mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Goldnesselweg von Kreisverkehr bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0297/2021 vom 18.02.2021

Stand: Am 23.03.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 0297/2021 Freigabedatum 18.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Goldnesselweg von Kreisverkehr bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan- lage Goldnesselweg von Kreisverkehr bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth in der als Anlage 4 beigefügten Fassung. Verkehrsausschuss 02.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Rat 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Erschließungsanlage Goldnesselweg von Kreisverkehr bis öffentliche Grünfläche (Anlage 1 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitragspflicht. Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 2) dargestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein- schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra- ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü- cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Goldnesselweg gegeben. Im Bereich der Platzfläche weichen die Eckabrundungen jeweils in Form eines Minderausbaus geringfügig von der Grenze des städtischen Straßenlandflurstücks 1639 ab. Die örtlichen Verhältnisse sind auf dem De- tailplan (Anlage 3) dargestellt. Für die betroffenen Flächen müssten Abtrennungen aus dem Straßen- landflurstück erfolgen. Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten- aufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abweichungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 4). Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie- benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) der EBS 2001 bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Goldnesselweg unverändert erhalten. Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit ledig- lich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage getroffen werden. 3 Anlagen - Anlage 1: Übersichtsplan - Anlage 2: Lageplan Erschließungsanlage - Anlage 3: Lageplan Ausparzellierungserfordernis - Anlage 4: Satzungstext
  • Anlage 4 - Satzungstext

    PDF

    Herunterladen: Anlage 4 - Satzungstext

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 4 - Satzungstext Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Goldnes- selweg von Kreisverkehr bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Goldnesselweg von Kreisverk ehr bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchs tabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssat- zung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbst ständiger Straßenlandparzel- len endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
  • Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 3 III -___® rs 5 Sa---___ N DE. AR En Tr Era BEER: io ER en |, 1757 ° "0, 1758 “ L (SZFStrafe
  • Anlage 1 - Übersichtsplan

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 - Übersichtsplan

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    KölnGIS Mittelpunkt: 360153, 5638071 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 20.01.2021Seite 1 / 1
  • Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    KölnGIS Mittelpunkt: 360185, 5638140 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 20.01.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf

  1. 02.03.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 23.03.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 16.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz