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2023/0017

Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages

Magistratsvorlage 11.01.2023

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2023/0017

4625 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.01.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt - Stadtwirtschaft s-
koordination  
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0017 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden  
Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages  
 
Vorlage vom: 11.01.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Ab dem 01. Januar 2029 erfolgt die Entsorgung der auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Rahmen der kommunalen Abwasserentsorgung anfallenden Klärschlämme entspre-
chend der Verbandssatzung des ZAS durch diesen für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.  
 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kündigt den zwischen der Stadt, der ENTEGA Abwasserre i-
nigung GmbH und ORGABO GmbH bestehenden Klärschlammentsorgungsvert rag fristgerecht im 
Jahr 2027 zum 31.12.2028.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.01.2023: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem bestehenden Abwasserbeseitigungsvertrag 
unter anderem die Entsorgung der kommunalen Abwässer auf die ENTEGA Abwasserreinigung 
(AW) übertragen. Die Entsorgung der im Rahmen der Abwasserreinigung anfallenden Klä r-
schlämme und die Benennung der hierfür zugelassenen Entsorgungsanlage ist im Klä r-
schlammentsorgungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der AW und der Or-
gabo GmbH geregelt.  
 
Hier ist zwar keine spezielle Anlage genannt, aber die Verpflichtung der Orgabo zur ordnung s-
gemäßen Entsorgung des Klärschlamms. Mit diesem Vertrag ist die Stadt daher ihrer Bene n-
nungsverpflichtung nachgekommen. 
 
Die Aufgabe der Entsorgung des Klärschlamms soll ab 01.01.2029 durch den Zweckverband 
Abfallverwertung Südhessen (ZAS) erfolgen. 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
15.02.2022 zur Vorlage-Nr. 2022/0004 wurde der Änderung der Verbandssatzung des ZAS 
zugestimmt. § 2 Absatz 3 Buchstabe b der Verbandssatzung des ZAS sieht vor, dass d er 
Zweckverband die den Verbandsmitgliedern nach dem Hessisches Ausführungsgesetz zum 
Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Aufgaben zur 
Verbrennung von Klärschlamm übernimmt. Die Aufgaben des ZAS umfassen somit eine Anlage 
zur Verbrennung von Klärschlamm in Darmstadt zu errichten und zu betreiben, den Transport 
des Klärschlamms zu den Anlagen des ZAS, die ordnungsgemäße thermische Behandlung des 
entwässerten Klärschlamms zu besorgen sowie die Rohstoffrückgewinnung aus Klärschlamm 
zu betreiben, soweit dies ökologisch sowie ökonomisch sinnvoll ist. 
 
Der in Absatz 1 genannte Klärschlammentsorgungsvertrag verlängert sich mit Ablauf des Jah-
res 2023 um weitere fünf Jahre, so dass er im Jahr 2027 fristgerecht zum 31. Dezember 2028 
seitens der Stadt gekündigt werden kann. Die Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertr a-
ges erfolgt seitens der Stadt im Jahr 2027. 
 
Ab dem 01. Januar 2029 erfolgt die Entsorgung der auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Rahmen der kommunalen Abwasserentsorgung anfallenden Klärschlämme en t-
sprechend der Verbandssatzung des ZAS durch diesen. Um dem ZAS die erforderliche Pla-
nungssicherheit zu gewähren erfolgt die Klärschlammentsorgung durch diesen für einen Zei t-
raum von mindestens 20 Jahren.  Dieser Zeitraum entspricht so auch den inzwischen vom 
Kreisausschuss des ZAS-Verbandsmitgliedes Landkreis Darmstadt Dieburg getroffenen ent-
sprechenden Beschlussfassung.  
 
Da die Konzeptionierung und die Planung der Monoklärschlammverbrennungsanlage auf dem 
Gelände des Müllheizkraftwerkes Darmstadt auf Grund der vorgesehenen Inbetriebnahme im 
Jahr 2029 bereits jetzt begonnen werden muss, ist eine frühzeitige Beschlussfassung zuguns-
ten der Organisationsänderung erforderlich.

- 4 - 
 
 
Darmstadt, 11.01.2023 
 
 
 
Dezernat I     Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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Punkt 9: Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden  
Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages 
 (V-Nr. 2023/0017) 
- Kenntnisnahme - 
 
Auf Nachfragen des Vorsitzenden erklärt Herr Mayer, Rechtsamt, dass die 
Vorlage abgestimmt werden muss.  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 20: Entsorgung des im Rahmen der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden  
Klärschlamms; Kündigung des Klärschlammentsorgungsvertrages 
 (V-Nr. 2023/0017) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0017
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.01.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00