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Bürgereingabe nach § 24 GO - „Zweiter Zugang zur KVB-Haltestelle Suevenstraße“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3539/2024 vom 13.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 3539/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - „Zweiter Zugang zur KVB-Haltestelle Suevenstraße„ Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und sein Engage- ment zur Verbesserung der Situation an der KVB-Haltestelle "Suevenstraße" durch die Ein- richtung eines zweiten Zugangs. Nach eingehender Prüfung kann die Anregung nicht umgesetzt werden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seitens Verwaltung wurde die Möglichkeit eines zweiten barrierefreien Zugangs zu den Bahn- steigen der Stadtbahnhaltestelle Suevenstraße geprüft. Die folgenden Aspekte sprechen aus Sicht der Verwaltung dagegen: 1. Um den Höhenunterschied zu den Hochflur-Bahnsteigen zu überwinden, sind barriere- freie Rampen erforderlich. Die Länge der Rampen und der zwangsläufig dafür benötig- ten Zwischenpodeste würden in den Rampenbereich der Severinsbrücke hineinrei- chen, was die technische Umsetzung erschwert. 2. Zwischen den Gleisen und den parallel verlaufenden Fahrbahnen ist eine ausrei- chende Aufstellfläche von mindestens 2,50 Metern Tiefe einzuplanen. Der dafür ver- fügbare Platz ist jedoch stark begrenzt, was bedeutet, dass jeweils eine der beiden Richtungsfahrspuren eingeschränkt werden muss. Zudem ist für die Querung der bei- den Fahrbahnen eine neue Lichtsignalanlage erforderlich. Die mit den Einschränkun- gen verbundenen Auswirkungen für den Straßenverkehr müssten verkehrsgutachter- lich bewertet werden. 3. Für die Errichtung der Rampen müssten die bestehenden Signalanlagen, Schalt- schränke und Fahrleitungsmasten der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) versetzt wer- den. Hierfür müssen geeignete Standorte gefunden werden. Eine Verlegung dieser be- triebstechnischen Anlagen wäre mit sehr hohen Kosten verbunden. 4. Des Weiteren sind der Einmündungsbereich von der Langobardenstraße auf den Go- tenring und vom Gotenring auf die Straße „An der Bastion“ anzupassen, sodass die jeweiligen Fahrbahnquerungen barrierefrei erreicht werden können. Aufgrund des gro- ßen Höhenunterschieds zwischen den beiden Straßen und der geringen Breite der vorhandenen Grünstreifen ist dies nur bedingt mit eingeschränkter Wegbreite umsetz- bar. In der Abwägung mit einer nur geringfügigen Verkürzung der Wegelängen wird seitens Ver- waltung empfohlen die Planung und Errichtung eines zweiten Zugangs nicht weiterzuverfolgen Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe Petent
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Eingabe des Petenten wird nach Prüfung nicht weiterverfolgt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2 - Eingabe Petent

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    Anlage 2 – Eingabe Petent Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte vorschlagen, an der KVB-Haltestelle "Suevenstraße" einen zweiten Zugang zu bauen. Momentan können die Hochbahnsteige nur von Nordosten au s erreicht werden. Ein neuer, zweiter Zugang von Westen wäre eine große Erleichterung für alle Nutzer, die im Quartier rund um den Bebelplatz wohnen bzw. um Rupertusstraße und Wahner Straße. Auch der Umsteige-Weg von Linie 3/4 zur Linie 7 (Haltestelle "Severinsbrücke") würde sich um über 100 m verkürzen. Der Ist-Zustand ist meines Erachtens unbefriedigend und bei täglicher Nutzung nervtötend, der Aufwand für eine Erweiterung erscheint mir vergleichsweise überschaubar. Eine Skizze hängt an.

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4.5, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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