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AN/1462/2025

Verzicht auf Errichtung eines Windrads am Großklärwerk in Köln-Stammheim

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 08.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.04.2026, TOP 8.1.2

Dringlichkeitsantrag Windrad 2025-12-07

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Dringlichkeitsantrag Windrad 2025-12-07

2887 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Einzelmandatsträger Patrick van den Berg, KSG 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
         Köln, den 08.12.2025 
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung, 
Verzicht auf Errichtung eines Windrads am Großklärwerk in Köln-Stammheim 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die KSG in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, 
nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fordert die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR /Steb auf, die 
Errichtung eines Windrades auf dem Gelände der StEB in Köln Stammheim nicht weiter 
zu verfolgen.

Begründung: 
Der Ansatz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) deren Energieversorgung 
umweltfreundlich zu gestalten ist gut, nur passt ein 150m hohes Windrad nicht in die 
Siedlungslandschaft von Köln Stammheim und Flittard. Die Bewohner würden durch 
die Geräuschentwicklung und den Schattenwurf übermäßig belastet. Immerhin sind 
diese Stadtteile durch die Großkläranlage für 80% des Kölner Abwassers durch Lärm, 
LKW-Verkehr und Geruchsbelästigung schon stark beansprucht. Zudem liegt östlich die 
laute Bahnstrecke und nördlich grenzt das Bayerwerk an die Siedlung. Weiterhin 
grenzt östlich ein Naturschutzgebiet an das Klärwerk, wo dann Pflanzen und vor allem 
geschützte Tiere gestört werden. Der Schutzbedarf ist sogar so hoch, dass die 
Bewohner den Kernbereich des Schutzgebietes bei Strafandrohung nicht betreten 
dürfen. 
Zudem wird die StEB in wenigen Jahren die geforderte zusätzlich Klärstufe bauen, 
wofür weitere Flächen in Anspruch genommen werden müssen. die heute als 
Ackerland, Grün- und Naherholungsflächen genutzt werden. Die Stadtteile Stammheim 
und Flittard werden somit zukünftig ohnehin noch stärker belastet werden, als heute. 
 
Besonders stark wird dabei auch das Wohngebiet an der Egonstraße belastet. Die dort 
zu erwartenden Schallemmissionen überschreiten laut Machbarkeitsstudie der StEB 
aller Voraussicht nach die bestehenden Grenzwerte, was die StEB mit der fehlerhaften 
Annahme rechtfertigt, dass es sich dort um unzulässige Wohnbebauung handeln 
würde.  
 
Es gibt durchaus andere Möglichkeiten für die StEB, ihre Stromversorgung 
umweltfreundlich zu gestalten, z.B. durch PPA-Verträge oder aber die Errichtung eines 
Windrades in der Nähe der Autobahn A3. 
 
gez. Alexander  
Lünenbach 
gez. Thomas Portz gez. Patrick van den Berg  
Alexander Lünenbach Dr. Thomas Portz Patrick van den Berg  
(SPD-
Fraktionsvorsitzender) 
(CDU-
Fraktionsvorsitzender) 
(KSG)

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1462/2025
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
08.12.2025
Erstellt
08.12.2025 09:13