AN/1414/2022
Dringlichkeitsantrag auf Neufassung durch Ergänzung der Vorlage AN/0763/2022 (Ersetzungsantrag zu AN/1302/2022), Antrag CDU
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Änderungsantrag (CDU BV1)
3521 Zeichen
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Simone-Chantal Büttgenbach · Vorsitzende Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221 -91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion-bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1414/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Dringlichkeitsantrag auf Neufassung durch Ergänzung der Vorlage AN/0763/2022 (Ersetzungsantrag zu AN/1302/2022) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Höver die CDU – Fraktion bittet, folgenden Antrag als Dringlichkeits- und Ersetzungsantrag zu AN/1302/2022 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 25.08.2022 zu setzten: Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln beschließt: Der Beschlusstext der Vorlage AN/0763/2022 – TOP Ö 5.2.5 der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.04.2022 wird zur Klarstellung durch Einfügung der fett gedruckten Worte ergänzt und damit wie folgt neu gefasst: Der an der Aachener Straße zwischen der Brabanter Straße und dem Eisenbahnring durch Umwidmung des bestehenden baulichen Radwegs gewonnene Platz soll im Bereich der bestehenden Außengastronomie vollumfänglich dem Fußverkehr zu Gute kommen. Neue Sondernutzungserlaubnisse für die Fläche des ehemaligen baulichen Radwegs können ausgestellt werden, sofern die verbleibende Gehwegbreite insgesamt mindestens vier Meter beträgt. Erteilte oder zukünftig zu erteilende Sondernutzungserlaubnisse für die Gehwegflächen außerhalb der Fläche des ehemaligen baulichen Radwegs bleiben von dieser Regelung unberührt. Begründung: Die Bezirksvertretung hat in ihrem ursprünglichen Beschluss lediglich eine Regelung bezüglich der durch die Umwidmung des Radwegs neu gewonnene Flächen getroffen, ohne die bisherige und zukünftige Genehmigungspraxis der Sondernutzungserlaubnisse für die Gastronomie auf den bisherigen Gehweg regeln zu wollen. Die Verwaltung hat diese Absicht ausweislich ihres Sachstandsbericht vom 25.04.2022 offensichtlich missverstanden und beabsichtigt, die allein für die zugewonnenen Flächen erlassene Regelung tatsächlich auf sämtliche Flächen und Sondernutzungsgenehmigungen auszudehnen. Zur Klarstellung der Regelung und ihres Umfangs ist daher die hiesige Änderung notwendig. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Absicht der Verwaltung hinsichtlich des Widerrufs der Sondernutzungsgenehmigungen und der notwendigen Rechtssicherheit für alle Beteiligten und der Dringlichkeit der ursprünglichen Antragsvorlage. Mit freundlichen Grüßen Simone Chantal Büttgenbach Udo Peter Stodden Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Aachener Straße
- Brabanter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AN/1414/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (CDU)
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 16:04