2023/0017
Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages
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2023/0017
4625 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.01.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt - Stadtwirtschaft s-
koordination
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0017
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden
Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages
Vorlage vom: 11.01.2023
Beschlussvorschlag :
1. Ab dem 01. Januar 2029 erfolgt die Entsorgung der auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen der kommunalen Abwasserentsorgung anfallenden Klärschlämme entspre-
chend der Verbandssatzung des ZAS durch diesen für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kündigt den zwischen der Stadt, der ENTEGA Abwasserre i-
nigung GmbH und ORGABO GmbH bestehenden Klärschlammentsorgungsvert rag fristgerecht im
Jahr 2027 zum 31.12.2028.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.01.2023:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem bestehenden Abwasserbeseitigungsvertrag
unter anderem die Entsorgung der kommunalen Abwässer auf die ENTEGA Abwasserreinigung
(AW) übertragen. Die Entsorgung der im Rahmen der Abwasserreinigung anfallenden Klä r-
schlämme und die Benennung der hierfür zugelassenen Entsorgungsanlage ist im Klä r-
schlammentsorgungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der AW und der Or-
gabo GmbH geregelt.
Hier ist zwar keine spezielle Anlage genannt, aber die Verpflichtung der Orgabo zur ordnung s-
gemäßen Entsorgung des Klärschlamms. Mit diesem Vertrag ist die Stadt daher ihrer Bene n-
nungsverpflichtung nachgekommen.
Die Aufgabe der Entsorgung des Klärschlamms soll ab 01.01.2029 durch den Zweckverband
Abfallverwertung Südhessen (ZAS) erfolgen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
15.02.2022 zur Vorlage-Nr. 2022/0004 wurde der Änderung der Verbandssatzung des ZAS
zugestimmt. § 2 Absatz 3 Buchstabe b der Verbandssatzung des ZAS sieht vor, dass d er
Zweckverband die den Verbandsmitgliedern nach dem Hessisches Ausführungsgesetz zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Aufgaben zur
Verbrennung von Klärschlamm übernimmt. Die Aufgaben des ZAS umfassen somit eine Anlage
zur Verbrennung von Klärschlamm in Darmstadt zu errichten und zu betreiben, den Transport
des Klärschlamms zu den Anlagen des ZAS, die ordnungsgemäße thermische Behandlung des
entwässerten Klärschlamms zu besorgen sowie die Rohstoffrückgewinnung aus Klärschlamm
zu betreiben, soweit dies ökologisch sowie ökonomisch sinnvoll ist.
Der in Absatz 1 genannte Klärschlammentsorgungsvertrag verlängert sich mit Ablauf des Jah-
res 2023 um weitere fünf Jahre, so dass er im Jahr 2027 fristgerecht zum 31. Dezember 2028
seitens der Stadt gekündigt werden kann. Die Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertr a-
ges erfolgt seitens der Stadt im Jahr 2027.
Ab dem 01. Januar 2029 erfolgt die Entsorgung der auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen der kommunalen Abwasserentsorgung anfallenden Klärschlämme en t-
sprechend der Verbandssatzung des ZAS durch diesen. Um dem ZAS die erforderliche Pla-
nungssicherheit zu gewähren erfolgt die Klärschlammentsorgung durch diesen für einen Zei t-
raum von mindestens 20 Jahren. Dieser Zeitraum entspricht so auch den inzwischen vom
Kreisausschuss des ZAS-Verbandsmitgliedes Landkreis Darmstadt Dieburg getroffenen ent-
sprechenden Beschlussfassung.
Da die Konzeptionierung und die Planung der Monoklärschlammverbrennungsanlage auf dem
Gelände des Müllheizkraftwerkes Darmstadt auf Grund der vorgesehenen Inbetriebnahme im
Jahr 2029 bereits jetzt begonnen werden muss, ist eine frühzeitige Beschlussfassung zuguns-
ten der Organisationsänderung erforderlich.
- 4 -
Darmstadt, 11.01.2023
Dezernat I Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
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Punkt 9: Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages (V-Nr. 2023/0017) - Kenntnisnahme - Auf Nachfragen des Vorsitzenden erklärt Herr Mayer, Rechtsamt, dass die Vorlage abgestimmt werden muss. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
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Punkt 20: Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages (V-Nr. 2023/0017) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0017
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.01.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00