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Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0027/2021 vom 17.02.2021

Stand: Am 15.04.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Linke Anfrage nach § 4

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Daniel Bauer-Dahm Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.01.2021 AN/0027/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Im Juni 2020 hat das Jobcenter Köln laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für 60.878 Bedarfsgemeinschaften laufende Kosten der Unterkunft erstattet. Diese Bedarfsgemeinschaften hatten insgesamt Unterkunftskosten in Höhe von 37.147.150 Euro. Anerkannt wurden vom Jobcenter lediglich ca. 36.638.815 Euro. Damit liegen die Kosten, die die Empfänger von ALG II für die Unterkunft selbst zu tragen hatten, in einem Monat über einer halben Million Euro. Damit liegen die Kürzungen in Köln zwar unter dem Bundesdurchschnitt, aber die gegenwärtige Pandemie macht es besonders wichtig, kritisch auf diese Kürzungen zu schauen. Denn während für viele von uns das Leben billiger wird, weil die Kosten für Urlaub, Kulturveranstaltungen und Restaurantbesuche weggefallen sind, gilt das für die Bezieher*innen von ALG II und Grundsicherung nicht, weil sie dafür kein Geld haben. Für sie ist das Leben teurer geworden, weil die Preise anziehen und zusätzlicher Aufwand für Hygienemaßnahmen anfällt. Es gibt verschiedene Gründe, die Kosten der Unterkunft nicht vollständig auszuzahlen, etwa bei Rückerstattung aus der Betriebs- und Heizungskostenabrechnung, aber auch, weil Kosten als nicht angemessen betrachtet werden. Da es in Köln äußerst schwer ist, überhaupt eine Wohnung zu finden, steht in Zweifel, ob die Einschätzung als unangemessene Kosten noch zu halten ist. Deshalb fragen wir: 1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben im Juni nicht die vollen Kosten der Unterkunft bekommen? 2. Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhielten eine Kürzung, weil ihre Kosten als unangemessen eingeschätzt wurden? 3. In welcher Bandbreite bewegen sich die Kürzungen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.5, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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