RAT/159/2025
Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr
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Berichtsvorlage
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RAT/159/2025 X öffentlich nicht öffentlich Bericht Betrifft: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr Fachbereich: 05/0 - Dezernat für Mobilität und Umwelt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 28.05.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr für die Ratssitzung am 28.05.2025 Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 29.04.2025 zu ihrer 29. Sitzung zusammen. Der Vorsitzende Herr Rütz eröffnete die Sitzung um 17.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich im Rahmen einer Videokonferenz. Radverkehrsführung Kö-Bogen Anhand einer Präsentation erläutert Herr Knoch, Abteilungsleiter Verkehrsplanung, die in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Radverkehrsverbindung aus Richtung Berliner Allee östlich der Straßenbahngleise bis zur Düssel. Über die Querung der Straßenbahngleise wechselt die Radverkehrsverbindung auf die westliche Seite und verläuft von dort weiter in Richtung Norden zur Maximilian-Weyhe-Allee. Baulich wurde die Verkehrsführung anders umgesetzt als es ursprünglich gemäß Beschluss (Vorlage 66/77/2014) vorgesehen war. Hier war ein getrennter Geh- und Radweg vorgesehen. Der Radweg sollte auf der gesamten Länge neben dem Fußweg verlaufen. Herr Knoch erläutert, dass bei der Bauentscheidung gestalterischen Aspekten der Landschaftsarchitekten der Vorrang vor einer deutlich erkennbaren Trennung von Geh- und Radweg eingeräumt und auf Trennprofile verzichtet wurde. Seitens der Mitgliedern der KK Rad wurde darauf hingewiesen, dass ursprünglich von einem getrennten Radweg ausgegangen worden sei. Es wird festgestellt, dass es für eine Mischverkehrsführung keinen politischen Beschluss gibt. Es wird gefordert, aus Gründen der Verkehrssicherheit die Trennung von Geh- und Radweg mit einer Markierung herzustellen. Seite 2 Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass eine aufgebrachte Markierung nicht ohne Weiteres reversibel wäre. Die Problemsituation im Bereich des Food Courts und südlich davon wird schwieriger bewertet als der nördlich anschließende Teil in Höhe des Dreischeibenhauses sowie die Situation nördlich der Düsselquerung. Die Mitglieder der KK Rad sprechen sich per Votum im Bereich nördlich der Düsselquerung mehrheitlich für getrennte Geh- und Radwege aus. Die Radverkehrsführung erfolgt geradlinig; die breitere Wegeführung entlang des Wassers soll ausschließlich den zu Fuß Gehenden vorbehalten sein. Die Mitglieder der KK Rad sprechen sich ferner einstimmig für den Bereich südlich der Düsselquerung sowohl für den Bereich nördlich des Food Courts als auch für den Bereich südlich des Food Court für eine räumliche Trennung des Weges für den Rad- und Fußverkehr gemäß Beschluss 66/77/2014 aus. Es wird aus Gründen der Barrierefreiheit angeregt, die Trennung an dieser Stelle durch taktile Streifen anstatt bloßer Markierung herzustellen. Die Verwaltung nimmt das Votum der Kleinen Kommission Radverkehr zur Kenntnis und wird nun die Belange des Radverkehrs mit denen des Fußverkehrs sowie der Außengastronomie abwägen. Kurzfristig wird eine Beschilderung als gem. Geh/Radweg (VZ 240) ausgeführt. Die verkehrliche Situation wird weiterhin beobachtet und nach Abschluss der Bauarbeiten am Kö-Bogen unter Berücksichtigung des Votums der Kleinen Kommission ein Vorschlag für die dauerhafte Ausgestaltung unterbreitet. Hinsichtlich der Ost-West-Verbindung wird von Mitgliedern der KK Rad auf die beabsichtigte Radverkehrsfreigabe der Wegeverbindung südlich des Kö-Bogen I hingewiesen sowie auf frühere Visualisierungen, die eine Radverkehrsführung im Bereich der untersten Terrassenebene nördlich des Kö-Bogen I vorsahen. Die Verwaltung weist auf den Zusammenhang zu der Radverkehrsführung zwischen Gleistrasse und Am Wehrhahn hin. Grundsätzliches Sachstand Maßnahmenliste 2024/2025 Die Mitglieder der Kleinen Kommission haben die Maßnahmenliste zur Kenntnis genommen und sprechen sich positiv dazu aus, dass die Maßnahme „Duisburger Straße“ gemäß Planung früher realisiert wird. Baustellenmanagement Anhand einer Präsentation wurde den Mitgliedern der Kleinen Kommission ausführlich die Radverkehrsführung bei Baustellen erläutert. Mit einer Arbeitsanweisung soll bei der Einrichtung von Baustellen oder Straßensperrungen beispielsweise bei Großveranstaltungen besonders auf die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geachtet werden. Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer hat dabei Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrs. Anhand einer festgelegten Prüfungsreihenfolge wird favorisiert geprüft, ob die Führung eines getrennten Geh - und Radweges auf dem Gehweg möglich ist. Sollte auch unter Berücksichtigung der Seitenstreifen oder Parkbuchten eine Führung auf dem Gehweg nicht möglich sein, wird der temporäre Radverkehr mit einer gelben Markierung auf der Fahrbahn geführt. Seite 3 Baustellenkontrollen, als hoheitliche Aufgabe, sind gemäß den rechtlichen Vorgaben verpflichtend und werden durch zwei städtische Baustellenkontrolleure, sofern die Stellen besetzt sind, durchgeführt (Bei Verstößen gegen die Auflagen der verkehrsrechtlichen Anordnung können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Der Abbau von Baustellen wird seitens der Straßenverkehrsbehörde aufgrund der hohen Anzahl an Baustellen stichprobenartig oder aufgrund von Beschwerden überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz für den MIV im Baustellenbereich andere Lösungen vorsieht. Der Gesetzgebung des Bundes mit der Straßenverkehrsordnung hat Vorrang vor dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (- FaNaG). Nach Abschluss von Bauarbeiten kann es vorkommen, dass Straßenflächen beschädigt oder nicht sachgerecht wiederhergestellt werden. Bei erheblichen Mängeln oder einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden fordert der zuständige Straßenbaulastträger Nachbesserungen ein, um die Qualitätssicherung wie beispielsweise in der Oberflächenbeschaffenheit sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen sogenannten „Kunststopfarbeiten“ dürfen jedoch nur von dafür spezialisierten Fachfirmen durchgeführt werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit dieser Unternehmen kommt es bei der Mängelbeseitigung häufig zu Kapazitätsengpässen. Den konkreten Hinweis der fehlenden Baustellenbeschilderung an der Neusser Straße/Düsselstraße wird die Verwaltung überprüfen. Ausdrücklich werden Hinweise zur Mängelmeldung begrüßt und können nachträglich Berücksichtigung finden. Es wird bemängelt, dass auch nach Mängelmeldung häufig keine Veränderung eintritt. Auch Hinweise zur Optimierung von Baustellen werden gern entgegengenommen. Es wird die Einrichtung einer Funktionsemailadresse angeregt, verbunden mit dem Wunsch nach einem Feedback. Für die breite Öffentlichkeit soll hierfür zunächst ein Konzept erarbeitet werden, um die Umsetzbarkeit und den damit verbundenen Aufwand zu prüfen. In der ersten Stufe wäre die Freischaltung für Interessensverbände, wie der ADFC, VCD etc. möglich. Die Mitglieder der Kleinen Kommission nehmen das vorgestellte Verfahren zur Kenntnis. Das Thema Mängelmeldung soll in einer der nächsten Sitzungen erneut thematisiert werden. Informationen zu Maßnahmen Knotenpunktwegweisung Die Mitglieder der Kleinen Kommission nehmen die Vorlage zur Kenntnis. Rückmeldebogen Kennedydamm 55 - Optimierung der Erschließung Die Mitglieder der Kleinen Kommission sprechen sich dafür aus, entgegen des Rückmeldebogens, die Furten über die Roßstraße und den Kennedydamm als Zweirichtungsradweg freizugeben und die Signalsteuerung entsprechend anzupassen. Rückmeldebogen RLR 2 Entwurfsplanung 3. Abschnitt – Dieselstraße – Neusser Tor Der Rückmeldebogen wird den Mitgliedern nach interner Abstimmung zur Verfügung gestellt und bei Bedarf erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Seite 4 Aktueller Stand Radleitrouten (Information zu Sonderbauvorhaben gemäß 1.2 GABau) Radleitroute Nord-Süd (RLR1) Die Ausführungsplanung wird abschnittsweise nach dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss erstellt und den Mitgliedern der KK Rad zur Verfügung gestellt. Im 1. Bauabschnitt sind noch Anpassungen bezüglich der Markierungsarbeiten und der Beschilderung im Bereich der Moselstraße vorzunehmen. Hierzu gibt es einige Rückmeldungen von Mitgliedern der Kleinen Kommission. Wie bereits in der letzten Sitzung der KK Rad wurde erneut die Kante, die den Sinusstein vorgelagert ist, kritisch angemerkt. Die Notwendigkeit soll bei zukünftigen Planungen geprüft werden. Ferner sagt die Verwaltung zu, sich die Situation auch im Hinblick auf eine erforderliche Beschilderung vor Ort anzusehen und zu überprüfen. Ab dem 2. Bauabschnitt (Völklinger Str. bis Südring) sollen die Radwege in Asphaltbauweise umgesetzt werden. Radleitroute West-Ost (RLR 2) Mit der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann die Vergabe des 1. Bauabschnitts beginnen. Verschiedenes Ludenberger Straße/Pöhlenweg In der Bauausführung ist eine fehlerhafte Markierung aufgebracht worden, die jetzt entfernt wird. Die vorhandenen Poller werden versetzt. Sachstand Mitte-Süd (Friedrichstraße) Die Planunterlagen der Leistungsphase 5 zum Radweg in Mittellage auf der Friedrichstraße werden den Mitgliedern der KK Rad im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt. Sachstand Haroldbucht/Hubertusstraße Im Rahmen der noch zu erstellenden Ausführungsplanung werden die bereits vorliegenden Anmerkungen berücksichtigt. Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 19.30 Uhr. Jochen Kral Christian Rütz Beigeordneter Vorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/159/2025
- Typ
- Berichtsvorlage
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 14:40