Prüfantrag für die Errichtung eines Zebrastreifens an der Martinusstraße/Ecke Amselweg
Antrag nach § 3 BV6 (SPD) AN/0653/2022 vom 23.03.2022
Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV6)
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SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0653/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 Prüfantrag für die Errichtung eines Zebrastreifens an der Martinusstraße/Ecke Amselweg Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister , sehr geehrte Frau Oberbürgermeister in, Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulweg zur Konra d-Adenauer-Schule in Köln-Esch im Kreuzungsbereich Martinusstraße/Ecke Amselweg durch die Errichtung eines Zebrastreifens auf der Martinusstraße zu sichern. Begründung: Direkt vor dem Haupteingang der Konrad -Adenauer Grundschule befindet sich eine besonde re Gefahrensituation. Denn die Schule befindet sich in der Martinusstraße/Ecke Amselweg unmittelbar an einer Kreuzung mit einer zweispurigen Fahrbahn. Es gibt dort aber keine Zebrastreifen an der Kreuzung, die eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen (s iehe anliegendes Bildnis). Insbesondere morgens, wenn die Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, und nachmittags, wenn die Kinder abgeholt werden, ist die Kreuzung sehr stark befahren und stellt eine besondere Gefahr für die die Straßenkreuzung überquerende n Kinder dar. Diese Gefahrensituation muss abgestellt werden! Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Ayfer Sevim Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 23. März 2022 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0653/2022 Stand: 23.06.2025 Sachstandsbericht Prüfantrag für die Errichtung eines Zebrastreifens an der Martinusstraße/Ecke Amselweg Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulweg zur Konrad-Adenauer-Schule in Köln-Esch im Kreuzungsbereich Martinusstraße/Ecke Amselweg durch die Errichtung eines Zebrastreifens auf der Martinusstraße zu sichern. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wurde jedoch als Prüfauftrag verstan- den. Daraufhin hat die Verwaltung die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit eines Fußgängerüberwegs an der Ecke Martinusstraße/Amselweg mit nachfolgendem Er- gebnis geprüft: Sowohl der Amselweg als auch die Martinusstraße sind in den in Rede stehenden Ab- schnitten vollumfänglich in Tempo -30-Zonen integriert. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sprechen sich zum einen gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30- Zonen aus, da durch die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ohnehin dem er- höhten Querungsbedarf in Wohnquartieren Rechnung getragen wird. Auch sind in dem Bereich keine auffälligen Unfalllagen bekannt. Einer Unfallabfrage bei der Polizei zufolge ereignete sich im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 20.09.2024 le- diglich ein qualifizierter Unfall, der vorrangig auf Sichtbehinderungen durch die tiefste- hende Sonne zurückzuführen war und folglich auch mit einem Fußgängerüberweg 2 nicht hätte verhindert werden können. In begründeten Fällen kann von den Richtlinien abgewichen werden; für eine Ausnahme in diesem Bereich sprechen weder die Unfall- zahlen noch die Einbindung der Straßen in eine Tempo-30-Zone. Darüber hinaus wird im Bestand durch eine Querungshilfe in unmittelbarer Nähe zum Schul- gebäude eine sichere Querung des Amselwegs seitens der Schülerinnen und Schüler hinrei- chend gewährleistet. Somit fehlt es auch an der gesetzlich vorausgesetzten Erforderlichkeit zur Anordnung einer über die örtlichen Gegebenheiten hinausgehenden, verkehrstechnischen Maßnahme.
Beratungsverlauf
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07.04.2022
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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