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V/0296/2011

1. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines "Energieparks Münster" 2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 "Energiepark Münster" vom 08.02.2011

Vorlagen 27.05.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.07.2011, TOP 2.1

Anlage 2

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Ansehen

Vorlage 0296_2011 150611

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

29995 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2011 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Stadt errichtet den „Energiepark Münster“ 
2. Der „Energiepark Münster“ soll folgenden Zielen dienen: 
• Stärkung der Münsteraner Wirtschaft durch Ansiedlu ng von 
Unternehmen und Arbeitsplätzen des sekundären Sektors, 
vorzugsweise der Energietechnik, der Erneuerbaren Energien und 
der Umwelttechnologie, 
• Mehr Klimaschutz und umweltfreundliche Energievers orgung durch einen Verbund 
von innovativen Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer heimischer Energien 
(Bioenergie, Windkraft, Solarenergie), 
• Förderung der Wissenschaft und Forschung durch ein  Versuchs- und Testgelände 
für die Energieforschung, namentlich die Entwicklung von leistungsfähigen 
Speichermedien für Strom sowie die Gewinnung von Bioenergie aus kommunalen 
Rest- und Abfallstoffen sowie 
• Bildung und Information voranbringen durch Vermitt lung von beruflichen 
Qualifikationen über Neue Energien und von allgemeinbildenden Kenntnissen über 
ihre Rolle für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. 
3. Standort des Energieparks soll ein Gelände nördl ich des Stadtteils Coerde und südlich 
der Rieselfelder sein. Die Hauptkläranlage und das Entsorgungszentrum der Stadt 
sowie das Gewerbegebiet Kleinmannbrücke und das Industriegebiet Schifffahrter 
Damm sollen räumlich integriert und in die Entwicklung des Energieparks funktionell 
einbezogen werden. 
4. Die Stadt wird bei der Fortschreibung des Region alplanes Münsterland vorschlagen, 
den Energiepark Münster als Allgemeinen Siedlungsbereich mit besonderer 
Zweckbestimmung „Energiepark“ darzustellen. Nach Aufnahme des Vorhabens in den 
Regionalplan soll der Energiepark Münster im Flächennutzungsplan als 
„Sonderbaufläche Energiepark“ dargestellt werden. Durch Bebauungspläne soll der 
Energiepark schrittweise der baulichen und wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. 
5. Ein erster Abschnitt des Energieparks soll auf d em Gelände der ehemaligen 
Schiessanlage der Bundeswehr entstehen. Die Stadt soll sich darum bemühen, das 
Gelände von der Bundesvermögensverwaltung zu erwerben und mit Hilfe des 
Altlastenfonds NRW zu sanieren. 
6. Wegen der Nähe des Energieparks zu den Rieselfel dern ist den Belangen des Natur- 
und Landschaftsschutzes und des Vogelschutzes in besonderer Weise Rechnung zu 
tragen. Die Vogelschutzstation Rieselfelder und die Umweltverbände werden bei der 
Planung und Entwicklung des Energieparks eng beteiligt. 
7. Planung und Realisierung des Energieparks übertr ägt die Stadt einer 
Entwicklungsgesellschaft. Anteile an dieser Gesellschaft werden der lokalen Wirtschaft 
und den BürgerInnen der Stadt zum Erwerb angeboten. Den in Münster beheimateten 
Hochschulen werden Möglichkeiten eingeräumt, sich an der Gesellschaft und ihrer 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Energiepark Münster“ 
 
08.02.2011

2 
 
Tätigkeit angemessen zu beteiligen. Die Geschäftsführung wird auf die Stadtwerke 
Münster GmbH übertragen. 
8. Die im Einzugsbereich des Energieparks bereits a nsässigen Unternehmen sollen als 
Partner für den Aufbau des Energieparks und für eine Beteiligung an der 
Entwicklungsgesellschaft gewonnen werden. 
9. Die Stadt gründet einen Beirat, der die Stadt un d die Entwicklungsgesellschaft bei der 
Planung und Entwicklung des Energieparks berät und unterstützt. Im Beirat sollen die 
Kammern der Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Umweltverbände und die 
Hochschulen vertreten sein. 
10. Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes NRW für die Entwicklung 
innovativer Konzepte im unternehmerischen und infrastrukturellen Bereich sollen 
genutzt werden. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Beschlüssen unmittelbar keine Kosten 
resultieren. Etwaige spätere Kosten im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen sind 
noch nicht bezifferbar. Ihre Veranschlagung bleibt den Haushalten für das Jahr 2012 und 
für die Folgejahre vorbehalten. 
 
Begründung: 
 
Hintergrund dieses Antrages ist ein Konzept, das ENVECO GmbH und Zephyr GmbH als 
in Münster ansässige und namhafte Firmen der Erneuerbaren Energietechnik im Jahr 2009 
aufgestellt haben. In Zusammenarbeit mit der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL 
wurde daraus der „Energiepark Münster“ entwickelt. 
Auf die parallel zu diesem Antrag vorgelegte Anregung der Firmen Enveco, Zephyr u. a. 
nach § 24 GO NRW „Energiepark Münster“, vom 03.02. 2011, wird verwiesen. 
Um die planungsrechtlichen, wirtschaftlichen, technologischen und wissenschaftlichen 
Rahmenbedingungen für das Projekt zu überprüfen, wurden vor Antragstellung mehr als 
20 ausführliche Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft, der Umweltverbände, der 
Hochschulen, der fachlich involvierten Behörden und der Stadtverwaltung sowie mit den 
Stadtwerken Münster geführt. Kontakte wurden auch zu Ministerien des Landes NRW 
geknüpft. Unsere Gesprächspartner im Einzelnen: 
Wirtschaft Stadtverwaltung 
 Hochschulen  Behörden/Ministerien  Umweltverbände  
Westfalen 
AG 
Umweltamt MEET/WWU Umweltm. NRW BUND 
REMONDIS  Tiefbauamt FHS MS/ST Bezirksregierung MS Umweltforu m 
Kenersys AWM Uni Halle  Biolog. Station 
Rieselfelder 
IHK WFM ZEUS Berlin   
HWK Stadtplanung    
Bio 
Supermarkt 
    
FairPla.Net  
 
    
Stadtwerke 
MS

3 
 
Den Gesprächspartnern, deren Anregungen, Fragen und Hinweise maßgeblich dazu 
beigetragen haben, das Projekt „Energiepark Münster“ für diesen Ratsantrag 
aufzubereiten, sei an dieser Stelle noch einmal für ihre Unterstützung herzlich gedankt. Als 
wesentliche Gesprächsergebnisse sind festzuhalten: 
• Die Verknüpfung von Klimaschutz, Wirtschaftsförder ung und Forschung & 
Entwicklung weckt allgemein großes Interesse und die Bereitschaft, sich für den 
„Energiepark Münster“ zu engagieren. 
• Die Kombination von Anlagen zur Nutzung Erneuerbar er Energien mit der 
Ansiedlung von Betrieben und Arbeitsplätzen aus „energieaffinen“ Branchen macht 
den Energiepark Münster zum Laborfeld für die umweltfreundliche 
Energieversorgung der Zukunft und zum Standortfaktor für Münster. 
• Die Zielrichtung des Projektes, vorwiegend Unterne hmen des produzierenden 
Sektors anzusiedeln und dabei auch industriell tätige Produzenten zum Zuge 
kommen zu lassen, wird dazu beitragen, die Position der Stadt im gewerblich-
industriellen Bereich zu stärken. 
• Das Projekt wird aufgrund seines innovativen Chara kters als Modellvorhaben 
betrachtet und hat Chancen auf die Unterstützung durch öffentliche Fördermittel. 
• Der Standort ist richtig gewählt. Bereits ansässig e energieintensive Unternehmen 
und Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien bieten Standortvorteile und 
Anknüpfungspunkte für die Ansiedlung neuer Betriebe und Produkte. 
• Durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufst ellung von 
Bebauungsplänen für ein „Sondergebiet Energiepark Münster“ kann das Projekt 
städtebaulich entwickelt und geordnet werden. Die Abstimmung mit der 
Landesplanung sollte bei der Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland 
erfolgen. 
• Die Nähe des Projektes zu den Rieselfeldern und zu m FFH-Gebiet erfordert große 
Umsicht und Rücksichtnahme. Umweltauswirkungen sind im Rahmen der 
Bauleitplanung umfassend zu prüfen. Die frühzeitige Abstimmung der Planung mit 
der Vogelschutzstation ist sicherzustellen. Einschränkende Bedingungen, wie zum 
Beispiel: keine Inanspruchnahme von geschützten Flächen, keine Standorte für 
Windräder im Einzugsbereich der Zugvögel – sind zu akzeptieren. 
• Die Bereitschaft von Unternehmen, sich an dem Proj ekt zu beteiligen, ist ebenso 
groß wie das Interesse von Seiten der Wissenschaft, den Energiepark Münster als 
Testfeld für die Erprobung von Energieversorgungssystemen der Zukunft zu 
nutzen. Beispielhaft geht es dabei um leistungsfähige Speichermedien für 
elektrischen Strom aus Erneuerbaren Energien und um die Erzeugung von 
Brennstoffen aus biogenen Rest- und Abfallstoffen aus dem kommunalen Bereich. 
• Die Finanzierung des „Energieparks Münster“ soll f ür alle Formen von Bürgerkapital 
offen sein. 
Fazit: Es gibt viele positive Ansatzpunkte für das Projekt, vor allem durch die Bereitschaft 
der Verwaltung, der städtischen Betriebe und der Wirtschaft, sich bei der Planung und 
Realisierung des Projektes zu engagieren. Der Standort bietet große Chancen, verlangt 
aber gleichzeitig eine umsichtige und frühzeitige Abstimmung mit dem sensiblen Umfeld. 
Wachstum der Umweltwirtschaft für Münster nutzen 
Umwelttechnologien und Klimaschutz sind Garanten für die nachhaltige Entwicklung der 
Volkswirtschaft. Mehr als 340.000 Arbeitsplätze in Deutschland verdanken ihnen heute 
bereits ihre Existenz. Die – leider ehemalige - „Klimahauptstadt“ Münster sollte in 
besonderer Weise bestrebt sein, das auch in Krisenzeiten beständige Wachstum der 
Umweltwirtschaft für ihre Entwicklung zu nutzen. 
Kerngedanke des Energieparks ist die Verknüpfung von Klimaschutz, Wirtschaft und 
Wissenschaft & Forschung. Der Energiepark soll Arbeits- und Produktionsstätte sein, 
vorrangig für Unternehmen aus „energieaffinen“ Branchen und zugleich „Schauraum“ für 
innovative Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Einbeziehung der

4 
 
Hochschulen soll als dritter Anker sicherstellen, dass auch Erforschung, Entwicklung und 
Erprobung von Konzepten für die Energietechnik der Zukunft im Energiepark ihren Platz 
finden. Die Chancen, die der Energiepark als Anschauungsobjekt sowohl für die 
handwerkliche Berufsbildung als auch für die Allgemeinbildung und die breite Information 
der Öffentlichkeit bietet, sollen ebenfalls genutzt werden. 
Die räumliche und funktionelle Verknüpfung von Forschung & Entwicklung, Produktion und 
Nutzung von Erneuerbaren Energien stellt ein Novum dar. Bislang realisierte Energieparks 
beschränken sich darauf, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien räumlich zu bündeln 
und zu vernetzen. Die Synergie von Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Wissenschaft 
sowie Bildung verleiht dem Projekt in Münster einen bundesweiten Modellcharakter. 
Energiepark Münster: Arbeitsplätze + Erneuerbare Energien + Wissenschaft & 
Forschung + Bildung & Information 
Das rasche und kontinuierliche Wachstum der Umweltbranchen und der Unternehmen, die 
sich mit regenerativen Energien beschäftigen, lässt hoffen, dass der auf den Standbeinen 
Forschung, Bildung, Produktion und Nutzung ruhende Energiepark nachhaltige Impulse für 
das wirtschaftliche Wachstum der Stadt Münster liefern wird. 
Die Zielrichtung des Projektes, Unternehmen aus dem produzierenden Sektor anzusiedeln 
und dabei auch industriell geprägte Anbieter zum Zuge kommen zu lassen, soll dabei 
helfen, die Position der Stadt im gewerblich-industriellen Bereich zu verbessern. Neue 
Arbeitsplätze im produzierenden Sektor sollen der Abhängigkeit der Stadt vom tertiären 
und quartären Sektor der Wirtschaft entgegenwirken. Gezielte Angebote für die Ausbildung 
von Solar, Energie- und Elektrotechnikern sollen die Standortbedingungen für 
„energieaffine“ Technologien in Münster verbessern. 
 
Erneuerbare Energien in Münster noch am Anfang 
Das von den Firmen ifeu und GERTEC für die Stadt Münster erarbeitete 
Klimaschutzkonzept 2020 stellt die Bedeutung einer alle Teile der Stadtgesellschaft 
umfassenden „Allianz für den Klimaschutz“ heraus und weist auf die wichtige Rolle hin, die 
der lokalen Wirtschaft für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zukommt. Zudem wird 
die Information der Öffentlichkeit betont, ohne die die anspruchvollen Ziele des 
Klimaschutzes nicht erreicht werden können. 
Erneuerbare Energien spielen in Münster bislang nur eine untergeordnete Rolle: Anlagen 
im Stadtgebiet decken nur rd. 3 % des Stromverbrauchs. Die installierte Leistung aller PV-
Anlagen im Stadtgebiet erreichte Ende 2010 erst 1,2 MW. Windkraftanlagen stehen nur an 
zwei Standorten und Bioenergie, die in den Landkreisen des Münsterlandes bereits 
erhebliche Beiträge zur Energieversorgung liefert, kommt in Münster nur langsam voran. 
Die schwache Position der Erneuerbaren Energien war mit dafür verantwortlich, dass die 
Bewerbung der Stadt Münster um den Titel einer EUROPEAN GREEN CAPITAL im Jahr 
2009 nicht von Erfolg gekrönt werden konnte. Gut ausgebaut sind allein die Kraft-Wärme-
Koppelung und die Fernwärme. Die umweltfreundliche GuD-Anlage der Stadtwerke im 
Hafen deckt ca. 50 % des Stromverbrauchs, das Fernwärmenetz hat inzwischen eine 
Länge von fast 100 km erreicht und versorgt mehr als 12.000 Haushalte. 
Standort Coerde bietet Vorteile 
Als Standort für den „Energiepark Münster“ wird das Areal zwischen dem Stadtteil Coerde 
(nördlich der 110 kV-Freileitung) und den Rieselfeldern (südlich der im 
Flächennutzungsplan (FnP) dargestellten Eisenbahntrasse bzw. zwischen Schifffahrter 
Damm im Osten und der DB-Strecke MS–Emden im Westen) vorgeschlagen.

5 
 
 
Abb.1: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan – Stand 2009 
Für diesen Standort sprechen vor allem die bereits vorhandenen umwelttechnischen 
Anlagen: Die Hauptkläranlage und die Zentraldeponie der Stadt Münster sowie die 
Mechanisch-Biologische-Restabfallbehandlungs-Anlage (MBRA) der REMONDIS AG. 
Mehrere Blockheizkraftwerke, die Deponie- und Klärgas für die Erzeugung von Wärme und 
Strom nutzen, zeichnen den Standort auch als Zentrum für Energie aus. Eine große PV-
Anlage, die von der Stadt (AWM) und den Stadtwerken auf dem Südhang der 
Zentraldeponie errichtet wurde, ging Anfang 2011 in Betrieb. 
Günstige Rahmenbedingungen für den Standort schaffen auch das benachbarte Tanklager 
der Westfalen AG für Flüssiggas sowie weitere energieintensive Betriebe im 
Industriegebiet Hessenweg (z. B. Westfleisch, Saria) und im Gewerbegebiet An der 
Kleimannbrücke (z. B. Hornbach). Sie bilden große Wärmesenken und eröffnen dadurch 
Chancen, die Kraft-Wärme-Koppelung im Energiepark weiter auszubauen. 
Zusätzliche Standortvorteile ergeben sich aus der verkehrsgünstigen Lage am Schifffahrter 
Damm sowie am DEK. Der Anschluss an die Bundeswasserstraße erlaubt den 
umweltfreundlichen Transport von Gütern per Binnenschiff. Auch ein Schienenanschluss 
ist möglich. Im Flächennutzungsplan der Stadt wird eine Stichbahn dargestellt, die das 
Tanklager der Westfalen AG mit der DB-Strecke MS-Rheine verbinden soll. 
Als erster Abschnitt für die Entwicklung des Energieparks bietet sich der ehemalige 
Schiessstand der Bundeswehr an. Das rd. 2,5 ha große Gelände wird seit Jahren nicht 
mehr genutzt. Im Boden lagern tonnenweise Überreste der verwendeten Munition. Sie 
stellen eine Altlast dar. Die Aufbereitung und Erschließung der Flächen für die gewerbliche 
Nutzung muss deshalb durch eine Bodensanierung vorbereitet werden. Das Potential 
dieses Standortes wird u. E. dadurch nicht in Frage gestellt.

6 
 
 
Abb.2: Überblick über die gegenwärtige Situation nördlich Coerde 
 
Den Energiepark als Standort nutzen für ... 
-  innovative Stromspeicher 
Das MEET-Institut an der WWU beschäftigt sich mit der Erforschung und 
Entwicklung von leistungsfähigen Speichermedien für elektrischen Strom. Basis 
sind Lithium-Batterien sowie Kondensatoren. Einsatzgebiet dieser Speichermedien 
sind zum einen Fahrzeuge, also Elektromobile. Zum anderen werden Batterien für 
Stromnetze entwickelt. Sie sollen dazu beitragen, die Netze gegen 
Stromschwankungen abzusichern und die Übertragung von Strom zeitlich und 
mengenmäßig steuern zu können. Überlast und Angebotslücken sollen durch das 
„Smart Grid“ ausgeglichen werden. Durch die Perspektiven, die meteorologisch 
bedingten Schwankungen zu kompensieren und Wind- und PV-Strom kontinuierlich 
in das Verteilernetz einspeisen zu können, gewinnen die Forschungsergebnisse 
des MEET fundamentale Bedeutung für die Nutzung der Erneuerbaren Energien. 
Die erfolgreiche Arbeit des MEET wird vom Land NRW und von der Wirtschaft mit 
Fördermitteln honoriert. Die WWU Münster bildet neben der RWTH Aachen einen 
Schwerpunkt der Energieforschung im Land NRW. Der „Energiepark Münster“ soll 
den Standort Münster weiter nach vorn bringen. Angestrebt wird, die vom MEET 
entwickelten Batterien und Kondensatoren vor Ort testen und erproben zu können. 
Zum Beispiel, um Anlagen für die Stromerzeugung zu vernetzen (s. u.). Auch die 
industrielle Fertigung von Batterien und Kondensatoren wäre im „Energiepark 
Münster“ sicherlich denkbar. 
-  ein Bioressourcenwerk 
Weiterer Schwerpunkt im Energiepark soll die energetische Nutzung von biogenen 
Rest- und Wertstoffen in einem Bioressourcenwerk sein. Basis für das Bio-
Kraftwerk sind Rest- und Abfallstoffe aus dem kommunalen Bereich, zum Beispiel

7 
 
von öffentlichen Grünflächen sowie von Randstreifen entlang von Straßen und 
Gewässern. Auch Kläranlagen (Klärschlamm) und die Abfallwirtschaft (Grünabfälle) 
kommen als Inputgeber in Betracht. Basis des Bioressourcenwerkes sind alle 
Biostoffe, die bislang keiner weiteren wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden 
und teuer entsorgt werden müssen. Im Werk werden sie für die Produktion von 
Biogas, Synthesegas sowie von weiteren Produkten (z. B. terra preta) genutzt. Die 
gasförmigen Produkte des Kraftwerkes können als Ersatz für Erdgas und andere 
fossile Brennstoffe aufbereitet und dann in das Erdgasnetz eingespeist bzw. direkt 
als Treibstoff in BHKW eingesetzt werden. Durch die ausschließliche Nutzung von 
kommunalen Rest- und Abfallstoffen unterscheidet sich das Konzept grundsätzlich 
von herkömmlichen Biogasanlagen. Die Konkurrenz zur Produktion von 
Nahrungsmittel kann ausgeschlossen werden. 
Wissenschaftliche Studien der Universität Halle/Wittenberg und des Zentrums für 
energie- Umwelt- und Stadtentwicklung, Berlin (ZEUS) in den neuen 
Bundesländern haben gezeigt, dass im kommunalen Umfeld genügend Ressourcen 
vorhanden und erschließbar sind, um ein Bioressourcenwerk nachhaltig mit 
Rohstoffen zu versorgen. Die chemisch-technischen Aufbereitungsverfahren 
(Pyrolyse, Hydrolyse) sind erprobt. Die ökologischen und energetischen Effekte des 
Bioressourcenwerkes reichen theoretisch aus, wie beispielhafte Untersuchungen 
für die Stadtregion Hoyerswerda zeigen, um den Wärmebedarf einer Stadt 
insgesamt zu decken. Auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit wurde 
nachgewiesen. 
Ein Standort im Energiepark wäre aus mehreren Gründen vorteilhaft: Zum einen 
können die Zentralkläranlage und die Abfallwirtschaft der Stadt sowie die 
Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage der REMONDIS AG das 
Kraftwerk laufend mit Input versorgen. Zum anderen könnte das im 
Bioressourcenwerk hergestellte Gas auch als Vorprodukt für das von der Westfalen 
AG vertriebenen Flüssiggase genutzt werden. Damit bietet der für das Projekt 
gewählte Standort nördlich des Ortsteils Münster-Coerde sowohl auf der Inputseite, 
als auch auf der Seite des Outputs besondere Anknüpfungspunkte 
Bioressourcenwerke existieren bislang nur im Experiment. Das Projekt wäre 
bundesweit beispielhaft und prototypisch. Chancen für eine Förderung durch Bund 
und Land NRW (z. B. KSI-Initiative des BMU) sind gegeben. Nächster Schritt wäre 
eine technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie. 
-  die Erzeugung und Verarbeitung von Butan, Propan  und Methan 
Die Westfalen AG betreibt am DEK in Gelmer ein großes Tanklager für Propan und 
Butan. Weitere Betriebsstätten befinden sich in Gremmendorf sowie am Stadthafen, 
wo auch der Firmensitz der Westfalen AG gelegen ist. Primäres Interesse des 
Unternehmens ist es, den Standort Gelmer besser zu erschließen. Dabei geht es 
vor allem um den - auch im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellten - 
Bahnanschluss, der für die witterungsunabhängige Versorgung des Standortes 
unerlässlich ist. 
Aufgrund ihres Produktprofils betrachtet die Westfalen AG den Energiepark 
zunächst als potentielles Absatzgebiet für die Produkte des Unternehmens. Vor 
allem gilt dies für Sauerstoff, der bei der Erzeugung von biogenen Brennstoffen 
benötigt wird. Ein Bioressourcenwerk (s. o.) wird deshalb mit Aufmerksamkeit 
betrachtet. 
Da es sich stets um Kohlenwasserstoffverbindungen handelt, wäre solches Werk 
auch in der Lage wäre, Rohstoffe bzw. Grundstoffe für die Produkte der Westfalen 
AG zu liefern. Chemische Verfahren, um Methan zu Butan bzw. Propan zu 
„veredeln“ sind bereits seit längerem bekannt und technisch erprobt („Fischer-
Tropsch“). Ob sie auch nachhaltig und vor allem zu wirtschaftlich vertretbaren

8 
 
Bedingungen betrieben werden können, könnte durch die Machbarkeitsstudie mit 
geklärt werden. 
-  Windenergie 
Münster ist auch Sitz eines weltweit operierenden Engeneering-Unternehmens für 
Windenergieanlagen. Die Kenersys GmbH gehört zu dem indischen Konzern 
Kalyani. Produziert werden die Windenergieanlagen in Wismar. Entwicklung und 
Konstruktion sowie Vertrieb und Marketing werden von zurzeit rd. 80 Mitarbeitern 
von Münster aus gesteuert. Kenersys zählt heute bereits zu den größten 
industriellen Unternehmen in Münster und wächst rasch. Der Standort des 
Unternehmens in Münster wird sich allerdings nur dann dauerhaft behaupten 
können, wenn es gelingt, seine Produkte auch lokal zu platzieren, vor allem als 
Referenzanlagen für interessierte Kunden. Der „Energiepark Münster“ wäre für 
Kenersys deshalb vor allem als „Schauraum“ für Windkraftanlagen von Interesse. 
Als weiterer lokaler Standortfaktor könnte das Wissen wirken, das bei der Erforschung und 
Entwicklung von hochleistungsfähigen Speichermedien für Strom entsteht. Die vom MEET 
an der WWU vorangetriebene Entwicklung von Batterien und Kondensatoren könnten 
dabei helfen, die Stromproduktion auch von Windenergienlagen zu verstetigen (s. o.). 
Perspektiven für eine Zusammenarbeit könnten sich beispielsweise dann ergeben, wenn 
es gelingt, im Energiepark Münster ein speicherfähiges Stromnetz („smart Grid“) zu 
installieren und als Testfeld zu nutzen. 
Darstellung im Regionalplan Münsterland 
Der Standort des Projektes wird im gültigen Regionalplan Münsterland teilweise als 
Siedlungsfläche und teilweise als Freiraum dargestellt. Angesichts der räumlichen 
Ausdehnung und der neuen Nutzungszwecke kann der Energiepark nur durch ein 
Änderungsverfahren in die Landesplanung integriert werden. Vorgeschlagen wird deshalb, 
dass die Stadt das Projekt im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Beteiligung an der 
Fortschreibung des Regionalplanes selbst als Anregung einbringt. Für die Aufnahme des 
Projektes in den Regionalplan sprechen folgende Argumente: 
Den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes wird angesichts der Lage des 
Projektes besonderer Bedeutung beigemessen (s. u.). 
Das Projekt hält sich trotz seiner Größe im Rahmen der Flächenvorgaben für gewerblich-
industrielle Siedlungsbereiche, die der Stadt Münster regionalplanerisch zur Verfügung 
stehen. 
Möglichkeiten, den „Energiepark Münster“ als Siedlungsbereich mit besonderer 
Zweckbestimmung festzusetzen, sind gegeben. 
Daraus folgt, dass das Projekt als Vorhaben der Stadt Münster Chancen hat, direkt in den 
neuen Regionalplan aufgenommen zu werden. 
Die Mitte Januar 2011 begonnene Beteiligung an der Fortschreibung des Regionalplanes 
dauert 6 Monate, also bis Ende Juli 2011. Innerhalb dieses Zeitrahmens können 
Anregungen zum Plan eingebracht werden. Beteiligt sind die Gemeinden (und Landkreise), 
die Träger öffentlicher Belange sowie – was neu ist – jedermann.

9 
 
 
Abb.3: Mögliche Darstellung des Energieparks im Flächennutzungsplan 
 
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und des Vogelschutzes besonders 
berücksichtigen 
Der Standort liegt am Rand des Naturschutzgebietes Rieselfelder und im Einzugsbereich 
eines FFH-Vogelschutzgebietes. Die Planungen für das Projekt müssen deshalb mit 
großer Um- und mit angemessener Rücksicht auf den Naturschutz vorgenommen werden. 
Alle Störungen des Vogelzuges und des Aufenthaltes von Vögeln im Gebiet Rieselfelder 
sind zu vermeiden. Praktische Auswirkungen hat dies vor allem für bauliche Nutzungen im 
Rand- oder Nahbereich der Felder und für Anlagen, die im südwestlich der Rieselfelder 
gelegenen Einzugsbereich der Zugvögel errichtet werden sollen. Windräder müssen hier 
ausgeschlossen bleiben, weil sie die ziehende Vögel stören und gefährden würden. 
Standorte im Osten, also in den Gewerbe- und Industrieflächen An der Kleimannbrücke 
und Hessenweg/Gelmer, kommen eher in Betracht als Standorte weiter westlich. Da 
angesichts der Größe des Vorhabens mehrere Bebauungspläne erforderlich werden, kann 
die umfassende Prüfung der Belange des Vogelschutzes im Rahmen der Plan-UVP 
erfolgen. 
Ohne diesen Untersuchungen vorgreifen zu wollen ergibt sich aus den Gesprächen mit der 
biologischen Station und mit den Umweltverbänden, dass sich der Energiepark vor allem in 
östlicher Richtung erstrecken und Anschluss an das Industrie- und Gewerbegebiet 
Hessenweg/Schiffahrter Damm sowie an das Gewerbegebiet An der Kleimannbrücke 
suchen sollte. Die Ausdehnung nach Norden und nach Süden wird demgegenüber durch 
bestehende Siedlungen (Coerde) und durch den Biotop- und Artenschutz (Rieselfelder) 
eng begrenzt. 
Wir regen an, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und des Vogelschutzes 
besonders zu berücksichtigen und bereits im Vorfeld der Planungen engen Kontakt zu den 
örtlichen Naturschutzverbänden und der Biologischen Station Rieselfelder aufzubauen.

10 
 
Entwicklungsgesellschaft gründen 
Der „Energiepark Münster“ sollte sich auf Erfahrungen von „Themenparks“ für die 
wirtschaftliche Entwicklung stützen. Um das Projekt zu etablieren muss die Vermarktung 
professionell organisiert werden. Sie muss möglichst frühzeitig beginnen und langfristig 
angelegt werden. Eine von öffentlicher Hand und Wirtschaft gemeinsam getragene 
Projektgesellschaft soll diese Aufgaben übernehmen und als Motor der Entwicklung 
fungieren. 
Die Chancen für die erfolgreiche Kooperation von thematisch verwandten Unternehmen an 
einem Standort steigen erfahrungsgemäß durch den Aufbau von Netzwerken. Vertreter der 
IHK und der HWK empfehlen deshalb, ein Unternehmensnetzwerk aufzubauen und seine 
Betreuung in den Wirkungskreis der Entwicklungsgesellschaft zu integrieren. 
Vorbild für die Entwicklungsgesellschaft ist die im Gewerbepark Loddenheide tätige 
Gesellschaft. 
Potentiale der Hochschulen nutzen und ... 
Die Hochschulen sind die größten Arbeitplatzgeber in Münster. Ihre Bedeutung für die 
wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Stadt ist ausschlaggebend. Die 
Kooperation zwischen den Hochschulen und der Stadt sowie der örtlichen Wirtschaft ist 
Grundlage für Wirtschaftswachstum und für neue Arbeitsplätze. Der „Energiepark Münster“ 
versucht, ein neues Feld der Zusammenarbeit zu erschließen. Adressat sind die 
naturwissenschaftlichen und technologienahen Disziplinen der WWU sowie die 
energietechnischen Fachbereiche der Fachhochschule Münster/Steinfurt. Das durch die 
Erforschung hocheffizienter Speichermedien für elektrischen Strom international bekannt 
gewordene MEET-Institut an der WWU, ebenso wie die Abteilung Energie – Gebäude - 
Umwelt der Fachhochschule, die sich erfolgreich mit der Energieeinsparung und -effizienz 
im Gebäude- und Anlagenbau beschäftigt, eröffnen Chancen auch für die lokale und 
regionale Wirtschaft. 
…Wirtschaft als Partner gewinnen 
Größtes Potential für den Energiepark ist das rasche und auch in Krisenzeiten nicht 
nachlassende Wachstum der Umwelttechnologien. In NRW finden inzwischen mehr 
Menschen im Umweltschutz Arbeit als im Fahrzeugbau. Auch in Münster wächst die 
Umweltwirtschaft. Der Energiepark soll die Chancen für weiteres und beschleunigtes 
Wachstum erhöhen. 
Als Partner für den Energiepark aus der Wirtschaft kommen vor allem Unternehmen in 
Betracht, die bereits in Münster ansässig sind. Gespräche mit der Westfalen AG, der 
REMONDIS AG, der Kenersys GmbH sowie mit den beiden Kammern, IHK Nordwestfalen 
und HWK Münster, haben gezeigt, dass Interesse und Bereitschaft bestehen, das Projekt 
zu unterstützen und auch für eigene unternehmerische Aktivitäten zu nutzen. 
 Bildung voranbringen und BürgerInnen informieren 
Das weitere Wachstum der Erneuerbaren Energien hängt davon ab, dass genügend gut 
ausgebildete Fachkräfte vorhanden sind. Welche Rolle die Erneuerbare Energien für die 
nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft spielen werden, hängt davon ab, dass Menschen 
ausreichend Informationen erhalten, um Chancen, Risiken und mögliche Konflikte der 
Erneuerbaren Energien frühzeitig erkennen und beurteilen zu können. 
Der Schauraum für innovative Energie-Anlagen, den der Energiepark Firmen bietet, soll 
deshalb auch genutzt werden, um Bildung zu vermitteln und um zu informieren. Erreicht 
werden soll dies durch spezielle Bildungsangebote, zum Beispiel 
• für Handwerker und Techniker, die Einblick in zuku nftsweisende Systeme der 
Energietechnik gewinnen wollen und 
• für junge und alte Menschen, die sich über Nutzung skonflikte zwischen 
regenerativen Energien und dem Natur- und Landschaftsschutz informieren wollen.

11 
 
Vorbilder für solche Bildungsangebote liefern beispielsweise das Klimahaus in 
Bremerhaven, das Solarenergiezentrum Stuttgart, der Wissenschaftspark in Gelsenkirchen 
und natürlich das Demonstrationszentrum Bau und Energie im Paul Schnitker-Haus des 
Handwerkerbildungszentrums an der Echelmeyerstraße in Münster. Das Konzept für das 
Thema Bildung soll deshalb in Kooperation mit dem Handwerkerbildungszentrum der HWK 
erarbeitet werden. 
Durch Bildung für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft und für das Ziel, 
„Schülerinnen und Schüler zur aktiven Gestaltung einer ökologisch verträglichen, 
wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Umwelt unter Berücksichtigung 
globaler Aspekte, demokratischer Grundprinzipien und kultureller Vielfalt“ zu befähigen 
(BMBF 2002; KMK/DUK 2007), kann Münster auch einen wertvollen Beitrag zur 
Umsetzung der Weltdekade der Vereinten Nationen leisten ( 
www.bne-portal.de ). 
 
gez. Hery Klas 
und Fraktion

Vorlage 0296_2011 150611

38745 Zeichen

V/0296/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2 011 zur Errichtung eines „Energieparks 
Münster“  
2.  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 "Energiepark Münster" 
vom 08.02.2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
06.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die grundsätzlichen Zielsetzungen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer heimischer Ener- 
gieträger in der Stadt Münster gem. der Anregung na ch § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 
03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ (vgl. Anlage 1) und gem. Punkt 2. des 
Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 vom 08.02.2011 „Ener- 
giepark Münster“ (vgl. Anlage 2) unterstützen das k ommunale Handeln zur Umsetzung des Kli- 
maschutzkonzepts 2020 für Münster. Da sie bereits h eute auf der Grundlage bestehender Flä- 
chenpotenziale umsetzbar sind, erübrigt sich die Er richtung eines „Energieparks Münster“ gem. 
Punkt 1 des o. g. Antrags Nr. A-R/0010/2011.  
 
2. Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzeln en inhaltlichen Punkten der o. a. Anregung 
bzw. des o. a. Antrags wird zugestimmt. Hierbei kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass 
 
 die Umsetzung der Ziele der o. a. Anregung bzw. 
 des o. a. Antrags zur Errichtung eines 
„Energieparks Münster“ auf der Grundlage derzeit vo rhandener Flächenreserven in Form 
von Versorgungsflächen, Gewerbe- und Industriegebie ten bzw. Sondergebieten bereits 
heute möglich ist, 
 
 Teile der in der o. a. Anregung bzw.  im o. a.  Antrag für ein zusammenhängendes Sonder- 
gebiet „Energiepark Münster“ vorgeschlagenen Fläche n für die vorgesehenen Nutzungen 
wg. unzureichender Erschließungsmöglichkeiten oder wg. der Lage von Entwicklungsflä- 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0296/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 61 11 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Datum: 
15.06.2011 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0296/2011 
chen im Außenbereich nicht zur Verfügung stehen bzw . ihre Inanspruchnahme für die Ziel- 
umsetzung auch nicht erforderlich ist, 
 
 die Darstellung eines zusammenhängenden Sondergebi etes „Energiepark Münster“ im 
künftigen Regionalplan Münsterland sowie im Flächen nutzungsplan der Stadt Münster zur 
Umsetzung der Ziele der o. a. Anregung bzw. 
 des o. a. Antrags nicht erforderlich bzw. für 
Teilflächen nicht möglich ist. 
 
3.  Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03 .02.2011 zur Errichtung eines „Energie- 
parks Münster“ ist damit erledigt. 
 
4.  Der inhaltsgleiche Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 vom 
08.02.2011 „Energiepark Münster“ ist somit ebenfalls erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Mit den o. a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02. 2011 zur Errichtung eines „Energieparks 
Münster“ wurde dem Rat in der Sitzung am 16.02.2011 bekannt gegeben. 
 
Der Antrag Nr. A-R/0010/2011 vom 08.02.2011 der Fra ktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Ener- 
giepark Münster“ wurde am 16.02.2011 in den Rat der  Stadt Münster eingebracht und zur Bera- 
tung an den Hauptausschuss verwiesen.  
 
Der Hauptausschuss (HA) hat den Antrag am 06.04.201 1 zur weiteren Beratung an den Aus- 
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW), an den Ausschuss 
für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) und an den Aufs ichtsrat (AR) der Stadtwerke Münster 
GmbH verwiesen.  
 
Von der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 sowie dem Antrag Nr. A-R/0010/2011 zum 
„Energiepark Münster“ sind die beiden Bezirksvertre tungen Münster-Nord und Münster-Ost flä- 
chenhaft betroffen und werden deshalb im Beratungsgang zur Vorlage angehört.  
Nach Vorberatung im AR der Stadtwerke Münster GmbH am 21.06.2011, der Anhörung am 
05.07.2011 in der Bezirksvertretung Münster-Nord un d am 06.07.2011 in der Bezirksvertretung 
Münster-Ost, der Vorberatung im ASSVW am 07.07.2011  und im AUB am 12.07.2011 soll die in- 
haltliche Beschlussfassung über den o. a. Antrag abschließend im HA am 13.07.2011 erfolgen.  
 
Ebenfalls für den 13.07.2011 ist die Beschlussfassu ng von HA und Rat über die Vorlage 
V/0232/2011 – Stellungnahme der Stadt Münster im Ra hmen des Beteiligungsverfahrens zur 
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland – vorgesehen.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 1.:  
 
Der Rat der Stadt Münster hatte am 12.03.2008 besch lossen 
1, dass sich die Stadt Münster ver- 
pflichtet, in Anlehnung an das Klimaschutzziel der Bundesregierung und auf der Basis der Ergeb- 
nisse der Klimaschutzkonferenz der Stadt Münster vo m 24.08.2007 folgende Klimaschutzziele zu 
erreichen:  
 eine CO 2-Reduzierung von mindestens 40% bis zum Jahre 2020,  ausgehend vom Basisjahr 
1990, sowie  
                                                 
1 siehe Vorlage V/0853/2007 „Fortschreibung des Klimaschutzprogramms und des Klimaschutzziels 
  der Stadt Münster bis 2020 - Ergebnisse der Klimakonferenz vom 24.08.2007 -“

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V/0296/2011 
 einen Anteil von 20% erneuerbarer Energie an der E nergieversorgung der Stadt Münster bis 
2020. 
 
Mit Beschluss der Vorlage „Handlungskonzept zur Ums etzung des Klimaschutzkonzepts 2020 für 
Münster“ 2 am 08.12.2010 hat der Rat seine 2008 beschlossenen Klimaschutzziele bekräftigt.  
 
Vor diesem Hintergrund werden die im Antrag der Fra ktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL unter der 
Zf. 2. aufgeführten Ziele 
 
 Stärkung der Münsteraner Wirtschaft durch Ansiedlu ng von Unternehmen und Arbeitsplätzen 
des sekundären Sektors, vorzugsweise der Branchen E nergietechnik, Erneuerbare Energien 
und Umwelttechnologie; 
 
 mehr Klimaschutz und umweltfreundliche Energievers orgung durch Schaffung eines Ver- 
bunds von innovativen Anlagen zur Nutzung erneuerba rer, heimischer Energien (Bioenergie, 
Windkraft, Solarenergie); 
 
 Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Ein richtung eines Versuchs- und Testge- 
ländes für die Energieforschung, namentlich die Erf orschung von leistungsfähigen Spei- 
chermedien für Strom sowie die Gewinnung von Bioene rgie aus kommunalen Rest- und Ab- 
fallstoffen; 
 
 Bildung und Information voranbringen durch Vermitt lung von beruflichen Qualifikationen über 
neue Energien und von allgemeinbildenden Kenntnisse n über ihre Rolle für die nachhaltige 
Entwicklung der Gesellschaft 
 
grundsätzlich begrüßt und unterstützt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.:  
 
Zur Umsetzung der mit o. a. Anregung nach § 24 GO NRW verbundenen Ziele sowie der drei im o. 
a. Antrag unter Zf. 2. erstgenannten Ziele ist ein Angebot von geeigneten Flächen erforderlich. 
Hierzu wird in der o. a. Anregung sowie in dem o. a . Antrag die Errichtung eines ca. 200 ha umfas- 
senden, zusammenhängenden Sondergebietes „Energiepark Münster“ beiderseits des Dortmund-
Ems-Kanals (DEK) in den Stadtteilen Coerde (ca. 143  ha) und Gelmer-Dyckburg (ca. 59 ha) vor- 
geschlagen, das im Rahmen der laufenden Fortschreib ung des Regionalplans Münsterland (siehe 
hierzu auch die Vorlage V/0232/2011 - Stellungnahme  der Stadt Münster im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regio nalplans Münsterland -) sowie im Flächen- 
nutzungsplan (FNP) entsprechend als Sondergebiet „Energiepark Münster“ dargestellt werden soll.  
Dabei sollen folgende Flächenareale einbezogen werden: 
 die Ver- und Entsorgungsflächen der Hauptkläranlag e (ca. 11 ha), 
 die Ver- und Entsorgungsflächen des Entsorgungszen trums (Deponie II und Umfeld, ca. 74 
ha) sowie eine südlich angrenzende, im wirksamen FN P dargestellte Fläche für die Landwirt- 
schaft (ca. 16 ha), 
 nördliche Teilflächen des Gewerbegebiets „An der K leimannbrücke“, östlich des DEK (ca. 3 
ha), sowie  
 die im wirksamen FNP als Wald bzw. Flächen für die  Landwirtschaft dargestellten Flächen 
nördlich des vorgenannten Gewerbegebiets „An der Kl eimannbrücke“ und südlich des Indus-
triegebietes „Hessenweg“ (ca. 56 ha), 
 die im wirksamen FNP als Flächen für den Gemeinbed arf mit der Zweckbestimmung Militäri- 
sche Einrichtung bzw. als Wald dargestellten Fläche n der ehem. Standortschießanlage der 
Bundeswehr am Rügenufer (ca. 24 ha) sowie eine nörd lich angrenzende Fläche für die Land- 
wirtschaft (ca. 18 ha). 
                                                
 
2 siehe Vorlage V/0592/2010

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V/0296/2011 
Auf Regionalplan-Ebene wäre dabei zu berücksichtige n, dass die vorgeschlagene Flächendar- 
stellung als „Energiepark Münster“ im Rahmen der Si edlungsflächenbilanzierung für die Stadt 
Münster als Bedarf bzw. als Flächenpotenzial für Ge werbe- und Industrieflächen angerechnet 
werden müsste und dass im Falle der Darstellung ent sprechende Siedlungsflächen an anderer 
Stelle aus dem Regionalplan zurückgenommen werden müssten.  
 
Nach Prüfung der Vorschläge kommt die Verwaltung zu den folgenden Ergebnissen:  
 
1. Stellungnahme zu den in der Anregung bzw. im Ant rag vorgeschlagenen räumlichen 
Teilbereichen 
 
1.1  Teilbereich „Entsorgungszentrum Coerde / Haupt kläranlage“ 
 
Als Standort für den „Energiepark Münster“ wird ein Bereich nördlich des Stadtteils Coerde vorge- 
schlagen, der räumlich abgegrenzt ist  
- im Süden durch eine im Bereich des Coerder Liekwe gs in West-Ost-Richtung verlaufende 
110 kV-Hochspannungsleitung, 
- im Norden durch den im FNP der Stadt Münster darg estellten optionalen Bahnanschluss des 
Industriegebiets Hessenweg,  
- im Westen durch die Bahnstrecke Münster - Rheine,   
- im Osten durch den Schifffahrter Damm.  
 
Begründet wird dieser Bereich insbesondere mit den dort vielfältig bereits vorhandenen, umwelt- 
technischen Anlagen im Bereich des Entsorgungszentrums und der Hauptkläranlage Coerde.  
Im Entsorgungszentrum sind aktuell u. a. folgende Anlagen vorhanden: 
 
Bezeichnung der Anlage im Entsorgungszentrum  
Münster (EZM) 
Adresse Betreiber 
Zentraldeponie (ZDM) II  Zum Heidehof 81  Stadt Münster/ AWM 
Kompostierungsanlage  Zum Heidehof 83  Stadt Münster/AWM 
Wertstoffumschlaganlage Zum Heidehof 87  Fa. Reiling  
Zwischenlager (EZM)  Zum Heidehof 89  Stadt Münster/ AWM  
Blockheizkraftwerk (BHKW)  Zum Heidehof 93  Stadtwerke MS  
Recyclinghof  Zum Heidehof 80  Stadt Münster/ AWM 
Sickerwasserbehandlungsanlage  Zum Heidehof 82  Stadt Münster/ AWM 
Biomüllvergärungsanlage  Zum Heidehof 85  Stadtwerke MS  
Bodenkontor, Umschlaganlage EZM (vormals Pilot- 
anlage)  
Zum Heidehof 52  Stadt Münster/ AWM 
Restmüllbehandlungsanlage + BHKW  Zum Heidehof 52  Fa. Remondis 
Photovoltaikanlage  Zum Heidehof  Stadt Münster/ AWM 
Stadtwerke MS  
 
Die Hauptkläranlage und die Zentraldeponie der Stad t Münster sowie die Mechanisch-Biologische-
Restabfallbehandlungsanlage (MBRA) der Fa. Remondis  sind die umwelttechnischen Hauptanla- 
gen. Aus den Gasen der Kläranlage, der alten Deponi e und der Bioabfallvergärungsanlage wird 
ein Mischgas gewonnen, das in mehreren Blockheizkra ftwerken zur Erzeugung von Wärme und 
Strom genutzt wird. Auf diese Weise werden hier pro  Jahr ca. 10 Mio. kWh Strom erzeugt. Eine 
Erhöhung auf eine jährliche Produktion von ca. 12 M io. kWh Strom ist geplant. Zusammen mit der 
Anfang 2011 in Betrieb gegangenen Photovoltaikanlag e (Kapazität ca. 1 Mio. kWh/Jahr) zeichnen 
diese umwelttechnischen Anlagen den Standort bereit s heute als Zentrum für Energie-Erzeugung 
aus.  
 
Flächenreserven bestehen südlich und westlich der v orhandenen Anlagenflächen gemäß den Dar- 
stellungen des wirksamen FNP der Stadt Münster. Die se sind als Flächen für die Ver- und Entsor- 
gung mit den Zweckbestimmungen „Mülldeponie / Abfal l“ und „Ablagerung“ dargestellt. Gem. der

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V/0296/2011 
1997/98 durchgeführten 93. Änderung des FNP sind di e westlichen Reserveflächen nördlich der 
(Alt-)Deponie I für den optionalen Bahnanschluss so wie für Fremdfirmen im Zusammenhang mit 
der Abfallentsorgung vorgesehen. Die südlichen Fläc hen sind überwiegend Reserveflächen für die 
Kompostierung bzw. Restmüllbehandlung sowie optiona l eine Verlängerung des möglichen Bahn- 
anschlusses des Entsorgungszentrums bis in den Bereich der Hauptkläranlage.  
Für diese Flächenreserven, die im Bedarfsfall ggf. auch noch etwas nach Süden ausgeweitet wer- 
den könnten, besteht bereits Planungsrecht (Darstel lung im FNP als Flächen für die Ver- und Ent- 
sorgung.) 
  
Fazit zu 1.1: 
 Die Ausweisung eines flächenmäßig zusammenhängende n neuen Sondergebiets 
„Energiepark Münster“ im Regionalplan Münsterland bzw. im FNP der Stadt Münster ist planungs- 
rechtlich nicht erforderlich, da im Bereich des Ent sorgungszentrums und der Hauptkläranlage 
Coerde ggf. zu nutzende Reserveflächen existieren bzw. aktiviert werden können. 
 
   
1.2 Teilbereich GI-Gebiet „Hessenweg“ 
 
Gem. der Begründungen der o. a. Anregung und des o.  a. Antrags werden günstige Rahmenbe- 
dingungen für den vorgeschlagenen Standort des „Ene rgieparks Münster“ auch im nordöstlich be- 
nachbart gelegenen Tanklager der Westfalen AG (Gase , Erdöl, Hafen vorhanden) sowie in bereits 
vorhandenen energieintensiven Betriebe innerhalb de s GI-Gebietes „Hessenweg“ sowie im be- 
nachbarten GE-Gebiet „An der Kleimannbrücke“ gesehen.  
Im GI-Gebiet „Hessenweg“ sind zum einen planungsrec htlich gesicherte, städtische Optionsflä- 
chen für die Ansiedlung weiterer Industriebetriebe vorhanden. Zum anderen verfügt das Unter- 
nehmen Westfalen AG am Standort über betriebseigene Reserveflächen zur Standorterweiterung. 
Zum Stichtag 31.12.2010 waren im GI-Gebiet „Hessenw eg“ noch  ca. 22,7 ha frei verfügbare, 
überwiegend bereits erschlossene Flächen als Ansied lungsangebot für emittierende bzw. flächen- 
intensive Produktionsbetriebe vorhanden.  
 
Fazit zu 1.2: 
 Die Ausweisung eines flächenmäßig zusammenhängende n neuen Sondergebiets 
„Energiepark Münster“ im Regionalplan Münsterland bzw. im FNP der Stadt Münster ist planungs- 
rechtlich nicht erforderlich, da im bereits vorhand enen GI-Gebiet „Hessenweg“ ggf. zu nutzende 
Reserveflächen existieren bzw. aktiviert werden können (Baurecht gem. Bebauungsplan Nr. 287). 
 
 
1.3 Teilbereich GE-Gebiet „An der Kleimannbrücke / Nördlich Heitmannsweg“ 
 
Das GE-Gebiet verfügt im Bereich westlich des Schif ffahrter Damms und nördlich des Heitmanns- 
wegs zum Stichtag 31.12.2010 über eine im FNP der S tadt Münster enthaltene Flächenreserve 
von ca. 4,8 ha. Südlich des Heitmannswegs schließt sich an diese Reservefläche eine bestehende 
Wohnbebauung an, die im FNP ebenfalls als Gewerbege biet dargestellt ist. Ein B-Plan besteht 
dort nicht.  
Wegen der ausschließlichen Möglichkeit der Erschlie ßung über den Heitmannsweg ist beabsich- 
tigt, die im FNP im westlichen Randbereich, nordwes tlich des Edelbaches, dargestellte gewerbli- 
che Reservefläche aus dem FNP herauszunehmen.  
Die o. g. ca. 4,8 ha große Reservefläche besitzt da gegen den Vorteil, dass zukünftig – nach dem 
Bau der geplanten B 481n, die im Kreuzungsbereich m it der Sudmühlenstraße enden und hier 
wieder in die bestehende Trasse des Schifffahrter D amms einmünden wird – das Gewerbegebiet 
unmittelbar über die Kreuzung B 481n/Schifffahrter Damm/Sudmühlenstraße nach Westen an den 
Schifffahrter Damm angebunden werden kann. Wegen der südlich des Heitmannswegs gelegenen, 
benachbarten Wohnnutzung kommt allerdings an diesem  Standort nur wohnverträgliches, nicht-
störendes Gewerbe in Frage, was im Sinne des vorges chlagenen Energiepark-Konzeptes z. B. 
eine Ansiedlungsmöglichkeit  für entsprechende Forschungseinrichtungen bedeuten könnte.  
Ein Vorteil dieses Standortbereiches ist, dass sich  ein Großteil der Reserveflächen in städtischem 
Eigentum befindet.

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V/0296/2011 
Des Weiteren verfügt dieser Gewerbestandort östlich  des Schifffahrter Damms noch über frei ver- 
fügbare, im FNP der Stadt Münster enthaltene Fläche nreserven von ca. 1,9 ha, für die zur Ansied- 
lung von Firmen und Betrieben aus der Energiebranch e ein entsprechender B-Plan aufzustellen 
wäre.   
 
Fazit zu 1.3: 
 Eine Ausweisung eines flächenmäßig zusammenhängend en, neuen Sondergebiets 
„Energiepark Münster“ im Regionalplan Münsterland bzw. im FNP der Stadt Münster ist planungs- 
rechtlich nicht erforderlich, da in den bereits vor handenen GE-Gebieten „An der Kleimannbrücke / 
Nördlich Heitmannsweg“ und „Östlich Schifffahrter Damm“ ggf. zu nutzende Reserveflächen exis- 
tieren bzw. aktiviert werden können (entsprechende Darstellung im FNP vorhanden, Aufstellung 
von Bebauungsplänen noch erforderlich). 
 
 
1.4 Teilbereich der ehemaligen Standortschießanlage  Coerde, Rügenufer 
 
Die Fläche befindet sich im Eigentum des Bundes. Te ilflächen sind für Belange der Wasserschiff- 
fahrt im Zusammenhang mit dem Ausbau des DEK reserv iert (Ablagerungsfläche). Die Fläche ist 
zurzeit nur über den Betriebsweg „Rügenufer“ des DEK mit Anbindung an die Königsberger Straße 
erschlossen, d. h. die Fläche ist nicht öffentlich erschlossen. Eine Erschließung über die Königs- 
berger Straße jedoch ist städtebaulich wegen der da mit verbundenen zusätzlichen Verkehrsbelas- 
tung des Stadtteils Coerde nicht vertretbar.  
 
Im Rahmen eines mit der Bezirksregierung Münster un d der Stadt Münster abgestimmten Arbeits- 
und Maßnahmenplans wurde der NABU-Naturschutzstatio n Münsterland die Erarbeitung eines 
Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für die ehemal ige Standortschießanlage Coerde (ca. 31,5 
ha) übertragen. Auf der Grundlage einer 2006 durchg eführten detaillierten Gebietsanalyse und -
bewertung wurden wesentliche Zielsetzungen des Biot op- und Artenschutzes für das Gebiet erar- 
beitet und zu einem Konzept 
3 zusammengefasst, aus dem die zur Zielerreichung er forderlichen 
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleit et sind. Die Ergebnisse der Erhebungen 
belegen den hohen Naturschutzwert der ehemaligen mi litärischen Einrichtung sowie deren erhebli- 
ches Entwicklungspotenzial für gefährdete Lebensräu me mit ihrer seltenen Flora und Fauna. Da 
die langfristige Nutzung der ehemaligen Standortsch ießanlage bzw. des Gebäudebestandes und 
der Infrastruktureinrichtungen zum Zeitpunkt der Fe rtigstellung des Naturschutzkonzepts noch 
nicht geklärt war, wird seitens der Gutachter ausdr ücklich darauf hingewiesen, dass bei der Pla- 
nung der Folgenutzung des Geländes die Naturschutzbelange unbedingt zu berücksichtigen sind.  
Auf dem Gelände befinden sich im Südwesten sowie im  Bereich der westlichen Schießbahnen 
zwei nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG) geschützt e Biotope. Fundpunkte gefährdeter und 
bemerkenswerter Pflanzen im Untersuchungsbiet konze ntrieren sich auf den Bereich des § 62 LG 
Biotops im Südwesten sowie auf den Bereich der östl ichen Schießbahnen. Dabei wurden zahlrei- 
che Arten der Roten Liste (NRW/Westfälische Bucht),  Arten der Vorwarnliste NRW und weitere 
bemerkenswerte Arten gefunden.  
 
Basierend auf den Ergebnissen der floristisch-veget ationskundlichen und faunistischen Erhebun- 
gen und unter Berücksichtigung der im Untersuchungs gebiet vorhandenen Entwicklungspotenziale 
für naturschutzrelevante Lebensräume und gefährdete  Artengemeinschaften wurden im abge- 
stimmten Arbeits- und Maßnahmenplan der NABU-Naturs chutzstation Münsterland vielfältige Na- 
turschutzziele für die ehem. Standortschießanlage f ormuliert, die einer baulichen Nutzung dieses 
Bereichs entgegenstehen. 
 
Fazit zu 1.4: 
 Eine Umnutzung des Bereichs der ehemaligen Standor tschießanlage am Rügenufer 
für gewerbliche Nutzungen im Sinne des vorgeschlage nen Energiepark-Konzeptes ist mit den o. g. 
Naturschutzzielen nicht vereinbar.   
                                                
 
3 Pflege- und Entwicklungsplans für die ehemalige St andortschießanlage Coerde, NABU-Naturschutzstation 
Münsterland e.V., Münster 2006

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V/0296/2011 
1.5 Teilbereich Freiraum östlich DEK, nördlich Heit mannsweg, südlich Landwehr, westlich 
Schifffahrter Damm 
 
Die Grünordnung der Stadt Münster kennzeichnet den Freiraum nördlich des Heitmannswegs als 
Bestandteil des Grünzugs Hoppengarten – Edelbach, d er im Bereich entlang des Edelbachs in 
Richtung DEK vom Hauptgrünzug nach Westen abzweigt.  Entsprechend ist der Bereich im FNP 
der Stadt Münster als Freifläche mit den Nutzungen Flächen für die Landwirtschaft, Wald und 
Wasserfläche (Edelbach) dargestellt.  
Wegen der oben beschriebenen problematischen Erschl ießungssituation (vgl. Pkt. 1.3 Teilbereich 
GE-Gebiet „An der Kleimannbrücke / Nördlich Heitman nsweg“) und des Schutzanspruchs der be- 
stehenden Wohnnutzung am Heitmannsweg sowie auf der  benachbarten Hofanlage kommt auch 
eine Nutzung durch Windkraftanlagen (WKA) in diesem  Bereich nicht in Betracht. Weder ist hier 
nach einem aktuellen Gutachten zur Ermittlung von W indeignungspotenzialen 
4 ein Potenzial für 
mindestens drei WKA vorhanden, das die Beantragung eines zusätzlichen Windeignungsbereichs 
im Regionalplan rechtfertigen könnte, noch stellt d er aktuelle Regionalplan-Entwurf einen Gewer- 
be- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar, der ggf. auch für die Errichtung von WKAs genutzt 
werden könnte.  
 
Fazit zu 1.5: 
 Der vorhandene Freiraumbereich östlich DEK, nördli ch Heitmannsweg, südlich 
Landwehr, westlich Schifffahrter Damm kommt für eine Flächennutzung im Sinne des Energiepark-
Konzepts, insbesondere auch nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen, in Betracht.  
 
 
2. Stellungnahme zu den in der Anregung bzw. im Ant rag vorgeschlagenen technischen 
Teilaspekten 
 
In der o.a. Anregung bzw. im o. a.   Antrag werden für den „Energiepark Münster“ Flächen zur „För- 
derung der Wissenschaft und Forschung durch ein Ver suchs- und Testgelände für die Energiefor- 
schung, namentlich die Erforschung von leistungsfäh igen Speichermedien für Strom sowie die 
Gewinnung von Bioenergie aus kommunalen Rest- und A bfallstoffen“ vorgeschlagen. Zu diesen 
forschungstechnischen Teilaspekten des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:   
 
 
2.1 Innovative Stromspeicher 
 
Das MEET-Institut ( Münster Electrochemical Energy Technology) an der Westfälischen Wilhelms-
Universität (WWU) beschäftigt sich mit der Erforsch ung und Entwicklung von leistungsfähigen 
Speichermedien für elektrischen Strom zur Verwendun g in Elektrofahrzeugen sowie für Stromnet- 
ze zur Abpufferung von Stromschwankungen und Sicher ung einer gleichmäßigen Netzabgabe. 
Gem. der Begründungen der o. a. Anregung sowie des o. a. Antrags wird angestrebt die von 
MEET entwickelten Batterien und Kondensatoren vor O rt im angeregten „Energiepark Münster“ zu 
testen und zu erproben. Auch die industrielle Ferti gung von Batterien und Kondensatoren solle im 
„Energiepark Münster“ ermöglicht werden. 
 
Das MEET-Institut befindet sich im Universitätsvier tel an der Correns-/Apfelstaedtstraße. Ein mög- 
liches Test- und Erprobungsgelände ist im Grundsatz  unabhängig von einem angeregten Standort 
im Bereich des vorgeschlagenen „Energieparks Münster“, weil es keine räumlichen bzw. technisch 
notwendigen Bezüge zu den bestehenden Anlagen, z. B. im Entsorgungszentrum Coerde, gibt. Ein 
solches Gelände könnte genauso gut im Bereich des T echnologieparks oder des Wissenschafts- 
parks – und damit sogar in relativer Nachbarschaft zum bestehenden Forschungsstandort – auf 
dort noch vorhandenen Flächenreserven untergebracht  werden, ebenso aber auch auf Flächenre- 
serven in einem herkömmlichen Gewerbegebiet, z. B. im Bereich des vorhandenen GE-Gebiets 
                                                
 
4 Stadtwerke Münster GmbH, Gutachten „Flächenpotenzia le für Windenergienutzung im Stadtgebiet Müns- 
ter“, 2010; siehe hierzu auch Vorlage 0232/2011 „Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Betei- 
ligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“, Anlage 2, Kap. C, Seite 35 ff.

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V/0296/2011 
„An der Kleimannbrücke / Nördlich Heitmannsweg“ (vg l. Pkt. 1.3). Auch nach Einschätzung der 
Wirtschaftsförderung Münster (WFM) und der Technolo gieförderung suchen technologie- bzw. 
forschungsorientierte Betriebe gezielt die Nähe zur  Universität und würden als Betriebsstandort 
bevorzugt Flächen im Bereich des Technologieparks und dessen Umfeld wählen.  
 
Fazit zu 2.1: 
 Auch für diese in der Anregung bzw. im Antrag ange sprochenen und artverwandten 
Nutzungen ist das erforderliche Planungsrecht für o ptional nutzbare Entwicklungsflächen im Stadt- 
gebiet von Münster (z. B. Technologiepark I (B-Plan  Nr. 409), Technologiepark II (FNP, Sonderge- 
biet Technologiepark), Loddenheide (B-Plan Nr. 404) ) bereits vorhanden und die räumliche Ent- 
wicklung bzw. Ausweisung eines „Energieparks Münste r“ nördlich von Coerde für die Umsetzung 
nicht notwendig.   
 
 
2.2 Bioressourcenwerk 
 
Das in der Anregung sowie im Antrag angeregte Biore ssourcenwerk, in dem die energetische Nut- 
zung von biogenen Rest- und Abfallstoffen aus dem k ommunalen Bereich (z. B. Grünabfälle von 
öffentlichen Grünflächen / Verkehrsgrün, Klärschlam m, Grünabfälle der Haushalte) zur Herstellung 
verschiedener Gase erfolgen soll, stellt eine sinnv olle Ergänzung der vorhandenen Abfallaufberei- 
tungsanlagen im bestehenden Entsorgungszentrum dar, für das auch ausreichend Reserveflächen 
innerhalb der im FNP dargestellten Ver- und Entsorg ungsflächen südlich der Deponie II zur Verfü- 
gung stehen (vgl. Pkt. 1.1). Die Gase können entwed er in den bereits vor Ort vorhandenen Block- 
heizkraftwerken (BHKW) zu Wärme und Strom ungewande lt werden oder aber auf dem Gelände 
könnte ein zusätzliches BHKW errichtet werden.  
Das vorgeschlagene Bioressourcenwerk unterscheidet sich von herkömmlichen Biogasanlagen 
grundsätzlich dadurch, dass ausschließlich kommunal e Rest- und Abfallstoffe als Rohstoff genutzt 
werden und damit z. B. eine Konkurrenz zur Produkti on von Nahrungsmitteln auf den landwirt- 
schaftlichen Flächen ausgeschlossen wird.  
Ein vergleichbares Konzept auf der Grundlage der Ve rwertung von ausschließlich Rest- und Ab- 
fallstoffen wird zurzeit für einen Standort im südl ichen Umfeld des GI-Gebietes „Hessenweg“ von 
privater Seite geprüft. Hier könnten im Zusammenhan g mit einer an diesen Standort zu verlagern- 
den Gärtnerei sowie zusammen mit einem benachbarten  landwirtschaftlichen Betrieb aus den 
Grünabfällen der Gärtnerei sowie der Gülle des land wirtschaftlichen Betriebs Strom und Wärme 
erzeugt werden. Bei dieser aktuell von privater Sei te angedachten Biogasanlage (Kapazität < 0,5 
MW) handelt es sich im Grundsatz um eine gem. § 35 (1) Nr. 6 BauGB privilegierte Nutzung, die 
planungsrechtlich auf den dort im wirksamen FNP dar gestellten Flächen für die Landwirtschaft 
zulässig wäre.  
 
Fazit zu 2.2: 
 Auch für diese geplanten Nutzungen eines Bioressou rcenwerks ist das erforderliche 
Planungsrecht in Form von Darstellungen im Flächenn utzungsplan entweder als Ver- und Entsor- 
gungsflächen südlich der Deponie II oder auf Fläche n für die Landwirtschaft für eine privilegierte 
Nutzung im Außenbereich im südlichen Umfeld des GI- Gebietes „Hessenweg“ bereits vorhanden 
und die räumliche Entwicklung bzw. Ausweisung eines  „Energieparks Münster“ nördlich von Coer- 
de für die Umsetzung daher nicht notwendig.   
 
 
2.3 Windenergie 
 
Im Vorfeld des Verfahrens zur Fortschreibung des Re gionalplans Münsterland erteilte die Stadt- 
werke Münster GmbH im Jahr 2010 einem Gutachterbüro  (Fa. enveco GmbH, Energie und Um- 
welt, Münster; sie ist identisch mit einem der Anre ger der o. a. Anregung nach § 24 GO NRW) den 
Auftrag, das Stadtgebiet von Münster im Hinblick au f Flächenpotenziale zur Nutzung der Wind- 
energie zu untersuchen und die Ergebnisse auf der G rundlage des Kriterienkatalogs des Gutach- 
tens von 1997 „Windenergienutzung in Münster – Unte rsuchung zur Ausweisung von Vorrangflä- 
chen für Windkraftanlagen in Münster“, das im Zusam menhang mit dem Verfahren zur Fortschrei- 
bung des Flächennutzungsplans erstellt wurde, mit d essen Ergebnissen abzugleichen. Die Rah-

- 9 - 
V/0296/2011 
menbedingungen im Jahr 2010 unterscheiden sich von denen des Jahres 1997 vor allem im Hin- 
blick auf den technischen Fortschritt (und hier im Wesentlichen die zum wirtschaftlichen Betrieb 
einer Windenergieanlage [WEA] erforderliche Mindest -Gesamthöhe von 140 - 150 m) sowie die 
zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung zu den Asp ekten „erforderlicher Abstand zur Wohnnut- 
zung“ (Stichwort: bedrückende Wirkung“) und „Artenschutz“.  
Die aktuelle Untersuchung von geeigneten Flächenpot enzialen ergab, dass sich ein potenzieller 
Windanlagenstandort nördlich von Coerde als Einzels tandort südlich der bestehenden Deponie II 
befindet. Dieser Einzelstandort könnte wegen seiner  Lage auf einer Abfalllagerungs- und -behand-
lungsanlage nach geltendem Recht genehmigt werden, sofern als Genehmigungsvoraussetzung 
eine Verträglichkeit mit dem nördlich angrenzenden FFH-(Vogelschutz-)Gebiet „Rieselfelder“ ver- 
bindlich geklärt werden kann.  
 
Fazit zu 2.3: 
 Auch für geplante Errichtung einer neuen Windenerg ieanlage im Bereich südlich der 
bestehenden Deponie II wäre das erforderliche Planu ngsrecht bereits vorhanden (Darstellung im 
FNP als Ver- und Entsorgungsfläche für u. a. die Zw eckbestimmung einer Abfalllagerungs- und       
-behandlungsanlage) und die räumliche Entwicklung b zw. Ausweisung eines „Energieparks Müns- 
ter“ nördlich von Coerde für die Umsetzung nicht notwendig.  
Weitere Standorte für WEA im Bereich des gem. der A nregung bzw. des Antrags vorgeschlagenen 
Energieparks stehen laut o. a. Gutachten jedoch weg en fehlender Abstände und anderer Restrikti- 
onen nicht zur Verfügung.  
 
Hinweis:  Weitere Flächen zur Erforschung der Energiequelle Windkraft sind im Stadtgebiet Müns- 
ter auf die im FNP dargestellten Konzentrationszone n für Windenergieanlagen beschränkt, deren 
Darstellung im wirksamen FNP mit einer Ausschlusswi rkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ver- 
bunden ist. Die Konzentrationszone nördlich der Fre ckenhorster Straße im Stadtteil Wolbeck böte 
hier noch ausreichend Flächen für die Forschung, da  sie wegen des benachbarten Verkehrslande- 
platzes Münster-Telgte mit einer Höhenbeschränkung versehen ist, die eine Nutzung durch zurzeit 
marktübliche Windenergieanlagen ausschließt. Aber f ür innovative WEA mit einer Gesamthöhe 
deutlich unter 100 m ständen hier Flächen zur Verfü gung. Die beiden anderen vorhandenen Kon- 
zentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Münster nördlich von Nienberge-
Häger und westlich von Sprakel sind allerdings durch vorhandene WEA vollständig ausgenutzt und 
stehen als potenzielle Forschungsflächen für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung.  
 
Das Prüfverfahren zu den durch die enveco GmbH im o . g. Gutachten unterbreiteten Vorschlägen 
für zusätzliche Flächenpotenziale für die Nutzung d urch Windenergieanlagen hat zu Vorschlägen 
für weitere mögliche Windeignungsbereiche im Stadtg ebiet geführt, die im fortgeschriebenen Re- 
gionalplan neu dargestellt und in denen neue Windenergieanlagen errichtet werden könnten.   
Mit der Vorlage 0232/2011 „Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfah- 
rens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterla nd“ soll bei der Bezirksregierung Münster 
anregt werden, im fortgeschriebenen Regionalplan fo lgende zusätzliche Windeignungsbereiche im 
Stadtgebiet Münster darzustellen: 
- die im Gutachten ermittelten Flächenpotenziale 1 (Sprakel) und 2 (Häger, teilweise) könnten 
durch Erweiterung des Windeignungsbereichs MS 51 (n ördlich Nienberge-Häger) nach Osten 
bis zur Autobahn A1 sowie nach Südosten eingebunden werden, 
-  das im Gutachten ermittelte Flächenpotenzial 1a (Sprakel) könnte durch Erweiterung des 
Windeignungsbereichs MS 50 (nordwestlich von Sprake l) nach Norden bis zur Stadtgrenze 
eingebunden werden, 
- das Flächenpotenzial 10 (Wilbrenning) im Stadttei l Amelsbüren könnte als neuer Windeig- 
nungsbereich im Regionalplan dargestellt werden.  
 
 
3. Gesamtfazit 
  
 
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Standortvor schlags zur Errichtung eines „Energieparks 
Münster“ wird in der o. a. Anregung sowie im o. a. Antrag vorgeschlagen, dass die Stadt Münster 
im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Reg ionalplans Münsterland anregen wird, den

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V/0296/2011 
für den „Energiepark Münster“ vorgesehenen Bereich im Regionalplan als Allgemeinen Siedlungs- 
bereich (ASB) mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepark“ darzustellen.  
 
Der aktuell offen liegende Entwurf zur Fortschreibu ng des Regionalplans Münsterland enthält als 
grundsätzlich neue Siedlungsflächen-Darstellung die  zweckgebundene Nutzung „Regenerative 
Energiegewinnung“ (Energieparks, gekennzeichnet dur ch Buchstabe R) 
5, die in der Begründung 
zum Regionalplan auch „Bereiche für den Verbund reg enerativer Energien“ (Energieparks) ge- 
nannt werden.  
 
Gemäß dem Grundsatz 31: Energieparks nur in Verbund lösungen ermöglichen! sollen Energie- 
parks folgende Anforderungen und Ziele erfüllen:  
Energieparks für regenerative Energien sollen Raum bieten für Verbundlösungen unterschiedlicher 
regenerativer Energieerzeugungsarten wie Photovolta ik-, Solar-, Geothermie- und Biogas-
Anlagen, Biomassekraftwerke, Bioraffinerien sowie A nlagen zur Speicherung von Energie. For- 
schungs- und Entwicklungseinrichtungen runden das Spektrum ab (Randnummer (RN) 598).  
 
In den Energieparks sind nur eine Kombination und d er Verbund verschiedener Einrichtungen und 
Anlagen aus dem Nutzungsspektrum der regenerativen Energien zulässig.  
Energieparks müssen den Siedlungsbereichen räumlich  zugeordnet sein; eine ausreichende ver- 
kehrliche Erschließung muss sichergestellt sein (Ziele 45.1 u. 45.2, RN 599, 600). 
 
Energieparks sind grundsätzlich auch auf baulich ge prägten Konversionsflächen möglich, sofern 
die umgebende Nutzung dies zulässt (Ziel 45.3, RN 601). 
 
Eine Kombination verschiedener Nutzungsarten der er neuerbaren Energien soll Verbundlösungen 
ermöglichen und fördern; dadurch sollen nachhaltige  Synergieeffekte entstehen und genutzt wer- 
den. Bei der Planung von Energieparks ist von Begin n an auf eine entsprechende Anbindung an 
vorhandene Siedlungsstrukturen zu achten, um eine e ffektive und effiziente Abnahme erzeugter 
Energie sicherzustellen (RN 604, 605).  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist allerdings eine Darste llung als Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepa rk“ im Regionalplan  bzw. eine ent- 
sprechende Darstellung im FNP der Stadt Münster aus  folgenden Gründen nicht erforder- 
lich , ohne damit die Umsetzung der im o. a. Antrag unter Zf. 2. aufgeführten grundsätzlichen 
Ziele zu verhindern: 
 
- Ein Großteil der in der o. a. Anregung bzw. im o.  a. Antrag vorgeschlagenen unterschiedlichen 
Nutzungen regenerativer Energieerzeugungsarten wie Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- und 
Biogas-Anlagen, Biomassekraftwerke, Bioraffinerien findet bereits heute im Bereich des Ent- 
sorgungszentrums Coerde statt und ergänzende Anlage n könnten auf im Stadtgebiet vorhan- 
denen Flächenreserven kurzfristig errichtet werden.  
 
- Andere regenerative Energieerzeugungsarten sind g gf. wegen erforderlicher Abstandsbelange 
oder anderer Restriktionen (siehe z. B. die Ausführ ungen zur Windenergie unter Pkt. 2.3) im 
für den „Energiepark Münster“ vorgeschlagenen Bereich nicht nutzbar, dafür aber ggf. auf an- 
deren geeigneten Flächen im Stadtgebiet.  
 
- Wieder andere regenerativer Energieerzeugungsarte n wie Biogas-Anlagen bzw. Biomasse- 
kraftwerke sind bereits in der näheren Umgebung des  Entsorgungszentrums und der Haupt- 
kläranlage nördlich von Coerde auf der Grundlage de s jeweils bestehenden Planungsrechts in 
Vorbereitung bzw. möglich.  
 
- Eine flächenhaft zusammenhängende Darstellung ein es Allgemeinen Siedlungsbereiches 
(ASB) mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepa rk“ in einer Größe von ca. 200 ha 
                                                
 
5 s. Kap. VI.I, S. 121 f., der Begründung zum Entwurf des Regionalplans Münsterland

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wäre nach Auskunft der Bezirksregierung Münster im Rahmen der Siedlungsflächenbilanzie- 
rungen für die Stadt Münster grundsätzlich als Beda rf anzurechnen, d. h. an anderer Stelle 
müssten dann Siedlungsflächen aus dem Entwurf zur F ortschreibung des Regionalplans ge- 
strichen werden. Unter Berücksichtigung einer beste henden, im Entwurf des Regionalplans 
noch nicht dargestellten Flächenbedarfs-Reserve von  ca. 60 ha wären von dieser Rücknahme 
ca. 130 ha Siedlungsflächen betroffen, die an ander er Stelle aus dem Entwurf des Regional- 
plans herausgenommen werden müssten.  
 
- Da aus Sicht der Verwaltung eine Darstellung eine s Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) 
mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepark“ im Regionalplan bzw. eine entsprechen- 
de Darstellung eines Sondergebietes im FNP der Stad t Münster nicht erforderlich ist, wird 
auch die in der o. a. Anregung bzw. in den Antragsp unkten 7 ff. des o. a. Antrags angeregte 
Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Planung  und Realisierung des Energieparks 
nicht für sinnvoll erachtet. Denn die o. a. Möglich keiten zur Ansiedlung bzw. Entwicklung von 
einzelnen Teilkomponenten des für den Bereich nördl ich von Coerde angeregten Energie- 
parks sind grundsätzlich – wie aufgezeigt – auf ber eits bestehenden dezentralen Flächenre- 
serven im gesamten Stadtgebiet, die sich überwiegen d im Eigentum der Stadt Münster bzw. 
der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) befinden, zu realisieren. 
 
 
Zu den Beschlusspunkten 3. und 4.:  
 
Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 2. ist die Anre gung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 
03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ erledigt.  
 
Neben der o. a. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/201 1 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines 
„Energieparks Münster“ wurde am 08.02.2011 auch der  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- 
nen/GAL Nr. A-R/0010/2011 zum „Energiepark Münster“  eingebracht, der inhaltlich identisch mit 
der o. a. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 ist.  Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 2. ist 
dieser Antrag ebenfalls erledigt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur „Einrichtung eines 
Energieparks Münster“ 
 
Anlage 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL Nr. A-R/0010/2011 "Energiepark 
Münster" vom 08.02.2011

Beschlussvorlage

38325 Zeichen

V/0296/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks 
Münster“  
2.  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 "Energiepark Münster" 
vom 08.02.2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
06.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die grundsätzlichen Zielsetzungen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer heimischer Ener-
gieträger in der Stadt Münster gem. der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 
03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ (vgl. Anlage 1) und gem. Punkt 2. des 
Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 vom 08.02.2011 „Ener-
giepark Münster“ (vgl. Anlage 2) unterstützen das kommunale Handeln zur Umsetzung des Kli-
maschutzkonzepts 2020 für Münster. Da sie bereits heute auf der Grundlage bestehender Flä-
chenpotenziale umsetzbar sind, erübrigt sich die Errichtung eines „Energieparks Münster“ gem. 
Punkt 1 des o. g. Antrags Nr. A-R/0010/2011.  
 
2. Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen inhaltlichen Punkten der o. a. Anregung 
bzw. des o. a. Antrags wird zugestimmt. Hierbei kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass 
 
¾ die Umsetzung der Ziele der o. a. Anregung bzw.  des o. a. Antrags zur Errichtung eines 
„Energieparks Münster“ auf der Grundlage derzeit vorhandener Flächenreserven in Form 
von Versorgungsflächen, Gewerbe- und Industriegebieten bzw. Sondergebieten bereits 
heute möglich ist, 
 
¾ Teile der in der o. a. Anregung bzw.  im o. a.  Antrag für ein zusammenhängendes Sonder-
gebiet „Energiepark Münster“ vorgeschlagenen Flächen für die vorgesehenen Nutzungen 
wg. unzureichender Erschließungsmöglichkei ten oder wg. der Lage von Entwicklungsflä-
Vorlagen-Nr.: 
V/0296/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 61 11 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Datum: 
15.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0296/2011 
chen im Außenbereich nicht zur Verfügung stehen bzw. ihre Inanspruchnahme für die Ziel-
umsetzung auch nicht erforderlich ist, 
 
¾ die Darstellung eines zusammenhängenden Sondergebietes „Energiepark Münster“ im 
künftigen Regionalplan Münsterland sowie im Flächennutzungsplan der Stadt Münster zur 
Umsetzung der Ziele der o. a. Anregung bzw.  des o. a. Antrags nicht erforderlich bzw. für 
Teilflächen nicht möglich ist. 
 
3.  Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines „Energie-
parks Münster“ ist damit erledigt. 
 
4.  Der inhaltsgleiche Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 vom 
08.02.2011 „Energiepark Münster“ ist somit ebenfalls erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Mit den o. a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks 
Münster“ wurde dem Rat in der Sitzung am 16.02.2011 bekannt gegeben. 
 
Der Antrag Nr. A-R/0010/2011 vom 08.02.2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Ener-
giepark Münster“ wurde am 16.02.2011 in den Rat der Stadt Münster eingebracht und zur Bera-
tung an den Hauptausschuss verwiesen.  
 
Der Hauptausschuss (HA) hat den Antrag am 06.04.2011 zur weiteren Beratung an den Aus-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW), an den Ausschuss 
für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) und an den Aufsichtsrat (AR) der Stadtwerke Münster 
GmbH verwiesen.  
 
Von der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 sowie dem Antrag Nr. A-R/0010/2011 zum 
„Energiepark Münster“ sind die beiden Bezirksvertretungen Münster-Nord und Münster-Ost flä-
chenhaft betroffen und werden deshalb im Beratungsgang zur Vorlage angehört.  
Nach Vorberatung im AR der Stadtwerke Münster GmbH am 21.06.2011, der Anhörung am 
05.07.2011 in der Bezirksvertretung Münster-Nord und am 06.07.2011 in der Bezirksvertretung 
Münster-Ost, der Vorberatung im ASSVW am 07.07.2011 und im AUB am 12.07.2011 soll die in-
haltliche Beschlussfassung über den o. a. Antrag abschließend im HA am 13.07.2011 erfolgen.  
 
Ebenfalls für den 13.07.2011 ist die Beschlussfassung von HA und Rat über die Vorlage 
V/0232/2011 – Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland – vorgesehen.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 1.:  
 
Der Rat der Stadt Münster hatte am 12.03.2008 beschlossen
1, dass sich die Stadt Münster ver-
pflichtet, in Anlehnung an das Klimaschutzziel der Bundesregierung und auf der Basis der Ergeb-
nisse der Klimaschutzkonferenz der Stadt Münster vom 24.08.2007 folgende Klimaschutzziele zu 
erreichen:  
ƒ eine CO
2-Reduzierung von mindestens 40% bis zum Jahre 2020, ausgehend vom Basisjahr 
1990, sowie  
                                                 
1 siehe Vorlage V/0853/2007 „Fortschreibung des Klimaschutzprogramms und des Klimaschutzziels 
  der Stadt Münster bis 2020 - Ergebnisse der Klimakonferenz vom 24.08.2007 -“

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V/0296/2011 
ƒ einen Anteil von 20% erneuerbarer Energie an der Energieversorgung der Stadt Münster bis 
2020. 
 
Mit Beschluss der Vorlage „Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2020 für 
Münster“2 am 08.12.2010 hat der Rat seine 2008 beschlossenen Klimaschutzziele bekräftigt.  
 
Vor diesem Hintergrund werden die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL unter der 
Zf. 2. aufgeführten Ziele 
 
ƒ Stärkung der Münsteraner Wirtschaft durch Ansiedlung von Unternehmen und Arbeitsplätzen 
des sekundären Sektors, vorzugsweise der Branchen Energietechnik, Erneuerbare Energien 
und Umwelttechnologie; 
 
ƒ mehr Klimaschutz und umweltfreundliche Energieversorgung durch Schaffung eines Ver-
bunds von innovativen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer, heimischer Energien (Bioenergie, 
Windkraft, Solarenergie); 
 
ƒ Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Einrichtung eines Versuchs- und Testge-
ländes für die Energieforschung, namentlich die Erforschung von leistungsfähigen Spei-
chermedien für Strom sowie die Gewinnung von Bioenergie aus kommunalen Rest- und Ab-
fallstoffen; 
 
ƒ Bildung und Information voranbringen durch Vermittlung von beruflichen Qualifikationen über 
neue Energien und von allgemeinbildenden Kenntnissen über ihre Rolle für die nachhaltige 
Entwicklung der Gesellschaft 
 
grundsätzlich begrüßt und unterstützt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.:  
 
Zur Umsetzung der mit o. a. Anregung nach § 24 GO NRW verbundenen Ziele sowie der drei im o. 
a. Antrag unter Zf. 2. erstgenannten Ziele ist ein Angebot von geeigneten Flächen erforderlich. 
Hierzu wird in der o. a. Anregung sowie in dem o. a. Antrag die Errichtung eines ca. 200 ha umfas-
senden, zusammenhängenden Sondergebietes „Energiepark Münster“ beiderseits des Dortmund-
Ems-Kanals (DEK) in den Stadtteilen Coerde (ca. 143 ha) und Gelmer-Dyckburg (ca. 59 ha) vor-
geschlagen, das im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (siehe 
hierzu auch die Vorlage V/0232/2011 - Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des R egionalplans Münsterland -) sowie im Flächen-
nutzungsplan (FNP) entsprechend als Sondergebiet „Energiepark Münster“ dargestellt werden soll.  
Dabei sollen folgende Flächenareale einbezogen werden: 
ƒ die Ver- und Entsorgungsflächen der Hauptkläranlage (ca. 11 ha), 
ƒ die Ver- und Entsorgungsflächen des Entsorgungszentrums (Deponie II und Umfeld, ca. 74 
ha) sowie eine südlich angrenzende, im wirksamen FNP dargestellte Fläche für die Landwirt-
schaft (ca. 16 ha), 
ƒ nördliche Teilflächen des Gewerbegebiets „An der Kleimannbrücke“, östlich des DEK (ca. 3 
ha), sowie  
ƒ die im wirksamen FNP als Wald bzw. Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen 
nördlich des vorgenannten Gewerbegebiets „An der Kleimannbrücke“ und südlich des Indus-
triegebietes „Hessenweg“ (ca. 56 ha), 
ƒ die im wirksamen FNP als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militäri-
sche Einrichtung bzw. als Wald dargestellten Flächen der ehem. Standortschießanlage der 
Bundeswehr am Rügenufer (ca. 24 ha) sowie eine nördlich angrenzende Fläche für die Land-
wirtschaft (ca. 18 ha). 
                                                
 
2 siehe Vorlage V/0592/2010

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V/0296/2011 
Auf Regionalplan-Ebene wäre dabei zu berücksichtigen, dass die vorgeschlagene Flächendar-
stellung als „Energiepark Münster“ im Rahmen der Siedlungsflächenbilanzierung für die Stadt 
Münster als Bedarf bzw. als Flächenpotenzial für Gewerbe- und Industrieflächen angerechnet 
werden müsste und dass im Falle der Darstellung entsprechende Siedlungsflächen an anderer 
Stelle aus dem Regionalplan zurückgenommen werden müssten.  
 
Nach Prüfung der Vorschläge kommt die Verwaltung zu den folgenden Ergebnissen:  
 
1. Stellungnahme zu den in der Anregung bzw. im Antrag vorgeschlagenen räumlichen 
Teilbereichen 
 
1.1  Teilbereich „Entsorgungszentrum Coerde / Hauptkläranlage“ 
 
Als Standort für den „Energiepark Münster“ wird ein Bereich nördlich des Stadtteils Coerde vorge-
schlagen, der räumlich abgegrenzt ist  
- im Süden durch eine im Bereich des Coerder Liekwegs in West-Ost-Richtung verlaufende 
110 kV-Hochspannungsleitung, 
- im Norden durch den im FNP der Stadt Münster dargestellten optionalen Bahnanschluss des 
Industriegebiets Hessenweg,  
- im Westen durch die Bahnstrecke Münster - Rheine,  
- im Osten durch den Schifffahrter Damm.  
 
Begründet wird dieser Bereich insbesondere mit den dort vielfältig bereits vorhandenen, umwelt-
technischen Anlagen im Bereich des Entsorgungszentrums und der Hauptkläranlage Coerde.  
Im Entsorgungszentrum sind aktuell u. a. folgende Anlagen vorhanden: 
 
Bezeichnung der Anlage im Entsorgungszentrum 
Münster (EZM) 
Adresse Betreiber 
Zentraldeponie (ZDM) II  Zum Heidehof 81 Stadt Münster/ AWM 
Kompostierungsanlage Zum Heidehof 83 Stadt Münster/AWM 
Wertstoffumschlaganlage Zum Heidehof 87 Fa. Reiling 
Zwischenlager (EZM) Zum Heidehof 89 Stadt Münster/ AWM 
Blockheizkraftwerk (BHKW) Zum Heidehof 93 Stadtwerke MS 
Recyclinghof  Zum Heidehof 80 Stadt Münster/ AWM 
Sickerwasserbehandlungsanlage Zum Heidehof 82 Stadt Münster/ AWM 
Biomüllvergärungsanlage Zum Heidehof 85 Stadtwerke MS 
Bodenkontor, Umschlaganlage EZM (vormals Pilot-
anlage) 
Zum Heidehof 52 Stadt Münster/ AWM 
Restmüllbehandlungsanlage + BHKW Zum Heidehof 52 Fa. Remondis 
Photovoltaikanlage Zum Heidehof Stadt Münster/ AWM 
Stadtwerke MS 
 
Die Hauptkläranlage und die Zentraldeponie der Stadt Münster sowie die Mechanisch-Biologische-
Restabfallbehandlungsanlage (MBRA) der Fa. Re mondis sind die umwelttechnischen Hauptanla-
gen. Aus den Gasen der Kläranlage, der alten Deponie und der Bioabfallvergärungsanlage wird 
ein Mischgas gewonnen, das in mehreren Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von Wärme und 
Strom genutzt wird. Auf diese Weise werden hier pro Jahr ca. 10 Mio. kWh Strom erzeugt. Eine 
Erhöhung auf eine jährliche Produktion von ca. 12 Mio. kWh Strom ist geplant. Zusammen mit der 
Anfang 2011 in Betrieb gegangenen Photovoltaikanlage (Kapazität ca. 1 Mio. kWh/Jahr) zeichnen 
diese umwelttechnischen Anlagen den Standort ber eits heute als Zentrum für Energie-Erzeugung 
aus.  
 
Flächenreserven bestehen südlich und westlich der vorhandenen Anlagenflächen gemäß den Dar-
stellungen des wirksamen FNP der Stadt Münster. Diese sind als Flächen für die Ver- und Entsor-
gung mit den Zweckbestimmungen „Mülldeponie / Abfall“ und „Ablagerung“ dargestellt. Gem. der

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V/0296/2011 
1997/98 durchgeführten 93. Änderung des FNP sind die westlichen Reserveflächen nördlich der 
(Alt-)Deponie I für den optionalen Bahnanschluss sowie für Fremdfirmen im Zusammenhang mit 
der Abfallentsorgung vorgesehen. Die südlichen Flächen sind überwiegend Reserveflächen für die 
Kompostierung bzw. Restmüllbehandlung sowie optional eine Verlängerung des möglichen Bahn-
anschlusses des Entsorgungszentrums bis in den Bereich der Hauptkläranlage.  
Für diese Flächenreserven, die im Bedarfsfa ll ggf. auch noch etwas nach Süden ausgeweitet wer-
den könnten, besteht bereits Planungsrecht (Darstellung im FNP als Flächen für die Ver- und Ent-
sorgung.) 
  
Fazit zu 1.1:
 Die Ausweisung eines flächenmäßig zusammenhängenden neuen Sondergebiets 
„Energiepark Münster“ im Regionalplan Münsterland bzw. im FNP der Stadt Münster ist planungs-
rechtlich nicht erforderlich, da im Bereich des Entsorgungszentrums und der Hauptkläranlage 
Coerde ggf. zu nutzende Reserveflächen existieren bzw. aktiviert werden können. 
 
   
1.2 Teilbereich GI-Gebiet „Hessenweg“ 
 
Gem.
 der Begründungen der o. a. Anregung und des o. a. Antrags werden günstige Rahmenbe-
dingungen für den vorgeschlagenen Standort des „Energieparks Münster“ auch im nordöstlich be-
nachbart gelegenen Tanklager der Westfalen AG (Gase, Erdöl, Hafen vorhanden) sowie in bereits 
vorhandenen energieintensiven Betriebe innerhalb des GI-Gebietes „Hessenweg“ sowie im be-
nachbarten GE-Gebiet „An der Kleimannbrücke“ gesehen.  
Im GI-Gebiet „Hessenweg“ sind zum einen planungsrechtlich gesicherte, städtische Optionsflä-
chen für die Ansiedlung weiterer Industriebetriebe vorhanden. Zum anderen verfügt das Unter-
nehmen Westfalen AG am Standort über betriebseigene Reserveflächen zur Standorterweiterung. 
Zum Stichtag 31.12.2010 waren im GI-Gebiet „Hessenweg“ noch  ca. 22,7 ha frei verfügbare, 
überwiegend bereits erschlossene Flächen als Ansiedlungsangebot für emittierende bzw. flächen-
intensive Produktionsbetriebe vorhanden.  
 
Fazit zu 1.2:
 Die Ausweisung eines flächenmäßig zusammenhängenden neuen Sondergebiets 
„Energiepark Münster“ im Regionalplan Münsterland bzw. im FNP der Stadt Münster ist planungs-
rechtlich nicht erforderlich, da im bereits vorhandenen GI-Gebiet „Hessenweg“ ggf. zu nutzende 
Reserveflächen existieren bzw. aktiviert werden können (Baurecht gem. Bebauungsplan Nr. 287). 
 
 
1.3 Teilbereich GE-Gebiet „An der Kleimannbrücke / Nördlich Heitmannsweg“ 
 
Das GE-Gebiet verfügt im Bereich westlich des Schifffahrter Damms und nördlich des Heitmanns-
wegs zum Stichtag 31.12.2010 über eine im FNP der Stadt Münster enthaltene Flächenreserve 
von ca. 4,8 ha. Südlich des Heitmannswegs schli eßt sich an diese Reservefläche eine bestehende 
Wohnbebauung an, die im FNP ebenfalls als Gewerbegebiet dargestellt ist. Ein B-Plan besteht 
dort nicht.  
Wegen der ausschließlichen Möglichkeit der Erschließung über den Heitmannsweg ist beabsich-
tigt, die im FNP im westlichen Randbereich, nordwestlich des Edelbaches, dargestellte gewerbli-
che Reservefläche aus dem FNP herauszunehmen.  
Die o. g. ca. 4,8 ha große Reservefläche besitzt dagegen den Vorteil, dass zukünftig – nach dem 
Bau der geplanten B 481n, die im Kreuzungsbereich mit der Sudmühlenstraße enden und hier 
wieder in die bestehende Trasse des Schifffahrter Damms einmünden wird – das Gewerbegebiet 
unmittelbar über die Kreuzung B 481n/Schifffahrter Damm/Sudmühlenstraße nach Westen an den 
Schifffahrter Damm angebunden werden kann. Wegen der südlich des Heitmannswegs gelegenen, 
benachbarten Wohnnutzung kommt allerdings an diesem Standort nur wohnverträgliches, nicht-
störendes Gewerbe in Frage, was im Sinne des vorgeschlagenen Energiepark-Konzeptes z. B. 
eine Ansiedlungsmöglichkeit  für entsprechende Forschungseinrichtungen bedeuten könnte.  
Ein Vorteil dieses Standortbereiches ist, dass sich ein Großteil der Reserveflächen in städtischem 
Eigentum befindet.

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Des Weiteren verfügt dieser Gewerbestandort östlich des Schifffahrter Damms noch über frei ver-
fügbare, im FNP der Stadt Münster enthaltene Fläc henreserven von ca. 1,9 ha, für die zur Ansied-
lung von Firmen und Betrieben aus der Energiebranche ein entsprechender B-Plan aufzustellen 
wäre.   
 
Fazit zu 1.3:
 Eine Ausweisung eines flächenmäßig zusammenhängenden, neuen Sondergebiets 
„Energiepark Münster“ im Regionalplan Münsterland bzw. im FNP der Stadt Münster ist planungs-
rechtlich nicht erforderlich, da in den bereits vorhandenen GE-Gebieten „An der Kleimannbrücke / 
Nördlich Heitmannsweg“ und „Östlich Schifffahrter Damm“ ggf. zu nutzende Reserveflächen exis-
tieren bzw. aktiviert werden können (entsprechende Darstellung im FNP vorhanden, Aufstellung 
von Bebauungsplänen noch erforderlich). 
 
 
1.4 Teilbereich der ehemaligen Standortschießanlage Coerde, Rügenufer 
 
Die Fläche 
befindet sich im Eigentum des Bundes. Teilflächen sind für Belange der Wasserschiff-
fahrt im Zusammenhang mit dem Ausbau des DEK reserviert (Ablagerungsfläche). Die Fläche ist 
zurzeit nur über den Betriebsweg „Rügenufer“ des DEK mit Anbindung an die Königsberger Straße 
erschlossen, d. h. die Fläche ist nicht öffentlich erschlossen. Eine Erschließung über die Königs-
berger Straße jedoch ist städtebaulich wegen der damit verbundenen zusätzlichen Verkehrsbelas-
tung des Stadtteils Coerde nicht vertretbar.  
 
Im Rahmen eines mit der Bezirksregierung Münster und der Stadt Münster abgestimmten Arbeits- 
und Maßnahmenplans wurde der NABU-Naturschutzs tation Münsterland die Erarbeitung eines 
Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für die ehemalige Standortschießanlage Coerde (ca. 31,5 
ha) übertragen. Auf der Grundlage einer 2006 durchgeführten detaillierten Gebietsanalyse und -
bewertung wurden wesentliche Zielsetzungen des Biotop- und Artenschutzes für das Gebiet erar-
beitet und zu einem Konzept
3 zusammengefasst, aus dem die zur Zielerreichung erforderlichen 
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet sind. Die Ergebnisse der Erhebungen 
belegen den hohen Naturschutzwert der ehemaligen militärischen Einrichtung sowie deren erhebli-
ches Entwicklungspotenzial für gefährdete Lebensräume mit ihrer seltenen Flora und Fauna. Da 
die langfristige Nutzung der ehemaligen Standortschießanlage bzw. des Gebäudebestandes und 
der Infrastruktureinrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Naturschutzkonzepts noch 
nicht geklärt war, wird seitens der Gutachter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Pla-
nung der Folgenutzung des Geländes die Naturschutzbelange unbedingt zu berücksichtigen sind.  
Auf dem Gelände befinden sich im Südwesten sowie im Bereich der westlichen Schießbahnen 
zwei nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG) geschützte Biotope. Fundpunkte gefährdeter und 
bemerkenswerter Pflanzen im Untersuchungsbiet konzentrieren sich auf den Bereich des § 62 LG 
Biotops im Südwesten sowie auf den Bereich der östlichen Schießbahnen. Dabei wurden zahlrei-
che Arten der Roten Liste (NRW/Westfälische Bucht), Arten der Vorwarnliste NRW und weitere 
bemerkenswerte Arten gefunden.  
 
Basierend auf den Ergebnissen der floristisch-v egetationskundlichen und faunistischen Erhebun-
gen und unter Berücksichtigung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Entwicklungspotenziale 
für naturschutzrelevante Lebensräume und gefährdete Artengemeinschaften wurden im abge-
stimmten Arbeits- und Maßnahmenplan der NABU-Naturschutzstation Münsterland vielfältige Na-
turschutzziele für die ehem. Standortschießanlage formuliert, die einer baulichen Nutzung dieses 
Bereichs entgegenstehen. 
 
Fazit zu 1.4:
 Eine Umnutzung des Bereichs der ehemaligen Standortschießanlage am Rügenufer 
für gewerbliche Nutzungen im Sinne des vorgeschlagenen Energiepark-Konzeptes ist mit den o. g. 
Naturschutzzielen nicht vereinbar.   
                                                
 
3 Pflege- und Entwicklungsplans für die ehemalige St andortschießanlage Coerde, NABU-Naturschutzstation 
Münsterland e.V., Münster 2006

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1.5 Teilbereich Freiraum östlich DEK, nördlich Heitmannsweg, südlich Landwehr, westlich 
Schifffahrter Damm 
 
Die Grünordnung der Stadt Münster kennzeichnet den Freiraum nördlich des Heitmannswegs als 
Bestandteil des Grünzugs Hoppengarten – Edelbach, der im Bereich entlang des Edelbachs in 
Richtung DEK vom Hauptgrünzug nach Westen abzweigt. Entsprechend ist der Bereich im FNP 
der Stadt Münster als Freifläche mit den Nutzungen Flächen für die Landwirtschaft, Wald und 
Wasserfläche (Edelbach) dargestellt.  
Wegen der oben beschriebenen problematischen Erschließungssituation (vgl. Pkt. 1.3 Teilbereich 
GE-Gebiet „An der Kleimannbrücke / Nördlich Heitmannsweg“) und des Schutzanspruchs der be-
stehenden Wohnnutzung am Heitmannsweg sowie auf der benachbarten Hofanlage kommt auch 
eine Nutzung durch Windkraftanlagen (WKA) in diesem Bereich nicht in Betracht. Weder ist hier 
nach einem aktuellen Gutachten zur Ermittlung von Windeignungspotenzialen
4 ein Potenzial für 
mindestens drei WKA vorhanden, das die Beantragung eines zusätzlichen Windeignungsbereichs 
im Regionalplan rechtfertigen könnte, noch stellt der aktuelle Regionalplan-Entwurf einen Gewer-
be- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar, der ggf. auch für die Errichtung von WKAs genutzt 
werden könnte.  
 
Fazit zu 1.5:
 Der vorhandene Freiraumbereich östlich DEK, nördlich Heitmannsweg, südlich 
Landwehr, westlich Schifffahrter Damm kommt für eine Flächennutzung im Sinne des Energiepark-
Konzepts, insbesondere auch nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen, in Betracht.  
 
 
2. Stellungnahme zu den in der Anregung bzw. im Antrag vorgeschlagenen technischen 
Teilaspekten 
 
In der o.a. Anregung bzw. im o. a.  Antrag werden für den „Energiepark Münster“ Flächen zur „För-
derung der Wissenschaft und Forschung durch ein Versuchs- und Testgelände für die Energiefor-
schung, namentlich die Erforschung von leistungsfähigen Speichermedien für Strom sowie die 
Gewinnung von Bioenergie aus kommunalen Rest- und Abfallstoffen“ vorgeschlagen. Zu diesen 
forschungstechnischen Teilaspekten des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:   
 
 
2.1 Innovative Stromspeicher 
 
Das MEET-Institut ( Münster Electrochemical Energy Technology) an der Westfälischen Wilhelms-
Universität (WWU) beschäftigt sich mit der Erforschung und Entwicklung von leistungsfähigen 
Speichermedien für elektrischen Strom zur Verwendung in Elektrofahrzeugen sowie für Stromnet-
ze zur Abpufferung von Stromschwankungen und Sicherung einer gleichmäßigen Netzabgabe. 
Gem. der Begründungen der o. a. Anregung sowie des o. a. Antrags wird angestrebt die von 
MEET entwickelten Batterien und Kondensatoren vor Ort im angeregten „Energiepark Münster“ zu 
testen und zu erproben. Auch die industrielle Fertigung von Batterien und Kondensatoren solle im 
„Energiepark Münster“ ermöglicht werden. 
 
Das MEET-Institut befindet sich im Universitätsviertel an der Correns-/Apfelstaedtstraße. Ein mög-
liches Test- und Erprobungsgelände ist im Grundsatz unabhängig von einem angeregten Standort 
im Bereich des vorgeschlagenen „Energieparks Münster“, weil es keine räumlichen bzw. technisch 
notwendigen Bezüge zu den bestehenden Anlagen, z. B. im Entsorgungszentrum Coerde, gibt. Ein 
solches Gelände könnte genauso gut im Bereich des Technologieparks oder des Wissenschafts-
parks – und damit sogar in relativer Nachbarschaft zum bestehenden Forschungsstandort – auf 
dort noch vorhandenen Flächenreserven untergebracht werden, ebenso aber auch auf Flächenre-
serven in einem herkömmlichen Gewerbegebiet, z.  B. im Bereich des vorhandenen GE-Gebiets 
                                                
 
4 Stadtwerke Münster GmbH, Gutachten „Flächenpot enziale für Windenergienutzung im Stadtgebiet Müns-
ter“, 2010; siehe hierzu auch Vorlage 0232/2011 „Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Betei-
ligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“, Anlage 2, Kap. C, Seite 35 ff.

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„An der Kleimannbrücke / Nördlich Heitmannsweg“ (vgl. Pkt. 1.3). Auch nach Einschätzung der 
Wirtschaftsförderung Münster (WFM) und der Technologieförderung suchen technologie- bzw. 
forschungsorientierte Betriebe gezielt die Nähe zur Universität und würden als Betriebsstandort 
bevorzugt Flächen im Bereich des Technologieparks und dessen Umfeld wählen.  
 
Fazit zu 2.1:
 Auch für diese in der Anregung bzw. im Antrag angesprochenen und artverwandten 
Nutzungen ist das erforderliche Planungsrecht für optional nutzbare Entwicklungsflächen im Stadt-
gebiet von Münster (z. B. Technologiepark I (B-Plan Nr. 409), Technologiepark II (FNP, Sonderge-
biet Technologiepark), Loddenheide (B-Plan Nr. 404)) bereits vorhanden und die räumliche Ent-
wicklung bzw. Ausweisung eines „Energieparks Münster“ nördlich von Coerde für die Umsetzung 
nicht notwendig.   
 
 
2.2 Bioressourcenwerk 
 
Das in der Anregung sowie im Antrag angeregte Bioressourcenwerk, in dem die energetische Nut-
zung von biogenen Rest- und Abfallstoffen aus dem kommunalen Bereich (z. B. Grünabfälle von 
öffentlichen Grünflächen / Verkehrsgrün, Klärschlamm, Grünabfälle der Haushalte) zur Herstellung 
verschiedener Gase erfolgen soll, stellt eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Abfallaufberei-
tungsanlagen im bestehenden Entsorgungszentrum dar, für das auch ausreichend Reserveflächen 
innerhalb der im FNP dargestellten Ver- und Entsorgungsflächen südlich der Deponie II zur Verfü-
gung stehen (vgl. Pkt. 1.1). Die Gase können entweder in den bereits vor Ort vorhandenen Block-
heizkraftwerken (BHKW) zu Wärme und Strom ungewandelt werden oder aber auf dem Gelände 
könnte ein zusätzliches BHKW errichtet werden.  
Das vorgeschlagene Bioressourcenwerk unter scheidet sich von herkömmlichen Biogasanlagen 
grundsätzlich dadurch, dass ausschließlich kommunale Rest- und Abfallstoffe als Rohstoff genutzt 
werden und damit z. B. eine Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln auf den landwirt-
schaftlichen Flächen ausgeschlossen wird.  
Ein vergleichbares Konzept auf der Grundlage der Verwertung von ausschließlich Rest- und Ab-
fallstoffen wird zurzeit für einen Standort im südlichen Umfeld des GI-Gebietes „Hessenweg“ von 
privater Seite geprüft. Hier könnten im Zusammenhang mit einer an diesen Standort zu verlagern-
den Gärtnerei sowie zusammen mit einem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb aus den 
Grünabfällen der Gärtnerei sowie der Gülle des landwirtschaftlichen Betriebs Strom und Wärme 
erzeugt werden. Bei dieser aktuell von privater Seite angedachten Biogasanlage (Kapazität < 0,5 
MW) handelt es sich im Grundsatz um eine gem. § 35 (1) Nr. 6 BauGB privilegierte Nutzung, die 
planungsrechtlich auf den dort im wirksamen FNP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft 
zulässig wäre.  
 
Fazit zu 2.2:
 Auch für diese geplanten Nutzungen eines Bioressourcenwerks ist das erforderliche 
Planungsrecht in Form von Darstellungen im Flächennutzungsplan entweder als Ver- und Entsor-
gungsflächen südlich der Deponie II oder auf Flächen für die Landwirtschaft für eine privilegierte 
Nutzung im Außenbereich im südlichen Umfeld des  GI-Gebietes „Hessenweg“ bereits vorhanden 
und die räumliche Entwicklung bzw. Ausweisung eines „Energieparks Münster“ nördlich von Coer-
de für die Umsetzung daher nicht notwendig.   
 
 
2.3 Windenergie 
 
Im Vorfeld des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland erteilte die Stadt-
werke Münster GmbH im Jahr 2010 einem Guta chterbüro (Fa. enveco GmbH, Energie und Um-
welt, Münster; sie ist identisch mit einem der Anreger der o. a. Anregung nach § 24 GO NRW) den 
Auftrag, das Stadtgebiet von Münster im Hinblick auf Flächenpotenziale zur Nutzung der Wind-
energie zu untersuchen und die Ergebnisse auf der Grundlage des Kriterienkatalogs des Gutach-
tens von 1997 „Windenergienutzung in Münster – Untersuchung zur Ausweisung von Vorrangflä-
chen für Windkraftanlagen in Münster“, das im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Fortschrei-
bung des Flächennutzungsplans erstellt wurde, mit dessen Ergebnissen abzugleichen. Die Rah-

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menbedingungen im Jahr 2010 unterscheiden sich von denen des Jahres 1997 vor allem im Hin-
blick auf den technischen Fortschritt (und hier im Wesentlichen die zum wirtschaftlichen Betrieb 
einer Windenergieanlage [WEA] erforderliche Mindest-Gesamthöhe von 140 - 150 m) sowie die 
zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung zu den Aspekten „erforderlicher Abstand zur Wohnnut-
zung“ (Stichwort: bedrückende Wirkung“) und „Artenschutz“.  
Die aktuelle Untersuchung von geeigneten Flächenpotenzialen ergab, dass sich ein potenzieller 
Windanlagenstandort nördlich von Coerde als Einzelstandort südlich der bestehenden Deponie II 
befindet. Dieser Einzelstandort könnte wegen seiner Lage auf einer Abfalllagerungs- und -behand-
lungsanlage nach geltendem Recht genehmigt werden, sofern als Genehmigungsvoraussetzung 
eine Verträglichkeit mit dem nördlich angrenzenden FFH-(Vogelschutz-)Gebiet „Rieselfelder“ ver-
bindlich geklärt werden kann.  
 
Fazit zu 2.3:
 Auch für geplante Errichtung einer neuen Windenergieanlage im Bereich südlich der 
bestehenden Deponie II wäre das erforderliche Planungsrecht bereits vorhanden (Darstellung im 
FNP als Ver- und Entsorgungsfläche für u. a. die Zweckbestimmung einer Abfalllagerungs- und       
-behandlungsanlage) und die räumliche Entwicklung bzw. Ausweisung eines „Energieparks Müns-
ter“ nördlich von Coerde für die Umsetzung nicht notwendig.  
Weitere Standorte für WEA im Bereich des gem. der Anregung bzw. des Antrags vorgeschlagenen 
Energieparks stehen laut o. a. Gutachten jedoch wegen fehlender Abstände und anderer Restrikti-
onen nicht zur Verfügung.  
 
Hinweis: Weitere Flächen zur Erforschung der Energiequelle Windkraft sind im Stadtgebiet Müns-
ter auf die im FNP dargestellten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen beschränkt, deren 
Darstellung im wirksamen FNP mit einer Ausschlu sswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ver-
bunden ist. Die Konzentrationszone nördlich der Freckenhorster Straße im Stadtteil Wolbeck böte 
hier noch ausreichend Flächen für die Forschung, da sie wegen des benachbarten Verkehrslande-
platzes Münster-Telgte mit einer Höhenbeschränkung versehen ist, die eine Nutzung durch zurzeit 
marktübliche Windenergieanlagen ausschließt. Aber für innovative WEA mit einer Gesamthöhe 
deutlich unter 100 m ständen hier Flächen zur Verfügung. Die beiden anderen vorhandenen Kon-
zentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Münster nördlich von Nienberge-
Häger und westlich von Sprakel sind allerdings durch vorhandene WEA vollständig ausgenutzt und 
stehen als potenzielle Forschungsflächen für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung.  
 
Das Prüfverfahren zu den durch die enveco GmbH im o. g. Gutachten unterbreiteten Vorschlägen 
für zusätzliche Flächenpotenziale für die Nutzung durch Windenergieanlagen hat zu Vorschlägen 
für weitere mögliche Windeignungsbereiche im Stadtgebiet geführt, die im fortgeschriebenen Re-
gionalplan neu dargestellt und in denen neue Windenergieanlagen errichtet werden könnten.   
Mit der Vorlage 0232/2011 „Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfah-
rens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“ soll bei der Bezirksregierung Münster 
anregt werden, im fortgeschriebenen Regionalplan folgende zusätzliche Windeignungsbereiche im 
Stadtgebiet Münster darzustellen: 
- die im Gutachten ermittelten Flächenpotenziale 1 (Sprakel) und 2 (Häger, teilweise) könnten 
durch Erweiterung des Windeignungsbereichs MS 51 (nördlich Nienberge-Häger) nach Osten 
bis zur Autobahn A1 sowie nach Südosten eingebunden werden, 
-  das im Gutachten ermittelte Flächenpotenzial 1a (Sprakel) könnte durch Erweiterung des 
Windeignungsbereichs MS 50 (nordwestlich von Sprakel) nach Norden bis zur Stadtgrenze 
eingebunden werden, 
- das Flächenpotenzial 10 (Wilbrenning) im Stadtteil Amelsbüren könnte als neuer Windeig-
nungsbereich im Regionalplan dargestellt werden. 
 
 
3. Gesamtfazit
  
 
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Standor tvorschlags zur Errichtung eines „Energieparks 
Münster“ wird in der o. a. Anregung sowie im o. a. Antrag vorgeschlagen, dass die Stadt Münster 
im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland anregen wird, den

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für den „Energiepark Münster“ vorgesehenen Bereich im Regionalplan als Allgemeinen Siedlungs-
bereich (ASB) mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepark“ darzustellen.  
 
Der aktuell offen liegende Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland enthält als 
grundsätzlich neue Siedlungsflächen-Darstellung die zweckgebundene Nutzung „Regenerative 
Energiegewinnung“ (Energieparks, gekennzeichnet durch Buchstabe R)
5, die in der Begründung 
zum Regionalplan auch „Bereiche für den Verbund regenerativer Energien“ (Energieparks) ge-
nannt werden.  
 
Gemäß dem Grundsatz 31: Energieparks nur in Verbundlösungen ermöglichen! sollen Energie-
parks folgende Anforderungen und Ziele erfüllen:  
Energieparks für regenerative Energien sollen Raum bieten für Verbundlösungen unterschiedlicher 
regenerativer Energieerzeugungsarten wie Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- und Biogas-
Anlagen, Biomassekraftwerke, Bioraffinerien sowie Anlagen zur Speicherung von Energie. For-
schungs- und Entwicklungseinrichtungen runden das Spektrum ab (Randnummer (RN) 598).  
 
In den Energieparks sind nur eine Kombination und der Verbund verschiedener Einrichtungen und 
Anlagen aus dem Nutzungsspektrum der regenerativen Energien zulässig.  
Energieparks müssen den Siedlungsbereichen räumlich zugeordnet sein; eine ausreichende ver-
kehrliche Erschließung muss sichergestellt sein (Ziele 45.1 u. 45.2, RN 599, 600). 
 
Energieparks sind grundsätzlich auch auf baulich geprägten Konversionsflächen möglich, sofern 
die umgebende Nutzung dies zulässt (Ziel 45.3, RN 601). 
 
Eine Kombination verschiedener Nutzungsarten der erneuerbaren Energien soll Verbundlösungen 
ermöglichen und fördern; dadurch sollen nachhaltige Synergieeffekte entstehen und genutzt wer-
den. Bei der Planung von Energieparks ist von Beginn an auf eine entsprechende Anbindung an 
vorhandene Siedlungsstrukturen zu achten, um eine effektive und effiziente Abnahme erzeugter 
Energie sicherzustellen (RN 604, 605).  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist allerdings eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepark“ im Regionalplan  bzw. eine ent-
sprechende Darstellung im FNP der Stadt Münster aus folgenden Gründen nicht erforder-
lich, ohne damit die Umsetzung der im o. a. Antrag unter Zf. 2. aufgeführten grundsätzlichen 
Ziele zu verhindern: 
 
- Ein Großteil der in der o. a. Anregung bzw. im o. a. Antrag vorgeschlagenen unterschiedlichen 
Nutzungen regenerativer Energieerzeugungsarten wie Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- und 
Biogas-Anlagen, Biomassekraftwerke, Bioraffinerien findet bereits heute im Bereich des Ent-
sorgungszentrums Coerde statt und ergänzende Anlagen könnten auf im Stadtgebiet vorhan-
denen Flächenreserven kurzfristig errichtet werden.  
 
- Andere regenerative Energieerzeugungsarten sind ggf. wegen erforderlicher Abstandsbelange 
oder anderer Restriktionen (siehe z. B. die Ausführungen zur Windenergie unter Pkt. 2.3) im 
für den „Energiepark Münster“ vorgeschlagenen Bereich nicht nutzbar, dafür aber ggf. auf an-
deren geeigneten Flächen im Stadtgebiet.  
 
- Wieder andere regenerativer Energieerzeugungsarten wie Biogas-Anlagen bzw. Biomasse-
kraftwerke sind bereits in der näheren Umgebung des Entsorgungszentrums und der Haupt-
kläranlage nördlich von Coerde auf der Grundlage des jeweils bestehenden Planungsrechts in 
Vorbereitung bzw. möglich.  
 
- Eine flächenhaft zusammenhängende Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches 
(ASB) mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepark“ in einer Größe von ca. 200 ha 
                                                
 
5 s. Kap. VI.I, S. 121 f., der Begründung zum Entwurf des Regionalplans Münsterland

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V/0296/2011 
wäre nach Auskunft der Bezirksregierung Münster im Rahmen der Siedlungsflächenbilanzie-
rungen für die Stadt Münster grundsätzlich als Bedarf anzurechnen, d. h. an anderer Stelle 
müssten dann Siedlungsflächen aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ge-
strichen werden. Unter Berücksichtigung einer bestehenden, im Entwurf des Regionalplans 
noch nicht dargestellten Flächenbedarfs-Reserve von ca. 60 ha wären von dieser Rücknahme 
ca. 130 ha Siedlungsflächen betroffen, die an anderer Stelle aus dem Entwurf des Regional-
plans herausgenommen werden müssten.  
 
- Da aus Sicht der Verwaltung eine Darste llung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) 
mit der besonderen Zweckbestimmung „Energiepark“ im Regionalplan bzw. eine entsprechen-
de Darstellung eines Sondergebietes im FNP der Stadt Münster nicht erforderlich ist, wird 
auch die in der o. a. Anregung bzw. in den Antragspunkten 7 ff. des o. a. Antrags angeregte 
Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Planung und Realisierung des Energieparks 
nicht für sinnvoll erachtet. Denn die o. a. Möglichkeiten zur Ansiedlung bzw. Entwicklung von 
einzelnen Teilkomponenten des für den Bereich nördlich von Coerde angeregten Energie-
parks sind grundsätzlich – wie aufgezeigt – auf bereits bestehenden dezentralen Flächenre-
serven im gesamten Stadtgebiet, die sich überwiegend im Eigentum der Stadt Münster bzw. 
der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) befinden, zu realisieren. 
 
 
Zu den Beschlusspunkten 3. und 4.:  
 
Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 2. ist die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 
03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ erledigt.  
 
Neben der o. a. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines 
„Energieparks Münster“ wurde am 08.02.2011 auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL Nr. A-R/0010/2011 zum „Energiepark Münster“ eingebracht, der inhaltlich identisch mit 
der o. a. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 ist. Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 2. ist 
dieser Antrag ebenfalls erledigt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur „Einrichtung eines 
Energieparks Münster“ 
 
Anlage 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 "Energiepark 
Münster" vom 08.02.2011

Anlage 1

250 Zeichen

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Anregung Nr. 9/2011

Beratungsverlauf (5)

05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Sudmühlenstraße
  • Königsberger Straße
  • Freckenhorster Straße
  • Windthorststraße 7
  • Echelmeyerstraße
  • Hessenweg
  • Rügenufer
  • Schifffahrter Damm
  • Heitmannsweg
  • Zum Heidehof 81
  • An der Kleimannbrücke
  • Schiffahrter Damm
  • Hoppengarten
  • Loddenheide
  • Wilbrenning
  • Edelbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0296/2011
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37