2024/0051
Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein
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Punkt 8: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein (V-Nr. 2024/0051) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, FDP und AfD Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
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Punkt 9: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein (V-Nr. 2024/0051) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, FDP, AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: Die Linke. und 2 Stimmen aus UWIGA/WGD
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Punkt 3: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein (V-Nr. 2024/0051) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, FDP und AfD Stimmenthaltung: UFFBASSE
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 69 IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0051
Magistratsbeschluss -Nr.
185
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-42 Sachkonto: 6179000
Betreff: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein
Vorlage vom: 26.01.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Novellierung des Klimatickets zu. Als Nachfolge wird
Neubürgerinnen und Neubürgern mit Erstwohnsitz nach Abschluss der vorbereitenden
Maßnahmen und nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde,
ein ÖPNV-Gutschein im Wert von 50 Euro ausgehändigt. Die Magistratsvorlage 2021/0327
wird aufgehoben.
2. Die benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 190.000,- Euro für das aktuelle
Haushaltsjahr 2024 werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert.
- 3 -
Anlagen: Abweichende Stellungnahme vom 27.05.2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.01.2024
Das bisherige Klimaticket wurde seit der Einführung am 01.09.2022 bis 31.12.2023 an
3.632 Neubürgerinnen und Neubürger, sowie an 189 PKW -Verzichtende ausgegeben.
Nachweislich ist ein Umzug an einen anderen Wohnort (oft verbunden mit einem anderen
Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsort) ein besonders günstiger Moment, um das
Mobilitätsverhalten und die Wahl der Verkehrsmittel zu überprüfen und neu auszurichten. Von
daher ist ein Klimaticket aus verkehrs- und klimapolitischer Sicht weiterhin ein geeignetes
Instrument, um für die Gesamtsituation in Darmstadt und darüber hinaus einen positiven,
entlastenden Effekt zu erzielen.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Situation hinsichtlich der
Inanspruchnahme von Zeitkarten im ÖPNV jedoch grundlegend verändert. Zugleich sind die
Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen. In Kombination dieser
beiden Faktoren wird die Möglichkeit für Neubürgerinnen und Neubürger, den ÖPNV
kennenzulernen, novelliert.
Um auch künftig einen Anreiz für Neubürgerinnen und Neubürger zu setzen, nach einem
Umzug nach Darmstadt bei der Wahl der Verkehrsmittel möglichst stark den ÖPNV
einzubeziehen, erhalten diese bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes in den Meldestellen
einen ÖPNV-Gutschein in Höhe von 50 Euro.
Diesen können Neubürgerinnen und Neubürger beim Kauf einer sogenannten „Starterkarte“ für
das Deutschlandticket einlösen . Damit kann das Deutschlandticket im laufenden
Kalendermonat des Erwerbs getestet werden, ohne ein Abo abzuschließen. Auch möglich ist
die Einlösung beim Kauf einer Zeitkarte für Fahrten innerhalb des RMV Gebiets.
Der ÖPNV-Gutschein kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich im Kundencenter der
HEAG mobilo am Luisenplatz eingelöst werden. Die Umstellung erfordert gewisse Vorarbeiten
und erfolgt, sobald diese abgeschlossen sind und der Haushalt 2024 von der
Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
Die Kosten für die Ums etzung des novellierten Klimatickets in Höhe von voraussichtlich bis
zu 190.000,- Euro werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert.
Das Klimaticket für Pkw-Abmeldungen entfällt aufgrund der geringen Fallzahlen (78 in 2023).
Die bisherige Magistratsvorlage 2021/0327 wird hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
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Punkt 12: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein (V-Nr. 2024/0051) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktionen SPD, FDP und AfD Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
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Wissenschaftsstadt Der Oberbürgermeister Postfach 11 10 61 Hanno Benz 64225 Darmstadt Darmstadt An die Mitglieder des Magistrates der Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Oberbürgermeister Hanno Benz Neues Rathaus am Luisenpfatz Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Telefon: 06151 13-2201 - 04 Telefax: 06151 13-2205 Internet: http://www.darmstadt.de E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de Datum: 27.05.2024 Abweichende Stellungnahme nach $ 59 Satz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zu den Magistratsvorlagen 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein‘ und 2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen“ Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Mitglieder des Magistrates der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind dem Wohl unserer Stadt verpflichtet. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, befinde ich mich am 29.05.2024 auf einer Dienstreise und kann daher leider nicht an der Sitzung und den Beratungen des Magistrates teilnehmen. Daher und weil ich davon ausgehen muss, dass der Magistrat in seiner Gesamtheit Entscheidungen gegen die aktuellen Notwendigkeiten des Haushalts treffen wird, werde ich Ihnen mit diesen Schreiben meine abweichende Stellungnahme nach 8 59 Satz 4 HGO zu zwei Vorlagen der Tagesordnung des Magistrats vom 29.05.2024 mitteilen. Diese Stellungnahme geht im Falle der zu erwartenden positiven Beschlussfassung des Magistrats über die.genannten Vorlagen, im Anschluss auch den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zu. Ich beziehe mich dabei auf die Magistratsvorlagen 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein“ und 2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen“. Den einzelnen inhaltlichen Aussagen zu den Magistratsvorlagen muss ich dabei folgenden Punkt voranstellen. Mitglied im Pen 8 Erfolgsfaktor *? Familie ] ußerordentlichen und höchst bedenklichen Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich in einer a halt 2025 sind mehr als Haushaltssituation. Die momentan bekannten Zahlen für den Haus besorgniserregend. Nachdem wir als Magistrat, zusammen mit den Mandatsträgern der demokratischen Parteien der Stadtverordnetenversammlung, gemeinsam einen zwischenzeitlich genehmigten Haushalt für das Jahr 2024 aufstellen konnten, ist die Prognose für 2025 und danach nochmals wesentlich schlechter, als für das Jahr 2024. Zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushalts 2024 wurden erhebliche Anstrengungen zur Einsparung unternommen und dabei auch einmalige positive Effekte auf den Haushalt realisiert, die so für die Zukunft der Jahre 2025 ff. nicht mehr realisierbar sind. Zudem entwickelt sich das laufende Haushaltsjahr schlechter als ursprünglich prognostiziert. Mit gemeinsamem Schreiben vom 16.05.2024 haben Herr Stadtkämmerer Schellenberg und ich gegenüber der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Haushaltsnotlage bestätigt, die sich in den immensen Kosten für die städtischen Pflichtaufgaben und den politisch gewünschten und stark ausgeprägten besonderen Standards in Darmstadt begründet. ädtischen Haushalt von ca. 96 Mio. € für rfe an Mittel der städtischen Ämter, noch Für die Folgejahre müssen wir mit ähnlich Momentan müssen wir mit einem Konsolidierungsbedarf im st das Jahr 2025 ausgehen. Dabei sind weder die erhöhten Beda die Anträge auf Schaffung weiterer Planstellen berücksichtigt. hohen Konsolidierungsbedarfen pro Jahr rechnen. Ich sehe daher keine finanzielle Leistungskraft über die gesetzlich definierten Standards hinaus. 1. Magistratsvorlage 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein“ Die vorgelegte Magistratsvorlage zielt auf die Veränderung der bisherigen Förderung des sog. „Klimaticket“ ab. Bisher erhalten neu nach Darmstadt gezogene dieses Ticket für.drei zusammenhängende Monate im Tarifgebiet 4000. Alle sonstigen Einwohner Darmstadts erhalten das Ticket in gleichem Umfang, wenn sie nachweislich ihr KFZ dauerhaft abmelden. Die Kosten dafür belaufen sich nach der damaligen Berechnung auf ca. 1.071.00 € pro Jahr.! Es handelt sich beim Klimaticket um eine nicht gesetzlich vorgesehene Förderung. Die nunmehr vorgelegte Magistratsvorlage bleibt hinter der möglichen Einsparung, der bisher für das Klimaticket geplanten Summe, zurück. Es sollen weiterhin ca. 190.000 € pro Jahr an städtischen Mitteln eingesetzt werden, ohne, dass ein entsprechender Nutzen direkt oder indirekt erkennbar und nachweisbar ist. Beim „Klimaticket“ handelt es sich somit um ein Geschenk für wenige Menschen. Im Zeitraum bis 31.12.2023 haben 3.632 Neubürgerinnen und Neubürger dieses Geschenk in Anspruch genommen. Im gleichen Zeitraum wurde das „Klimaticket“ für189 PKW, die im gleichen Zeitraum dauerhaft abgemeldet worden sind, ausgegeben. Daran ist erkennbar, dass das „Klimaticket“ ohne spürbaren Nutzen für das Klima in Darmstadt ist. Das investierte Geld hat somit seine Wirkung verfehlt und wird dies auch bei Beschluss der hier vorgelegten neuen Magistratsvorlage verfehlen. Zudem steht die Förderung in der neuen Fassung nur den neu nach Darmstadt gezogenen Menschen zu. orlage ab und spreche die Empfehlung aus, stattdessen zu Ich lehne daher die vorliegende. Magistratsv rfüllt hat und in beschließen, dass „Klimaticket“ ersatzlos zu streichen, da es seinen Zweck nicht e Anbetracht der Haushaltslage nicht weiter zu finanzieren ist. ! MV 2021/0327 2. Magistratsvorlage 2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen“ Ich habe die Magistratsvorlage und die von Frau Bürgermeisterin Akdeniz getätigten Einlassungen zur Magistratsvorlage prüfen lassen und komme dabei zu folgendem Ergebnis. Die in der Magistratsvorlage vorgelegte Richtlinie geht weit über die Anforderungen der entsprechenden Landesrichtlinie hinaus. Seit einiger Zeit wird auf Bundesebene über eine Absenkung der Standards debattiert, damit Bauen zukünftig einfacher, schneller und günstiger wird. Dabei ist das Abweichen von kostenintensiven Standards ein elementarer Bestandteil der Überlegungen. In Darmstadt sollen nun durch die vorliegende Magistratsvorlage höchste Standards ausgebaut und manifestiert werden. Die in den Richtlinien enthaltenen Standards führen bauseitig zu massiv höheren Kosten des sozialen Wohnungsbaus, bei Bau und Betrieb der Gebäude über ihren Lebenszyklus hinweg. Zu diesen Punkten habe ich bereits am 07.05.2024 folgende Einschätzung an Frau Bürgermeisterin Akdeniz abgegeben. Um eine reibungslose und effiziente Umsetzung der Fördermaßnahmen in dieser kommunalpolitisch wichtigen Fragestellung zu gewährleisten, habe ich die Magistratsvorlage dem Rechtsamt mit der Bitte um Prüfung vorgelegt und zwar hinsichtlich der Fragestellung, ob die Förderrichtlinien praktisch umsetzbar sind und keine unrealistischen oder unzumutbaren Anforderungen enthalten. Mittlerweile liegt das Ergebnis dieser Prüfung vor. Wie Sie ja bereits ausgeführt haben, sind die städtische Förderung und jene des Landes nach Ziffer 4 der städtischen Richtlinie und 2.2 der Landesrichtlinie eng miteinander verknüpft. Die städtische Förderung setzt eine Förderung durch das Land voraus und umgekehrt. Allerdings hat die Prüfung ergeben, dass die von Ihnen vorgelegte Richtlinie, zum Teil über das hinaus geht, was gemäß Landesrichtlinie geboten ist. Ausstattungsmerkmale nach Ziffer 5.2 der Richtlinie: Die Auflistung entspricht den Vorgaben nach Ziffer 8.1 der Landesrichtlinie aus dem Jahr 2018. Inden Fassungen der Landesrichtlinie ab dem Jahr 2020 waren die Vorgaben dort entfallen. Auch im Bund wird über eine Absenkung der Standards debattiert, damit Bauen zukünftig einfacher, schneller und günstiger wird - auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. In Darmstadt werden diese Standards beibehalten, sodass es sich aktuell um einen „Darmstädter Standard“ handelt. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Verkaufsklausel mit 15 Jahren Sperrfrist nach Ziffer 4 S. 4 der Richtlinie, private Investoren abschrecken könnte. Das Rechtsamt verweist hier auffolgenden - möglicherweise interessanten Aspekt hin, um einen größeren Interessentenkreis zu erreichen. Wenn man in die Liste der geförderten Maßnahmen nach Ziffer 2 der städtischen Richtlinie auch den Ersterwerb von neu gebauten und zur Vermietung bestimmten Wohnungen aufnimmt, dann könnte dieser Erwerb nach Ziffer 1.2.1. der Landesrichtlinie vom Land gefördert werden, von der Stadt aber nicht. Bauträger, die entsprechende Wohnungen bauen, würden dann zwar keine Förderung erhalten, könnten aber an entsprechend interessierte Vermieter verkaufen; der Erwerb durch letztere wäre bei einer entsprechenden Änderung der Richtlinie förderfähig. Auch die Regelung über das Verbot der Mietanpassung in den ersten fünf Jahren, Ziffer 6.2 und Ziffer 7.2 zweiter Unterabsatz S. 4 der städtischen Richtlinie, ist neu eingefügt worden. Sie stellt die Mieter günstiger als die Landesrichtlinie. Auch wenn ich dies grundsätzlich begrüße und unterstütze, weise ich Sie daraufhin, dass dies zwar reähtlich zulässig, aber nicht geboten ist. Die Klausel, dass alle Inflationsbewegungen der letzten fünf Jahre verfallen, kann erheblich zu Verlusten führen auch bei der Bauverein AG. Denn dann sind die Wohnungen in fünf Jahren (bei einer angenommenen Inflation von 2%) nicht mindestens 25%, sondern 35% unter dem Mietspiegel. Es besteht die reelle Gefahr, dass die Zuschüsse, dann nicht ausreichen. All diese Punkte sind formaljuristisch zwar zulässig, aber angesichts der Haushaltslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht geboten. Zudem entfaltet die Richtlinie auch massive belastende Auswirkungen auf die öffentlichen Wohnungsbauunternehmen und deren Leistungsfähigkeit. Als Beteiligungsdezernent ist es meine Pflicht, auf diesen Punkt Zum Schutze der Bauverein AG und der Stadtwirtschaft hinzuweisen. Ich lehne aus den geschilderten Gründen die Magistratsvorlage in dieser Form ab. Unter Berücksichtigung meiner hier zusammengefassten Stellungnahme, möchte ich bei Ihnen dringend die Ablehnung der Magistratsvorlagen 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein“ und 2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen“ empfehlen. Die Magistratsvorlagen sind mit den finanziellen Auswirkungen negativ und unüberschaubar für die städtischen Haushalte der Zukunft. Zudem lösen die Magistratsvorlagen vermeidbare Folgekosten aus. Wir tragen als Mitglieder des Magistrates, genauso wie die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, gemeinsam die Veräntwortung für Darmstadt, und dabei auch explizit über Parteigrenzen hinweg. Daher sind wir auch alle aufgefordert, die finanzielle Situation Darmstadts nicht weiter durch höchste Standards und zusätzliche Ausgaben zu beanspruchen. . Mit freundlichen Grüßen UWır> Hanno Benz Oberbürgermeister
2024/0051
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt - und
Tiefbauamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0051
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-42 Sachkonto: 6179000
Betreff: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein
Vorlage vom: 26.01.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Novellierung des Klimatickets zu. Als Nachfolge wird
Neubürgerinnen und Neubürgern mit Erstwohnsitz nach Abschluss der vorbereitenden
Maßnahmen und nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde,
ein ÖPNV-Gutschein im Wert von 50 Euro ausgehändigt. Die Magistratsvorlage 2021/0327
wird aufgehoben.
2. Die benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 190.000,- Euro für das aktuelle
Haushaltsjahr 2024 werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert.
Anlagen: Abweichende Stellungnahme vom 27.05.2024
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.01.2024
Das bisherige Klimaticket wurde seit der Einführung am 01.09.2022 bis 31.12.2023 an
3.632 Neubürgerinnen und Neubürger, sowie an 189 PKW -Verzichtende ausgegeben.
Nachweislich ist ein Umzug an einen anderen Wohnort (oft verbunden mit einem anderen
Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsort) ein besonders günstiger Moment, um das
Mobilitätsverhalten und die Wahl der Verkehrsmittel zu überprüfen und neu auszurichten. Von
daher ist ein Klimaticket aus verkehrs- und klimapolitischer Sicht weiterhin ein geeignetes
Instrument, um für die Gesamtsituation in Darmstadt und darüber hinaus einen positive n,
entlastenden Effekt zu erzielen.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Situation hinsichtlich der
Inanspruchnahme von Zeitkarten im ÖPNV jedoch grundlegend verändert. Zugleich sind die
Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen. In Kombination dieser
beiden Faktoren wird die Möglichkeit für Neubürgerinnen und Neubürger, den ÖPNV
kennenzulernen, novelliert.
Um auch künftig einen Anreiz für Neubürgerinnen und Neubürger zu setzen, nach einem
Umzug nach Darmstadt bei der Wahl der Verkehrsmittel möglichst stark den ÖPNV
einzubeziehen, erhalten diese bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes in den Meldestellen
einen ÖPNV-Gutschein in Höhe von 50 Euro.
Diesen können Neubürgerinnen und Neubürger beim Kauf einer sogenannten „Starterkarte“ für
das Deutschlandticket einlösen . Damit kann das Deutschlandticket im laufenden
Kalendermonat des Erwerbs getestet werden, ohne ein Abo abzuschließen. Auch möglich ist
die Einlösung beim Kauf einer Zeitkarte für Fahrten innerhalb des RMV Gebiets.
Der ÖPNV-Gutschein kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich im Kundencenter der
HEAG mobilo am Luisenplatz eingelöst werden. Die Umstellung erfordert gewisse Vorarbeiten
und erfolgt, sob ald diese abgeschlossen sind und der Haushalt 2024 von der
Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
Die Kosten für die Umsetzung des novellierten Klimatickets in Höhe von voraussichtlich bis
zu 190.000,- Euro werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert.
Das Klimaticket für Pkw-Abmeldungen entfällt aufgrund der geringen Fallzahlen (78 in 2023).
Die bisherige Magistratsvorlage 2021/0327 wird hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0051
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.01.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00