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A-R/0034/2026

Münster entlastet: Bürokratieabbau für Bürgerschaft, Vereine, Handwerk und Wirtschaft

Antrag an den Rat 23.06.2026

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A-R-0034-2026

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A-R-0034-2026

8419 Zeichen

Münster, 23. Juni 2026 
 
Ratsantrag 
 
 
Münster entlastet: Bürokratieabbau für Bürgerschaft, 
Vereine, Handwerk und Wirtschaft 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Programm zum Bürokratieabbau und zur 
Verfahrensvereinfachung zu erarbeiten. Ziel ist eine Verwaltung, die zügig, rechtssicher, digital, 
verständlich, erreichbar und lösungsorientiert arbeitet. Das Programm soll Bürgerinnen und Bürger, 
Vereine, Ehrenamt, Initiativen, Handwerk, Unternehmen und private Vorhabenträger gleichermaßen 
in den Blick nehmen. Die Verwaltung wird insbesondere beauftragt: 
  
1. Bürokratie-Check für Münster durchführen 
Gemeinsam mit IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Wirtschaftsförderung Vereinen, 
sozialen Trägern, Stadtteilvertretungen und weiteren geeigneten Akteuren soll ermittelt werden, welche 
kommunalen Verfahren, Formulare, Satzungen, Nachweispflichten und Zuständigkeiten 
als besonders belastend, langsam, unverständlich oder unnötig empfunden werden. Einbezogen werden 
sollen insbesondere Bau- und Nutzungsänderungsverfahren, Sondernutzungen, Veranstaltungen, 
Außengastronomie, Förderanträge, Gewerbeangelegenheiten, Baustellen, Verkehrsregelungen, 
Handwerkerparkausweise, Liefer- und Ladezonen, Bürgerdienste sowie Vereins- und 
Ehrenamtsangelegenheiten. 
  
2. Kommunale Satzungen und Regelwerke überprüfen 
Die Verwaltung prüft kommunale Satzungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften auf 
Entlastungspotenziale. Dabei soll dargestellt werden, 
– wo kommunale Anforderungen über zwingende gesetzliche Vorgaben hinausgehen, 
– wo Nachweise, Genehmigungen oder Anzeigen vereinfacht werden können, 
– wo Selbsterklärungen, Stichproben oder bereits vorhandene Daten ausreichen, 
– wo Verfahren digitalisiert, zusammengeführt oder gestrichen werden können, 
– welche Satzungsänderungen dem Rat vorgeschlagen werden sollten. 
  
3. Verfahren beschleunigen und transparenter machen 
Für häufig genutzte oder besonders relevante Verfahren sollen verbindliche Service- und 
Bearbeitungsstandards geprüft werden. Dazu gehören insbesondere frühe Vollständigkeitsprüfungen, 
verständliche Checklisten, klare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, verlässliche 
Vertretungsregelungen, Rückmeldefristen, digitale Statusauskünfte sowie eine bessere 
ämterübergreifende Koordinierung. 
Bei komplexen Vorhaben soll die Verwaltung prüfen, ob Verfahrenslotsen eingesetzt oder bestehende 
Lotsenfunktionen gestärkt werden können. Antragstellende sollen nicht selbst herausfinden müssen, 
welche Stelle wann zuständig ist. Vielmehr braucht es eine Verwaltung, die Verfahren aktiv 
koordiniert, Zuständigkeiten klärt und Rückfragen bündelt. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2026

Besonders für das Handwerk wäre eine solche Lotsenfunktion eine spürbare Entlastung. Viele 
Handwerksbetriebe verfügen nicht über eigene Verwaltungsabteilungen; rund die Hälfte der 
Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer sind Ein-Personen-Unternehmen. Für sie ist der 
Kontakt zu unterschiedlichen Stellen der Stadtverwaltung besonders zeitintensiv. Ein zentraler 
Ansprechpartner, der Handwerksunternehmen durch das Verfahren begleitet und innerhalb der 
Verwaltung koordiniert, würde Verfahren beschleunigen, Aufwand reduzieren und die Arbeitsfähigkeit 
der Betriebe stärken.  
 
4. Daten nur einmal abfragen 
Die Verwaltung prüft, wie der Grundsatz „Daten nur einmal abfragen“ konsequenter umgesetzt 
werden kann. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Handwerk und Unternehmen sollen Unterlagen, die 
der Stadt bereits vorliegen oder digital verfügbar sind, nicht immer wieder neu einreichen müssen. 
  
5. Formulare, Bescheide und Förderverfahren vereinfachen 
Formulare, Merkblätter, Bescheide und digitale Antragsstrecken sollen verständlicher gestaltet 
werden. Kommunale Förderprogramme sollen auf Antragsaufwand, Dokumentationspflichten, 
Bearbeitungsdauer und Verwendungsnachweise überprüft werden. Gerade bei kleineren 
Förderbeträgen sollen Pauschalen, Musterformulare und vereinfachte Nachweise geprüft werden. 
  
6. Handwerk und Mittelstand besser berücksichtigen 
Die Verwaltung prüft, wie Vergabe- und Verwaltungsverfahren mittelstands- und 
handwerksfreundlicher gestaltet werden können. Dazu gehören verständlichere Ausschreibungen, 
praxistaugliche Eignungsnachweise, stärkere Nutzung von Fach- und Teillosen sowie weniger unnötige 
Dokumentationspflichten. 
Zudem sollen die Belange des Handwerks bei Baustellen, Verkehrsregelungen, Liefer- und Ladezonen, 
Handwerkerparkausweisen, Wärmeplanung, Sanierung, Klimaschutz und Stadtentwicklung früher und 
systematischer berücksichtigt werden. 
  
7. Neue Spielräume nutzen 
Die Verwaltung prüft, bei welchen Verfahren Münster künftig Regelbefreiungen, 
Experimentierklauseln oder Reallabore nutzen kann, um Abläufe zu beschleunigen und zu 
vereinfachen. Mögliche Pilotbereiche sind Bauvorprüfungen, Glasfaser- und Tiefbaugenehmigungen, 
Sondernutzungen, Veranstaltungen, Förderverfahren, Vereinsanträge und häufig genutzte 
Bürgerdienste. 
  
8. Bericht vorlegen 
Die Verwaltung berichtet dem Rat innerhalb von sechs Monaten über die Ergebnisse und legt einen 
Maßnahmenplan vor. Dieser soll kurzfristige, mittelfristige und langfristige Vorschläge enthalten, 
insbesondere zu Satzungsänderungen, Verfahrensvereinfachungen, Digitalisierung, Service-Standards 
und Pilotprojekten. 
Künftig soll jährlich über den Stand des kommunalen Bürokratieabbaus berichtet werden. 
  
 
Begründung: 
Bürokratie ist nicht schon deshalb falsch, weil sie Mühe macht. Ein Rechtsstaat braucht Regeln, 
Verfahren und Nachweise. Sie sichern Gleichbehandlung, Transparenz und Verlässlichkeit. Aber Regeln 
verlieren ihre Legitimation, wenn sie ihren Zweck aus dem Blick verlieren. Verwaltung darf nicht zum 
Selbstzweck werden.

Viele Vorgaben entstehen auf europäischer, Bundes- oder Landesebene. Das entbindet die Stadt aber 
nicht von der Verantwortung für den eigenen Vollzug. Münster kann nicht jede Regel abschaffen. 
Münster kann aber entscheiden, ob Verfahren einfach oder kompliziert umgesetzt werden, ob Daten 
mehrfach abgefragt werden oder nur einmal, ob Zuständigkeiten klar sind und ob Antragstellende eine 
Verwaltung erleben, die erklärt, koordiniert und ermöglicht. 
 
Bürokratieabbau beginnt deshalb vor Ort: bei Satzungen, Formularen, Fristen, Nachweisen, 
Bescheiden, digitalen Abläufen, Vergaben und Ermessensentscheidungen. Wer nur auf Brüssel, Berlin 
oder Düsseldorf verweist, verändert in Münster wenig. Wer die eigene Verwaltungspraxis überprüft, 
kann konkret entlasten. 
 
Das gilt für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Vereine, Ehrenamt, Handwerk und Unternehmen. 
Eine Familie, die bauen will, ein Verein, der eine Veranstaltung organisiert, ein Handwerksbetrieb, der 
eine Baustelle erreichen muss, ein Gastronom, der Außengastronomie beantragt, oder eine Initiative, 
die Förderung sucht: Sie alle brauchen eine Verwaltung, die rechtssicher, verständlich, erreichbar und 
verlässlich arbeitet. 
 
Besondere Bedeutung hat auch das Handwerk. Es ist nicht nur von Bürokratie betroffen, sondern 
Voraussetzung für Wohnungsbau, Sanierung, Klimaschutz, Wärmeplanung, Infrastruktur, Reparatur, 
Versorgung und Ausbildung. Wer das Handwerk durch komplizierte Vergaben, unklare 
Verkehrsregelungen oder übermäßige Nachweispflichten bindet, erschwert die Umsetzung politischer 
Ziele. 
 
Münster hat den Anspruch, modern, bürgernah, handwerks- und wirtschaftsfreundlich zu sein. Dieser 
Anspruch muss sich im Alltag der Verwaltung bewähren. Der Antrag zielt daher nicht auf pauschale 
Deregulierung, sondern auf eine nüchterne und überprüfbare Entlastung: Was notwendig ist, bleibt. 
Was doppelt, unverständlich, langsam oder verzichtbar ist, gehört auf den Prüfstand. 
 
Eine gute Verwaltung erkennt man nicht an möglichst vielen Hürden. Man erkennt sie daran, dass sie 
notwendige Prüfungen so organisiert, dass Anliegen zügig, nachvollziehbar und fair erledigt werden 
können. Genau daran soll Münster arbeiten. 
 
 
 
gez. 
Stefan Weber   Meik Bruns   Martin Peitzmeier 
Mathias Kersting   Dr. Dietmar Erber  Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar 
Carmen Greefrath  Alf Rüdiger Kaßenbrock  Carolin Schwarz 
Angela Stähler   Stefan Leschniok   Jolanta Vogelberg 
Marcus Bielefeld   Babette Lichtenstein van   Thomas Werth 
Olaf Bloch   Lengerich   Peter Wolfgarten 
Andreas Bracht   Jutta Malik

Beratungsverlauf (1)

01.07.2026 Rat
TOP 37.10 Antrag

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0034/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
23.06.2026
Erstellt
23.06.2026 14:43