Mandari Insight

1347/2024

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.05.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.11

Anlage 2 , Auszug Finanzausschuss 24.06.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Vorabauszug Sportausschuss vom 20.06.2024

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 , Auszug Finanzausschuss 24.06.2024

2901 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 24.06.2024  
öffentlich 
10.14 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche ei-
nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges 
Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes 
1347/2024 
 
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves-
tors oder einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach 
Sporthalle im Stadtbezirk Nippes zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbe-
dingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031.  
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die 
neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, 
die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 be-
grenzt. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu-
grunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
- Anzustreben ist, dass in der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen 
montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr 
Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wo-
chenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige 
Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist 
ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen so-
fern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt 
sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch

Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein. 
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten 
in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die 
moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde 
Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- 
und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 
5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt

Anlage 1, Vorabauszug Sportausschuss vom 20.06.2024

2754 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Frau Kaiser 
Telefon: (0221) 221 31203 
Fax:  (0221) 221 31244 
E-Mail: 52-Session@stadt-koeln.de 
Datum: 25.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung des Sportausschusses  
vom 20.06.2024  
öffentlich 
4.1 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche ei-
nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges 
Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes 
1347/2024 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves-
tors oder einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach 
Sporthalle im Stadtbezirk Nippes zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbe-
dingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031.  
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die 
neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, 
die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 be-
grenzt. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu-
grunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
- Anzustreben ist, dass in der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen 
montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr 
Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wo-
chenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige 
Nutzungsze iten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist 
ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen so-
fern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt 
sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch 
Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein.

Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten 
in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die 
moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde 
Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- 
und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 
5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

3512 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1347/2024 
Freigabedatum 
 29.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle 
im Stadtbezirk Nippes  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadt-
bezirk Nippes zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbedingun-
gen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031.  
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die 
neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, 
die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 be-
grenzt. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu-
grunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 5, Aus-
schuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.06.2024 
Sportausschuss 20.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08. September 2022 die Gründung der Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. Die Gesellschaft hat nach Gründung ihre Arbeit aufgenommen und ist 
personell in der Lage, das Investorenverfahren durchzuführen. 
 
Die Maßnahme „Suche eines Investors mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-
fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes“ befindet sich in der priorisierenden Schulbaumaßnah-
menliste in der aus schulfachlicher Sicht höchsten Priorität (Prio A). Bisher wurde das Verfah-
ren von der Gebäudewirtschaft durchgeführt. Der einzige Bieter hat Insolvenz angemeldet und 
wurde vom Verfahren ausgeschlossen, so dass die Suche gegebenenfalls mit vergrößertem 
Suchradius neu gestartet werden muss.  
 
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über 
den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung wird im späteren Anmietbe-
schluss konkretisiert.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3453 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1347/2024
Stand: 29.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle 
im Stadtbezirk Nippes 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadt-
bezirk Nippes zu beauftragen.  
 
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbedingun-
gen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031.  
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung  
an die neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, 
die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr  
2031/2032 begrenzt. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit  
zugrunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
- Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Kleingärten ausgeschlossen. 
- Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird, ist anzustreben, dass in der  
Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der  
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert 
werden. An allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten 
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein.  
In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu  
ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt 
sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch  
Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig 
sein. 
 
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den

2 
 
Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und  
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungs-
verhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel  
reagieren kann. 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung  
5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
  
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Januar 2025 wurde das neugestartete Teilnahmeverfahren beendet und fünf Bieter*innen 
wurden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Im Mai lagen Angebote von drei 
Bieter*innen vor, die mit allen genehmigungsrelevanten Behörden und dem Amt für Schulent-
wicklung abgestimmt wurden. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Verhandlungsphase, 
welche Ende September abgeschlossen sein wird.  
Nächste Schritte:  
Die Bieter*innen werden Ende September aufgefordert ein verbindliches Angebot bis Dezem-
ber 2025 vorzulegen. Anschließend erfolgt die Auswertung der Angebote und eine Empfeh-
lung für den Anmietungsbeschluss. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
29.08.2026

Beratungsverlauf (6)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.06.2024 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1347/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.05.2024
Erstellt
18.04.2024 12:46