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Wohnungsbauoffensive

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0541/2017 vom 02.03.2017

Stand: Am 09.03.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/1 Vorlagen-Nummer 0541/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Wohnungsbauoffensive Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Schott vom 26.01.2017 Frage 1: Ist die Bebauung von 15 Wohneinheiten des Grundstücks Merianstraße/ Volkhovener Weg im Stadtbezirk Chorweiler in der Ratssitzung vom 14.12.2016 beschlossen worden? Frage 2: Ist eine Wohnbebauung nach § 34 Baugesetzbuch möglich, da das Grundstück lediglich eine Größe von 2.000 m² umfasst? Oder ist das Grundstück mit einer Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung versehen? Beantwortung: zu 1./2.: Im Ratsbeschluss (2698/2016) in Verbindung mit einem Änderungsantrag ist eine Bebauung mit 15 Wohneinheiten mit der Maßgabe einer höheren baulichen Ausnutzung beschlossen worden. Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB nach Aufhebung des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes möglich.

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 11.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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