Mandari Insight

2024/0051

Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein

Magistratsvorlage 26.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 4

18.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

29.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

31.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

112.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

17.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

310.2 KB · application/pdf

Ansehen

2024/0051

142.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

332 Zeichen

Punkt 8: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein 
 (V-Nr. 2024/0051) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, FDP und AfD 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 6

220 Zeichen

Punkt 9: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein 
 (V-Nr. 2024/0051) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen:  SPD, FDP, AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: Die Linke. und 2 Stimmen aus UWIGA/WGD

anlage 5

236 Zeichen

Punkt 3: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein 
 (V-Nr. 2024/0051) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD, FDP und AfD  
Stimmenthaltung: UFFBASSE

anlage 2

4746 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 69 IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0051 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
185 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein  
 
Vorlage vom: 26.01.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Novellierung des Klimatickets zu. Als Nachfolge wird 
Neubürgerinnen und Neubürgern mit Erstwohnsitz nach Abschluss der vorbereitenden 
Maßnahmen und nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde, 
ein ÖPNV-Gutschein im Wert von 50 Euro ausgehändigt. Die Magistratsvorlage 2021/0327 
wird aufgehoben. 
 
2. Die benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 190.000,- Euro für das aktuelle 
Haushaltsjahr 2024 werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert.

- 3 - 
 
Anlagen: Abweichende Stellungnahme vom 27.05.2024  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.01.2024  
 
Das bisherige Klimaticket wurde seit der Einführung am 01.09.2022 bis 31.12.2023 an 
3.632 Neubürgerinnen und Neubürger, sowie an 189 PKW -Verzichtende ausgegeben.  
 
Nachweislich ist ein Umzug an einen anderen Wohnort (oft verbunden mit einem anderen 
Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsort) ein besonders günstiger Moment, um das 
Mobilitätsverhalten und die Wahl der Verkehrsmittel zu überprüfen und neu auszurichten. Von 
daher ist ein Klimaticket aus verkehrs- und klimapolitischer Sicht weiterhin ein geeignetes 
Instrument, um für die Gesamtsituation in Darmstadt und darüber hinaus einen positiven, 
entlastenden Effekt zu erzielen. 
 
Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Situation hinsichtlich der 
Inanspruchnahme von Zeitkarten im ÖPNV jedoch grundlegend verändert. Zugleich sind die 
Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen. In Kombination dieser 
beiden Faktoren wird die Möglichkeit für Neubürgerinnen und Neubürger, den ÖPNV 
kennenzulernen, novelliert.  
 
Um auch künftig einen Anreiz für Neubürgerinnen und Neubürger zu setzen, nach einem 
Umzug nach Darmstadt bei der Wahl der Verkehrsmittel möglichst stark den ÖPNV 
einzubeziehen, erhalten diese bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes in den Meldestellen  
einen ÖPNV-Gutschein in Höhe von 50 Euro.  
Diesen können Neubürgerinnen und Neubürger beim Kauf einer sogenannten „Starterkarte“ für 
das Deutschlandticket einlösen . Damit kann das Deutschlandticket im laufenden 
Kalendermonat des Erwerbs getestet werden, ohne ein Abo abzuschließen. Auch möglich ist 
die Einlösung beim Kauf einer Zeitkarte für Fahrten innerhalb des RMV Gebiets.  
Der ÖPNV-Gutschein kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich im Kundencenter der 
HEAG mobilo am Luisenplatz eingelöst werden. Die Umstellung erfordert gewisse Vorarbeiten 
und erfolgt, sobald diese abgeschlossen sind und der Haushalt 2024 von der 
Aufsichtsbehörde genehmigt ist.  
 
Die Kosten für die Ums etzung des novellierten Klimatickets in Höhe von voraussichtlich bis 
zu 190.000,- Euro werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert. 
 
Das Klimaticket für Pkw-Abmeldungen entfällt aufgrund der geringen Fallzahlen (78 in 2023). 
 
Die bisherige Magistratsvorlage 2021/0327 wird hiermit aufgehoben. 
 
Darmstadt, den  
 
Dezernat III    Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg   Paul Wandrey 
Stadtrat    Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 3

296 Zeichen

Punkt 12: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein 
 (V-Nr. 2024/0051) 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktionen SPD, FDP und AfD 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 1

10914 Zeichen

Wissenschaftsstadt

Der Oberbürgermeister Postfach 11 10 61
Hanno Benz 64225 Darmstadt Darmstadt
An die

Mitglieder des Magistrates

der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Oberbürgermeister

Hanno Benz

Neues Rathaus am Luisenpfatz

Luisenplatz 5a

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 13-2201 - 04

Telefax: 06151 13-2205

Internet: http://www.darmstadt.de

E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de

Datum:

27.05.2024

Abweichende Stellungnahme nach $ 59 Satz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
zu den Magistratsvorlagen 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein‘ und 2024/0120
„Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem

Einkommen“

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Mitglieder des Magistrates der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind dem Wohl unserer Stadt
verpflichtet. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, befinde ich mich am 29.05.2024 auf einer Dienstreise
und kann daher leider nicht an der Sitzung und den Beratungen des Magistrates teilnehmen.

Daher und weil ich davon ausgehen muss, dass der Magistrat in seiner Gesamtheit Entscheidungen
gegen die aktuellen Notwendigkeiten des Haushalts treffen wird, werde ich Ihnen mit diesen Schreiben
meine abweichende Stellungnahme nach 8 59 Satz 4 HGO zu zwei Vorlagen der Tagesordnung des
Magistrats vom 29.05.2024 mitteilen. Diese Stellungnahme geht im Falle der zu erwartenden positiven
Beschlussfassung des Magistrats über die.genannten Vorlagen, im Anschluss auch den Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung zu.

Ich beziehe mich dabei auf die Magistratsvorlagen 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV
Gutschein“ und 2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit
geringem und mittlerem Einkommen“.

Den einzelnen inhaltlichen Aussagen zu den Magistratsvorlagen muss ich dabei folgenden Punkt
voranstellen.

Mitglied
im
Pen 8 Erfolgsfaktor
*? Familie
 ]

ußerordentlichen und höchst bedenklichen

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich in einer a
halt 2025 sind mehr als

Haushaltssituation. Die momentan bekannten Zahlen für den Haus
besorgniserregend. Nachdem wir als Magistrat, zusammen mit den Mandatsträgern der demokratischen
Parteien der Stadtverordnetenversammlung, gemeinsam einen zwischenzeitlich genehmigten Haushalt
für das Jahr 2024 aufstellen konnten, ist die Prognose für 2025 und danach nochmals wesentlich
schlechter, als für das Jahr 2024. Zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushalts 2024 wurden
erhebliche Anstrengungen zur Einsparung unternommen und dabei auch einmalige positive Effekte auf
den Haushalt realisiert, die so für die Zukunft der Jahre 2025 ff. nicht mehr realisierbar sind. Zudem
entwickelt sich das laufende Haushaltsjahr schlechter als ursprünglich prognostiziert.

Mit gemeinsamem Schreiben vom 16.05.2024 haben Herr Stadtkämmerer Schellenberg und ich
gegenüber der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Haushaltsnotlage bestätigt,
die sich in den immensen Kosten für die städtischen Pflichtaufgaben und den politisch gewünschten und
stark ausgeprägten besonderen Standards in Darmstadt begründet.

ädtischen Haushalt von ca. 96 Mio. € für
rfe an Mittel der städtischen Ämter, noch
Für die Folgejahre müssen wir mit ähnlich

Momentan müssen wir mit einem Konsolidierungsbedarf im st
das Jahr 2025 ausgehen. Dabei sind weder die erhöhten Beda
die Anträge auf Schaffung weiterer Planstellen berücksichtigt.
hohen Konsolidierungsbedarfen pro Jahr rechnen.

Ich sehe daher keine finanzielle Leistungskraft über die gesetzlich definierten Standards hinaus.

1. Magistratsvorlage 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein“

Die vorgelegte Magistratsvorlage zielt auf die Veränderung der bisherigen Förderung des sog.
„Klimaticket“ ab. Bisher erhalten neu nach Darmstadt gezogene dieses Ticket für.drei
zusammenhängende Monate im Tarifgebiet 4000. Alle sonstigen Einwohner Darmstadts erhalten das
Ticket in gleichem Umfang, wenn sie nachweislich ihr KFZ dauerhaft abmelden. Die Kosten dafür

belaufen sich nach der damaligen Berechnung auf ca. 1.071.00 € pro Jahr.!
Es handelt sich beim Klimaticket um eine nicht gesetzlich vorgesehene Förderung. Die nunmehr
vorgelegte Magistratsvorlage bleibt hinter der möglichen Einsparung, der bisher für das Klimaticket
geplanten Summe, zurück. Es sollen weiterhin ca. 190.000 € pro Jahr an städtischen Mitteln eingesetzt
werden, ohne, dass ein entsprechender Nutzen direkt oder indirekt erkennbar und nachweisbar ist.

Beim „Klimaticket“ handelt es sich somit um ein Geschenk für wenige Menschen. Im Zeitraum bis
31.12.2023 haben 3.632 Neubürgerinnen und Neubürger dieses Geschenk in Anspruch genommen. Im
gleichen Zeitraum wurde das „Klimaticket“ für189 PKW, die im gleichen Zeitraum dauerhaft
abgemeldet worden sind, ausgegeben. Daran ist erkennbar, dass das „Klimaticket“ ohne spürbaren
Nutzen für das Klima in Darmstadt ist. Das investierte Geld hat somit seine Wirkung verfehlt und wird
dies auch bei Beschluss der hier vorgelegten neuen Magistratsvorlage verfehlen. Zudem steht die
Förderung in der neuen Fassung nur den neu nach Darmstadt gezogenen Menschen zu.

orlage ab und spreche die Empfehlung aus, stattdessen zu

Ich lehne daher die vorliegende. Magistratsv
rfüllt hat und in

beschließen, dass „Klimaticket“ ersatzlos zu streichen, da es seinen Zweck nicht e
Anbetracht der Haushaltslage nicht weiter zu finanzieren ist.

! MV 2021/0327

2. Magistratsvorlage 2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für
Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen“

Ich habe die Magistratsvorlage und die von Frau Bürgermeisterin Akdeniz getätigten Einlassungen zur

Magistratsvorlage prüfen lassen und komme dabei zu folgendem Ergebnis.

Die in der Magistratsvorlage vorgelegte Richtlinie geht weit über die Anforderungen der
entsprechenden Landesrichtlinie hinaus. Seit einiger Zeit wird auf Bundesebene über eine Absenkung
der Standards debattiert, damit Bauen zukünftig einfacher, schneller und günstiger wird. Dabei ist das
Abweichen von kostenintensiven Standards ein elementarer Bestandteil der Überlegungen.

In Darmstadt sollen nun durch die vorliegende Magistratsvorlage höchste Standards ausgebaut und
manifestiert werden. Die in den Richtlinien enthaltenen Standards führen bauseitig zu massiv höheren
Kosten des sozialen Wohnungsbaus, bei Bau und Betrieb der Gebäude über ihren Lebenszyklus
hinweg.

Zu diesen Punkten habe ich bereits am 07.05.2024 folgende Einschätzung an Frau Bürgermeisterin
Akdeniz abgegeben.

Um eine reibungslose und effiziente Umsetzung der Fördermaßnahmen in dieser kommunalpolitisch
wichtigen Fragestellung zu gewährleisten, habe ich die Magistratsvorlage dem Rechtsamt mit der Bitte um
Prüfung vorgelegt und zwar hinsichtlich der Fragestellung, ob die Förderrichtlinien praktisch umsetzbar sind
und keine unrealistischen oder unzumutbaren Anforderungen enthalten.

Mittlerweile liegt das Ergebnis dieser Prüfung vor. Wie Sie ja bereits ausgeführt haben, sind die städtische
Förderung und jene des Landes nach Ziffer 4 der städtischen Richtlinie und 2.2 der Landesrichtlinie eng
miteinander verknüpft. Die städtische Förderung setzt eine Förderung durch das Land voraus und umgekehrt.
Allerdings hat die Prüfung ergeben, dass die von Ihnen vorgelegte Richtlinie, zum Teil über das hinaus geht,

was gemäß Landesrichtlinie geboten ist. Ausstattungsmerkmale nach Ziffer 5.2 der Richtlinie:

Die Auflistung entspricht den Vorgaben nach Ziffer 8.1 der Landesrichtlinie aus dem Jahr 2018. Inden
Fassungen der Landesrichtlinie ab dem Jahr 2020 waren die Vorgaben dort entfallen. Auch im Bund wird über
eine Absenkung der Standards debattiert, damit Bauen zukünftig einfacher, schneller und günstiger wird -
auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. In Darmstadt werden diese Standards beibehalten,
sodass es sich aktuell um einen „Darmstädter Standard“ handelt.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Verkaufsklausel mit 15 Jahren Sperrfrist nach Ziffer 4 S.
4 der Richtlinie, private Investoren abschrecken könnte. Das Rechtsamt verweist hier auffolgenden -
möglicherweise interessanten Aspekt hin, um einen größeren Interessentenkreis zu erreichen.

Wenn man in die Liste der geförderten Maßnahmen nach Ziffer 2 der städtischen Richtlinie auch den
Ersterwerb von neu gebauten und zur Vermietung bestimmten Wohnungen aufnimmt, dann könnte dieser
Erwerb nach Ziffer 1.2.1. der Landesrichtlinie vom Land gefördert werden, von der Stadt aber nicht. Bauträger,
die entsprechende Wohnungen bauen, würden dann zwar keine Förderung erhalten, könnten aber an
entsprechend interessierte Vermieter verkaufen; der Erwerb durch letztere wäre bei einer entsprechenden
Änderung der Richtlinie förderfähig. Auch die Regelung über das Verbot der Mietanpassung in den ersten fünf
Jahren, Ziffer 6.2 und Ziffer 7.2 zweiter Unterabsatz S. 4 der städtischen Richtlinie, ist neu eingefügt worden.
Sie stellt die Mieter günstiger als die Landesrichtlinie. Auch wenn ich dies grundsätzlich begrüße und
unterstütze, weise ich Sie daraufhin, dass dies zwar reähtlich zulässig, aber nicht geboten ist. Die Klausel,
dass alle Inflationsbewegungen der letzten fünf Jahre verfallen, kann erheblich zu Verlusten führen auch bei
der Bauverein AG. Denn dann sind die Wohnungen in fünf Jahren (bei einer angenommenen Inflation von 2%)
nicht mindestens 25%, sondern 35% unter dem Mietspiegel. Es besteht die reelle Gefahr, dass die

Zuschüsse, dann nicht ausreichen.

All diese Punkte sind formaljuristisch zwar zulässig, aber angesichts der Haushaltslage der
Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht geboten.

Zudem entfaltet die Richtlinie auch massive belastende Auswirkungen auf die öffentlichen
Wohnungsbauunternehmen und deren Leistungsfähigkeit. Als Beteiligungsdezernent ist es meine
Pflicht, auf diesen Punkt Zum Schutze der Bauverein AG und der Stadtwirtschaft hinzuweisen. Ich
lehne aus den geschilderten Gründen die Magistratsvorlage in dieser Form ab.

Unter Berücksichtigung meiner hier zusammengefassten Stellungnahme, möchte ich bei Ihnen dringend
die Ablehnung der Magistratsvorlagen 2024/0051 „Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein“ und
2024/0120 „Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem und
mittlerem Einkommen“ empfehlen. Die Magistratsvorlagen sind mit den finanziellen Auswirkungen
negativ und unüberschaubar für die städtischen Haushalte der Zukunft. Zudem lösen die
Magistratsvorlagen vermeidbare Folgekosten aus.

Wir tragen als Mitglieder des Magistrates, genauso wie die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
gemeinsam die Veräntwortung für Darmstadt, und dabei auch explizit über Parteigrenzen hinweg. Daher
sind wir auch alle aufgefordert, die finanzielle Situation Darmstadts nicht weiter durch höchste
Standards und zusätzliche Ausgaben zu beanspruchen. .

Mit freundlichen Grüßen
UWır>

Hanno Benz
Oberbürgermeister

2024/0051

4685 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt - und 
Tiefbauamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0051 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Novellierung Klimaticket - ÖPNV Gutschein  
 
Vorlage vom: 26.01.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Novellierung des Klimatickets zu. Als Nachfolge wird 
Neubürgerinnen und Neubürgern mit Erstwohnsitz nach Abschluss der vorbereitenden 
Maßnahmen und nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde, 
ein ÖPNV-Gutschein im Wert von 50 Euro ausgehändigt. Die Magistratsvorlage 2021/0327 
wird aufgehoben. 
 
2. Die benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 190.000,- Euro für das aktuelle 
Haushaltsjahr 2024 werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert.  
 
 
Anlagen: Abweichende Stellungnahme vom 27.05.2024

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.01.2024 
 
Das bisherige Klimaticket wurde seit der Einführung am 01.09.2022 bis 31.12.2023 an 
3.632 Neubürgerinnen und Neubürger, sowie an 189 PKW -Verzichtende ausgegeben.  
 
Nachweislich ist ein Umzug an einen anderen Wohnort (oft verbunden mit einem anderen 
Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsort) ein besonders günstiger Moment, um das 
Mobilitätsverhalten und die Wahl der Verkehrsmittel zu überprüfen und neu auszurichten. Von 
daher ist ein Klimaticket aus verkehrs- und klimapolitischer Sicht weiterhin ein geeignetes 
Instrument, um für die Gesamtsituation in Darmstadt und darüber hinaus einen positive n, 
entlastenden Effekt zu erzielen. 
 
Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Situation hinsichtlich der 
Inanspruchnahme von Zeitkarten im ÖPNV jedoch grundlegend verändert. Zugleich sind die 
Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen. In Kombination dieser 
beiden Faktoren wird die Möglichkeit für Neubürgerinnen und Neubürger, den ÖPNV 
kennenzulernen, novelliert.  
 
Um auch künftig einen Anreiz für Neubürgerinnen und Neubürger zu setzen, nach einem 
Umzug nach Darmstadt bei der Wahl der Verkehrsmittel möglichst stark den ÖPNV 
einzubeziehen, erhalten diese bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes in den Meldestellen 
einen ÖPNV-Gutschein in Höhe von 50 Euro.  
Diesen können Neubürgerinnen und Neubürger beim Kauf einer sogenannten „Starterkarte“ für 
das Deutschlandticket einlösen . Damit kann das Deutschlandticket im laufenden 
Kalendermonat des Erwerbs getestet werden, ohne ein Abo abzuschließen. Auch möglich ist 
die Einlösung beim Kauf einer Zeitkarte für Fahrten innerhalb des RMV Gebiets.  
Der ÖPNV-Gutschein kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich im Kundencenter der 
HEAG mobilo am Luisenplatz eingelöst werden. Die Umstellung erfordert gewisse Vorarbeiten 
und erfolgt, sob ald diese abgeschlossen sind und der Haushalt 2024 von der 
Aufsichtsbehörde genehmigt ist.  
 
Die Kosten für die Umsetzung des novellierten Klimatickets in Höhe von voraussichtlich bis 
zu 190.000,- Euro werden aus etatisierten Mitteln des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung im Haushalt 2024 finanziert. 
 
Das Klimaticket für Pkw-Abmeldungen entfällt aufgrund der geringen Fallzahlen (78 in 2023). 
 
Die bisherige Magistratsvorlage 2021/0327 wird hiermit aufgehoben. 
 
Darmstadt, den  
 
Dezernat III    Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg   Paul Wandrey 
Stadtrat    Stadtkämmerer   Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 185
TOP 12
TOP 8
TOP 9

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0051
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.01.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00