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RAT/159/2025

Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr

Berichtsvorlage 23.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.05.2025, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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RAT/159/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Bericht 
Betrifft: 
Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr 
Fachbereich: 
05/0 - Dezernat für Mobilität und Umwelt 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter  Jochen Kral  
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 28.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
 
Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr für die Ratssitzung am 
28.05.2025 
 
Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 
eingerichtet und trat am 29.04.2025 zu ihrer 29. Sitzung zusammen. Der 
Vorsitzende Herr Rütz eröffnete die Sitzung um 17.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich 
im Rahmen einer Videokonferenz. 
 
Radverkehrsführung Kö-Bogen 
Anhand einer Präsentation erläutert Herr Knoch, Abteilungsleiter Verkehrsplanung, 
die in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Radverkehrsverbindung aus Richtung 
Berliner Allee östlich der Straßenbahngleise bis zur Düssel. Über die Querung der 
Straßenbahngleise wechselt die Radverkehrsverbindung auf die westliche Seite und 
verläuft von dort weiter in Richtung Norden zur Maximilian-Weyhe-Allee. Baulich 
wurde die Verkehrsführung anders umgesetzt als es ursprünglich gemäß Beschluss 
(Vorlage 66/77/2014) vorgesehen war. Hier war ein getrennter Geh- und Radweg 
vorgesehen. Der Radweg sollte auf der gesamten Länge neben dem Fußweg 
verlaufen. 
 
Herr Knoch erläutert, dass bei der Bauentscheidung gestalterischen Aspekten der 
Landschaftsarchitekten der Vorrang vor einer deutlich erkennbaren Trennung von 
Geh- und Radweg eingeräumt und auf Trennprofile verzichtet wurde. Seitens der 
Mitgliedern der KK Rad wurde darauf hingewiesen, dass ursprünglich von einem 
getrennten Radweg ausgegangen worden sei. Es wird festgestellt, dass es für eine 
Mischverkehrsführung keinen politischen Beschluss gibt. Es wird gefordert, aus 
Gründen der Verkehrssicherheit die Trennung von Geh- und Radweg mit einer 
Markierung herzustellen.

Seite 2 
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass eine aufgebrachte Markierung nicht ohne 
Weiteres reversibel wäre. 
 
Die Problemsituation im Bereich des Food Courts und südlich davon wird schwieriger 
bewertet als der nördlich anschließende Teil in Höhe des Dreischeibenhauses sowie 
die Situation nördlich der Düsselquerung. 
 
Die Mitglieder der KK Rad sprechen sich per Votum im Bereich nördlich der 
Düsselquerung mehrheitlich für getrennte Geh- und Radwege aus. Die 
Radverkehrsführung erfolgt geradlinig; die breitere Wegeführung entlang des 
Wassers soll ausschließlich den zu Fuß Gehenden vorbehalten sein. 
 
Die Mitglieder der KK Rad sprechen sich ferner einstimmig für den Bereich südlich 
der Düsselquerung sowohl für den Bereich nördlich des Food Courts als auch für den 
Bereich südlich des Food Court für eine räumliche Trennung des  Weges für den Rad- 
und Fußverkehr gemäß Beschluss 66/77/2014 aus. 
 
Es wird aus Gründen der Barrierefreiheit angeregt, die Trennung an dieser Stelle 
durch taktile Streifen anstatt bloßer Markierung herzustellen. 
 
Die Verwaltung nimmt das Votum der Kleinen Kommission Radverkehr zur Kenntnis 
und wird nun die Belange des Radverkehrs mit denen des Fußverkehrs sowie der 
Außengastronomie abwägen. Kurzfristig wird eine Beschilderung als gem. 
Geh/Radweg (VZ 240) ausgeführt. Die verkehrliche Situation wird weiterhin 
beobachtet und nach Abschluss der Bauarbeiten am Kö-Bogen unter 
Berücksichtigung des Votums der Kleinen Kommission ein Vorschlag für die 
dauerhafte Ausgestaltung unterbreitet. 
 
Hinsichtlich der Ost-West-Verbindung wird von Mitgliedern der KK Rad auf die 
beabsichtigte Radverkehrsfreigabe der Wegeverbindung südlich des Kö-Bogen I 
hingewiesen sowie auf frühere Visualisierungen, die eine Radverkehrsführung im 
Bereich der untersten Terrassenebene nördlich des Kö-Bogen I vorsahen. Die 
Verwaltung weist auf den Zusammenhang zu der Radverkehrsführung zwischen 
Gleistrasse und Am Wehrhahn hin. 
 
 
Grundsätzliches 
 
Sachstand Maßnahmenliste 2024/2025 
Die Mitglieder der Kleinen Kommission haben die Maßnahmenliste zur Kenntnis 
genommen und sprechen sich positiv dazu aus, dass die Maßnahme „Duisburger 
Straße“ gemäß Planung früher realisiert wird. 
 
Baustellenmanagement 
Anhand einer Präsentation wurde den Mitgliedern der Kleinen Kommission 
ausführlich die Radverkehrsführung bei Baustellen erläutert. Mit einer 
Arbeitsanweisung soll bei der Einrichtung von Baustellen oder Straßensperrungen 
beispielsweise bei Großveranstaltungen besonders auf die zu Fuß Gehenden und 
Radfahrenden geachtet werden. Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer 
hat dabei Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrs. Anhand einer festgelegten 
Prüfungsreihenfolge wird favorisiert geprüft, ob die Führung eines getrennten Geh -
und Radweges auf dem Gehweg möglich ist. Sollte auch unter Berücksichtigung der 
Seitenstreifen oder Parkbuchten eine Führung auf dem Gehweg nicht möglich sein, 
wird der temporäre Radverkehr mit einer gelben Markierung auf der Fahrbahn 
geführt.

Seite 3 
Baustellenkontrollen, als hoheitliche Aufgabe, sind gemäß den rechtlichen Vorgaben 
verpflichtend und werden durch zwei städtische Baustellenkontrolleure, sofern die 
Stellen besetzt sind, durchgeführt (Bei Verstößen gegen die Auflagen der 
verkehrsrechtlichen Anordnung können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet 
werden. Der Abbau von Baustellen wird seitens der Straßenverkehrsbehörde 
aufgrund der hohen Anzahl an Baustellen stichprobenartig oder aufgrund von 
Beschwerden überprüft. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz für den MIV im 
Baustellenbereich andere Lösungen vorsieht. Der Gesetzgebung des Bundes mit der 
Straßenverkehrsordnung hat Vorrang vor dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz 
des Landes Nordrhein-Westfalen (- FaNaG). 
 
Nach Abschluss von Bauarbeiten kann es vorkommen, dass Straßenflächen 
beschädigt oder nicht sachgerecht wiederhergestellt werden. Bei erheblichen 
Mängeln oder einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden fordert der zuständige 
Straßenbaulastträger Nachbesserungen ein, um die Qualitätssicherung wie 
beispielsweise in der Oberflächenbeschaffenheit sicherzustellen. Die hierfür 
erforderlichen sogenannten „Kunststopfarbeiten“ dürfen jedoch nur von dafür 
spezialisierten Fachfirmen durchgeführt werden. Aufgrund der begrenzten 
Verfügbarkeit dieser Unternehmen kommt es bei der Mängelbeseitigung häufig zu 
Kapazitätsengpässen. 
 
Den konkreten Hinweis der fehlenden Baustellenbeschilderung an der Neusser 
Straße/Düsselstraße wird die Verwaltung überprüfen. 
 
Ausdrücklich werden Hinweise zur Mängelmeldung begrüßt und können nachträglich 
Berücksichtigung finden. Es wird bemängelt, dass auch nach Mängelmeldung häufig 
keine Veränderung eintritt. Auch Hinweise zur Optimierung von Baustellen werden 
gern entgegengenommen. 
 
Es wird die Einrichtung einer Funktionsemailadresse angeregt, verbunden mit dem 
Wunsch nach einem Feedback. Für die breite Öffentlichkeit soll hierfür zunächst ein 
Konzept erarbeitet werden, um die Umsetzbarkeit und den damit verbundenen 
Aufwand zu prüfen. In der ersten Stufe wäre die Freischaltung für 
Interessensverbände, wie der ADFC, VCD etc. möglich. 
 
Die Mitglieder der Kleinen Kommission nehmen das vorgestellte Verfahren zur 
Kenntnis. Das Thema Mängelmeldung soll in einer der nächsten Sitzungen erneut 
thematisiert werden. 
 
 
Informationen zu Maßnahmen 
 
Knotenpunktwegweisung 
Die Mitglieder der Kleinen Kommission nehmen die Vorlage zur Kenntnis. 
 
Rückmeldebogen Kennedydamm 55 - Optimierung der Erschließung 
Die Mitglieder der Kleinen Kommission sprechen sich dafür aus, entgegen des 
Rückmeldebogens, die Furten über die Roßstraße und den Kennedydamm als 
Zweirichtungsradweg freizugeben und die Signalsteuerung entsprechend 
anzupassen. 
 
Rückmeldebogen RLR 2 Entwurfsplanung 3. Abschnitt – Dieselstraße – 
Neusser Tor 
Der Rückmeldebogen wird den Mitgliedern nach interner Abstimmung zur Verfügung 
gestellt und bei Bedarf erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Seite 4 
Aktueller Stand Radleitrouten (Information zu Sonderbauvorhaben 
gemäß 1.2 GABau) 
 
Radleitroute Nord-Süd (RLR1) 
Die Ausführungsplanung wird abschnittsweise nach dem Ausführungs- und 
Finanzierungsbeschluss erstellt und den Mitgliedern der KK Rad zur Verfügung 
gestellt. 
 
Im 1. Bauabschnitt sind noch Anpassungen bezüglich der Markierungsarbeiten und 
der Beschilderung im Bereich der Moselstraße vorzunehmen. Hierzu gibt es einige 
Rückmeldungen von Mitgliedern der Kleinen Kommission. Wie bereits in der letzten 
Sitzung der KK Rad wurde erneut die Kante, die den Sinusstein vorgelagert ist, 
kritisch angemerkt. Die Notwendigkeit soll bei zukünftigen Planungen geprüft 
werden. Ferner sagt die Verwaltung zu, sich die Situation auch im Hinblick auf eine 
erforderliche Beschilderung vor Ort anzusehen und zu überprüfen. 
 
Ab dem 2. Bauabschnitt (Völklinger Str. bis Südring) sollen die Radwege in 
Asphaltbauweise umgesetzt werden. 
 
Radleitroute West-Ost (RLR 2) 
Mit der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann die Vergabe des 1. 
Bauabschnitts beginnen. 
 
 
Verschiedenes 
 
Ludenberger Straße/Pöhlenweg 
In der Bauausführung ist eine fehlerhafte Markierung aufgebracht worden, die jetzt 
entfernt wird. Die vorhandenen Poller werden versetzt. 
 
Sachstand Mitte-Süd (Friedrichstraße) 
Die Planunterlagen der Leistungsphase 5 zum Radweg in Mittellage auf der 
Friedrichstraße werden den Mitgliedern der KK Rad im Nachgang der Sitzung zur 
Verfügung gestellt. 
 
Sachstand Haroldbucht/Hubertusstraße 
Im Rahmen der noch zu erstellenden Ausführungsplanung werden die bereits 
vorliegenden Anmerkungen berücksichtigt. 
 
 
 
Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 19.30 Uhr. 
 
 
 Jochen Kral                                 Christian Rütz 
Beigeordneter                                Vorsitzender

Beratungsverlauf (1)

28.05.2025 Rat
TOP 6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/159/2025
Typ
Berichtsvorlage
Datum
23.05.2025
Erstellt
07.05.2025 14:40