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AN/0027/2021

Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.01.2021, TOP 8.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2570 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Daniel Bauer-Dahm 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.01.2021 
AN/0027/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. 
Im Juni 2020 hat das Jobcenter Köln laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für 60.878 
Bedarfsgemeinschaften laufende Kosten der Unterkunft erstattet. Diese Bedarfsgemeinschaften 
hatten insgesamt Unterkunftskosten in Höhe von 37.147.150 Euro. Anerkannt wurden vom 
Jobcenter lediglich ca. 36.638.815 Euro. Damit liegen die Kosten, die die Empfänger von ALG II für 
die Unterkunft selbst zu tragen hatten, in einem Monat über einer halben Million Euro. 
Damit liegen die Kürzungen in Köln zwar unter dem Bundesdurchschnitt, aber die gegenwärtige 
Pandemie macht es besonders wichtig, kritisch auf diese Kürzungen zu schauen. Denn während 
für viele von uns das Leben billiger wird, weil die Kosten für Urlaub, Kulturveranstaltungen und 
Restaurantbesuche weggefallen sind, gilt das für die Bezieher*innen von ALG II und 
Grundsicherung nicht, weil sie dafür kein Geld haben. Für sie ist das Leben teurer geworden, weil 
die Preise anziehen und zusätzlicher Aufwand für Hygienemaßnahmen anfällt. 
Es gibt verschiedene Gründe, die Kosten der Unterkunft nicht vollständig auszuzahlen, etwa bei 
Rückerstattung aus der Betriebs- und Heizungskostenabrechnung, aber auch, weil Kosten als 
nicht angemessen betrachtet werden. Da es in Köln äußerst schwer ist, überhaupt eine Wohnung 
zu finden, steht in Zweifel, ob die Einschätzung als unangemessene Kosten noch zu halten ist. 
Deshalb fragen wir: 
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben im Juni nicht die vollen Kosten der Unterkunft 
bekommen?

2. Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhielten eine Kürzung, weil ihre Kosten als 
unangemessen eingeschätzt wurden? 
3. In welcher Bandbreite bewegen sich die Kürzungen? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0027/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
17.02.2021
Erstellt
07.01.2021 12:04