1347/2024
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes
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Anlage 2 , Auszug Finanzausschuss 24.06.2024
2901 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 25.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.06.2024 öffentlich 10.14 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche ei- nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes 1347/2024 Beschluss in der Fassung des Sportausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves- tors oder einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes zu beauftragen. Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbe- dingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: - Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031. - Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien. - Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 be- grenzt. - Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. - Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu- grunde zu legen und nachzuweisen. - Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. - Anzustreben ist, dass in der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wo- chenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen so- fern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat- tungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt
Anlage 1, Vorabauszug Sportausschuss vom 20.06.2024
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Geschäftsführung Sportausschuss Frau Kaiser Telefon: (0221) 221 31203 Fax: (0221) 221 31244 E-Mail: 52-Session@stadt-koeln.de Datum: 25.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung des Sportausschusses vom 20.06.2024 öffentlich 4.1 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche ei- nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes 1347/2024 Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves- tors oder einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes zu beauftragen. Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbe- dingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: - Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031. - Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien. - Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 be- grenzt. - Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. - Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu- grunde zu legen und nachzuweisen. - Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. - Anzustreben ist, dass in der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wo- chenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nutzungsze iten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen so- fern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat- tungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1347/2024 Freigabedatum 29.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadt- bezirk Nippes zu beauftragen. Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbedingun- gen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: - Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031. - Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien. - Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park, die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr 2031/2032 be- grenzt. - Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. - Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu- grunde zu legen und nachzuweisen. - Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 5, Aus- schuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.06.2024 Sportausschuss 20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08. September 2022 die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge- sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt sind. Die Gesellschaft hat nach Gründung ihre Arbeit aufgenommen und ist personell in der Lage, das Investorenverfahren durchzuführen. Die Maßnahme „Suche eines Investors mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3- fach Sporthalle im Stadtbezirk Nippes“ befindet sich in der priorisierenden Schulbaumaßnah- menliste in der aus schulfachlicher Sicht höchsten Priorität (Prio A). Bisher wurde das Verfah- ren von der Gebäudewirtschaft durchgeführt. Der einzige Bieter hat Insolvenz angemeldet und wurde vom Verfahren ausgeschlossen, so dass die Suche gegebenenfalls mit vergrößertem Suchradius neu gestartet werden muss. Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung wird im späteren Anmietbe- schluss konkretisiert.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1347/2024
Stand: 29.08.2025
Sachstandsbericht
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder
einer Investorin mit Grundstück, für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle
im Stadtbezirk Nippes
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder
einer Investorin mit Grundstück für ein 3/5-zügiges Gymnasium mit 3-fach Sporthalle im Stadt-
bezirk Nippes zu beauftragen.
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH unter folgenden Rahmenbedingun-
gen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen:
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 2. Mai 2031.
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung
an die neuen pädagogischen Leitlinien.
- Das neue Gymnasium Nippes startet im bestehenden Interim im Toni-Steingaß-Park,
die Nutzungsdauer ist aufgrund der Kapazitäten bis zum Schuljahr
2031/2032 begrenzt.
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen.
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
zugrunde zu legen und nachzuweisen.
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern.
- Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Kleingärten ausgeschlossen.
- Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird, ist anzustreben, dass in der
Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert
werden. An allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein.
In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu
ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt
sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch
Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig
sein.
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den
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Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungs-
verhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel
reagieren kann.
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung
5, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Januar 2025 wurde das neugestartete Teilnahmeverfahren beendet und fünf Bieter*innen
wurden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Im Mai lagen Angebote von drei
Bieter*innen vor, die mit allen genehmigungsrelevanten Behörden und dem Amt für Schulent-
wicklung abgestimmt wurden. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Verhandlungsphase,
welche Ende September abgeschlossen sein wird.
Nächste Schritte:
Die Bieter*innen werden Ende September aufgefordert ein verbindliches Angebot bis Dezem-
ber 2025 vorzulegen. Anschließend erfolgt die Auswertung der Angebote und eine Empfeh-
lung für den Anmietungsbeschluss.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
29.08.2026
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1347/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.05.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 12:46