V/0872/2018
Antrag A-R/0070/2017 der Ratsgruppe AfD vom 10.10.2017
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Beschlussvorlage
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V/0872/2018 V/0872/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag A-R/0070/2017 der Ratsgruppe AfD vom 10.10.2017 "Externe Beraterverträge kritisch prüfen" Beratungsfolge 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die in der Begründung dargestellte Einschätzung der Verwaltung zum Umfang des Antragsanliegens und zur absehbaren Aufwand/Nutzen-Relation zur Kenntnis. 2. Eine Umsetzung des sehr umfangreichen Antragsanliegens wird nicht vorgesehen. Der Antrag A - R/0070/2017 ist damit erledigt. Begründung: Mit der Überschrift „Externe Beraterverträge kritisch prüfen“ hat die Ratsgruppe AfD den als Anlage beigefügten Antrag an den Rat gestellt. Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.10.2017 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Mit dem Antrag soll die Verwaltung aufgefordert w erden, folgende Aufgaben zusätzlich zu überne h- men: 1. jährlicher Bericht über die Kosten der externen Beratung für das laufende Haushaltsjahr 2. Aufträge einzeln aufführen 3. Auftragnehmer 4. Kosten/Beraterhonorar je Auftrag 5. Amt, OB, Dezernat, das den Auftrag erteilt hat. 6. Grundlage des Auftrages (lfd. Verwaltung, politischer Beschluss etc.) 7. Freihändige Vergabe oder öffentliche Ausschreibung 8. Bericht über die Umsetzung der auf Basis der externen Beratung veranlassten Maßnahmen 9. Aufführung aller Projekte, die auf der Basis der externen Beratung eingeleitet worden sind. 10. Angabe der von den Maßnahmen betroffenen Ämter und Dezernate 11. Wurden die Empfehlungen der externen Berater umgesetzt? 12. Falls nicht, warum nicht? Amt für Finanzen und Beteiligungen 21.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Winter Telefon: 492 20 30 WinterF@stadt-muenster.de - 2 - V/0872/2018 13. Beurteilung der Qualität der durch den externen Berater geleisteten Arbeit 14. Darlegung, dass durch die externe Beratung keine städtischen Arbeitsplätze verdrängt we r- den. 15. Darlegung, warum die Aufgabe nicht von städtischen Bediensteten ausgeführt werden kann. 16. Nennung aller Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die nebenberuflich für Beratungsunternehmen arbeiten mit Angabe: - des Namens des Mitarbeiters, - des Unternehmens, für das der Mitarbeiter tätig ist, - der Aufgabe des Mitarbeiters in der Stadtverwaltung, - der vom Beratungsunternehmen erhaltenen Zahlungen. 17. Information der politischen Gremien jeweils gesondert in einer Vorlage, wenn ein externer B e- ratungsauftrag an eine Person oder ein Unternehmen vergeben wird, - das eine Person beschäftigt, die aktuell oder in den letzten fünf Jahren in leitender Position (OB, Dezernent, Geschäftsführer in einer städtischen Gesellschaft, Amtsleiter, Mitglied im Aufsichtsrat) bei der Stadt Münster beschäftigt war, oder - das eine Person beschäftigt, die in gerader Linie im ersten Grad mit einer Person verwandt ist, die ak tuell oder in den letzten fünf Jahren in leitender Stellung bei der Stadt Münster oder einem von ihr kontrollierten Unternehmen beschäftigt war. Diese detaillierte Aufzählung der von der Verwaltung zusätzlich regelmäßig (jährlich) zu erledigen- den Aufgaben macht den Umfang des Antragsanliegens deutlich. Nach einer ersten groben Einschätzung zur Umsetzbarkeit sind die nachfolgenden Aspekte zu b e- rücksichtigen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Einsatz von externen Beratern und Gutachtern in der Regel nur dann erfolgt, wenn entsprechendes Fachwissen nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße in der Verwaltung vorhanden ist. Hier ist eine sinnvolle Balance zwischen eigener Fac h- kompetenz und externer Kompetenz anzustreben; wobei die Einbindung Dritter g rundsätzlich projekt- bzw. einzelfallbezogen erfolgt. Unter Wirtschaftlichkeitsaspekten sollte diese Aufgabe n- teilung auch zukünftig verfolgt werden. Bei der Einbindung des Vergabeausschusses vor Auftragserteilung sind einige der mit dem A n- trag geforderten Informationen bereits in den einzelnen Vergabe-Vorlagen enthalten. Der Verga- beausschuss ist zuständig für die Vergabe bei Leistungen und Lieferungen nach VOB bei einem Auftragswert von mehr als 75.000 Euro sowie nach VOL bei einem Auftragswert vo n mehr als 50.000 Euro. Zur Erstellung der in dem Antrag geforderten Berichte ist sicherlich die Konzeption und verwa l- tungsweite Einführung einer entsprechenden Datenbank erforderlich. Die Erstellung, die Einfü h- rung und die regelmäßige Pflege der Datenbank wird nur mit zusätzlichem Sachaufwand (citeq) und zusätzlichem Personal zu bewältigen sein. Der jährliche Aufwand hierfür wird erheblich sein. Bei einer Kosten-Nutzen Betrachtung sollte dieser hohe Aufwand aus Sicht der Verwaltung ve r- mieden werden. Darüber hinaus sind Fragen der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes zu klären. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zu folgen. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Antrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2017 Alternative | für. Deutschland AfD-Ratsgruppe im Rat.der Stadt Münster Warendorfer Str. 157 _ 48145 Münster Antrag an den Rat der Stadt Münster Externe Beraterverträge kritisch prüfen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1.Die Verwaltung wird beauftragt den politischen Gremien jährlich einen Bericht über die Kosten der externen Beratung für das laufende Haushaltsjahr vorzulegen. In diesem Bericht werden die Aufträge einzeln aufgeführt. Ebenso der externe - Auftragnehmer. Verpflichtend ist auch die Auflistung der Kosten pro Auftrag/Beraterhonorar für jeden Auftrag. Zusätzlich wird angegeben, weiche städtische Stelle (Amt, OB, Dezement etc.) den Auftrag vergeben hat. Aufgeführt wird auch die Grundlage des Auftrages (Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte, . Beschluss Rat oder Ausschuss etc). Ferner ob die Aufträge freihändig vergeben worden sind oder äls Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung. 2. Die Verwaltung berichtet den politischen Gremien über die Umsetzung der auf Basis der externen Beratungen veranlassten Maßnahmen. Hierfür führt die Verwaltung alle Projekte auf, die auf Basis von externen Beratungen eingeleitet worden sind. Aufgeführt werden auch die von den Maßnahmen betroffenen Ämter und Dezernate. Ferner ob die Empfehlungen der externen Berater umgesetzt wurden. Falls-dies nicht geschah, so führt die Verwaltung auf, warum dies nicht geschah: Die Verwaltung gibt ferner eine Beurteilung hinsichtlich der Qualität der geleisteten Arbeit durch den externen Berater ab. 3. Die Verwaltung legt den politischen Gremien ferner-dar, dass durch externe Beratungen keine städtischen Arbeitsplätze verdrängt werden und warum die entsprechende Aufgabe nicht von den städtischen Bediensteten ausgeführt werden kann. Die Verwaltung nennt den politischen Gremien die Namen aller Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die nebenberuflich für Beratungsunternehmen arbeiten. Aufgeführt werden die Namen der Personen, das Unternehmen für das der Mitarbeiter tätig ist, seine Aufgabe in der Verwaltung der Stadt Münster und die vom Beratungsunternehmen erhaltenen Zahlungen. 4.Die Verwaltung verpflichtet sich zu einer höchstmöglichen Transparenz bei der Vergabe externer Beratungsleistungen. Daher informiert sie die politischen Gremien jeweils gesondert in einer Vorlage, wenn ein externer Beratungsauftrag an eine _ Person öder ein Unternehmen vergeben wird, dass eine Person beschäftigt, die aktuell oder in den letzten fünf Jahren in leitender Position (OB, Dezernent, Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft, Amtsleiter, Aufsichtsräte) bei der Stadt Münster beschäftigt war. Dies gilt auch wenn der Auftrag an eine Person oder “ein Unternehmen vergeben wird, dass eine Person beschäftigt, die in gerade Linie im ersten Grad mit einer Person verwandt ist, die aktuell oder in.den vergangenen fünf Jahren in leitender Stellung bei der Stadt Münster oder einem von ihr kontrollierten Unternehmen beschäftigt war. Begründung: Externe Beratung ist kritisch zu beurteilen. Daher soll den politischen Gremien jährlich über die Zahl der extern vergebenen Beraterverträge und der genauen - Modalitäten berichtet werden (Beschiusspunkt 1) Durch Punkt 2 erfolgt gegenüber der Politik ein Leistungscontrölling der extern vergebenen Aufträge. Mit Punkt 3 soll sichergestellt werden, dass kein Outsourcing zugunsten externer Beratung erfolgt. Zudem werden Schlussfolgerungen aus dem Korruptionsfall „ProSoz“ gezogen. - Mit Punkt 4 schließlich sollen Interessenkonflikte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermeiden werden. Dies ist gegeben, wo ein Beratungsauftrag an ein Unternehmen geht, dass (ehemals) in leitender Funktion bei der Stadt Münster beschäftigte. Personen oder Verwandte ersten Grades beschäftigt. gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Warendorfer Straße 157
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Details
- Aktenzeichen
- V/0872/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37