuell an Ostfassaden eines an der Ostgr enze stehenden Plangebäudes
zu Überschreitungen des 45 dB(A)-Richtwerts.
Westlich des Maarwegs werden die Richtwerte der TA-Lärm im Nachtzeitraum zudem
an den nach Osten und Süden ausgerichteten Plangebäudefassaden überschritten.
An den lärmabgewandten Fassaden sowie an den im Zen trum des Max Becker-Are-
als/RheinEnergie-Betriebsgeländes positionierten Gebäuden werden die Immissions-
richtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete sowohl ta gs als auch nachts eingehalten.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird am Tage auf dem Max Becker-Areal
/RheinEnergie Betriebsgelände eingehalten. Im Nacht zeitraum weist die Pegelspit-
zensimulation eine Überschreitung des 65 dB(A)-Kriteriums an Plangebäudefassaden
im Randbereich der Gemischten Bauflächen auf dem Ma x Becker-Areal sowie den
Plangebäuden westlich des Maarwegs auf. Die Spitzenpegelüberschreitungen werden
durch Lkw-Verkehr auf der Logistikfläche östlich des Plangebiets, durch nächtliche An-
lieferungstätigkeiten am Supermarkt südlich des Pla ngebiets und Lkw-Verkehr auf
dem Gelände des Lebensmittel verarbeitenden Betrieb es am Maarweg bzw. durch
Nutzung von Stellplatz- und Veranstaltungsflächen verursacht.
In den Gewerbegebieten östlich des Max Becker-Areals sowie westlich des Maarwegs
gelten weniger strenge Vorgaben der TA-Lärm. Aussag en über die Gewerbelärmim-
missionen lassen sich aufgrund mangelnder Datengrundlagen jedoch nicht treffen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Mit Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans an dessen Ende die Entwicklung
eines mischgenutzten Stadtquartiers auf dem Max Bec ker-Areal und RheinEnergie-
Geländes steht, ergeben sich an diesen Standorten veränderte Maßstäbe hinsichtlich
der zulässigen Lärmimmissionen. Die teils sehr hohe Verkehrs- und Gewerbelärmbe-
lastung, die auf das Max Becker-Areal und das RheinEnergie-Betriebsgelände einwir-
ken, führen zu Überschreitungen der Orientierungswe rte der DIN 18005 und Richt-
werte der TA-Lärm für urbane Gebiete. Entsprechend sind auf Bebauungsplanebene
Schallschutzmaßnahmen für das Stadtquartier zu implementieren. Die stark vorbelas-
tete Umgebung des Plangebiets wird durch erhöhte Ve rkehrszahlen auf den umge-
benden Straßen zusätzlich belastet.
Mit der Umwidmung der derzeit als Industriefläche ( GI) bestehenden Plangebietsan-
teile östlich des Max Becker-Areals und westlich de s Maarwegs in Gewerbeflächen
(GE) wird dafür Sorge getragen, dass sich die gewer bliche Lärmbelastung durch An-
siedlung lärmverursachender Industriebetriebe im Plangebiet nicht verschärft.
Im Ergebnis führt die geplante Änderung des Flächen nutzungsplans (FNP) nicht zu
unlösbaren Lärmkonflikten.
7.5.12.2 Erschütterungen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Der Änderungsbereich wird im Norden durch drei Glei strassen der Deutschen Bahn
begrenzt und in zentraler Lage von der HGK-Trasse gequert. Bei Zugdurchfahrten wir-
ken Erschütterungen und erschütterungsinduzierter S ekundärluftschall auf Teile des
Änderungsbereiches ein.
In einem von Peutz Consult GmbH (2025a) vorgelegten Erschütterungsgutachten für
den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan werden für den Tageszeitraum
(06:00 - 22:00 Uhr) 437 und den Nachtzeitraum (22:00 – 06:00) 145 Zugdurchfahrten
pro 24 Stunden angegeben. Die Durchfahren verteilen sich auf S-Bahnen, ICE-, RB-,
RE-, RRX- sowie Güterzüge. Im Einflussbereich relev anter Erschütterungseinwirkun-
gen finden sich auf dem Max Becker-Areal/RheinEnerg ie-Betriebsgelände derzeit
keine Gebäude.
Westlich des Änderungsbereiches verläuft die Bahnst recke Köln–Frechen. Die ehe-
malige, auch „Klüttenbahn“ genannte, Stammstrecke der Köln-Frechen-Benzelrather
Eisenbahn (KFBE) wird heuten von der Häfen- und Güt erverkehr Köln betrieben. Der
Güterverkehr wurde eingestellt, so dass die Bahnstr ecke heute ausschließlich dem
Personenverkehr dient. Im Bereich des Änderungsbereichs wird die Strecke eingleisig
und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem Bestandsfall. Bei e iner möglichen Reaktivierung der
Betriebsbahn ist mit einer geringfügigen Zunahme der Erschütterungen zu rechnen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Von den im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzung en (Wohnen, Gemeinbe-
darfsfläche, Grünfläche, Gewerbeflächen) gehen keine Erschütterungen aus.
Durch die FNP-Änderung werden jedoch sensiblere Nutzungsarten dargestellt. Bei Re-
alisierung einer verbindlichen Bauleitplanung werde n Gebäude in den Änderungsbe-
reich eingebracht, die von den bahnbetriebsbedingten Erschütterungen betroffen sein
können. Die Wirkung der Erschütterungen auf die Pla ngebäude wurden im Rahmen
einer erschütterungstechnischen Untersuchung (Peutz Consult GmbH 2025a) zum Be-
bauungsplanvorhaben analysiert und bewertet. Die Auswertung zeigt, dass die Grenz-
werte der DIN 4150 Teil 2 im Nahbereich der Bahntrasse (Messstellen in 28 m Entfer-
nung zur Bahntrasse) nicht eingehalten werden. Hier ist speziell die nächtliche Er-
schütterungsbelastung relevant, die durch nächtlich e Vorbeifahrten von Güterzügen
verursacht wird.
Die verursachten Sekundärschallimmissionen (Vibrati onen der Gebäudedecken
und/oder Wände die sich als Druckwellen auf die Luft übertragen und zumeist als Dröh-
nen wahrgenommen werden) in den Plangebäuden werden ausschließlich nachts in
28 m und 80 m Entfernung zur Bahntrasse überschritt en. Die Überschreitungen der
kritischen Schwellenwerte sind für die Nutzung der Plangebäude innerhalb der darge-
stellten Gemischten Baufläche relevant. Für die Gebäude in der Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung Schule sind die nächtlichen Überschreitungen zu vernach-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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lässigen. Die Referenzgröße zur Beurteilung der Sekundärschallbelastung wird im vor-
liegenden Gutachten aus diversen Regelwerken (24. B ImSchV, VDI 2719, TA Lärm,
DIN 45680) zusammengestellt.
Die Erschütterungswirkung der HGK-Trasse haben kein e nennenswerten Auswirkun-
gen auf die geänderte Darstellung der Nutzung als G ewerbegebiet für die Bereiche
zwischen HGK-Trasse und Maarweg.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Verm eidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erheblich nach teiliger Umweltauswirkun-
gen erforderlich.
Bewertung:
Die Flächennutzungsplanänderung löst keine unmittel baren Auswirkungen durch Er-
schütterungen und sekundären Luftschall aus. Allerd ings ergeben sich aus der Flä-
chenänderung teilweise sensiblere Nutzungen, die mit höheren Anforderungen an den
Erschütterungsschutz verbunden sind. Mit Realisieru ng des Bebauungsplans „Max-
Becker-Areal“ ist nachts mit schädlichen Umwelteinw irkungen infolge von Erschütte-
rungsimmissionen durch Zugdurchfahrten auf den Glei strassen der Deutschen Bahn
im Bereich der Gemischten Baufläche zu rechnen. Die Schaffung gesunder Wohnver-
hältnisse ist durch die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen an den geplanten
Gebäuden zu gewährleisten.
7.5.12.3 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken
zum Beispiel Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Explosionsgefahr/Gefahrgüter
Informationen zu Explosionsgefahren und Gefahrgüter, welche das Plangebiet tangie-
ren liegen nicht vor.
Störfallrisiko
Im KABAS-Auszug des LANUV NRW (2025) wird der auf dem RheinEnergie Betriebs-
gelände stehende Gaskugelbehälter als Betriebsberei ch mit Grundpflichten gemäß
StöV geführt. Für dieses Objekt liegt der Stadt Köl n eine Stilllegungsanzeige vom
08.02.2021 vor, so dass ein Störfallrisiko aktuell nicht besteht.
Ca. 670 m nördlich des Änderungsbereiches befindet sich ein weiterer Betrieb mit
Grundpflichten gemäß StöV. Ein angemessener Sicherheitsabstand des letztgenann-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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ten Standorts besteht zum Änderungsbereich. Im unmi ttelbaren Umfeld des Ände-
rungsbereiches finden sich darüber hinaus Betriebe mit genehmigungsbedürftigen An-
lagen.
Kampfmittel
Der Änderungsbereich liegt grundsätzlich in einem B ombenabwurfgebiet bzw. in ei-
nem Gebiet in dem vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben. Nach den Luft-
bildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düssel-
dorf (KBD) bestehen mehrere konkrete Verdachtsmomente auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges. Diese betreffen militärische Anlagen in zwei Teil-
flächen im Bereich des Gleisbogens. Innerhalb des G ewerbegebietes westlich des
Maarwegs existiert der Verdacht auf zwei weitere Mi litäreinrichtungen (Laufgräben).
Ein konkreter Verdacht auf einen Bombenblindgänger (Verdachtspunkt Nr. 2730) exis-
tiert nördlich der Flächen für Ver- und Entsorgung, nördlich des Gaskugelbehälters,
innerhalb der zukünftig als Gemeinbedarfsfläche dargestellten Fläche. Für den Bereich
Maarweg 221 ist der Bombenblindgänger Nr. 834 und für den Maarweg 223 der Blind-
gänger Nr. 835 als geräumt dokumentiert. Ein weiterer geräumter Bombenblindgänger
(Nr. 837) befindet sich westlich des Maarwegs im Be reich der Widdersdorfer Straße
234 sowie östlich des Maarwegs im Bereich der Widdersdorfer Straße 190 (Blindgän-
ger Nr. 833).
Magnetfeldbelastung
Die Oberleitungen entlang der - das Plangebiet nördlich begrenzenden - Schienentras-
sen der Deutschen Bahn werden in der Regel mit eine r Frequenz von 16 ⅔ Hertz
betrieben .
Informationen zur Magnetfeldbelastung, die von dem im Plangebiet befindlichen Um-
spannwerk ausgehen, liegen nicht vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Es ergeben sich zum Bestandsfall keine Änderungen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Störfallrisiko
Der Gaskugelbehälter bleibt im Plangebiet als kultu rhistorisches Zeugnis und mar-
kante Landmarke bestehen. Ein Risiko geht von dem Behälter nicht aus.
Die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Störfallbetriebes ist in den ge-
planten Nutzungen nicht gegeben, so dass eine Erhöh ung des Störfallrisikos mit der
Flächennutzungsplanänderung ausgeschlossen ist.
Kampfmittel
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Die konkreten Verdachtspunkte sowie die zu überbauenden Flächen sind zu überprü-
fen. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes findet die Empfehlung einer Über-
prüfung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung der Bezirksregierung Düs-
seldorf Berücksichtigung. Es kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst be-
gleitet werden und etwaige Kampfmittelfunde ordnung sgemäß behandelt und ent-
schärft werden. Die nicht geräumten Bereiche bezieh en sich auf die Bestandsbebau-
ung, die im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude sowie innerhalb der Gewerbe-
gebiete westlich des Maarwegs und östlich des Max B ecker-Areals erhalten bleiben
soll. Im Rahmen der Umsetzung von Baumaßnahmen wird in diesen Bereichen die
Kampfmittelräumung ebenfalls zu beachten sein.
Magnetfeldbelastung
Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht eine Verkleinerung der Fläche für Ver-
und Entsorgung vor. Mit dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan soll
das bestehende Umspannwerk abgebaut und flächensparend neu an der Westgrenze
des RheinEnergie-Betriebsgeländes aufgebaut werden. Mit Umsetzung der Planung
werden Gebäude errichtet, die den dauerhaften Aufenthalt von Menschen zum Zweck
haben. Diese werden teilweise nah zu Quellen elektr omagnetischer Abstrahlung
(Oberleitung, Umspannwerk, Trafostationen) errichtet.
Nördlich angrenzend an das Plangebiet verläuft eine Schienentrasse der Deutschen
Bahn. Die Oberleitungen werden in der Regel mit ein er Frequenz von 16 ⅔ Hertz be-
trieben. Das Plankonzept sieht einen Mindestabstand von 10 m von der Bahntrasse
zur nächsten Wohnbebauung vor, um hinsichtlich der elektrischen und magnetischen
Felder den städtischen Vorsorgewert zu erfüllen. Im Rahmen der Planung ist dafür
Sorge zu tragen, dass über geeignete Abstände zu Trafostationen und die Umspann-
station die Einhaltung des stadtinternen Vorsorgewe rtes für die magnetische Fluss-
dichte von 1 µT sichergestellt werden .
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausglei chsmaßnahmen nachteiliger
Umweltauswirkungen erforderlich.
Bewertung:
Störfallrisiko
Mit der Flächennutzungsplanänderung wird das Störfallrisiko nicht erhöht.
Kampfmittel
Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch ist nach Sanierung, Überprüfung und ggf.
anschließender Räumung der neu zu bebauenden oder u mgenutzten Flächen nicht
mehr gegeben. Teilflächen, in denen die Bestandsbeb auung erhalten bleibt, wurden
nicht überprüft.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Magnetfeldbelastung
Mit den geplanten Darstellungen im Flächennutzungsplan sind keine direkten nachtei-
ligen Umweltauswirkungen in Bezug auf mögliche Magnetfeldbelastungen verbunden.
Die Flächen für die Ver- und Entsorgung werden in der Darstellung reduziert. Entspre-
chend wird das bestehende Umspannwerk abgebaut und in flächensparender Form
neu errichtet. Bei Achtung geeigneter Abstandsregeln gehen von elektromagnetischen
Feldern keine erheblichen Gesundheitsgefährdungen aus.
7.5.12.4 Besonnung/Belichtung
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Änderungsbereich ist keine Wohnbebauung dargeste llt, bei der die Vorgaben der
DIN 5043-1 zur Bewertung einer ausreichenden Besonn ung zu berücksichtigen sind.
Im Bereich der bestehenden Wohngebäude (Stadtvillen ) ist aufgrund der Einzelstel-
lung von einer ausreichenden Besonnung auszugehen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Reaktivierung der gewerblichen bzw. industriell en Nutzung auf dem Max Becker-
Areal könnten sich bei Neuerrichtung von Gebäuden veränderte Verschattungssituati-
onen an Bestandsgebäuden im Änderungsbereich und an den angrenzenden Be-
standsgebäuden der Umgebung ergeben.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Das Thema hat für die geplante FNP-Änderung keine R elevanz. Mit der geplanten
Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Osten des Änderungsbereichs die Dar-
stellung der Gewerbe- und Industriefläche in Gemisc hte Baufläche und Gemeinbe-
darfsfläche geändert. Mit der Realisierung der Wohnbebauung werden sich die künfti-
gen Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse im Änderungsbereich verändern.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kompen-
sation nachteiliger Umweltauswirkungen erforderlich.
Bewertung:
Die Beurteilung ausreichender Besonnung- und Belich tungsverhältnisse entfaltet für
die Standortentscheidung auf Ebene des Flächennutzungsplanes keine Relevanz und
wird auf Ebene des Bebauungsplanes nach den Vorgabe n der DIN 5043-1 geprüft.
Nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der geplant en Änderung des Flächennut-
zungsplanes nicht zu besorgen.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Laut Denkmalkarte der Stadt Köln finden sich im Änd erungsbereich drei denkmalge-
schützte Wohngebäude, die um 1905 bis 1907 erbaut wurden. Hierbei handelt es sich
um zwei Arbeitervillen an der Widdersdorfer Str. 19 6-196a (Denkmallistennummer
7471) und 206-208 (Denkmallisten-nummer 7472), die mitsamt ihren angrenzenden
Grünflächen unter Schutz gestellt worden sind. Zusä tzlich ist das Wohngebäude an
der Widdersdorfer Str. 192 (Denkmallistennummer 6604) in die Denkmalliste der Stadt
Köln eingetragen. Die straßenbegleitende Einfriedungsmauer der drei Gebäude an der
Widdersdorfer Straße sind ebenfalls denkmalgeschütz t. Zudem liegt im östlichen Än-
derungsbereich an der Widdersdorfer Straße 190 (Den kmallistennummer 7334) ein
eingetragenes Denkmal aus vier Industriebauten aus dem Baujahr 1898 bis 1916. Die
westlichen Gebäude, Verwaltungsgebäude (Flurstück 6 09), ehemaliges Kondensati-
onsgebäude (Flurstück 604), ehemalige Wassergasanstalt, später Montagehalle (Flur-
stück 606) und das ehemalige Dampfkesselhaus und Au fenthaltsgebäude (Flurstück
605), liegen innerhalb des Geltungsbereichs, die ehemalige Elektrozentrale und Trans-
formatorenhaus (Flurstück 612) liegt außerhalb. Alle Teile des Denkmals sind, ebenso
wie die Denkmäler Widdersdorfer Str. 188a, 192, 196-196a und 206-208 Teil des ehe-
maligen Gaswerksgeländes. Dieser Zusammenhang muss erfahrbar bleiben. Die Um-
gebung der Denkmäler innerhalb und außerhalb des Ge ltungsbereichs unterliegt da-
her dem Umgebungsschutz gem. § 9 (2) Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW.
Die Eisenbahnstrecke der HGK-Trasse (ehemalige „Klüttenbahn“), die im Westen den
Änderungsbereich begrenzt, wird in der Denkmalliste der Stadt Köln unter der Nummer
7471 geführt.
Hinweise zu Bodendenkmälern sind für den Änderungsbereich nicht bekannt.
Planungsrelevante Sachgüter stellen die Infrastrukturanlagen in Form einer Gasregel-
station und eines Umspannwerks sowie die Brückenanlagen über die HGK-Trasse dar.
Auch der Gaskugelbehälter stellt ein industrielles Kulturzeugnis dar.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Änderungen zum Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans kommt es nicht zu unmittelbaren Aus-
wirkungen auf Kultur- oder Sachgüter. Im Rahmen des im parallelen Verfahren in Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplanes werden die de nkmalgeschützten Objekte er-
halten. Als Zeugnis der Nutzungsgeschichte des Quartiers werden die Gebäude in die
Planung integriert und in ihrem Bestand erhalten.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Zudem erfolgt der Hinweis, dass bei zufälligen Funden und Befunden nach §§ 15 und
16 DSchG NW das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmal-
pflege der Stadt Köln als zuständiges Fachamt unver züglich zu informieren und die
Fundstelle bis zur Begutachtung durch das Fachamt in unverändertem Zustand zu er-
halten sind.
Mit der Realisierung des im parallelen Verfahren au fgestellten Bebauungsplanes ent-
stehen neue Sachgüter in Form der geplanten Bebauung. Das Umspannwerk und die
Gasregelstation werden zurückgebaut und flächenschonend neu im Plangebiet errich-
tet. Die Brückenbauwerke werden bedarfsgerecht umgestaltet. Der Stadtentwicklungs-
ausschuss der Stadt Köln hat 2023 beschlossen, dass der Gaskugelbehälter als Land-
marke des industriellen Erbes im weiteren Verfahren zu qualifizieren ist.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausglei chsmaßnahmen nachteiliger
Umweltauswirkungen erforderlich.
Bewertung:
Die FNP-Änderung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Denkmäler. Auf Bebau-
ungsplanebene werden die vorhandenen Denkmäler sowi e Bauten des industriellen
Erbes wie der Gaskugelbehälter und das Uhrenhaus in die städtebauliche Planung
integriert. Dies ist positiv zu werten.
7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung,
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern -
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Änderungsbereich kommt es zu keinen erheblichen Emissionen von Licht, Gerü-
chen, Strahlung oder Wärme. Belastung im Bereich de s Umspannwerks durch elekt-
romagnetischen Felder sind nicht bekannt (vgl. Kapitel 7.5.12.3). Es kann davon aus-
gegangen werden, dass die Bestandsgebäude im Plange biet an die Mischwasserka-
nalisation angeschlossen sind. Ferner ist davon aus zugehen, dass die im Plangebiet
anfallenden Abfälle und Abwässer regelgerecht entsorgt werden.
Die Firma Max Becker GmbH & Co. KG hat am 27.12.202 2 die Stilllegung nach § 15
Abs. 3 BImSchG für ihren Betriebsbereich (Schrottpl atz) auf dem Max Becker-Areal
eingereicht. Das Stilllegungsverfahren ist zum derz eitigen Zeitpunkt noch nicht abge-
schlossen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Änderungen zum Bestand.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Eine Realisierung von Vorhaben, die in erheblichem Umfang Gerüche, Strahlung oder
Wärme emittieren, wird durch die geänderte Darstell ung der Art der Nutzung im Flä-
chennutzungsplan grundsätzlich unterbunden.
Durch die Ansiedelung der neuen Bebauung mit entspr echender Infrastruktur kommt
es im Realisierungsfall des Bebauungsplanes zu einer Zunahme künstlicher Lichtquel-
len im Plangebiet. Es werden Abfälle und Abwässer a nfallen, für die eine geregelte
Entsorgung auf den nachgelagerten Genehmigungsverfa hren organisiert werden
muss.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Die Formulierung von Maßnahmen ist im Rahmen der FN P-Änderung nicht erforder-
lich.
Bewertung:
Die Vermeidung von Geruchs-, Wärme-, Licht- und Str ahlungsemissionen hat für die
Standortentscheidung auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine Bedeutung. Glei-
ches gilt für die Entsorgung von Abfällen und Abwäs sern. Im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung ist Sorge zu tragen, dass entsprechende Regelungen in die Pla-
nung integriert werden.
7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von
Energie -
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich hat heute keine Bedeutung für die Gewinnung regenerativer
Energie oder Energieeffizienz.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Inwiefern ein industriell-gewerblicher Nachfolgebet rieb bzw. Nachfolgebetriebe auf
dem Max Becker-Areal die Nutzung erneuerbarer Energie und eine effiziente Nutzung
von Energie vorsieht bzw. vorsehen, ist ohne konkre te Planung nicht absehbar, so
dass eine Aussage zum Umweltzustand bei Nichtdurchf ührung der Planung nicht er-
folgen kann. Im Rest des Änderungsbereiches bliebe der Status quo vermutlich vorerst
bestehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Im Rahmen des im parallelen Verfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
wurde durch die Pandion und RheinEnergie (2026) ein e Machbarkeitsstudie zur Nut-
zung von verschiedenen Energieformen erarbeitet. Da rauf aufbauend werden die
möglichen Energieformen im Weiteren in einem Energi ekonzept konkretisiert. Im Be-
bauungsplan finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln Anwendung. Mit den
Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz soll e ine Minderung des Energiebe-
darfs, eine effiziente Bereitstellung des verbleibenden Energiebedarfs und der Einsatz
erneuerbarer Energien zur Bedarfsdeckung sichergestellt werden. Hierzu wurden ver-
bindliche Anforderungen, zu denen unter anderem die Einhaltung des Standards KfW-
Effizienzgebäude 40 EE oder alternativ der Einsatz von Photovoltaik gehören, formu-
liert.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausglei chsmaßnahmen zur Kompen-
sation nachteiliger Umweltauswirkungen erforderlich.
Bewertung:
Der Änderungsbereich weist keine Bedeutung für die Gewinnung erneuerbarer Ener-
gien auf. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Ma x-Becker-Areal“ finden die
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln Anwendung. In einem Energiekonzept wer-
den im weiteren Verfahren Energieformen für das Plangebiet konkretisiert.
7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbeson-
dere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Teil abschnitt Region Köln) ist der
Großteil des Änderungsbereichs als Allgemeiner Sied lungsbereich (ASB) dargestellt.
Die im Norden befindlichen Gleisanlagen werden als Bahnbetriebsfläche ausgewie-
sen.
Der Änderungsbereich liegt außerhalb von planerisch zu berücksichtigenden Schutz-
gebieten des Landschaftsplans der Stadt Köln. Das n ächstgelegene Landschafts-
schutzgebiet „LSG Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ liegt ca.
250 m nördlich des Westrands des Plangebiets. Ca. 2 00 m westlich der Plangebiets-
grenze befindet sich eine geschützte Allee, die die Vitalisstraße begleitet.
Das Plangebiet liegt in der grünen Umweltzone der Stadt Köln, die im Luftreinhalteplan
der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln ausgewiesen wird. Seit
1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone fahren.
Zur Luftsituation wird auf das Kapitel 7.5.6. Luft verwiesen.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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91
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Auswirkungen auf die oben benannten Pläne sind bei Nichtdurchführung der Planung
nicht zu erwarten.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplane s wird eine Planung vorberei-
tet, die den Zielen des Regionalplanes entspricht u nd eine Siedlungsentwicklung der
Gemeinden auf den Flächen vollziehen lässt, die im Regionalplan bereits als Sied-
lungsbereiche dargestellt sind. Die geplanten Darst ellungen im Flächennutzungsplan
führen somit zu keinem Konflikt. Der Landschaftspla n ist von der Planung nicht tan-
giert. Auch sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und des Immissions-
schutzrechtes wird durch die geänderte Darstellung nicht widersprochen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Bewertung:
Im gültigen Regionalplan liegt der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans
(FNP) für das geplante Stadtquartier im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB), so dass
sich keine sich widersprechenden Darstellungen zwischen Regionalplan und Flächen-
nutzungsplan ergeben. Auch sonstigen Plänen, insbes ondere des Wasser-, Abfall-
und des Immissionsschutzrechtes, wird durch die geänderte Plandarstellung nicht wi-
dersprochen.
7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechts-verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten
werden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der
Stadt Köln (Abgrenzung der Kölner Umweltzone 01.10.2019).
Die Hintergrundbelastung im Plangebiet basiert auf den Messwerten der LANUV-
Messstation Köln-Chorweiler und Köln-Rodenkirchen (RODE). Das Jahresmittel gebil-
det aus den Messwerten beider Stationen weist für N O
2 einen Wert von 17,5 µg/m 3,
für PM 2,5 einen Wert von 8,8 µg/m 3 und für PM 10 einen Wert von 13,5 µg/m 3 aus.
Grenzwertüberschreitungen entsprechend des 39. BImSchV zum Schutz der mensch-
lichen Gesundheit konnten hier für die vordringlich zu betrachtenden Schadstoffe NO 2,
PM 10 und PM 2,5 im Jahr 2023 nicht festgestellt werden (siehe Kapitel 7.5.6.).
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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92
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte es auf dem Max Becker-Areal zur Wieder-
ansiedlung von Industrie- und Gewerbegebieten komme n. Je nach Art der Betriebe
wären zusätzliche Belastungen der Luftqualität mögl ich. Dies wäre in einem entspre-
chenden Genehmigungsverfahren zu prüfen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan lie gt innerhalb der ausgewiesenen
Umweltzone des Luftreinhalteplans. Mit der Realisierung des Bebauungsplanes erfolgt
die Entwicklung eines Stadtquartiers, mit Wohnen, Gewerbe, Verkehr und sozialer Inf-
rastruktur, die mit einer Zunahme des Kfz-Verkehrs und damit verbunden auch eine
Erhöhung verkehrsbedingter Luftschadstoffe einhergeht. Vergleiche hierzu auch Kap.
7.5.6 Luft.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausglei chsmaßnahmen zur Kompen-
sation nachteiliger Umweltauswirkungen auf Ebene de r Flächennutzungsplanung er-
forderlich.
Bewertung:
Das Plangebiet liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln.
Generell ist davon auszugehen, dass die Vorgaben des Luftreinehalteplans eingehal-
ten werden können und die geplanten Darstellungen i m Flächennutzungsplan keinen
direkten Konflikt mit den allgemeinen Zielen des Lu ftreinehalteplans auslösen. Dies
konkret zu überprüfen ist Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung. Nach dem der-
zeitigen Kenntnistand kommt es durch die Umsetzung des Bebauungsplanes zu keiner
erheblichen Zunahme von Emissionen durch den progno stizierten Mehrverkehr oder
Gebäudeheizungen, die eine Überschreitung der Werte nach der 39. BImSchV erwar-
ten lässt (vergleiche hierzu auch Kap. 7.5.6 Luft).
7.5.18 Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchsta-
ben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden,
Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete,
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6
Nummer 7 i BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Gewachsene Böden auf unversiegelter Fläche sind ein e Grundvoraussetzung für ein
funktionierendes Wechselwirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Sie bieten
Raum für den Aufwuchs von Vegetation, die die Lebensraumgrundlage für die Tierwelt
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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bzw. die biologische Vielfalt allgemein schafft. Durch das Wirkgeflecht aus Boden und
Vegetation werden weitreichende Parameter im Zusamm enhang mit dem Wasser-
kreislauf und dem (Lokal)klima, den Luftverhältnissen und der Landschaftsästhetik ge-
steuert. Insgesamt trägt ein ungestörtes Zusammenspiel – welches man landläufig als
intakten Naturhaushalt beschreiben kann – zu einem Umfeld bei, das dem Men-
schen/der Bevölkerung und seiner/ihrer Gesundheit zum Nutzen ist.
Die Art der anthropogenen Nutzung als Industriestan dort verbunden mit hohem Ver-
siegelungsgrad infolge Bebauung und Verkehrsflächen hat den Änderungsbereich
charakteristisch geprägt und teils negativen Einflu ss auf die Wechselwirkungen zwi-
schen den einzelnen Schutzgütern genommen. So wurde n die Böden aufgrund der
industriellen Vornutzung verunreinigt. Die Versicke rung von Regenwasser ist auf ei-
nem Großteil des Änderungsbereiches nicht möglich, so dass Wasserhaushalt und
Boden in ihren Funktionen erheblich gestört sind. G ute luftreinigende Wirkungen ge-
hen von den vielen Bestandsbäumen auf dem Max-Becke r-Gelände aus, welche
gleichzeitig Lebensräume für verschiedene Vogelarte n und Insekten darstellen. Der
Änderungsbereich wurde hinsichtlich der Umweltgüter stark beansprucht, aber auch
durch Kultur- und Sachgüter (denkmalgeschützte Gebä ude und sonstige Objekte im
östlichen Änderungsbereich) bereichert. Aufgrund de r Nutzung und der innerstädti-
schen Lage wirken Vorbelastungen in Form von Kfz-Ve rkehr verursachten Lärm- und
Luftimmissionen auf die Luftgüte und die Gesundheit des Menschen ein, wobei der
Standort vornehmlich dem Arbeiten dient(e). Die int ensiv genutzten und überprägten
Gewerbegebiete im Westen und am Rand des Änderungsb ereichs im Osten stellen
gestörte Standorte dar, die für die Belange des Umweltschutzes keinen Wert besitzen,
sondern durch sehr hohe Flächenversiegelung und Ver kehr eher belastend auf diese
einwirken.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer industriellen/gewerblichen Folgenutzung w äre das Wirkungsgefüge zwi-
schen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Bod en, Wasser, Luft, Klima, Land-
schaft und biologische Vielfalt auf dem Max Becker- Areal weiterhin stark belastet. In-
folge einer nicht auszuschließenden baulichen Nachverdichtung und Versiegelung wä-
ren weitere nachteilige Folgewirkungen auf den Naturhaushalt nicht unwahrscheinlich.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bereitet die Veränderung der be-
stehenden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
vor. Durch die künftige Darstellung einer Grünfläch e im östlichen Bereich des Ände-
rungsbereichs sowie im Norden entlang der Bahngleise und dem vollständigen Entfall
der Industriefläche ist eine Verbesserung des Zusammenspiels zwischen den Schutz-
gütern zu erwarten. Ebenso kann die Änderung von ei ner industriellen zu einer ge-
werblichen Nutzung für die Bereiche westlich des Maarwegs und östlich des Max-Be-
cker-Areals die Entstehung von Immissionen (Lärm, G eruch Erschütterungen, Strah-
lung, Luftverunreinigungen oder Gefahren) mindern, was positive Effekte für den Men-
schen und seine Gesundheit bewirken kann. Die gestö rten Wechselwirkungen der
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Schutzgüter untereinander bleiben aufgrund der intensiven Nutzung im gesamten Än-
derungsbereich erhalten.
Mit der Realisierung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ergeben
sich wesentliche Veränderungen für die einzelnen Umweltgüter und den dazu gehöri-
gen Wechselwirkungen untereinander. Zugunsten des M enschen werden Wohnmög-
lichkeiten in einem neu gestalteten Stadtquartier m it den dazugehörigen Infrastruktu-
ren geschaffen. Neue Lärmimmissionen werden durch e in intelligentes Mobilitätskon-
zept vermieden, das lediglich Bus- und Entsorgungsv erkehre auf der Mobilitätstrasse
zulässt. Ansonsten bleibt das Plangebiet weitestgeh end autofrei. Durch die Nähe zu
bestehenden Siedlungen wird das Plangebiet in eine bestehende Infrastruktur einge-
gliedert. Die verunreinigten Böden werden saniert und gesichert, um eine Gefährdung
für die menschliche Gesundheit zu unterbinden und den Boden und das Grundwasser
zu schützen. Die Planung sieht im Bereich der Gemis chten Bauflächen und der Ge-
meinbedarfsfläche eine zusätzliche Flächenversiegelung vor, die als irreversibler Ein-
griff zu werten ist und ein Zusammenspiel zwischen den einzelnen Schutzgütern in
weiten Teilen auch weiterhin unterbindet. Die neuen Gebäudestrukturen und versie-
gelten Bereiche nehmen Einfluss auf den lokalen Luftaustausch und das Klima. Zudem
wird der Abtransport schadstoffbefrachteter Luft he rabgesetzt. Die geplanten Begrü-
nungsmaßnahmen können die Auswirkungen auf die Umwelt abmildern. Insbesondere
die Anlage der von Süden nach Norden sowie von Oste n nach Westen durchziehen-
den öffentlichen Grünfläche stellt zukünftig einen wichtigen Baustein zur Schaffung
neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Kaltlufte ntstehungsfläche und versicke-
rungsfähige Böden, in dem sich die vielfältigen Bodenfunktionen reetablieren können,
dar. Gleichzeitig verliert das Gebiet großflächige Brachflächen, die eine ungeregelte
Entwicklung ermöglichten. Die denkmalgeschützten Ge bäude und identifikationsstif-
tenden Objekte (Gaskugelbehälter und Uhrenhaus) wer den in die Planung integriert
und im Bestand gesichert.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausglei chsmaßnahmen nachteiliger
Umweltauswirkungen erforderlich.
Bewertung:
Die Änderung des Flächennutzungsplans führt nicht d irekt zu einer negativen Ände-
rung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Bo-
den, Wasser und Luft. Auf Ebene eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens kön-
nen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahm en formuliert werden, die
die negativen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
abmildern. Für den östlichen Änderungsbereich wirkt sich die Erhöhung des Grünflä-
chenanteils positiv auf die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgü-
tern aus und mildert die negativen Effekte durch di e Zunahme der Anteile von Ge-
mischter Baufläche und Gemeinbedarfsflächen ab. Im westlichen und östlichsten Än-
derungsbereich führt die Darstellungsänderung von e iner Industrie- in eine Gewerbe-
fläche zu immissionsärmeren Effekten für den Menschen.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf
die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1
Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land-
schaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 2 ge mäß DIN EN 1998-1/NA (2011).
Dort werden vier Zonen - 0 bis 3 - zur Erdbebengefä hrdung ausgewiesen. Demnach
können im Änderungsbereich starke Erdbeben auftrete n. Es wird auf die
DIN4149:2005-04 „Bauten in Deutschen Erdbebengebieten“ hingewiesen, die zur be-
rücksichtigen ist. Im Änderungsbereich liegt die ge ologische Untergrundklasse T
vor.Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrop hen sind für den Änderungsbe-
reich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Der Umweltzustand bei Nichtdurchführung der FNP-Änd erung entspricht dem Be-
stand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Neben den Bestandsgebäuden im westlichen und östlic hen Änderungsbereich, wer-
den neue Gebäude auf dem Gelände des Max-Becker- und des Rhein Energie Areals
entstehen. Diese sind unter Beachtung der Hinweise der DIN EN 1998-1/NA (2011) zu
errichten. Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Änderungsbereich erhöht. Die
Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit vo n Gebäuden für Rettungs-
kräfte sind auf den nachfolgenden Genehmigungsebenen zu berücksichtigen. Insofern
erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder
Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Bo-
den, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische V ielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kul-
tur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen er heblicher nachteiliger Um-
welt-auswirkungen:
Solche Maßnahmen sind auf der FNP-Ebene nicht erforderlich.
Bewertung:
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für
den Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzu nehmen. Die Wahrscheinlich-
keit wird durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplans nicht erhöht. Nega-
tive Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung sind nicht zu erwarten.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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7.5.20 Eingriffsregelung
(§ 1a Abs. 3 BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Rahmen der FNP-Änderung greift die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6
BauGB nicht.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Entspricht dem Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Eingriffsregelung ist im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplan-verfahrens anzuwenden. Ob und welche eingr iffsrelevante Biotopbestände
durch die Flächennutzungsplanänderung betroffen sein werden oder erhalten werden
können, wird im Rahmen des Bebauungsplanes entsprec hend den gesetzlichen An-
forderungen des § 14 Bundnaturschutzgesetzes, des § 30 Landesnaturschutzgeset-
zes und des BauGB § 1a Abs. 3 zu ermitteln und zu beurteilen sein.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Max-Becker-A real“ wurde ein Grünord-
nungsplan erstellt. Die planungsrechtliche Beurteil ung der innerhalb des Änderungs-
bereichs zum Flächennutzungsplan gelegenen Flächen erfolgt nach § 34 BauGB. Für
diese Flächen ist festzuhalten, dass die Eingriffe keine Ausgleichspflicht im Sinne von
§ 1a Abs.3 S. 6 BauGB auslösen, da Eingriffe vor de r planerischen Entscheidung be-
reits zulässig waren oder erfolgten. (vgl. Kap. 3.2 .1 GOP urbanegestalt PartGmbB &
NEOGRÜN 2026). Schützenswerte zu fällende Bäume werden nach der Baumschutz-
satzung der Stadt Köln ausgeglichen.
Für die westlich und östlich dargestellten Gewerbeg ebiete ist ebenfalls anzunehmen,
dass aufgrund der innerstädtischen dicht bebauten Lage die Flächen nach § 34 BauGB
zu bewerten sind.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen er heblicher nachteiliger Um-
welt-auswirkungen:
Solche Maßnahmen sind auf der FNP-Ebene nicht erforderlich.
Bewertung:
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung greift die Eingriffsregelung gemäß §
1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plan-
gebiete
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff)
Mit der FNP-Änderung sollen die planungsrechtliche Voraussetzungen zur Umsetzung
des städtebaulichen Masterplans für das Max Becker- Areal geschaffen werden. Der
Bebauungsplan „Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld“ stellt einen Umsetzungsbau-
stein innerhalb des städtebaulichen Rahmenplanungskonzepts „Entwicklungsplanung
Weststadt“ dar, welches 2021 durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln
beschlossen wurde. Zur Gewährleistung der vorgesehe nen städtebaulichen Entwick-
lung wurden die Industriegebiete westlich des Maarwegs und östlich des Max-Becker
Areals in den Änderungsbereich einbezogen, um die a nsässigen Gewerbebetriebe in
ihrem Bestand und in ihrer Fortentwicklung zu siche rn und Voraussetzungen für ge-
sunde Wohnverhältnisse zu schaffen.
Mit dem 241. FNP-Änderungsverfahren „Alsdorfer Stra ße“ (Feststellungsbeschluss
durch den Rat am 16.05.2023) erfolgt bereits eine entsprechende Anpassung der Nut-
zungsdarstellungen im direkten Umfeld des Änderungsbereichs. Die Zurücknahme der
Darstellung von Industriefläche zugunsten von Gewer befläche wurde bereits südlich
der Widdersdorfer Straße mit der 241. FNP-Änderungs verfahren vorgenommen. Zu-
sätzlich wurden zugunsten der Darstellung von gemischten Bauflächen (M) und Wohn-
bauflächen (W) die Darstellung eines Gewerbegebietes zurückgenommen. Dies zeigt,
dass die Vorhaben benachbarter Plangebiete im Einkl ang mit der „Entwicklungspla-
nung Weststadt“ stehen und die Entwicklungsperspektiven der „Entwicklungsplanung
Weststadt“ ebenfalls aufgreifen.
Es liegen keine Hinweise auf weitere Flächennutzung splanänderungen in der Umge-
bung vor. Eine kumulierende Betrachtung von möglich en Umweltauswirkungen ist
dadurch nicht gegeben.
7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh)
Der Belang ist für die Ebene der Flächennutzungspla nung nicht relevant. Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine erheblichen Auswirkungen aufgrund ein-
gesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Auch von der durch den Bebauungsplan
ermöglichten Nutzungen werden bei sachgerechtem Umg ang mit umweltschädlichen
Stoffen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet.
7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternati-
ven)
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d)
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Vergleichbare Standorte und Rahmenbedingungen liegen nach derzeitigem Kenntnis-
stand im Kölner Stadtgebiet nicht vor. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen
wurden Standortalternativen nicht geprüft.
C Zusätzliche Angaben
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bezi ehungsweise Hinweise
auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine
belastbare Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen und der Wirkung von Min-
derungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Auswert ung der angefertigten Gut-
achten für das parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren beruhen die
Einschätzungen im Umweltbericht auf öffentlich verf ügbaren Informationssystemen
(Open Data NRW) sowie untergeordnet auf Erfahrungswerten und Abschätzungen.
7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblic hen Auswirkungen
(Monitoring)
Die Prognosen im Rahmen der Umweltprüfung zu den Au swirkungen der geplanten
Flächennutzungsplanänderung sind ausreichend belast bar, sodass keine Maßnah-
men zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich sind.
7.8 Zusammenfassung
Tiere :
Die vorhandenen Biotope im Änderungsbereich sind Br ut- und Lebensstätten wildle-
bender Tierarten. Brut- und Lebensräume wurden für die planungsrelevanten Tierarten
Mäusebussard, Star, Mauersegler und Gelbspötter (wobei bei dieser Art nur ein Nach-
weis in 2020 erfolgte und so mit dem Erlöschen der Lokalpopulation zu rechnen ist) im
Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans nachgewie-
sen. Darüber hinaus wurde ein Bestand der Mauereide chse im Bereich der Flächen
für Bahnanlagen erfasst. Innerhalb der Gewerbegebie te westlich des Maarwegs und
östlich des Max Becker-Areals ist aufgrund des hohen Versiegelungs-grads durch Ge-
werbegebäude und Lager-/Stellplatzflächen sowie den umliegenden Straßen- und
Bahnverkehr und den daraus resultierenden Störungen von einem stark begrenzten
Lebensraumpotential für die Fauna auszugehen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans selbst führt nicht zur Tötung, Störung oder
Beeinträchtigung von planungsrelevanten Tierarten u nd deren Fortpflanzungs- und
Ruhestätten, bereitet aber eine tiefgreifende Verän derung der Habitatausstattung im
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Bebauungsplangebiet vor. Bei einer späteren Verwirk lichung der durch den Flächen-
nutzungsplan vorgezeichneten Flächennutzungen lässt sich die Berührung arten-
schutzrechtlicher Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG voraussichtlich nur unter Be-
rücksichtigung von Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßn ahmen sowie der Durchfüh-
rung einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF) vermeiden.
Pflanzen :
Mit der Flächennutzungsplanänderung wird die Entwic klung eines mischgenutzten
Stadtquartiers vorbereitet. In nachgeordneten Verfa hren wird damit eine umfassende
Veränderung der am Standort gegebenen Biotopausstattung, die sich (die Siedlungs-
biotope ausgenommen) im Wesentlichen aus Ruderalfluren, Brachflächen und Pionier-
gehölzen aufbaut, eingeleitet. Im geänderten Fläche nnutzungsplan werden innerhalb
von Mischgebieten und Gemeinbedarfsflächen eine dicht gestaffelte Bebauung umge-
setzt werden. Damit gehen hier Wuchsorte für naturn ahe Biotope verloren. Die Dar-
stellung einer Grünfläche sichert die dauerhafte Entwicklung einer Parkanlage im Än-
derungsbereich, was positiv für das Schutzgut Pflanze zu bewerten ist. In den Gewer-
begebieten östlich und westlich des Max Becker-Area ls/RheinEnergie-Betriebsgelän-
des werden sich keine nennenswerten Veränderungen e rgeben. Der Änderungsbe-
reich bleibt aufgrund der geplanten Nutzungsdarstellungen weiterhin ein stark anthro-
pogen beeinflusster und durch Bebauung geprägter Be reich, in der das Schutzgut
Pflanze nur eine untergeordnete Rolle spielen wird.
Fläche :
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird die beabsichtigte städtebauliche
Entwicklung in den Grundzügen dargestellt, um die E ntwicklung eines modernen
Stadtquartiers zu ermöglichen. Innerhalb dieses Quartiers wird eine Mehrversiegelung
von Fläche eintreten. Mit der Entwicklung einer ber eits erschlossenen und gut inte-
grierten Lage, wird dem Schutzgut Fläche jedoch ins oweit Rechnung getragen, dass
bestehende Infrastrukturen genutzt und gestärkt werden und so eine zusätzliche Inan-
spruchnahme von Flächen in noch zu erschließenden Lagen, insbesondere im Außen-
bereich verringert wird. Außerdem werden anthropoge n stark überprägte Flächen ei-
ner anderen Nutzung zugeführt und dadurch teilweise saniert.
Boden :
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans kommt es im östlichen Änderungsbe-
reich bei einer zukünftigen Realisierung von Bebauu ng zu einem höheren Versiege-
lungsgrad und infolgedessen zu einem vollständigen, dauerhaften Verlust an offener
Bodenfläche. Durch die ehemalige industrielle Nutzu ng seit Mitte/Ende des 19. Jahr-
hunderts stehen im Bebauungsplangebiet keine natürlichen und gewachsenen Böden
an. Stattdessen dominieren Auffüllböden mit hohem Fremdstoffanteil und einer hohen
Beeinträchtigung des Bodens durch teils erhebliche Schadstoffbefrachtungen der Auf-
füllmassen. Dementsprechend sind die vielfältigen B odenfunktionen gestört. Mit
Durchführung der geplanten Bodensanierung auf dem Max Becker-Areal, RheinEner-
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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100
gie-Betriebsgelände und dem Gleisbogengebiet werden die belasteten Böden ausge-
tauscht oder so gesichert, dass die Gefährdung von Schutzgütern ausgeschlossen ist.
Im Bereich der Grünfläche wird mit Umsetzung der Planung unbelastetes Bodenmate-
rial aufgebracht, in dem sich die vielfältigen Bodenfunktionen reetablieren können und
Bedingungen zur Bodenneubildung geschaffen werden.
Im Hinblick auf die geplanten Darstellungen im Fläc hennutzungsplan sind keine Kon-
flikte mit dem Umweltgut Boden verbunden, die im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung nicht lösbar erscheinen und sich im Nachgang nachteilig auf die Standortent-
scheidung auf Ebene des Flächennutzungsplanes auswirken.
Altlasten :
Seit Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts wurden das Max Becker-Areal und das Rhein-
Energie-Betriebsgelände zur Gas- und Ammoniakwasserproduktion, Gas- und Kohle-
lagerung, Benzol- und Nephtalinwaschung, Teerabsche idung und zuletzt zur Altme-
tallverwertung industriell genutzt. Im Zuge dieser Nutzung wurden große Teile des
Plangebiets durch nutzungsbedingte (unsachgemäßer Umgang mit flüssigen Betriebs-
stoffen) und auffüllungsbedingte (ortsfeste Schadst offe im Verfüllkörper) Schadstoff-
anreicherungen kontaminiert. Aktuell besteht eine Belastung des Bodens mit diversen
Schwer- und Halbmetallen, PAK, MWK, PCB, BTEX sowie Cyaniden. Über cyanidhal-
tige Auffüllungen, die bis in den Grundwasserschwankungsbereich hinabreichen sowie
über den Sickerwasserpfad ist bereits ein Grundwass erschaden durch Cyanid verur-
sacht worden. Mit Durchführung der geplanten Bodens anierung und durch Siche-
rungsmaßnahmen auf der Plangebietsfläche werden Sch adstoffpotenziale, die dem
„gesunden Wohnen“ im Sinne des BBodSchG entgegenstehen können beseitigt und
so die Grundlage zur Realisierung des geplanten, mi schgenutzten Stadtquartiers ge-
schaffen.
Wasser :
Oberflächenwasser :
Im Änderungsbereich selbst und der näheren Umgebung sind keine beurtei-
lungsrelevanten Oberflächengewässer vorhanden. Deme ntsprechend sind
keine nachteiligen Umwelt-auswirkungen für Oberflächengewässer mit der Um-
setzung des Bebauungsplanes zu erwarten, die im Nac hhinein auf nachteilige
Umweltfolgen aus der Änderung im Flächennutzungsplan zurückgeführt werden
können.
Grundwasser :
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entsteh en keine direkten Aus-
wirkungen auf das Grundwasser. Nach Durchführung des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanverfahrens kommt es durch die Anlage von Gebäu-
den und Verkehrsflächen zu einer Erhöhung der Vollv ersiegelung im Plange-
biet. Durch eine wassersensible Entwässerungsplanun g wird einer Verminde-
rung der Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet entgegengewirkt.
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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101
Mit der Umsetzung von Sanierung- und / oder Sicheru ngsmaßnahmen werden
Grundwasser-gefährdungspotenziale durch Altlastenko ntaminationen, deren
Schadstofffracht mit dem Sickerwasser in den Grundw asserkörper gelangen,
unterbunden.
Hochwasserbelange
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Über-
schwemmungs-gebietes des Rheins und wird auch von extremem Hochwasser
nicht direkt tangiert. Für den mäßige durch Hochwasser betroffenen Bereich im
Süden des Gleisbogens geht aufgrund der vorgesehene n Art der Nutzung als
Grünfläche keine nennenswerte Gefährdung von Hochwasser auf die unbebau-
ten Bereiche aus.
Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorso rge
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen kei ne Auswirkungen auf
den Umgang mit Niederschlagswasser und die Starkreg envorsorge. Erst mit
Realisierung des parallel in Aufstellung befindlich en Bebauungsplans ändern
sich die Bedingungen für den Umgang mit Niederschla gswasser. Die Planung
beinhaltet eine Regenwassermanagementkonzeption, di e zahlreiche Maßnah-
men (Rigoleneinbau) und Flächen zur Versickerung un d zur Rückhaltung im
Starkregenfall festsetzt bzw. vorhält und die schadlose und konfliktfreie Entsor-
gung sicherstellt. Die überschlägige Überflutungspr üfung zeigt auf, dass keine
Gefährdungsrisiken durch die Planung bestehen.
Luft :
Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase :
Die geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan lassen bei Realisierung
der nachfolgenden Bauleitplanung und der darauf basierenden Entwicklung ei-
nes mischgenutzten Stadtquartiers eine Mehrbelastung durch Kfz-Verkehre im
Umfeld und innerhalb des Plangebiets erwarten. Zudem werden zahlreiche Ge-
bäude errichtet, die mit Heizungsanlagen ausgestatt et werden. Unter diesem
Szenario ist eine Emissionszunahme (Luftschadstoffe und Treibhausgase) in-
nerhalb sowie im nahen Umfeld des Änderungsbereichs nicht auszuschließen.
Auf Bebauungsplanebene werden Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichs-
maßnahmen für Schadstoffemissionen formuliert, wie zum Beispiel die Erstel-
lung eines Mobilitätkonzeptes und die Einhaltung de r Standards aus der Ener-
gieeinsparverordnung. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes entfalten die mit
der Umsetzung des Bebauungsplanes verbundenen Lufts chadstoffemissionen
keinen Konflikt, der im Nachhinein dazu führen könn te, dass die Flächennut-
zungsplanänderung im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsver-
fahren nicht umsetzbar ist.
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Luftschadstoffe – Immissionen :
Eine erhebliche Veränderung der Luftgüte im Änderungsbereich und der nähe-
ren Umgebung beziehungsweise eine Überschreitung de r Immissionsgrenz-
werte der 39. BImSchV (Betrachtungshorizont 2029) o der der EU-Richtlinie
2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Betrachtungshorizont
2035) ist mit Durchführung der Planung trotz prognostizierter erhöhter Verkehrs-
mengen auf den umgebenden Straßen nicht zu erwarten . Im Rahmen des pa-
rallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanver fahrens werden Vermei-
dungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Schadstoffemissionen for-
muliert, wie zum Beispiel das Anpflanzen von Bäumen , Maßnahmen zur Ener-
gieeinsparung sowie Maßnahmen und Angebote zur emissionsarmen Mobilität.
Klima :
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird innerhalb der als Gemischten Bau-
flächen und Gemeinbedarfsflächen dargestellten Bere iche die Entwicklung eines
mischgenutzten Stadtquartiers vorbereitet, was mit einer mehrgeschossigen Bebau-
ung, der Errichtung sonstiger vollversiegelnder Sie dlungsstrukturen und Beseitigung
von Vegetationsflächen einhergeht. Erst durch die K onkretisierung der Planung auf
Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Beba uungsplans resultieren hieraus
Auswirkungen auf das Lokalklima im Änderungsbereich.
Besonders an Hitzetagen kann es im Plangebiet zu st arken Aufheizungen an Fassa-
den und sonstigen versiegelten Flächen kommen, was primär in den Nachtstunden zu
einer Zunahme des Temperaturniveaus führt. Verstärk t wird die Überhitzung durch
eine mit der Bebauung verbundene Minderung der Durc hströmbarkeit des Gebiets,
was eine Verringerung des (Kalt-)Luftaustausches mit sich bringt. Durch die Formulie-
rung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren so-
wie der Festsetzung von Grünflächen können negative Auswirkungen abgemildert
werden. Auch Maßnahmen zur Klimaanpassung (Begrünun g der neuen Gebäudedä-
cher und Fassaden) reduzieren den Wärmeinseleffekt geringfügig.
Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, L uft, Klima :
Die Änderung des Flächennutzungsplans führt nicht d irekt zu einer negativen Ände-
rung der Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Die Erhöhung des Grünflächen-
anteils im aktuell aufzustellenden Bebauungsplan „Max-Becker-Areal“ wirkt sich posi-
tiv auf das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern aus und mildert die negativen
Effekte durch die Zunahme der zu erwartenden Bebauung in den Gemischten Bauflä-
chen und der Gemeinbedarfsfläche. Für das westliche und östliche Gewerbegebiet
bleibt das Wirkungsgefüge zwischen den Umweltbelangen und Schutzgütern weiterhin
aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades deutlich gestört.
Landschaft :
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Insgesamt besitzt der anthropogen überprägte Änderungsbereich über weite Strecken
eine geringe Aufenthaltsqualität. Als Landschaftsbi ld bereichernd sind die am Rand
und auf dem Gelände des Max-Becker-Areals gelegenen denkmalgeschützten Ge-
bäude (Arbeitervillen und Uhrenhaus) und Identifikation stiftende Objekte, wie der Gas-
kugelbehälter sowie die sporadisch ausgebildeten Ge hölzbestände innerhalb der
brachgefallenen Industrien zu werten.
Die mit der Änderung des Flächennutzungsplans beabs ichtigte städtebauliche Ent-
wicklung wird im Bereich des Max Becker-Areals und auf dem RheinEnergie-Betriebs-
gelände zu erheblichen Veränderungen des Landschaft sbildes führen. Durch die
Schaffung von Gebäudekomplexen, Verkehrsflächen und Grünverbindungen werden
gänzlich neue Sichtachsen und Blickbeziehungen gesc haffen, von denen im Großteil
der Fälle eine erhebliche Qualitätsaufwertung des Orts- und Landschaftsbilds im Stadt-
quartier ausgehen wird. Dies stellt eine positive Entwicklung für den Stadtteil Ehrenfeld
dar. Das Ortsbild der westlichen und östlichen Gewe rbefläche im Änderungsbereich
bleibt unverändert.
Biologische Vielfalt :
Durch die Änderung der Flächennutzungsplanung wird eine intensive urbane Nutzung
im Plangebiet vorbereitet, von der ein hohes Störun gspotential und der Verlust von
Habitaten ausgeht. Besonders in den zukünftigen Bau- und Verkehrsflächen innerhalb
der Gemischten Bauflächen und der Gemeinbedarfsfläc hen spielt die Biodiversität
eine untergeordnete Rolle. Mit der Aufstellung des parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans können die negativen Auswirkungen durch geeignete Vermeidungs-
, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie beispielsweise die Pflanzung von Stra-
ßenbäumen oder begrünte Tiefgaragen, Innenhöfe und Dach- und Fassadenflächen
abgemildert werden. Insbesondere die geplante großd imensionierte Grünfläche kann
positiven Einfluss auf die biologische Vielfalt neh men. Im Bereich der zukünftig als
Gewebegebiete dargestellten Flächen ist die Biodiversität weiterhin stark in ihrer Ent-
wicklung eingeschränkt.
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete):
Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine nachteiligen Um-
weltauswirkungen für Natura-2000-Gebiete zu erwarten. Ein Erfordernis zur Durchfüh-
rung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist auf Grund einer ausreichenden Entfernung
zum nächstgelegenen Natura-2000 Gebiet nicht gegeben.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
Lärm :
Der Änderungsbereich ist durch Verkehrslärmimmissio nen der umliegenden
Straßen Oskar-Jäger Straße im Osten, Widdersdorfer Straße im Süden sowie
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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den querenden Maarweg vorbelastet. Die höchsten Beurteilungspegel aus Ver-
kehrslärm liegen im Norden des Änderungsbereichs im Nahbereich der
Bahntrasse. Zudem ist der Änderungsbereich von den im und in der Nachbar-
schaft liegenden Gewerbebetrieben belastet.
Mit der 247. FNP-Änderung ändern sich im Plangebiet die Kriterien zur Lärm-
belastungsbeurteilung. Anstelle von GI- /GE-Flächen (Industrie-/Gewerbeflä-
chen) wird das Plangebiet auf dem Max Becker-Areal/ RheinEnergie-Gelände
zukünftig großteils von Gemischter Baufläche, Gemei nbedarfs- und Grünflä-
chen eingenommen. Damit verringern sich die zulässi gen Beurteilungspegel.
Zudem soll die GI-Darstellung östlich des Max Becke r-Areals und westlich des
Maarwegs zugunsten einer GE-Darstellung zurückgenommen werden, wodurch
die Ansiedlung lärmverursachender Industriebetriebe verhindert und damit die
gewerbliche Lärmbelastung reduziert werden kann.
Auf Ebene des im Parallelverfahren durchgeführten B ebauungsplanverfahrens
kann gezeigt werden, dass die Bebauung in der Gemischten Baufläche und Ge-
meinbedarfsfläche in den Randbereichen des Max Beck er-Areals/RheinEner-
gie-Geländes von Lärmimmissionen aus nahen Verkehrs - (Kfz- und Schienen-
verkehr) und Gewerbequellen erheblich beeinträchtig t werden, so dass hier
häufig die Orientierungswerte der DIN 18005.bzw. Ri chtwerte der TA-Lärm für
Urbane Gebiete überschritten werden. Durch die auf Ebene des Bebauungs-
planverfahrens festgesetzten aktiven und passiven S challschutzmaßnahmen
lassen sich die Beurteilungsschallpegel soweit redu zieren, dass gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Die stark vorbelastete Um-
gebung des Plangebiets wird durch erhöhte Verkehrszahlen auf den umgeben-
den Straßen zusätzlich belastet.
Im Ergebnis führt die geplante Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) nicht
zu unlösbaren Lärmkonflikten.
Erschütterungen :
Von den im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzung en gehen keine Er-
schütterungen aus. Allerdings ergeben sich aus der Flächenänderung teilweise
sensiblere Nutzungen, die mit höheren Anforderungen an den Erschütterungs-
schutz verbunden sind. Mit Realisierung des Bebauun gsplans „Max Becker-
Areal“ ist nachts mit schädlichen Umwelteinwirkunge n infolge von Erschütte-
rungsimmissionen durch Zugdurchfahrten auf den Glei strassen der Deutschen
Bahn im Bereich der Gemischten Baufläche zu rechnen . Die Anhaltswerte der
DIN 4150 Teil 2 und/oder die Grenzwerte des aus den Schwingungen resultie-
renden Sekundärschalls bei Gebäuden in 28 bis 80 m Entfernung werden über-
schritten. Die Schaffung gesunder Wohnverhältnisse ist durch Umsetzung von
Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans und nachfolg ender Genehmi-
gungsverfahren zu realisieren.
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken :
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Störfallrisiko: Informationen zu Explosionsgefahren und Gefahrgüter, welche
das Plangebiet tangieren liegen nicht vor. Für den Gaskugelbehälter auf dem
RheinEnergie-Gelände, der derzeit als Betriebsberei ch mit Grundpflichten ge-
mäß StöV geführt wird, liegt eine Stilllegungsanzeige vor. Gefährdungen gehen
von dem Objekt nicht aus. Die planungsrechtliche Mö glichkeit zur Errichtung
eines Störfallbetriebes ist in den geplanten Nutzungen nicht gegeben.
Kampfmittel: Die Berücksichtigung konkreter Verdachte vorhandener Kampfmit-
telreste, wie Bombenblindgänger und Militäreinrichtungen aus dem 2. Weltkrieg
im Änderungsbereich wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plan-Verfahren geregelt.
Magnetfeldbelastung: Mit Umsetzung des auf dem Fläc hennutzungsplan auf-
bauenden Bebauungsplan werden Gebäude errichtet, die den dauerhaften Auf-
enthalt von Menschen zum Zweck haben. Diese werden teilweise nah zu Quel-
len elektromagnetischer Abstrahlung (Oberleitung, U mspannwerk, Trafostatio-
nen) errichtet. Es sind Sicherheitsabstände von 10 m zwischen Bahntrasse und
Wohnbebauung einzuhalten, um hinsichtlich der elekt rischen und magneti-
schen Felder den städtischen Vorsorgewert zu erfüll en. Zudem ist dafür Sorge
zu tragen, dass die Abstände zu Trafostationen und die Umspannstation aus-
reichen, um den stadtinternen Vorsorgewert für die magnetische Flussdichte
von 1 µT einzuhalten.
Besonnung/Belichtung : Das Thema hat für die geplante FNP-Änderung
keine Relevanz.
Kultur- und sonstige Sachgüter :
Nachteilige Umweltauswirkungen für Kultur- und Sachgüter sind mit der geplanten Än-
derung des Flächennutzungsplanes nicht zu erwarten. Im Rahmen des im parallelen
Verfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes werden die denkmalgeschütz-
ten Objekte erhalten. Als Zeugnis der Nutzungsgesch ichte des Quartiers werden die
Gebäude in die Planung integriert und in ihrem Best and erhalten. Die denkmalge-
schützte Eisenbahnstrecke der HGK-Trasse (ehemalige „Klüttenbahn“) ist von der Pla-
nung nicht betroffen. Bodendenkmäler sind für den Ä nderungsbereich nicht bekannt.
Der Umgang mit zufälligen Funden und Befunden nach §§ 16 und 17 DSchG NW wird
im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Verfahren geregelt.
Mit der Realisierung des im parallelen Verfahren au fgestellten Bebauungsplanes ent-
stehen neue Sachgüter in Form der geplanten Bebauung. Das Umspannwerk und die
Gasregelstation werden zurückgebaut und flächenschonend neu im Plangebiet errich-
tet. Die Brückenbauwerke werden bedarfsgerecht umgestaltet. Die Gaskugel wird als
Landmarke des industriellen Erbes im weiteren Bebauungsplan-Verfahren qualifiziert.
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern :
Stadt Köln, 247. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4
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Vorhaben, die in erheblichem Umfang Gerüche, Strahl ung oder Wärme emittieren,
werden durch die geänderte Darstellung der Nutzungsart im Flächennutzungsplan un-
terbunden.
Durch die Ansiedelung der neuen Bebauung mit entspr echender Infrastruktur kommt
es im Realisierungsfall des Bebauungsplanes zu einer Zunahme künstlicher Lichtquel-
len im Plangebiet. Es werden Abfälle und Abwässer a nfallen, für die eine geregelte
Entsorgung organisiert werden muss.
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie :
Im Regelfall sind Energiekonzepte für die Standorta usweisung im Flächennutzungs-
plan nicht relevant. Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sieht Rege-
lungen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur sp arsamen und effizienten Nut-
zung von Energie vor.
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes :
Im gültigen Regionalplan liegt der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans im
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB), so dass sich keine sich widersprechenden Dar-
stellungen zwischen Regionalplan und Flächennutzung splan ergeben. Der Ände-
rungsbereich liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Landschaftsplans
der Stadt Köln. Auch sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und des
Immissionsschutzrechtes wird durch die geänderte Pl andarstellung nicht widerspro-
chen.
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemein-
schaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der
Stadt Köln. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben des Luftreinehalteplans ein-
gehalten werden können und die geplanten Darstellun gen im Flächennutzungsplan
keinen direkten Konflikt mit den allgemeinen Zielen des Luftreinehalteplans auslösen.
Untersuchungen, die im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans durchge-
führt wurden, weisen darauf hin, dass es im Zuge der Entwicklung des geplanten Stadt-
quartiers zu keiner erheblichen Emissions- bzw. Immissionszunahme durch den prog-
nostizierten Mehrverkehr oder Gebäudeheizungen komm t, die eine Überschreitung
der Grenzwerte nach der 39. BImSchV oder EU-Richtlinie 2024/2881 über Luftqualität
und saubere Luft für Europa erwarten lassen.
Wechselwirkungen :
Die Flächennutzungsplanänderung führt nicht direkt zu einer negativen Änderung der
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Was-
ser und Luft. Auf Ebene eines nachfolgenden Bebauun gsplanverfahrens werden die
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Wechselwirkungen speziell im Bereich des Max Becker -Areals/RheinEnergie-Be-
triebsgeländes modifiziert. Eine zusätzliche Versie gelung in den Bereichen der Bau-
felder und Verkehrsflächen wirkt sich nachteilig au f die Wechselwirkungen aus. Die
Erhöhung des Grünflächenanteils im Bereich der geplanten Grünflächen hat hingegen
positiven Einfluss auf die Wechselwirkungen zwische n den Schutzgütern und mildert
die negativen Effekte durch die Zunahme der Anteile von Gemischter Baufläche und
Gemeinbedarfsflächen ab.
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen :
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für
den Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzu nehmen. Die Wahrscheinlich-
keit wird durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplans nicht erhöht.
Eingriffsregelung :
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung greift die Eingriffsregelung gemäß § 1a
Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht. Sie ist im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan-verfahrens „Max Becker-Areal“ anzuwenden und wurde im Grünord-
nungsplan abgearbeitet.
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete,
eingesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich):
Es liegen keine Hinweise auf benachbarte Flächennut zungsplanänderungen in der
Umgebung vor. Eine kumulierende Betrachtung von mög lichen Umweltauswirkungen
ist dadurch nicht gegeben. Mit dem 241. FNP-Änderungsverfahren „Alsdorfer Straße“
erfolgt bereits eine entsprechende Anpassung der Nutzungsdarstellungen im direkten
Umfeld des Änderungsbereichs, die im Einklang mit d er „Entwicklungsplanung West-
stadt“ steht.
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Fachbeitrag und naturschutzfachliches Gutachten, Köln, Stand: 13.03.2026.
Mitteilung Ausschuss
6148 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/614-5
Vorlagen-Nummer 29.04.2026
0555/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026
Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der
247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –
Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal„ in Köln-Ehrenfeld
Der Änderungsbereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 29 Hektar
und befindet sich in Köln-Ehrenfeld. Er wird sowohl im Norden als auch im Westen durch
Bahntrassen und von Süden durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Im Osten verläuft die
Grenze des Änderungsbereichs von der Widdersdorfer Straße zwischen den Hausnummern
190a und 188a in Richtung Norden. Die Grenze verläuft hier entlang der Linie, die im wirksa-
men Flächennutzungsplan das dargestellte Industriegebiet vom Gewerbegebiet trennt.
Mit der 247. Änderung des Flächennutzungsplans "Max Becker" wird der Anstoß gegeben,
das ehemals überwiegend industriell genutzte Areal zu einem gemischten Quartier in stadt-
räumlich zentraler Lage zu entwickeln.
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag einerseits zur Deckung der hohen Wohnraum-
nachfrage innerhalb Kölns sowie zur Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewer-
bestandorten im zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichs-
flächen wird die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich reduziert.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als Industriefläche dar.
Untergeordnete Bereiche werden als Gewerbefläche, Fläche für Versorgungsanlagen und
Bahnfläche dargestellt.
Das Industriegebiet (GI) östlich des Maarwegs liegt seit der Stilllegung der Firma Max Becker
als Brache dar und das westlich vom Maarweg gelegene Industriegebiet ist durch gewerbliche
Nutzungen und vereinzelte Wohnnutzungen geprägt. Faktisch ist somit im Bereich des Plan-
gebietes keine GI-Nutzung mehr vorhanden. Dies soll zum Anlass genommen werden, die
neuen Planungsziele für das Gebiet zu erreichen. Es soll ein Mischgebiet (M) mit einer Grün-
fläche, einer Gemeinbedarfsfläche wie auch ein Gewerbegebiet (GE) entstehen.
Durch diese Änderung werden einerseits gesunde Wohnverhältnisse für die zukünftige Be-
bauung sichergestellt, andererseits werden innovative und gemischte Gewerbenutzungen er-
möglicht. Zudem wird sichergestellt, dass die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand
und in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert werden.
Verfahrensablauf und Vorberatung:
(1590/2024) Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 TOP 6.3 ungeändert
empfohlen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 TOP 10.5 ungeändert
2
beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 TOP 7.4 ungeändert
beschlossen
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 TOP 9.2.3 ungeändert
beschlossen
(0391/2025) Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Änderung
RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 TOP 5.1 ungeändert
empfohlen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 TOP 10.3 Anhörung
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 7.2 ungeändert
beschlossen
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB zur 247. Änderung des FNP fand in der Zeit vom 12.11.2024 bis 18.12.2024
statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr.
47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich
03.01.2025 als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz (Stadtpla-
nungsamt, Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf
der Seite der Stadt Köln abrufbar. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 27.03.2025, nach Anhörung der Be-
zirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 24.03.2025, wie auch des Rahmenplanungsbeirats Brauns-
feld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 11.03.2025 den Vorgabenbeschluss gefasst (Beschlussvor-
lage 0391/2025). Auf Grundlage der mit diesem Beschluss gefassten planerischen Vorgaben
für das Verfahren der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte die Ausarbeitung
des Entwurfes für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §°4 Abs.°2 BauGB wurde
durchgeführt vom 30.07.2025 bis einschließlich 10.09.2025. Insgesamt sind 23 Stellungnah-
men eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen führten nicht zu einer Anpassung der Planung. Es wurden
lediglich redaktionelle Ergänzungen im Begründungstext wie auch in der Darstellung vorge-
nommen. Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden in einer Abwägungstabelle dokumen-
tiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt.
Durch die eingegangenen Hinweise wurden in der Anlage 3 „beabsichtigte Darstellung“ die
Signets „Spielplatz“, „Jugendeinrichtung“ sowie „Grünfläche“ hinzugefügt. Zusätzlich erhalten
die im nördlichen Teil der Änderung befindlichen Bahnflächen der Deutschen Bahn, InfraGO
AG sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG, ihre im derzeit wirksamen Flächennutzungs-
plan bisherige Darstellung „Fläche für Bahnanlage“ zurück und bleiben dadurch in ihrer Funk-
tion unberührt.
Auf dieser Basis ist die Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 BauGB beab-
sichtigt. Diese soll stattfinden auf Grundlage der Unterlagen, die dieser Mitteilungsvorlage bei-
gefügt sind.
Gez. Greitemann
Anlagen:
1 Lage des Änderungsbereiches
2 Bisherige Darstellung FNP
3 Beabsichtigte Darstellung FNP
4 Begründung mit Umweltbericht
Anlage 1 - Lage des Aenderungsbereiches
403 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Änderungsbereich 1:15.000M.: - Lage des Änderungsbereiches - 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Der Oberbürgermeister "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0555/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.04.2026
- Erstellt
- 25.02.2026 13:29