A-R/0034/2026
Münster entlastet: Bürokratieabbau für Bürgerschaft, Vereine, Handwerk und Wirtschaft
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A-R-0034-2026
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Münster, 23. Juni 2026 Ratsantrag Münster entlastet: Bürokratieabbau für Bürgerschaft, Vereine, Handwerk und Wirtschaft Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Programm zum Bürokratieabbau und zur Verfahrensvereinfachung zu erarbeiten. Ziel ist eine Verwaltung, die zügig, rechtssicher, digital, verständlich, erreichbar und lösungsorientiert arbeitet. Das Programm soll Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Ehrenamt, Initiativen, Handwerk, Unternehmen und private Vorhabenträger gleichermaßen in den Blick nehmen. Die Verwaltung wird insbesondere beauftragt: 1. Bürokratie-Check für Münster durchführen Gemeinsam mit IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Wirtschaftsförderung Vereinen, sozialen Trägern, Stadtteilvertretungen und weiteren geeigneten Akteuren soll ermittelt werden, welche kommunalen Verfahren, Formulare, Satzungen, Nachweispflichten und Zuständigkeiten als besonders belastend, langsam, unverständlich oder unnötig empfunden werden. Einbezogen werden sollen insbesondere Bau- und Nutzungsänderungsverfahren, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Außengastronomie, Förderanträge, Gewerbeangelegenheiten, Baustellen, Verkehrsregelungen, Handwerkerparkausweise, Liefer- und Ladezonen, Bürgerdienste sowie Vereins- und Ehrenamtsangelegenheiten. 2. Kommunale Satzungen und Regelwerke überprüfen Die Verwaltung prüft kommunale Satzungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften auf Entlastungspotenziale. Dabei soll dargestellt werden, – wo kommunale Anforderungen über zwingende gesetzliche Vorgaben hinausgehen, – wo Nachweise, Genehmigungen oder Anzeigen vereinfacht werden können, – wo Selbsterklärungen, Stichproben oder bereits vorhandene Daten ausreichen, – wo Verfahren digitalisiert, zusammengeführt oder gestrichen werden können, – welche Satzungsänderungen dem Rat vorgeschlagen werden sollten. 3. Verfahren beschleunigen und transparenter machen Für häufig genutzte oder besonders relevante Verfahren sollen verbindliche Service- und Bearbeitungsstandards geprüft werden. Dazu gehören insbesondere frühe Vollständigkeitsprüfungen, verständliche Checklisten, klare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, verlässliche Vertretungsregelungen, Rückmeldefristen, digitale Statusauskünfte sowie eine bessere ämterübergreifende Koordinierung. Bei komplexen Vorhaben soll die Verwaltung prüfen, ob Verfahrenslotsen eingesetzt oder bestehende Lotsenfunktionen gestärkt werden können. Antragstellende sollen nicht selbst herausfinden müssen, welche Stelle wann zuständig ist. Vielmehr braucht es eine Verwaltung, die Verfahren aktiv koordiniert, Zuständigkeiten klärt und Rückfragen bündelt. Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2026 Besonders für das Handwerk wäre eine solche Lotsenfunktion eine spürbare Entlastung. Viele Handwerksbetriebe verfügen nicht über eigene Verwaltungsabteilungen; rund die Hälfte der Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer sind Ein-Personen-Unternehmen. Für sie ist der Kontakt zu unterschiedlichen Stellen der Stadtverwaltung besonders zeitintensiv. Ein zentraler Ansprechpartner, der Handwerksunternehmen durch das Verfahren begleitet und innerhalb der Verwaltung koordiniert, würde Verfahren beschleunigen, Aufwand reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Betriebe stärken. 4. Daten nur einmal abfragen Die Verwaltung prüft, wie der Grundsatz „Daten nur einmal abfragen“ konsequenter umgesetzt werden kann. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Handwerk und Unternehmen sollen Unterlagen, die der Stadt bereits vorliegen oder digital verfügbar sind, nicht immer wieder neu einreichen müssen. 5. Formulare, Bescheide und Förderverfahren vereinfachen Formulare, Merkblätter, Bescheide und digitale Antragsstrecken sollen verständlicher gestaltet werden. Kommunale Förderprogramme sollen auf Antragsaufwand, Dokumentationspflichten, Bearbeitungsdauer und Verwendungsnachweise überprüft werden. Gerade bei kleineren Förderbeträgen sollen Pauschalen, Musterformulare und vereinfachte Nachweise geprüft werden. 6. Handwerk und Mittelstand besser berücksichtigen Die Verwaltung prüft, wie Vergabe- und Verwaltungsverfahren mittelstands- und handwerksfreundlicher gestaltet werden können. Dazu gehören verständlichere Ausschreibungen, praxistaugliche Eignungsnachweise, stärkere Nutzung von Fach- und Teillosen sowie weniger unnötige Dokumentationspflichten. Zudem sollen die Belange des Handwerks bei Baustellen, Verkehrsregelungen, Liefer- und Ladezonen, Handwerkerparkausweisen, Wärmeplanung, Sanierung, Klimaschutz und Stadtentwicklung früher und systematischer berücksichtigt werden. 7. Neue Spielräume nutzen Die Verwaltung prüft, bei welchen Verfahren Münster künftig Regelbefreiungen, Experimentierklauseln oder Reallabore nutzen kann, um Abläufe zu beschleunigen und zu vereinfachen. Mögliche Pilotbereiche sind Bauvorprüfungen, Glasfaser- und Tiefbaugenehmigungen, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Förderverfahren, Vereinsanträge und häufig genutzte Bürgerdienste. 8. Bericht vorlegen Die Verwaltung berichtet dem Rat innerhalb von sechs Monaten über die Ergebnisse und legt einen Maßnahmenplan vor. Dieser soll kurzfristige, mittelfristige und langfristige Vorschläge enthalten, insbesondere zu Satzungsänderungen, Verfahrensvereinfachungen, Digitalisierung, Service-Standards und Pilotprojekten. Künftig soll jährlich über den Stand des kommunalen Bürokratieabbaus berichtet werden. Begründung: Bürokratie ist nicht schon deshalb falsch, weil sie Mühe macht. Ein Rechtsstaat braucht Regeln, Verfahren und Nachweise. Sie sichern Gleichbehandlung, Transparenz und Verlässlichkeit. Aber Regeln verlieren ihre Legitimation, wenn sie ihren Zweck aus dem Blick verlieren. Verwaltung darf nicht zum Selbstzweck werden. Viele Vorgaben entstehen auf europäischer, Bundes- oder Landesebene. Das entbindet die Stadt aber nicht von der Verantwortung für den eigenen Vollzug. Münster kann nicht jede Regel abschaffen. Münster kann aber entscheiden, ob Verfahren einfach oder kompliziert umgesetzt werden, ob Daten mehrfach abgefragt werden oder nur einmal, ob Zuständigkeiten klar sind und ob Antragstellende eine Verwaltung erleben, die erklärt, koordiniert und ermöglicht. Bürokratieabbau beginnt deshalb vor Ort: bei Satzungen, Formularen, Fristen, Nachweisen, Bescheiden, digitalen Abläufen, Vergaben und Ermessensentscheidungen. Wer nur auf Brüssel, Berlin oder Düsseldorf verweist, verändert in Münster wenig. Wer die eigene Verwaltungspraxis überprüft, kann konkret entlasten. Das gilt für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Vereine, Ehrenamt, Handwerk und Unternehmen. Eine Familie, die bauen will, ein Verein, der eine Veranstaltung organisiert, ein Handwerksbetrieb, der eine Baustelle erreichen muss, ein Gastronom, der Außengastronomie beantragt, oder eine Initiative, die Förderung sucht: Sie alle brauchen eine Verwaltung, die rechtssicher, verständlich, erreichbar und verlässlich arbeitet. Besondere Bedeutung hat auch das Handwerk. Es ist nicht nur von Bürokratie betroffen, sondern Voraussetzung für Wohnungsbau, Sanierung, Klimaschutz, Wärmeplanung, Infrastruktur, Reparatur, Versorgung und Ausbildung. Wer das Handwerk durch komplizierte Vergaben, unklare Verkehrsregelungen oder übermäßige Nachweispflichten bindet, erschwert die Umsetzung politischer Ziele. Münster hat den Anspruch, modern, bürgernah, handwerks- und wirtschaftsfreundlich zu sein. Dieser Anspruch muss sich im Alltag der Verwaltung bewähren. Der Antrag zielt daher nicht auf pauschale Deregulierung, sondern auf eine nüchterne und überprüfbare Entlastung: Was notwendig ist, bleibt. Was doppelt, unverständlich, langsam oder verzichtbar ist, gehört auf den Prüfstand. Eine gute Verwaltung erkennt man nicht an möglichst vielen Hürden. Man erkennt sie daran, dass sie notwendige Prüfungen so organisiert, dass Anliegen zügig, nachvollziehbar und fair erledigt werden können. Genau daran soll Münster arbeiten. gez. Stefan Weber Meik Bruns Martin Peitzmeier Mathias Kersting Dr. Dietmar Erber Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carmen Greefrath Alf Rüdiger Kaßenbrock Carolin Schwarz Angela Stähler Stefan Leschniok Jolanta Vogelberg Marcus Bielefeld Babette Lichtenstein van Thomas Werth Olaf Bloch Lengerich Peter Wolfgarten Andreas Bracht Jutta Malik
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0034/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 23.06.2026
- Erstellt
- 23.06.2026 14:43